RundbriefNeue Glücksspielbehörde drängt Provider zu Netzsperren

Praktisch auf Zuruf sollen Provider Netzsperren für illegales Glücksspiel hochziehen. Das schreibt die neue Glücksspielaufsicht in einem Rundbrief und weist auf mögliche Zwangsgelder hin. Bei den Providern kommt das gar nicht gut an. Auch aus dem Bundestag gibt es Kritik.

Ein Betreten-verboten-Schild vor einer Slot Machine im Casino
Eine neue Behörde arbeitet an Netzsperren für illegales Glücksspiel (Symbolbild) – Vereinfachte Pixabay Lizenz Hintergrund: Pixabay/AdrianHowe; Schild: Pixabay/hpgruesen; Montage: netzpolitik.org

Internet-Provider sollen Websites mit illegalem Glücksspiel freiwillig sperren, und zwar auf Zuruf durch die zuständige Aufsicht. So schlägt es zumindest die Gemeinsame Glücksspielaufsicht der Länder (GGL) vor. Die neue Behörde mit Sitz in Sachsen-Anhalt hat ihre Arbeit Anfang Juli aufgenommen. In einem Rundschreiben fragt sie deutsche Provider, ob sie bei diesem „kooperativen Ansatz“ mitmachen möchten. Im gleichen Schreiben weist die Behörde auf mögliche Zwangsgelder hin.

Netzsperren lassen sich zwar mit technischen Tricks umgehen. Sie gehören aber zu den härtesten Maßnahmen gegen illegale Angebote im Netz. Provider verhindern in diesem Fall, dass ihre Kund:innen eine Website wie gewohnt im Browser aufrufen können. In der Regel setzen Provider solche Netzsperren erst nach einem formellen Verwaltungsverfahren um – und nicht etwa auf Zuruf, wie die GGL es anregt.

Der Vorstoß trifft bei Providern auf scharfe Kritik. Ein kleinerer, deutscher Anbieter nennt den Brief der Glücksspielaufsicht ein „ziemlich unsubtiles Erpresserschreiben“. Die Provider Vodafone, Telekom und PŸUR lehnen die angeregte freiwillige Zusammenarbeit ab. Auch aus dem Bundestag gibt es Gegenwind. Die Vorsitzende des Digitalausschusses im Bundestag, Tabea Rößner (Grüne), bezeichnet das Vorgehen der GGL als „etwas unglücklich“. Die Abgeordnete Petra Sitte (Linke) nennt es „absolut inakzeptabel“. Es stelle „faktisch eine Aufforderung zum Rechtsbruch dar“.

Auf Anfrage von netzpolitik.org schreibt die Behörde: „Die GGL verfolgt einen kooperativen Ansatz mit Gesprächen auf Augenhöhe.“ Es gehe der GLL um eine langfristige, vertrauensvolle Zusammenarbeit. Mit dem Rundschreiben hätten die Provider „sensibilisiert“ werden sollen. Digitale Freiheitsrechte seien „ein hohes Gut, das es zu wahren gilt“. Netzsperren für illegale Glücksspielangebote seien „angemessen, geeignet und rechtsstaatlich einwandfrei“. 

Zwangsgeld: So macht die Glücksspielaufsicht Druck

Das Rundschreiben der Glücksspielaufsicht, das wir hier im Volltext veröffentlichen, richtet sich „an alle Internetserviceprovider in Deutschland“. Es beginnt freundlich. Die neue Behörde schreibt, sie möchte sich vorstellen und über ihre Tätigkeit informieren. Dazu gehöre es, gegen Anbieter von unerlaubtem Glücksspiel vorzugehen. Das gestalte sich laut GGL jedoch in vielen Fällen als schwierig, da die Anbieter im Ausland sitzen. Es sei eine „gemeinsame Aufgabe der Aufsichtsbehörden“ und der Provider, diese Angebote zu bekämpfen. 

Und dann unterbreitet die Behörde den Providern das ungewöhnliche Angebot. 

Wir bieten Ihnen daher an, dass anstelle des formellen Verwaltungsverfahrens eine direkte Kommunikation zwischen der GGL und Ihnen als Internet-Service-Provider hergestellt wird, die zum Ergebnis hat, dass eine Sperre von Ihnen eingerichtet wird, Verwaltungskosten aber nicht anfallen. Wir erwarten nur, dass die Sperrung umgehend umgesetzt wird.

Kurz gesagt: Provider sollen einfach sperren, worum die Behörde sie bittet. „Möglich erscheint ein Nachweis per Screenshot“. Danach ändert sich der Tonfall des Schreibens. Die GGL beschreibt, was passiere, falls die Provider nicht freiwillig mitziehen. Am Ende ist die Rede von hohen Geldbeträgen.

