Nur wer volljährig ist, darf in Deutschland legal Pornos gucken. Die Medienaufsichtsbehörde NRW will die großen Porno-Portale dazu zwingen, die Ausweise ihrer Nutzer:innen zu kontrollieren, sonst droht ihnen die Netzsperre.
Es ist die letzte Eskalationsstufe einer langfristig geplanten Offensive. Youporn, Pornhub und Mydirtyhobby fürchten um ihr Geschäft und wehren sich vor Gericht.
Langfristig angelegte Offensive
Seitdem 2003 in Deutschland strengere Vorschriften zum Jugendmedienschutz beschlossen wurden, gibt es kaum noch Porno-Anbieter mit Firmensitz hier. Auch die drei beliebten Portale Pornhub, Youporn und Mydirtyhobby haben ihren Sitz auf Zypern und schienen damit bislang weit weg von den deutschen Jugendschützern.
Doch der aktuelle Direktor der nordrhein-westfälischen Medienanstalt, Tobias Schmid, ist entschlossen, den deutschen Jugendmedienschutz auch bei Anbietern mit Sitz im europäischen Ausland durchzusetzen. Schmid pflegt gute Kontakte nach Brüssel, er sitzt zugleich in der Führungsetage der europäischen Medienaufsichtsbehörde ERGA.
Mehr als ein Jahr lang bereitete er seinen juristischen Feldzug gegen die Porno-Anbieter vor und ist nun bereit, das schärfste Schwert der Medienaufsicht zu ziehen: die Netzsperre.
So funktioniert die Netzsperre
Bei einer Netzsperre ist häufig der für Menschen leicht merkbare Name einer Website – beispielsweise pornhub.com – nicht mehr einfach aufrufbar. Normalerweise würde der Internetanbieter mittels Domain Name System (DNS) den Domain-Namen mit den zugehörigen (IP-)Adressen verknüpfen, das wird bei einer Sperre unterbunden.
Wenn Nutzer:innen den Domain-Namen „pornhub.com“ im Browser eingeben, werden sie also nicht mehr per DNS auf die Zieladresse weitergeleitet, sondern erhalten eine Fehlermeldung oder werden auf eine andere Seite umgeleitet. Diese DNS-Variante der Netzsperre ist jedoch eine oberflächliche Manipulation, die sich leicht umgehen lässt. Wer die IP-Adresse bereits kennt oder einen anderen DNS-Server nutzt, kann die Website dennoch besuchen. Auch wenn zusätzlich bei deutschen Providern die IP-Adresse direkt gesperrt wird, gibt es Umgehungsmöglichkeiten, beispielsweise mit VPNs.
Fraktionsübergreifende Kritik an Netzsperren
Die Porno-Portale zu sperren, hält in der Bundespolitik kaum jemand für den richtigen Weg. Die digitalpolitischen Sprecher:innen der SPD, FDP und Linksfraktion im Bundestag lehnen Netzsperren grundsätzlich ab. „Netzsperren sind ein wenig wirksames Instrument mit erheblichen Kollateralschäden“, mahnt Jens Zimmermann (SPD) gegenüber netzpolitik.org.
Durch die Sperrung würden volljährige Nutzer:innen, die Pornos legal gucken dürfen, in ihrer Freiheit beschränkt, kritisiert Thomas Hacker (FDP). Netzsperren seien deshalb grundsätzlich „kein geeignetes Mittel für die Regulierung des Internets“, sagt Anke Domscheit-Berg (Linke).
Auch Tabea Rößner (Grüne) und Bettina Wiesmann (CDU) teilen die Kritik an den Netzsperren. Dennoch halten sie es im konkreten Fall der Porno-Anbieter für vertretbar.
Porno-Portale befürchten weniger Nutzer:innen
Technisch wäre es ein leichtes für die Porno-Anbieter, die Identität und das Alter der Seitenbesucher:innen zu prüfen. Da die Betreiber um ihr Geschäft fürchten, verzichten sie bisher darauf. So erklären die rechtlichen Vertreter von Youporn, Pornhub und Mydirtyhobby jeweils in einem Brief an die Medienanstalt, dass sie eine geringe Akzeptanz für Ausweiskontrollen bei ihren Nutzer:innen vermuten.
