Neues PolizeigesetzBerlin macht es besser

Rot-Rot-Grün plant Änderungen am Polizeigesetz und sendet damit ein starkes Signal: Eine progressive Sicherheitspolitik ist möglich.

Im Berliner Polizeigesetz sollen Forderungen der Schwarzen und queeren Communitys aufgegriffen werden. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com clem onojeghuo

Die Berliner Landesregierung hat Anfang der Woche einen Entwurf für ein neues Polizeigesetz [PDF] vorgelegt. Die Polizist:innen der Hauptstadt würden damit im wesentlichen zwei neue Überwachungswerkzeuge zur Hand bekommen: das Filmen mittels Bodycam und das Abhören von Telefongesprächen.

Zugleich würden mit dem Gesetz langjährige Forderungen aus der queeren und Schwarzen Community sowie den Berufsverbänden von Sexarbeiter:innen aufgegriffen. Dazu gehören die teilweise Streichung eines Absatzes, der Racial Profiling begünstigt, und ein Wahlrecht zum Geschlecht der Beamt:in bei einer Durchsuchung am Körper.

Berlin stellt sich gegen den Trend

Seit drei Jahren verhandelt die rot-rot-grüne Koalition bereits über Änderungen am Polizeigesetz. Im selben Zeitraum haben rund die Hälfte der Bundesländer ihre Polizeien aufgerüstet. Vor allem die Unions-geführten Innenministerien betreiben seit jeher eine harte „Law and Order“-Politik, in der es immer nur eine Richtung gibt: mehr Rechte für die Polizei.

Nun legt Berlin ein Gegenmodell vor und widersetzt sich damit dem bundesweiten Trend, der Polizei zunehmend Befugnisse zu erteilen, die zuvor Geheimdiensten vorbehalten waren. Als erstes Bundesland will Berlin damit beginnen bestehende Befugnisse und Ermessensspielräume der Polizei wieder einzuschränken.

Beispielhaft ist hier die Präventivhaft. Ihre Höchstdauer soll von derzeit vier Tagen auf maximal zwei Tage herabgesetzt werden. Bei allem was darüber hinaus geht, müssten Polizist:innen ein Ermittlungsverfahren einleiten.

Zuletzt war die Zeitspanne, für die eine Person eingesperrt werden kann, wenn sie verdächtigt wird demnächst eine Straftat zu begehen, überall angehoben worden. Den Höhepunkt hat diese Entwicklung in Bayern erreicht, dort können Personen inzwischen potenziell unendlich lange weggesperrt werden. Es genügt die angenommene Gefährlichkeit.

Gefährliche Orte werden eingeschränkt

Die Landesregierung greift zudem Forderungen von benachteiligten Gruppen auf. So soll ein Absatz im bisherigen Gesetz gestrichen werden, der als Einfallstor für das sogenannte Racial Profiling, die anlasslose Kontrolle von nicht-weißen Menschen, galt.

Seit Jahren fordert unter anderem die Initiative Schwarzer Menschen in Deutschland (ISD) eine Abschaffung der sogenannten gefährlichen Orte, an denen Polizist:innen anlasslose Kontrollen durchführen dürfen. Mit dem geplanten Polizeigesetz würde die Landesregierung einen kleinen Schritt in diese Richtung gehen.

Bisher gilt ein Ort unter anderem dann als gefährlich, wenn sich dort vermehrt Personen aufhalten, die keinen gültigen Aufenthaltsstatus haben. In einer solchen Regelung ist die Kontrolle von Personen, anknüpfend an ihr äußeres Erscheinungsbild bereits angelegt. Dieser Absatz soll nun gestrichen werden.

„Die Streichung des Aufenthaltstitels als Grund für verdachtsunabhängige Kontrollen war längst überfällig“, sagt Biplab Basu von der Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt (KOP) gegenüber netzpolitik.org. Die Anzahl rassistischer Polizeikontrollen sei in den letzten Jahren unverändert hoch.

Meistens würden die Polizist:innen dabei „gar keinen Grund nennen“ oder sich auf einen Verdacht auf eine Straftat berufen. Basu macht sich deshalb wenig Hoffnungen, dass sich die Situation Schwarzer Menschen durch die Änderung am Polizeigesetz spürbar verbessern wird.