Konkret schreibt die GGL, es gebe dann regelmäßige Anhörungen über unerlaubte Glücksspielangebote. Dabei sei von „einer immensen Häufigkeit“ auszugehen. Die Folge seien Verfügungen – so nennt man das, wenn eine Behörde einem Provider offiziell sagt, er soll eine Website sperren. Und so eine Verfügung könne mit einer „Zwangsgeldandrohung“ verbunden werden. Bis zu einer halben Million Euro.

Grüne im Bundestag: erste Amtshandlung „etwas unglücklich“

Zum Vorgehen der neuen Aufsicht gibt es Kritik aus dem Bundestag. Die Vorsitzende des Digitalausschusses, Tabea Rößner (Grüne), schreibt netzpolitik.org, es erschiene ihr „etwas unglücklich, die am Glücksspiel unbeteiligten Provider als eine der ersten Amtshandlungen so offensiv auf das schärfste Schwert aus dem neuen Glücksspielstaatsvertrag der Länder hinzuweisen.“ Allerdings sei das Schreiben „nicht für die Öffentlichkeit bestimmt“ gewesen.

Rößner sehe Netzsperren als Instrument „grundsätzlich kritisch“. Sie würden immer das Risiko beinhalten, „zu einem Dammbruch für Inhaltesperrungen zu werden“, schreibt sie. Im Glücksspiel-Staatsvertrag seien Netzsperren „als Ultima Ratio vorgesehen“.

Der digitalpolitische Sprecher der FDP, Maximilian Funke-Kaiser warnt vor den „massiven Grundrechtseinschränkungen“ durch Netzsperren. Es müsse darum gehen, „stets das effektivste mildeste Mittel zu wählen und bestehende mildere Regelungen durchzusetzen.“ Eine Antwort der SPD hat uns innerhalb eines Tages nicht erreicht.

Generell kann Glücksspiel nicht nur illegal sein, sondern auch süchtig machen. Das Ärzteblatt nennt es „eine der teuersten psychischen Erkrankungen“, denn viele Betroffene würden sich massiv verschulden. Die öffentlich-rechtliche Glücksspielaufsicht möchte Spieler:innen schützen, Prävention und Forschung fördern. Zu ihren Aufgaben gehört aber auch das Vorgehen gegen unerlaubte Angebote.

Vodafone gegen freiwillige Kooperation

Wenig spricht dafür, dass sich Provider auf Netzsperren per Zuruf einlassen. Vodafone hat netzpolitik.org bereits mitgeteilt, man werde dieser „Bitte nicht nachkommen“. Vielmehr wolle man sich „an die rechtlichen Rahmenbedingungen“ halten. „Wir werden also im nächsten Schritt sehr genau analysieren, ob und unter welchen Voraussetzungen wir hier sperren müssen.“

Eine Absage erteilt auch der Berliner Anbieter PŸUR. Er sehe „keinen Anlass“, den Aufforderungen Folge zu leisten. Das „Kooperationsangebot“ lehne er dankend ab. Die Telekom schreibt, sie dürfe Zugangssperren nur dann einrichten , „wenn hierfür eine konkrete, rechtsgültige Anordnung vorliegt“ – also auch eine Absage. 1und1 hat nach eigenen Angaben bisher kein Schreiben der GGL erhalten.

Petra Sitte sitzt für die Linke im Digitalausschuss des Bundestags. Aus Sicht ihrer Partei war es ein „Fehler“, der Glücksspielaufsicht die Anordnung von Netzsperren zu erlauben. Der Europäische Gerichtshof habe in seiner Rechtsprechung betont, dass Sperrmaßnahmen einer Abwägung von Grundrechten bedürfen, so Sitte weiter. Es gehe etwa um Informationsfreiheit und Netzneutralität. Eine solche Abwägung könne das von der GGL angeregte, informelle Verfahren „offensichtlich“ nicht gewährleisten. „Ohnehin sollte es selbstverständlich sein, dass Grundrechtseingriffe nicht auf dem kurzen Dienstweg erfolgen können“, schreibt Sitte.

„Etablierung einer Zensurplattform“

Die mangelnde Abwägung von Grundrechten kritisierte auch ein kleinerer Provider, der in diesem Artikel anonym bleiben möchte. Er möchte lieber nicht die Feindseligkeit einer Behörde auf sich richten, schreibt er. Der Provider erklärt, als Anbieter und Nutzer finde er es „komplett abartig“, in das freie Internet eingreifen zu müssen. Er befürchtet auch ein rechtliches Risiko.

