Neues aus dem Fernsehrat (66)Vorsicht, wenn Öffentlich-Rechtliche und Privatsender gemeinsam marschieren!

In Sachen Kritik an der Urheberrechtsreform marschieren ARD und ZDF ausnahmsweise Hand-in-Hand mit der Privatsenderlobby. Vor allem für professionell Kreative ist das keine gute Nachricht.

Mainzelmännchen spielen mit Sat1-Ball
Beim Thema Urheberrechtsrichtlinie agieren öffentlich-rechtliche plötzlich gemeinsam mit privaten Sendern.

Seit Juli 2016 darf ich den Bereich „Internet“ im ZDF-Fernsehrat vertreten. Was liegt da näher, als im Internet mehr oder weniger regelmäßig Neues aus dem Fernsehrat zu berichten? Eine Serie.

Seit Kurzem liegt ein zweiter Referentenentwurf des deutschen Bundesjustizministeriums zur Umsetzung der jüngsten EU-Urheberrechtsrichtlinie vor. Während Julia Reda hier bei netzpolitik.org zum Thema Uploadfilter bereits das wichtigste aufgeschrieben hatte, nahm am selben Tag auch das ZDF öffentlich zu dem Gesetzentwurf Stellung. Allerdings nicht alleine oder nur gemeinsam mit der ARD, sondern in einer ungewöhnlichen Allianz gemeinsam mit dem VAUNET – Verband Privater Medien e. V. (PDF der Pressemeldung).

Ungewöhnlich ist diese Allianz deshalb, weil VAUNET üblicherweise bei jeder Gelegenheit gegen öffentlich-rechtliche Medien und deren neue digitale Angebote wettert – zum Beispiel gerade erst wieder in einer Stellungnahme im Verfahren zum ZDF-Telemedienänderungskonzept (wobei VAUNET die Zustimmung zur Veröffentlichung seiner Stellungnahme verweigert, im Unterschied zu fast allen anderen beteiligten Medienhäusern und Verbänden). Wenn es um das Urheberrecht geht, konnten diese Gräben allerdings auch in der Vergangenheit bisweilen überwunden werden, zum Beispiel im Rahmen der „Deutschen Content Allianz“.

In der jüngsten gemeinsamen Stellungnahme finden die öffentlich-rechtlichen und der Verband der Privatsender VAUNET in zwei Punkten zusammen. Einerseits kritisieren sie die geplanten proaktiven Berichtspflichten von Sendern, Produzenten und Verwertern gegenüber allen Mitwirkenden an Audio- und audiovisuellen Inhalten. Das führe ihrer Meinung nach zu „immensem bürokratischem Aufwand mit hohen Mehrkosten, die in keinem Verhältnis zu möglichen Vorteilen für diese Mitwirkenden stehen“.

Und wer möchte schon „immensen bürokratischen Aufwand“? Ich bin jedoch nicht ganz so sicher, ob es in Zeiten digitaler Datenhaltung nicht möglich sein sollte, Auskunft für die Mitwirkenden an Audio- und audiovisuellen Inhalten auch unbürokratisch zu organisieren. Und dabei gleichzeitig selbst einen besseren Überblick über die Rechte- und Lizenzlage zu erhalten. Etwas, das in der Zukunft zum Beispiel eine Relizenzierung unter freieren Lizenzen erleichtern könnte. Denn derzeit ist es so, dass eine Veröffentlichung von Archivinhalten unter freien Lizenzen vor allem daran scheitert, dass die Rechteklärung viel zu aufwendig wäre.

Interessenkonflikte um Vergütungsansprüche

Der zweite Kritikpunkt von ARD, ZDF und VAUNET ist der geplante „Direktvergütungsanspruch“, den Kreative für lizenzierte Inhalte unmittelbar gegen Plattformen wie zum Beispiel YouTube über Verwertungsgesellschaften geltend machen könnten. Dieser beeinträchtige „die bestehenden gesetzlichen Wertungen und die darauf aufbauenden Lizenz- und Geschäftsmodelle“ und solle deshalb aus dem Gesetzentwurf „ersatzlos gestrichen werden“.

