Cooper Davis ActUS-Senat nimmt Drogen-Chats ins Visier

Wer sich im Chat über bestimmte illegale Drogen austauscht, könnte womöglich vom eigenen Anbieter an US-Behörden gemeldet werden. Das sieht ein neuer Gesetzentwurf eines US-Senators vor, der Messengerdienste zur Meldung von Nutzer*innen verpflichten möchte. Bürgerrechtler*innen sind alarmiert.

Chats zu Drogenkonsum könnten womöglich bei US-Strafverfolgungsbehörden landen. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / YAY Images

Ein Gesetzentwurf aus dem US-Senat will Messengerdienste, Social-Media-Unternehmen und Cloud-Anbieter dazu verpflichten, ihre Nutzer*innen an die US-Drogenbehörde DEA (Drug Enforcement Administration) zu melden, sollte deren Kommunikation auf den Verkauf bestimmter illegaler Drogen hinweisen. Die Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) befürchtet, dass dies zu ungenauen Verdachtsmeldungen führen und Messengerdienste zu Staatsinformanten machen könnte.

Der am 30. März vom konservativen Senator Roger Marshall vorgestellte „Cooper Davis Act“ soll dazu dienen, den illegalen Verkauf von Drogen wie Fentanyl und Methamphetamin einzudämmen. Dieser Gesetzesrahmen könnte jedoch leicht auf andere Bereiche ausgeweitet werden, wenn er erst einmal implementiert ist, warnt die EFF: „Was würde das nächste Gesetz daran hindern, Marihuana oder den Verkauf oder Kauf von Abtreibungspillen ins Visier zu nehmen, wenn eine neue Regierung diese Drogen aus rein politischen Gründen für unsicher oder illegal hält?“

Geldstrafen für Anbieter schaffen Anreiz zur Überwachung

Das Gesetz soll Anbieter zwar explizit nicht dazu verpflichten, einzelne Nutzer*innen oder Inhalte ihrer Chats zu durchsuchen. Gleichzeitig drohen Anbietern jedoch hohe Geldstrafen, sollten sie von einer solchen Kommunikation wissen, diese aber der DEA nicht melden. Die Pflicht gilt für Situationen, in denen Anbieter tatsächliche Kenntnis über Drogenverkäufe erlangen oder Nutzer*innen eine hinreichend glaubwürdige Meldung erstatten.

Die EFF reagiert darauf alarmiert und erklärt, dies könne dazu führen, dass Messengerdienste mehr Chatverläufe melden als sie müssten. Sie könnten also beispielsweise auch Daten von Personen, die sich lediglich über früheren Drogenkonsum oder Hilfsangebote austauschen, abfangen und weiterleiten. Gemeinsam mit den vorgesehenen Geldstrafen entstehe für Unternehmen der Anreiz, massenhaft private Nachrichten zu durchsuchen, um von der Meinungsfreiheit geschützte Äußerungen zu finden, die lediglich auf illegales Verhalten hindeuten würden.

Speicherung und Weiterleitung personenbezogener Daten

Anbieter können in ihrem Bericht an die DEA nach eigenem Ermessen entscheiden, welche Informationen sie weitergeben. Gleichzeitig enthält der Gesetzentwurf aber auch eine Liste mit Informationen, die einem solchen Bericht beiliegen sollten. Dazu gehören etwa Mail- und IP-Adressen, Zahlungsinformationen, der geographische Standort sowie ein kompletter Auszug der betreffenden Inhalte. Diese Informationen kann die DEA dann auch an andere Strafverfolgungsbehörden weiterleiten.

Die Daten sollen nicht nur weitergegeben, sondern auch vom Provider an einem „sicheren Ort“ für 90 Tage nach Einreichung bei der DEA gespeichert werden. Im Gesetzentwurf ist jedoch auch vermerkt, dass die DEA eine Verlängerung der Speicherung beantragen kann, wenn sie beabsichtigt, gegen Nutzer*innen zu ermitteln oder die Daten an andere Behörden weiterzuleiten.

Nutzer*innen wissen derweil nichts von der Weiterleitung ihrer Daten. Erst fünf Werktage nach der Meldung an die Strafverfolgung dürfen Anbieter ihre Nutzer*innen davon in Kenntnis setzen. Davor müssen sie die DEA über dieses Vorhaben informieren.

Ähnlichkeiten zu bestehendem Gesetz

Der Gesetzentwurf lehnt sich an bestehende Gesetzgebung an, welche eine ähnliche Meldepflicht für Material über sexuellen Kindesmissbrauch vorsieht. Anders als bei derartigem Material müssten jedoch unter dem Cooper Davis Act verdächtige Inhalte ohne Zwischeninstanz direkt an die Strafverfolgungsbehörde weitergeleitet werden. Die EFF erklärt außerdem, es sei im Vergleich zu Darstellungen von Kindesmissbrauch deutlich schwerer und subjektiver, Drogenverkauf zu erkennen. Zudem seien Konversationen über Drogenkonsum von der Verfassung geschützt, im Unterschied zum Tausch illegaler Missbrauchsinhalte.

Für die EFF schlägt das Gesetz den falschen Weg ein. Die Privatsphäre von Nutzer*innen müsse gestärkt werden, anstatt sie zu schwächen. Dem Electronic Communications Privacy Act (ECPA) von 1986 zufolge sei es Anbietern generell verboten, Nutzer*innendaten an Strafverfolgungsbehörden direkt weiterzugeben. Deshalb fordert die EFF, die Meldung von Nutzer*innen müsse freiwillig erfolgen, es müsse Unternehmen einfacher gemacht werden, ihre Nutzer*innen zu informieren und auch eine lange Speicherung von Daten müsse verhindert weren, sollte das Gesetz überhaupt in Kraft treten.

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