„Wenn uns die GGL eine solche Sperrliste ohne Verwaltungsakt schickt und wir diese, mutmaßlich ohne Rechtsgrundlage, einfach umsetzen, stehen WIR doof da.“ Solche Netzsperren auf dem kurzen Dienstweg würden zu „Missbrauch und inflationärer Nutzung“ einladen. Man befürchte die Etablierung einer Zensurplattform. Zudem könnten Netzsperren Kollateralschäden bringen. Legale Angebote könnten versehentlich mitgesperrt werden, weil sie dieselbe IP-Adresse nutzen. Die in dem Rundschreiben erwähnten Verwaltungskosten nennt der Provider eine „offene Drohung“.

Wir wollten von der GGL wissen, inwiefern die erwähnten Zwangsgelder als Einschüchterung intendiert waren. Antwort: Die Passage gebe den gesetzlichen Rahmen für Zwangsgelder wieder und diene der Information. „Sollte eine Zwangsgeldandrohung bzw. Festsetzung erforderlich sein, ist selbstverständlich die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Adressaten zu berücksichtigen.“

Netzsperren: „Pferdekadaver“ seit 2011

Schon im Jahr 2011 gab es Bemühungen, Netzsperren gegen illegales Glücksspiel einzuführen. Der damals neue Vorschlag für den Glücksspielstaatsvertrag sah vor, dass die zuständige Aufsicht Provider zu Sperren anweisen kann. Der Chaos Computer Club und der „Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur“ warnten davor, Netzsperren als Mittel gegen Kriminalität im Netz salonfähig zu machen.

Benjamin Stöcker, Anwalt und Mitglied des Arbeitskreises, bezeichnete das als „weiteren Versuch, eine Zensurinfrastruktur in Deutschland aufzubauen“. Der freie Zugang zu Informationen im Netz werde massiv gefährdet. CCC-Sprecher Dirk Engling beklagte die „monatelangen“ Debatten und eine „erstaunliche Lernresistenz“ bei zuständigen Behörden. Netzsperren seien ein „längst verwesender Pferdekadaver“.

Das war vor 11 Jahren.


Hier das Rundschreiben der GLL im Volltext


Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder

Anstalt des öffentlichen Rechts

Datum: 14.07.2022

an alle Internetserviceprovider in Deutschland

vorab per E-Mail

Vollzug des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV 2021)

Hier: Maßnahmen zur Sperrung unerlaubter Glücksspielangebote

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten uns mit diesem an alle uns bekannten und in Deutschland tätigen Internet-Service-Provider gerichteten Schreiben vorstellen und Sie bei dieser Gelegenheit über den für Sie relevanten Teil unsere Tätigkeit informieren.

Seit dem 01.07.2021 nehmen wir als die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (AöR), im Folgenden GGL, die Aufgaben der Glücksspielaufsicht nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) sukzessiv wahr. Als Glücksspielaufsicht obliegt es uns, den mit dem Glücksspiel einhergehen Gefahren und Risken entgegenzuwirken. Dies tun wir, indem wir das Glücksspielangebot in geordnete und überwachte Bahnen lenken und der Ausbreitung von unerlaubten Glücksspielen entgegenwirken, vgl. § 1 GlüStV 2021.

Über den von Ihren Unternehmen vermittelten Zugang zum Internet ist für Ihre Kunden und sonstigen Nutzer Ihrer Zugänge die Teilnahme an Glücksspielangeboten möglich. Die Veranstaltung und Vermittlung öffentlichen Glücksspiels steht gemäß § 4 Abs. 1 S. 1 GlüStV 2021 unter Erlaubnisvorbehalt. Die zuständige Behörde (bis 31.12.2022 Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt; ab 01.01.2023 GGL) veröffentlicht eine gemeinsame amtliche Liste (Whitelist), in der die Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen aufgeführt werden, die über eine Erlaubnis oder Konzession nach dem GlüStV 2021 verfügen. Diese Whitelist können Sie über unsere Homepage unter www.gluecksspiel-behoerde.de abrufen.

Seit dem 01.07.2022 liegt die Bekämpfung unerlaubtem Glücksspiel mit dem Maßnahmenkatalog des § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 bis 5 GlüStV 2021 im Zuständigkeitsbereich der GGL.

Glücksspielanbieter, die nicht auf der Whitelist geführt werden, betreiben unerlaubtes Glücksspiel. Gegen sie wird, sofern sie sich nicht mit Erfolgsaussichten im Erlaubnisverfahren befinden gemäß § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 3 GlüStV 2021 vorgegangen werden. Die Erfahrung zeigt aber, dass sich Anbieter über diese Untersagung hinwegsetzen. Ein Vollzug gestaltet sich in vielen Fällen als schwierig, da die Anbieter regelmäßig im Ausland sitzen und Vollzugsabkommen nicht bestehen. Daher kann die GGL gemäß § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 GlüStV 2021 nach vorheriger Bekanntgabe unerlaubter Glücksspielangebote Maßnahmen zur Sperrung dieser Angebote gegen im Sinne der §§ 8 bis 10 des Telemediengesetzes verantwortliche Diensteanbieter, insbesondere Zugangsvermittler und Registrare, ergreifen, sofern sich Maßnahmen gegenüber einem Veranstalter oder Vermittler dieses Glücksspiels als nicht durchführbar oder nicht erfolgversprechend erweisen; diese Maßnahmen können auch erfolgen, wenn das unerlaubte Glücksspielangebot untrennbar mit weiteren Inhalten verbunden ist. Es handelt sich um einen Verwaltungsverfahren nach §§ 9 VwVfG, an dessen Ende ein für Sie kostenverursachender Verwaltungsakt erlassen wird.