„Das Problem liegt also nicht darin, dass Plattformanbieter es nicht schaffen, eine Altersverifikation einzusetzen, sondern ganz offensichtlich nicht wollen“, sagt Rößner gegenüber netzpolitik.org. Das könne nicht länger hingenommen werden.
Die Linkenabgeordnete Domscheit-Berg sieht die Betreiber in der Verantwortung, datensparsame Verfahren einzubinden: „Niemand will seinen vollständigen Namen und seine Adresse gegenüber dubiosen Porno-Portalen offenlegen.“ Das wäre aber auch nicht nötig. Dafür gäbe es bereits die AusweisApp des Bundes, die die Volljährigkeit gegenüber dem Anbieter bestätigt. Weitere Informationen wie das genaue Geburtsdatum werden damit nicht übermittelt.
Medienpädagoginnen zweifeln an Nutzen der Ausweiskontrolle
Medienpädagoginnen und Fachleute aus der Praxis zweifeln grundsätzlich an der Sinnhaftigkeit von staatlich erzwungenen Zugangsbeschränkungen zu bestimmten Websites. Es sei nicht klar, wer damit geschützt werden soll.
Kinder hätten in der Regel kein Interesse an Pornos und würden solche Seiten nicht gezielt aufsuchen. „Da gilt es eher als Mutprobe, sich ein Video anzuschauen“, sagt die Medienpädagogin Jessica Euler. Euler leitet das Projekt „Eltern-Medien-Beratung“ in Brandenburg.
Jugendliche, die nach Pornografie suchen, könnten problemlos ein VPN zur Umgehung der Ausweiskontrolle nutzen. „Bei Jugendlichen braucht es deshalb offene Gespräche über Sexualität“, sagt Jessica Euler.
Das Gesetz erlaubt keinen Spielraum
„Die verpflichtende Altersverifikation sendet einfach das falsche Signal: Dass Sex gefährlich ist, und Zensur junge Menschen davor schützt“, sagt die Kulturwissenschaftlerin Madita Oeming gegenüber netzpolitik.org. Oeming forscht seit fünf Jahren zum Thema Pornografie.
Der Landesmedienanstaltsdirektor Schmid zeigt sich dennoch entschlossen, den beschrittenen Weg weiterzugehen und die Ausweiskontrolle auf den großen Porno-Portalen durchzusetzen. „Unsere Aufgabe ist die Anwendung und Durchsetzung des Gesetzes“, sagt Schmid gegenüber netzpolitik.org.
Lokale Filter als Alternative zur Ausweiskontrolle
Dabei gäbe es aus technischer und medienpädagogischer Sicht durchaus Alternativen zur verpflichtenden Ausweiskontrolle durch die Anbieter. Eine niedrigschwellige Möglichkeit, kleine Kinder bis zu einem Alter von etwa 14 Jahren zu schützen, sind spezielle Suchmaschinen für Kinder und lokale Filterprogramme. Solche Anwendungen werden direkt auf dem Smartphone oder Computer installiert, greifen also nicht in die Freiheit des Internets ein.
Wenn man früh anfängt, würden Kinder das durchaus positiv erleben, sagt der Direktor des Filter-Programms JusProg, Stefan Schellenberg. Nach und nach dürften die Kleinen dann immer mehr Webseiten besuchen.
In einem mehrstufigen Verfahren filtere JusProg nach Blacklist-Webseiten, Alterskennzeichnungen und bestimmten Schlagworten. Das funktioniere besonders für Pornografie sehr zuverlässig, sagt Schellenberg.
Opt-Out-Option am Internet-Router
Eine weitere Alternative wäre es, die Jugendschutzeinstellungen direkt am Router vorzunehmen- und zwar standardmäßig ab Werk. So schlägt es unter anderem die Grünen-Abgeordnete Rößner vor.
„Nicht jede NutzerIn hat das Wissen und die Zeit, technischen Schutz aktiv zu installieren“, begründet Rößner ihren Vorschlag. Eltern sollten mit dieser Verantwortung deshalb nicht alleine gelassen werden. In Haushalten, in denen keine minderjährigen Kinder leben oder Eltern das nicht wünschen, könnten die Jugendschutz-Filter wieder deaktiviert werden.
