PrüffallWir veröffentlichen das Verfassungsschutz-Gutachten zur AfD

Der Verfassungsschutz sieht Anhaltspunkte dafür, dass die AfD verfassungsfeindlich ist. Das geht aus einem detaillierten und geheimen Gutachten hervor, das wir in voller Länge veröffentlichen. Das Dokument gehört in die Öffentlichkeit und nicht in einen Panzerschrank, aus vielen Gründen.

Der AfD-Vorsitzende Alexander Gauland und die Co-Vorsitzende der Bundestagsfraktion Alice Weidel sind die Gesichter der Partei. Gauland taucht im Gutachten des Verfassungsschutzes selbst oft auf. CC-BY-SA 3.0 Olaf Kosinsky / Montage: netzpolitik.org

Der Verfassungsschutz hat Anhaltspunkte zusammengetragen, dass die größte Oppositionspartei gegen Demokratie und Verfassung arbeitet. Der Inlandsgeheimdienst bearbeitet nun die „Alternative für Deutschland“ insgesamt als Prüffall und erklärt zwei ihrer Teilorganisationen zum Verdachtsfall.

Das zugrundeliegende Gutachten ist 436 Seiten stark und als „Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Der Öffentlichkeit legte der Verfassungsschutz allerdings nur das Ergebnis und eine Pressemitteilung vor. Wir veröffentlichen das Gutachten jetzt in voller Länge.

Wir veröffentlichen, was öffentlich sein muss

Die Verfassungsschutz-Analyse ist ein wichtiges Dokument der Zeitgeschichte. Es gehört in die Öffentlichkeit und nicht in einen Panzerschrank neben dem Schredder. Das Gutachten fasst zusammen, was Medien, Forschende und antifaschistische Initiativen seit Jahren dokumentieren und belegen: Bei AfD-Mitgliedern und Funktionären finden sich „tatsächliche Anhaltspunkte“ für eine Politik, die „gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ ausgerichtet ist.

Wie die bundesdeutsche Demokratie auf die „rechtspopulistische Partei mit rechtsextremen Tendenzen“ reagiert, ist eine der zentralen Fragen unserer Zeit. Nachkriegsdeutschland hat schon einige rechte, rechtsradikale und rechtsextreme Parteien erlebt, aber noch nie seit dem Zivilisationsbruch Holocaust hatten Rechtsradikale so viel Macht und Ressourcen wie heute.

Die Analyse des Geheimdiensts zerstört die von AfD-Funktionären behauptete Mär der ganz normalen demokratischen Partei. Die Partei verschiebt die Grenzen des Sagbaren, sie gibt Rassisten eine Plattform, stellt sich gegen die offene Gesellschaft. Teile der Partei verletzen Artikel 1 des Grundgesetzes: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Andere Teile richten sich gegen Demokratie und Rechtsstaat oder versuchen, die Geschichte zu revidieren und den Nationalsozialismus zu relativieren.

Die AfD behauptet, den Inhalt des Gutachtens nicht zu kennen und präsentiert sich als Opfer. Die Partei will laut Aussagen von Funktionären auf Akteneinsicht klagen und einen Eilantrag gegen die Einstufung der Partei als Prüffall stellen. Ebenso echauffiert sich der AfD-Politiker Leif-Erik Holm darüber, dass Journalisten zuerst Kenntnis von dem Dokument bekommen hätten. Aber spätestens, wenn über die Einstufung der Partei vor Gericht verhandelt wird, hätten die AfD-Politiker sowieso erfahren, was in dem Gutachten steht.

Dass ein Geheimdienst eine politische Partei beobachtet, ist ein harter Eingriff in einer Demokratie. Gerade deshalb müssen die Erkenntnisse öffentlich verhandelt werden. Wo Behörden Transparenz verweigern, müssen Medien diese Informationen öffentlich machen, auch entgegen staatlicher Geheimnistuerei. Das gilt umso mehr für einen Geheimdienst, der in seiner Geschichte im Kampf gegen Rechtsextremismus nicht nur versagt hat, sondern durch die eigene Nähe zu Rechtsradikalen aufgefallen ist.

Wir veröffentlichen das Gutachten deswegen in voller Länge. Anderen Medien liegt es zwar vor, sie zitieren aber nur daraus und beleuchten einzelne Aspekte des Dokuments.

Netzpolitische Aspekte der Partei-Beobachtung

Nur durch die Auswertung des vollständigen Dokuments konnten wir herausarbeiten, dass der Verfassungsschutz Verlautbarungen in sozialen Medien eine ähnliche Bedeutung beimisst wie Reden auf öffentlichen Versammlungen oder Parteiveranstaltungen: In den 965 Quellenangaben taucht Facebook 379 Mal auf. Wie der Verfassungsschutz die Facebook-Aktivitäten von AfD-Politiker:innen bewertet, haben wir gesondert analysiert.

In der Einleitung beschreibt der Geheimdienst, er stütze sich neben Grundsatztexten und programmatischen Schriften „insbesondere“ auch auf Äußerungen der Partei im Internet. Internetauftritte, so heißt es im Gutachten, ließen sich auf einen formellen Willensbildungsprozess innerhalb des fraglichen Personenzusammenschlusses zurückführen.

Das Gutachten des Verfassungsschutzes ist eine wertvolle Recherchequelle für Journalist:innen, für antirassistische Initiativen und die interessierte Öffentlichkeit. Dass wir Dokumente im Volltext veröffentlichen, wann immer es möglich ist, ist eines der Prinzipien unserer Arbeit. Diesem Grundsatz und unseren Leser:innen fühlen wir uns verpflichtet. Wir wünschen eine anregende Lektüre.


  • Urheber: Bundesamt für Verfassungsschutz
  • Geheimhaltungsstufe: Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch
  • Stand: 15. Januar 2019

Gutachten zu tatsächlichen Anhaltspunkten für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung in der „Alternative für Deutschland“ (AfD) und ihren Teilorganisationen

  1. Ergebnis der Prüfung
    1. Ergebnis
      1. Die Junge Alternative (JA) wird zum Verdachtsfall erhoben
      2. Die Teilorganisation der AfD „Der Flügel“ wird zum Verdachtsfall erhoben
      3. Die Gesamtpartei AfD wird als Prüffall bearbeitet
    2. Rechtsfolgen
  2. Einleitung
    1. ALT-Auftrag zur Vorprüfung der AfD und/oder ihrer Teilorganisationen
    2. Rechtliche Vorgaben
      1. Personenzusammenschlüsse als mögliche Beobachtungsobjekte
        1. Politische Parteien
        2. Teil- und Nebenorganisationen von Parteien
      2. Verfassungsfeindliche Bestrebungen
        1. Freiheitliche demokratische Grundordnung als Schutzgut
          1. Menschenwürde
          2. Demokratieprinzip
          3. Rechtsstaat
          4. Verbindungen zur Ideologie des Nationalsozialismus
        2. Ausrichtung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung
      3. Tatsächliche Anhaltspunkte als notwendiger, aber auch hinreichender Grad an Gewissheit
        1. Zurechenbarkeit von Meinungsäußerungen und sonstigen Verhaltensweisen
        2. Inhaltliche Bewertung der Tatsachen
          1. Auslegung von Meinungsäußerungen
          2. Überschneidungen mit anderen Organisationen
        3. Hinreichendes Gewicht und hinreichende Zahl
      4. Rechtsfolgen
        1. Einstufung als Beobachtungsobjekt
        2. Prüffall
    3. Methodik
      1. Material
      2. Aufbau der Prüfung
    4. Darstellung der AfD
      1. Mitgliederzahlen
      2. Wahlergebnisse
      3. Struktur und Aufbau
      4. Bundesparteitage
      5. Ideologischer Richtungsstreit und Transformationsprozesse
        1. Unvereinbarkeitsbeschlüsse
        2. Parteiausschlussverfahren
      6. Verhältnis zu den Medien
      7. Beobachtung einzelner Landesverbände der Jungen Alternative durch den Verfassungsschutz
  3. Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen der §§ 3 Abs. 1, 4 BVerfSchG
    1. Tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die fdGO in der AfD
      1. Gegen die fdGO gerichtete Aussagen/Positionen der AfD in ihren Programm- und Grundsatztexten
        1. Grundsatzprogramm der AfD
          1. Menschenwürde
          2. Demokratieprinzip
          3. Rechtsstaatsprinzip
          4. Revisionismus
        2. Programm der AfD zur Bundestagswahl 2017
          1. Menschenwürde
          2. Demokratieprinzip
          3. Rechtsstaatsprinzip
          4. Revisionismus
        3. Programme der AfD zu Landtagswahl
          1. Menschenwürde
          2. Demokratieprinzip
          3. Rechtsstaatsprinzip
          4. Revisionismus
        4. Fazit zu 1.
      2. Gegen die fdGO gerichtete Aussagen von Führungsfunktionären der AfD
        1. Aussagen von Führungsfunktionären der AfD
          1. Menschenwürde
          2. Demokratieprinzip
          3. Rechtsstaatsprinzip
          4. Revisionismus
        2. Fazit zu 2.
      3. Gegen die fdGO gerichtete Aussagen sonstiger Funktionäre und Mitglieder der AfD
        1. Aussagen sonstiger Funktionäre und Mitglieder der AfD
          1. Menschenwürde
          2. Demokratieprinzip
          3. Rechtsstaatsprinzip
          4. Revisionismus
        2. Fazit zu 3.
      4. Gegen die fdGO gerichtete Aussagen sonstiger Organisationseinheiten (Landes-, Kreisverbände, Sonstige) der AfD
        1. Menschenwürde
          1. Völkisch-nationalistische Einstellungen
          2. Islamfeindliche Positionen
          3. Fremden- und minderheitenfeindliche Positionen
        2. Demokratieprinzip
        3. Rechtsstaatsprinzip
        4. Revisionismus
        5. Fazit zu 4
      5. Verbindungen der AfD zu neurechten, rechtspopulistischen und rechtsextremistischen Organisationen
        1. Führungsfunktionäre
        2. Sonstige Funktionäre/Mitglieder
          1. „Identitäre Bewegung Deutschland“
          2. Kontakte und Bezüge zu Protagonisten rechtsextremistischer Parteien und Organisationen
          3. Verbindungen zu „Reichsbürgern“
          4. Verbindungen zu Burschenschaften mit rechtsextremistischen Bezügen
          5. Verbindungen zu rechtsextremistischen Verlagen/Publizisten
          6. Verbindungen im Rahmen eines sogenannten neurechten bzw. rechtspopulistischen „Widerstandsmilieus“
      6. Vorlauf von AfD-Funktionären in rechtsextremistischen Organisationen
        1. Führungsfunktionäre
        2. Sonstige Funktionäre/Mitglieder
    2. Tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die fdGO in der Jungen Alternative (JA)
      1. Gegen die fdGO gerichtete Aussagen/Positionen der JA in ihren Programmen und Grundsatztexten
        1. Allgemeines
        2. Grundsatzprogramm der JA
          1. Menschenwürde
          2. Demokratieprinzip
          3. Rechtsstaatsprinzip
          4. Revisionismus
        3. Weitere Programmschriften der JA
          1. Menschenwürde
          2. Demokratieprinzip
          3. Rechtsstaatsprinzip
          4. Revisionismus
        4. Fazit
      2. Gegen die fdGO gerichtete Aussagen/Positionen von Funktionären und Mitgliedern der JA
        1. Menschenwürde
        2. Demokratieprinzip
        3. Rechtsstaatsprinzip
        4. Revisionismus
        5. Fazit
      3. Verbindungen der JA zu neurechten, rechtspopulistischen und rechtsextremistischen Organisationen
        1. Verbindungen zu rechtsextremistischen Parteien
        2. Verbindungen zu rechtsextremistischen Burschenschaften
        3. Verbindungen der JA zur „Identitären Bewegung“
          1. Personelle Verflechtungen
          2. Inhaltliche Parallelen zwischen JA und „Identitärer Bewegung“
        4. Verbindungen im Rahmen eines sogenannten neurechten bzw. rechtspopulistischen „Widerstandsmilieus“
    3. Tatsächliche Anhaltspunkte für den „Flügel“ als Bestrebung gegen die fdGO
      1. Personenzusammenschluss
      2. „Erfurter Resolution“
        1. Zurechenbarkeit
        2. Bekenntnis zu einem politisch bestimmten, ziel- und zweckgerichtete Vorgehen
        3. Aussagen zu politischen Zielen
      3. Die Reden auf den Kyffhäusertreffen
        1. Zurechenbarkeit
        2. Bekenntnis zu einem politisch bestimmten, ziel- und zweckgerichteten Vorgehen
        3. Menschenwürde
          1. Menschenwürdewidrige Unterordnung des Einzelnen unter das „Volk“
          2. Menschenwürdewidrige Rechtlosstellung von Flüchtlingen, Muslimen und sonstigen Minderheiten
        4. Demokratieprinzip
        5. Rechtsstaatsprinzip
        6. Revisionismus
        7. Fazit
      4. Homepage und Facebook-Seite des AfD-Netzwerks „Der Flügel“
        1. Zurechenbarkeit
        2. Menschenwürde
        3. Demokratieprinzip
        4. Rechtsstaatsprinzip
        5. Fazit
      5. Aussagen von Björn Höcke auf politischen Veranstaltungen
        1. Zurechenbarkeit
        2. Menschenwürde
          1. Menschenwürdewidrige Unterordnung des Einzelnen unter das „Volk“
          2. Menschenwürdewidrige fremden- und minderheitenfeindliche Positionen
        3. Demokratieprinzip
        4. Rechtsstaatsprinzip
        5. Revisionismus
        6. Fazit
      6. Björn Höckes Gesprächsband „Nie zweimal in denselben Fluß“
        1. Zurechenbarkeit
        2. Menschenwürde
          1. Menschenwürdewidrige Unterordnung des Einzelnen unter das „Volk“
          2. Menschenwürdewidrige Forderungen zur Rechtlosstellung von Flüchtlingen, Muslimen und sonstigen Minderheiten
        3. Demokratieprinzip
        4. Rechtsstaatsprinzip
        5. Revisionismus
        6. Fazit
      7. Verbindungen zu anderen neurechten, rechtspopulistischen und rechtsextremistischen Organisationen
        1. Aktuelle Verbindungen
          1. Björn Höcke
          2. Andreas Kalbitz
          3. André Poggenburg
          4. Hans-Thomas Tillschneider
        2. Vorlauf von Protagonisten des „Flügels“ in der rechtsextremistischen Szene
          1. Björn Höcke
          2. Andreas Kalbitz
        3. Fazit
      8. Erfolge beim Einwirken auf die Gesamtpartei
        1. Gauland beim Kyffhäusertreffen 2018
        2. Meuthen beim Kyffhäusertreffen 2017
      9. Gesamtschau
  4. Gesamtergebnis
    1. AfD als Prüffall
    2. JA als Verdachtsfall
    3. Flügel als Verdachtsfall
  5. Quellen

A. Ergebnis der Prüfung

I. Ergebnis

Nach Abschluss einer intensiven Vorprüfphase, in der das BfV offen zugängliche Informationen – einschließlich einer Stoffsammlung der Landesbehörden für Verfassungsschutz – sorgfältig ausgewertet hat, kommt das BfV zu folgendem Prüfergebnis:

1. Die Junge Alternative (JA) wird zum Verdachtsfall erhoben

Dem BfV liegen inhaltlich und numerisch hinreichend gewichtige Anhaltspunkte dafür vor, dass es sich bei der Jugendorganisation der AfD um eine extremistische Bestrebung handelt. Eine gründliche politikwissenschaftliche und juristische Analyse der Aussagen der JA legt nahe, dass sie die Würde des Menschen als obersten Wert der Verfassung nicht respektiert. Sie zielt auf den Vorrang eines ethnisch-homogenen Volksbegriffs und macht die, die dieser ethnisch geschlossenen Gemeinschaft nicht angehören, in eindeutiger Weise verächtlich.

Dem BfV liegen klare Anhaltspunkte für eine migrations- und insbesondere islamfeindliche Haltung der JA vor. Dieser wird mit aggressiver Rhetorik Nachdruck verliehen. So fordert die JA unter anderem eine generelle abendliche Ausgangssperre für alle männlichen Flüchtlinge, „um die Sicherheit für die Bevölkerung und vor allem der Frauen in Deutschland zu erhöhen“. Eine über reine Islamkritik deutlich hinausgehende Muslimfeindlichkeit tritt in vielen Redebeiträgen zutage, in denen immer wieder vor einem „Bevölkerungsaustausch“ durch Muslime gewarnt wird. So bezeichnet die JA die Migrationspolitik der Bundesregierung als „wahnsinniges Bevölkerungsexperiment“, für welches das „Volk […] mit seinem Blut“ bezahle und welches dazu führe, dass das deutsche Volk „abgeschafft“ werde.

Die JA richtet sich nach den bisherigen Erkenntnissen auch gegen das Demokratieprinzip. Es liegen zahlreiche pauschal diffamierende Aussagen über die Regierung und das gesamte politische System vor. In der Gesamtschau stellen sich diese als absolute Verächtlichmachung des Parlamentarismus dar, ohne dass von Seiten der JA eine den verfassungsrechtlichen Vorgaben pluralistischer Willensbildung entsprechende Alternative benannt wird. Den etablierten Parteien, „diesen linken Gesinnungsterroristen, diesem Parteienfilz“, wird unverhohlen angedroht: „Wenn wir kommen, dann wird aufgeräumt, dann wird ausgemistet, dann wird wieder Politik für das Volk und nur für das Volk gemachtdenn wir sind das Volk.“

Die JA-Programmatik zeichnet sich auch durch die drastische Missachtung rechtsstaatlicher Grundprinzipien, insbesondere des Gewaltmonopols des Staates und der Rechtsbindung der Verwaltung, aus.

2. Die Teilorganisation der AfD „Der Flügel“ wird zum Verdachtsfall erhoben

Auch hinsichtlich der Sammlungsbewegung der AfD „Der Flügel“ um den Thüringer AfD-Landesvorsitzenden Björn Höcke liegen dem BfV stark verdichtete Anhaltspunkte dafür vor, dass es sich bei ihr um eine extremistische Bestrebung handelt. Das durch den „Flügel“ propagierte Politikkonzept ist auf die Ausgrenzung, Verächtlichmachung und weitgehende Rechtlosstellung von Ausländern, Migranten, insbesondere Muslimen, und politisch Andersdenkenden gerichtet. Es verletzt die Menschenwürdegarantie sowie das Demokratie- und das Rechtsstaatsprinzip. Die Relativierung des historischen Nationalsozialismus zieht sich zudem wie ein roter Faden durch die Aussagen der „Flügel“-Vertreter.

Der Fortbestand eines organisch-einheitlichen Volkes wird vom „Flügel“ als höchster Wert angesehen. Der einzelne Deutsche wird als Träger des Deutschtums wertgeschätzt. „Kulturfremde“ Nicht-Deutsche gelten als nicht integrierbar. Ihnen soll eine Bleibeperspektive konsequent verwehrt werden. Ziel des „Flügels“ ist ein ethnisch homogenes Volk, welches keiner „Vermischung“ ausgesetzt sein soll.

Dies wird durch flüchtlings- und muslimfeindliche Positionen untermauert. Die Staatsbürgerschaft von muslimischen Deutschen wird in Frage gestellt. Ihnen drohen bei konsequenter Umsetzung der „Flügel“-Positionen Massenabschiebungen. Mittels einer aggressiven Wortwahl wird die von Migranten ausgehende Kriminalität krass überzeichnet. Befürworter einer liberalen Migrationspolitik werden zudem massiv entwürdigend beschimpft. Ihre politische Haltung wird etwa mit einer Geisteskrankheit gleichgesetzt.

„Flügel“-Vertreter wenden sich auch gegen das Demokratie- und das Rechtstaatsprinzip. Demokratische Entscheidungen werden nur akzeptiert, wenn diese zu einer Regierungsübernahme durch die AfD führen. Im Falle des Scheiterns der AfD gelte: „Danach kommt nur noch: Helm auf.“

Einzelne Mitglieder des „Flügels“ weisen nach Informationen des BfV zudem Bezüge zu bereits als extremistisch eingestuften Organisationen auf.

3. Die Gesamtpartei AfD wird als Prüffall bearbeitet

Die sorgfältige Bewertung der Grundsatzprogramme der Gesamtpartei AfD sowie zahlreicher Reden und Facebook-Verlautbarungen haben noch nicht dazu geführt, dass der Prozess zur Einstufung der Partei als Verdachtsfall eingeleitet wird. Dabei wurde auch die besondere Bedeutung berücksichtigt, die das Grundgesetz politischen Parteien für die verfassungsmäßige Ordnung zuschreibt.

Dem BfV liegen erste tatsächliche Anhaltspunkte für eine gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung ausgerichtete Politik der AfD vor. Diese Verdachtssplitter sind aber nicht hinreichend verdichtet, um eine systematische Beobachtung, auch unter Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel, einzuleiten. Die Partei wird daher zunächst lediglich als Prüffall bearbeitet.

Dabei war auch entscheidend, dass die Partei in allen Landesparlamenten und im Bundestag vertreten ist, in ihrer aktiven politischen Rolle also der Wählerwille zum Ausdruck kommt. Gegen eine hinreichend gewichtige Verdichtung der Anhaltspunkte für eine extremistische Bestrebung wurden hier auch die Distanzierungsversuche von erkennbar extremistischen Personen bzw. Personenzusammenschlüssen gewertet.

II. Rechtsfolgen

Im Rahmen der Verdachtsfallbearbeitung wird der Verfassungsschutzverbund unter Federführung des BfV die AfD-Teilorganisationen JA und „Der Flügel“ systematisch beobachten. Dies ermöglicht eine personenbezogene Auswertung und eine Speicherung von personenbezogenen Daten in Dateien und Akten. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen auch nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt werden.

Sofern sich die tatsächlichen Anhaltspunkte mit Blick auf die JA und/oder die Teilorganisation „Der Flügel“ zur Gewissheit verdichten sollten, werden diese Organisationen zur sog. erwiesenen Bestrebung erhoben.

Im Kontext der Prüffallbearbeitung wird das BfV – nunmehr systematisch – die fortlaufende Auswertung der offen wahrnehmbaren Aktivitäten der AfD weiterführen und die offene Materialsammlung entsprechend fortführen und vertiefen. Besonderes Gewicht wird dabei auch dem Einfluss von bzw. möglichen Wechselwirkungen mit den Beobachtungsobjekten (Verdachtsfällen) im Umfeld der AfD zukommen.

B. Einleitung

I. ALT-Auftrag zur Vorprüfung der AfD und/oder ihrer Teilorganisationen

Der Arbeitsauftrag aus der 327. Tagung der Leitungen der Verfassungsschutzbehörden (ALT) vom 24./25. September 2018 lautet wie folgt:

1. Die ALT beschließt, den einvernehmlich im Frühjahr 2018 unter Federführung des BfV eingeleiteten ergebnisoffenen Prüfprozess zu tatsächlichen Anhaltspunkten für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung in der AfD und/oder ihren Teilorganisationen weiterhin abgestimmt, sorgfältig und umfassend fortzuführen. Um dies zu gewährleisten, werden die Länderzulieferungen und -positionen sowie Informationszusammenstellungen des BfV im Rahmen einer Gesamtschau analytisch und differenziert bewertet. Noch ausstehende Zulieferungen werden bis zum 5. Oktober 2018 nachgereicht. Ein Ergebnis soll der ALT bis zum Jahreswechsel vorgelegt werden.

2. Sie stellt fest, dass das BfV den im Jahr 2018 eingeleiteten Prozess sachgerecht und im Rahmen des im Verfassungsschutzverbund abgestimmten Vorgehens betreibt.

II. Rechtliche Vorgaben

Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 Fall 1, § 4 Abs. 1 Satz 1 lit. c, § 4 Abs. 1 Satz 3 BVerfSchG haben die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder den Auftrag, Informationen über Personenzusammenschlüsse zu sammeln und auszuwerten, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass in diesen verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt werden.

1. Personenzusammenschlüsse als mögliche Beobachtungsobjekte

Ein Tätigwerden des Verfassungsschutzes setzt – von dem Sonderfall des § 4 Abs. 1 Satz 4 BVerfSchG abgesehen – zunächst das Bestehen eines Personenzusammenschlusses voraus. Unter einem Personenzusammenschluss i. S. d. § 4 BVerfSchG ist dabei jede beliebige Mehrheit von Personen zu verstehen, die einen gemeinsamen Zweck verfolgt.

1.1 Politische Parteien

Zu den Personenzusammenschlüssen zählen dementsprechend auch politische Parteien. Diese sind nach § 2 Abs. 1 PartG nämlich „Vereinigungen von Bürgern“, also Mehrheiten von Personen. Des Weiteren wollen Parteien „auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag oder einem Landtag mitwirken wollen“, verfolgen also ein gemeinsames Ziel.

Im Übrigen steht einer Einstufung von politischen Parteien als Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes auch die Parteienfreiheit aus Art. 21 Abs. 1 Satz 1 und 2 GG nicht entgegen.

Zwar schützt Art. 21 Abs. 1 Satz 1 und 2 GG die Parteien als frei gegründete, im gesellschaftlich-politischen Bereich wurzelnde, staatsfreie Vereinigungen. Ihnen steht insbesondere das Recht zu, eigenständig über Ziele, Organisation und Tätigkeiten frei von staatlicher Einflussnahme oder Überwachung zu entscheiden. Diesem Recht kommt aufgrund seiner engen Verbindung zum Demokratieprinzip aus Art. 20 Abs. 1 GG auch eine hohe Bedeutung zu.

Eine Beobachtung von Parteien kann jedoch unter bestimmten Umständen gerechtfertigt werden. Die Parteienfreiheit findet nämlich in der Entscheidung des Grundgesetzes für eine streitbare Demokratie (Art. 9 Abs. 2, Art. 18, Art. 20 Abs. 4, Art. 21 Abs. 2 und 3, Art. 28 Abs. 3, Art. 73 Nr. 10 lit. b, Art. 87 Abs. 1 Satz 2 GG) eine Schranke.[1] Das Grundgesetz geht nicht davon aus, dass die freiheitliche Demokratie sich im Prozess der öffentlichen Meinungsbildung stets von selbst behaupten wird.[2] Die staatliche Beobachtung einer politischen Partei ist daher gerechtfertigt, soweit sie ausschließlich mit Blick auf eine mögliche Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung durchgeführt und auf das zur Verteidigung dieser Grundordnung zwingend Gebotene beschränkt, die Verhältnismäßigkeit also gewahrt wird.[3] Einer Beschränkung der Parteienfreiheit im Wege einer Beobachtung durch den Verfassungsschutz steht des Weiteren auch nicht das Parteienprivileg aus Art. 21 Abs. 4 GG entgegen.[4] Nach dieser Vorschrift sind zwar Eingriffe in die Parteienfreiheit grundsätzlich dem BVerfG vorbehalten. allein das BVerfG darf über das Verbot von politischen Parteien und ihren Ausschluss von staatlicher Finanzierung entscheiden; vor dem Ergehen einer solchen verfassungsgerichtlichen Entscheidung ist jedes administrative Einschreiten gegen den Bestand der politischen Partei unzulässig. Das Gleiche gilt für rechtliche Sanktionen gegen ihre Funktionäre, Mitglieder und Anhänger, soweit diese Sanktionen wegen parteioffizieller, mit allgemein erlaubten Mitteln arbeitender Tätigkeiten verhängt werden sollen. Die Beobachtung durch den Verfassungsschutz ist aber kein gegen den Bestand der politischen Partei gerichtetes Einschreiten, auch keine Sanktion ihrer Funktionäre, Mitglieder und Unterstützer.[5] Sie dient vielmehr der Aufklärung des gegen die Partei gerichteten Verdachts; die grundsätzliche Zulässigkeit einer solchen Aufklärung wird vom Grundgesetz vorausgesetzt.[6]

1.2 Teil- und Nebenorganisationen von Parteien

Zu den Personenzusammenschlüssen zählen außerdem auch Teil- und Nebenorganisationen von Parteien. Dies gilt sowohl für in der Satzung der Gesamtpartei genannte, rechtlich verfasste Organisationen als auch für informelle Zusammenschlüsse, wie Arbeitsgruppen oder Gesprächskreise. Auch solche Organisationen sind nämlich Personenmehrheiten. Auch sie verfolgen gemeinsame Ziele, wie z. B. die Vertretung eines bestimmten Ortes oder einer bestimmten Region innerhalb der Partei, die Vertretung einer bestimmten Interessengruppe innerhalb der Partei, die Befassung mit einem bestimmten Thema oder den Einsatz für eine bestimmte politische Ausrichtung der Gesamtpartei.

Im Übrigen steht einer Einstufung solcher Organisationen als Beobachtungsobjekte des Verfassungsschutzes auch die Parteienfreiheit aus Art. 21 Abs. 1 Satz 1 und 2 GG nicht von vorneherein entgegen. Soweit es sich um sogenannte Nebenorganisationen handelt, die – wie z. B. die politischen Stiftungen – eigenständige Aufgaben verfolgen, fallen sie schon nicht unter den Schutzbereich des Art. 21 Abs. 1 und 2 GG.[7] Soweit es sich hingegen um Teilorganisationen handelt, die in die Partei eingegliedert sind und vorrangig darauf abzielen, über diese auf die politische Willensbildung Einfluss zu nehmen, sind sie zwar durch Art. 21 Abs. 1 und 2 GG geschützt.[8] Ihre Beobachtung kann aber gerechtfertigt werden; insofern gelten die Ausführungen unter B II 1.1. entsprechend.