Glücksspielanbieter, die wegen der Art ihrer Angebote nicht erlaubnisfähig sind, oder die nicht bzw. nicht ernsthaft vorhaben eine Erlaubnis zu erlangen, gefährden die Ziele des § 1 GlüStV 2021. Diese Anbieter fügen sich nicht den vorgesehene Schutzmechanismen des GlüStV 2021. Um dem Spielerschutz und den weiteren Zielen zu dienen, sind diese Anbieter zu bekämpfen. Diese Aufgabe ist eine gemeinsame Aufgabe der Aufsichtsbehörden und der verantwortlichen Dienstanbieter, also der Internet-Service-Provider. Wir bieten Ihnen daher an, dass anstelle des formellen Verwaltungsverfahrens eine direkte Kommunikation zwischen der GGL und Ihnen als Internet-Service-Provider hergestellt wird, die zum Ergebnis hat, dass eine Sperre von Ihnen ein- gerichtet wird, Verwaltungskosten aber nicht anfallen. Wir erwarten nur, dass die Sperrung umgehend umgesetzt wird und wir unmittelbar in geeigneter Form – im Sinne eines Nachweises der Sperrung – unterrichtet werden. Möglich erscheint ein Nachweis per Screenshot oder, falls technisch umsetzbar, per Protokoll, aus dem die Einrichtung der Sperre hervorgeht.

Technisch ist die Umsetzung einer Sperre Ihnen überlassen. Die DNS-Sperre erscheint angesichts der Umsetzbarkeit und zur Vermeidung eines „Overblockings“, also der ungewollten Sperrung von nicht betroffenen Internetseiten, aus unserer Sicht als sinnvollste Maßnahme.

Sollten Sie diesen aufgezeigten kooperativen Ansatz nicht verfolgen wollen, wird regelmäßig im Rahmen einer Anhörung die Bekanntgabe der von uns ermittelten unerlaubten Glücksspielangebote erfolgen müssen. Angesichts der Vielzahl an Angeboten ist von einer immensen Häufigkeit auszugehen. Folglich würden Sie nach der Bekanntgabe durch Verfügung zur Sperrung aufgefordert. Widerspruch bzw. Klage hiergegen haben gemäß § 9 Abs. 2 GlüStV 2021 keine aufschiebende Wirkung, sind dementsprechend innerhalb der durch die Verfügung mitgeteilten Frist umzusetzen. Zudem kann die Verfügung mit einer Zwangsgeldandrohung bis zu einem Betrag in Höhe von EUR 500.000,00 verbunden werden. Zur Sicherung der Durchsetzung der Verfügung wird von einer Androhung Gebrauch gemacht. Die letztlich noch von Ihnen zu tragenden Verwaltungskosten können in einem Rahmen zwischen EUR 500,00 und EUR 500.000,00 festgesetzt werden.

Wir hoffen daher auf eine kooperative Zusammenarbeit mit Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

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26 Ergänzungen

    1. Mal eine Frage an die Moderation: Wie ist *das* eine „konstruktive inhaltliche Ergänzung“ im Sinne der Kommentarregeln, aber meine Kommentare, egal zu welchem Thema, egal bei welchem Autor (zuletzt von gestern Abend unter diesem Artikel, worin ich umfangreich auf die Machenschaften der Videospielindustrie verwiesen habe, die trotz eindeutigen Glücksspielcharakters bislang unreguliert bleiben), werden in letzter Zeit gar nicht erst freigeschaltet? Den genauen Grund, warum ein Beitrag abgelehnt wurde, erfährt man nie. Nachvollziehbar, inwiefern meine Beiträge gegen die Regeln verstoßen haben sollen, ist es für mich schon lange nicht mehr, erst recht nicht, wenn ich dann Einzeiler oder Kommentare, in denen pauschal und ohne direkten Artikelbezug über „irgendwas mit Nazis“ schwadroniert wird („Nazis wählen ist wieder salonfähig geworden.“), lesen darf.

