Barbara Wimmer ist langjährige und preisgekrönte netzpolitische Journalistin aus Österreich. Seit 2010 schreibt sie bei der Futurezone. Dieser Beitrag ist ein Auszug aus ihrem neuen Buch „Hilfe, ich habe meine Privatsphäre aufgegeben!“.
Ohne Cloud-Verbindung kein Licht
Unsere digitale Unmündigkeit geht noch weiter, als sich viele von Ihnen vorstellen können. Viele der Produkte, die wir erwerben, gehören uns gar nicht mehr selbst und wir haben daher auch keine Kontrolle über sie. Wir können nicht frei über sie verfügen, das letzte Wort hat immer der Hersteller. Wir bezahlen also für Produkte, die wir am Ende wegschmeißen können, wenn der Hersteller pleitegeht. Oder wenn wir das Abo-Modell kündigen. Ich will Ihnen das anhand von Beispielen veranschaulichen.
Im Jahr 2014 sammelte das Start-up Emberlight auf der Crowdfunding-Plattform Kickstarter 300.000 Dollar ein, um eine smarte Lampen-Fassung auf den Markt zu bringen, die mit herkömmlichen Glühlampen funktioniert. Damit sollen sich Lampen auch ohne Lichtschalter steuern lassen. Doch dieselbe Geschäftsidee hatten auch andere Unternehmen. Diese brachten ähnliche Produkte für die Hälfte des Geldes und auch noch schneller auf den Markt und zwangen Emberlight damit dazu, ihr Produkt aufzugeben, weil es sich finanziell nicht mehr rechnete. Für die Kunden und Investoren des Start-ups bedeutete dies in der Folge: Licht aus.
Denn die vernetzte Lampen-Fassung kommunizierte im Hintergrund permanent mit den Cloud-Servern von Emberlight. Als das Start-up in Konkurs ging, wurden auch diese Server abgedreht – und damit auch die Cloud. Die Lampen, die in den smarten Sockeln steckten, konnten nicht mehr ein- und ausgeschaltet werden. Die Betroffenen mussten die Sockel, die sie ausgewechselt hatten, schon nach wenigen Monaten mühsam wieder abmontieren und zurücktauschen, um nicht im Dunklen zu sitzen. Das Produkt konnten sie nur noch in die Mülltonne werfen. Um es plakativer auszudrücken: Sie haben für einen smarten Lampensockel Geld ausgegeben, der ausschließlich mit der Cloud-Verbindung eines bestimmten Unternehmens funktioniert hat. Ergo: Das Produkt hat ihnen gar nicht wirklich vollständig gehört.
Gut, sagen Sie jetzt: Bei Crowdfunding muss man vorsichtig sein. Das weiß doch jeder. Da haben Sie recht, dass man da generell vorsichtig sein muss, weil man praktisch Experimente finanziert. Falls Sie das noch nicht gewusst haben, haben Sie es hiermit gelernt. Bei Crowdfunding-Produkten, die das Internet der Dinge betreffen, sollten Sie aber besonders vorsichtig sein und sich Produkte ganz genau ansehen, bevor Sie diese finanziell unterstützen und erwerben.
Von der smarten Überwachungskamera geschröpft
Doch dass Ihnen das vernetzte Produkt, das Sie erworben haben, nicht wirklich gehört, kann Ihnen auch bei bekannten und völlig seriösen Herstellern passieren. So stellt die Firma Nest Labs etwa beliebte Überwachungskameras her. Nest ist ein Vernetzungs- und Automatisierungsunternehmen mit Sitz in Palo Alto (USA), das im Februar 2018 Teil der Hardware-Abteilung von Google wurde. Nest bietet verschiedene vernetzte Produkte an, unter anderem Überwachungskameras, um Einbrüche aufzuzeichnen oder Einbrecher mit den Kameras präventiv abzuschrecken. Die Kameras funktionieren allerdings wie die Glühbirne, die [Michael] Steigerwald [auf dem 35. Chaos Communication Congress] untersucht hatte, ausschließlich mit einer aktiven Internet-Verbindung. Ohne Internet keine Überwachung und kein Schutz vor Einbrechern. Das ist schon einmal der erste Knackpunkt. Ein smarter Einbrecher, der etwa das Nest-Logo auf der Haustür sieht, das Zeichen dafür, dass ein Heim mit Nest-Kameras überwacht wird, wird als Erstes das Internet abdrehen, bevor er in das Haus eindringt. Dann zeichnet die Überwachungskamera nämlich nichts auf. Gar nichts.