2. Verfassungsfeindliche Bestrebungen

In Parteien oder ihren Teilorganisationen werden verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt, wenn sie darauf gerichtet sind, die in § 4 Abs. 2 BVerfSchG genannten Verfassungsgrundsätze durch politisch bestimmte, ziel- und zweckgerichtete Verhaltensweisen zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen (§ 4 Abs. 1 Satz 1 lit. c BVerfSchG).

2.1 Freiheitliche demokratische Grundordnung als Schutzgut

Erforderlich ist also zunächst, dass die Ziele der Partei oder ihrer Teilorganisation einen der in § 4 Abs. 2 BVerfSchG genannten Verfassungsgrundsätze berühren. Bei der Prüfung, ob dies der Fall ist, darf allerdings nicht allein auf den Wortlaut des § 4 Abs. 2 BVerfSchG abgestellt werden. Vielmehr ist der dortige Katalog im Lichte der Rechtsprechung des BVerfG zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung auszulegen.

Dafür spricht zunächst, dass der Gesetzgeber im § 4 Abs. 2 BVerfSchG bewusst die Rechtsprechung des BVerfG zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung wiederholt hat. Der Katalog gibt die in den Urteilen des BVerfG zum Verbot der „Sozialistischen Reichspartei“ (SRP) 1952 und der „Kommunistischen Partei Deutschlands“ (KPD) 1956 herausgearbeiteten einzelnen Elemente derselben wieder.[9]

Zumindest soweit es um eine Beobachtung von politischen Parteien und ihren Teilorganisationen geht, spricht dafür aber auch, dass die Beobachtung einer politischen Partei aufgrund der hohen Bedeutung der Parteienfreiheit aus Art. 21 Abs. 1 Satz 1 und 2 GG nur zum Schutz besonders hochwertiger Rechtsgüter zulässig sein kann. Für eine verfassungskonforme Auslegung des § 4 Abs. 2 BVerfSchG muss daher sichergestellt sein, dass eine Beobachtung von Parteien und ihrer Teilorganisationen nur zum Schutz von Verfassungsgrundsätzen erfolgt, die auch vom BVerfG als Elemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung anerkannt werden (vgl. B II 1).

Daraus folgt nun, dass die in § 4 Abs. 2 BVerfSchG aufgezählten Verfassungsgrundsätze nur als Illustrationen oder Ausprägung für die hinter ihnen stehenden drei zentralen Grundprinzipien zu verstehen sind, die Garantie der Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 GG, das Demokratieprinzip nach Art. 20 Abs. 1 GG und das Rechtsstaatsprinzip nach Art. 20 Abs. 3 GG.[10] Nach der neueren Rechtsprechung des BVerfG im Urteil zum NPD-Verbotsantrag lassen sich die einzelnen Elemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, die das BVerfG in den Urteilen zum SRP-Verbot und zum KPD-Verbot entwickelt hat, auf diese drei Grundprinzipien zurückführen. Weiter hat das BVerfG unterstrichen, dass die freiheitliche demokratische Grundordnung auf diese wenigen zentralen Grundprinzipien, die für den freiheitlichen Verfassungsstaat schlechthin unentbehrlich sind, zu reduzieren ist. Die Grundentscheidung des Grundgesetzes für einen offenen Prozess der politischen Willensbildung hat zur Folge, dass auch das kritische Hinterfragen einzelner Elemente der Verfassung möglich sein muss. Dies gilt selbst für einzelne, von der Ewigkeitsgarantie des Art. 79 Abs. 3 GG umfasste Staatsstrukturprinzipien, namentlich die republikanische Regierungsform und das Bundesstaatsprinzip. Die freiheitliche demokratische Grundordnung ist erst betroffen, wenn dasjenige in Frage gestellt und abgelehnt wird, was zur Gewährleistung eines freiheitlichen und demokratischen Zusammenlebens schlechthin unverzichtbar ist und daher außerhalb jeden Streits stehen muss.

Kein eigenständiger Verfassungsgrundsatz nach § 4 Abs. 2 BVerfSchG ist hingegen ein Verbot der nationalsozialistischen Betätigung. Eine Wesensverwandtschaft mit der Ideologie des Nationalsozialismus ist also kein Substitut für die Betroffenheit eines der drei o.g. Kernelemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Insofern fehlt es schon im Wortlaut des § 4 Abs. 2 BVerfSchG an einem geeigneten Anknüpfungspunkt. Im Übrigen ist ein solches Verbot nationalsozialistischer Betätigung aber auch nach den Ausführungen des BVerfG im NPD-Urteil kein Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.[11] Auch wenn der Nationalsozialismus gegenbildlich identitätsprägend für das Grundgesetz ist, dieses also als Gegenentwurf zum totalitären Nationalsozialismus angesehen werden kann, lässt sich daraus doch kein eigenständiges, antinationalsozialistisches Verfassungsprinzip ableiten. Dies ändert allerdings nichts daran, dass die nationalsozialistische Ideologie alle drei o.g. Kernelemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ablehnt. Wenn eine Partei oder eine Teil- oder Nebenorganisation sich „der Vorstellungswelt des Nationalsozialismus verbunden fühlt“, entfaltet dies daher „erhebliche indizielle Bedeutung hinsichtlich der Verfolgung verfassungsfeindlicher, auf eine Beeinträchtigung oder Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichteten Ziele“.

Im Ergebnis kommt ein Tätigwerden des Verfassungsschutzes daher nur in Betracht, wenn die Ziele des Personenzusammenschlusses die Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 GG, das Demokratieprinzip nach Art. 20 Abs. 1 GG oder das Rechtsstaatsprinzip nach Art. 20 Abs. 3 GG berühren; ein starkes Indiz für die Berührung dieser Grundsätze können allerdings auch Verbindungen zur Ideologie des Nationalsozialismus sein.

2.1.1 Menschenwürde

Die Garantie der Menschenwürde schützt den einzelnen Menschen im Kern seiner personalen Individualität, Identität und Integrität und in seiner elementaren Rechtsgleichheit.[12] Der Mensch darf niemals zum bloßen Objekt staatlichen Handelns degradiert werden, sondern ist immer auch als Subjekt zu behandeln, dem um seiner selbst willen, allein kraft seines Menschseins ein Achtungsanspruch zukommt.[13]

Damit unvereinbar sind zunächst Vorstellungen von einem ursprünglichen und unbedingten Vorrang eines wie auch immer gearteten Kollektivs gegenüber dem einzelnen Menschen. Die Menschenwürde wird nur geachtet, wenn der Einzelne als grundsätzlich frei und die ihm auferlegten Sozialbindungen als rechtfertigungsbedürftig gedacht werden. Dies bedeutet zwar nicht, dass Verweise auf die Sozialgebundenheit des Menschen dessen Würde in irgendeiner Weise in Frage stellen würden. Wer aber eine Gesellschaft will, in der der Einzelne dem Kollektiv untergeordnet ist, ohne dass es dafür im Einzelfall einer Begründung bedürfte, wendet sich daher gegen die Garantie der Menschenwürde.[14]

Mit der Garantie der Menschenwürde sind außerdem Vorstellungen unvereinbar, die den grundsätzlichen Achtungsanspruch des Menschen von etwas anderem als seiner bloßen Zugehörigkeit zur menschlichen Gattung abhängig machen wollen.[15] Dies bedeutet zwar nicht, dass schon jeder Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG oder die besonderen Diskriminierungsverbote aus Art. 3 Abs. 2 und 3 GG auch die Menschenwürde verletzten. Erst recht stellen sachlich begründete Ungleichbehandlungen keinen Verstoß gegen die Menschenwürde dar. Wer aber eine Gesellschaft will, in der bestimmten Gruppen von Menschen ein von vorneherein abgewerteter rechtlicher Status zugeschrieben wird und diese einer demütigenden Ungleichbehandlung ausgesetzt werden, wendet sich gegen die Garantie der Menschenwürde.

Im Ergebnis bleibt damit als erstes festzuhalten, dass zwar durch das Lob des Patriotismus, der Liebe zum Heimatland und des Zusammengehörigkeitsgefühls in der sozialen Gemeinschaft die Menschenwürde nicht in Frage gestellt wird. Die Grenze wird aber überschritten, wenn der Einzelne als der Gemeinschaft unbedingt untergeordnet gedacht und seine Würde von der Zugehörigkeit zu der Gemeinschaft abhängig gemacht wird. Dies ist etwa der Fall, wenn in völkisch-nationalistischer Weise allein das Überleben des Volkes als Organismus zum Ziel des politischen Handelns gemacht wird, hinter dem die Interessen des Einzelnen vollständig zurückzutreten haben. Dies gilt insbesondere, wenn ein solches Konzept mit einem biologisch-rassistischen oder ethnisch-kulturellen Volksbegriff verbunden wird, der bestimmte Menschen qua Geburt und ihrer Natur nach aus dem Volk ausschließt.

Als zweites ist festzustellen, dass zwar die Kritik an den Angehörigen von Minderheiten oder die Forderung nach der gesetzlichen Einschränkung der von ihnen in Anspruch genommenen Grundrechte deren Menschenwürde noch nicht in Frage stellt. Die Grenze wird aber überschritten, wenn in solcher Kritik oder solchen Forderungen eine grundsätzliche Abwertung der Angehörigen der Minderheit allein aufgrund ihrer Gruppenzugehörigkeit zum Ausdruck kommt oder wenn die Forderungen sich auf einen Eingriff in den Menschenwürdegehalt ihrer Grundrechte richten.

Dementsprechend ist es etwa zulässig, tatsächliche und vermeintliche Kriminalität von Migranten, ggf. auch scharf und polemisch, zu thematisieren und zum Gegenstand des politischen Diskurses zu machen. Es ist auch grundsätzlich zulässig, die tatsächlich oder vermeintlich fehlende Anpassung von bestimmten Bevölkerungsgruppen an die Lebensgewohnheiten der Mehrheitsbevölkerung zu problematisieren und eine stärkere Anpassung zu fordern. Erst recht ist es ohne weiteres zulässig, die Religion oder eine sonstige Lebensanschauung einer bestimmten Bevölkerungsgruppe inhaltlich zu kritisieren, ohne die Mitglieder dieser Bevölkerungsgruppe persönlich abzuwerten. Auch Forderungen nach einer gesetzlichen Beschränkung der Religionsfreiheit aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG oder ihrer Modifikation durch Verfassungsänderung bewegen sich grundsätzlich im Rahmen des allgemeinen politischen Diskurses, der vom Verfassungsschutz nicht zu beobachten ist.

Die Grenze ist aber da überschritten, wo eine bestimmte Bevölkerungsgruppe, wie z. B. Muslime oder „außereuropäischen Migranten“, als ihrer Natur nach kriminell, aggressiv, triebgesteuert und gefährlich dargestellt wird. Sie ist auch überschritten, wenn den Angehörigen einer solchen Bevölkerungsgruppe das Recht auf freie Selbstentfaltung, Religionsausübung und Mitwirkung am politischen Entscheidungsprozess vollkommen abgesprochen wird, indem ihre vollständige Anpassung in Verhalten und Denken an den Durchschnittsdeutschen verlangt wird. Und sie ist schließlich überschritten, wenn die Angehörigen von Minderheiten menschenwürdewidrigen Maßnahmen – wie Massenabschiebungen ohne Einzelfallprüfung, Abschiebungen bei drohender Folter oder Todesstrafe sowie vollkommener Untersagung der Religionsausübung – ausgesetzt werden sollen.

Dementsprechend sind im Übrigen auch Forderungen nach einer – ggf. auch sehr weitgehenden – Beschränkung des Zuzugs von Migranten nach Deutschland nicht verfassungsschutzrelevant. Von bestimmten Fällen des Familiennachzugs abgesehen, dürften solche gesetzgeberischen Maßnahmen regelmäßig keine Grundrechte, zumindest aber nicht den Menschenwürdegehalt von Grundrechten verletzen. Ohnehin zulässig sind Forderungen nach konsequenter Abschiebung von sich illegal in Deutschland aufhaltenden Ausländern, soweit diesen keine Folter oder eine sonstige Verletzung ihrer Menschenwürde droht. Die Grenze wird aber auch hier überschritten, wenn die Interessen von nicht in Deutschland ansässigen Personen als per se unbeachtlich dargestellt werden oder wenn Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft von vorneherein allein aufgrund ihrer Gruppenzugehörigkeit jede realistische Chance abgesprochen werden soll, jemals vollwertige deutsche Staatsbürger zu werden, weil sie qua Geburt dafür nicht die erforderliche Eignung hätten.

2.1.2 Demokratieprinzip

Das Demokratieprinzip verbürgt die freie Selbstbestimmung aller Bürgerinnen und Bürger. Politische Freiheit und Gleichheit aller Bürgerinnen und Bürger sind die Grundbedingungen der Demokratie. In einer Demokratie muss die Willensbildung sich stets vom Volk zu den Staatsorganen und nicht umgekehrt von den Staatsorganen zum Volk vollziehen. Dieser Prozess der politischen Meinungsbildung muss zudem offen gestaltet und für alle wahlmündigen Bürgerinnen und Bürger zugänglich sein; er setzt somit die gleichberechtigte Teilhabe aller voraus.Darüber hinaus beinhaltet das Demokratieprinzip die Volkssouveränität, wonach alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht. Die Staatsgewalt darf keine anderen Legitimationsquellen als das Volk haben (Art. 20 Abs. 1 und 2 GG).Unverzichtbar für ein demokratisches System sind danach die Möglichkeit gleichberechtigter Teilnahme aller Bürgerinnen und Bürger am Prozess der politischen Willensbildung und die Rückbindung der Ausübung aller Staatsgewalt an das Volk.[16]

Welche Instrumente genutzt werden, um diesen Grundsätzen zu genügen, ist dabei nachrangig. Insbesondere hat das BVerfG jüngst klargestellt, dass selbst die Ablehnung des Parlamentarismus an sich noch keine Missachtung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung bedeutet, sofern sie mit der Forderung nach der Ersetzung durch ein plebiszitäres System verbunden ist.[17]

Dementsprechend können Forderungen nach der Ablösung der im Grundgesetz vorgesehenen parlamentarisch-repräsentativen Demokratie mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar sein, sofern Alternativen aufgezeigt werden, die einen ununterbrochenen Legitimationszusammenhang zwischen dem Volk und den mit der Ausübung staatlicher Aufgaben betrauten Organen und Amtswaltern garantieren. Die Staatsgewalt darf aber niemals als Werkzeug zur Perpetuierung der Herrschaft einer bestimmten Mehrheit dienen.[18]

Im Ergebnis ist also festzustellen, dass Kritik an der Regierung selbstverständlich nicht gegen das Demokratieprinzip verstößt. Des Weiteren ist es auch ohne jede Verfassungsschutzrelevanz, wenn eine Partei eine grundlegende Veränderung der politischen Verhältnisse und der Ausrichtung der Sachpolitik anstrebt, etwa indem sie bestehende Parteien grundlegend kritisiert, deren Auffassungen als vollkommen überholt und schädlich darstellt und diese in Wahlen zu verdrängen sucht. Sie darf dabei auch die Frage nach notwendigen Veränderungen der aktuellen konkreten Ausgestaltung des demokratischen Entscheidungsprozesses aufwerfen. Den Rahmen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung verlässt sie aber, wenn sie den Parlamentarismus und die aktuellen politischen Verhältnisse verächtlich macht, ohne aufzuzeigen, auf welchem Weg sie sonst dem Grundsatz der Volkssouveränität Rechnung tragen und die Offenheit des politischen Willensbildungsprozesses gewährleisten will.[19]

2.1.3 Rechtsstaat

Das Rechtsstaatsprinzip zielt auf die Bindung und Begrenzung öffentlicher Gewalt zum Schutz individueller Freiheit. Es ist ebenso wie das Demokratieprinzip durch eine Vielzahl einzelner Elemente geprägt. Das BVerfG hat im NPD-Verbotsverfahren verdeutlicht, dass von den Elementen des Rechtsstaatsprinzips die Rechtsbindung der öffentlichen Gewalt (Art. 20 Abs. 3 GG) und die Kontrolle dieser Bindung durch unabhängige Gerichte sowie die Beibehaltung des Gewaltmonopols des Staates bestimmend für die freiheitliche demokratische Grundordnung sind.[20]

Die Rechtsbindung der öffentlichen Gewalt umfasst dabei die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung sowie die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht. Die Bindung der Gesetzgebung an die Verfassung hat zunächst normenhierarchische Wirkung, da hiermit der Vorrang der Verfassung vor dem (einfachen) Gesetz statuiert wird (Art. 20 Abs. 3 GG). Die Bindung der Exekutive an das Gesetz bezieht sich auf alle Handlungsformen der Verwaltung. Sie beinhaltet eine unabhängigkeitssichernde Schutzfunktion und hat zudem legitimationsstiftende Bedeutung für das Verwaltungshandeln. Hinzu tritt der sogenannte Vorbehalt des Gesetzes. Der Vorbehalt des Gesetzes ist der Grundsatz, wonach das Handeln der vollziehenden Gewalt – insbesondere bei Eingriffen in Rechte der Bürgerinnen und Bürger – einer parlamentsgesetzlichen Grundlage, einer sogenannten Ermächtigungsgrundlage, bedarf.

Nach dem sogenannten Gewaltmonopol des Staates ist die Anwendung physischer Gewalt staatlichen Organen vorbehalten, die an Gesetze gebunden sind und einer gerichtlichen Kontrolle unterliegen. Dem Einzelnen steht insoweit kein Selbsthilferecht zu.

Das Element der gerichtlichen Kontrolle wird durch die im Rechtsstaatsprinzip verankerte Justizgewährung verkörpert. Diese beinhaltet zugleich die staatliche Pflicht zur Gewährung wirksamen Rechtsschutzes durch Gerichte und den individuellen Anspruch des Einzelnen auf effektiven Rechtsschutz. Die Justizgewährung bildet die Kehrseite zum Gewaltmonopol des Staates. Bürgerinnen und Bürger, die zum Verzicht auf Selbsthilfe gehalten sind, müssen effektiven Rechtsschutz durch Gerichte erhalten können.

2.1.4 Verbindungen zur Ideologie des Nationalsozialismus

Fühlt sich eine Partei mit dem zentralen Prinzipien des Nationalsozialismus verbunden, kann hieraus etwa mit Blick auf das Führerprinzip, den ethnischen Volksbegriff sowie rassistische und antisemitische Haltungen ein Verstoß gegen die Menschenwürde und das Demokratieprinzip in Form der politischen Freiheit und Gleichheit resultieren. Eine mögliche Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus ist daher bei der Prüfung der einzelnen Tatbestandmerkmale der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu berücksichtigen.[21] Einschlägige Verbindungen liegen eindeutig vor, wenn der historische Nationalsozialismus im Ganzen oder zumindest einzelne ideologische Fragmente befürwortet werden. Bei einer bloßen Relativierung des nationalsozialistischen Unrechts oder bloßer Kritik an der zentralen Rolle des nationalsozialistischen Unrechts in der deutschen Erinnerungskultur ist hingegen sorgfältig zu prüfen, ob dies mit einer Befürwortung nationalsozialistischer Ziele einhergeht oder nicht.

2.2 Ausrichtung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung

Die Annahme verfassungsfeindlicher Bestrebungen setzt gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 lit. c BVerfSchG weiter voraus, dass der Personenzusammenschluss darauf gerichtet ist, die beschriebenen Elemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (vgl. B II 1) durch politisch bestimmte, ziel- und zweckgerichtete Verhaltensweisen zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen.

Dies erfordert zunächst, dass der Personenzusammenschluss die Verfassungsgrundsätze nicht nur passiv ablehnt und kritisiert, sondern auf ihre Beeinträchtigung mit äußerlich feststellbaren Aktivitäten – wie z. B. der Schulung und Mobilisierung eigener Mitglieder, öffentlichen Auftritten oder der Teilnahme an Wahlen – hinwirkt. Politisch bestimmt sind diese Aktivitäten dabei, wenn sie auch objektiv geeignet sind, politische Wirkungen zu entfalten, also die für das Gemeinwesen als solches geltenden verbindlichen Regeln zu verändern. Ausgenommen sind damit insbesondere allgemeinkriminelle Aktivitäten, die Verfassungsgrundsätze nicht abschaffen wollen, sondern Gesetze nur punktuell brechen. Ziel- und zweckgerichtet sind die fraglichen Aktivitäten schließlich, wenn sie mit einer gewissen Ernsthaftigkeit, Dauerhaftigkeit und Zielstrebigkeit ausgeführt werden.

Dem entsprechend genügt für eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz nicht, dass der fragliche Personenzusammenschluss bzw. seine Mitglieder Beeinträchtigungen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nur in Kauf nehmen und diese nicht aktiv verteidigen.[22] Insbesondere kann die bloße innere Übereinstimmung oder Sympathie mit den Zielen einer anderen verfassungsfeindlichen Organisation eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz nicht rechtfertigen. Eine Beobachtung kommt erst in Betracht, wenn der Personenzusammenschluss bzw. die für ihn verantwortlich Handelnden selbst auf die Beeinträchtigung des Schutzgutes der freiheitlichen demokratischen Grundordnung hinarbeiten.

Unerheblich ist aber, ob die Beseitigung oder die Außer-Kraft-Setzung des Schutzgutes das politische Haupt- oder Endziel des Personenzusammenschlusses sind. Es genügt, dass sie ein maßgeblicher Zweck sind, den der Personenzusammenschluss und die für ihn verantwortlich Handelnden ggf. nur neben anderen politischen Zielen verfolgen.[23]

Unerheblich ist des Weiteren auch, ob es möglich erscheint, dass die fraglichen Aktivitäten in absehbarer Zeit zu einer Beseitigung oder Außer-Kraft-Setzung eines Elementes der freiheitlichen demokratischen Grundordnung führen könnten. Auch Aktivitäten, die auf eher utopisch wirkende Ziele gerichtet sind, die nach menschlichem Ermessen nicht in absehbarer Zukunft verwirklicht werden, dürfen und müssen vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Es genügt, dass die Aktivitäten zu einer Einwirkung auf das Schutzgut potenziell tauglich erscheinen.[24]

Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des BVerfG im Verbotsverfahren gegen die NPD. Nach diesem Urteil hängt zwar die Zulässigkeit eines Parteiverbots davon ab, dass die verfassungsfeindlichen Aktivitäten einer Partei „Potentialität“, also eine gewisse Aussicht auf Erfolg, haben. Diese Ausführungen beziehen sich aber nur auf das Parteiverbot und nicht auch auf sonstige Eingriffe in die Parteienfreiheit aus Art. 21 Abs. 1 Satz 1 und 2 GG, wie etwa die Beobachtung durch den Verfassungsschutz.[25]

Des Weiteren kommt es auch nicht darauf an, ob der Personenzusammenschluss gewalttätige oder in sonstiger Weise illegale Aktivitäten entfaltet. Der Verfassungsschutz darf und muss auch Bestrebungen beobachten, die mit legalen Mitteln auf die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung hinarbeiten.[26]

Schließlich ist auch nicht erforderlich, dass die fraglichen Aktivitäten die Schwelle zum Aggressiv-Kämpferischen überschreiten. Das Vorliegen aggressiv-kämpferischer Verhaltensweisen ist nach der Rechtsprechung des BVerfG zwar Voraussetzung für ein Parteiverbot und ggf. für die Beobachtung eines Abgeordneten.[27] Im Übrigen ergeben sich aus dem Gesetz und der Rechtsprechung des BVerfG aber keine Vorgaben, die den Auftrag des Verfassungsschutzes auf aggressiv-kämpferische Aktivitäten beschränken würden.

Im Ergebnis ist damit bei Parteien und ihren Teilorganisationen insbesondere zu prüfen, ob tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie sich eine Ablehnung von Elementen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu eigen gemacht und zum Bestimmungsgrund ihres politischen Handelns gemacht haben. Die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen für eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz, nämlich die Entfaltung aktiver, politisch bestimmter, ziel- und zweckgerichteter Verhaltensweisen, dürften bei ihnen hingegen in aller Regel unproblematisch zu bejahen sein. Charakteristisches Ziel von Parteien und damit auch ihrer Teilorganisationen ist gerade die Einflussnahme auf die politische Willensbildung (§ 2 Abs. 1 PartG).

3. Tatsächliche Anhaltspunkte als notwendiger, aber auch hinreichender Grad an Gewissheit

Für ein Tätigwerden des Verfassungsschutzes lässt § 4 Abs. 1 Satz 3 BVerfSchG genügen, dass „tatsächliche Anhaltspunkte“ für die verfassungsfeindlichen Bestrebungen (siehe oben B II) vorliegen. Dies bedeutet einerseits, dass eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz nicht „ins Blaue hinein“ zur bloßen „Verdachtsschöpfung“ erfolgen darf. Reine Vermutungen, Spekulationen, Mutmaßungen oder Hypothesen, die nicht auf Fakten beruhen, können eine Beobachtung nicht rechtfertigen.[28]

Andererseits ist aber auch nicht erforderlich, dass schon sicher feststeht, dass der Personenzusammenschluss verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt. Es muss sich nicht um eine „erwiesene extremistische Bestrebung“ handeln; es muss insofern keine Gewissheit vorliegen. Die tatsächlichen Anhaltspunkte müssen weniger konkret sein als „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte“ i. S. d. § 152 Abs. 2 StPO, die zur Einleitung eines strafprozessualen Ermittlungsverfahrens erforderlich sind. Vielmehr ist das Bundesamt für Verfassungsschutz zur Beobachtung eines Personenzusammenschlusses befugt und verpflichtet, sobald aufgrund empirisch beobachtbarer, konkreter Tatsachen vernünftigerweise zu befürchten ist, dass dieser verfassungsfeindliche Bestrebungen (siehe oben B II 2) verfolgt.[29]

Von einem solchen vernünftigen Verdacht ist insbesondere auszugehen, wenn es sich bei den festgestellten Tatsachen um Meinungsäußerungen und sonstige Verhaltensweisen handelt, die der Partei oder ihrer Teilorganisation zurechenbar sind, wenn in diesen Tatsachen außerdem zum Ausdruck kommt, dass der Handelnde Elemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung inhaltlich ablehnt (siehe oben B II 1) und dies auch zum Bestimmungsgrund seines politischen Handelns in der Partei oder ihrer Teilorganisation macht (siehe oben B II 2), und solche Tatsachen schließlich in hinreichender Zahl und von hinreichendem Gewicht vorliegen.

3.1 Zurechenbarkeit von Meinungsäußerungen und sonstigen Verhaltensweisen

Einer Partei oder einer Teilorganisation einer Partei sind zunächst ihre Satzung und andere, in einem formellen Verfahren beschlossene Dokumente, wie z. B. Wahlprogramme und Parteitagsbeschlüsse, ohne weiteres zuzurechnen.[30] Gleiches gilt für offizielle Stellungnahmen der leitenden Funktionäre und für die Verlautbarungen offizieller Publikationsorgane, wie z. B. Schulungs- und Propagandamaterial, Zeitungen, Zeitschriften, Flugblätter, Broschüren, Plakate und Internetauftritte. Sie alle lassen sich auf einen formellen Willensbildungsprozess innerhalb des fraglichen Personenzusammenschlusses zurückführen.

Daneben sind der Partei oder ihrer Teilorganisation aber auch sonstige Äußerungen und Verhaltensweisen von Mitgliedern und Anhängern grundsätzlich zuzurechnen.[31] Ausnahmen gelten zwar für die Äußerungen und Verhaltensweisen einfacher Mitglieder und Anhänger, insbesondere wenn diese nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit Veranstaltungen oder Aktivitäten des Personenzusammenschlusses stehen. Jedenfalls die politischen Äußerungen und sonstigen politischen Aktivitäten der maßgeblichen Funktionäre der Partei oder ihrer Teilorganisation sind diesen aber zuzurechnen.

Dies bedeutet allerdings nicht, dass nur aufgrund der Meinungsäußerungen einzelner Abweichler, die für die Partei oder ihre Teilorganisation nicht repräsentativ sind, eine Beobachtung gerechtfertigt werden könnte. Insofern kann dahinstehen, ob solche Entgleisungen der Partei oder ihrer Teilorganisation zugerechnet werden können. Jedenfalls schaffen Entgleisungen, wenn sie Entgleisungen bleiben, niemals eine Tatsachenbasis von hinreichendem Gewicht und hinreichender Zahl.

Die grundsätzliche Zurechenbarkeit von Äußerungen und Verhaltensweisen von Mitgliedern zu der Partei oder ihrer Teilorganisation bedeutet darüber hinaus auch nicht, dass diese nun gehalten wären, sich von den Entgleisungen ihrer Mitglieder zu distanzieren. Aus dem Ausbleiben einer solchen Distanzierung können keine zusätzlichen Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen gewonnen werden. Allein das aktive Hinwirken auf die Beeinträchtigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stellt eine Bestrebung i. S. d. § 4 Abs. 1 Satz 1 lit c BVerfSchG dar. Das Unterlassen eines aktiven Eintretens für die freiheitliche demokratische Grundordnung ist nicht verfassungsschutzrelevant (siehe oben B II 2.2).