      Sie haben sich hier Transparenz auf die Fahne geschrieben, und dennoch lassen Sie, sobald es um die Kommentarmoderation geht, jegliche Transparenz vermissen. Wenn ich schon mit meinen Beiträgen nach Ihrer Auffassung stets gegen die Regeln verstoße, hätte ich wenigstens gern mal eine Erklärung, inwiefern genau. Dann werden Sie sich aber auch mitunter die Frage gefallen lassen müssen, warum diese und jene Kommentare, die (zumindest nach meinem Empfinden) nicht wirklich regelkonformer sind, für Sie kein Problem darstellten. Das alles mag für Sie eine simple Ausübung Ihres Hausrechts sein, aber wie das mit dem Unterschied zwischen Begründung und Rechtfertigung so ist: Mit dem Verweis auf das Hausrecht können Sie eine intransparente, inkohärente Moderation begründen, aber nicht rechtfertigen. Als User will und sollte ich mich darauf verlassen können, dass die Grenzen in Form der Kommentarregeln einigermaßen klar abgesteckt sind und sie für alle gleichermaßen gelten. Wenn am Ende das „Hausrecht“ und damit Ihr Ermessen über allem steht und die selbstgesetzten Kommentarregeln sich nicht mehr darin widerspiegeln, welche Kommentare freigeschaltet und welche gefiltert werden, können Sie sich das mit den öffentlichen Kommentaren auch ebenso gut komplett sparen und nur noch nichtöffentliche Ergänzungen (z.B. per Mail) annehmen.

      1. Hallo o/ Ist bestimmt frustrierend, dass du mit ein paar Kommentaren nicht durchgekommen bist. Man gibt sich ja auch Mühe und will was in die Community zurückgeben. Wie wir die Kommentare neben unserem Job als Redakteur:innen moderieren, steht hier https://netzpolitik.org/kommentare/ In einer idealen Welt bekommen alle Nutzer:innen auf Wunsch schriftliche, inhaltlich differenzierte Begründungen, warum ihr Kommentar freigeschaltet wird oder nicht, aber dafür haben wir einfach keine Kapazität. Ich finde das auch nicht perfekt, halte es aber für die beste mögliche Praxis.

      2. „Wenn am Ende das „Hausrecht“ und damit Ihr Ermessen über allem steht und die selbstgesetzten Kommentarregeln sich nicht mehr darin widerspiegeln, welche Kommentare freigeschaltet und welche gefiltert werden, können Sie sich das mit den öffentlichen Kommentaren auch ebenso gut komplett sparen und nur noch nichtöffentliche Ergänzungen (z.B. per Mail) annehmen.“

        Ich kommentiere hier seit langem, bekomme auch nicht alles durch, und für einige Kommentare war es auch besser, das sie nicht veröffentlicht wurden.

        Es gibt kein Grundrecht auf Veröffentlichung und ebenso keinen Anspruch die Reichweite von netzpolitk.org zu nutzen um Kommentare zu verteilen. Das Internet erlaubt, selber eine Domain/Homepage zu erstellen, dort zu kommentieren (auch ausführlich) und durch die Verlinkung auf den Originalartikel wird das auch von Suchmaschinen (irgendwann) gefunden.

        1. > Es gibt kein Grundrecht auf Veröffentlichung und ebenso keinen Anspruch die Reichweite von netzpolitk.org zu nutzen um Kommentare zu verteilen. Das Internet erlaubt, selber eine Domain/Homepage zu erstellen, dort zu kommentieren (auch ausführlich) und durch die Verlinkung auf den Originalartikel wird das auch von Suchmaschinen (irgendwann) gefunden.

          Wenn man die Kommentarspalte als eine Art Mini-Artikel-Spalte sieht, wäre das sicherlich fein. Organische Diskussionen werden mit der NP-Moderationspolitik jedoch erschwert, da oft Stunden oder Tage (am Wochenende) vergehen, bis ein Kommentar freigeschaltet wird. Da schaue ich etwas neidisch zu Techdirt rüber, die es schaffen ein offenes Forum zu haben _und_ Trollkommentare einzuhegen (allerdings nur ausgeblendet, nicht gelöscht). Dort modiert die Community sich selbst. Es wäre interessant zu erfahren, ob es die NP-Community auch schaffen würde.

          Als konkrete Vision sehe ich eine separate community-operierte Diskussionsseite, wo ein Thread je NP-Artikel gestartet wird. Beiträge können ähnlich zu Techdirt als einsichtsvoll oder lustig votiert werden. NP-Artikel wiederum verlinkt zur Diskussionsseite und bindet alle oder eine Auswahl der Kommentare read-only ein.

          1. „erschwert“

            Ja klar, „man“ könnte was bauen, was hier – strikte pseudo- bzw. sogar Teils anonyme Rückmeldung u.ä. ermöglicht. Freiwillige vor! WordPress plugins, can’t be that difficult??

