Initiative Urheberrecht

  • Neues aus dem Fernsehrat (66): Vorsicht, wenn Öffentlich-Rechtliche und Privatsender gemeinsam marschieren!
    Mainzelmännchen spielen mit Sat1-Ball
    Beim Thema Urheberrechtsrichtlinie agieren öffentlich-rechtliche plötzlich gemeinsam mit privaten Sendern.
    Neues aus dem Fernsehrat (66) Vorsicht, wenn Öffentlich-Rechtliche und Privatsender gemeinsam marschieren!

    In Sachen Kritik an der Urheberrechtsreform marschieren ARD und ZDF ausnahmsweise Hand-in-Hand mit der Privatsenderlobby. Vor allem für professionell Kreative ist das keine gute Nachricht.

    19. Oktober 2020 2
  • : Was vom Tage übrig blieb: Googles Meme-Seite, Frühstücks-Kopien und ein wütender Datenschutzbeauftragter
    Heute scheint das Haus, das einmal das Forum Hotel war, ganz in silberblau.
    Was vom Tage übrig blieb: Googles Meme-Seite, Frühstücks-Kopien und ein wütender Datenschutzbeauftragter

    Ulrich Kelber teilt aus gegen die Urheberlobby. Die Berliner Verwaltung sucht einen Namen für einen Chatbot. Und Axel Voss kennt bei Google eine geheime Meme-Seite. Die besten Reste des Tages.

    19. März 2019
  • : Neue Töne in der Urheberrechtsdebatte: Initiative Urheberrecht lobt Berichtsentwurf von Piratin Reda
    Neue Töne in der Urheberrechtsdebatte: Initiative Urheberrecht lobt Berichtsentwurf von Piratin Reda

    Mit dem Entwurf der deutschen Piratenabgeordneten Julia Reda zur Evaluation des EU-Parlamants über den Stand des EU-Urheberrechts ist quasi der offizielle Startschuss für die Reformdebatte auf europäischer Ebene gefallen. Erfreulicherweise verläuft diese aber bislang keineswegs in gewohnten, verhärteten Bahnen. Selbst die Initiative Urheberrecht, ein Zusammenschluss einer Reihe von Urheberverbänden (u.a. die Drehbuchautorenvereinigung Syndikat oder der CC Composers Club), kann sich mit Redas Berichtsentwurf anfreunden.

    In einer ersten Stellungnahme zeigt sich deren Sprecher Gerhard Pfennig durchaus angetan:

    Reda und ihr Team hatten kaum die Koffer ausgepackt, als sie an die Arbeit gehen mussten, aber sie haben ihre Aufgabe geschafft. […] Reda und ihrem jungen Team ist es in kurzer Zeit gelungen, ein wildes Meer zu durchqueren, das Untiefen, Stürme, Strudel, seichte Gewässer und zahlreiche Meerungeheuer bietet und auch für geübte Piraten nicht leicht zu passieren ist.

    Pfennig lobt desweiteren „eine Reihe kreativer Gedanken und Reformüberlegungen, die weit davon entfernt sind, das geltende System auf den Kopf zu stellen“ sowie, dass „[b]ereits an zweiter Stelle die Bedeutung des gesicherten Rechtsschutzes für Urheber und ausübende Künstler einschließlich der Notwendigkeit eines wirksamen Urhebervertragsrechts gefordert [wird]“. Unterstützung gibt es von Pfennig auch für den Vorschlag, zumindest die Ausnahme- und Schrankenbestimmungen im Urheberrecht europaweit zu vereinheitlichen:

    An prominenter Stelle greift der Berichtsentwurf Oettingers Pläne einer europaweiten Urheberrechtsvereinheitlichung auf, allerdings bei genauerem Lesen wohl mit der klugen Einschränkung, dies zunächst auf die nach der Richtlinie bisher weitgehend ins Belieben der Staaten gestellten Ausnahmen zu beschränken. Diese sollten harmonisiert und technologieneutral ausgestaltet werden. Dadurch würde zumindest erreicht, dass endlich z.B. die für die Urheber, Künstler und die Kulturindustrie wichtigen Regelungen zur privaten Vervielfältigung europaweit vereinheitlicht würden und nicht länger der Willkür einzelner Staaten – siehe Spanien, wo der Staat die Berechtigten mit Minimalbeträgen aus der Staatskasse abspeist und Großbritannien, wo die Vervielfältigung ohne Vergütung erlaubt wird – ausgesetzt wären.

    Pfennig betont hier wohl richtigerweise die Vorzüge einer Vereinheitlichung auch aus Urheberperspektive, weil in diesem Fall eben mit einer Ausdehnung von Pauschalvergütungen für Schranken auf das gesamte EU-Gebiet und entsprechend höheren Ausschüttungen zu rechnen wäre.