Nichtsdestotrotz können Meinungsäußerungen und Verhaltensweisen von maßgeblichen Funktionären eine Beobachtung aber auch dann rechtfertigen, wenn sie nicht von den satzungsmäßigen oder sonstigen, in formellen Verfahren beschlossenen Zielen der Partei oder ihrer Teilorganisation gedeckt werden.[32] Ein Personenzusammenschluss kann einer Beobachtung durch den Verfassungsschutz nicht dadurch entgehen, dass er sich in seinen offiziellen Dokumenten formal zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennt und auf das Propagieren verfassungsfeindlicher Ziele verzichtet, wenn seine Mitglieder eben doch die Ablehnung eines Elements der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zum Bestimmungsgrund ihres politischen Handelns machen.

Im Ergebnis ist damit festzustellen, dass jedenfalls die auf formellen Willensbildungsprozessen beruhenden Dokumente und die politischen Äußerungen und politischen Verhaltensweisen der maßgeblichen Funktionäre der Partei bzw. ihrer Teilorganisation zugerechnet werden können und daher als Tatsachenbasis zu berücksichtigen sind.

3.2 Inhaltliche Bewertung der Tatsachen

Die handlungsorientierte Ablehnung von Elementen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (siehe oben B II) kann insbesondere in Form von politischen Forderungen und sonstigen Meinungsäußerungen bekundet werden. Sie kann aber auch in sonstigen Verhaltensweisen, insbesondere in der Betätigung für andere extremistische Organisationen und in Straftaten, zum Ausdruck kommen.

3.2.1 Auslegung von Meinungsäußerungen

Politische Forderungen und sonstige Meinungsäußerungen können eine handlungsorientierte Ablehnung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (vgl. B II) zunächst eindeutig bekunden. Dies ist ohne Weiteres zu bejahen, wenn der Erlass von Gesetzen oder die Ergreifung von behördlichen Maßnahme gefordert werden, die gegen einen Grundsatz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung verstoßen, also z. B. den Menschenwürdegehalt eines Grundrechts verletzen. Bei Äußerungen innerhalb einer Partei oder einer Teilorganisation ist davon aber auch auszugehen, wenn nur allgemeinere Theorien und Konzepte beschrieben werden, die mit den grundsätzlichen Wertungen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht vereinbar sind, aber keine konkreten Maßnahmen gefordert werden. Beispiel dafür wäre etwa das Propagieren eines rassistischen Weltbildes oder eines sonstigen Weltbildes, das bestimmten Gruppen von Menschen einen rechtlich untergeordneten Status zuweist. Bei Äußerungen innerhalb einer Partei oder einer Teilorganisation einer Partei liegt regelmäßig auf der Hand, dass die beschriebenen Theorien und Konzepte auch in politisches Handeln umgesetzt werden sollen.

Daneben sind aber auch auf den ersten Blick zweideutige Meinungsäußerungen grundsätzlich in die Gesamtschau miteinzubeziehen.

Dies darf allerdings nicht zu einem unverhältnismäßigen Eingriff in die Parteienfreiheit aus Art. 21 Abs. 1 Satz 1 und 2 GG und in das Grundrecht auf Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG führen. Ein solcher unverhältnismäßiger Eingriff wäre insbesondere gegeben, wenn Mitglieder einer politischen Partei die Beobachtung ihrer Partei durch den Verfassungsschutz nur dadurch vermeiden könnten, dass sie sich stets eindeutig äußern und alle Unklarheiten vermeiden. Eine solche Obliegenheit zur ständigen Kontrolle der eigenen Äußerungen würde den freien Austausch von Meinungen und Gedanken und damit den offenen demokratischen Diskurs praktisch unmöglich machen.

Es bestehen aber jedenfalls keine Bedenken gegen die Berücksichtigung von Äußerungen, die zwar auf den ersten Blick zweideutig sind, die aber durch die Einbeziehung des Kontexts, in dem sie getätigt wurden, und durch die Einbeziehung nachrichtendienstlichen Hintergrundwissens über den in Rede stehenden Phänomenbereich doch noch eindeutig ausgelegt werden können. Der Verfassungsschutz ist nicht gehalten, extremistische Äußerungen gegen jede Logik als noch verfassungskonform auszulegen.[33] Er muss auch nicht alle nach dem abstrakten Wortlaut einer Äußerung theoretisch denkbaren Deutungsmöglichkeiten berücksichtigen. Vielmehr darf er darauf abstellen, wie die konkreten Adressaten in dem jeweiligen Personenzusammenschluss eine Äußerung vernünftiger Weise verstehen dürfen. Insbesondere sind besondere Terminologien, Signalwörter und Vorverständnisse des jeweiligen Phänomenbereichs zu berücksichtigen. Des Weiteren sind auch vorherige Positionierungen des jeweiligen Sprechers zu berücksichtigen, an die eine Äußerung sich anschließt.

Daneben ist aber auch nicht ausgeschlossen, zweideutige Äußerungen, die auch bei einer Auslegung im Kontext zweideutig bleiben, als ergänzende Anhaltspunkte mit in die Gesamtbetrachtung einzubeziehen. Insofern wird zwar teilweise die Auffassung vertreten, dass solche Äußerungen nach dem Grundsatz „in dubio pro libertate“ per se außer Betracht zu bleiben hätten. Dies ist allerdings nur insofern richtig, als es in aller Regel einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Parteienfreiheit aus Art. 21 Abs. 1 und 2 GG bzw. die Vereinigungsfreiheit aus Art. 9 Abs. 1 GG und die Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG darstellen dürfte, einen Personenzusammenschluss allein aufgrund von zweideutigen Äußerungen durch den Verfassungsschutz zu beobachten. Zulässig bleibt daher, zweideutige Äußerungen neben eindeutigen Äußerungen als zusätzliche tatsächliche Anhaltspunkte zur Verdichtung des Verdachts zu nutzen. Insofern geht auch die Rechtsprechung nur davon aus, dass strafrechtliche und zivilrechtliche Sanktionen nicht auf zweideutige Äußerungen gestützt werden dürfen. Soweit es um Maßnahmen der Gefahrenaufklärung geht, betont sie hingegen, dass eine Gesamtschau anzustellen sei und ein Verdacht sich auch aus der Gesamtschau von für sich genommen unverdächtigen Tatsachen ergeben kann.[34]

Im Ergebnis sind damit alle Äußerungen zu berücksichtigen, die eindeutig eine handlungsorientierte Ablehnung eines Elementes der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zum Ausdruck bringen. Von einer Handlungsorientierung ist dabei bei Äußerungen im Zusammenhang mit einer parteipolitischen Betätigung in aller Regel auszugehen. Des Weiteren ist die Auslegung auch unter Berücksichtigung des Kontexts und des nachrichtendienstlichen Hintergrundwisssens zu dem in Rede stehenden Phänomenbereich vorzunehmen. Zweideutige Äußerungen sind als ergänzende Anhaltspunkte in der Gesamtschau mit zu berücksichtigen.

3.2.2 Überschneidungen mit anderen Organisationen

Eine handlungsorientierte Ablehnung von Elementen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung kann schließlich auch in Überschneidungen mit anderen vom Verfassungsschutz zu beobachtenden Organisationen zum Ausdruck kommen.[35] Allein aus dem Umstand, dass Mitglieder und Funktionäre eines Personenzusammenschlusses, der sich grundsätzlich zu einem Abgrenzungsbeschluss bekennt, dennoch eine deutliche Nähe zu rechtsextremistischen Organisationen aufweisen, ergeben sich dabei zwar noch keine hinreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Verfassungsfeindlichkeit.[36] Von erheblicher Bedeutung sind aber Verbindungen zu erwiesenen verfassungsfeindlichen Bestrebungen, die über bloße Überschneidungen in der Mitgliedschaft hinausgehen und auch strukturelle Verbindungen beinhalten, wie z. B. personelle Überschneidungen auf der Vorstandsebene, die Herausgabe gemeinsamer Erklärungen oder eine grundsätzliche inhaltlich-programmatische und taktisch-konzeptionelle Anlehnung an die andere Organisation.[37] Soweit in diesem Gutachten daher Kontakte oder wie auch immer geartete Kooperationen der AfD und ihrer Teilorganisationen mit Personen oder Organisationen dargestellt werden, die dem sogenannten neurechten Spektrum zuzuordnen sind, dient dies lediglich der kontextualisierenden Beleuchtung des Umfeldes des AfD; Kontakte zu Organisationen, die kein Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes sind, haben im Rahmen der rechtlichen Entscheidungsfindung insofern keine Rolle gespielt.

3.3 Hinreichendes Gewicht und hinreichende Zahl

Die verfassungsschutzrelevanten tatsächlichen Anhaltspunkte müssen von hinreichendem Gewicht sein und in hinreichender Zahl vorliegen. Das hinreichende Maß darf dabei einerseits mit Blick auf die Parteienfreiheit aus Art. 21 Abs. 1 Satz 1 und 2 GG bzw. die Vereinigungsfreiheit aus Art. 9 Abs. 1 GG und die Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG des betroffenen Personenzusammenschlusses und seiner Mitglieder nicht zu niedrig angesetzt werden. Andererseits sind aber auch die besonders hohe Wertigkeit des Rechtsgutes der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und die grundgesetzliche und gesetzgeberische Konzeption des Verfassungsschutzes als Frühwarnsystem zu berücksichtigen.

Daher können einzelne tatsächliche Anhaltspunkte eine Beobachtung nicht rechtfertigen. Dies ist etwa der Fall, wenn bloß einzelne Entgleisungen von Funktionsträgern oder Mitgliedern vorliegen. Entsprechendes gilt, wenn eine Vielzahl von Äußerungen vorliegt, die zwar in verfassungsschutzrelevanter Weise ausgelegt werden können, die aber alle bloß zweideutig sind. Eine Beobachtung scheidet schließlich auch aus, wenn der fragliche Personenzusammenschluss zwar Überschneidungen mit einer anderen vom Verfassungsschutz zu beobachtenden Organisation aufweist, diese Überschneidungen aber nur personell und nicht strukturell sind. Letzteres gilt insbesondere, wenn die andere Organisation nur als Verdachtsfall und nicht als gesicherte extremistische Bestrebung einzustufen ist.

Dass einzelne verfassungsschutzrelevante Tatsachen eine Beobachtung nicht rechtfertigen können, bedeutet aber nicht, dass eine quantitative Betrachtung anzustellen wäre, also dass etwa die Zahl der verfassungsschutzrelevanten Tatsachen in ein Verhältnis zu den nicht verfassungsschutzrelevanten Äußerungen zu setzen wäre.[38] Die Beobachtung eines Personenzusammenschlusses kann auch dann gerechtfertigt sein, wenn nur für einen Teilbereich seiner Zielsetzungen, Verlautbarungen und Aktivitäten tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Es genügt, dass der Personenzusammenschluss verdächtig ist, dass einer seiner maßgeblichen Zwecke sich gegen ein Element der freiheitlichen demokratischen Grundordnung richtet. Dementsprechend kann einer Beobachtung auch nicht entgegengehalten werden, dass neben den verfassungsschutzrelevanten Tatsachen auch noch eine Vielzahl von Äußerungen vorliegen, die der freiheitlichen demokratischen Grundordnung neutral oder gar positiv gegenüberstehen.

Des Weiteren bleibt es auch dabei, dass der Grad der Wahrscheinlichkeit, dass der Personenzusammenschluss tatsächlich verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt, vergleichsweise niedrig anzusetzen ist. Insbesondere dürfen und müssen die Verfassungsschutzbehörden auch schon im Vorfeld einer polizeilich relevanten, konkreten Gefahr oder eines strafprozessualen Anfangsverdachts i. S. d. § 152 StPO tätig werden.[39]

Damit geht einher, dass über die Einstufung eines Personenzusammenschlusses als Beobachtungsobjekt nicht nur auf der Grundlage eines vollständig festgestellten Sachverhalts, sondern notwendigerweise auch auf der Grundlage einer lückenhaften Tatsachenbasis entschieden werden kann. Die Ausermittlung eines Sachverhalts ist gerade erst nach der Einstufung als Beobachtungsobjekt zulässig.

Dementsprechend kann zur Rechtfertigung einer Einstufung als Verdachtsfall etwa genügen, dass eindeutig verfassungsschutzrelevante Äußerungen von Mitgliedern nicht mehr nur als bloße Entgleisungen gewertet werden können, weil sie sich mit zweideutigen, entsprechende Interpretationsmöglichkeiten offen lassenden Aussagen in offiziellen Dokumenten verbinden. Von der Zulässigkeit einer Beobachtung ist im Übrigen auch regelmäßig auszugehen, wenn sich in offiziellen Dokumenten eindeutig verfassungsschutzrelevante Äußerungen finden.

4. Rechtsfolgen

4.1 Einstufung als Beobachtungsobjekt

Wenn tatsächliche Anhaltspunkte von hinreichendem Gewicht und in hinreichender Zahl vorliegen (siehe oben B III 3), ist die Zuständigkeit der Verfassungsschutzbehörden eröffnet; diese richten ein Beobachtungsobjekt ein. Davon zu unterscheiden ist die Frage, welche konkreten Maßnahmen das BfV nun ergreift.

Die Eröffnung der Zuständigkeit und die Einrichtung eines Beobachtungsobjekts sind nur Vorbedingungen für weitere Maßnahmen, wie z. B. die gezielte Sammlung von weiteren Informationen zu dem fraglichen Personenzusammenschluss (§ 8 Abs. 1 BVerfSchG), die Anlage von P-Akten und die Erfassung von Mitgliedern des Personenzusammenschlusses in NADIS (§§ 10, 11 BVerfSchG), den Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln (§ 9 Abs. 1 i. V. m. § 8 Abs. 2 BVerfSchG) und die Aufnahme des Personenzusammenschlusses in den Verfassungsschutzbericht (§ 16 Abs. 2 BVerfSchG). Sie bedingt aber nicht, dass alle diese Maßnahmen nun automatisch ergriffen werden.

Vielmehr unterliegen weitere Maßnahmen zusätzlichen gesetzlichen Anforderungen. Für sie gilt zunächst der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (§ 8 Abs. 5 BVerfSchG). Des Weiteren ist für einige dieser Maßnahmen, insbesondere für den Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln, die Erfüllung weiterer Tatbestandsmerkmale zu prüfen, wie z. B. ein erhöhter Verdachtsgrad oder das Drohen von Schäden für ein bestimmtes Individualrechtsgut. Und zuletzt ist das BfV auch gehalten, über alle diese weiteren Maßnahmen nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden.

4.2 Prüffall

Soweit zwar einzelne tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, diese aber nicht von hinreichendem Gewicht sind und nicht in hinreichender Zahl vorliegen, liegen die Voraussetzungen für die Einrichtung eines Beobachtungsobjektes nicht vor.

Möglich ist hier allerdings eine erste Bearbeitung des Personenzusammenschlusses als „Prüffall “. Im Rahmen einer solchen Prüffallbearbeitung wird ersten verdächtigen Informationssplittern weiter nachgegangen, um zu klären, ob daneben noch weitere Informationen vorliegen, die eine Beobachtung nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Fall 1, § 4 Abs. 1 Satz 1 lit. c, § 4 Abs. 1 Satz 3 BVerfSchG rechtfertigen könnten. Eine solche Informationszusammenstellung im Vorfeld einer Beobachtung ist zulässig weil sich im Ergebnis nur durch sie klären lässt, ob tatsächliche Anhaltspunkte von hinreichendem Gewicht überhaupt in hinreichender Zahl vorliegen. Die Prüffallbearbeitung ist auf die für eine solche Vorprüfung erforderliche Sichtung von den Verfassungsschutzbehörden schon vorliegenden, offenen Materialien und von offenen Erkenntnissen zu beschränken. Eingriffe in Grundrechte, also insbesondere die Anlage von P-Akten, die Vornahme von NADIS-Speicherungen und der Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln, scheiden aus. Auch in zeitlicher Hinsicht sind der Prüffallbearbeitung enge Grenzen gesetzt.

Zusammengefasst versteht man unter dem Prüffall also die Bearbeitung von Personen oder Organisationen, bei denen noch keine förmliche Entscheidung über die Frage der Beobachtung durch den Verfassungsschutz getroffen wurde, bei denen aber tatsächliche Anhaltspunkte – möglicherweise lediglich Verdachtssplitter – für verfassungsfeindliche Tätigkeiten oder Bestrebungen vorliegen. Unzulässig ist es, Personenzusammenschlüsse, die als Prüffall bearbeitet werden, in den Verfassungsschutzbericht aufzunehmen oder in sonstiger Weise öffentlich vor ihnen zu warnen. Eine öffentliche Berichterstattung über Bestrebungen und Tätigkeiten nach § 3 Abs. 1 BVerfSchG setzt hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte hierfür voraus (§ 16 Abs. 1 und 2 BVerfSchG).

III. Methodik

1. Material

Das vorliegende Gutachten basiert auf einer 1069 Seiten umfassenden, dem Verschlusssachengrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ unterliegenden Materialsammlung des BfV. In dieser umfassenden Zusammenstellung wurden die relevanten Beiträge der Landesämter für Verfassungsschutz zusammengeführt und durch eine breit angelegte, strukturierte Sichtung offen zugänglicher Materialien um eine Vielzahl von Originalzitaten von Funktionären und Organisationseinheiten der AfD ergänzt.

Neben Grundsatztexten und programmatischen Schriften waren insbesondere Verlautbarungen der Partei im Internet (vornehmlich im sozialen Netzwerk Facebook) Gegenstand der Prüfung. So wurden die Facebook-Profile von rund 80 AfD-Funktionären systematisch gesichtet und ausgewertet. Auch die Internetseiten und Facebook-Profile aller AfD- und aller JA-Landesverbände, des „Flügels“, der „Patriotischen Plattform“ sowie zahlreicher nachgeordneter Parteigliederungen wie beispielsweise Kreis- und Ortsverbänden wurden eingehend analysiert und auf das Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung überprüft.

Eine weitere bedeutende Erkenntnisquelle stellte die umfangreiche Auswertung von Parteitags- und Wahlkampfreden sowie sonstigen von Repräsentanten der AfD geleisteten Redebeiträgen dar, die durch ihre Verbreitung im Internet offen zugänglich waren. In diesem Zusammenhang wurden über 182 Reden von 50 Parteivertretern (entspricht 80 Stunden Videomaterial) gesichtet, einer vollständigen Transkription unterzogen und anschließend inhaltlich analysiert.

Das vorliegende Gutachten basiert somit maßgeblich auf der Auswertung von Primärquellen. Auf nachrichtendienstlich beschaffte Informationen sowie Verlautbarungen aus dem besonders geschützten parlamentarischen Bereich (z.B. Plenarprotokolle) wurde gänzlich verzichtet.

2. Aufbau der Prüfung

Das vorliegende Gutachten berücksichtigt Materialien aus allen relevanten horizontalen und vertikalen Gliederungsbereichen der AfD.

So werden im Rahmen der Prüfung auf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Aussagen Erkenntnisse aus allen Landesverbänden der AfD und der „Jungen Alternative“ sowie Verlautbarungen, die dem „Flügel“ zuzurechnen sind, herangezogen. Auf die eigenständige Behandlung der „Patriotischen Plattform“ wurde im vorliegenden Gutachten in Anbetracht ihrer mit Datum vom 21. September 2018 angekündigten Selbstauflösung[40] verzichtet.

Die dreigliedrige Unterteilung der inhaltlichen Analyse in Aussagen von Führungsfunktionären, Aussagen von sonstigen Funktionären und Mitgliedern sowie Aussagen von Organisationseinheiten der AfD bildet zudem die vertikale Struktur der Partei ab. Als Führungsfunktionäre wurden in diesem Zusammenhang alle Mitglieder des Bundesvorstands sowie die Landessprecher der Partei eingeordnet. In der Rubrik „sonstige Funktionäre und Mitglieder“ wurden alle übrigen Funktionsträger der AfD aus Landesverbänden und nachgeordneten Gliederungen sowie alle Bundestags- und Landtagsabgeordneten der Partei behandelt. Diesen personenbezogenen Ansatz ergänzend fanden zudem Materialien aus den Organisationseinheiten der AfD Verwendung, bei denen es sich um namentlich nicht zuzuordnende Verlautbarungen der Gliederungen (z.B. Landes- bzw. Kreisverbände) handelt.

IV. Darstellung der AfD

Die Alternative für Deutschland wurde 2013 gegründet und hat seitdem, nicht untypisch für junge Parteien, einige personelle und ideologische Wandlungen durchlebt. Die Rahmenbedingungen für ihre Entstehung lieferten die 2010 einsetzende Krise der europäischen Währungsunion sowie die Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung. Zentrale Figur der Partei war zu dieser Zeit Bernd Lucke, der im Juli 2015 auf einem außerordentlichen Bundesparteitag in Essen Frauke Petry bei der Wahl um den Vorsitz unterlag. Nach der Bundestagswahl 2017 und dem Einzug der AfD in den 16. Deutschen Bundestag erklärte Frauke Petry ihren Austritt aus der Bundestagsfraktion und der Partei. Vorausgegangen waren dieser Entwicklung anhaltende innerparteiliche Streitigkeiten.[41]

1. Mitgliederzahlen

Nach Eigenangaben verzeichnete die Partei bereits wenige Wochen nach ihrer Gründung 2013 10.000 Mitglieder.[42] Die Mitgliederzahlen haben sich seitdem auf gegenwärtig etwa 30.200 erhöht.[43] Zu den mitgliederstärksten Landesverbänden gehören Nordrhein-Westfalen[44] und Bayern[45] mit jeweils 5.000 Mitgliedern und Baden-Württemberg[46] mit 3.750 Mitgliedern. Die Zuwachsrate lag in den letzten Jahren teilweise im mittleren zweistelligen Bereich. Rund 17 Prozent der Mitglieder sind Frauen. Damit hat die AfD den niedrigsten Frauenanteil aller Parteien im Bundestag.[47]

2. Wahlergebnisse

Die ersten Wahlerfolge konnte die AfD 2014 bei den Landtagswahlen in Brandenburg, Sachsen und Thüringen sowie bei der Europawahl feiern. 2013 war sie noch bei der Landtagswahl in Hessen und der Bundestagswahl knapp an der Fünfprozenthürde gescheitert.

Die Wahlergebnisse[48] der AfD seit 2013 in Prozent:

  • 2013: Bundestag 4,7 %, Hessen 4,1 %
  • 2014: Brandenburg 12,2 %, Sachsen 9,7 %, Thüringen 10,6 %, Europawahl 7,1 %
  • 2015: Bremen 5,5 %, Hamburg 6,1 %
  • 2016: Baden Württemberg 15,1 %, Berlin 14,2 %, Rheinland-Pfalz 12,6 %, Mecklenburg-Vorpommern 20,8 %, Sachsen-Anhalt 24,3 %
  • 2017: Bundestag 12,6 %, Niedersachsen 6,2 %, Nordrhein-Westfalen 7,4 %, Saarland 6,2 %, Schleswig-Holstein 5,9 %
  • 2018: Bayern 10,2 %, Hessen 13,1 %

Ihre größten Wahlerfolge auf Landtagsebene hat die AfD bis dato in den ostdeutschen Bundesländern erringen können. Die Stimmanteile lagen dort zwischen 9,7 und 24,3 Prozent. In den westdeutschen Bundesländern lagen die Anteile zwischen 4,1 und 15,1 Prozent. In Ostdeutschland erreichte die AfD im Schnitt doppelt so hohe Stimmanteile. Die AfD ist heute in allen deutschen Landtagen, im Bundestag und im Europaparlament vertreten. Bei der letzten Bundestagswahl im September 2017 erreichte die AfD 12,6 Prozent und ist mit 91 von 709 Bundestagssitzen die drittgrößte Kraft. In absoluten Zahlen entfielen bei der Bundestagswahl 2017 fast zwei Drittel ihrer Stimmen auf die westdeutschen Bundesländer. Bei der Bundestagswahl 2017 waren zudem fast zwei Drittel der AfD-Wähler männlich.[49]

3. Struktur und Aufbau

Die innere Verfasstheit der AfD ist in der Bundessatzung vom 29. November 2015, letztmalig geändert am 1. Juli 2018, niedergelegt.

Das oberste Organ der Partei ist der, mindestens einmal im Kalenderjahr tagende, Bundesparteitag. Dieser ist einzuberufen, wenn der Bundesvorstand dies beschließt, durch Mehrheitsentscheidung der Konventsmitglieder oder auf Verlangen von mindestens sechs Landesvorständen. Der Bundesparteitag besteht aus 600 von den Landesverbänden entsandten Delegierten und zusätzlich denjenigen Mitgliedern des Bundesvorstandes, die nicht gewählte Delegierte sind.

Der Konvent, bestehend aus[50] Vertretern der Landesverbände, dem Bundesschatzmeister und vier weiteren vom Bundesvorstand aus seiner Mitte zu wählenden Mitgliedern, ist zuständig für alle politischen und organisatorischen Fragen der Bundespartei. Vorsitzende des Bundeskonvents sind Kay Gottschalk und Carsten Hütter.

Der Bundesvorstand besteht aus zwei oder drei Bundessprechern, drei stellvertretenden Bundessprechern, dem Bundesschatzmeister, dem stellvertretenden Bundesschatzmeister, dem Schriftführer und sechs weiteren Mitgliedern. Der Bundesvorstand leitet die Bundespartei und führt die Beschlüsse des Bundesparteitages und des Bundeskonvents durch. Gleichberechtigte Bundessprecher sind Jörg Meuthen und Alexander Gauland. Weitere Mitglieder des Bundesvorstandes sind Georg Pazderski, Kay Gottschalk und Albrecht Glaser (stellvertretende Bundessprecher), Klaus Fohrmann (Bundesschatzmeister) und Frank Pasemann (stellvertretender Bundesschatzmeister), Joachim Kuhs (Schriftführer) sowie Alice Weidel, Beatrix von Storch, Guido Reil, Andreas Kalbitz und Stephan Protschka (Beisitzer).

Darüber hinaus existieren noch eine Bundesprogrammkommission, ein Bundesschiedsgericht und diverse Bundesfachausschüsse.

Die Junge Alternative für Deutschland (JA) ist laut § 17a der Bundessatzung der AfD die offizielle Jugendorganisation der AfD. Sie ist als eigenständiger Verein konstituiert und verfügt über Satzungs-, Programm-, Finanz- und Personalautonomie. Zum Charakter der JA heißt es in § 17a Abs. 2:

„Die JA dient als Innovationsmotor der AfD und hat das Ziel, das Gedankengut der Partei in ihrem Wirkungskreis zu verbreiten sowie die besonderen Anliegen der Jugend innerhalb der AfD zu vertreten.“

Darüber hinaus können Vereinigungen innerhalb der Partei anerkannt werden, welche die Interessen der in ihnen repräsentierten Gruppen in der Politik der Partei vertreten. Diese Anerkennung erfolgt auf Beschluss des Konvents. Vereinigung im Sinne des § 17 sind beispielsweise die „Christen in der AfD“ und die „Interessengemeinschaft Alternative Mitte Deutschland“. Neben diesen Vereinigungen gibt es noch weitere Zusammenschlüsse in der Partei. Keine Vereinigung im Sinne des § 17 ist „Der Flügel“.

Die AfD gliedert sich in einen Bundesverband, 16 Landesverbände sowie diverse Bezirks-, Kreis- und Stadtverbände. Seit 2018 ist die „Desiderius-Erasmus-Stiftung“ offiziell als parteinahe Stiftung anerkannt. Als offizielle Parteizeitung fungiert AfD Kompakt.

4. Bundesparteitage

Der Gründungsparteitag der AfD fand am 14. April 2013 in Berlin statt. Zum Bundesvorstand wurden Bernd Lucke, Frauke Petry und Konrad Adam gewählt. Darüber hinaus wurden die Bundessatzung und das Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013 verabschiedet. Es folgten bis heute acht weitere ordentliche und außerordentliche Bundesparteitage und zwei Europawahlversammlungen.

Auf einem außerordentlichen Parteitag in Essen, vom 4. und 5. Juli 2015, unterlag Bernd Lucke Frauke Petry bei der Wahl um den Parteivorsitz. Lucke trat daraufhin aus der AfD aus und gründete die „Allianz für Fortschritt und Aufbruch“ (ALFA), heute „Liberal-Konservative Reformer“ (LKR). Die Abspaltung von Lucke und ALFA führte zu einem Mitgliederverlust, der allerdings schnell wieder ausgeglichen werden konnte.50

Auf dem Bundesparteitag in Köln vom 22. und 23. April 2017 wurden Alexander Gauland und Alice Weidel zu den Spitzenkandidaten für die anstehende Bundestagswahl gewählt. Zuvor hatte Frauke Petry ihren Verzicht auf eine Kandidatur erklärt. Vorangegangen waren dieser Entwicklung parteiinterne Richtungsstreitigkeiten. Die Delegierten des Parteitags lehnten eine Abstimmung über den „Sachantrag zur strategischen Ausrichtung der AfD“ von Frauke Petry ab. Petry forderte im sogenannten „Zukunftsantrag“ eine grundsätzliche Entscheidung über die strategische Ausrichtung der Partei. Sie solle sich realpolitisch ausrichten und auf eine baldige Regierungsbeteiligung hinwirken. Petry verblieb gemeinsam mit Jörg Meuthen noch bis zum 30. September 2017 im Parteivorsitz und trat dann aus der Partei aus. Die Neuwahl des Bundesvorstandes fand auf dem achten Bundesparteitag in Hannover, vom 2. und 3. Dezember 2017, statt. Neben der Wiederwahl von Jörg Meuthen wurde Alexander Gauland in den Parteivorsitz gewählt.[51]

5. Ideologischer Richtungsstreit und Transformationsprozesse

Die AfD ist eine junge Partei, die in nur wenigen Jahren stark gewachsen ist. So ist ihre fünfjährige Geschichte geprägt von innerparteilichen Auseinandersetzungen über die strategische und ideologische Ausrichtung der Partei.