            Nichts gegen Referenzierungssystematiken und „detached communiy sites“ (at least with the consent of the referenced site rights/something owner/s/k). Auf netzpolitik.org selbst erwarte ich schon eine redaktionelle „Zensur“. Das muss schon so sein, und ein paar Tage oder Wochen warten soll nicht das Problem sein, wer das nicht aushält, soll eben weinen, auch wenn es manchmal schon ohne Weinen wehtut. Eventuell könnte eine Art Tag zur Veröffentlichung dazukommen, z.B. wenn es eine authorenexklusive Phase gibt, und dann später andere Redakteure auch freigeben dürfen, o.ä., wobei es nicht trivial „locker“ wäre, z.B. grundsätzlich die Freigebernamen oder Pseudonyme mitzuveröffentlichen. Das Dilemman bei Posts von nichtregistrierten Nutzern ist natürlich, dass keine vertrauliche Rückmeldung über Löschgründe möglich ist, zudem rechtliche Gründe dagegen sprechen, gelöschte Posts grundsätzlich zu veröffentlichen, das sollte für den allgemeinen Fall eigentlich klar sein. Und dann kann man sich noch denken, wie viel oder wenig Aufwand was bedeuten würde. Ohne fair use und free speech sind wir eben am Arsch, wenn die ganzen Repressionsversuche Gesetz werden. Das ist so, und wäre ich bösartig gehässig genug, würde ich „euch“ vorwerfen, so gewählt zu haben. Jetzt bin ich vom Thema abgekommen…

          2. Communitygetriebenes editieren…

            erinnere:
            – Wikipedia als leuchtendes Beispiel? Ach nee ist mit jeder Menge Logging, und das Ergebnis?
            – Bezahlte Trollfabriken (nicht nur Russen).
            – Nützliche Idioten.

            Ich glaube nicht, dass es eine naive Chance für sowas bei irgendwas mit Politik und mehr als 12 Nutzern gibt.

          3. > naive Chance

            Es sollte schon mehr Aufwand reingesteckt werden, als einfach nur ein Forum hinzustellen. Beim Voting der Beiträge sollten z.B. nicht alle Stimmen gleich sein. Anonyme Stimmen könnten kein Gewicht oder ein Fliegengewicht bekommen, zB. 0.001. Angemeldete User starten mit einem größerem als dem Fliegengewicht und können sich bis zu 1 hocharbeiten. Kommentare erhalten erst ein Abzeichen („einsichtsvoll“, „lustig“), wenn ein bestimmter Grenzwert in der Summe der Stimmen überschritten wurde. In die andere Richtung würde es ebenso funktionieren: negative Beiträge können durch einige wenige Community-Mitglieder mit 1-Gewicht schneller ausgeblendet werden als durch einen Shitstorm anonymer Stimmen (oder frisch angelegter Spam-Accounts). Das Gewicht könnte durch vergebene positive Abzeichen verbessert werden (und durch negative Abzeichen verschlechtert werden).

            Ein Problem besteht darin, eine Basis an vertrauenswürdigen 1-Gewichtlern zu bilden, re Constanzes „es muss erst eine funktionierende Community geben, ehe man das starten könnte“. Im Endeffekt sind in der Kommentarspalte alle anonym oder pseudonym unterwegs. Selbst scheinbaren Klarnamen kann kein Vertrauen entgegengebracht werden. Eine Lösung könnte in einer communitybildenden Maßnahme bestehen, z.B. ein physikalisches Treffen, bei dem Identitäten festgestellt werden können und diese die ersten 1-Gewichtler bilden.

            > Aufwendig bleibt es auch.

            Ja, definitiv. Im Moment fabuliere ich nur vor mich hin. Keine Ahnung, ob es genug Interesse und Energie aus der demokratischen Ecke gäbe, eine selbstmoderierende Community zu bilden. (Das würde auch die Entwicklung des Tools beinhalten, ich sehe nicht NP in der Verantwortung dieses zu erstellen). Persönlich schaue ich oft bei NP vorbei und hätte definitiv Interesse. Mit nur einer handvoll Leute als ersten 1-Gewichtlern wäre aber bestimmt schnell die Energie weg oder es gäbe bald eine Übernahme des Stimmengewichts aus der undemokratischen Ecke.

        2. @P.E.: Ich bleibe dabei: Entweder gelten die Regeln für alle gleichermaßen und es ist nachvollziehbar, wie moderiert wird, oder man kann sich wahlweise die Moderation oder die Kommentarfunktion komplett schenken – wer wirklich nur ergänzen und nicht diskutieren will, hat in der Regel wenig Probleme damit, das nicht öffentlich zu tun. Ich formuliere gewöhnlich provokant und bisweilen zynisch, aber nicht populistisch, beleidigend oder gar verhetzend, und verbreite auch keine Unwahrheiten. Ebenso achte ich stets darauf, zumindest an einer Stelle den Artikelbezug herzustellen, damit man auch von „Ergänzung“ sprechen kann. Dass es manchmal trotzdem nicht reicht, mag ja hinkommen. Wenn aber dann Kommentare durchgelassen werden, die diesen Kriterien offensichtlich deutlich weniger entsprechen, dann muss man sich schon mal die Frage stellen, nach welchen Kriterien die Kommentare *wirklich* gefiltert werden. Transparenz geht anders.

