Der IT-Händler notebooksbilliger.de soll eine der höchsten Datenschutzstrafen zahlen, die in Deutschland je verhängt worden sind. Wegen unrechtmäßiger Videoüberwachung von Angestellten und Kund:innen verhängt die niedersächsische Datenschutzaufsicht ein Bußgeld in Höhe von 10,4 Millionen Euro. Das teilte die Behörde am Freitag in einer Pressemitteilung mit.
Das Unternehmen mit Sitz in Sarstedt soll mindestens zwei Jahre lang Arbeitsplätze, Verkaufsräume, Lager und Aufenthaltsbereiche mit Videokameras überwacht haben – ohne rechtliche Grundlage. Darüber hinaus seien die Aufnahmen bis zu 60 Tage lange gespeichert worden – „deutlich länger als erforderlich“, so die Datenschutzbehörde.
Der Mitteilung zufolge hatte notebooksbilliger.de argumentiert, dass die Überwachung zum Ziel hatte, Straftaten zu verhindern und aufzuklären sowie den Warenfluss in den Lagern nachzuverfolgen. Zur Verhinderung von Straftaten müssten jedoch zunächst mildere Mittel geprüft werden, etwa stichprobenartige Taschenkontrollen. Wenn Straftaten mit Videoüberwachung aufgeklärt werden, brauche es zunächst einen begründeten Verdacht gegen konkrete Personen. Selbst dann sei nur eine zeitlich begrenzte Überwachung zu rechtfertigen, so die Datenschutzaufsicht.
In einer Pressemitteilung wehrte sich notebooksbilliger.de am Freitag gegen die Vorwürfe. Das Unternehmen nutze Videoüberwachung in erster Linie, „um den Warenfluss bei Lagerung, Verkauf und Versand der hochwertigen IT-Produkte zu verfolgen“. Diese sei Branchenstandard bei „Versand- und Logistikunternehmen“.
Generalverdacht ist keine Rechtsgrundlage
Die niedersächsische Landesdatenschutzbeauftragte Barbara Thiel teilte mit, es handele sich hier um einen „schwerwiegenden Fall der Videoüberwachung im Betrieb“:
Videoüberwachung ist ein besonders intensiver Eingriff in das Persönlichkeitsrecht, da damit theoretisch das gesamte Verhalten eines Menschen beobachtet und analysiert werden kann. Das kann nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dazu führen, dass die Betroffenen den Druck empfinden, sich möglichst unauffällig zu benehmen, um nicht wegen abweichender Verhaltensweisen kritisiert oder sanktioniert zu werden.
Unternehmen würden immer wieder mit einer angeblich abschreckenden Wirkung von Videoüberwachung argumentieren, doch ein Generalverdacht rechtfertige keinen dauerhaften Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen.
Im Fall von notebooksbilliger.de seien neben Angestellten zudem auch Kund:innen betroffen gewesen, teilte die Datenschutzbehörde weiter mit. Die Kameras seien auch auf Sitzgelegenheiten im Verkaufsraum des Händlers in Hannover gerichtet gewesen. Die Datenschutzbehörde teilte mit, dass das Unternehmen seine Videoüberwachung inzwischen „rechtmäßig ausgestaltet“ habe.
notebooksbilliger.de: „Völlig unverhältnismäßig“
Der Bußgeldbescheid ist noch nicht rechtskräftig, und die notebooksbilliger.de AG kündigte am Freitagmorgen bereits an, gerichtlich gegen die Strafe vorgehen zu wollen. In einer Pressemitteilung betont Geschäftsführer Oliver Hellmold, dass notebooksbilliger.de ein mittelständisches Unternehmen „und kein anonymer Großkonzern“ sei. Er kritisiert dabei insbesondere die Höhe des Bußgeldes:
Das Bußgeld ist völlig unverhältnismäßig. Es steht in keiner Relation zur Größe und Finanzkraft des Unternehmens sowie zur Schwere des angeblichen Verstoßes. Wir halten den Bescheid für nicht rechtmäßig und fordern seine Aufhebung.
