5G bis zur letzten Milchkanne sei nicht notwendig, sagte vor wenigen Jahren die Forschungsministerin Anja Karliczek (CDU). Nun sieht es danach aus, dass so manche Milchkanne auch keine Festnetzleitung erhalten wird, um etwa ihren Füllstand über das Internet mitzuteilen. In diesen Fällen müsse Internet über Satellit einspringen, möglicherweise mit staatlicher Subventionierung, heißt es aus Regierungskreisen.
Eigentlich hatte die Regierung bei ihrem Amtsantritt angekündigt, bis 2025 das gesamte Bundesgebiet mit schnellem Festnetzinternet versorgen zu wollen. Mehr noch: Der Anspruch darauf sollte gesetzlich verankert und einklagbar werden.
„Die flächendeckende Versorgung mit Telekommunikationsdiensten trägt zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet bei und gewährleistet die soziale und wirtschaftliche Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger“, heißt es in einem Entwurf der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG), das dieses Recht festschreiben soll.
Schwache Regelung mit Schlupflöchern
Schon der erste durchgesickerte Referentenentwurf deutete darauf hin, dass die Regelungen zum sogenannten Universaldienst schwächer ausfallen würden als es sich viele gewünscht hatten. Mindestbandbreiten enthält die Novelle beispielsweise nicht.
Stattdessen soll die Bundesnetzagentur anhand bestimmter Kriterien entscheiden, ob ein Gebiet als angemessen versorgt gilt. Herangezogen werden soll in erster Linie die Mindestbandbreite, die 80 Prozent der Verbraucher:innen im Bundesgebiet erreichen.
Das soll Anwendungen wie Videoanrufe oder „insbesondere Teleheimarbeit“ ermöglichen, um die ressourcenintensivsten Dienste zu nennen, welche die Gesetzesbegründung anführt. Letztlich werden jedoch die Regulierer entscheiden, ob eine Klötzchenauflösung ausreicht oder ob damit vollwertige Remote-Desktop-Anwendungen gemeint sind.
Allein bei diesem Schlupfloch bleibt es aber augenscheinlich nicht. Im Entwurf steht ferner, dass die Bundesnetzagentur von solchen Vorgaben für das gesamte Bundesgebiet oder für Teile davon absehen kann, „wenn eine Anhörung der betroffenen Kreise ergibt, dass die vorgegebene Dienstequalität als weithin verfügbar erachtet wird“.
Mobilfunk oder Satellit als Alternative
Aus Regierungskreisen ist nun zu vernehmen, die Passage ziele auf besonders schwer erschließbare Gegenden ab – obwohl eine Pressemappe der für die Novelle verantwortlichen Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur in Bezug auf den Universaldienst ausführt: „Der Anspruch soll insbesondere für besonders schwer erschließbare Randlagen greifen, die mittelfristig nicht von Förderprojekten erreicht werden.“
Demnach soll für die berühmte Milchkanne auf einem abgelegenen Bergbauernhof keine eigene – und in solchen Fällen meist sehr teure – Leitung gelegt werden. Alternativ könnte eine Versorgung mit Mobilfunk herhalten. Ist eine solche nicht vorhanden, was angesichts der zumindest derzeit löchrigen Mobilfunkinfrastruktur Deutschlands gut möglich ist, dann bleibe eben noch eine Anbindung über Satelliteninternet, heißt es.
Solche Anbieter gibt es schon länger auf dem Markt. Allerdings zeichnen sich deren Angebote bislang durch geringe Bandbreiten, hohe Latenzen und knappe Datenvolumina aus, bei überdurchschnittlich hohen monatlichen Kosten. Zwar drängen zuletzt neue, große Anbieter auf den Markt, SpaceX etwa oder Amazon, mit Festnetz- oder gar Glasfaserleitungen können sie aber noch lange nicht mithalten.
Förderprogramm für Receiver „angedacht“
Dazu kommen noch relativ teure Anschaffungskosten für die notwendigen Receiver. Um zumindest diesen Posten abzudecken, soll die Regierung mit dem Gedanken spielen, ein eigenes Förderprogramm aufzulegen. Demnach würde der Bund für diese einmalige Investition aufkommen, die monatlichen Kosten müssten die Verbraucher:innen bezahlen.
Selbst das aber könnte sich mit einer anderen Regelung beißen. So schreibt die derzeitige Formulierung im Entwurf vor, dass die „Versorgung mit Telekommunikationsdiensten zu einem erschwinglichen Preis“ erbracht werden sollte.
Aber wie so vieles in diesem umfangreichen Gesetz, das eigentlich schon längst hätte offiziell präsentiert werden sollen, wird vieles von der finalen Formulierung abhängen – und davon, wie weit die Bundesnetzagentur bereit ist zu gehen.
