Damit der Digital Services Act (DSA) seine Zähne zeigen kann, braucht es eine gute Umsetzung. Mit der sollte die Bundesregierung bald beginnen, spätestens im Februar 2024 muss alles unter Dach und Fach sein. Im Pflichtenheft steht eine ganze Menge: „Aufgrund der vollharmonisierenden Wirkung des DSA muss der nationale Rechtsrahmen grundlegend überarbeitet werden“, teilte die Bundesregierung schon im Sommer mit.
Auf den ambitionierten DSA hatte sich die EU im Frühjahr geeinigt. Er soll Nutzer:innen mehr Rechte gegenüber Online-Diensten verschaffen, die sich an teils neue Spielregeln halten müssen. Unter anderem müssen sie bessere Beschwerdewege einrichten oder neue Transparenzpflichten erfüllen. Insgesamt soll ein „sicheres, berechenbares und vertrauenswürdiges Online-Umfeld“ entstehen, heißt es in der EU-Verordnung.
Der DSA aus Sicht von Verbraucher:innen
Nun meldet sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) mit einem Positionspapier und einem vom Mainzer Medieninstitut erstellten Gutachten zu Wort. Die Papiere konzentrieren sich vor allem auf aus Verbrauchersicht wichtige Umsetzungs- und Anwendungsfragen. So könne und müsse die Bundesregierung nationale Spielräume nutzen, um die Aufsichtsstruktur auf die Nutzer:innen auszurichten, fordern die Verbraucherschützer:innen.
Die Frage der Aufsicht wird eine zentrale Rolle dabei spielen, ob der DSA ein Papiertiger bleibt oder nicht. Der DSA sieht hierbei einen Digital Services Coordinator für jedes EU-Land vor. Welche Behörde diese Aufgabe übernimmt, bleibt jedoch den Mitgliedsländern überlassen. In Deutschland könnte etwa die Bundesnetzagentur den Zuschlag erhalten, im Rennen sind aber auch die Medienanstalten der Länder, denkbar ist auch eine völlig neue Behörde.
Aus Sicht des VZBV ist klar: Zu bevorzugen wäre eine für alles zuständige Aufsichtsbehörde (Ein-Behörden-Struktur). Sollte es dennoch zu einer Mehr-Behörden-Struktur kommen, sei es umso wichtiger, dass für die Anliegen der Nutzer:innen eine zentrale Beschwerdestelle eingerichtet wird. Diese sollte von Anfang bis Ende eines Beschwerdeverfahrens alleiniger Ansprechpartner bleiben.
Gute Abstimmung nötig
Um Zuständigkeitskonflikte zu vermeiden, sollten „verpflichtende, gegenseitige Beratungs-, Informations- und Abstimmungsprozesse“ unter den zuständigen Behörden gesetzlich verankert werden. Wichtig sei auch die Unabhängigkeit der Behörde – nicht nur gegenüber der Politik, wie im DSA festgeschrieben, sondern auch gegenüber der Wirtschaft. Dies ließe sich mit Inkompatibilitätsvorgaben erreichen, wie es sie etwa im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen gibt.
Die Vertrauenswürdigkeit der Behörde sollen ferner ausführliche Tätigkeitsberichte stärken, fordert der VZBV. So solle die Bundesregierung über die EU-Mindestvorgaben hinausgehen und für möglichst viel Transparenz sorgen. Dazu gehören laut VZBV Angaben zu Verstößen und Bußgeldverfahren, zudem sollte die Behörde „umfassende Öffentlichkeitsarbeit“ verrichten. Wichtig sei auch, dass Nutzer:innen umfassend über den Verfahrensstand ihrer Beschwerde informiert werden, einschließlich des Prüfungsergebnisses.
Handlungsspielraum habe die Bundesregierung auch beim Zugang zu Daten von Online-Diensten, den der DSA für Forscher:innen vorsieht. Dieser Zugang zu Daten müsse praxisnah ausgestaltet werden und verhindern, dass sich Online-Anbieter mit Schutzbehauptungen, etwa mit dem Verweis auf Geschäftsgeheimnisse, aus der Affäre ziehen. Zudem müsse das Akkreditierungsverfahren sicherstellen, dass Nichtregierungsorganisationen und die Wissenschaft zügig Zugang zu den angeforderten Daten erhalten.
Liebes Netzpolitik-Team, schöner Text und ein schönes Bild von unserem ehemaligen Vorstand Klaus Müller – der inzwischen allerdings Chef der Bundesnetzagentur ist.
Seit 4. Juli 2022 ist Ramona Pop Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands. Hier finden Sie auch kostenlos verwendbare Pressefotos von ihr: https://www.vzbv.de/ueber-uns/vorstaendin
Vielen Dank für den Hinweis auf unser Versehen, ist jetzt korrigiert.
VIelen Dank euch beiden, das war mein Aussetzer.