Sollte der Einbrecher allerdings nicht so schlau sein und einfach das tun, was er normalerweise tut, heißt das noch nicht, dass SIE ihn am Ende auch tatsächlich auf einer Video-Aufzeichnung zu Gesicht bekommen. Denn das Bildmaterial, das die Kamera mitschneidet, wird zwar auf die Google-Server übertragen, Sie bekommen allerdings nur dann umfangreichen Zugriff darauf, wenn Sie ein Abo-Modell abschließen. Ohne Nest-Aware-Abo können Sie lediglich auf die Aufnahmen der letzten drei Stunden zugreifen – und auch nur auf Screenshots. Wer versucht, den Screenshot des Einbrechers auf seiner lokalen Festplatte oder in seiner eigenen Cloud-Lösung zu speichern, wird daran ebenfalls scheitern – und das, obwohl Sie die Überwachungskamera vorher für teures Geld erworben haben. Die Nest Cam Indoor kostete 2019 etwa 199 Euro, die Nest Cam Outdoor wurde für 229 Euro verkauft.
Etwas mehr Zugriff gibt es für Kunden, die ein Abo abschließen. Wer auf Videoaufnahmen zehn Tage lang zugreifen möchte, wurde von Nest im Jahr 2019 mit 100 Euro im Jahr oder zehn Euro pro Monat geschröpft. Für den 30-Tage- Verlauf waren 300 Euro im Jahr oder 30 Euro pro Monat fällig. Wer also im Sommer 14 Tage in Urlaub fährt, muss entweder darauf hoffen, dass der Einbruch ins Eigenheim nicht in den ersten vier Tagen seiner Abwesenheit stattfindet, um eine Videoaufnahme davon zu Gesicht zu bekommen, oder 300 Euro pro Jahr extra zu den Produktkosten berappen. Wer mehr als eine Kamera installiert hat, weil er etwa ein großes Haus hat, das von mehreren Seiten zugänglich ist – beispielsweise über einen Keller, die Haustür und die Terrassentür, muss entsprechend mehr zahlen. Pro Kamera fallen 50 Euro pro Jahr zusätzlich an oder fünf Euro pro Monat.
Das ist doch absurd, oder? Es ist auf jeden Fall eine Steigerung im Überwachungskapitalismus: Man gibt nicht nur seine privaten Daten an Google her, weil die Geräte ständig per Internet mit dem Hersteller verbunden sind, sondern zahlt auch noch dafür, sie selbst abrufen zu dürfen.
Wirklich grausam: Roboter-Hunde mit Abo-Modell
Ein Experte, der diese Problematik bereits ausführlich analysiert hat, ist Joshua A. T. Fairfield, Jura-Professor an der Washington and Lee University in den USA und Autor von “Owned“. Er beschäftigt sich mit dem Besitz von digitalen Gütern und vernetzten Geräten und gilt als Rechtskoryphäe im Technologie-Bereich. Seine These ist, dass uns das Internet der Dinge wieder ins Mittelalter zurückschickt. Damals besaß der König alles und was die anderen Menschen besaßen, hing von ihren Beziehungen zum König ab. Die Arbeiter besaßen nicht einmal die Werkzeuge, die sie für ihre Arbeit benötigten. In der jetzigen Zeit gäbe es “Digital-Barone“, die derartige Besitzverhältnisse wieder aufleben lassen. “Ein Grund, warum wir keine Kontrolle über unsere Geräte haben, ist, dass die Unternehmen, die sie herstellen, anscheinend glauben – und definitiv so handeln, nachdem wir sie gekauft haben – als würden sie diese noch besitzen“, sagt der Rechtsexperte.
