Neues JugendschutzgesetzStreaming-Dienste sollen kindgerechte Angebote schaffen

Die deutschen Regelungen zum Jugendschutz sind grob veraltet und entsprechen nicht mehr der heutigen Realität. Die Bundesregierung macht nun einen Vorschlag, wie Netflix, Steam & Co ihre Angebote nach Altersstufen kennzeichnen sollen. Gangsta-Rap soll unter pädagogischer Aufsicht erlaubt werden.

Große Plattformen sollen kindgerechte Angebote schaffen. – Vereinfachte Pixabay Lizenz StartupStockPhotos

In den letzten fünfzehn Jahren hat sich das Mediennutzungsverhalten von Kindern und Jugendlichen grundsätzlich verändert. Unter Jugendschützer:innen vollziehe sich deshalb ein „Paradigmenwechsel“, heißt es in dem am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf für ein neues Jugendschutzgesetz aus dem Haus von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD).

Viel stärker in den Blick genommen werden mit dem neuen Gesetzentwurf sogenannte „Interaktions-Risiken im Internet“, dazu gehört beispielsweise Mobbing und sexuelle Belästigung. Außerdem sollen kommerzielle Streaming- und Spiele-Portale verpflichtet werden, Alterskennzeichnungen einzuführen, wie es sie bisher schon für DVDs gibt.

Regeln für Streaming-Dienste statt Videokassetten

Seit 2003 wurde das Jugendschutzgesetz nicht mehr grundlegend überarbeitet. Einige veraltete Regelungen sollen nun gestrichen werden, dazu gehört die heutzutage völlig unbrauchbar gewordene Unterscheidung zwischen Rundfunk, Telemedien und Trägermedien. Auch der Begriff „Videokassette“ fliegt im neuen Gesetzentwurf raus.

Zukünftig würde es dann keinen Unterschied mehr machen, ob ein Film auf DVD, auf Netflix oder im öffentlich-rechtlichen Fernsehen erscheint. Das Werk soll überall dieselbe Alterskennzeichnung bekommen.

Für Video-Sharing-Plattformen würde diese erweitere Alterskennzeichnungspflicht nicht gelten. Denn Videos und Bilder von Nutzer:innen müssen nach diesem Gesetz nicht anlasslos vom Anbieter geprüft werden, lediglich eigene kommerzielle Inhalte.

Kindgerechte Voreinstellungen

Der Umgang mit Live-Videos oder anderen nutzergenerierten Inhalten ist bislang eine der Schwierigkeiten bei der Durchsetzung von Jugendschutz im Internet. Laut Gesetzentwurf sollen Plattform-Betreiber ihre Nutzer:innen in der Zukunft vor jedem Upload fragen, ob es sich nach ihrer Einschätzung um Ü18-Inhalte handelt.

Zusätzlich sollen die Plattformen datenschutzfreundliche Voreinstellungen für Kinder und Jugendliche treffen, sogenanntes „Privacy by Design“. Profile von Minderjährigen würden dann etwa nicht mehr für Erwachsene auffindbar, sondern nur für andere Kinder. Außerdem würden auf den Profilen von Jugendlichen keine Standort- oder weiteren Kontaktdaten öffentlich angezeigt werden.

Ziel dieser Vorsorgepflichten ist es, Minderjährige vor sexueller Belästigung und dem Anbahnen sexueller Kontakte durch Erwachsene sogenanntes Cybergrooming, zu schützen. Die Regeln sollen nur für die großen kommerziellen Portale mit mehr als einer Million Nutzer:innen in Deutschland gelten.

Bußgelder für große Anbieter

Außerdem soll die bisherige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) zu einer Bundeszentrale ausgebaut werden. Der Bund würde damit gegenüber den Ländern mehr Befugnisse beim Jugendmedienschutz als bisher bekommen.

Der Direktor der Landesmedienanstalt NRW, Tobias Schmidt, lehnt solche Pläne zur Zentralisierung des Jugendmedienschutzes ab. Eine „zentrale Superbehörde“ würde „kein einziges Problem“ lösen, sagt er netzpolitik.org. Schmidt verweist stattdessen auf die Bedeutung des Föderalismus für die Demokratie:

Es mag stimmen, dass föderale Strukturen nicht die effizienteste Lösung in der Regulierung darstellen. Aber das ist auch gar nicht ihr zentraler Anspruch. Die Medienaufsicht in Deutschland ist staatsfern und föderal organisiert und übernimmt damit eine entscheidende Rolle bei der Sicherung der Demokratie.

Die neu zu schaffende Bundeszentrale dürfte zukünftig Anordnungen zur Einhaltung des Jugendschutzes gegenüber den großen Anbietern aussprechen. Sollten die Betreiber dem nicht nachkommen, würde ihnen ein saftiges Bußgeld von bis zu 50 Millionen Euro drohen.

Gangster-Rap in der Schule

Wie schwer sich die Gesetzgebung im Bereich Jugendmedienschutz tut, zeigt sich am Beispiel „Gangster-Rap“. Zukünftig sollen Lehrer:innen die im Rahmen einer Unterrichtseinheit den Minderjährigen – mit Einverständnis der Sorgeberechtigten – jugendgefährdende Inhalte zeigen, straffrei bleiben.

Begründet wird das damit, dass die Auseinandersetzung mit dem beispielsweise „unter Kindern und Jugendlichen Gangster-Rap-Genres, hinsichtlich des Medienkompetenzerwerbs durchaus pädagogisch sinnvoll sein“ könne.

Zugleich würde das Abspielen von gelisteten Propagandavideos aus dem Internet nun explizit verboten, wenn es für Minderjährigen „wahrnehmbar“ ist. Das betrifft Veranstaltungen, aber „auch im privaten Rahmen“ gilt die Regelung.

Technische Lösungen durch die Anbieter

Es müssen noch Bundestag und Bundesrat zustimmen. Dann könnte das neue Jugendschutzgesetz im Frühjahr 2021 in Kraft treten.

Der vorliegende Gesetzentwurf zielt in erster Linie auf die großen Plattform-Betreiber. Sie sollen unter Androhung von Bußgeldern die Vorgaben des deutschen Jugendschutzes technisch umsetzen.

Eine Ergänzung

  1. Schmidt hat Recht. Föderalismus bedeutet die Einhegung staatlicher Macht. Der Bund weicht das natürlich nur zu gern auf, doch es widerspricht dem Geist des Grundgesetzes.

    Das Grundgesetz ist den Akteuren natürlich sehr oft egal.

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