Anfang des Jahres haben wir über den Umgang mit der so genannten „Thin Blue Line“ innerhalb der deutschen Polizei berichtet. Das Symbol dieser dünnen blauen Linie auf schwarzem Grund bezeichnet für viele Beamt:innen den Schutz der Gesellschaft vor Verbrechen, Gewalt und Chaos, den nach dieser Lesart nur sie bieten könnten. Andere wollen es als Zeichen der Solidarität und Anerkennung verletzter und getöteter Kolleg:innen verstanden wissen. Den unterschiedlichen Interpretationen ist gemein, dass sich die Polizei als eine verschworene Solidargemeinschaft begreift.
Anlass unseres Artikels waren erneute Äußerungen von Polizeibehörden, in diesem Fall aus Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz, die sich über Weihnachten positiv auf die blau-schwarze Symbolik bezogen haben. Die Polizei in Mannheim hat einen entsprechenden Tweet anschließend wieder gelöscht.
Merchandising-Webseite geschlossen
Der viel gelesene Beitrag hat für ebensoviel Furore gesorgt. Auch andere Medien wie das Magazin Belltower von der Amadeu Antonio Stiftung haben berichtet. Eine von einem Polizisten eingerichtete Webseite, die die „Thin Blue Line“ immer wieder positiv dargestellt und entsprechendes Merchandising vertrieben hat, wurde vom Betreiber eine Woche später geschlossen. Die Gründe werden in einem Abschiedsposting nicht benannt, der Mann arbeitete jedoch bei der Polizei in Mainz, vielleicht wurde er von seiner Dienststelle oder Kolleg:innen dazu angehalten.
Auch die Polizei in Bayern liest netzpolitik.org, das belegt ein uns vorliegendes „Informationsangebot“ des Landeskriminalamtes (LKA) in München zur Verwendung der „Thin Blue Line“ vom 31. März. Die elf Seiten starke Ausarbeitung wurde von der Abteilung „Strategisches Innovationszentrum“ verfasst und verweist an mehreren Stellen auf unseren Artikel.
Zunächst wird darin der in den USA verortete Ursprung des Symbols dargestellt und die Vereinnahmung durch rechte Kreise in den USA und Deutschland beschrieben. Problematisiert wird auch die von US-Polizist:innen gegründete, rechte Bewegung „Blue Lives Matter“, die als bewusste Gegenbewegung zur „Black Lives Matter“ entstand.
„InstaCops“ befördern Akzeptanz von Polizeigewalt
2016 startete eine Facebook-Gruppe mit dem Namen „Thin Blue Line Germany“. Auch auf Instagram sind Polizist:innen seitdem unter dem Hashtag #InstaCops zur dünnen blauen Linie unterwegs. Ein Beitrag in der Zeitschrift CILIP beschreibt, wie dort autoritäre und rechte Narrative dazu beitragen, rechtswidrige Polizeigewalt zu akzeptieren.
Die dünne blaue Linie ist mit einem „zum Teil historisch begründeten, aber auch aus der Vereinnahmung durch extremistische Kreise herrührenden Symbolgehalt verbunden“, fasst das LKA in München unter der Überschrift „Warum bei der Verwendung des ‚Thin Blue Line‘-Symbols unbedingt Vorsicht geboten ist“ im letzten Kapitel zusammen. Sie könne demnach gegen das Neutralitätsgebot verstoßen und dienstrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Als mögliche Verstöße nennt die Ausarbeitung die Nutzung auf Uniform und Einsatzmitteln, als Schmuck oder in der Signatur des dienstlichen E‑Mail-Accounts. Dies gelte „insbesondere wegen des Protestcharakters, den das Symbol ebenfalls verkörpert“.
Beamt:innen zu Neutralität und Mäßigung verpflichtet
Auch außerhalb des Dienstes wird die Verwendung als „nicht völlig unproblematisch“ bezeichnet, etwa als Patch, Anstecker, Fahne oder bedruckten T‑Shirts, die auf Veranstaltungen getragen werden. Dies betreffe auch die Nutzung „Thin Blue Line“ als Hashtag auf dem privaten Account bei Twitter oder Instagram.
In beiden Fällen sei zur dienstrechtlichen Bewertung dieser „außerdienstlichen Verwendung“ aber der Kontext sowie die zugrundeliegende Motivation „im jeweiligen Einzelfall zu würdigen“. Zwar müsse die Meinungsäußerungsfreiheit berücksichtigt werden, jedoch oblägen Beamt:innen auch der Pflicht zur Neutralität und Mäßigung.
In der Bevölkerung könnte etwa die mit der „Thin Blue Line“ induzierten Unterscheidung in rechtschaffene Bürger:innen und „die Kriminellen“ Zweifel an der Objektivität und Unparteilichkeit der polizeilichen Dienstausübung hervorrufen.
GdP vs. DPolG
Ein klares Verbot der Verwendung der „Thin Blue Line“ gibt es in Bayern aber nicht. Es ist deshalb fraglich, was das „Informationsangebot“ des LKA bewirken soll. Dass es auch anders geht, zeigt die Gewerkschaft der Polizei (GdP), die 2019 noch von der Symbolik begeistert war und in der Mitgliederzeitung schrieb, der Bundesvorstand habe „die Signale auf grün für die Produktion des Patches gestellt“. Eine Weisung des Bundesinnenministeriums, die Aufnäher nicht an der Uniform zu tragen, kommentierte der Landesvorstand im Saarland damals vielsagend, er habe dazu „eine spezielle Meinung, die an dieser Stelle besser nicht veröffentlicht wird“.
Später vollzog die GdP jedoch eine Kehrtwende. Der Bundesvorstand stehe „der Aktion seit Längerem skeptisch gegenüber“, zur Begründung wird gegenüber netzpolitik.org „insbesondere der erschütternde Vorfall um den Tod des US-Amerikaners George Floyd sowie folgende Entwicklungen“ genannt, außerdem der Umgang mit dem daraus bei der Polizei entstandenen Hashtag #BlueLivesMatter.
Dass die als eher sozialdemokratisch geltende GdP Abstand nahm, dürfte bei der oft rüpelhaft auftretenden Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) als Herausforderung verstanden werden. Demonstrativ zeigte sich der Kölner Ableger auf Twitter mit einem US-Polizeisportwagen der Autohändler von „tributecopcar.de“. Ihr Gründer hat nach eigener Aussage ab 2016 für die Einführung der „Thin Blue Line“ in Deutschland gesorgt. Über die Webseite werden deutsche Polizist:innen seitdem mit reichlich Armbändern, Flaggen, Tassen und Patches mit dem Symbol versorgt.