Die AfD vereint unterschiedliche politische Milieus und Strömungen. Es können grob drei Strömungen identifiziert werden: eine wirtschaftsliberale, eine konservative und eine nationalistische. Die AfD in ihrer Gründungs- und Aufbauphase wird allgemein als liberal-konservativ ausgerichtete Partei bewertet, deren Fokus insbesondere auf eurokritischen Themen lag. So waren die Bundestags- und Europawahlkampagnen der AfD (2013/2014) eurokritisch und stark marktliberal ausgerichtet, während sie in der Familien- und Zuwanderungspolitik konservative bzw. restriktive Positionen formulierte.[52] Die Wahlerfolge der AfD in den ostdeutschen Bundesländern, die damit verbundene Aufwertung jener Landesverbände und eine thematische Schwerpunktverschiebung hin zur Flüchtlings- bzw. Einwanderungsthematik führten zu einem allmählichen Erstarken des nationalkonservativen Flügels in der AfD. Ein erster Höhepunkt dieses Richtungsstreits war der Essener Parteitag, in dessen Folge Bernd Lucke aus der AfD austrat und die Partei rund ein Fünftel ihrer Mitglieder verlor. Eine Entwicklung, die den wirtschaftsliberalen Flügel der Partei nachhaltig schwächte, da sich viele in der Parteineugründung von Bernd Lucke wiederfanden.[53]

In der für die AfD-Teilorganisation „Der Flügel“ konstitutiven „Erfurter Resolution“ vom März 2015 kommt dieser innerparteiliche Richtungskampf gut zum Ausdruck. Dort heißt es:

„Die AfD konnte dem Bürger glaubhaft vermitteln, sich als demokratische Kraft mit Sachverstand auch um diejenigen Probleme zu kümmern, die nie direkt angesprochen werden. Dieses Erfolgsmodell sehen die Erstunterzeichner der ‚Erfurter Resolution‘ durch die Tendenz gefährdet, die politische Spannbreite der AfD über Gebühr und ohne Not zu begrenzen. Wir verlieren genau das, was unsere Daseinsberechtigung ausgemacht hat.“[54]

André Poggenburg bringt die Bedeutung des Essener Parteitages in einer Stellungnahme zum „Zukunftsantrag“ von Frauke Petry zum Ausdruck:

[…] Gefahren, welche unsere Alternative für Deutschland damals bedrohten, wurden sodann im Rahmen des Parteitags von Essen erfolgreich niedergerungen.“[55]

Auch der Verzicht auf eine Spitzenkandidatur durch Frauke Petry zur Bundestagswahl 2017, die Ablehnung einer Abstimmung über den „Sachantrag zur strategischen Ausrichtung der AfD“ und schlussendlich ihr Parteiaustritt sind Symptome dieses innerparteilichen Ringens um das Wesen der AfD. Die Kräfteverhältnisse innerhalb der Partei verschoben sich zunehmend zu Gunsten des nationalkonservativen Flügels, dessen radikale Vertreter teilweise auch für eine Zusammenarbeit mit islam- und fremdenfeindlichen Kräften eintreten.[56]

5.1 Unvereinbarkeitsbeschlüsse

Das innerparteiliche Ringen wird auch bestimmt durch Bemühungen um die Abgrenzung zu extremistischen Kräften bzw. Einflüssen. In diesem Zusammenhang verabschiedete der Bundesvorstand mehrere Beschlüsse.

In § 2 Abs. 4 der Bundessatzung der AfD heißt es:

„Personen, die Mitglied in einer extremistischen Organisation sind, können nicht Mitglieder der Partei sein. Als extremistisch gelten solche Organisationen, welche in einer vom Bundesvorstand beschlossenen und den Gliederungen übermittelten Unvereinbarkeitsliste aufgeführt sind. Der Konvent kann Bewertungen gemäß Satz 2 mit der Mehrheit seiner Mitglieder ändern.“

In der genannten „Unvereinbarkeitsliste für die AfD-Mitgliedschaft“[57] werden Organisationen aus den Phänomenbereichen Links- und Rechtsextremismus, Ausländerextremismus, Islamismus und Islamistischer Terrorismus sowie Scientology aufgeführt. Nach Eigenangabe der AfD berücksichtigt die Auflistung Auswertungen von Berichten des Bundesamtes sowie der Landesbehörden für Verfassungsschutz sowie Einzelbeschlüsse des Bundesvorstandes der AfD.

Die Beschlusslage[58] auf Bundesverbandsebene zu PEGIDA sowie anderen GIDA-Initiativen, zur „Identitären Bewegung“ und zur „Freiheitlich-Patriotischen Alternative“ (FPA) gestaltet sich gegenwärtig wie folgt:

PEGIDA/GIDA-Initiativen:

  • „[…] AfD-Mitglieder nicht mit Parteisymbolen bei PEGIDA-Veranstaltungen auftreten sollen. Redeauftritte von PEGIDA-Vertretern und PEGIDA-Symbole auf der AfD-Veranstaltung lehnen wir ab.“ [Beschluss vom 20. Mai 2016]
  • „[…] AfD-Mitglieder nicht mit Parteisymbolen der Alternative für Deutschland bei PEGIDA-Veranstaltungen und sonstigen Gida-Veranstaltungen auftreten dürfen. Redeauftritte von PEGIDA-Vertretern/GIDA-Vertretern und PEGIDA-Symbole/Gida-Symbole auf AfD-Veranstaltungen lehnen wir ab.“ [Beschluss vom 4. Juni 2016]
  • Solange Lutz Bachmann im Vorstand des ‚PEGIDA Förderverein e.V.‘ vertreten ist, hält der Bundesvorstand der Alternative für Deutschland an seiner bestehenden Beschlusslage (vom 20.05.2016) bzw. der durch das Bundesschiedsgericht mit Urteil vom 03.08.2016 verfügten Aktualisierung fest.“ [Beschluss vom 26.02.2018]
  • „[…] dass es AfD-Vertretern möglich ist, bei Veranstaltungen von PEGIDA (Dresden) eigene Positionen zu vertreten.“ [Beschluss vom 3. März 2018]

„Identitäre Bewegung“:

  • „[…] es keine Zusammenarbeit der Partei Alternative für Deutschland und ihrer Gliederungen mit der sogenannten ‚Identitären Bewegung‘ gibt.“ [Beschluss 22. Juni 2016]
  • „[…] Anhänger der ‚Identitären Bewegung‘ dürfen nicht in die AfD aufgenommen werden.“ [15. Juli 2016]

„Thügida“, „Thügida – Wir lieben Sachsen e.V.“, „Freiheitlich Patriotische Alternative“:

  • „[…] Die Unvereinbarkeitsliste nach § 2 Abs. 4 Bundessatzung wird um folgende Gruppierungen ergänzt: ,Thügida‘, ,Thügida – Wir lieben Sachsen e.V.‘, ,Freiheitlich Patriotische Alternative‘“ [17. Februar 2017]
  • „[…] AfD-Mitglieder weder als Redner noch mit Parteisymbolen der Alternative für Deutschland bei Veranstaltungen der ‚Thügida‘, ‚Thügida und Wir lieben Sachsen e.V.‘ und der ‚Freiheitlich Patriotische Alternative‘ auftreten dürfen. Redeauftritte von Vertretern dieser Organisationen auf AfD-Veranstaltungen lehnen wir ab.“ [Beschluss 11. März 2017]

In § 2 Abs. 5 der Bundessatzung heißt es:

„Personen, die Mitglied einer der in Absatz 4 bezeichneten Organisationen waren, können nur Mitglieder der Partei werden, wenn sie darüber im Aufnahmeantrag Auskunft geben und der zuständige Landesvorstand sich nach Einzelfallprüfung mit Zweidrittel seiner Mitglieder für die Aufnahme entscheidet.“

Während die Listung einschlägiger Gruppierungen/Organisationen auf der „Unvereinbarkeitsliste“ durch Mehrheitsentscheidung des Bundeskonvents abgeändert werden kann (§ 2 Abs. 4), ist es den Landesvorständen im Einzelfall möglich, Personen mit relevantem Vorlauf in die Partei aufzunehmen.

5.2 Parteiausschlussverfahren

Ein weiteres Symptom dieser innerparteilichen Auseinandersetzung ist eine wachsende Zahl an Ordnungs- und Ausschlussverfahren. Mit die prominentesten sind jene Verfahren gegen Björn Höcke, Wolfgang Gedeon, Frank Pasemann und Josef Dörr. Personen, die durch einschlägige Aussagen, Verhaltensweisen oder Kontakt- und Kennverhältnisse auffällig geworden sind, aus der Partei ausgeschlossen werden, auch um eine mögliche Beobachtung durch den Verfassungsschutz zu verhindern.[59] Als Reaktion auf die zunehmende Zahl an Ordnungs- und Ausschlussverfahren wurde am 28. Oktober 2018 der „Stuttgarter Aufruf“[60] veröffentlicht, der bereits über 1.200 Unterzeichner aufweist. Dort heißt es:

„Waren […] die Ausschlussverfahren, die unter dem System Lucke stark zugenommen hatten, ins Stocken geraten und viele auch eingestellt worden, so müssen wir heute beobachten, dass in vielen Landesverbänden und durch den Bundesvorstand öffentlich, manchmal aber auch still und heimlich, wieder zahlreiche Ordnungs- und Ausschlussverfahren eingeleitet wurden oder in Vorbereitung sind. […] Wir widersetzen uns allen Denk- und Sprechverboten innerhalb der Partei und zeigen alle Vorständen die rote Karte, die sich an Machenschaften beteiligen, den Mitgliedern ihr Recht auf das freie Wort und eine eigenständige Analyse der politischen Zustände zu nehmen. Es gibt nur eine rote Linie: das Grundgesetz und das Strafgesetzbuch.“

Am 13. September 2018 beschloss der AfD-Bundesvorstand auf einer außerordentlichen Sitzung die Einrichtung einer Arbeitsgruppe, die sich mit dem Thema einer möglichen Beobachtung durch den Verfassungsschutz befassen soll. Mitglieder der Arbeitsgruppe sind Jörg Meuthen (Bundessprecher der AfD), Joachim Kuhs (Schriftführer der AfD), Roland Hartwig (MdB), Roman Reusch (MdB) und Martin Hess (MdB).[61] Darüber hinaus hat der Staatsrechtler Dietrich Murswiek ein Gutachten erstellt, in dem die Empfehlung ausgesprochen wird, auf „extremistische Reizwörter“ wie „Umvolkung“, „Überfremdung“, „Volkstod“ oder „Umerziehung“ zu verzichten.[62] Diese Maßnahmen, die eine mögliche Beobachtung durch den Verfassungsschutz verhindern, werden in Teilen der Partei durchaus kritisch gesehen. So bezeichnete Björn Höcke die entsprechenden Befürchtungen als „politische Bettnässerei“.[63]

6. Verhältnis zu den Medien

Laut mehrerer Studien aus den Jahren 2015, 2016 und 2018 ist das Verhältnis zwischen der AfD und den Medien durchaus angespannt. Lediglich in konservativeren Zeitungen fanden sich bis zur Parteispaltung 2015 gelegentlich positive Berichte über die Partei und ihre Kampagnen. Seitdem sind die Medienberichte allgemein negativ.[64]

Die AfD setzt auf skandalorientierte Öffentlichkeitsarbeit durch gezielte Provokationen. Ziel dieser Strategie ist es, möglichst umfassende Aufmerksamkeit in der Berichterstattung zu erzeugen. Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ist dabei geprägt von einem Wechselspiel aus provokativen, rechtspopulistischen bis hin zu rechtsextremistischen Thesen und einer anschließenden Relativierung oder einem Dementi. Gleichzeitig findet häufig eine Selbstinszenierung als Opfer absichtlicher Fehlinterpretationen statt, gepaart mit dem Vorwurf fehlender Meinungsfreiheit. Unter dem Vorwurf der Ausgrenzung inszeniert sich die AfD dabei häufig als „Anwalt des Volkes“.[65]

Dabei kommt es regelmäßig zur Instrumentalisierung von gesellschaftlichen Problemlagen und Konfliktsituationen, z. B. die wiederkehrende Instrumentalisierung von Gewaltverbrechen durch Flüchtlinge und Zuwanderer, die für zielgerichtete Kampagnen in Anspruch genommen werden.[66]

7. Beobachtung einzelner Landesverbände der Jungen Alternative durch den Verfassungsschutz

Am 3. September 2018 gaben Bremens Innensenator Ulrich Mäurer und Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius bekannt, dass die dortigen JA-Landesverbände zu Beobachtungsobjekten der jeweiligen Verfassungsschutzbehörden erklärt worden seien.[67] In einer diesbezüglichen Pressemitteilung erklärte der JA-Bundesvorsitzende Damian Lohr, die Beobachtung sei nicht nachvollziehbar und werde als unbegründet und rechtswidrig bewertet. Dennoch habe der Bundesvorstand beschlossen, einen außerordentlichen Bundeskongress einzuberufen mit dem Ziel, die Landesverbände in Bremen und Niedersachsen von der Gesamtorganisation abzugliedern und diese damit aufzulösen.[68]

Im Rahmen des außerordentlichen JA-Bundeskongress am 4. November 2018 in Barsinghausen (Niedersachsen) wurde die Auflösung des niedersächsischen Landesverbands tatsächlich mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen. Hinsichtlich der im Vorfeld der Veranstaltung ebenfalls in Rede stehenden Auflösung des Landesverbands Bremen beließ man es zunächst bei der Einrichtung einer Kommission, welche bis zum nächsten Bundeskongress Vorschläge zum weiteren Vorgehen erarbeiten solle.[69]

Im November 2018 wurde mit der Jungen Alternative Baden-Württemberg unterdessen ein dritter JA-Landesverband von einem Landesamt für Verfassungsschutz zum Beobachtungsobjekt erklärt.[70]

C. Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen der §§ 3 Abs. 1, 4 BVerfSchG

I. Tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die fdGO in der AfD

1. Gegen die fdGO gerichtete Aussagen/Positionen der AfD in ihren Programm- und Grundsatztexten

Eine wesentliche quelle, um sowohl den ideologischen Hintergrund der Partei zu beurteilen, als auch deren etwaige Verfassungsschutzrelevanz zu bewerten, sind naturgemäß das Grundsatzprogramm der Partei sowie Wahlprogramme in Bund und Ländern. Seit ihrer Gründung hat die AfD an zwei Bundestags- und 17 Landtagswahlen teilgenommen. Darüber hinaus trat sie an bei der Wahl zum Europäischen Parlament im Jahre 2014. Wie bereits dargelegt (vgl. B IV), hat die Partei im Laufe der Zeit einen durchaus erkennbaren politischen Wandel vollzogen, sodass in die folgende Auswertung lediglich die Programmpapiere seit 2016 einbezogen wurden. Insgesamt handelt es sich um ein Wahlprogramm zur Bundestagswahl und elf Programme zu Landtagswahlen, die über das Grundsatzprogramm hinaus herangezogen werden können. Daneben veröffentlichte die Partei einige wenige Eckpunktepapiere und Grundsatzschriften, in denen sie ihre politischen Ideen zu bestimmten Themengebieten darlegte. Aufgrund seiner wesentlichen Funktion und der allgemeinen Zurechenbarkeit zur Gesamtpartei soll aber zunächst das Grundsatzprogramm in den Blick genommen werden. Ausgehend davon erfolgt die Auswertung von Landtagswahlprogrammen und den sonstigen Papieren.

1.1 Grundsatzprogramm der AfD

Bis 2016 besaß die AfD kein grundlegendes Parteiprogramm als Leitlinie für ihr politisches Handeln. Das aktuelle Grundsatzprogramm mit dem Titel „Programm für Deutschland“ wurde erst auf dem 5. Ordentlichen Bundesparteitag beschlossen, der vom 30. April bis 1. Mai 2016 in Stuttgart stattfand. Zuvor arbeitete die Partei mit den jeweiligen Wahlprogrammen und gab einzelne Papiere heraus, in denen inhaltliche Kernpositionen festgezurrt wurden, darunter unter anderem ein Schriftstück mit dem Titel „Politische Leitlinien der Alternative für Deutschland“[71]. Einleitend verwies die Partei darin auf eine Reihe grundlegender Problemstellungen, die sie für die Bundesrepublik identifiziert hatte, darunter Mängel in der demokratischen Kultur, erodierendes Vertrauen in den Rechtsstaat und die Gewaltenteilung, Defizite im Grundsatz der sozialen Marktwirtschaft sowie die europäische Gemeinschaftswährung. Die anschließenden 20 Leitpositionen umfassten dementsprechend überwiegend finanz- und wirtschaftspolitische Forderungen sowie europapolitische Positionen. Standpunkte zum Thema Migration, Fragen des Asylrechts oder sicherheitspolitische Überzeugungen blieben demgegenüber quantitativ deutlich zurück. Erst unter Punkt 15 positionierte sich die AfD zu einer „Einwanderungspolitik nach klaren Kriterien[72], bekannte sich gleichzeitig aber zum Asylrecht für politisch Verfolgte und forderte, diese „würdig“ zu behandeln, „als Mitmenschen [zu akzeptieren]“ sowie eine Teilhabe am „gesellschaftlichen Leben“ zu ermöglichen. Auch Kriegsflüchtlingen sei „aus Gründen der Humanität […] bei uns oder an anderen sicheren Aufenthaltsorten mit Unterkünften und dem notwendigen Lebensunterhalt beizustehen“.[73]

Ein weiteres – internes, unveröffentlichtes – Papier vom 18. Januar 2015 trägt den Titel „Der Weg zum Parteiprogramm“.[74] Darin werden unter anderem Forderungen zu den Themen „Islamismus“, „Asylpolitik“ und „Innere Sicherheit“ formuliert. Versehen ist die Zusammenstellung mit dem Hinweis „Positionierung des BuVo im Nov. 2014“. Unter dem Eindruck wachsender Flüchtlingszahlen stellte die Partei darin konkrete Anforderungen an eine „menschenwürdige […] und gerechte […] Asyl- und Flüchtlingspolitik“, darunter etwa den Kampf gegen Schlepper sowie eine „Trennung zwischen Asyl- und Einwanderungsrecht“. Gleichzeitig umfasste das Papier aber auch eine „Arbeitserlaubnis für alle Asylbewerber“ und ein grundsätzliches Bekenntnis zum Asylrecht.[75] Zum Thema Islamismus betonte die Partei bestimmte Forderungen (Vermeidung von Parallelgesellschaften, Rechtsfolgen für „hetzerisch[e] und antisemitisch[e]“ Äußerungen, Gleichberechtigung für Frauen), deren Zielrichtung jedoch in Gänze als legitime politische Standpunkte beurteilt werden können.[76] Dies gilt auch für die Positionen zur Inneren Sicherheit, die ein hartes und entschlossenes Vorgehen gegen Kriminalität und eine verbesserte Ausstattung von Sicherheitsbehörden und Justiz vorsahen.[77]

Der Prozess der Erstellung eines Grundsatzprogramms steht – das lässt sich schon an der kurzen geschilderten Entwicklung ablesen – auch in einem direkten, inneren Zusammenhang mit der personellen Entwicklung in der Partei sowie auch mit allgemeinpolitischen Entwicklungen und der Aktualität bestimmter politischer Themen. Die Schwerpunktverlagerung von einer eher wirtschafts-, sozial- und europapolitischen Programmatik hin zu einer viel eher migrations-, sicherheits- und identitätspolitischen Agenda manifestiert sich daher auch im aktuellen, weiterhin gültigen Grundsatzprogramm von 2016.

Das „Programm für Deutschland“ hat einen Umfang von insgesamt 95 Seiten, in denen die politischen Leitplanken der AfD festgelegt sind. In 14 Kapiteln mit diversen Unterkapiteln breitet die Partei sowohl ihre grundlegende Motivation als auch themenspezifische, bisweilen recht detailreiche Forderungen aus.

1.1.1 Menschenwürde

Bei der Analyse des AfD-Grundsatzprogramms im Hinblick auf tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung kommt zunächst in Betracht, dass sich die Programmatik der Partei gegen den Verfassungsgrundsatz der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) richten könnte.

Ein Verstoß könnte vorliegen, wenn eine Bevölkerungsgruppe von Handlungen ausgeschlossen werden soll, die von der Menschenwürdegarantie umfasst sind, oder wenn einer Bevölkerungsgruppe pauschal ein rechtlich abgewerteter Status zugewiesen wird. Ansatzpunkte für solche Positionen könnten sich in der Migrationspolitik der AfD finden.

Die AfD nimmt in ihrem Grundsatzprogramm gegenüber dem Islam eine kritische bis ablehnende Haltung ein. Unter Kapitel 7 widmet die Partei der islamischen Religion einen ganzen Unterpunkt samt weiterer Untergliederungen. Überschrieben ist Kapitel 7.6. mit der Feststellung, dass sich „der Islam im Spannungsverhältnis zu unserer Werteordnung[78] befinde. In der Erläuterung bekennt sich die Partei zur Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit, betont aber die Schranken der grundgesetzlichen Religionsfreiheit explizit. Man trete einer „islamischen Glaubenspraxis“ entgegen, die „mit zentralen Grundlagen unserer freiheitlichen Ordnung inkompatibel“ sei.[79] Die nachfolgende erste Untergliederung steht im Anschluss unter dem Titel „Der Islam gehört nicht zu Deutschland“, was die kritische Distanz der Partei noch einmal unterstreicht.[80] Gleichzeitig betont die Partei, dass „viele Muslime […] rechtstreu sowie integriert“ und entsprechend „geschätzte Mitglieder unserer Gesellschaft“ seien.[81]

Im weiteren Verlauf mahnt die AfD an, dass Kritik am Islam erlaubt sein müsse[82] und fordert ein Verbot der Auslandsfinanzierung von Moscheen, lehnt den Körperschaftsstatus für islamische Organisationen ab und fordert ein Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit und im öffentlichen Dienst.[83] Darüber hinaus steht sie für eine Schließung von Koranschulen zugunsten einer „Islamkunde in deutscher Sprache für alle muslimischen Schüler[84] ein und lehnt „Sonderrechte“ für muslimische Schüler, etwa im Hinblick auf Sportunterricht und Klassenfahrten, ab.[85]

Die Forderungen der AfD stehen zwar im Lichte eines grundsätzlichen Misstrauens gegenüber dem Islam, direkte Forderungen, die mit dem Wesensgehalt der grundgesetzlichen Religionsfreiheit im Widerspruch stehen, sind allein anhand der programmatischen Aussagen jedoch nicht zweifelsfrei belegbar. Die Positionen der Partei mögen zugespitzt, überkritisch oder möglicherweise gar objektiv unzutreffend sein, eine pauschale Ungleichbehandlung von Muslimen oder die menschenunwürdige Einschränkung des Grundrechts aus Art. 4 GG ist auf Basis der doch recht abstrakten Grundlagenprogrammatik nicht abzuleiten. Einzig die Tatsache, dass die AfD auch den Bau von Minaretten als „islamisches Herrschaftssymbol“ pauschal ablehnt, könnte in der Konsequenz das Grundrecht auf freie Religionsausübung verletzen[86], sofern die Partei deren Errichtung im Falle der Möglichkeit einer Verwirklichung in toto verböte. Insgesamt bleiben die Ausführungen der Partei zum Islam und zu Muslimen oberflächlich und wenig konkret, tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen den Menschenwürdegehalt der Religionsfreiheit ergeben sich allein aus dem Grundsatzprogramm nicht.

Ein weiterer Aspekt, der mit den o. g. Verfassungsgrundsätzen kollidieren könnte, ist das Volksverständnis der AfD, das im Grundsatzprogramm an verschiedenen stellen hervorscheint. Durch einen einseitig verengenden Volksbegriff, dem eine ethnokulturelle Konzeption zugrunde liegt, könnte ein Verstoß gegen die Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG vorliegen, da ein solcher Volksbegriff den sich aus der Menschenwürde ergebenden Achtungsanspruch der Person negiert und zu einer Verweigerung elementarer Rechtsgleichheit für diejenigen führt, die nicht dem ethnisch definierten Volk angehören.

In der Präambel des Grundsatzprogramms heißt es einleitend:

„Wir sind offen gegenüber der Welt, wollen aber Deutsche sein und bleiben. Wir wollen die Würde des Menschen, die Familie mit Kindern, unsere abendländische christliche Kultur, unsere Sprache und Tradition in einem friedlichen, demokratischen und souveränen Nationalstaat des deutschen Volkes erhalten.“[87]

Der AfD ist ein kulturdeterministisches Gesellschaftsbild eigen, das von einer grundlegenden Prägung des Staatsvolks durch einen Komplex aus Traditionen und hergebrachten Werten ausgeht und „einen souveränen Nationalstaat“ als institutionelle Voraussetzung für deren Erhaltung ansieht. An anderer Stelle führt die Partei aus:

„Kultur ist außerdem die zentrale Klammer, in der sich auch ein neues Politikverständnis sehen muss. Unser aller Identität ist vorrangig kulturell determiniert. Sie kann nicht dem freien Spiel der Kräfte ausgesetzt werden. Vielmehr soll ein Bewusstsein gestärkt werden, welches kulturelle Verbundenheit wahrnimmt, fördert und schützt.“[88]

Der konstitutive Charakter, der in der Positionierung der Aussage als einleitende Feststellung im entsprechenden Kapitel zum Ausdruck kommt, akzentuiert die konstatierte Haltung der AfD zur Rolle der Kultur als identitätsstiftendes Moment noch einmal besonders. Die Bemerkung, wonach „auch ein neues Politikverständnis“ die Kultur als „zentrale Klammer“ sehen müsse, deutet kryptisch auf eine übersteigerte Bedeutung der kulturellen Verbundenheit als maßgebliches Kriterium für die Zugehörigkeit zum Volk hin, bleibt an dieser Stelle aber zu undeutlich, um ein etwaiges verfassungsfeindliches Volksverständnis zu begründen.

Daneben offenbart sich allerdings eine protektionistische Grundhaltung der Partei gegenüber der Kultur, die sich konkret in der Ablehnung eines „freien Spiels der Kräfte“ äußert. Die AfD scheint hierbei von einem gewissen kulturellen Grundkanon auszugehen, der für die Identität des deutschen Volkes elementar sei, und aufgrund dessen vor äußeren Einflüssen abgeschirmt werden müsse. Entsprechend stellt sich die Partei gegen „Multikulturalismus[89] und bekennt sich zu einer „deutschen Leitkultur“:

„Die Ideologie des Multikulturalismus, die importierte kulturelle Strömungen auf geschichtsblinde Weise der einheimischen Kultur gleichstellt und deren Werte damit zutiefst relativiert, betrachtet die AfD als ernste Bedrohung für den sozialen Frieden und für den Fortbestand der Nation als kulturelle Einheit. Ihr gegenüber müssen der Staat und die Zivilgesellschaft die deutsche Identität als Leitkultur selbstbewusst verteidigen.“[90]

Der im o. g. Zitat angestrebte Zustand eines „souveränen Nationalstaats“ erfährt an dieser Stelle eine weitere inhaltliche Konkretisierung. Demnach sei die Nation als „kulturelle Einheit“ zu verstehen, diese wiederum sei von „importierte[n] kulturelle[n] Strömungen“ in ihrer Substanz gefährdet und müsse angesichts dieser postulierten Konkurrenzsituation „selbstbewusst“ verteidigt werden. Durch die Betonung einer vermeintlich unangebrachten Gleichstellung verschiedener Kulturen, die „auf geschichtsblinde Weise“ vollzogen werde, impliziert die AfD im Übrigen eine Abstufung im Hinblick auf die Wertigkeit ebenjener Kulturen. sollte diese Abstufung mit tatsächlichen – negativen – Konsequenzen für den Einzelnen einhergehen, der nicht der deutschen Kultur entstammt, könnte dies einen Verstoß gegen die Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 GG darstellen. Dies bleibt aber im Grundsatzprogramm offen.

