Seit dem 8. November müssen sich Einreisende aus Corona-Risikogebieten digital anmelden. Die Daten kann dann an das zuständige Gesundheitsamt abrufen und die vorgeschriebene Quarantäne kontrollieren. Wer sich auf dem Portal einreiseanmeldung.de anmeldet, muss dafür Informationen zur Einreise und seine persönlichen Daten angeben. Ob diese Daten jedoch der Wahrheit entsprechen, kontrolliert in der Regel niemand.
Auch wenn laut Bundesinnenministerium die Bundespolizei stichprobenartige Kontrollen durchführen könne und bei Falschangaben ein Bußgeld drohe, ist derzeit keine weitere Prüfung vorgesehen.
„Die Eingabe der Daten unterliegt keinerlei Kontrolle, weshalb Datenmissbrauch im unermesslichen Maße betrieben werden kann“, sagt Roman Müller-Böhm von der FDP-Fraktion im Bundestag gegenüber netzpolitik.org. Das Mitglied des Rechts- und Tourismusausschusses fürchtet, dass „ahnungslose Bürger unberechtigterweise in Quarantäne geschickt werden könnten und gleichzeitig Gesundheitsämter unnötigerweise mit Arbeit überschüttet werden“. Daher fordern er und die FDP-Bundestagsfraktion in einem Antrag, dass angemeldete Personen sich authentifizieren sollen.
Keine Verifizierung
Bisher können Einreisende optional ihre Ausweisnummer eingeben, die wird laut Tests von heise.de jedoch nicht einmal auf ihre Plausibilität geprüft. Im Sinne der Datensparsamkeit sollten diese anfallenden Daten jedoch entweder gar nicht erhoben oder entsprechend zur Authentifizierung genutzt werden, so der FDP-Antrag. Als Alternative schlägt die Bundestagsfraktion ein TAN-Verfahren vor. „So kann beispielsweise eine Echtzeitverifikation der registrierenden Person durch ein TAN-Verfahren per SMS, wie es in Belgien gehandhabt wird, eingeführt werden“, sagt Müller-Böhm.
Ein weiteres Problem stellt ihm zufolge die Registrierung für Einreisende mit Wohnsitz im Ausland dar. „Bisher ist diese Option aus unerklärlichen Gründen nicht gegeben, obwohl diese ohne großen Aufwand implementiert werden kann, um die Eindämmung des Virus weiter zu fördern“, so der FDP-Abgeordnete. Die Ausnahmen von der Quarantänepflicht wie kurze Verwandtenbesuche oder bestimmte Dienstreisen würden nicht berücksichtigt, heißt es im Antrag der Fraktion. „Somit besteht großes Potential fälschlicherweise ergangener Aufforderungen, sich in Quarantäne zu begeben.“ So würden Gesundheitsämter „mit unnötiger Zusatzarbeit gefordert, Personen zu überprüfen oder anzurufen, die ohnehin nicht in Quarantäne müssten“.
Die Gesundheits- und Ordnungsämter sind mit der Quarantänekontrolle von Kontaktpersonen und Reiserückkehrern angesichts der stark gestiegenen Fallzahlen bereits jetzt vielerorts überfordert. Zu prüfen, ob eine angemeldete Person wirklich in Österreich war oder jemand sie unberechtigterweise in Quarantäne schicken will, dürfte kaum zu leisten sein.