Die Kreativen selbst sehen das jedoch grundlegend anders. Die „Initiative Urheberrecht“, ein Zusammenschluss von professionell Kreativen, schreibt in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf:

Die Einführung eines Direktvergütungsanspruchs sichert die direkte Beteiligung für Urheber und ausübende Künstler an den Gewinnen der Plattformen ohne Einschaltung der Verwerter (Produzenten). Er verhindert, dass die den Urhebern und ausübenden Künstlern für Online-Nutzungen ihrer Werke zustehenden zusätzlichen Vergütungen durch nachteilige Verträge von den Verwertern vorenthalten werden. Wir bedauern, dass dieses Instrument vorerst nur für Nutzungsverträge mit Plattformen vorgesehen wird und sich noch nicht auf weitere Online-Nutzungen, z.B. Video-on-Demand erstreckt.

Es handelt sich um den klassischen Interessenkonflikt von Auftrag-/Arbeitgeber versus Auftrag-/Arbeitnehmer. Die Stellungnahme der Arbeitgeberseite – ARD, ZDF und VAUNET – ist komplett gegenläufig zur Stellungnahme der „Initiative Urheberrecht“, die die Kreativen vertritt.

Angesichts der in Urheberrechtsmärkten oft besonders schwachen Position der Mehrzahl der Kreativen neige ich in diesem Punkt eher dazu, der Einschätzung der Initiative Urheberrecht zu folgen. Hinzu kommt, dass Ausbau und Stärkung kollektiver Rechteklärung in digitalen Urheberrechtsfragen überhaupt wünschenswert ist: Rechteklärung im Einzelfall ist bei einer großen Zahl kleinerer (Bagatelle-)Nutzungsweisen auf digitalen Plattformen einfach keine Option.

Zusammengefasst bin ich als ZDF Fernsehrat für den Bereich Internet kein Fan der gemeinsamen Stellungnahme von ARD, ZDF und VAUNET. Direktvergütungsansprüche pauschal abzulehnen ist ein Fehler. Und auch die neuen Berichtspflichten können Chancen bieten. Bleibt also zu hoffen, dass sich die Verantwortlichen im Bundesjustizministerium von der ungewöhnlichen Allianz nicht zu sehr einschüchtern lassen.

Ergänzung, 19.10.2020, 14:45: Hinweis auf frühere Kooperationen im Rahmen der Deutschen Content Allianz ergänzt.

2 Ergänzungen

  1. Das gehört insgesamt zurück an einen Fachausschuss, der Fachleute einbezieht.

    Erst Philosophie, Ethik, Sinn, Verstand und Fach klären. Begründungen, besonders von Lobbyverbänden, müssen immer bis auf die kleinsten Teile zerlegt und beurteilt werden, so dass eine Einschätzung möglich wird, sowie Kommunikation mit Wählern Sinn erfährt. Risiken und Gefahren in Ruhe sammeln, auswerten und einfließen lassen, entsprechen Anpassungen vornehmen, und kommunizieren. Dann erst Richtlinien und Gesetze auf der Basis erlassen, sowie alsbald beschneiden, wo es in Richtungen geht, die nicht vorgesehen waren. Ein zu lebendiges Gesetz ergibt nur wieder Hamburger Spezialgerichte für Urheberrecht, soetwas darf sich nicht wiederholen, denn solches ist der Tod des Rechtsstaates, der für die Demokratie geschaffen hätte werden können. Freigaben, Berechtigungen, Einschränkungen, hat das mal jemand für unsere Gesetzgebung modelliert, wie das visualisiert aussehen würde?

    Aber wir leben in der Irgendwas-mit-so-ähnlich-guck-mal-da-ein-rosa-Elefant-Welt-die-sich-selbst-und-alles-andere-mit-auslöscht, da muss natürlich alles auf das Drehbuch zugeschnitten sein.

  2. Vorsicht wenn im Namen von Kreativität und Gerechtigkeit eigentlich Upload Filter und Co propagiert werden

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