Dass die Partei die „kulturelle Identität“ des Volkes auch in einer ethnischen Dimension versteht, legt die in anderen Passagen des Programms artikulierte Sorge vor den Folgen des demografischen Wandels nahe. In Kapitel 6.2. heißt es hierzu unter der Überschrift „Mehr Kinder statt Masseneinwanderung“:

„Um den Auswirkungen dieses markanten demografischen Trends entgegenzuwirken, setzen die derzeitigen Regierungsparteien auf eine fortgesetzte, von Bedarf und Qualifikation abgekoppelte Masseneinwanderung hauptsächlich aus islamischen Staaten. […] Dass die Geburtenrate unter Migranten mit mehr als 1,8 Kindern deutlich höher liegt als unter deutschstämmigen Frauen, verstärkt den ethnisch-kulturellen Wandel der Bevölkerungsstruktur. Der Versuch, diese Entwicklungen über noch mehr Einwanderung zu kompensieren, birgt durch mangelnde Integration und Kettenmigration insbesondere in den großen Städten die Gefahr, dass sich weitere Parallelgesellschaften bilden. Durch das sich Ausbreiten der konfliktträchtigen Multi-Minoritätengesellschaften erodieren der soziale Zusammenhalt, das gegenseitige Vertrauen und die öffentliche Sicherheit als unverzichtbare Elemente eines stabilen Gemeinwesens.“[91]

In dem Statement der Partei ist die Grundprämisse einer homogenen Kulturgemeinschaft als Grundlage des Staatsvolks angelegt. Diese scheint für die AfD zudem ethnisch determiniert oder zumindest in einem inneren Zusammenhang zur kulturellen Prägung der Bevölkerung zu stehen. Auf dieser Grundlage argumentiert die AfD, dass die Einwanderung und deren Folgen zur Bildung von „konfliktträchtigen Multi-Minoritätengesellschaften“ neigten. Zum einen postuliert die Partei hier die latente Zwietracht zwischen verschiedenen Kulturen, zum anderen negiert sie durch den Verweis auf die Erosion des „soziale[n] Zusammenhalt[s]“ faktisch die Möglichkeit einer Integration dieser Kulturen in ein Gemeinwesen.

Das Staats- und Bevölkerungsideal der AfD ist wegen dieser Grundausrichtung kritisch zu werten, insbesondere die Fokussierung auf eine homogene kulturelle Zusammensetzung als Grundbedingung für eine innere Verbundenheit ist hierbei problematisch. Die AfD weist damit Parallelen zu Positionen der sogenannten Neuen Rechten auf, die in ähnlicher Weise eine kulturelle Homogenität als Wesensmerkmal des Staatsvolkes formuliert. Jedoch auch hier bleibt es im Unklaren, wie die Partei ein solches Ideal zu verwirklichen gedenkt. Politische Maßnahmen artikuliert sie im Programm nicht und abgeleitete, auf Indizien fußende Schlussfolgerungen sind an dieser Stelle für eine hinreichend fundierte Feststellung tatsächlicher Anhaltspunkte für eine Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung nicht ausreichend. Dies gilt insbesondere, da die Partei im Hinblick auf die potenzielle Möglichkeit, auch als Einwanderer Teil der Gemeinschaft zu werden, indifferent bleibt. So stehen den genannten Ausführungen Teile des Programms entgegen, in denen sich die AfD zur Möglichkeit der Einwanderung nach bestimmten Kriterien bekennt und mit Blick auf Migranten und Asylbewerber differenzierte Aussagen tätigt. So kritisiert sie auch „ungerechte […] Pauschalverdächtigungen gegenüber der Mehrzahl der rechtstreuen, integrierten ausländischen Mitbürger als auch der rechtstreuen Asylbewerber“[92], an anderer Stelle sieht sie die „multikulturelle Gesellschaft [als] gescheitert“ an, verweist aber auf die prinzipielle Möglichkeit, dass sich Zuwanderer ins Land integrieren – natürlich sofern die eigenen politischen Forderungen realisiert würden. So heißt es:

„Gelingende Integration fordert von Einwanderern jeden Alters nach einer angemessenen Zeit die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift, die Achtung und gelebte Bejahung unserer Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie den Verdienst des eigenen Lebensunterhalts. Assimilation als weitestgehende Form der Integration ist zwar anzustreben, aber nicht erzwingbar.“[93]

Die Anforderungen, die die AfD an Zuwanderer richtet, mögen weitreichend sein, die Erzwingung einer Assimilation – also einer vollständigen Anpassung an die Mehrheitsgesellschaft, was gleichzeitig das Ablegen der Herkunftskultur impliziert – sieht sie demnach aber nicht vor.

Tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, hier in Form einer Bestrebung gegen die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte, lassen sich im Grundsatzprogramm daher nicht nachweisen.

1.1.2 Demokratieprinzip

Ein weiteres Merkmal der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ist die demokratische Ordnung des Staates. Zu prüfen ist, ob sich die Positionen des Grundsatzprogramms der AfD gegen eine Ausprägung dieses Prinzips richten. Ein Anknüpfungspunkt könnte hier in der fortgesetzten Kritik der AfD an den politischen Parteien in der Bundesrepublik liegen. Denn nach Ansicht des BVerfG verlässt den Rahmen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, wer den Parlamentarismus verächtlich macht, ohne aufzuzeigen, auf welchem anderen Weg dem Grundsatz der Volkssouveränität Rechnung getragen und die Offenheit des politischen Willensbildungsprozesses gewährleistet werden kann.[94]

Ihre Forderung nach direktdemokratischen Elementen nach Schweizer Vorbild leitet die AfD schon am Anfang des Programms wie folgt her:

„Heimlicher Souverän ist eine kleine, machtvolle politische Führungsgruppe innerhalb der Parteien. Sie hat die Fehlentwicklungen der letzten Jahrzehnte zu verantworten. Es hat sich eine politische Klasse von Berufspolitikern herausgebildet, deren vordringliches Interesse ihrer Macht, ihrem Status und ihrem materiellen Wohlergehen gilt. Es handelt sich um ein politisches Kartell, das die Schalthebel der staatlichen Macht, soweit diese nicht an die EU übertragen worden ist, die gesamte politische Bildung und große Teile der Versorgung der Bevölkerung mit politischen Informationen in Händen hält. Nur das Staatsvolk der Bundesrepublik Deutschland kann diesen illegitimen Zustand beenden.“[95]

Die AfD baut hier ein Bild auf, in dem politische Entscheidungsträger und Volksvertreter in einem grundlegend antagonistischen Verhältnis zur Mehrheitsbevölkerung stünden. Statt als Repräsentanten die Interessen der Bevölkerung zu vertreten und zu verteidigen, seien die Parteien nur daran interessiert, sich dem Partizipationsbestreben der Menschen zu entziehen und ein quasi oligarchisches System aufrechtzuerhalten. Das Parlament erscheint in dieser Denkkonstruktion als ungeeignet oder gar hinderlich für die Demokratie, wie die Partei auch mit Verweis auf die von ihnen geforderten Volksabstimmungen noch einmal unterstreicht:

„Dieses Recht [Volksabstimmungen] würde in kürzester Zeit präventiv mäßigend auf das Parlament wirken und die Flut der oftmals unsinnigen Gesetzesvorlagen nachhaltig eindämmen.“[96]

Die AfD versteht sich als Anwalt für die Bevölkerung und als Gegenmodell zu den etablierten Parteien. Sie bezeichnet sich in Abgrenzung zu anderen Parteien selbst als „Partei des gesunden Menschenverstandes[97] und attestiert diesen damit pauschal eine Irrationalität. Insbesondere richtet sich die AfD gegen die „gesellschaftsschädigende […] Politische […] Korrektheit“, die aus der vermeintlichen „Allmacht der Parteien und deren Ausbeutung des Staates“ erwachse.[98] Die angestrebte Einführung von Volksentscheiden ist für die AfD dabei das einzige Mittel, um „die Parteien wieder in das demokratische System [zu] integrieren“.[99] Die hier unterstellte Distanz der anderen Parteien zum demokratischen System erscheint auch in anderen Passagen des Programms, etwa wenn von einer „unübersehbare[n] Kluft zwischen dem Volk und der sich herausgebildeten politischen Klasse[100] die Rede ist, oder beim Vorwurf an die „politische Klasse Deutschlands“, sie habe „das Wahlrecht und die Wahlverfahren im Laufe der Zeit immer trickreicher ausgenutzt und angepasst, um den Einfluss des Volkes zu minimieren.[101]

Insgesamt zeichnet die AfD ein Bild der parlamentarischen Demokratie in Deutschland, das über eine sachliche, zielführende Kritik hinausgeht. Vielmehr entwirft sie das Szenario einer korrumpierten politischen Clique, die sich nicht nur von der Bevölkerung entfernt habe, sondern auch einem Kartell gleich die Macht unter sich aufteilt und die politische Meinungs- und Willensbildung manipuliert. Insofern vollzieht die AfD mit ihrer Schmähkritik hier eine Grenzüberschreitung, die das Ziel hat, die Bundesrepublik als Quasi-Diktatur zu verunglimpfen und sich selbst als rettende Kraft zu inszenieren.

Auch wenn es sich hierbei um eine unzutreffende Polemisierung handelt, ist der Grad der Verächtlichmachung allein im vorliegenden Programm noch nicht ausreichend, um einen Verstoß gegen das Demokratieprinzip anzunehmen. Diese Aussagen sind noch kein Beleg für eine verfassungsfeindliche Ausrichtung der Partei. Schließlich bekennt sich die AfD in ihrem Grundsatzprogramm prinzipiell zur demokratischen Ausgestaltung des Staates, auch wenn sie das parlamentarische System scharf kritisiert. Dies ist insoweit legitim, als das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 17. Januar 2017 die Ablehnung des repräsentativen Systems ausdrücklich nicht als pauschal unvereinbar mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung definiert, sofern der Volkssouveränität und gleichberechtigten Teilnahme der Bürger am politischen Willensbildungsprozess in anderer Form adäquat Rechnung getragen werde – also auch in Form einer direktdemokratischen Ausgestaltung.[102] Die im obigen Text geforderte Einführung von Volksabstimmungen würde dem Grundsatz der Volkssouveränität nicht widersprechen. Aus den im Grundsatzprogramm geäußerten Forderungen der AfD lassen sich keine Anhaltspunkte für eine Bestrebung gegen das im Rahmen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung geschützte Demokratieprinzip herleiten.

1.1.3 Rechtsstaatsprinzip

Die AfD geriert sich als Law-and-Order-Partei und bekennt sich zu „Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit“.[103] Im Kapitel zur Innen- und Rechtspolitik führt die Partei dabei wie folgt aus:

„Wir wollen den Rechtsstaat stärken und dem Recht wieder zur Durchsetzung verhelfen. Erstens müssen sich die Bürger auf das Recht und ihr Recht verlassen können. Zweitens müssen sich die Organe und Institutionen des Staats wieder an das Recht halten. Vor einem Staat, der das Recht mit Füßen tritt, sind auch die Bürger nicht sicher. Die Einhaltung des Rechts ist die Grundvoraussetzung für die Gewährleistung der Inneren Sicherheit. Sie ist eine Kernaufgabe unseres Staates. Sie garantiert ein friedliches Zusammenleben der Menschen in einer offenen und freien Gesellschaft, unabhängig von ihrer Herkunft und Religion. Sie ist Voraussetzung für unsere Freiheit, für Wohlstand und Demokratie.“[104]

Auch in Sachen Rechtsstaatlichkeit suggeriert die Partei, dass ein politisches Umsteuern notwendig sei („wieder“ ans Recht halten, „wieder“ zur Durchsetzung verhelfen usw.), und sieht sich selbst in der Aufgabe, einen verlorenen Zustand wiederherzustellen. Gleichzeitig betont sie den Gleichbehandlungsgrundsatz, wonach Recht und Gesetz „unabhängig von […] Herkunft und Religion“ durchgesetzt werden müssten.

Die Frage der Rationalität der Forderungen ist im Hinblick auf eine etwaige verfassungsfeindliche Ausrichtung irrelevant, es kommt vielmehr auf die Zielrichtung an, d.h. ob die Partei beabsichtigt, den Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit in ihrem Wesen zu beeinträchtigen. In der oben genannten Aussage finden sich jedoch keine Hinweise darauf, dass die AfD das Gewaltmonopol des Staates an sich in Frage stellt. Sie fordert zwar eine Neujustierung des staatlichen Gewaltmonopols und dessen konsequente Durchsetzung, betont aber gerade durch die Bezeichnung als „Kernaufgabe“ das Erfordernis, dass dieses Monopol beim Staat verbleibt.

Da auch weitere Aspekte des Rechtsstaatsprinzips nicht von den obigen Aussagen tangiert sind, verstößt das Grundsatzprogramm der AfD nicht gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung.

1.1.4 Revisionismus

Es bleibt die Frage, inwieweit das Grundsatzprogramm der AfD ein relativierendes oder revisionistisches Geschichtsbild zum Ausdruck bringt, welchem für die Prüfung Indizwirkung zukommen könnte.

Die für rechtsextremistische Bestrebungen markante Fixierung auf die deutsche Geschichte und die gleichzeitige Motivation, den Nationalsozialismus auszublenden oder gar zu verharmlosen, lässt sich im vorliegenden Grundsatzprogramm der AfD nicht erkennen. Lediglich zwei Passagen des Programms deuten vage auf eine diesbezügliche Positionierung hin. Zum einen fordert die Partei in Kapitel 4.2. Folgendes:

„Die Bündnispartner und Deutschland arbeiten gleichberechtigt und in gegenseitigem Respekt zusammen und stimmen sich in wichtigen internationalen Fragen ab. Vor diesem Hintergrund steht 70 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges und 25 Jahre nach der Beendigung der Teilung Europas die Neuverhandlung des Status alliierter Truppen in Deutschland auf der Tagesordnung. Dieser muss an die wiedergewonnene deutsche Souveränität angepasst werden. Die AfD setzt sich für den Abzug aller auf deutschem Boden stationierten alliierten Truppen und insbesondere ihrer Atomwaffen ein.“[105]

Die Bezeichnung ausländischer Streitkräfte als „Alliierte“ ist in diesem Zusammenhang unzutreffend, da die Bundesrepublik auf Basis des Zwei-plus-Vier-Vertrags mit der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 auch die volle Souveränität wiedererlangt hat. Der Begriff „Alliierte“ suggeriert hier ein Fortbestehen eines wie auch immer gearteten Besatzungszustands, der seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs anhalte. Der heutige Aufenthalt von in Deutschland stationierten ausländischen Truppen richtet sich dagegen nach internationalen und völkerrechtlichen Abkommen. Die Motivation hinter der Forderung ist nicht eindeutig, legt aber zumindest den Schluss nahe, dass die AfD Zweifel an der Souveränität der Bundesrepublik hegt und insoweit rechtsextremistischen Motiven nahestehen könnte. Aufgrund der unklaren Zielrichtung lässt sich hierbei allerdings kein Beleg für eine revisionistische Einstellung der Partei ableiten.

Zum anderen stört sich die Partei an einer vermeintlichen Überbetonung der Zeit des Nationalsozialismus in der Kultur- und Erinnerungspolitik der Bundesrepublik, wie sie in Kapitel 7.4 konkretisiert:

„Die aktuelle Verengung der deutschen Erinnerungskultur auf die Zeit des Nationalsozialismus ist zugunsten einer erweiterten Geschichtsbetrachtung aufzubrechen, die auch die positiven, identitätsstiftenden Aspekte deutscher Geschichte mit umfasst.“[106]

Der Passus erinnert entfernt an rechtsextremistische und revisionistisch konnotierte Schuldabwehrdiskurse, die einen vermeintlichen „Schuldkult“ in Deutschland kritisieren, bleibt diesen gegenüber jedoch in der inhaltlichen und verbalen Schärfe deutlich zurück. Der Formulierung nach fordert die Partei keinen Verzicht auf die Erinnerung an den Nationalsozialismus, sondern mahnt eine aus ihrer Sicht bislang nicht ausreichende Bewusstmachung positiver Epochen der deutschen Geschichte. Die genannten Äußerungen im Grundsatzprogramm der AfD bieten aufgrund dessen keinen hinreichenden Anhaltspunkt für eine revisionistische Grundhaltung in dieser Frage. Bemerkenswert ist die Passage aber insofern, als sie wortgleich ins Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2017 aufgenommen wurde. Dem entsprechenden Beschluss auf dem Programmparteitag im April 2017, auf dem das Programm zur Bundestagswahl erarbeitet wurde, ging ein interner Richtungsstreit voraus. So fand ein auch von der damaligen Parteivorsitzenden Petry unterstützter Antrag, der eine entschärfte Formulierung der o. g. Passage enthielt und auch auf eine Distanzierung von „rassistische[n], antisemitische[n], völkische[n] und nationalistische[n] Ideologien“ drängte, bei den Delegierten keine Mehrheit.[107] Die Bemühungen Petrys, die obige Programmpassage entsprechend zu verändern, wurden durch Hans-Thomas Tillschneider in einem Beitrag auf der Homepage der Patriotischen Plattform scharf kritisiert.[108]

Im Grundsatzprogramm der AfD aus dem Jahre 2016 finden sich somit keine tatsächlichen Anhaltspunkte für Verstöße gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung.

1.2 Programm der AfD zur Bundestagswahl 2017

Das Programm der AfD zur Bundestagswahl 2017 wurde auf dem Bundesparteitag am 22. und 23. April 2017 in Köln beschlossen. Sein Titel lautet wie der des Grundsatzprogramms „Programm für Deutschland“. Es umfasst auf 74 Seiten insgesamt 15 Kapitel mit entsprechenden Unterkapiteln und behandelt weitgehend alle relevanten Politikfelder. Im Vergleich zum Grundsatzprogramm zeigen sich starke inhaltliche Überschneidungen, teilweise wurden Passagen wortgleich übernommen oder nur sinnwahrend gekürzt bzw. gestrafft. Zudem ordnete die AfD einzelne Abschnitte nach vorne bzw. nach hinten und erzielt damit zumindest eine optisch wahrnehmbare höhere bzw. niedrigere Gewichtung. Insofern können die Ergebnisse der Analyse und rechtlichen Würdigung des Grundsatzprogrammes der Partei an dieser Stelle im allgemeinen übernommen werden. Einzelne Änderungen, die sich mitunter auch qualitativ von den Positionen des Grundsatzprogramms unterscheiden, sind dennoch feststellbar und im Folgenden dargestellt und dahingehend überprüft werden, ob sich aus ihnen Anhaltspunkte für Verstöße gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung ergeben.

1.2.1 Menschenwürde

Das Verhältnis der AfD zum Islam spielt auch im Wahlprogramm eine wichtige Rolle. Im Unterschied zum Grundsatzprogramm wurde dem Thema sogar ein ganzes Kapitel gewidmet, das mit der Überschrift „Der Islam im Konflikt mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ überschrieben ist.[109] Im Grundsatzprogramm war noch von einem „Spannungsverhältnis“ die Rede, sodass bereits an dieser Stelle eine verbale Verschärfung zu konstatieren ist. Die AfD führt darin aus:

„In der Ausbreitung des Islam und der Präsenz von über 5 Millionen Muslimen, deren Zahl ständig wächst, sieht die AfD eine große Gefahr für unseren Staat, unsere Gesellschaft und unsere Werteordnung.“[110]

Der Passus, dass die „Präsenz von über 5 Millionen Muslimen“ eine Gefahr sei, findet sich noch nicht im Grundsatzprogramm. Die Fokussierung auf die aus Sicht der AfD mangelnde Kompatibilität der unterschiedlichen Kulturen, die bereits im Grundsatzprogramm postuliert wurde (vgl. C I 1.1.1), wird an dieser Stelle de facto auf Religionsangehörige des Islam erweitert und könnte in dieser Absolutheit, in der die bloße Präsenz von Muslimen als „große Gefahr“ dargestellt wird, einen Verstoß gegen die Menschenwürde nach Art. 1 GG darstellen.

Allerdings ist nicht ersichtlich, ob und wenn ja, welche negativen Rechtsfolgen die AfD gegenüber Muslimen vorsehen würde, sodass sich eine konkrete, unter den Schutz des Art. 3 GG fallende Ungleichbehandlung von Anhängern der muslimischen Glaubensgemeinschaft aus diesen Aussagen nicht entnehmen lässt. Die gewachsene Distanzierung der AfD gegenüber dem Islam lässt sich etwa auch daran ablesen, dass die Partei im Wahlprogramm nicht mehr nur die Fremdfinanzierung von Moscheen aus dem Ausland kritisiert, sie bezichtigt dort islamische Staaten nun auch des Führens eines „Kulturkrieg[s] bzw. eines „religiösen Imperialismus“ und wirft damit ein Schlaglicht auf ihr antagonistisches Kulturideal.[111] Eine weitere Verschärfung des Bundestagswahlprogramms gegenüber dem Grundsatzprogramm findet sich in der Forderung, „die islamtheologischen Lehrstühle an deutschen Universitäten […] abzuschaffen und die stellen der bekenntnisneutralen Islamwissenschaft zu übertragen“.[112] Noch im Grundsatzprogramm heißt es dagegen, dass „Imame […] in deutscher Sprache an deutschen Universitäten ausgebildet werden“ sollten.[113] Zudem findet sich im Wahlprogramm zur Frage der Verleihung eines Körperschaftsstatus für islamische Organisationen ein Pauschalurteil über den Islam, das so direkt ebenfalls nicht im Grundsatzprogramm zu finden ist:

„Die Anerkennung der Religionsfreiheit, der weltanschaulichen Neutralität des Staates und der Gleichwertigkeit der Religionen, welches das Staatskirchenrecht verlangt, sind dem Islam fremd.“[114]

Eine ähnliche Pauschalisierung lässt sich daran ablesen, dass das Wahlprogramm nicht zwischen islamistischem und islamischem Terrorismus unterscheidet.[115] Ob dies eine sprachliche Unschärfe ist, oder ob hier tatsächlich eine Gleichsetzung von Islam und Islamismus erfolgt mit der möglichen Folgerung, der Islam stelle keine Religion im Sinne des Grundgesetzes dar, lässt sich allein aus den vorliegenden Passagen des Wahlprogramms zur Bundestagswahl nicht entnehmen.

Im Übrigen wurde das Thema Terrorismus im Grundsatzprogramm weder allgemein noch islamspezifisch von der AfD angesprochen.

Der Themenkomplex Migration und Asyl erfährt hingegen im Wahlprogramm analog zum Grundsatzprogramm in mehreren Facetten eine erhöhte Aufmerksamkeit. Schon die textliche Positionierung der Thematik – von Kapitel 9 auf Kapitel 5 vorgezogen – weist den Leser auf die besondere Relevanz hin. Zudem sind im Wahlprogramm die regelmäßig negativen Konnotationen in dieser Thematik wesentlich präsenter und direkter als im Grundsatzprogramm formuliert. Dies lässt sich beispielhaft an der Gliederung des Kapitels „Innere Sicherheit“ ablesen, das mit der Positionierung des Themas „Wirksame Bekämpfung der Ausländerkriminalität[116] als erstem Unterkapitel einleitet und die Kriminalitätsbekämpfung damit auf Ausländer fokussiert. Auch andere Sachgebiete (Bildungspolitik, Sozialpolitik, Gesundheitspolitik) verknüpft die AfD überproportional mit dem Migrationsthema. An anderer Stelle des Wahlprogramms beschreibt die Partei ihre Vorstellung einer erfolgreichen Teilhabe von Migranten an der Mehrheitsgesellschaft:

„Jeder Migrant oder Einwanderer, dem wir ein dauerhaftes Bleiberecht zugestehen, hat eine Bringschuld, sich seiner neuen Heimat und der deutschen Leitkultur anzupassen, nicht umgekehrt. Die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung darf nur derjenige erhalten, an dessen dauerhaft erfolgreicher Assimilation und Loyalität zu seiner neuen Heimat keine Zweifel bestehen.“[117]

Die Pflicht zur Assimilation, also zur völligen Anpassung, statt zur Integration wird hier gegenüber den Aussagen im Grundsatzprogramm besonders hervorgehoben. Dort heißt es weniger ausschließlich, dass „Assimilation als weitestgehende Form der Integration […] zwar anzustreben, aber nicht erzwingbar“ sei (vgl. C I 1.1.1).[118] Außerdem wird hier die Verleihung der Staatsbürgerschaft kausal an eine „dauerhaft erfolgreiche[r] Assimilation“ geknüpft. Was genau aus Sicht der Partei die Assimilation zu einer erfolgreichen macht, bleibt hier im Unklaren. sollte dies aber voraussetzen, dass von Migranten muslimischen Glaubens für ihre Einbürgerung verlangt würde, sich soweit anzupassen, dass sie ihre Religion faktisch nicht mehr ausüben dürften, würde dies den Menschenwürdegehalt der Religionsfreiheit aus Art. 4 GG tangieren. Unter Hinzuziehung nachrichtendienstlichen Hintergrundwissens und in Kenntnis der grundlegenden Zielrichtung der Partei, eine möglichst ethnisch und kulturell homogene Gemeinschaft in Deutschland zu etablieren (vgl. C I 1.1.1), ergeben sich aus dieser zweideutigen Äußerung Verdachtssplitter für einen Verstoß gegen die Menschenwürdegarantie aus Art. 1 GG.

Die AfD setzt die Migration in ihrer Programmatik in einen größeren Kontext und stellt mit Blick auf „die demografischen Probleme Europas und Afrikas[119] zusammenfassend fest:

„Während die europäische Bevölkerung überaltert und schrumpft, explodiert die Bevölkerungszahl in Afrika und in den arabisch-muslimischen Ländern des Nahen und Mittleren Ostens. […] Vor diesem Problemhintergrund ist offensichtlich, dass Wanderungsbewegungen von Afrika nach Europa im zu erwartenden Umfang unseren Kontinent in wenigen Jahren destabilisieren können. […] Ziel der AfD ist Selbsterhaltung, nicht Selbstzerstörung unseres Staates und Volkes. Die Zukunft Deutschlands und Europas muss langfristig gesichert werden. Wir wollen unseren Nachkommen ein Land hinterlassen, das noch als unser Deutschland erkennbar ist.“[120]

Das Bild einer Konfrontation zwischen autochthoner Bevölkerung und zuwanderungswilligen Menschen aus nichteuropäischen Kulturen wird durch die AfD hier noch einmal konturiert. Die Partei eröffnet das Szenario einer Entwicklung, an deren Ende die „Selbstzerstörung“ und eine Unkenntlichmachung Deutschlands steht – sofern keine politische Wende erfolgt. Auch in Kapitel 7 des Wahlprogramms ist daher von einem „Trend zur Selbstabschaffung“ angesichts des demografischen Wandels die Rede, wodurch ein „Paradigmenwechsel hin zu einer nationalen Bevölkerungspolitik“ notwendig werde.[121] In der Konsequenz regt die AfD in ihrem Wahlprogramm etwa eine „Minuszuwanderung“ oder eine „jährliche Mindestabschiebequote“ als Mittel zur Bewältigung der demografischen Probleme an.[122] Im Unterschied zum Grundsatzprogramm zeigt sich die AfD in Fragen der Zuwanderung wesentlich konkreter und kompromissloser. Sie stilisiert die Zuwanderung zu einer existenziellen Zukunftsfrage des Staates und der Bevölkerung. Entsprechend bezeichnet die AfD den „Erhalt des Staatsvolks“ als „vorrangige Aufgabe der Politik und jeder Regierung“ und fordert, dies „als Staatsziel ins Grundgesetz aufzunehmen“.[123]

Die im Grundsatzprogramm bereits erkennbare Fokussierung auf ethnokulturelle Politikmotive setzt sich im Wahlprogramm fort. So führt die Partei hierzu wie folgt aus:

„Die Ideologie des ‚Multikulturalismus‘ gefährdet alle diese kulturellen Errungenschaften. Kultur ist nur als etwas wechselbezügliches Ganzes von Gesellschaften zu verstehen. […] Die Zivilgesellschaften funktionierender Staaten sind daher aufgerufen, ihre Kulturen zu schützen und eigenständig weiterzuentwickeln. Dies gilt natürlich auch für die deutsche kulturelle Identität. Der in Europa bereits stattfindende Kulturkampf zwischen Abendland und dem Islam als Heilslehre und Träger von nicht integrierbaren kulturellen Traditionen und Rechtsgeboten kann nur abgewendet werden durch ein Bündel von defensiven und restriktiven Maßnahmen, die eine weitere Zerstörung der europäischen Werte des Zusammenlebens aufgeklärter Bürger verhindern.“[124]

Die AfD versteht Kultur hier offenbar als kollektives Merkmal von „Gesellschaften“, individuelle Komponenten oder ein Nebeneinander von Kulturen werden abgelehnt. kultureller Austausch ist in diesem Verständnis ganzen Kulturräumen vorbehalten. Das Bild für die wechselseitige Kulturbeziehung „zwischen Abendland und Islam“ ist für die AfD hierbei ein potenzieller „Kulturkampf“, was das oben skizzierte dichotomische Verhältnis der Partei zum Islam noch einmal unterstreicht. Zudem wird dem Islam pauschal die Integrierbarkeit abgesprochen.

Das Wahlprogramm der AfD hat sich insbesondere in den Themenfeldern Islam, Migration und Asyl gegenüber dem Grundsatzprogramm inhaltlich und sprachlich verschärft. Pauschale Abwertungen des Islam und eine inhaltliche Verknüpfung von Migration mit dem Aspekt Ausländerkriminalität deuten auf ein kulturdeterministisches Volksverständnis hin, das ethnische und kulturelle Eigenschaften in den Mittelpunkt stellt und Personen aus fremden Kulturkreisen, die sich nicht einer „dauerhaft erfolgreichen Assimilation“ unterziehen, mit einer Ungleichbehandlung konfrontieren könnten. Dies beträfe den Menschenwürdeaspekt der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. In der Formulierung der genannten Standpunkte im Wahlprogramm finden sich allerdings keine Hinweise auf konkrete Rechtsfolgen, die Ausfluss der von der Partei geforderten „Maßnahmen“ zum Schutz der europäischen Werte wären. Aus diesem Grund reichen die untersuchten Aussagen im Wahlprogramm der AfD für die Bejahung hinreichend gewichtiger tatsächlicher Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die Menschenwürde als wesentliches Element der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht aus. Die zitierten Aussagen der AfD im Wahlprogramm – im Zusammenhang mit den feststellbaren inhaltlichen und sprachlichen Verschärfungen ihrer Positionen im Vergleich zum Grundsatzprogramm – bilden jedoch erste Anhaltspunkte, die bei Vorliegen in ausreichender Verdichtung eine intensivierte Prüfung der Verfassungsfeindlichkeit der AfD erfordern könnten.