Positive Angebote für Jugendliche und Eltern schaffen
Marc Liesching, Professor für Medienrecht an der HTWK in Leipzig, plädiert für freiwillige Angebote für Eltern. Die Entscheidung, welche Inhalte Kinder und Jugendliche sehen dürften, sei „in erster Linie Sache von Mama und Papa, nicht von Vater Staat“, sagt Liesching.
Anbietern sollten deshalb vom Gesetzgeber Anreize gesetzt werden, um Jugendschutzeinstellungen vorzunehmen. „Am Ende geht es in einem internationalen Medienmarkt nur über Anreizsysteme“, sagt Liesching.
Auch die Kulturwissenschaftlerin Madita Oeming fordert die Landesmedienanstalten auf, ihre Ressourcen und Reichweite zu nutzen, um positive Angebote zu fördern, statt Verbote durchzusetzen.
In Schweden beispielsweise gibt es bereits staatlich mitfinanzierte feministische Pornos. Die Berliner Sozialdemokrat:innen hatten letztes Jahr Filmförderung für feministische Porno-Produktion ins Gespräch gebracht und bekamen dafür durchaus Zuspruch.
Der deutsche Gesetzgeber sollte sich also die Frage stellen, ob es zeitgemäß ist, mit staatlichen Maßnahmen zu verhindern, dass 17-Jährige Pornos im Internet gucken. Oder ob es Zeit für Alternativen ist.
Die VPN und Proxy Anbieter werden sich sicherlich sehr über solche Gesetze freuen, da bin ich mir sicher. Denn das dürfte dann massen an neuen Kunden bringen.
Ob das dann im Sinne des Gesetzgebers ist ?
Da es auch bei Twitter, Reddit und anderen Plattformen pornographische oder allgemein nicht-jugendfreie Inhalte gibt, wird der nächste Schritt wohl sein, auch hier Verifikationspflichten einzuführen. Nun könnte man sogar darüber spekulieren, ob der werte Herr Schmid hier vielleicht sogar seinem alten Dienstherren Bertelsmann einen Gefallen erweisen und sie an den Verifikations- und damit Datensammelgeschäften beteiligen möchte…
Und wenn dann sehr wahrscheinlich VPNs weitere Verbreitung finden dürften, könnte dann auch der Ruf nach deren Verboten lauter werden und auch die Innenminister und Autoritären in den Parteien und Behörden würden sehr glücklich sein.
Ein generelles Verbot von VPNs dürfte wohl kaum verfassungskonform sein, aber wer weiß. Die Politik bewegt sich ja ohnehin immer weiter in eine anti-demokratische Richtung da könnte in Zukunft noch so einiges auf uns zukommen.
Für sich erschreckend sind bereits die Wege, die schon beschritten wurden, und die daraus prinzipbedingt resultierenden Folgen, bzw. deswegen nicht mehr verfügbaren Wege und Bereiche.
Im IT und Überwachungsbreich ist der Sack schnell flächendeckend zu. Demokratie kann nicht kompromisse zur Abschaffung der Demokratie eingehen. Ich nehme also an, dass es sich bei jenen wirkmächtigen Kräften nicht um demokratische handelt.
Ein generelles VPN-Verbot wird schon deswegen nicht möglich sein, weil das viele Firmen für den Remotezugang brauchen. Gerade in Zeiten wie diesen, wo viele im Home Office sitzen, ist das besonders wichtig.
Dann kommt statt eines Verbotes eben eine „Regulierung“, dass VPN-Dienste nur noch staatlich oder von der EU kontrolliert und überwacht betrieben werden dürfen. Irgendwie soetwas in der Richtung jedenfalls. Ein Verbot wäre ja viiiiiel zu diktatorisch. Smiley.
Das zeichnet sich aber ab: registrierte Wirtschaft ja, Privatmensch nein, einzelne Selbständige mal so mal so, Konformität first.
Dank auch an die Musikindustrie, dieses mal auch wieder in der Rolle der Erfüllungsgehilfin.
Pornofilter gab es auch mal im maximal-überwachungsintensiven Großbritannien – und wurden still und heimlich wieder abgeschafft wegen – Tattaaaaa – der einfachen Möglichkeiten der Umgehung.
Es ist also offensichtlich, dass es nicht funktionieren kann, ohne ein System wie in China einzuführen. Was sagen solche Kontroll-Fanatiker (sic!) eigentlich dazu?