Keine anlasslosen Kontrollen von Sexarbeiter:innen

Auch die anlasslose Ausweiskontrolle an Orten, an denen vor allem Sexarbeiter:innen ihre Dienstleistungen anbieten, soll abgeschafft werden. Das sei „ein Schritt in die richtige Richtung“, sagt Alexa Müller, Sprecherin von Hydra, dem größten Verein von Sexarbeiter:innen in Berlin.

Von den Ausweiskontrollen seien bisher vor allem Sexarbeiter:innen betroffen, die im öffentlichen Raum tätig sind. Aber auch in Bordellen, Sexkinos und Massagesalons würden mindestens einmal im Jahr Polizist:innen ohne jeglichen Anlass die Ausweise der Mitarbeiter:innen kontrollieren, sagt Müller.

Ob die schikanierenden Kontrollen in der Praxis aufhören werden, vermag Müller nicht zu sagen. Es ist erst mal ein Signal, das die Landesregierung an die Betroffenen sendet. „Prostitution ist weder rechts- noch sittenwidrig“, heißt es in der Begründung zum Gesetz. Wie an jedem anderen Arbeitsplatz auch, brauche es deshalb einen konkreten Verdacht auf eine Straftat, um eine polizeiliche Kontrolle zu rechtfertigen.

Name und Dienstnummer sollen immer sichtbar sein

Zudem werden die Rechte von Bürger:innen gegenüber der Polizei gestärkt. Bei einer Durchsuchung am eigenen Körper sollen insbesondere Trans- und Interpersonen sowie Menschen mit Traumata und Behinderungen zukünftig einen Wunsch zum Geschlecht der durchsuchenden Beamt:in angeben dürfen.

Außerdem werden Polizist:innen gesetzlich verpflichtet ihren Namen oder eine Dienstnummer an der Kleidung zu tragen und auf Nachfrage zu nennen. Damit soll dem Bild einer anonymen Staatsgewalt entgegengewirkt und Verantwortlichkeit geschaffen werden. Die Kennzeichnungspflicht gibt es bereits seit 2011 in Berlin, bisher aber nur in Vorschriften. Nun soll sie in das Gesetz überführt werden. Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty Deutschland fordern eine solche Regelung bundesweit einzuführen. In mindestens acht weiteren Bundesländern ist das bereits der Fall.

Bodycams für die Berliner Polizei

Die Berliner Polizei soll zudem neue technische Hilfsmittel an die Hand bekommen. Ab 2021 sollen Polizist:innen mit kleinen Überwachungskameras, sogenannten Bodycams, ausgestattet werden. Bodycams zeichnen Bild und Ton auf. Sie werden in der Regel am Körper getragen oder im Streifenwagen montiert.

Aus datenschutzrechtlicher Perspektive hat der Gesetzgeber hier vieles richtig gemacht. Gefilmt werden darf ausschließlich im öffentlichen Raum – und zwar immer dann, wenn Waffen eingesetzt werden, eine Person festgehalten wird oder die Betroffene das ausdrücklich verlangt.

Basu von der Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt (KOP) befürwortet zwar den Einsatz, zweifelt jedoch an der Wirksamkeit der Bodycam: „Wir sind nicht so naiv zu denken, dass ein Polizist seine Kamera einschalten wird, wenn ich ihn darum bitte. Der wird mir einen Vogel zeigen.“

Polizist:innen und Bürger:innen sollen anhand des Videomaterials nachträglich die Rechtmäßigkeit des Handelns überprüfen können. Betroffene erhalten dafür ausdrücklich ein Einsichtsrecht. Das ist nicht überall so: Im Saarland, wo derzeit ebenfalls das Polizeigesetz um die Befugnis zur Bodycam erweitert wird, fehlt dieses Recht.