Das bedeutet: Auch wenn Sie ein Hardware-Produkt kaufen, verwalten die Hersteller die dazugehörige Software – und ohne diese funktioniert das Produkt nun einmal nicht. Das ist etwa auch bei der Nest-Überwachungskamera der Fall. Das Kamera-Gehäuse alleine bringt Ihnen nichts. Sie brauchen die Software, die die Einbrecher aufzeichnet, um Aufnahmen sehen zu können. Das gilt aber auch für viele Smartphones. Die laufen ohne Betriebssystem ebenfalls nicht. Für Joshua A. T. Fairfield ist das in etwa so, als würde man von einem Händler ein Auto kaufen, dieser behält aber den Motor in seinem Besitz. “Es ist wichtig, dass wir das erkennen und ablehnen, was diese Unternehmen machen. Wir müssen unsere Rechte, etwas im digitalen Zeitalter zu verwenden, zu reparieren und zu modifizieren, stärken“, fordert der Rechts-Professor. Das bedeutet: Wir müssen uns gegen derartige Praktiken wehren – und die Hersteller nicht dabei unterstützen.
Auch beim Roboterhund Aibo von Sony, der in seiner Neuauflage mit seinen Besitzern interagieren und eine digitale Persönlichkeit entwickeln kann, setzt man auf ein Abo-Modell. Der Konzern zwingt Menschen, die sich Aibo kaufen, dazu, dafür zu bezahlen, dass Aibo die von ihnen beigebrachten Kunststücke und Gewohnheiten beibehält – und von seinen Besitzern lernt. Wer immer zur selben Zeit mit seinem Roboterhund Gassi gehen mag, muss rund 650 Euro zahlen, um das drei Jahre lang tun zu dürfen. Ansonsten “vergisst“ Aibo alles, was er gelernt hat.
Das ist wirklich grausam, anders kann man es nicht ausdrücken. Jemand, der sich Aibo anschafft, hat vielleicht nicht ausreichend Zeit, sich um ein echtes Tier zu kümmern, will aber trotzdem nicht alleine sein. Dass es sich dabei um eine Maschine handelt, die lediglich ein Tier imitiert, ist egal. Bei den Besitzern sind hier, anders als bei einer Überwachungskamera, auf jeden Fall auch Gefühle im Spiel. Als Sony die Produktion des ersten Aibo-Modells eingestellt und es auch keine Ersatzteile mehr gegeben hatte, gab es in Japan Hunderte buddhistische Begräbnisse für die Roboterhunde. Menschen haben zu ihren Roboterhunden eine Bindung aufgebaut, sie wie Tiere behandelt und gepflegt. Daher ist “Bindung mit Drei-Jahres-Abo“ wirklich nicht hübsch. Dennoch wurden in Japan nach der Wiedereinführung bis August 2018 rund 20.000 Stück des lernfähigen Aibos mit digitaler Persönlichkeit verkauft. In Japan kostet Aibo rund 1.500 Euro.
Unmündig im Internet der Dinge
Leider versuchen, wie diese Beispiele zeigen, immer mehr Hersteller, Profit zu machen, indem sie unsere vernetzten Produkte softwareseitig vollständig kontrollieren und uns für die Daten, die durch unsere Nutzung generiert werden, extra bezahlen zu lassen. Jura-Professor Fairfield fordert daher zu Recht, dass dieser Praxis ein Ende gesetzt wird, bevor sie sich so richtig durchsetzt.
In erster Linie ist es daher wichtig, dass Sie diese Produkte nicht kaufen, wenn Sie etwas von “zusätzlichem Abo-Modell“ lesen. Sehen Sie sich weiter um, welche ähnlichen Produkte es noch gibt, die darauf verzichten. Derzeit gibt es noch Alternativen. Langfristig betrachtet braucht es aber eine Regulierung dieser Geschäftspraxis und die Daten gehören in die Hände der Kunden, die schließlich bereits dafür gezahlt haben. Was bringt es uns etwa, wenn Nest weiß, wer in unsere Wohnung eingebrochen hat, aber wir nicht – oder nur gegen Extra-Cash?
Privatpersonen sollten außerdem selbst darüber entscheiden können, wem sie ihre Daten überhaupt anvertrauen. Solange wir diese Entscheidungsmacht nicht zurückerobert haben, sind wir in eine digitale Unmündigkeit gedrängt. Und das Internet der Dinge trägt – leider – dazu bei, diese digitale Unmündigkeit weiter auszubauen, statt sie zu überwinden.
Update: Die Kosten und die Struktur des Nest-Abos haben sich geändert, aber die fehlende Funktionalität der Kamera ohne Abo blieb gleich.