Sie haben die Frage doch selbst beantwortet: „die Briten“ sind doch solche.
Ich fände besser: Gehirn einschalten üben, mit verschiedenen Richtungen und Übung, Stärken und Schwächen zu erkennen, und damit umzugehen, nicht aber mit extern vorgegebenem Ziel, das es zu erreichen gilt. Explizite Übung, ohne Verdeckung durch vermeintliches Fachwissen.
Dieses „Unsere Aufgabe ist die Anwendung und Durchsetzung des Gesetzes“ ist auch nur ein umformuliertes „Ich habe doch nur Befehle ausgeführt“. Vor allem erst daran mitarbeiten, dass dumme Gesetze beschlossen werden und dann so eine Aussage tätigen.
Ich finde diese Scheinheiligkeiten gehören viel öfter angesprochen und sichtbar gemacht.
„Das wäre aber auch nicht nötig. Dafür gäbe es bereits die AusweisApp des Bundes, die die Volljährigkeit gegenüber dem Anbieter bestätigt.“
Wer will denn dem Staat derartige sensible Daten (das man Pornoseiten besucht) frei Haus liefern?
Gesetze sind nunmal bindend, wenn sie nicht verfassungswidrig sind. Eine Landeseinrichtung zum Verletzen von Gesetzen aufzufordern stellt letztlich das Prinzip der Gewaltenteilung und die Bindung staatlichen Handelns an demokratisch erlassene Gesetze in Frage.
Ein Beamter kann eine fuer rechtswidrig gehaltene Anweisung erstmal verweigern und ueberpruefen lassen, eine Behoerde kann ein fuer verfassungswidrig gehaltenes Gesetz uU ueberpruefen lassen, jeder kann (muss in Grenzen) einen verbrecherischen Befehl verweigern. Aber ein als verfassungsgemaess eingestuftes Gesetz bindet eine Landeseinrichtung nunmal, und das ist gut so.
Ob man sie die Aktionen so wuenscht, ob sie zwingend notwendig sind und aus welchen wirklichen Gruenden sie durchgefuehrt werden, ist diskutabel. Aber man kann nicht leugnen, dass es eine moegliche valide Auslegung der Gesetzeslage ist.
Wie der Artikel schon sagt: die Gesetzeslage ist der Realitaet nicht mehr angemessen und wird mE letztlich Missbraucht. Also ist das Gesetz zu aendern, und mE der ganze Ansatz von Jugendschutz.
Wahahahahaaaaa!!! Denen fehlt ganz dringend ein Reality Check. Die Welt funktioniert nicht wie in deren Vorstellung. Prohibition, ob nun Drogen oder Sex, funktioniert nicht. Hat nie und wird nie. Dafür ist der Mensch zu sehr Mensch, um mal mit Goethe zu protzen 😉
Das hat schon bei den illegalen Downloads von Musik und Film nicht geklappt. Was das zum Erliegen brachte waren kostengünstige legale Angebote.
Und nun mal alle zurückerinnern an die Jugend. Irgendwann waren Nackte nicht mehr „Ihhh!“, sondern interessant. Dann hat man Schmuddelhefte am Kiosk bestaunt oder aus der Mülltonne vom Nachbarn gefischt. Pornos, Heft oder Film, wurden unter der Hand weitergereicht. Ich kenne keinen 14jährigen, der KEINE Pornos konsumiert hat. Das ist normal und entspannt. Und wie bei anderen Medien auch, findet man manche Genres abstossend und andere toll. Und nähert man sich der 16 begreift man auch immer mehr, dass das wie andere Filme auch nur Fake ist.
Oh, und umgehen ist noch viel einfacher als VPN: man wählt einfach eine andere der tausenden free porn Seiten. Dann müssen die auch wieder gesperrt werden und dann wieder andere….etc.