Vage bleibt der Gesetzentwurf lediglich bei der Frage nach der sicheren Aufbewahrung des Videomaterials, beispielsweise in Fällen von dokumentierter Polizeigewalt. Statt der unabhängigen Polizeibeauftragten oder dem Datenschutzzentrum, soll die Polizeibehörde selbst für den Schutz vor Manipulation zuständig sein. „Für die praktische Umsetzung der Löschvorgabe wird die Polizei in Form von Rollenprofilen festlegen, wer auf die Aufnahmen Zugriff erhält“, heißt es dazu. „Weitere technische Vorgaben sind durch die Polizei zu konkretisieren.“

Terroristische „Gefährder“ dürfen abgehört werden

Als neues technisches Werkzeug soll die Polizei zudem Telefongespräche abhören dürfen. Zukünftig kann die Polizei dann bei Personen mitlauschen, die keine Straftat begangen haben, aber als sogenannte terroristische Gefährder eingestuft wurden. Dafür genügt die Einschätzung, dass die Person gewillt und in der Lage scheint eine terroristische Straftat zu begehen.

Die Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) wird in der Regel nicht von den Polizist:innen selbst durchgeführt, sondern die Aufzeichnungen beim Telefonanbieter angefordert. Das macht die TKÜ zu einem weit weniger invasiven Überwachungsinstrument als beispielsweise das Hacken eines Telefons mittels Trojaner-Software. Berlin und Bremen sind die letzten beiden Bundesländer, die eine solche Befugnis nicht im Polizeigesetz haben. Die Befugnis soll auf vier Jahre begrenzt und danach wissenschaftlich geprüft und bestätigt werden.

Im Winter wird der Entwurf voraussichtlich Gesetz

Der Gesetzentwurf wird voraussichtlich ab September im Innenausschuss beraten und im Winter verabschiedet. Die Abgeordneten haben dort die Chance den Betroffenen von Polizeigewalt und Diskriminierung Gehör zu verschaffen, sie als Sachverständige einzuladen und somit ihre Perspektive in den Gesetzentwurf einfließen zu lassen.

Bislang seien noch kein:e Politiker:innen auf sie zugekommen, sagen Biplab Basu von der Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt und Alexa Müller von Hydtra, dem Verein der Berliner Sexarbeiter:innen. „Aber wir würden uns sehr darüber freuen und gerne Fragen beantworten“, ergänzt Müller.

8 Ergänzungen

  1. Das die Polizei Namensschilder tragen muss ist interessant. Ich frage mich dann jedoch ob das mit dem geltenden Datenschutz Konform geht welcher ja auch für Polizeibeamte gilt. Da fände ich es schon besser wenn die ein Pseudonym verwenden könnten oder eine ID Nummer welche keine direkten Rückschlüsse auf die private Identität zulassen im Streitfall jedoch eine Identifikation zulassen.

    Bei den Bodycams frage ich mich, werden die Daten verschlüsselt ? Wo und wie lange werden diese dann archiviert ?

    1. „Da fände ich es schon besser wenn die ein Pseudonym verwenden könnten oder eine ID Nummer welche keine direkten Rückschlüsse auf die private Identität zulassen im Streitfall jedoch eine Identifikation zulassen.“
      Finde ich auch z.B. wird die ID Wöchentlich gewechselt aber die Polizei bzw. der Staat usw. wissen welcher Polizist:in wann welche ID gehabt hat aber andererseits werden Polizisten(m/w/d) dadurch nicht Vogelfrei erklärt.(Gibt ja leider Person:innen welche die Polizei auch Privat anfeinden)

      1. Namen lassen sich oft einfacher merken als Nummern.
        Die Polizei übt eine Staatsgewalt aus und hat eine besondere Verantwortung gegenüber der Gesellschaft. Bei ihrer Dienstausübung müssen sie sich immer vorbildlich und rechtskonform verhalten. Um dies sicherzustellen, müssen die Beamten eindeutig durch die Bürger zu identifizieren sein. Auch das Filmen der Amtsausübung durch Bürger sollte als eindeutig gesetzlich verankert werden um Machtmissbrauch dokumentieren zu können.
        Um einmal die beliebte Redewendung aufzugreifen, die man sich als Bürger im Zusammenhang mit Überwachung immer anhören muss: Polizeibeamten die sich (wie es ihre Pflicht ist) immer vorbildlich und rechtskonform verhalten haben ja nichts zu befürchten.

