Nur wer volljährig ist, darf in Deutschland legal Pornos gucken. Die Medienaufsichtsbehörde NRW will die großen Porno-Portale dazu zwingen, die Ausweise ihrer Nutzer:innen zu kontrollieren, sonst droht ihnen die Netzsperre.
Es ist die letzte Eskalationsstufe einer langfristig geplanten Offensive. Youporn, Pornhub und Mydirtyhobby fürchten um ihr Geschäft und wehren sich vor Gericht.
Langfristig angelegte Offensive
Seitdem 2003 in Deutschland strengere Vorschriften zum Jugendmedienschutz beschlossen wurden, gibt es kaum noch Porno-Anbieter mit Firmensitz hier. Auch die drei beliebten Portale Pornhub, Youporn und Mydirtyhobby haben ihren Sitz auf Zypern und schienen damit bislang weit weg von den deutschen Jugendschützern.
Doch der aktuelle Direktor der nordrhein-westfälischen Medienanstalt, Tobias Schmid, ist entschlossen, den deutschen Jugendmedienschutz auch bei Anbietern mit Sitz im europäischen Ausland durchzusetzen. Schmid pflegt gute Kontakte nach Brüssel, er sitzt zugleich in der Führungsetage der europäischen Medienaufsichtsbehörde ERGA.
Mehr als ein Jahr lang bereitete er seinen juristischen Feldzug gegen die Porno-Anbieter vor und ist nun bereit, das schärfste Schwert der Medienaufsicht zu ziehen: die Netzsperre.
So funktioniert die Netzsperre
Bei einer Netzsperre ist häufig der für Menschen leicht merkbare Name einer Website – beispielsweise pornhub.com – nicht mehr einfach aufrufbar. Normalerweise würde der Internetanbieter mittels Domain Name System (DNS) den Domain-Namen mit den zugehörigen (IP-)Adressen verknüpfen, das wird bei einer Sperre unterbunden.
Wenn Nutzer:innen den Domain-Namen „pornhub.com“ im Browser eingeben, werden sie also nicht mehr per DNS auf die Zieladresse weitergeleitet, sondern erhalten eine Fehlermeldung oder werden auf eine andere Seite umgeleitet. Diese DNS-Variante der Netzsperre ist jedoch eine oberflächliche Manipulation, die sich leicht umgehen lässt. Wer die IP-Adresse bereits kennt oder einen anderen DNS-Server nutzt, kann die Website dennoch besuchen. Auch wenn zusätzlich bei deutschen Providern die IP-Adresse direkt gesperrt wird, gibt es Umgehungsmöglichkeiten, beispielsweise mit VPNs.
Fraktionsübergreifende Kritik an Netzsperren
Die Porno-Portale zu sperren, hält in der Bundespolitik kaum jemand für den richtigen Weg. Die digitalpolitischen Sprecher:innen der SPD, FDP und Linksfraktion im Bundestag lehnen Netzsperren grundsätzlich ab. „Netzsperren sind ein wenig wirksames Instrument mit erheblichen Kollateralschäden“, mahnt Jens Zimmermann (SPD) gegenüber netzpolitik.org.
Durch die Sperrung würden volljährige Nutzer:innen, die Pornos legal gucken dürfen, in ihrer Freiheit beschränkt, kritisiert Thomas Hacker (FDP). Netzsperren seien deshalb grundsätzlich „kein geeignetes Mittel für die Regulierung des Internets“, sagt Anke Domscheit-Berg (Linke).
Auch Tabea Rößner (Grüne) und Bettina Wiesmann (CDU) teilen die Kritik an den Netzsperren. Dennoch halten sie es im konkreten Fall der Porno-Anbieter für vertretbar.
Porno-Portale befürchten weniger Nutzer:innen
Technisch wäre es ein leichtes für die Porno-Anbieter, die Identität und das Alter der Seitenbesucher:innen zu prüfen. Da die Betreiber um ihr Geschäft fürchten, verzichten sie bisher darauf. So erklären die rechtlichen Vertreter von Youporn, Pornhub und Mydirtyhobby jeweils in einem Brief an die Medienanstalt, dass sie eine geringe Akzeptanz für Ausweiskontrollen bei ihren Nutzer:innen vermuten.
„Das Problem liegt also nicht darin, dass Plattformanbieter es nicht schaffen, eine Altersverifikation einzusetzen, sondern ganz offensichtlich nicht wollen“, sagt Rößner gegenüber netzpolitik.org. Das könne nicht länger hingenommen werden.
Die Linkenabgeordnete Domscheit-Berg sieht die Betreiber in der Verantwortung, datensparsame Verfahren einzubinden: „Niemand will seinen vollständigen Namen und seine Adresse gegenüber dubiosen Porno-Portalen offenlegen.“ Das wäre aber auch nicht nötig. Dafür gäbe es bereits die AusweisApp des Bundes, die die Volljährigkeit gegenüber dem Anbieter bestätigt. Weitere Informationen wie das genaue Geburtsdatum werden damit nicht übermittelt.