Gegenüber netzpolitik.org teilte das Unternehmen mit, dass es die Strafe auch grundsätzlich anfechten werden: „Ob überhaupt ein Vergehen vorliegt, darüber lässt sich aus unserer Sicht trefflich streiten. Diese Frage wird auch Gegenstand unseres juristischen Vorgehens gegen das Bußgeld sein.“
Der Onlinehändler verwahrt sich in seiner Pressemitteilung zudem gegen den Vorwurf, das Unternehmen würde mit der Videoüberwachung die Leistung seiner Beschäftigten überprüfen wollen. Diesen Vorwurf hat die Datenschutzbehörde zumindest in ihrer Pressemitteilung allerdings gar nicht geäußert.
Bußgeldhöhen als Dauerbaustelle der DSGVO
Seitdem die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) den Aufsichtsbehörden deutlich mehr Spielraum bei den Sanktionen einräumt, kommt es immer wieder zu spektakulären Bußgeldern. So brummte etwa die Berliner Datenschutzaufsicht dem Immobilienkonzern Deutsche Wohnen eine Strafe von 14,5 Millionen Euro auf.
Doch nicht immer halten die hohen Bußgelder gerichtlichen Überprüfungen stand. Eine herbe Schlappe musste etwa jüngst der Bundesdatenschutzbeauftragte kassieren: Das Landgericht Bonn stutzte das Bußgeld, das er gegen den Internetanbieter 1&1 verhängt hatte, von 9,5 Millionen Euro auf 900.000 Euro zurecht.
Mit ihrer Entscheidung zur Unrechtmäßigkeit der Videoüberwachung bei notebooksbilliger.de bewegt sich die niedersächsische Behörde grundsätzlich allerdings auf verhältnismäßig sicherem Terrain: Seit Jahren gibt es einschlägige Rechtsprechung gegen unverhältnismäßige Videoüberwachung, gerade am Arbeitsplatz. Fraglich ist deshalb höchstens, ob ein Gericht die Höhe des Bußgeldes bestätigen wird.
Die DSGVO sieht einen Bußgeldrahmen von bis zu 4 Prozent des weltweiten Umsatzes eines Unternehmens vor. Dieser lag bei der notebooksbilliger.de AG im Jahr 2018 bei 879 Millionen Euro. Die Strafzahlung beträgt also etwa 1,2 Prozent des Umsatzes, sodass die Aufsichtsbehörde argumentieren kann, ein moderates Bußgeld verhängt zu haben.
Die Entscheidung darüber wird nun ein Gericht treffen. notebooksbilliger.de lässt sich hierbei von den Rechtsanwälten Hanno Timner und Uwe Freyschmidt vertreten. Es sind die beiden Anwälte, die 1&1 im Verfahren gegen den Bundesdatenschutzbeauftragten vertreten haben.
Oho.
Wenn ich das richtig verstehe, müssten doch mit der gleichen Begründung eigentlich endlich die ganzen Kameras aus sämtlichen Läden und Verkehrsmitteln verschwinden.
Ich kann nur hoffen, dass in diesem Bereich ab jetzt härter durchgegriffen wird, denn das absichtliche Übersehen der milderen Mittel hat absurde Ausmaße angenommen.
Selbstverständlich gibt es bei kurzem Nachdenken *immer* mildere Mittel zum Erreichen der von den Unternehmen genannten Ziele als die lückenlose Vorratsspeicherung von Bewegtbilddaten sämtlicher Personen, die auch nur einen Fuß in einen Laden setzen.
Gleiches gilt selbstverständlich für Bahnen und Busse. Das wäre zwar ca. 7 Jahre zu spät.