1.2.2 Demokratieprinzip

Auch der Volks- und Kulturbegriff, der im Grundsatzprogramm der AfD implementiert ist und bereits dargestellt wurde, wird im Wahlprogramm noch einmal geschärft. Gleich in der Überschrift zum ersten Kapitel weist die AfD auf ihr Selbstbild hin, die „Verteidigung der Demokratie in Deutschland[125] zu gewährleisten. Das Bild einer postdemokratischen, verkrusteten Parteiengesellschaft, das die Partei im Grundsatzprogramm zeichnet, findet sich auch im Wahlprogramm. Bestimmte AfD-Formulierungen unterstreichen diese Interpretation. So stellt die Partei eingangs fest, dass es „ohne Volkssouveränität keine Demokratie“ geben könne, und legt damit den Eindruck nahe, dass es in der Bundesrepublik an ebenjener Volkssouveränität mangele. Verfestigt wird diese pauschale Kritik am Zustand der parlamentarischen Demokratie in Deutschland in Kapitel 1.3., das mit der Überschrift „Das Volk muss wieder zum Souverän werden[126] überschrieben und dem bereits im Grundsatzprogramm verwendeten Passus versehen ist, wonach es einen „heimlichen Souverän in Deutschland“ gebe. Während dieser Souverän im Grundsatzprogramm noch als „kleine, machtvolle politische Führungsgruppe[127] bezeichnet wird, kennzeichnet die AfD diese nun als „Oligarchie[128]. Hier wird ein Zustand einer „Herrschaft der Wenigen“ klar postuliert, was ebenfalls eine Verschärfung gegenüber dem Grundsatzprogramm darstellt.

Trotz dieser Kritik, die den Eindruck einer forcierten Ablehnung der Parteiendemokratie erweckt, können die Positionen der AfD im Wahlprogramm nicht so verstanden werden, dass es ihr darauf ankommt, das parlamentarische System in Gänze und damit die Offenheit des politischen Willensbildungsprozesses abzuschaffen. Im Gegenteil spricht sie davon, dass das Volk „wieder zum Souverän werden“ müsse, und fordert die Einführung direktdemokratischer Elemente[129]. Somit wird nicht klar, ob es der AfD um den Austausch der derzeit handelnden Personen („Oligarchie“) oder um eine Abschaffung des Parlamentarismus in Gänze geht, ohne eine auf den Volkswillen zurückzuführende Alternative aufzuzeigen. Es bleibt im Folgenden zu prüfen, ob sich die im Grundsatzprogramm geäußerten Positionen in anderen programmatischen Schriften oder in Äußerungen von Funktionären der Partei in die eine oder andere Richtung näher konkretisieren lassen.

1.2.3 Rechtsstaatsprinzip

Die oben zitierte „Mindestabschiebequote“ könnte bei der Umsetzung dazu führen, dass unabhängig vom Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für aufenthaltsbeendigende Maßnahmen Verwaltungshandeln gefordert wird (vgl. C I 1.2.1). Dies stünde im Widerspruch zum Rechtsstaatsprinzip in der Ausprägung der Rechtsbindung der Verwaltung. In der Gesamtschau bietet das Wahlprogramm jedoch keine hinreichend gewichtigen Anhaltspunkte dafür, dass die Partei sich gegen die rechtsstaatlichen Grundprinzipien des Art. 20 III GG wendet.

1.2.4 Revisionismus

Auch im Wahlprogramm fordert die AfD ein Ende der „Verengung der deutschen Erinnerungskultur auf die Zeit des Nationalsozialismus“ und greift damit wortgleich die Forderung aus dem Grundsatzprogramm auf, die oben bereits dargestellt wurde. Weitere Aspekte, die im weitesten Sinne der Geschichts- und Erinnerungspolitik zugerechnet werden können, finden sich im Wahlprogramm nicht.

1.3 Programme der AfD zu Landtagswahl

Neben den Programmen der Bundespartei erarbeiteten die verschiedenen Landesverbände anlässlich von Landtagswahlen eigenständige Wahlprogramme. Auch diese stellen eine wichtige quelle zur Beurteilung der Partei, ihrer inhaltlichen Ausrichtung und ihrer politischen Ziele dar. Eingang in die Auswertung fanden dabei die Wahlprogramme zu den Landtagswahlen seit 2016. Konkret handelt es sich um die Landesverbände Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.

Die einzelnen Landtagswahlprogramme unterscheiden sich weniger durch ihre inhaltliche Ausrichtung als vielmehr durch ihren Umfang und ihre Detailtiefe. So umfasst das Programm zur bayerischen Landtagswahl insgesamt 100 Seiten, das hessische 89, während Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern nur auf 31 bzw. 22 Textseiten kommen.

Viele Programme weisen einen ähnlichen Aufbau auf, einige Überschriften sind inhaltsgleich oder ähnlich formuliert. So überschreibt der Landesverband Baden-Württemberg sein Programm mit „Für unser Land – für unsere Werte“, der Landesverband Schleswig-Holstein setzt sein Wahlprogramm unter das Motto „Unser Land, unsere Heimat“ und die Landesverbände Bayern und Hessen setzen beide hinter den Landesnamen den Zusatz „Aber sicher!“.

Die meisten der inhaltlichen Forderungen, die die einzelnen Verbände aufstellen, werden in gleicher oder ähnlicher Form auch in den anderen Landtagswahlprogrammen angesprochen, einige Passagen sind sogar wortgleich. Dazu gehören unter anderem eine geregeltere bzw. strengere Asyl- und Zuwanderungspolitik, Verbesserungen in der Inneren Sicherheit, Kritik an der Klimapolitik, Ablehnung von „Gender-Mainstreaming“ und vermeintlicher „Frühsexualisierung“, ein konservatives Familienideal, die Bekämpfung des demografischen Wandels in der Bevölkerung und der Ruf nach Implementierung direktdemokratischer Verfahren. Diese Schwerpunkte haben die Landeswahlprogramme im Übrigen mit dem Grundsatz- und Bundestagswahlprogramm gemein.

Ein gewichtiger Anteil der Programme befasst sich daneben auch mit landesspezifischen Fragestellungen. Verglichen mit dem Grundsatzprogramm der Partei, das naturgemäß abstrakter aufgebaut ist und Motivationen, Hintergründe und eine Einordnung der politischen Grundpositionen in einem größeren Kontext vornimmt, ist bei den Landtagswahlprogrammen ein Trend zur Fokussierung auf sachpolitische Aspekte bzw. politische Detailfragen durchaus feststellbar. Wie auch im Grundsatzprogramm und im Bundestagswahlprogramm ist allerdings auch bei den meisten Landesverbänden eine thematische Engführung auf die Zuwanderungs- und Asylpolitik zu erkennen. Auch die landesspezifischen Programme verknüpfen häufig die Zuwanderung mit anderen sachpolitischen Themen. Bemerkenswert ist zudem, dass die Partei bei Themen, die im weitesten Sinne mit Zuwanderung, Islam und Innerer Sicherheit zu tun haben, einen überwiegend bundespolitischen Blickwinkel einnimmt. Dies äußert sich etwa durch eine meist wenig landesbezogene Problemdarstellung in Fragen der Asyl- und Migrationspolitik.

Der Großteil der angesprochenen Themen und Zielsetzungen in den Landeswahlprogrammen ist dabei im Hinblick auf die Verfassungsschutzrelevanz unproblematisch, da sie allgemeinpolitische Probleme in den Blick nehmen. Die in den Programmschriften der Bundespartei erkennbaren Positionen, die oben dargelegt wurden, finden sich aber in ähnlicher Form auch in den Landtagswahlprogrammen.

1.3.1 Menschenwürde

So übernehmen die meisten Landesverbände die Kritik am Islam und warnen u. a. vor einer drohenden „Islamisierung Deutschlands[130] oder lehnen den Muezzinruf und Minarettbau ab.[131] Der bayerische Landesverband konstatiert in seinem Landtagswahlprogramm gar, dass „der orthodoxe Islam auf der Grundlage von Koran und Sunna nicht vereinbar“ mit einem freiheitlichen und rechtstaatlichen Verständnis sei.[132] Als „politische Ideologie […] unter dem Deckmantel der Religion“ sei der Islam überdies nicht zu einer kritischen Auseinandersetzung mit seinen Inhalten in der Lage.[133] Diese islamkritische Grundhaltung der Partei, die sich wie ein roter Faden durch die unterschiedlichen programmatischen Schriften zieht, begründet allein noch keinen Verstoß gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, solange mit der Aussage, der Islam sei eine „politische Ideologie“ nicht verbunden ist, dass ihm der Status als Religionsgemeinschaft in Gänze aberkannt würde.

Dass es bei der Haltung zum Islam aber auch differenzierte Stimmen innerhalb der AfD gibt, zeigt das Landtagswahlprogramm des Landesverbands Berlin, in dem der Islam zwar auch kritisch beleuchtet, aber dennoch deutlich zwischen Islam und Islamismus unterschieden wird[134], sowie die Tatsache, dass das Thema Islam schon mit Blick auf den Umfang in sehr unterschiedlicher Art und Weise von den einzelnen Landesverbänden behandelt wird. Auch bei der Frage der rituellen Schlachtung von Tieren („Schächten“) gibt es durchaus verschiedene Sichtweisen. Während die meisten Landesverbände das Schächten komplett ablehnen und ein Verbot fordern, hält etwa das Wahlprogramm aus Berlin das Schächten mit Elektrobetäubung für zulässig.[135]

Auch im Hinblick auf die Migrationsfrage ergeben sich inhaltliche und semantische Unterschiede zwischen den Landtagswahlprogrammen. Während etwa Mecklenburg-Vorpommern nur für eine regulierte und gesteuerte Zuwanderung plädiert[136], gehen andere Landesverbände hier weiter und stehen Einwanderung – zumindest vom Wortlaut des Programms gesehen – deutlich kritischer gegenüber. So warnt der Landesverband Niedersachsen explizit davor, nicht „zur Minderheit im eigenen Land [zu] werden[137] und stellt daher in Kapitel 13 unter dem Titel „Massenzuwanderung stoppen – Identität schützen“ auch das Asylrecht bzw. die angewandte Praxis infrage:

„Die AfD Niedersachsen stellt fest: Entgegen der Behauptung von Angela Merkel und anderen Politikern liegt die angeblich nicht existierende Obergrenze für das Recht auf Asyl in Wahrheit bei null. Die Massenzuwanderung von Flüchtlingen nach Deutschland und die Durchführung von Asylverfahren für diese ist somit ein glatter Verfassungsbruch und verstößt gegen geltendes deutsches und europäisches Recht.“[138]

Von der Prämisse einer generell rechtswidrigen Asylzuwanderung ausgehend seien auch sämtliche „Aufenthaltstitel und andere rechtswidrig ergangene[n] Bescheide null und nichtig“[139]. Damit präsentiert sich der Landesverband Niedersachsen wesentlich kompromissloser als andere Verbände der AfD, die etwa lediglich die Notwendigkeit für geregeltere Asylverfahren sehen. Gleichzeitig wird von der AfD Niedersachsen gefordert, Ausländern aufgrund ihres mangelnden Bürgerstatus das Recht auf Versammlungen und Demonstrationen generell zu verbieten.[140]

Der Volks- und Kulturbegriff, der schon im Grundsatzprogramm hergeleitet wird, findet sich so auch in einigen Landesprogrammen wieder. Meist fordert die Partei die Achtung oder Durchsetzung einer deutschen „Leitkultur“ und warnt vor Multikulturalismus. So führt etwa die AfD Sachsen-Anhalt aus:

„Unsere kulturelle Identität ist die Antwort auf die Frage, wer wir sind. Identität ist nichts Nebensächliches, kein Mantel, den man an und wieder ablegen kann, wie es einem beliebt, sondern der Kern unserer Existenz. Was heißt es, Deutscher zu sein? Welches Verhalten, welche Sitten und Gebräuche gehören hier her und welche nicht? Wo verläuft die Grenze zwischen dem Eigenen und dem Fremden? Wir brauchen einen breiten Konsens darüber, wie diese Fragen zu beantworten sind, damit unsere Gesellschaft nicht auseinander fällt. Eine gefestigte Landesidentität garantiert Leistungs- und Opferbereitschaft, Gesetzestreue und Solidarität. Eine instabile Identität höhlt die Fundamente unseres Gemeinwesens aus und gefährdet auf lange Sicht die Demokratie selbst.[141]

Die hier offensichtliche Betonung der existenziellen Bedeutung der Kultur als Ausdruck des „Deutsch-Seins“ greift ähnliche Muster auf, die auch in der Programmatik der Gesamtpartei feststellbar sind und die in der Theorie dem Gedanken einer Zuwanderung aus sogenannten „kulturfremden“ Kreisen entgegenstehen könnte. Aber wie bereits im Grundsatzprogramm der Bundes-AfD lassen sich auch in den beleuchteten Landeswahlprogrammen keine ausreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Verletzung der Menschenwürde erkennen. In einigen Landeswahlprogrammen sind allerdings gewisse Tendenzen in diese Richtung zu erkennen, deren weitere Entwicklung zu prüfen sein könnte.

1.3.2 Demokratieprinzip

In puncto Kritik am Zustand bzw. an der Ausgestaltung der parlamentarischen Demokratie sind in den Landeswahlprogrammen ebenfalls unterschiedliche Positionen beobachtbar, auch wenn die Grundhaltung insbesondere gegenüber den etablierten Parteien überwiegend ablehnend ist. Die vermeintliche Einheit der etablierten Parteien beschreibt z. B. der sachsen-anhaltinische Landesverband der AfD als „herrschende Blockparteien“[142] und der Landesverband Berlin mit der Floskel „SPDCDUGrünLINKS[143], was dem Vorwurf der Blockpartei inhaltlich gleichzusetzen ist. Auch die schleswig-holsteinische AfD kritisiert die „sogenannten ‚Volksparteien‘“, die „mittlerweile wie eine Einheitspartei auftreten“ würden.[144] Deshalb müsse die AfD die „politische […] Kultur in unserem Land“ ändern, die von einem „Meinungskartell aus etablierten Parteien, Medien, Kirchen und Gewerkschaften“ beherrscht werde.[145] Die AfD sei die „einzige wirkliche Oppositionspartei“ gegen eine „zunehmend überforderte und nicht mehr an den Interessen des Gemeinwohls ausgerichtete […] politische […] Klasse[146], die sich den „Staat zur Beute gemacht“ habe.[147]

Insgesamt präsentieren sich also auch die Landesverbände der Partei als Alternative zu einem vermeintlich verkommenen System aus politischen und gesellschaftlichen Akteuren, die angetreten sei, um das Land von Grund auf zu verändern, bzw. die angebliche Herrschaft dieser „Klasse“ zu brechen. Das Mittel sehen die Landesverbände ebenso wie die Bundespartei in der Etablierung direktdemokratischer Einflussmöglichkeiten und der Rückbesinnung auf das Subsidiaritätsprinzip.

Im Ergebnis kann somit auch für die Landeswahlprogramme festgehalten werden, dass aus den dort getätigten Aussagen keine tatsächlichen Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen das Demokratieprinzip ersichtlich sind.

1.3.3 Rechtsstaatsprinzip

In den Landeswahlprogrammen finden sich keine Anhaltspunkte für Verstöße gegen das Rechtsstaatsprinzip.

1.3.4 Revisionismus

Geschichts- und erinnerungspolitisch greifen die Landesverbände der AfD ebenfalls an verschiedenen stellen Aspekte auf, die Anknüpfungspunkte für geschichtsrevisionistische bzw. NS-relativierende Ansichten eröffnen könnten. So greifen die Verbände aus Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt den o. g. Punkt auf, der die vermeintlich zu starke Erinnerung an „zwölf Unglücksjahre“ kritisiert. Der Landesverband Schleswig-Holstein formuliert hierzu:

„Das Ergebnis der mangelnden Selbstachtung ist die Verherrlichung des Fremden, während das Eigene, die Heimat und das Festhalten an unseren Werten als altbacken abgetan und unter Generalverdacht gestellt wird. Die Altparteien führen rückwärtsgewandte Diskussionen und sind nicht fähig aus dem Schatten der Vergangenheit herauszutreten. Sie konzentrieren sich bei der Betrachtung unserer Geschichte auf zwölf Unglücksjahre und vergessen dabei Jahrhunderte an historischer und kultureller Leistung. Damit halten sie uns in einer unfruchtbaren Selbstblockade gefangen, die unsere Zukunft verhindert.“[148]

Der Verband begründet an dieser Stelle den vermeintlichen Grundfehler der aktuellen Politik mit einer falschen Erinnerungspolitik, die vor allem dazu führe, das „Eigene“ zu verachten und das „Fremde“ zu verherrlichen. Der Vorwurf erinnert hierbei in seinem Kern an rechtsextremistische Motive eines vermeintlichen Schuldkomplexes, der das deutsche Volk in Demut halte. Auch die AfD Bayern setzt sich dafür ein, „dass an Bayerns Schulen ein ausgewogenes Bild der deutschen Geschichte und ihrer gesamten Breite ermöglicht wird“.[149] Weiter führt sie aus: „Die angemessene Würdigung des Schicksals der Opfer, unter ihnen Millionen deutscher ziviler Opfer, ist uns ein Anliegen. Besonders sollte auf das Schicksal der Heimatvertriebenen und Aussiedler eingegangen werden.“[150]

Die AfD Bayern regt in der Erinnerungskultur also eine Neuausrichtung an, die sich besonders auf die deutschen Opfer des Zweiten Weltkrieges konzentrieren solle. Hier offenbart der Verband durchaus eine fragwürdige Geschichtsinterpretation, da im Programm weder auf die deutsche Kriegsschuld noch auf die historischen Verbrechen des Nationalsozialismus verwiesen wird. Die Rolle der Heimatvertriebenen scheint dem Landesverband Bayern besonders wichtig zu sein, da er auch am Schluss des Programms ein weiteres Mal ein „wahrheitsgemäßes Gedenken an das Schicksal der Heimatvertriebenen“ fordert und für die „deutliche Unterscheidung von deutschstämmigen, zwangsweise Heimatvertriebenen und illegalen Immigranten“ plädiert.[151]

Es zeigen sich in der Gesamtschau der Landtagswahlprogramme bei insgesamt gleichen Zielvorstellungen durchaus Unterschiede zwischen den Positionen der einzelnen Landesverbände, aber auch Differenzen zur Programmatik der Bundespartei. Von einer komplett einheitlichen programmatischen Ausrichtung kann jedenfalls nicht die Rede sein, einzelne Landesverbände setzen immer wieder eigene Akzente oder weichen in Teilen von der Bundespartei ab. Einige schlagen dabei einen insgesamt moderaten Ton an und beschränken sich meist auf Kurskorrekturen, andere Programme stehen aktuellen politischen Entwicklungen deutlich kritischer und fundamentaler gegenüber.

1.4 Fazit zu 1.

Es zeigt sich, dass die AfD trotz ihrer durchaus kurzen Geschichte einen sichtbaren programmatischen Wandel vollzogen hat, der im vorliegenden Grundsatzprogramm sein bisheriges Ende fand. Die Entwicklung der AfD von einer wirtschaftsliberalen, EU-kritischen Kraft, deren Motor in der Anfangszeit vor allem die Euro- und Griechenlandkrise war, zu einer national orientierten, islam- und zuwanderungskritischen Partei wird deutlich. Die Programmschriften für sich genommen enthalten jedoch keine ausreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung.

Im Falle des Grundsatzprogramms mangelt es vor allem an der „Finalität“, also der Absichtsbekundung, eines oder mehrere Elemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung konkret außer Kraft zu setzen bzw. zu beeinträchtigen. Die programmatischen Aussagen sind überwiegend vage, was potenziell intendiert sein kann.

Das Wahlprogramm entspricht inhaltlich weitgehend dem Grundsatzprogramm der Partei, das überdies den gleichen Titel trägt. Spezielle, auf die Bundestagswahl zugeschnittene Schwerpunktthemen sind weniger zu finden, die meisten Forderungen und Vorhaben sind aus dem Grundsatzprogramm exzerpiert. Bestimmte Verschärfungen bei Formulierungen und eine veränderte thematische Schwerpunktsetzung lassen dabei den Schluss zu, dass die Partei im Vergleich zu ihrem ein Jahr vorher beschlossenen Grundsatzprogramm die programmatische Ausrichtung durchaus noch einmal konkretisiert hat. Hinreichend gewichtige Belege für eine Verfassungsfeindlichkeit finden sich im Wahlprogramm zur Bundestagswahl allerdings ebenfalls nicht.

Die verschiedenen Landtagswahlprogramme übernehmen überwiegend die Kernpositionen der Gesamtpartei mit einzelnen inhaltlichen Akzentuierungen und zum Teil deutlich unterschiedlicher Detailtiefe. Im Hinblick auf die Feststellung verfassungsfeindlicher Positionen kann in der Gesamtschau das Urteil zu den Bundesprogrammen übernommen werden. Bemerkenswert ist jedoch, dass die Landesverbände objektiv verschieden „radikal“ in ihrer Ausrichtung sind, sodass mit Blick auf die Programmatik teils der Eindruck einer ideologisch nicht geeinten Partei entsteht. Dies gilt auch für die verschiedenen sonstigen Programmpapiere, die zum Teil sachorientiert und ideologiefrei erscheinen, daneben aber auch Positionen enthalten, die zwar für sich genommen nicht als rechtsextremistisch gewertet werden können, aber durchaus auch in rechtsextremistischen Kreisen anschlussfähig sein dürften.

Gleichwohl erlaubt die Analyse der programmatischen Schriften und Grundlagenpapiere aber auch einige Rückschlüsse, die für die Bewertung der Partei insgesamt und etwaiger tatsächlicher Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung von Relevanz sind. Zum einen ist erkennbar, dass die AfD bestimmte Themen wie Migration, Kriminalität oder auch die „Genderpolitik“ nicht nur in überproportionaler Form anspricht, sondern auch Probleme, die mit diesen Themen in keinem inhaltlichen Zusammenhang stehen, damit verknüpft und dadurch potenziell Feindbildkonstruktionen im politischen Diskurs etabliert. Sichtbar wird dies etwa daran, wenn sozialpolitische Missstände oder vermeintliche Verschlechterungen der öffentlichen Sicherheit mit der Zuwanderung von Ausländern begründet werden.

Zum anderen ist zu konstatieren, dass die Fixierung der AfD auf bestimmte Themenkomplexe die Partei potenziell anschlussfähig für radikalere Akteure macht. Dies gilt nicht nur für die Wählerschaft, sondern auch für Teilgliederungen der AfD, für die die Programmatik einen weiten Rahmen zur politischen Entfaltung ihrer Ideen bietet. Daneben sind diese potenziell „problematischen“ Inhalte der Programme natürlich auch auf innerparteiliche Debatten zurückzuführen, in denen sich radikalere Kräfte bereits durchgesetzt und ihre Ideen in die politischen Leitlinien implementiert haben. Dies zeigt sich unter anderem in der deutlich schärferen Diktion und ideologischen Herleitung des Volks- und Kulturbegriffs im Positionspapier „Leitkultur, Identität, Patriotismus“ der AfD-Landtagsfraktion in Thüringen.

Im Ergebnis muss festgehalten werden, dass eine Gesamtschau aller Programm- und Grundsatztexte zwar noch keine hinreichend verdichteten tatsächlichen Anhaltspunkte, aber durchaus verdächtige Informationssplitter enthalten, die auf eine Ausrichtung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung – hier insbesondere im Hinblick auf das Kernelement der Menschenwürde – hindeuten könnten.

2. Gegen die fdGO gerichtete Aussagen von Führungsfunktionären der AfD

2.1 Aussagen von Führungsfunktionären der AfD

Im Folgenden werden die Aussagen von Führungsfunktionären der AfD daraufhin untersucht, ob sich aus ihnen Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung ergeben.

2.1.1 Menschenwürde

Geprüft wird zunächst, ob Aussagen von Führungsfunktionären der AfD gegen das Prinzip der Menschenwürde aus Art. 1 GG verstoßen.

a. Völkisch-nationalistische Einstellungen

Fraglich ist, ob die AfD bzw. deren Führungsfunktionäre dem Prinzip der Menschenwürde entgegentreten, indem sie völkisch-nationalistische Gesellschaftskonzeptionen vertreten.

Der völkische Nationalismus geht von der Existenz geschlossener ethnisch-biologischer und/oder ethnisch-kultureller Völker/Volksgruppen aus. Die innere Homogenität der Gruppe ist zu wahren und durch Abgrenzung/Ausgrenzung von allem, was die eigene Homogenität gefährdet, sicherzustellen. Dabei kann es zu einer Hierarchisierung und der Bildung von „Wertigkeiten“ kommen. Dieser Prozess der Ab- bzw. Ausgrenzung sowie der Hierarchisierung gegenüber anderen Gruppen kann eng verbunden sein mit Abwertungen und Diskriminierungen, die gegen die Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG verstoßen. Das Volk wird zu einem Kollektivsubjekt überhöht, dem die spezifischen Interessen des Einzelnen untergeordnet werden. Feindbilder, Bedrohungsszenarien und die Abgrenzung zum „Fremden“ wirken dabei identitätsstiftend.

Zunächst wäre zu untersuchen, ob zentrale Funktionäre einen ethnisch-biologischen und/oder ethnisch-kulturellen Volksbegriff vertreten. Dies wird allerdings nur bei einigen wenigen Aussagen explizit deutlich. So führte Jörg Urban, Landesvorsitzender der sächsischen AfD und Fraktionsvorsitzender der dortigen AfD-Landtagsfraktion, wie folgt aus:

„Ein Volk kann nur die eigene Einigkeit und Freiheit bewahren, wenn es weitgehend homogen bleibt. Deutschland hat im Laufe seiner Geschichte viele Einwanderer aus benachbarten Kulturen aufgenommen und integriert. Aber alles hat Grenzen.“[152]

Urban sieht in einer „weitgehenden Homogenität“ eine positive Grundvoraussetzung für Einigkeit und Freiheit. Dabei betont er, dass diese „weitgehende Homogenität“ die Aufnahme und Integration „benachbarter Kulturen“ – gemeint ist hier die Einwanderung aus vornehmlich europäischen Ländern – als Leistung Deutschlands anerkennt. Zwar scheint er eine „Grenze“ der Einwanderung zu sehen, wo diese „Grenze“ nach ihm zu ziehen ist, führt er allerdings nicht aus.

Der als Vordenker der AfD bekannte baden-württembergische Landessprecher Marc Jongen formulierte sein Volksverständnis im Interview mit der Tageszeitung „Die Zeit“ wie folgt:

„Die Identität des Volkes ist eine Mischung aus Herkunft, aus Kultur und aus rechtlichen Rahmenbedingungen. Der Pass alleine macht noch keinen Deutschen. Als AfD sind wir deshalb dafür, das sogenannte Abstammungsprinzip, das bis vor Kurzem noch gegolten hat, wieder einzuführen.“[153]

Eine weitere Aussage zum Volksverständnis von Jongen findet sich in einer Rede am neurechten Institut für Staatspolitik (IfS), in der er unter anderem angebliche „genetische[n] Grundlagen der Kultur“ propagierte: „Wer also diese Selbstabschaffung nicht will, für den bleibt eigentlich nur der Weg offen, sich die eigenen Selbstbehauptungskräfte zu verjüngen, indem man sich auf diese genetischen Grundlagen der Kultur, wie ich sie eben beschrieben habe, besinnt.“[154]

Weiterhin äußert sich Jongen bei einer Rede in Karlsruhe wie folgt:

„Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen und wir von der AfD stehen nicht an zu sagen, dass diese Grenzöffnung, diese illegale Grenzöffnung ein historisches Verbrechen am deutschen Volk war, liebe Freunde. Und es war nicht nur ein Verbrechen, weil es eben einen Gesetzesverstoß eklatant bedeutet hat, sondern auch, weil es ein Trauma in diesem Land ausgelöst hat. Dieser soziale Großkörper, den man das Volk oder die Nation nennt, ist in eine traumatische, ist sozusagen traumatisch gestört worden.“[155]

Anhand dieser Aussagen wird deutlich, dass für Jongen die Zugehörigkeit zum deutschen Volk über den Akt der Verleihung der Staatsbürgerschaft hinausgehen muss und Volk und Nation eine Einheit im Sinne eines ethnisch-biologischen und/oder ethnisch-kulturellen Volksverständnisses bilden.