          Das mit dem „Grundrecht“ und dem „Anspruch“ kann ich so zurückgeben: Es gibt auch keine Verpflichtung, ergänzende Kommentare zu liefern, wenn offenkundig so wenig Nachfrage besteht, das Angebot ist halt riesig genug, eine Meinung hat schließlich jeder. Ich muss nicht darum betteln, meine Zeit opfern zu dürfen für Diskussionen darüber, wie unfähig/heuchlerisch/boshaft die Regierung/Polizei/Behörde XY doch sei und wie verfassungs- und menschenrechtswidrig Staatstrojaner/Chatkontrolle/Netzsperren etc., die im Endeffekt ohnehin zu nichts führen und ähnlich Energie binden wie Social Media und Online-Petitionen.

          1. “ Ich formuliere gewöhnlich provokant und bisweilen zynisch, aber nicht populistisch, beleidigend oder gar verhetzend, und verbreite auch keine Unwahrheiten. Ebenso achte ich stets darauf, zumindest an einer Stelle den Artikelbezug herzustellen, damit man auch von „Ergänzung“ sprechen kann.“

            Werbung kommt ungelesen wohin?

            „Es gibt auch keine Verpflichtung, ergänzende Kommentare zu liefern“

            Sehr gut, völlig richtig! Und deswegen behält sich die Redaktion ja auch vor, nicht alles (sofort) zu veröffentlichen. Manchmal hat man sogar Pech, und irgendwer versteht gerade keinen Sarkasmus, Ironie, oder das Thema des Posts, irgendwer hat Urlaub oder eine kleine Grippe. Bei mehreren Freigebenden ist es auch nicht 100% trivial, „alles immer gleich“ zu machen. Das ist alles völlig normal. Guckt mal nach spiegel.de oder sonstwohin, wo ediert wird.

          2. „Ich muss nicht darum betteln, meine Zeit opfern zu dürfen für Diskussionen darüber, wie unfähig/heuchlerisch/boshaft die Regierung/Polizei/Behörde XY doch sei und …“ – und ich muß es nicht lesen.

            Höflich ausgedrückt; ich brauche beim Lesen von Netzpolitik.org nicht noch zusätzliche Kommentare, wie schlimm die Lage ist. Ich bräuchte Kommentare, wie die Lage zu verbessern ist.

            Ersthaft: Ich vermisse sowohl im redaktionellen Teil als auch in den Kommentaren ein bisschen den Optimismus Dinge besser zu machen.

      3. Sie hätten gerne begründen dürfen, warum sie das Originalpost für keine Ergänzung halten.

        Zum Vergleich…
        OP:
        – Ubisoft und die Lootboxen als Spitze eines anderen Eisberges.
        – Unternehmen, die sich leisten können, sich zu wehren, werden selten mal dichtgemacht. Für IT+Multimedia hat man noch nicht mal eine zuverlässige Freiberuflerzuordnung, so dass man in Deutschland maximale Unsicherheit bei keiner Planbarkeit einkauft. Wenn man nicht ungefähr Ubisoft ist.
        – Netzsperren bitte weiter denken (Jugendschutz, Terror, Hass…).
        – (Theoretisch: humoristischer Ansatz denkbar.)

        Ihr Post:
        – Irgendwer hat mir meine Federtasche weggenommen!

        Verdict:
        Jedes Post sollte einen Fehler enthalten. Sie müssen nur aufpassen, wenn das ihr einziger Punkt sein soll.

  1. Auch hier bleibt der Verdacht: Es ist der 1. Schritt. Ruhe wird da erst sein, wenn wir chinesische Verhältnisse haben.

  2. Der Dammbruch hat mit der Clearingstelle für Urheberrecht bereits stattgefunden. Seitdem sind vermehrt Forderungen für Netzsperren zu verzeichnen, sei es Porn oder jetzt Glücksspiel. Letztens hieß es, dass Xhamster sich auf Gespräche „auf Augenhöhe“ einlassen wollte. Wäre interessant zu wissen, was daraus geworden ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass mehr passiert ist als behördliches „strong arming“, wie auch in diesem Fall mit der Androhung des Zwangsgelds.

    Ich möchte auch zurückweisen, dass das Schreiben nicht für die Öffentlichkeit bestimmt ist. Die Verwaltung arbeitet für die Öffentlichkeit und es ist daher im Interesse der Öffentlichkeit, über die Arbeiten zu erfahren. Insbesondere, wenn es sich um dieses höchst disruptive „Schwert“ handelt. Immerhin kamen sie nicht auf die Idee Staatswohl als billigen Vorwand für Intransparenz vorzubringen.