    Schließlich ist auch Pfennigs Fazit absolut zuzustimmen:

    Oettinger und Reda sind noch auf der Suche nach wirksamen Ansätzen, um die in der letzten Kommission verschleppten Probleme im Rahmen der notwendigen Anpassung des Urheberrechts an die Anforderungen der digitalen Gesellschaft möglichst effizient zu lösen. Oettinger muss aus den ausschließlich technokratischen Wachstums- und wirtschaftsorientierten Aufgaben, die Juncker und seine in die Digitalisierung fixierten Vizepräsidenten ihm aufgebürdet haben, ein funktionierendes Reformprogramm erstellen. Das Parlament ist mit kleinen, realitätsnahen Schritten schon viel weiter. Julia Redas zur kreativen, zielgerichteten Diskussion einladender Berichtsentwurf und dessen bevorstehende Behandlung im und mit dem Parlament kann tatsächlich zu Lösungen führen, wenn er seinem Grundkonzept treu bleibt: einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Urheber und Rechteinhaber und den Nutzer zu schaffen. Zu hoffen ist, dass die Kommission im Anschluss daran die Beschlüsse des Parlaments aufgreift und von den Wolken ihrer selbstdefinierten Mission in die Ebene der Realität hinabsteigt.

    Wer weiß, vielleicht ist mit dem Reda-Report tatsächlich, wie von Rainer Kuhlen an dieser Stelle erhofft, eine „kopernikanische Wende“ in der Urheberrechtsdebatte verbunden.

    22. Januar 2015 1
  • : Urheberkongress 2013: Suche nach Balance im Urheberrecht
    Urheberkongress 2013: Suche nach Balance im Urheberrecht

    Nach den heftigen Auseinandersetzungen rund um das Urheberrecht im Jahr 2012 ist im Schatten von PRISM und Drosselkom die öffentliche Debatte diesbezüglich etwas ruhiger geworden. Für die Suche nach praktikablen Lösungen ist das vielleicht gar nicht einmal die schlechteste Situtation. Der am 6. September vom Think Tank iRights.Lab und der von ver.di getragenen Initiative Urheberrecht ausgerichtete Urheberkongress 2013 begibt sich jedenfalls wieder auf die Suche nach der Balance im Urheberrecht. Der Titel „Selbstbestimmung im digitalen Netz – Urheberrecht und Nutzerinteressen in der Balance?“ und die Beschreibung trennt aber (allzu) deutlich zwischen Urhebern auf der einen und Nutzern auf der anderen Seite:

    Auf der einen Seite stehen die Urheber, ausübenden Künstlerinnen und weitere Rechteinhaber, die nicht auf eine angemessene Vergütung auch für private Nutzungen ihrer Werke oder Nutzungen in Schulen verzichten können und die Integrität ihrer Werke gewahrt wissen wollen. Auf der anderen wollen Privatleute, Wissenschaftlerinnen und Pädagogen die technischen Möglichkeiten nutzen, die ihnen das Internet, digitale Geräte und Speicher bieten, ohne dabei Gesetze zu verletzen.

    Die Diskussion auf dem Kongress soll klären, ob und unter welchen Bedingungen hier neue Lizenzmodelle, zusätzliche Schranken und andere Regularien sinnvoll und vertretbar sind. Ziel ist es, in der Diskussion über verschiedene politische Konzepte dem kommenden Deutschen Bundestag eventuellen Handlungsbedarf zu verdeutlichen, der in diesem Feld zwischen Praxis und Recht besteht. Es sollen Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt werden, die in naher Zukunft umgesetzt werden können.

    Wie die Interviews im Rahmen der Initiative „Recht auf Remix“ zeigen, ist diese klare Trennung und die damit implizierte homogene Interessenslage innerhalb der beiden Gruppen eine Fiktion. Balance im Urheberrecht ist also im Interesse beider Seiten, deren Unterscheidung in vielerlei Hinsicht ohnehin verschwimmt. So sind die erwähnten „Privatleute, Wissenschaftlerinnen und Pädagogen“ mehr und mehr selbst als Urheber im Internet tätig.

    Das Format des Kongresses sieht eine Serie von Streitgesprächen zu den Themenkreisen Private Nutzung, neue Finanzierung sowie Nutzung in Schule, Hochschule und Wissenschaft vor. Teilnahme ist kostenlos, zur Anmeldung geht es hier entlang.

    Disclaimer: Ich bin Teilnehmer in einem Streitgespräch zum Thema „Am liebsten gratis? Fair use als Schranke?“

    23. Juli 2013 1