Medienpädagoginnen zweifeln an Nutzen der Ausweiskontrolle
Medienpädagoginnen und Fachleute aus der Praxis zweifeln grundsätzlich an der Sinnhaftigkeit von staatlich erzwungenen Zugangsbeschränkungen zu bestimmten Websites. Es sei nicht klar, wer damit geschützt werden soll.
Kinder hätten in der Regel kein Interesse an Pornos und würden solche Seiten nicht gezielt aufsuchen. „Da gilt es eher als Mutprobe, sich ein Video anzuschauen“, sagt die Medienpädagogin Jessica Euler. Euler leitet das Projekt „Eltern-Medien-Beratung“ in Brandenburg.
Jugendliche, die nach Pornografie suchen, könnten problemlos ein VPN zur Umgehung der Ausweiskontrolle nutzen. „Bei Jugendlichen braucht es deshalb offene Gespräche über Sexualität“, sagt Jessica Euler.
Das Gesetz erlaubt keinen Spielraum
„Die verpflichtende Altersverifikation sendet einfach das falsche Signal: Dass Sex gefährlich ist, und Zensur junge Menschen davor schützt“, sagt die Kulturwissenschaftlerin Madita Oeming gegenüber netzpolitik.org. Oeming forscht seit fünf Jahren zum Thema Pornografie.
Der Landesmedienanstaltsdirektor Schmid zeigt sich dennoch entschlossen, den beschrittenen Weg weiterzugehen und die Ausweiskontrolle auf den großen Porno-Portalen durchzusetzen. „Unsere Aufgabe ist die Anwendung und Durchsetzung des Gesetzes“, sagt Schmid gegenüber netzpolitik.org.
Lokale Filter als Alternative zur Ausweiskontrolle
Dabei gäbe es aus technischer und medienpädagogischer Sicht durchaus Alternativen zur verpflichtenden Ausweiskontrolle durch die Anbieter. Eine niedrigschwellige Möglichkeit, kleine Kinder bis zu einem Alter von etwa 14 Jahren zu schützen, sind spezielle Suchmaschinen für Kinder und lokale Filterprogramme. Solche Anwendungen werden direkt auf dem Smartphone oder Computer installiert, greifen also nicht in die Freiheit des Internets ein.
Wenn man früh anfängt, würden Kinder das durchaus positiv erleben, sagt der Direktor des Filter-Programms JusProg, Stefan Schellenberg. Nach und nach dürften die Kleinen dann immer mehr Webseiten besuchen.
In einem mehrstufigen Verfahren filtere JusProg nach Blacklist-Webseiten, Alterskennzeichnungen und bestimmten Schlagworten. Das funktioniere besonders für Pornografie sehr zuverlässig, sagt Schellenberg.
Opt-Out-Option am Internet-Router
Eine weitere Alternative wäre es, die Jugendschutzeinstellungen direkt am Router vorzunehmen- und zwar standardmäßig ab Werk. So schlägt es unter anderem die Grünen-Abgeordnete Rößner vor.
„Nicht jede NutzerIn hat das Wissen und die Zeit, technischen Schutz aktiv zu installieren“, begründet Rößner ihren Vorschlag. Eltern sollten mit dieser Verantwortung deshalb nicht alleine gelassen werden. In Haushalten, in denen keine minderjährigen Kinder leben oder Eltern das nicht wünschen, könnten die Jugendschutz-Filter wieder deaktiviert werden.
Positive Angebote für Jugendliche und Eltern schaffen
Marc Liesching, Professor für Medienrecht an der HTWK in Leipzig, plädiert für freiwillige Angebote für Eltern. Die Entscheidung, welche Inhalte Kinder und Jugendliche sehen dürften, sei „in erster Linie Sache von Mama und Papa, nicht von Vater Staat“, sagt Liesching.
Anbietern sollten deshalb vom Gesetzgeber Anreize gesetzt werden, um Jugendschutzeinstellungen vorzunehmen. „Am Ende geht es in einem internationalen Medienmarkt nur über Anreizsysteme“, sagt Liesching.
Auch die Kulturwissenschaftlerin Madita Oeming fordert die Landesmedienanstalten auf, ihre Ressourcen und Reichweite zu nutzen, um positive Angebote zu fördern, statt Verbote durchzusetzen.
In Schweden beispielsweise gibt es bereits staatlich mitfinanzierte feministische Pornos. Die Berliner Sozialdemokrat:innen hatten letztes Jahr Filmförderung für feministische Porno-Produktion ins Gespräch gebracht und bekamen dafür durchaus Zuspruch.
Der deutsche Gesetzgeber sollte sich also die Frage stellen, ob es zeitgemäß ist, mit staatlichen Maßnahmen zu verhindern, dass 17-Jährige Pornos im Internet gucken. Oder ob es Zeit für Alternativen ist.