In einem Interview mit dem „Spiegel“ stellte Alexander Gauland Folgendes fest:

„Eine deutsche oder eine englische Fußballnationalmannschaft sind schon lange nicht mehr deutsch oder englisch im klassischen Sinne“.[156]

Darüber hinaus äußerte sich Gauland bei Reden in Elsterwerda und auf dem Kyffhäusertreffen wie folgt:

„Ludwig der 14., der Sonnenkönig, hätte sich nicht getraut, was sie sich traut, dass sie […] ein Volk völlig umkrempelt und viele fremde Menschen uns aufpfropft und uns zwingt, die als eigenes anzuerkennen. Das geht nicht und das geht auch nicht ohne Bundestag. […] Das ist leider auch die Politik vieler gesellschaftlicher Kräfte und der Kirchen und es ist ihre Aufgabe, in den Kirchen dagegen zu wirken, dass dieses Land von der Erde verschwindet und sozusagen nur noch irgendeine uns fremde Bevölkerung hier lebt. Wir sind die Deutschen und wir wollen das bleiben.“[157]

„Wir lieben nicht die Verfassung. Wir lieben unser Volk. Aber wir wissen, dass die Verfassung richtig und nützlich ist und wir stehen für sie ein. Sie ist ein Kleid, das man verändern kann. Identität, Nationales, Kultur kann man nicht verändern. Sie ist uns angeboren und sie ist etwas, was wir alle zum Leben brauchen.“[158]

Abgesehen von diesem instrumentellen Verhältnis zur Verfassung, das Gauland hier vertritt, lassen sich ähnliche Aussagen auch beim thüringischen Landesvorsitzenden Björn Höcke finden. Am 7. März 2017 hielt Höcke im Rahmen eines sogenannten Bürgerdialogs der AfD in Jüterbog eine Rede. Darin führte er aus:

„Wir brauchen vor dem Hintergrund einer seit 40 Jahren ablaufenden demografischen Katastrophe, liebe Freunde, die unsere Rentensysteme, die unsere sämtlichen Sozialversicherungssysteme bedroht, natürlich ein ‚Ja‘ zu Kindern und zwar nicht zu irgendwelchen Kindern, sondern selbstverständlich, was denn sonst, zu deutschen Kindern in Deutschland. […] weil wir als Deutsche im eigenen Land dann tatsächlich schon mittelfristig, in wenigen Jahren, in der Minderheit sind und dann unsere Heimat tatsächlich letztlich verloren haben.“[159]

Allein auf dieser Grundlage lässt sich ein völkisches Gesellschaftsbild bei Höcke noch nicht eindeutig nachweisen. allerdings deutet die kontrastierende Beschreibung im Hinblick auf die im zweiten Zitatabschnitt gemeinte Zuwanderung von Migranten durchaus auf ein stark ethnisch konnotiertes Volksverständnis hin. Höcke impliziert hierbei nämlich, dass er die Sicherung der Sozialsysteme von der ethnischen Herkunft der nachkommenden Generation abhängig macht.

In einer Wahlkampfrede zur Bundestagswahl 2017 äußerte Höcke in Gera:

„Ursula von der Leyen, die Verteidigungsministerin im Scheitern, die Verteidigungsministerin im Scheitern von der CDU, sie sagte einmal: ‚Migrantenkinder sind unsere Zukunft‘. Nein, liebe Freunde, ich sage es in aller Deutlichkeit, deutsche Kinder sind unsere Zukunft. Jedenfalls dann, jedenfalls wenn auf unserem Land nicht nur der Name Deutschland drauf stehen soll, sondern auch Deutschland drin sein soll und das möchten wir!“[160]

Bei einem Vortrag vor der Jungen Alternative in Berlin am 17. September 2016 hatte Höcke bereits ähnlicher Weise ausgeführt:

„Der Erfolg, der auch nicht abbrechen wird, der basiert eben auf dieser Grundentscheidung, die unser Volk jetzt treffen muss. Und Wolfgang Schütt, ein Mann der öfter klug im Netz kommentiert, der hat das mal folgendermaßen zusammengefasst. Ich zitiere mal: ‚Es geht also beim Erfolg der AfD um die Frage, wie bzw. vor allem mit wem wollen viele Deutsche in Zukunft zusammenleben? Mehrheitlich mit Bernd und Paula oder lieber mit Mohamed und Fatima?‘ Zitat Ende. Und das ist, glaub ich, auch eine ganz, ganz entscheidende Frage. Wir haben jetzt die Frage zu beantworten: wollen wir in einer multikulturellen Gesellschaft aufgehen oder wollen wir die deutsche Geschichte weiter schreiben? Und ich möchte gerne die deutsche Geschichte weiter schreiben.“[161]

Höcke vertritt hier die Ansicht, dass „die deutsche Geschichte“ nur weiter geschrieben werden könne, wenn das deutsche Volk ethnisch homogen bleibe. Die Formulierung der Frage, ob man „in einer multikulturellen Gesellschaft aufgehen“ wolle, ist überdies ein Indiz für das organische Volksverständnis Höckes, das von einem ethnischen Kollektiv ausgeht. An anderer Stelle heißt es von Höcke in einer weiteren Wahlkampfrede aus 2017:

„Özdemir, der Grünen-Spitzenkandidat, der bei einer Wahl gesagt hat: der deutsche Nachwuchs heißt jetzt Mustafa, Giovanni und Ali. Liebe Freunde, ich bin der Meinung, dass in Deutschland deutsche Kinder unsere Zukunft sind, jedenfalls dann, wenn auf diesem Land nicht nur Deutschland drauf stehen soll, sondern auch Deutschland drin sein soll.“[162]

Anhand der dargestellten Verlautbarungen von Gauland und Höcke wird deutlich, dass ihrem Denken ein ethnisch-biologisches bzw. ethnisch-kulturelles Verständnis des Volkes zugrunde liegt. Die Aussagen verdeutlichen vor allem die völkisch-nationalistische Haltung Höckes: Für ihn kann nur deutsch sein, wer ethnisch deutsch ist. Menschen mit Migrationshintergrund, hier stellvertretend benannt als „Mustafa, Giovanni und Ali“, können für ihn offenbar die notwendigen Voraussetzungen des Deutschseins ausnahmslos nicht erfüllen.

In der Regel verbleiben Aussagen zum Volksverständnis bei AfD-Führungsfunktionären unspezifisch und eröffnen einen weiten Interpretationsspielraum. So z. B. die Aussagen von Thomas Röckemann, AfD-Landtagsabgeordneter und Vorsitzender des Landesverbands Nordrhein-Westfalen, in einem Facebook-Eintrag vom 23. Juli 2016:

„Die Gegenwarts-Politik muss endlich die Stärke zur politischen Aktion aufbringen. Sie muss bereit sein, das ‚Eigene‘ zu verteidigen und das ‚Fremde‘ auszuschließen.“[163]

Was unter dem „Eigenen“ zu verstehen ist, ergibt sich in der Abgrenzung zum „Fremden“ bzw. in der Ausgrenzung des „Fremden“. Röckemann vertritt hier ein Politikverständnis, das nicht auf den Interessensausgleich in einer pluralistischen, freiheitlichen Gesellschaft ausgerichtet ist, sondern auf einem identitären Volksverständnis basiert. Die Abgrenzung nach außen bzw. Ausgrenzung von als „fremd“ definierten Gruppen geschieht vorranging über die Konstruktion von Feindbildern und die Erklärung des „Fremden“ zu einer Bedrohung. Dieser Mechanismus ist wesentlicher Bestandteil völkisch-nationalistischer Argumentation. Entsprechende Konstrukte finden sich bei Röckemann in weiteren Äußerungen. So äußerte er auf einer Demonstration am 28. Januar 2018 in Erfurt:

„Wir müssen den alleinigen Herrschaftsanspruch von land- und kulturfremden Religionen bekämpfen. Wir müssen diejenigen bekämpfen, die mit ihrer Gutmenschlichkeit unseren Staat und unsere Gesellschaft zugrunde richten und wir müssen kämpfen für unsere Jahrtausende alte Kultur, unsere Religion, für unser Gemeinwesen, das auf Recht und Gesetz, auf Sittlichkeit und Moral aufbaut. Wir müssen klare Grenzen aufzeigen und diejenigen, die hier von Anfang an nichts zu suchen hatten, wieder nach jenseits der Grenzen schaffen. […] Unser politischer Kampf muss aber auch denjenigen gelten, die mit kurzem Verstand und gefühligen Herzen unser Gemeinwesen seinen Feinden zum Fraß vorwerfen. Wir Deutsche in Nordrhein-Westfalen, in Thüringen oder sonst wo, wir müssen uns unseren Staat zurückerobern. […] Thüringer, seid klüger, setzt Zeichen für die Rettung des Staates gegen Sozialismus, Missbrauch und Pflichtvergessenheit! Kämpft gegen die Islamisierung durch die Landnahme unserer Heimat durch die fremden Herren, vielen Dank, Thüringen!“[164]

Zuwanderung, Islamisierung, land- und kulturfremde Religionen und „Multikultiwahn“ führten schlussendlich zur Zerstörung der eigenen Gruppe. Für ebenjenen Prozess finden sich bei Führungsfunktionären der AfD zahlreiche Umschreibungen, einige Begrifflichkeiten sind dabei deutlicher als andere. Hierbei handelt es sich um die in rechtsextremistischen Diskursen weit verbreiteten Schlagworte „Überfremdung“, „Bevölkerungsaustausch“, „Umvolkung“, „Volkstod“ oder um Umschreibungen im Sinne von „Zersetzung“, „Auflösung“, „Auslöschung“ und „Vereinheitlichung“. Rechtsextremisten verwenden jene Begriffe zur Verbreitung ihrer fremdenfeindlichen Positionen. Dass auch die AfD auf entsprechendes Vokabular zurückgreift, belegen exemplarisch die folgenden Ausführungen führender AfD-Funktionäre.

Der brandenburgische AfD-Landesvorsitzende Andreas Kalbitz am 7. Juli 2017:

„Was ist aus unserem Land geworden, wenn die pseudochristliche, linksfaschistische Deutschlandhasserin Margot Käßmann [Buhrufe] alle Ethnodeutschen, also alle Menschen, deren familiäre und traditionelle Wurzeln in unserem Land liegen, man könnte auch sagen indigene Bevölkerung, das seid Ihr, wenn diese Menschen pauschal als Nazis beschimpft werden. Wir sind nicht bereit, dabei zuzusehen, wie sich unser Land auflöst. Es löst sich auf in den Köpfen und Seelen unserer Menschen, die durch die Multikultipropaganda der Deutschlandhasser bis hin zu Selbstvernichtung verblendet und verblödet sind.“[165]

Der AfD-Landessprecher von Mecklenburg-Vorpommern Dennis Augustin am 16. September 2017:

„Wenn die Bevölkerungsentwicklung aber ungehindert fortschreitet, sind die Deutschen in zwanzig Jahren eine Minderheit im eigenen Land. Das ist mathematische Gewissheit. […] Dieser große Austausch ist in vollem Gange.“[166]

Augustin zuvor auf Facebook am 24. August 2017:

„Wir werden gedrängt, uns den muslimischen Eroberern anzupassen. Der große Austausch, die gezielte, vorsätzliche kulturelle und ethnische Veränderung Europas ist in vollem Gange. […] Die von der Bundeskanzlerin vorsätzlich herbeigeführte […] Masseninvasion vornehmlich muslimischer Menschen nach Deutschland und Europa stellt eine große Gefahr historischen Ausmaßes dar. […] Die Altparteien […] haben sich ihrerseits den Austausch der Bevölkerung zum Ziel gesetzt.“[167]

Der stellvertretende AfD-Bundessprecher Albrecht Glaser am 2. Dezember 2017 auf dem Bundesparteitag:

„Liebe Freunde, die Aufgabe der AfD ist es, diese Kulturnation zu retten. Deutschland steht auf der roten Liste der vom Aussterben bedrohten Arten und der Islam, liebe Freunde, ist Teil des Problems und nicht Teil der Lösung.“[168]

Der sächsische AfD-Landesvorsitzende Jörg Urban am 29. April 2018:

„Den Grünen geht es aber weniger um die Problemlösung im Pflegebereich, sondern darum, möglichst viele der illegal eingewanderten Ausländer in Deutschland zu behalten. Wie ihrem Vortänzer Joschka Fischer geht es den Grünen um die Auflösung Deutschlands. Unsere Kultur und unsere Lebensweise verwässert und aufgelöst werden.“[169]

Der AfD-Bundessprecher und Fraktionsvorsitzende Alexander Gauland am 9. Juni 2018:

„Wir befinden uns in einem Kampf gegen Kräfte, die ihr globalistisches Programm der Nationenauflösung, der ethnisch-kulturellen Vereinheitlichung und der Traditionsvernichtung als die Menschlichkeit und Güte selbst verkaufen. Wir uns im Dienst des Menschheitsfortschritts verdrängen lassen. Wir sollen uns als Volk und Nation in einem großen Ganzen auflösen. Wir haben aber kein Interesse daran, Menschheit zu werden. Wir wollen Deutsche bleiben.“[170]

Völkisch-nationalistischen Gesellschaftsbildern ist zudem eine strenge Hierarchisierung nach ethnischen Kriterien immanent. Diese impliziert ebenfalls eine Diffamierung derjenigen, die nicht Bestandteil der eigenen, aufgewerteten Gruppe sind. In dieser Diffamierung und Ungleichbehandlung ist ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 3 GG zu sehen. Auf der AfD-Führungsebene lassen sich mitunter Äußerungen feststellen, die auf ein entsprechendes Weltbild hindeuten. So unterstellt Jörg Urban eine höhere Bildungsdisposition in der „weissen europäischen Kultur“:

„Dass man in Deutschland auch ohne reiche Eltern in gut ausgestatteten Universitäten studieren kann, hat sehr viel mit einer weissen europäischen Kultur zu tun.“[171]

Am 9. Januar 2018 veröffentlichte das Bundesvorstandsmitglied Stephan Protschka auf seiner Facebook-Seite einen Beitrag, der auf eine Broschüre des „Zentrums Innere Führung“ der Bundeswehr mit abgebildeten Bundeswehrangehörigen verschiedenen ethnischen Hintergrunds verweist. Die Abbildung kommentiert Protschka folgendermaßen:

„Viel eicht kann man sich im Bendlerblock mal entscheiden: gehören Soldaten aller Hautfarben selbstverständlich dazu? Dann braucht man alle anderen auch nicht darin zu schulen, mit ihnen umzugehen.“[172]

Sehr präsent sind entsprechende Verlautbarungen abermals beim thüringischen Landesvorsitzenden Björn Höcke, wie die folgende Auswahl verdeutlicht:

[…] wenn wir das nicht schaffen, diesen Bereich der Einwanderungspolitik die Weichen grundsätzlich anders zu stellen, dann werden wir in Deutschland und Europa einen Kultur- und Zivilisationsbruch historischen Ausmaßes, ja liebe Freunde, dann werden wir einen kulturellen Kernschmelz erleben, das wollen wir nicht und das müssen wir gemeinsam verhindern. […] Diese auf Verantwortungsethik beruhende Einsicht existiert leider bei den Altparteienvertretern im Altparteienkartell nicht, dort will man, dass die Deutschen verschwinden, sie und ihre Kultur, denn das kann nicht anders erkannt werden.“[173]

„Unsere einst hoch geschätzte Kultur droht in einer multikulturellen Beliebigkeit zu verschwinden. […] Es kann kein Zweifel sein, die Altparteien, die lösen unser Deutschland auf, ob sie das willentlich machen oder weil sie einfach zu blöd sind, um Politik zu betreiben. Sie lösen unser Deutschland auf wie ein Stück Seife unter einem lauwarmen Wasserstrahl, aber wir werden diesen Wasserstrahl jetzt abdrehen.“[174]

„Es ist nicht nur ein Kampf der Kulturen oder ein ‚Clash of Civilizations‘ – ein der Kulturen, es ist, wie Martin das gerade auch schon hat anklingen lassen, ein Zusammenprall verschiedener Epochen. Mia ist die Gegenwart. Mia ist eine aufgeklärte Gesellschaft. Mia, das sind wir! Der Mörder von Mia ist archaisch. Der Mörder von Mia ist aus einer Stammesgesellschaft … stammt. Der Mörder von Mia ist Mittelalter und wir, liebe Freunde, wir wollen nicht zurück ins Mittelalter!“[175]

Formulierungen wie „Kultur- und Zivilisationsbruch“, „kulturelle Kernschmelze“, „Niedergang“ oder „Verwässerung“ sind nicht nur grundsätzlich negativ konnotierte Begriffe, sondern beschreiben mit einer zum Teil drastischen Wortwahl Worst-Case-Szenarien. Sie implizieren eine Entwicklung hin zu einem schlechteren, geringeren oder niedrigeren Zustand, was eine Hierarchisierung der Vergleichsgruppen – insbesondere zum Nachteil von Migranten islamischen Glaubens – voraussetzt. Eindrücklich sind diesbezüglich vor allem Höckes Bildsprache und Vergleiche. Der von ihm skizzierte der Epochen und Zivilisationen statuiert eine Höherwertigkeit der eigenen Kultur.

Im ethnozentristisch-völkischen Denken bestimmt sich die Identität des Einzelnen maßgeblich über seine Einbindung in die „nationale Gemeinschaft“ und das „große Volksganze“. Ohne diese Einbindung sei der Einzelne den Krisen der heutigen Zeit schutzlos ausgeliefert, wie Gauland im folgenden Zitat suggeriert:

„Mit der Erinnerung an diesen großen Kaiser wenden wir uns nicht von der Welt ab, nein, wir wenden uns der Welt zu. Verbinden wir die Übernationalität im Sinne des alten Reiches mit nationalen Identität, wie sie unser Volk braucht, um zu überleben. Liebe Freunde, ich habe schon davon gesprochen, dass die Menschen angesichts der vielen Krisen, die uns bedrängen, und die Flüchtlingskrise ist schließlich nur eines davon, dass sie Halt suchen. Halt in der Geschichte, Halt in den Traditionen, Halt in der Heimat. Die nationalstaatliche Souveränität und die nationale Identität, für die dieses Denkmal steht, kann man nicht abtun als Rechtspopulismus. Nein, es ist der Ausdruck eines Heimatgefühls, das den Menschen Sicherheit gibt. Durch die Vorstellung, liebe Freunde, der nationalen Gemeinschaft sind die Angehörigen der Nationen in einem existentiellen Sinne miteinander verbunden. Die Folge ist, was die Soziologen eine hohe Bindungskraft nennen. Man kann – und viele von uns werden das tun – dafür den Begriff ‚Heimat‘ verwenden. Es ist der Mensch in der Sicherheit und Verlässlichkeit seines Daseins, eingebettet in das große Volksganze.“[176]

Wie weitreichend eine solche Einbindung in das „Volksganze“ ist, führt Gauland nicht aus, allerdings stellt er deutlich den für ihn hohen Wert einer ethnisch-kulturellen Gemeinschaft als wesentliches Kriterium für die gesellschaftliche „Bindungskraft“ heraus.

In der Gesamtschau ist festzustellen, dass einzelne Funktionäre der AfD partiell ein ethnisch-biologisch bzw. ethnisch-kulturell begründetes Volksverständnis vertreten. Ein solches Volksverständnis impliziert, dass nur Deutscher sein kann, wer als solcher geboren worden ist, also von deutschen Eltern gezeugt wurde. Darüber hinaus betonen AfD-Vertreter die besondere Bedeutung einer historischen, kulturellen und geografischen Einbindung. In der Konsequenz eines solchen Volksverständnisses könnten die Staatsbürgerschaft und die damit verbundenen Privilegien ausschließlich an eine ethnische Zugehörigkeit gebunden sein. Dem Einzelnen kommt aus dieser Sicht ein Achtungsanspruch maßgeblich kraft seiner ethnisch geprägten Volkszugehörigkeit, nicht aber kraft seines Menschseins selbst zu. Die Erlangung der Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung könnte somit für Personen mit fremder ethnisch-kulturellen Herkunft ausgeschlossen werden. Dies verstieße elementar gegen die Menschenwürde von nicht-autochthonen Deutschen.

In der politischen und sozialen Praxis könnte dies in einer umfassenden Diskriminierung, z. B. durch das Vorenthalten von Rechten, münden. Die Herabwürdigung von Menschen aufgrund ihrer Herkunft bzw. Religion und ihre bewusste Exklusion stehen im Widerspruch zur Menschenwürde und stellen eine Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG dar.

In den genannten Aussagen finden sich erste tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass einige wenige, meist identische, aber gleichwohl herausgehobene Protagonisten der Partei ein ethnisch-biologisch bzw. ethnisch-kulturell begründetes Volksverständnis propagieren, das gegen die Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG verstößt.

b. Islamfeindliche Positionen

Islamkritische bis islamfeindliche Positionen nehmen in den Verlautbarungen der AfD-Führungsfunktionäre großen Raum ein. Zu prüfen ist, ob diese Äußerungen tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung bieten. Hier ist abzugrenzen, ob es sich bei den Aussagen der Führungsfunktionäre um – zulässige – Islamkritik handelt, oder ob sich den Aussagen Anhaltspunkte dafür entnehmen lassen, dass die AfD konkrete Maßnahmen befürwortet, die Muslime derart in ihrer Religionsfreiheit beschneiden, dass ihnen die Ausübung ihrer Religion praktisch unmöglich machen würde. Dies würde ihre Religionsfreiheit menschenunwürdig beschränken, so dass darin ein tatsächlicher Anhaltspunkt für einen Verstoß gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gesehen werden müsste. Außerdem ist zu untersuchen, ob sich aus den Aussagen der Führungsfunktionäre ergibt, Muslimen als Bevölkerungsgruppe einen minderwertigen oder untergeordneten Status zuzuschreiben. Auch dies wäre als Verstoß gegen Art. 1 GG zu werten.

Zentrale Funktionäre der AfD vertreten gegenüber dem Islam einhellig eine ablehnende Haltung und lasten diesem eine immanente Rückständigkeit sowie einen totalitären Herrschaftsanspruch an. In der Konsequenz wird dem Islam pauschal die Vereinbarkeit mit den europäischen Werten und der deutschen Kultur abgesprochen und die Notwendigkeit der Verteidigung Deutschlands gegenüber islamischen Einflüssen konstruiert.

So konstatiert die AfD-Fraktionsvorsitzende Alice Weidel:

„Diese Steinzeitkultur gehört nicht zu Europa!“[177]

An anderer Stelle erklärt Weidel ausführlicher:

„Der Islam bedeutet Steinzeit. Wer aber in der Neuzeit lebt und Kompromisse mit der Steinzeit schließt, der landet im Mittelalter. Mit dem Islam darf es keine Kompromisse geben. Wir müssen und werden unserer Kultur verteidigen – gegen den Islam.“[178]

Auch der sächsische AfD-Landessprecher Jörg Urban stellte ausgehend von einer Debatte um den islamischen Fastenmonat Ramadan pauschal fest:

„Der Islam passt nicht nach Mitteleuropa, er gehört eben nicht hierher.“[179]

Björn Höcke hielt am 2. November 2016 eine Rede, in welcher er den Islam als mit dem demokratischen Rechtsstaat inkompatibel darstellte:

„Wir haben es hier nicht mit irgendeiner Religion zu tun, die wie das Christentum schon grundsätzlich eine Affinität zum demokratischen Rechtsstaat hat, weil das Christentum von Anbeginn an eine göttliche Sphäre und eine weltliche Sphäre getrennt hat. […] Die weltliche und die göttliche Sphäre sind im Islam untrennbar miteinander verbunden und auch ein wichtiger Gesichtspunkt. […] Es ist kein demokratischer Rechtsstaat mit dem Prinzip des Gottesgnadentums gründbar, das muss jedem klar sein. Also auch schon strukturell, auch von seinem Geist, ist der Islam nicht mit dem demokratischen Rechtsstaat kompatibel.“[180]

Im Januar 2018 erklärte Höcke den Islam in seiner Rede auf einer Demonstration in Erfurt zu einem „Sonderfall “, dessen Heimat und zugestandener Wirkungsraum außerhalb Europas liege:

„Der Islam ist, um mich mal ganz diplomatisch auszudrücken, in der Glaubensfamilie der Menschheit ein Sonderfall […]. Überall tritt er mit seinem Wahrheitsanspruch auf und glaubt, die Regeln bestimmen zu können. […] In meinen Augen muss der Islam sich aufklären, er muss durch die Epochen wandern, durch die wir auch gewandert sind. Das können wir nicht für ihn tun und der muss es dort tun, wo er hingehört, in seiner Heimat. Und diese Heimat heißt nicht Thüringen, sie heißt nicht Deutschland und sie heißt nicht Europa. […] Der Islam ist eine einfache Religion, der Islam ist deswegen geistig gesehen eine sehr schwache Religion. Der Islam hat seine Heimat in den Ländern, die zu den abgehängten der Welt gehören.“[181]

Der AfD-Bundesvorsitzende Alexander Gauland unterstellte dem Islam im Juni 2018 einen totalitären Anspruch und warnte vor seiner Erstarkung in Deutschland:

„Wenn man sieht, liebe Freunde, wie ethnisch-religiöse Minderheiten in den Ländern behandelt werden, aus denen die meisten Einwanderer kommen, kann man nur sagen: Gnade uns Gott, wenn wir je zur Minderheit in unserem eigenen Land werden! [Applaus] Deswegen dürfen wir nicht zulassen, dass sich das Blut und der Clan und die Religion wieder bei uns durchsetzen. Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Ich betone nochmals, dass mit Religion in diesem Zusammenhang nicht der Glaube als solcher gemeint ist, sondern ein politisch-totalitärer, auf Herrschaft über die Gesellschaft zielender Anspruch, wie ihn heute nur noch der Islam erhebt.“[182]

Den vorangegangen Aussagen von Führungsfunktionären der AfD ist gemein, dass dem Islam abgesprochen wird, einen rechtmäßigen Platz in Deutschland einnehmen zu können. Dies wird nicht nur mit einer rechtsstaatlichen Inkompatibilität der Religion begründet, sondern in religiös-kultureller Sicht mit einer vermeintlich rückwärtsgewandten, „steinzeitlichen“ Religionsauslegung. Fraglich ist allerdings, welche konkreten Rechtsfolgen die obigen Redner aus ihren Feststellungen erwachsen lassen wollen. Denn logische Folge der Feststellung, dass der Islam kulturell und rechtsstaatlich mit deutschen Standards inkompatibel sei, wäre sein Verbot bzw. eine so starke Einschränkung der Religionsausübung für Muslime, dass dies einem Verbot gleichkäme. Dies würde den elementaren Kerngehalt des Grundrechts auf Religionsfreiheit aus Art. 4 GG tangieren, da das Praktizieren der Religion rechtlich und faktisch unterbunden wäre. Eine andere mögliche Rechtsfolge der obigen Äußerungen, dass der Islam nicht zu Deutschland gehöre, wären Maßnahmen, die die Ursachen – also seine vermeintliche Inkompatibilität – beseitigen würden. Hier käme z. B. die Verpflichtung von Moscheegemeinden in Betracht, eine moderne Auslegung des Koran zu predigen, die Vorgabe von modernen Lehrplänen im islamischen Religionsunterricht an deutschen Schulen und Lehrstühlen für Islamwissenschaft, die Begrenzungen von Moscheebauprojekten für als konservativ anerkannte muslimische Verbände etc. Diese konkreten Maßnahmen könnten teilweise ebenfalls einen Eingriff in die Religionsfreiheit nach Art. 4 GG darstellen. Sie würden aber in ihrer Rechtsfolge keinen Verstoß gegen den Menschenwürdegrundsatz des Art. 1 GG bedeuten, der hier als Prüfungsmaßstab angelegt wird. Eine eindeutige Auslegung dieser islamfeindlichen Aussagen im Sinne von Anhaltspunkten für einen Verstoß gegen die Menschenwürde von Muslimen ist hier nicht möglich. Die Tatsache, dass die beiden AfD-Fraktionsvorsitzenden im Bundestag sich in dieser Weise geäußert haben, hat eine Indizwirkung auf die Positionierung der Gesamtpartei gegenüber dem Islam, allerdings wird von keinem der Redner ausdrücklich etwa ein Verbot der Religionsausübung gefordert.

Daher soll im Weiteren geprüft werden, ob es ergänzende Aussagen von Führungsfunktionären gibt, in denen der Umgang mit dem Islam konkretisiert wird. So werfen Führungsfunktionäre der AfD dem Islam einhellig Expansions- und Okkupationsbestrebungen vor, die in Deutschland und Europa eingedämmt werden müssten.

