Die EU-Kommission bereitet sich auf ein mögliches Scheitern des rechtlichen Rahmens für den transatlantischen Datenverkehr vor, das sogenannte Privacy Shield. Das antwortete die Kommission heute auf eine Anfrage des Europaabgeordneten Moritz Körner (FDP).
Hintergrund der Antwort ist das im Sommer erwartete Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu einer Klage des Datenschützers Max Schrems gegen Privacy Shield. „Obwohl die Kommission den Ausgang dieses Rechtsstreits nicht vorhersagen kann, prüft sie mögliche Szenarien“, schreibt der EU-Justiz- und Verbraucherkommissar Didier Reynders in dem Schreiben.
Schild ist Basis für EU-USA-Datentransfers
Mit Privacy Shield legte die Kommission rechtlich fest, dass sie das Datenschutzniveau der USA als angemessen für den ungehinderten Transfer persönlicher Daten durch Firmen wie Facebook oder Google betrachtet. Im Gegenzug gaben die USA sehr beschränkte Garantien ab, die Massenüberwachung europäischer Nutzer:innen einzugrenzen.
Der EuGH hatte im Oktober 2015 den Vorgänger Safe Harbour gekippt. Damals klagte der österreichische Jurist Schrems wegen der Massenüberwachung durch das Prism-Programm des US-Geheimdienstes NSA. Das EU-Gericht urteilte damals, dass die US-Gesetze die Grundrechte von Europäer:innen nicht ausreichend vor unzulässiger Überwachung schützten und erklärte die bisherige Rechtsgrundlage für den Datentransfer für ungültig. Schrems zog auch gegen den Nachfolger vor Gericht.
Das neue Urteil des EU-Gerichts, das für 16. Juli 2020 erwartet wird, soll nun über Privacy Shield entscheiden. Im Dezember hatte der EU-Generalanwalt in einer rechtlich nicht bindenden Einschätzung bereits erhebliche Zweifel am Abkommmen geäußert.
Körner: „Scheitern mit Ansage“
Der EU-Abgeordnete Körner hatte die Kommission im Februar gefragt, ob sie auf ein gerichtliches Ende von Privacy Shield vorbereitet sei. Die Kommission erwidert, sie sei in Bezug auf die verschiedenen möglichen Ergebnisse des EuGH-Verfahrens in Kontakt mit den USA. „Parallel dazu arbeitet die Kommission weiterhin an alternativen Instrumenten für die internationale Übermittlung personenbezogener Daten, u.a. durch Überprüfung der bestehenden Standardvertragsklauseln.“
Körner spricht gegenüber netzpolitik.org von einem Scheitern mit Ansage. „Solange die EU auf den Datenschutz, die USA aber auf den Datenschatz der Bürger abzielen, kann es kein funktionierendes EU-US-Datenschutzabkommen geben.“
Update 23. Mai 2020: Das genaue Datum des erwarteten Urteils wurde nachträglich hinzugefügt.