Dumme Menschen lernen nicht mal aus den Fehlern anderer…
Liebne Moderation, folgend eine korrigierte Fassung meines Kommentars;
Im Zusammenhang mit diesem Thema wäre es vielleicht doch besonders wichtig, darauf hinzuweisen, wie (u.a.) JusProg filtert. Entscheidende Funktion ist das Auslesen der age.xml/age-de.xml-Datei, die jede Internetseite in Deutschland haben muss, und in der das Alter, welches Besucher erreicht haben müssen, festgelegt ist. Mit dieser Altersangabe kommen die Seitenbetreiber ihrer Jugendschutzverpflichtung nach, es ist eben nicht so, dass jeder alles für alle in Deutschland veröffentlichen darf. Der andere Teil dieser Herangehensweise, dass nämlich die Eltern aktiv werden und JusProg o.ä. einrichten müssten, wenn sie ihren den Zugang zu altersungeeigneten Seiten sperren wollen, wird dabei gern unter den Tisch fallen gelassen. Dass dies nicht geschieht, liegt vor allem daran, dass JusProg nicht bekannt ist, obwohl es durch die Altersdatei zuverlässig funktioniert.
Dass also eben nicht eine Offensive in Richtung „JusProg in jedes Kinderzimmer“ gestartet wird, sondern Netzsperren gefordert werden, macht deutlich, dass Jugendschutz nicht der Fokus ist.
Infos zu age-de.mxl:
https://www.jugendschutzprogramm.de/seitenbetreiber/age-xml/
http://age-label.de/
Um DNS-Sperren zu umgehen braucht es nicht mal ein VPN. Es reicht schon im Firefox „Preferences“ -> „Network“ -> „DNS over HTTPS“ zu aktivieren. Bei Chrome gibt’s die Option auch.
«Es reicht schon im Firefox „Preferences“ -> „Network“ -> „DNS over HTTPS“ zu aktivieren.»
Bei den neueren Versionen seit FF80+ ist die Option auch bei deutschen Nutzern ohne deren manuelles Zutun standardmäßig aktiviert, wie ich kürzlich feststellen durfte. Leider wird hierbei auch »standardmäßig« der »Service« des US-amerikanischen „Content Delivery Network“ (CDN) Dienstleisters »Cloudflare« verwendet statt auf durchaus vorhandene datenschutzfreundliche Alternativen zurückzugreifen.
> Nur wer volljährig ist, darf in Deutschland legal Pornos gucken.
Das steht wo? Nirgends!
Richtig: Nur die Sorgeberechtigten dürfen ihren minderjährigen Kindern Pornografie zugänglich machen (§ 184 StGB).
> Seitdem 2003 in Deutschland strengere Vorschriften zum Jugendmedienschutz beschlossen wurden, gibt es kaum noch Porno-Anbieter mit Firmensitz hier.
Das war auch schon vorher so. Deutsche Anbieter brauch(t)en eine Altersverifikation, ausländische nicht.
Und irgendwie schafft es das Ausland, auch ohne auszukommen, bzw., s. USA, von Politikern erlassene Zugangshindernisse wurden vom Supreme Court als nicht verfassungskonform einkassiert.
Am teutschen Wesen soll wohl die Welt genesen – und die blöde Welt sieht das anders. Verdammt! ^^
Kein Wunder, dass Anbietern die Partikularinteressen aufgeregter Politiker eines kleiinen Kleckses auf dem Globus sonstwo vorbeigehen …
> Da die Betreiber um ihr Geschäft fürchten, verzichten sie bisher darauf.
Ist ja auch Schwachsinn pur!
Soll man das nur für deutsche User einrichten (sonst interessiert es ja keinen)? Und dann?
Dann werden sich vielleicht ein paar User mit einer Technikaffinität der Kategorie Laschets oder Rößners anmelden, während der Rest einfach die Sperren umgeht. Wie man das macht, ist kinderleicht, und es wird – mit Rücksicht auf die älteren Semester – garantiert auch in sehr vielen Zeitschriftten genau erklärt werden, was dafür zu tun ist.
> kleine Kinder bis zu einem Alter von etwa 14 Jahren zu schützen
„Kleine Kinder“? Ist das ein Problem in Kitas?
Mit 14 ENDET die Kindheit rechtlich in Deutschland, biologisch sind diese „Kinder“ dann üblicherweise schon bereits ein paar Jahre geschlechtsreif …
… mit entsprechenden Interessen. Denn es sind Menschen, mit menschlichen Bedürfnissen.
…..dass 17-Jährige Pornos im Internet gucken….
ist mir zu persönlich werdend und offensichtlich ein blödes, kleinkariertes Argument, welches am Kern vorbei geht, auch wenn ich persönlich die geplanten Maßnahmen auch für unsinnig halte.