Netzsperren: Vodafone geht gegen kinox.to-Verfügung in Berufung

Das Landgericht München I hat Vodafone dazu verdonnert, den Zugang zum Streaming-Portal kinox.to zu sperren. – Public Domain Benedikt Geyer

Als erster Netzanbieter in Deutschland wurde Vodafone vor einem Monat mit einer einstweiligen Verfügung gewungen, Netzsperren zu errichten. Auf dem Streaming-Portal kinox.to seien auch Filme bereitgestellt worden, an denen Constantin Film die Rechte besitze. Um diese mutmaßlichen Urheberrechtsverstöße zu unterbinden und die Webseite nicht mehr erreichbar zu machen, musste Vodafone schließlich (einfach zu umgehende) DNS-Sperren für seine Kabelkunden einsetzen. Vergangene Woche hat Vodafone Berufung gegen das Urteil des Landgerichts München eingelegt, berichtet Heise Online:

Vodafone argumentiert, dass es als Accessprovider „lediglich neutral den Zugang zum Internet“ vermittelt. Das Unternehmen ist der Auffassung, „dass nach geltendem Recht Vodafone nicht verpflichtet werden kann, Urheberrechtsverletzungen im Internet durch Sperren einzudämmen“, erklärte eine Sprecherin gegenüber heise online. Eine solche Sperrung würde erheblich in den Geschäftsbetrieb sowie in die Netzinfrastruktur von Vodafone eingreifen. Auch die Rechte der Kunden seien beschnitten. Eine Sperrung dürfe nur „auf einer ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage erfolgen.“ Diese fehle jedoch, weshalb es „der grundsätzlichen gerichtlichen Klärung“ bedarf.

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