Damals hat es in meiner Beobachtung begonnen, so richtig Überhand zu nehmen (sie haben sogar die Busse und Straßenbahnen optisch verwanzt, ohne stichhaltige Begründung – und Supermärkte begannen sich gegenseitig zu überbieten, wer die Kunden mit mehr Kameras pauschal „zu ihrer eigenen Sicherheit“ (wie man sich oftmals nicht entblödet zu schreiben) auf Vorrat filmen konnte.
Die Begründungen hörten allmählich auf, den Lachtest zu bestehen – aber man brauchte wohl noch Phantasie, um sich die Folgen auszumalen und deshalb haben sogar einzelne Datenschutzbehörden auf Beschwerden hin teilweise im Sinne der Täter argumentiert … vielleicht kann damit jetzt mal Schluss sein? Ist diese Entscheidung möglicherweise der Anfang einer Kehrtwende, eines zaghaften Umdenkens? Eines Eingeständnisses, dass man sich mit der Einschätzung des Problems Video-VDS vertan hat?
Ich hoffe, dass so eine Kurskorrektur noch möglich ist.
Warum Videoaufnahmen von Personen hochsensibel sind, muss ich ja hier nicht erklären … oder sind ein paar Beispiele gefällig, auf welche fiesen Arten sie sich auswerten lassen … und wie wenig sie zur immer wieder vorgeschobenen Prävention taugen, und wie gering Bagatelldiebstahl gegenüber Bewegungsprofilen komplett mit Identifikation und Mimik wiegen sollte …
Es werden doch überall Kunden überwacht.
Ich sehe auch ganz andere Unternehmen hier mit Verstoßen und es passiert nichts.
Da ist wohl kein Deal für neue Hardware der Behörde zustande gekommen. Grüße an Microsoft in unseren Schulen
Naja, Kameras und die Verarbeitung und Nutzung der Signale sind verwandte Themen, die aber nicht überall zur gleichen Einschätzung führen.
Mit 10 Millionen ist man ja schon fast in der Liga von Facebook und Google – da wäre aus meiner Sicht schon die eine oder andere Frage zu stellen. Eine saftige Strafe und der Galgen bei erneuter Übertretung würden vielleicht auch reichen.
Wenn ich mir das so durchlese was nbb in seinen FQA zu dem Fall schreibt und das natürlich auch stimmen würde,
erschein mir die Strafe und auch die Maßnahme an sich sehr unglaubwürdig.
Entweder ein blinder Dilettant oder irgendeine persönliche Fehde könnten dieses Vorgehen rechtfertigen.
Bleibt ja spannend ;-)
Wie sieht denn das denn in den Packzentren von Amazon aus?
Machen wir nun die wenigen inländischen WbW von Amazon mit überzogenen Strafen kaputt?
Wenn der Staat hier grundsätzlich von Straftaten ausgehen muss, wäre es doch konsequent alle solche Unternehmen zu infiltrieren, zu hacken, Datenströme zu analysieren, eben aktiv zu prüfen…
Wie weiß man sonst, ob die Sicherheitskameras rechtskonform eingesetzt werden, und nicht im Hintergrund noch eine Verhaltensbeurteilungssoftware Namens „yourefired“ mitläuft?
Supergut!!!! Natürlich ist die gefordete Summe definitv ein „MIN MAX Prinzip“
Es wird das Maximale gefordert um das Minimale zu bekommen. Das ist ja wohl jedem klar…
Zudem ist der Schaden den diese Firme den Menschen zugefügt hat, NICHT mit Geld auszugleichen…..
Der „Schuss vor den Bug“ hat ja wohl die ganze Branche dieser Art von Firmen gehört…..Und wenn die das dann nicht umsetzen wollen, müssen sie NOCH mehr zahlen oder zumachen. Basta
Ich erinnere auch gerne an das Spionageverhalten von BS und von Browser und vorallem von Android….Aber die Leutz WOLLEN das nicht wahrhaben…..