Prüm-BeschlussEuropäische Kriminalämter einigen sich auf Gesichtserkennungssystem

Die Europäische Union erweitert die grenzüberschreitende Abfrage biometrischer Daten auf Gesichter. Suchläufe sollen mit Standbildern aus Überwachungskameras möglich sein. Mit Fingerabdrücken und DNA darf über das dezentrale System nur nach Einzelpersonen gesucht werden. Für Gesichtsbilder könnten auch Massenabfragen erlaubt werden.

Alphonse Bertillon gilt als Pionier der erkennungsdienstlichen Fotografie. Die polizeilichen Lichtbilder sollen bald in der ganzen EU abgefragt werden. – Public Domain Wikipedia

2008 haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union den sogenannten EU-Prüm-Beschluss unterzeichnet. Mit dem Vertrag können Strafverfolgungsbehörden im Rahmen ihrer Ermittlungen grenzüberschreitend DNA-Dateien, Fingerabdrucksysteme sowie Register mit Kraftfahrzeug- und Halterdaten abfragen. Anlässlich des zehnjährigen Bestehens des Prüm-Beschlusses hatte der Rat in Schlussfolgerungen vorgeschlagen, die Zusammenarbeit auf Gesichtsbilder auszuweiten.

Für das anvisierte „Next generation Prüm“ (Prüm.ng) beauftragte die Kommission zunächst eine Machbarkeitsstudie bei dem Beratungsunternehmen Deloitte. Sie liegt seit Herbst vergangenen Jahres vor und wird in den zuständigen Ratsarbeitsgruppen diskutiert, bleibt aber geheim. Die britische Bürgerrechtsorganisation Statewatch hat einen Bericht einer „Fokusgruppe Gesichtserkennung“ veröffentlicht, in dem zehn Kriminalämter auf Grundlage der Deloitte-Studie Rahmenbedingungen für den Abgleich von Gesichtern definieren.

Speicherung bleibt dezentral

Den Vorsitz der „Fokusgruppe“ hat das Bundeskriminalamt aus Österreich, ihr Bericht fasst Ergebnisse von drei Treffen zusammen, die in Wien, Lissabon und zuletzt beim deutschen Bundeskriminalamt in Wiesbaden stattgefunden haben. Die Beteiligten haben sich dort geeinigt, die abzufragenden Gesichter wie im bestehenden Prüm-Rahmen dezentral in den Mitgliedstaaten zu speichern. Pläne, wonach die Bilder ebenfalls in dem von der EU beschlossenen „Dienst für den Abgleich biometrischer Daten“ gespeichert oder verarbeitet werden sollten, wurden verworfen. Dies hatte offenbar Deloitte in der Machbarkeitsstudie angeregt.

Der Abgleich über das Prüm-System erfolgt mit Fotos, die nach einer erkennungsdienstlichen Behandlung bei der Polizei gespeichert sind. So kann in anderen Ländern abgefragt werden, ob die Person dort Straftaten begangen hat oder verurteilt wurde. Die Behörden können das System auch zur Identifizierung von Personen nutzen. So können beispielsweise Standbilder aus öffentlichen Überwachungskameras als Fahndungsfotos verwendet werden. Die Kriminalämter schlagen vor, dass die Mitgliedstaaten gesonderte Datenbanken mit Gesichtern unbekannter StraftäterInnen anlegen.

Das EU-Gesichtserkennungssystem soll außerdem Suchläufe mit Bildern schlechterer Qualität erlauben. In dem Bericht heißt es dazu, „im schlimmsten Fall” würden dann einige falsche Treffer erzeugt. Dies sei angesichts zu erwartender Ermittlungserfolge aber zu verschmerzen.

Geplante Massenabfrage wirft Probleme auf

Mit Gesichtern soll es möglich sein, im Prüm-System nach mehr als einer Person zu suchen. Die Kriminalämter wollen diese Zahl aber auf 100 begrenzen, andernfalls könnten die Gesichtserkennungssysteme und die Router überlastet werden. Deloitte soll eine Beschränkung auf 50 Personen angeregt haben. Denkbar wäre, dass jedes Land selbst definiert, wie viele gleichzeitige Abfragen es erlaubt.

Als Problem gilt auch, dass manche StraftäterInnen mit mehreren Gesichtsbildern in nationalen Datenbanken gespeichert sind. Eine Massenabfrage von 100 Personen liefert dann womöglich zu einer Person viele Ergebnisse, was die ermittelnden BeamtInnen beeinflussen könnte. Die Gesichtserkennungssoftware soll deshalb möglichst nur eines der gefundenen Lichtbilder, nämlich jenes mit der höchsten Übereinstimmung, anzeigen.

Im grenzüberschreitenden Datentausch der Polizeien sind die Formate TIFF, BMP, PNG und GIF verbreitet, als einheitliches Format sollen die Behörden JPG nutzen. Von Rohdaten rät der Bericht ab, da diese zu viel Bandbreite benötigten. Derzeit erfolgen die Prüm-Abfragen noch per Mail, für die Gesichtserkennung sollen die Behörden jedoch auf Webanwendungen umsteigen. Das neue System würde dann eine Antwort innerhalb von 15 Minuten garantieren.

Mehr Automatisierung

In seinen Schlussfolgerungen hatte der Rat angeregt, den Kreis der NutzerInnen der EU-Gesichtserkennung auf Europol zu erweitern. Dies beträfe biometrische Tatortspuren aus Drittstaaten. Die Polizeiagentur erhält etwa Fotos, Fingerabdrücke und DNA-Spuren von „ausländischen Kämpfern” aus den Vereinigten Staaten. Dabei handelt es sich um „Daten von Kriegsschauplätzen“, die das US-Militär im Irak oder in Syrien einsammelt. Europol speichert ähnliche Informationen von Behörden aus Westbalkan-Ländern.

Zu den wohl weitgehendsten Neuerungen zählt der Vorschlag, den Austausch von Folgedaten im Prüm-System zu automatisieren. Bislang werden nur Ergebnisse nach dem Prinzip „Treffer/ kein Treffer” angezeigt, nach diesem „ersten Schritt” müssen die ErmittlerInnen eine Anforderung weiterer Daten an die entsprechende Behörde senden. Dem Arbeitsbericht zufolge soll dieser „zweite Schritt” ohne menschliches Zutun erfolgen. Hierzu sollen sich die Mitgliedstaaten auf „Kerndaten” einigen, die dann „innerhalb von Sekunden oder Minuten” übertragen werden.

Diese „Kerndaten” umfassen umfangreiche Angaben nicht nur zu der Person, ihr Geburtsdatum und ihre Adresse. Automatisch übermittelt würden auch Hinweise auf weitere vorhandene biometrische Daten, gespeicherte Ausweisdokumente, Fahndungen oder Warnungen zu der Person (etwa zu möglichem Waffenbesitz oder das Vorhandensein eines Zwillings), frühere Verurteilungen sowie einen „Freitext”, der beliebige weitere Informationen enthalten kann. Nur der „dritte Schritt”, in dem auch Falldateien herausgegeben werden, soll weiterhin händisch erfolgen. Hierzu müssen die ErmittlerInnen den üblichen Rechtsweg einhalten und eine richterliche oder staatsanwaltschaftliche Anordnung vorlegen.

1 Ergänzungen

  1. Money quote unten auf S. 12: „The [suspect] candidate list shall consist of different persons.“ Das erinnert mich an den Witz über einen Sheriff, der einen Steckbrief mit verschiedenen Ansichten des Gesuchten gesandt bekommt und zurück telegraphiert: „Drei aus der Bande habe ich schon, die restlichen schnappe ich auch noch.“

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