  3. Ich finde es befremdlich, wenn die GGL nicht gegen die Anbieter vorgeht, sondern versucht in Deutschland das recht zu brechen und die Provider zu unrechtmäßigen handlungen auffordern, die zudem vertragswidrig mit ihren Kunden sind. Nur weil die GGL unfähig ist, gegen die Anbieter vorzugehen bzw. weil der deutsche Staat, genauso wie die USA, sich anmaßt, weltweit seine Auffassungen und Ansichten durchzusetzen. Ich persönlich halte nichts von Glückspiel, aber die totale Überwachung und zensur geht einfach zuweit. Glückspiel ist nur ein Beispiel. Rundfunk ein weiteres. Was wäre den gewesen, wenn die Nazis BBC im WK II technisch verhindert hätten?

    1. @ MW
      Authors: Vike Martina Plock
      Title: The BBC German Service during the Second World War
      Broadcasting to the Enemy

      Im übrigen haben „die Nazis“ das Hören von sogenannten Feindsendern unter schwere Strafe gestellt. Eine totale Überwachung und Zensur der öffentlichen Meinung war also gewissemaßen Staatsdoktrin, sodass eine technische Verhinderung des BBC German Service nicht notwendig war. Der „deutsche Volksgenosse“ (Blockwart etc.) musste bei Verdacht den Vorgang der Gestapo melden.

      <>

      Die „Nazikeule“ ist hier also sachlich unbegründet und lässt ein gewisses Maß an historischen Kenntnissen vermissen .

  4. Nachtigall ich hör Dir trapsen

    Bei der Verfolgung illegalen Musikdownloads waren ja auch nicht die Behörden die treibenden Kräfte sondern die legalen Anbieter die auf diese Weise die Konkurrenz loswerden wollten. Jede:r erinnert sich sicher an den daraus entstandenen Abmahnwahn und die Kriminalisierung tausender Nutzer.

    Würde mich nicht wundern wenn es hier ähnlich wäre.

    Zum Thema Ingame-Käufe und Lootboxen in Zusammenhang mit verbotener Werbung (Zielgruppe Kinder) hört man ja auch lange nichts mehr.

    1. Naja, die Nachtigall guckte kurz nach Beschluss der EU-Urheberrechtsreform nach links, als jemand „90% Axel Springer rief“, sah den US-Investor und flog gegen die Wand.

      Singen tun nun andere.

  5. Meiner Meinung nach wieder einmal relativ nutzloser Aktionismus mit einer deutlichen Gefahr für die Demokratie.

    Ich frage mich bei solchen Ansätzen immer wieder, ob die wirklich glauben, es würde signifikant etwas ändern, oder ob sie bewusst Symbolpolitik betreiben. Man muss einfach nur bedenken, wie schnell man eine neue Domain registrieren kann.

    Es bleibt wie so oft also nur fehlendes Verständnis und Inkompetenz, oder bewusster inszenierter Aktionismus, auf Seiten der entscheidenen Personen.

    Alternativ könnte man natürlich auch gegen die teilnehmenden Personen dieses illegalen Glücksspiels ermitteln. Immerhin können solche Gewinne beschlagnahmt werden. Wenn dann regelmäßig der Großteil der höheren Gewinne wegfällt, halte ich ein Umdenken bei einem Großteil der nutzenden Personen, zu legalen Angeboten, für ziemlich wahrscheinlich. Ich denke auch, dass einem großen Teil dieser Personen die Illegalität garnicht bewusst ist, bzw. sie dies garnicht einschätzten können.

    1. Klar ist das bewusst. Es gibt bei diesen Anbietern folgende Vorteile: keine Gewinnsteuer, kein Limit und mehr Wettmärkte (Ecken, Karten, etc…).
      Wer da einen lizenzierten deutsche Bookies benutzt ist selber schuld.

  6. Der öffentlich-rechtliche Sender Arte sendete Ende Januar 2022 den in Deutschland indizierten Film „Zombie 2 – Das letzte Kapitel“.

    Die Staatsanwaltschaft Baden-Baden stellte nun die Ermittlungen ein. Begründung: „Es fehlt an einem für die Anwendung des deutschen Strafrechts erforderlichen inländischen Handlungsort“.

    Warum soll dann deutsches Recht für nicht-inländische Anbieter von Glücksspielen, Pornoseiten etc. gelten? Warum gilt beispielsweise für gutenberg.org – ein nicht-inländischer Anbieter gemeinfreier Ebooks – deutsches Urheberrecht?

    Frage als juristischer Laie für ein:e Freund:in.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.