        Beamten sind aufgrund ihres Berufes natürlich auch einem höheren Risiko ausgesetzt (z.B. Anfeindungen nach Dienstschluss) aber auch das ist ein Berufsrisiko, mit welchem sie aufgrund ihrer Ausbildung umzugehen wissen müssen.

  2. Ein erster, sehr begrüßenswerter Ansatz, der aber eine wichtige Frage bezüglich der Abhörpraxis unbeantwortet lässt:
    Welche genauen Kriterien spielen eine Rolle für die Beurteilung, inwieweit oder ab wann eine Person X per definitionem als „gewillt“ oder „in der Lage“ ist, eine „(terroristische)“ Straftat zu begehen? Wo und wie genau sind sie definiert und wo ist die Transparenz?
    Ein Provider darf übrigens nicht einfach so „aufzeichnen“, sondern bislang werden bei einer genehmigungbedürftigen TKÜ Gespräche in Echtzeit über eine sogenannte „SINA“-Box auf richterlichen Beschluss hin an die ermittelnde Behörde ausgeleitet. Hier sind weitere, genauere Infos über die künftige Vorgehensweise nötig!

    1. Vor allem eine klare Definition dessen was eine „Terroristische Straftat“ nun genau sein soll wäre gut. Zwischen Auto Anzünden und Autobombe zünden ist ja nochmal ein gewisser Unterschied, d.h wo verläuft da die Grenze zwischen Terrorismus und Kein Terrorismus ?

  3. Der „Kuschelkurs“ der Berliner Politik zu Lasten der öffentlichen Sicherheit ist nicht unbegründet in den meisten anderen Bundesländern in Kritik.

    Es kann nicht angehen, dass Polizisten und Polizistinnen nichtt mehr ihrer durch Erfahrung erworbenen Intuition folgen dürfen. Wenn diese nach längerer Dienstzeit lernen potentiell verdächtige Personen zu erkennen, dann hat dies eine Berechtigung.
    Ohnehin – lang der Verdacht falsch, entstehen der geprüften Person keine nennenswerten Nachteile.

    Ohnehin legen Empiriken und Statistiken eine gewisse Korrelation (nicht unbedingt Kausalität) nahe…

    >> Bisher gilt ein Ort unter anderem dann als gefährlich, wenn sich dort vermehrt Personen aufhalten, die keinen gültigen Aufenthaltsstatus haben.
    Keine gültige Identifikation zu besitzen ist in Deutschland zu Recht untersagt. Es kann nicht gewollt sein, dass wir die Übersicht verlieren, wer sich in diesem Land aufhält. Der Schutz der Bevölkerung ist hier definitiv höher zu gewichten.

    >> Ab 2021 sollen Polizist:innen mit kleinen Überwachungskameras, sogenannten Bodycams, ausgestattet werden. Bodycams zeichnen Bild und Ton auf. Sie werden in der Regel am Körper getragen oder im Streifenwagen montiert.

    Grundsätzlich befürworte ich, dass Polizisten und Polizistinnen Körperkameras tragen sollen. Wichtig ist aber, dass diese ständig aufnehmen und entweder die Daten lokal manipulations- und verlustsicher speichern oder kontinuierlich hochladen.

    Der Zugriff auf diese Aufnahmen sollte ausschließlich der Staatsanwaltschaft oder den Gerichten vorbehalten sein.

    Berlin genießt im Rest der Republik seinen Ruf als Hochburg der Kriminalität… Und statt durch gezielte Maßnahmen die Sicherheit zu verbessern, will die Politik die wertvolle Arbeit der Polizei noch stärker behindern? Das zeugt doch einer gewissen Absurdität…

  4. Sehr erfreulich, dass die Uhr in Berlin anders als in anderen Bundesländern tickt. Die Polizei soll eben (auch) „Freund und Helfer“ sein.

    Auch die Palantir-Software zur Überwachung (u.a. Analyse von Social Media Aktivitäten), die in Hessen und NRW eingesetzt wird, soll in Berlin nicht kommen!

    Und hier noch der Gesetzentwurf „Drucksache 18/1163“, da nicht verlinkt:
    Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Dreiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes und anderer Gesetze (PDF)
    https://www.parlament-berlin.de/ados/18/IIIPlen/vorgang/d18-2787.pdf

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.