Beispielsweise erklärte Höcke im Rahmen der PEGIDA-Kundgebung am 14. Mai 2018, „mitnichten ein Islamhasser“ zu sein, und billigte dem Islam in gönnerhafter Weise einen „Platz in der Welt“ zu. Aus Europa und Deutschland gelte es jedoch, die „Okkupationsmacht“ Islam fernzuhalten:

„Das ist eine große und alte Weltreligion, die einen Geist vertritt, der nicht der meine ist, die aber einen Raum hat, um zu existieren. Der Islam hat einen Raum und hat einen Platz auf dieser Welt und ich und wir wollen dem Islam diesen Platz und diesen Raum und diesen Ort und diese Heimat nicht streitig machen. Aber wir verwehren dem Islam als Okkupationsmacht, als Besatzungsmacht den Zutritt nach Europa und nach Deutschland. [Applaus][183]

Die Errichtung von Moscheen deutet Höcke vor diesem Hintergrund per se als Zeichen islamischer „Landnahme“, die es abzuwehren gelte:

„Die Moschee ist mit einem Minarett immer ein Symbol der Landnahme und wir werden alles tun, um dieses Symbol der Landnahme hier in Thüringen nicht zuzulassen.“[184]

Ähnlich äußerte sich der AfD-Landesvorsitzende Mecklenburg-Vorpommerns, Dennis Augustin, im September 2017, als er ankündigte:

„Ich werde der islamischen Landnahme und der Aufgabe unserer Kultur und unserer Lebensweise nicht länger tatenlos zuschauen.“[185]

Auch Alexander Gauland unterstellte in einer Rede im Juni 2016 eine quasi-militärische und aggressiv-expansive Ausrichtung des Islam, indem er einen historischen Vergleich zu der Osmanen-Herrschaft auf dem Balkan zog. In Bezug auf die Schließung der Balkanroute und die Migrationspolitik der österreichischen Regierung konstatierte er:

„Nur, Frau Merkel, diese Staaten hatten schon mal eine türkische Besatzung – 200 Jahre – und die wissen, was Fremdherrschaft bedeutet, und sie wollen Fremdherrschaft nicht noch einmal.“[186]

Im August 2017 griff Gauland auf einer Wahlkampfveranstaltung der AfD in Bautzen wiederum den Vorwurf islamischer Landnahme auf und ließ eine mögliche Steuerung durch die deutsche Politik anklingen:

„Ja, liebe Freunde, es gibt so etwas wie eine Landnahme; man nimmt uns allmählich das Land weg und das wird von allen Parteien gleichmäßig betrieben. […] Sie [Angela Merkel] will, dass wir künftig in einem Land leben, in dem möglicherweise einmal Muslime die Mehrheit haben.“[187]

Der Vorwurf islamischer Expansionsbestrebungen gipfelt vereinzelt in der besonders perfiden Behauptung eines „Geburten-Dschihads“, der muslimischen Migranten unterstellt, anhand einer überdurchschnittlich hohen Fortpflanzungsrate die Marginalisierung des deutschen Volkes und letztlich die vollständige Islamisierung sowie Übernahme Deutschlands zu beabsichtigen.

So forderte Marc Jongen im September 2018 in einer Rede:

„Wir müssen die Einwanderung aus islamischen Ländern stoppen. [Applaus] Denn wenn das nicht gelingt, meine Damen und Herren, dann wird binnen 30, oder gar schon 20 Jahren der Islam […] die stärkste Religion in Deutschland sein und die christlichen Religionen nehmen ab, man weiß das ja auch. Und dann wird es nicht mehr heißen, ‚der Islam gehört zu Deutschland‘, sondern dann wird es heißen, ‚dem Islam gehört Deutschland‘! Das wird dann die Konsequenz sein und dann werden die Moslems dann in der Mehrheit ihre eigenen Gesetze erlassen, gegebenenfalls noch mit Unterstützung der korrupten und verkommenen Linken […]. Und man darf ja auch nicht vergessen, dass der Dschihad, ja, der Heilige Krieg dieses Islam […] ja nicht nur mit Waffen geführt wird, das ist ja nur eine spezielle Form des Dschihads. Es gibt eine Reihe von anderen Formen und eine davon ist die durch Geburten und durch eine hohe Geburtenrate!“[188]

Ähnlich äußerte sich Björn Höcke im Januar 2018 auf einer Demonstration in Erfurt, indem er ein Recep Erdogan zugeschriebenes Zitat kommentierte:

„Und er sagte in dieser Ansprache wörtlich: ‚Macht fünf Kinder, nicht nur drei! Denn ihr seid die Zukunft Europas‘. Liebe Freunde, das war ein Aufruf zum islamischen Geburten-Dschihad in Europa und was machen ‚unsere’ Altparteien-Politiker in Deutschland und Europa? Wie reagieren sie? Genau, sie schweigen!“[189]

Den genannten Äußerungen ist zu entnehmen, dass die Funktionäre dem vermeintlichen Expansionsstreben des Islam in Deutschland und Europa Gegenwehr entgegenbringen wollen. So spricht Höcke wörtlich davon, dem Islam den „Zutritt nach Deutschland und Europa“ zu verweigern. Auch in dieser Aussage ließe sich in letzter Konsequenz ein mögliches Verbot des Islam in Deutschland herauslesen. Indem Höcke betont, man wolle Moscheen mit Minarett als „Symbol der Landnahme […] nicht zulassen“, könnte er allerdings auch ausdrücken, wie er sich die Zutrittsverweigerung für den Islam in Deutschland vorstellt: Indem der Bau islamischer Gotteshäuser – insbesondere aber der Bau von Minaretten – verboten werden soll. Dies würde einen Verstoß gegen Art. 4 GG bedeuten, da unter den Schutz der Religionsfreiheit auch der Bau von Moscheen fällt. allerdings würde durch diese Maßnahme noch nicht der absolute, von der Menschenwürde geschützte Kernbereich des Grundrechts auf Religionsfreiheit verletzt, so dass sich aus diesen Aussagen noch keine Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung ergeben. In den oben genannten Aussagen ergeben sich jedoch erste Anhaltspunkte für ein mit der Menschenwürdegarantie unvereinbares ethnisches Volksverständnis, welches die Ausgrenzung Einzelner aufgrund ihrer Volkszugehörigkeit fordert.

In Aussagen von Führungsfunktionären der AfD wird dem Islam in pauschalisierender Weise ein aggressives, sogar kriegerisches Wesen zugeschrieben.

So erklärte Höcke im Januar 2018 bezüglich der von muslimische Zuwanderer verantworteten Straftaten:

„Doch, liebe Freunde, das hat etwas mit dem Islam zu tun. […] Der Islam ist eine Religion, die sagt: ‚Das, was der Prophet Mohammed gepredigt hat und was in den einschlägigen Schriften niedergeschrieben ist, das ist das Wort Gottes und das muss unverändert Gültigkeit haben.‘ […] Da hält man aber daran fest, weil man niemals die Aufklärung mitgemacht hat, weil man niemals kritisch den Glauben reflektiert hat und vor allen Dingen gibt es einen ganz großen Unterschied zum Christentum. […] Jesus Christus, das war der Sohn eines Zimmermannes, er predigte den Frieden. Mohammed war ein Feldherr, er predigte und praktizierte den Krieg. Das ist der Unterschied zwischen Christentum und Islam. Und deswegen müssen wir den Islam als Bedrohung ernst nehmen, liebe Freunde. Dieses ist und könnte eine tödliche Bedrohung sein.“[190]

Der baden-württembergische AfD-Landessprecher Marc Jongen unterstellte dem Islam in einer Rede beim Institut für Staatspolitik im Februar 2017 aus Rachegelüsten resultierende, schädliche Absichten gegenüber Europa:

„Und auf Europa, die weiche Flanke des Westens, schauen die betroffenen Kulturen, allen voran der Islam, mit dem Blick der Gedemütigten, die ihre Chance auf Rache, zumindest auf Revanche wittern. Man darf sich ja nix vormachen. Der tödliche Hass, den der sogenannte Islamische Staat gegenüber dem Westen offen zur Schau stellt, das ist nur der explizit gewordene, ins maßlos gesteigerte Groll, der im kollektiven Unterbewusstsein der islamischen Welt im Ganzen rumort. In den Menschenschlachthäusern des IS sind die höllischen Rachephantasien einer gedemütigten Kultur unter brachialer Ausgestaltung aller Über-Ich-Zensur ins Reale gekippt. Und jetzt ist eine relevant große Gruppe aus diesen Breiten, sozusagen in die deutsche Komfortzone eingedrungen und sorgt dort für tägliche mikrostressorische Ereignisse und für ein landesweit signifikant erhöhtes Stresslevel und für den Anstieg der Thymosspannung.“[191]

Die stellvertretende Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion Beatrix von Storch veröffentlichte im April 2017 einen Artikel mit dem Titel „Islam: Aggressiv gegen unsere Kultur und Andersgläubige“, in dem sie einen Zusammenhang zwischen islamischer Erziehung und gesteigerter Gewaltbereitschaft unterstellte:

„In den islamischen Parallelgesellschaften, die sich in Europa formieren und ausbreiten, wird der Boden für schwere Konflikte bereitet. In Frankreich, Großbritannien, Belgien, den Niederlanden und Deutschland – überall bietet sich das gleiche Bild. Hinter den Fassaden der Moscheen und religiösen Zentren werden schon die Kinder und Jugendlichen indoktriniert. […] Es ist die islamische Erziehung in den Familien, die die Jungen zu potentiellen Gewalttätern macht, und nicht die vielbeschworene von der Mehrheitsgesellschaft verschuldete Frustration der jungen Leute wegen Diskriminierung, Rassismus oder Bildungs- und Chancenungleichheit. Die Gewaltbereitschaft hat etwas mit dem Islam zu tun.“[192]

Auch Ralf Özkara, bis November 2018 Landessprecher der AfD Baden-Württemberg[193], attestierte dem Islam in einer Rede auf einer Demonstration im Mai 2018 eine „unglaubliche Gewaltbereitschaft[194].

Tenor der genannten Aussagen ist die Abwertung des Islam aufgrund seines ihm vermeintlich innewohnenden aggressiven und kriegerischen Wesens. Unabhängig davon, dass diese Aussagen geeignet sind, Vorurteile gegen Muslime zu schüren, sind sie in der Weise nicht verfassungsschutzrelevant, als dass durch sie – zulässige – Islamkritik geäußert wird, die die Menschenwürde des Einzelnen nicht persönlich abwertet.

Einzelne Führungsfunktionäre der AfD sprechen dem Islam die Religionseigenschaft in Anbetracht des vermeintlich totalitären Charakters komplett ab. So konstatierte der AfD-Landesvorsitzende in Mecklenburg-Vorpommern, Dennis Augustin, im September 2017 beispielsweise:

„Der Islam ist keine Religion, sondern eine totalitäre Ideologie.“[195]

Mitunter mündet diese Deutung auch in der Gleichsetzung von Islam und Islamismus. So agitierte beispielsweise Jörg Urban, Landesvorsitzender der sächsischen AfD und Leiter der dortigen Landtagsfraktion, ausgehend von der Debatte um islamkonformes Schulessen gegen eine angeblich stattfindende „Islamisierung“ und den „Vormarsch der Islamisten in unseren Schulen“:

„Es ist erschreckend, zu lesen, was hier bereits jetzt für Auswüchse existieren. Da ist von einem Quasi-Verbot von Schweineschinken auf dem Pausenbrot die Rede. Oder von der Verbannung von Gummibärchen, weil die darin enthaltene Gelatine nicht ‚halal‘ sei. […] Als AfD werden wir dem Vormarsch der Islamisten in unseren Schulen alles Menschenmögliche entgegensetzen. Keine Kopftücher im Klassenzimmer und wieder Schnitzel in der Schulspeisung!“[196]

Mit der Gleichsetzung von Islam und Islamismus könnte die Folgerung einhergehen, der Islam stelle keine Religion im Sinne des Grundgesetzes dar. Dies würde in der Konsequenz dazu führen, dem Islam den Status einer Religion abzuerkennen und damit allen Muslimen das Grundrecht auf Religionsfreiheit in Gänze abzusprechen. allerdings wird die letzte Konsequenz der Gleichsetzung von Islam mit Islamismus von keinem der Redner explizit gezogen, so dass es im Unklaren bleibt, ob die Funktionäre der AfD die Abschaffung des Religionsstatus für den Islam anstreben.

Obgleich sich die Führungsfunktionäre der AfD in ihren Verlautbarungen regelmäßig zur Religionsfreiheit bekennen, lassen ihre Ausführungen über zu ergreifende Maßnahmen im Umgang mit dem Islam diesbezügliche Zweifel aufkommen.

In einer Rede im Januar 2018 betonte Höcke eingangs seine Toleranz „in religiösen Dingen“, um dem Islam letztlich einen Wirkungsraum außerhalb Europas zuzuweisen und die Verteidigung Deutschlands gegen seine Einflüsse als Direktive der AfD-Politik auszugeben:

„Ich bin in religiösen Dingen tatsächlich tolerant. Ich sage aber, der Islam, der ist mit unseren Wertvorstellungen, mit unserer Art zu leben, tatsächlich unvereinbar. Der Islam, der hat eine Heimat. Das ist der Orient und meinetwegen Schwarzafrika, aber seine Heimat heißt nicht Sachsen-Anhalt, Deutschland und Europa! Und deswegen ist auch klar – und dieses Selbstverständnis artikulieren wir jetzt als AfD auch schon in den Anträgen im Bundestag, in den Anträgen in den Landtagen, auf den Demonstrationen, die von der AfD organisiert werden. Das, was wir jetzt noch nicht durchsetzen können, weil wir jetzt noch nicht die Macht haben, aber wir werden die Macht bekommen und dann werden wir das durchsetzen… dann werden wir das durchsetzen, was notwendig ist, damit wir auch in Zukunft noch euer… unser freies Leben können. Dann werden wir nämlich die Direktive ausgegeben, dass am Bosporus mit den drei ‚großen M‘, das heißt Mohammed, Muezzin und Minarett Schluss ist, liebe Freunde. Dann wird es nicht mehr möglich sein, den Bau eines Minarettes, der von führenden islamischen Staatsmännern immer wieder als Symbol der Machterlangung selbst interpretiert worden ist, mit der Religionsfreiheit durchzudrücken. Das wird dann nicht möglich sein. […] Wir müssen die De-Islamisierung Deutschlands und Europas vorbereiten.“[197]

Mit der Ankündigung „Dann wird es nicht mehr möglich sein, den Bau eines Minarettes […] mit der Religionsfreiheit durchzudrücken“ unterstellt Höcke letztlich, dass die Religionsfreiheit durch Muslime instrumentalisiert werde, um ungerechtfertigte Ansprüche durchzusetzen. Dies impliziert auch, dass die Religionsfreiheit nach Ansicht Höckes gegenüber dem Islam restriktiver „ausgelegt“ werden müsse. In Verbindung mit seiner Ankündigung, dies umzusetzen, sobald die AfD über die dazu notwendige Macht verfüge, stellt er letztlich eine Einschränkung des Rechts auf Religionsfreiheit in Aussicht. Auch wenn hier explizit der Minarettbau unterbunden werden soll, bleibt angesichts der vorangestellten Forderung, dass mit „Mohammed, Muezzin und Minarett“ am Bosporus „Schluss“ sein müsse, offen, welche Maßnahmen im Zuge der propagierten „De-Islamisierung“ gegebenenfalls noch folgen könnten. Auch aus dieser Aussage lässt sich daher nicht klar ableiten, ob es Höckes Ziel ist, den Islam an sich in Deutschland zu verbieten. Bei einem solchen Komplettverbot der Religionsausübung würde eine bestimmte Bevölkerungsgruppe schlechter gestellt, so dass dies einen Verstoß gegen die Menschenwürde des Art. 1 GG darstellen würde.

Auch Ralf Özkara betonte zwar eingangs in einem Redebeitrag auf einer AfD-Demonstration:

„Ich spreche keinem, keinem einzigen Moslem seine Religionsausübung ab. Auf keinen Fall . Wir haben in Deutschland Religionsfreiheit!“[198]

Gleichzeitig forderte er jedoch die Verdrängung der Religionsausübung in den rein privaten Bereich:

„Aber wenn Muslime in Deutschland ihren Glauben ausüben möchten, dann sie es bitte so tun, wie es die Christen im islamischen Ausland auch tun müssen: Nämlich zuhause und nicht in einem Moscheepalast.“[199]

Dabei verkennt Özkara einerseits, dass der zum Vergleich angeführte christliche Glaube im „islamischen Ausland“ durchaus auch in Kirchen und Gemeindehäusern und nicht nur „zuhause“ praktiziert wird. Zudem entlarvt Ralf Özkara seine vorgegebene Akzeptanz im weiteren Verlauf derselben Rede, indem er unverhohlen und pauschal zur Bekämpfung des Islam in Deutschland aufruft:

„Ich kämpfe bis zu meinem letzten Atemzug gegen den Islam in Deutschland! [Applaus, Jubel] Kinder und Jugendliche in Deutschland müssen mittlerweile Angst haben. Sie müssen Angst haben, wenn sie sich kritisch gegen den Islam äußern. […] Otto von Bismarck – und ich wiederhole das Zitat – Otto von Bismarck hat mal gesagt: ‚Wenn die Deutschen zusammenhalten, so schlagen sie den Teufel aus der Hölle heraus!‘ [Applaus, Jubel] Dann lasst uns jetzt den Islam aus Deutschland herausschlagen! [Applaus, Jubel, begeisterte Pfiffe] Der Islam ist ein verwesender Kadaver in unserem Land. Und ich werde nicht zulassen, dass er uns weiter vergiftet!“[200]

Diese Aussage Özkaras verdeutlicht, dass er durchaus Muslimen ihr Recht auf Religionsausübung nach Art. 4 GG abspricht, indem er ihnen den für den Islam als fundamental definierten Besuch der Moscheen untersagen und ihn in seiner Gesamtheit bekämpfen will. Überdies enthält der Vergleich des Islam mit einem verwesenden Kadaver eine so massive Verächtlichmachung des Islam, dass durchaus denkbar wäre, dass Muslimen in Deutschland aus Sicht Özkaras ein minderwertiger Status zugeschrieben werden sollte. Dies würde in einer Verletzung des Menschenwürdegrundsatzes für alle Muslime in Deutschland münden.

Auch der AfD-Landesvorsitzende in Mecklenburg-Vorpommern, Dennis Augustin, machte in einer Rede im Juli 2017 den Islam pauschal verächtlich, indem er ihn als „Krebsgeschwür“ bezeichnete:

„Und während das Establishment noch von der Chimäre Integration faselt, bilden sich muslimische Parallelgesellschaften wie Krebsgeschwüre in den Ländern der westlichen Wertegemeinschaft. Unter dem Banner der Religionsfreiheit sickert eine aggressive, gewaltverherrlichende, frauenfeindliche Ideologie ein und schickt sich an, das christlich geprägte Abendland in die Steinzeit zurückzuwerfen. […] Dabei kommt es […] so weit, dass die deutschen Jünglinge hilflos mit ansehen, wie ein muslimischer Mob wie die Halbaffen über die Frauen und Freundinnen herfällt.“[201]

Auch der Vergleich von Muslimen mit „Halbaffen“, die über deutsche Frauen herfallen, beinhaltet eine so pauschale Verächtlichmachung von Muslimen als animalisch-triebgesteuerte Sexualtäter, dass der gesamten Bevölkerungsgruppe ein minderwertiger Status zugesprochen wird. Dieser Aussage Özkaras lassen sich Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen den Menschenwürdegrundsatz aus Art. 1 GG ableiten.

Auf einer weiteren Demonstration der Partei sprach sich Ralf Özkara eigenen Angaben zufolge für eine „lückenlose“ Überwachung aller Moscheen aus:

„In meiner Wahlkampfrede in Waiblingen erzählte ich einige Anekdoten aus meinem Privatleben, das mich lehrte, dass der Islam nicht zu Deutschland gehört und jede einzelne Moschee in Deutschland lückenlos überwacht gehört! Wir müssen uns entschieden gegen den politischen Islam, der uns unterwerfen möchte, stellen.“[202]

Auch die stellvertretende Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion Beatrix von Storch forderte im August 2017 eine „Anti-Scharia-Gesetzgebung“ und die pauschale Überwachung von Moscheen:

„Auch in Deutschland haben sich No-go-Areas und islamische Parallelgesellschaften ausgebreitet. In den Moscheen wird gegen unsere Rechtsordnung, gegen Juden und Christen gehetzt. […] Wir müssen handeln. Wir brauchen eine Anti-Scharia-Gesetzgebung: Die Vollverschleierung im öffentlichen Raum und das Tragen des Kopftuches im öffentlichen Dienst müssen verboten werden. Die Moscheen müssen vom Verfassungsschutz überwacht und gegebenenfalls geschlossen werden.“[203]

Die Forderung nach einer lückenlosen Überwachung aller Moscheen durch von Storch und Özkara geht einen Schritt über die – zulässige – Islamkritik hinaus. Hier werden sehr konkrete und einschneidende Maßnahmen gegen (alle) Moscheegemeinden in Deutschland gefordert. Im Gegensatz zu den Gotteshäusern der christlichen Kirchen sowie des Judentums nach Ansicht der oben Genannten jegliche Religionspraxis in den Moscheen „überwacht“ werden. Dies impliziert eine anlassunabhängige und willkürliche Schlechterstellung aller Muslime und kann daher als Anhaltspunkt für eine Verletzung der Menschenwürde nach Art. 1 GG angesehen werden.

In der Gesamtschau aller hier zitierten Aussagen von Führungsfunktionären der AfD ergibt sich eine so fundamentale Ablehnung des Islam und eine pauschalisierte Herabwürdigung von Muslimen, dass unter Zugrundelegung vom Vorliegen einzelner tatsächlicher Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Bestrebung auszugehen ist.

c. Fremden- und minderheitenfeindliche Positionen

In zahlreichen Verlautbarungen namhafter AfD-Funktionäre äußern diese sich negativ über Flüchtlinge bzw. Muslime. Zu prüfen ist, ob diese Äußerungen so weit gehen, dass Flüchtlingen bzw. Muslimen ein per se minderwertiger Status zugesprochen wird.

Es finden sich zunächst eine ganze Reihe von Äußerungen, die die negativen Auswirkungen des Zuzugs von Flüchtlingen bzw. Muslimen beschreiben. Im Rahmen eines Bürgerdialogs im Oktober 2015 bezeichnete Björn Höcke etwa die Aufnahme von Asylbewerbern als „Belastung“ und „Bedrohung“ für Deutschland und deren Auswirkungen als „explosiv“:

„Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat Daten herausgegeben, die knallhart belegen, dass der durchschnittliche Asylbewerber jung ist, er ist männlich und er ist muslimisch. Das ist eine explosive Mischung, die wir uns hier in unser Land importieren. […] Sie sind oft Analphabeten. Sie sind nicht gebildet. Sie sind männlich, muslimisch. Sie bringen dadurch, dass sie männlich sind, ein gewisses Aggressionspotenzial mit sich, das hat nix damit zu tun unbedingt, dass sie muslimisch sind – obwohl, darüber können wir uns auch noch mal unterhalten. […] Diese Menschen sind, allen Beteuerungen der Altparteienpolitiker zum Trotz, keine Bereicherung. Sie sind eine wirtschaftliche Belastung und sie sind eine Bedrohung für unsere gesellschaftliche Stabilität.“[204]

Im Rahmen einer AfD-Kundgebung in Paderborn im Mai 2016 wurde dies von Höcke auf folgende Aussage heruntergebrochen:

„Ich will keine multikulturelle Gesellschaft, weil multikulturelle Gesellschaften multikriminelle Gesellschaften sind.“[205]

Der AfD-Bundesvorsitzende Alexander Gauland sagte auf dem Parteitag der AfD Bayern im Juni 2018 über die derzeitige Migrationspolitik:

„Und wer abertausende, zum Teil hoch aggressive Analphabeten in sein Land holt und ihren Lebensunterhalt finanziert, ist nicht weltoffen, sondern dämlich. [Applaus] […] Wir importieren den Zerfall, indem wir das ethnisch-religiöse und clanstrukturelle Konfliktpotenzial en masse importieren.“[206]

Im Februar 2017 hielt der baden-württembergische AfD-Landessprecher Marc Jongen eine Rede, in der er das „hunderttausendfache rechtswidrige Eindringen kulturfremder Menschen in unser Land“ anprangerte und die Existenz des als „sozialen Großkörper“ bezeichneten deutschen Volkes als bedroht darstellte:

„Durch die Migranteninvasion ist nicht nur die politische Souveränität des Landes verletzt, sondern es wurde auch die psychische, die psychopolitische Integrität dieses sozialen Großkörpers, den wir das Volk oder die Nation nennen, verletzt. Also in psychopolitischer Hinsicht war das zweifelsohne ein Akt der Gewalt, wie er in vergleichbarer Größenordnung sonst eigentlich nur in Kriegszeiten vorkommt.“

Das Eindringen der „Aggressoren“ verglich er mit einem traumatische Folgewirkungen auslösenden „Wohnungseinbruch“. Die politisch Verantwortlichen, auch als „Profiteure der milliardenschweren Asylindustrie“ bezeichnet, machen sich Jongen zufolge eines „historischen Verbrechens schuldig“.[207]

Als Marc Jongen im Juli 2018 auf einer AfD-Veranstaltung über den UN-Migrationspakt („Globaler Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration“, „Global Compact for Migration“) sprach, stellte er Migranten als Eindringlinge dar. Durch die Bezeichnung des aufnehmenden Volkes als „Wirtsgesellschaft“ unterstellte er ihnen zudem parasitäre Eigenschaften:

„Und jetzt schon handeln die Migranten nach diesem, im Vorgefühl sozusagen der Rechte, die ihnen da zugesprochen werden, die sie zu Lasten ihrer Wirtsgesellschaften erhalten sollen.“[208]

Alle diese Äußerungen gehen über ein bloßes Aufzeigen von tatsächlichen oder vermeintlichen vom Zuzug von Flüchtlingen ausgehenden Problemen hinaus. Sie beschränken sich auch nicht darauf, solche Probleme in polemischer Weise überzeichnet darzustellen. Vielmehr sind sie zumindest für eine Auslegung offen, nach der Flüchtlinge bzw. Muslime als per se aggressiver und krimineller und damit minderwertig dargestellt werden ; teils treffen sie solche Aussagen auch eindeutig. So behauptet Höcke in den zitierten Ausführungen eben nicht nur, dass von den im Jahr 2015 zugezogenen Flüchtlingen eine höhere Kriminalitätsgefahr als von Alteingesessenen ausgehen würde. Vielmehr versieht er die Flüchtlinge mit den Attributen „explosive Mischung“, „wirtschaftliche Belastung“ und „Bedrohung für unsere gesellschaftliche Stabilität“ und „gewisses Aggressionspotenzial“ allein weil sie männlich, jung und muslimisch sind, stellt also muslimische junge Männer als ihrer Natur nach gefährlich dar. Vor diesem Hintergrund liegt zumindest nahe, auch seine Ausführungen von 2016 so zu verstehen, dass er nicht nur auf das Konfliktpotenzial beim Zusammenleben verschiedener Kulturen hinweisen will, das auch in Straftaten umschlagen kann, sondern dass er vielmehr Angehörige fremder Kulturen ihrer Natur nach für krimineller als Deutsche hält. Und Gauland mag zwar zunächst nur vage von „abertausenden Analphabeten“ sprechen, die auch nur „zum Teil“ hochaggressiv seien, was sich noch so verstehen lässt, dass er zwischen den ungebildeten, aggressiven Flüchtlingen und dem Rest der Flüchtlinge unterscheiden will. Wenn er dann aber die aktuelle Flüchtlingspolitik pauschal als „Import von ethnisch-religiösem und clanstrukturellen Konfliktpotenzial en masse“ bezeichnet, legt er durch die Auslegung nahe, dass die in Deutschland anwesenden Flüchtlinge ganz überwiegend ungebildet, aggressiv, in vormodernen Sozialstrukturen verhaftet und damit per se minderwertig seien. Eindeutig krass abwertend sind schließlich die Äußerungen Jongens, der Flüchtlinge ausdrücklich mit Eindringlingen in die menschliche Psyche und konkludent mit Parasiten gleichsetzt und sie so in einer Weise abwertet, die zur Auslösung von körperlichem Ekel geeignet ist. Die zitierten Ausführungen richten sich damit teils eindeutig gegen die Menschenwürde von Flüchtlingen bzw. Muslimen, teils legen sie eine solche Auslegung zumindest nahe.

Wie bereits angeklungen ist, wird die Warnung vor einer „Überfremdung“ Deutschlands regelmäßig auch mit verschwörungstheoretischen Ansätzen verbunden. So stellen Führungsfunktionäre der AfD die derzeitige Asyl- und Migrationspolitik unter Rückgriff auf ein gängiges rechtsextremistisches Narrativ mitunter als strategisch gesteuerte Maßnahme zur Schwächung Deutschlands beziehungsweise Europas dar.

Beispielhaft[209] sei hier auf eine Rede Alexander Gaulands im Rahmen einer AfD-Kundgebung im Juni 2016 verwiesen:

„Ludwig der 14., der Sonnenkönig, hätte sich nicht getraut, was sie [Angela Merkel] sich traut, dass sie […] ein Volk völlig umkrempelt und viele fremde Menschen uns aufpfropft und uns zwingt, die als eigenes anzuerkennen. […] Das ist leider auch die Politik vieler gesellschaftlicher Kräfte und der Kirchen und es ist Ihre Aufgabe, in den Kirchen dagegen zu wirken, dass dieses Land von der Erde verschwindet und sozusagen nur noch irgendeine uns fremde Bevölkerung hier lebt. Wir sind die Deutschen und wir wollen das bleiben. […] Es ist, liebe Freunde, eine Politik der menschlichen Überflutung. Ich weiß, das hören manche nicht gern, halten es für unmenschlich. Nein, es ist die Wahrheit, es ist der Versuch, das deutsche Volk allmählich zu ersetzen durch eine aus allen Teilen dieser Erde herbeigekommene Bevölkerung und es gibt genügend gesellschaftliche Kräfte, die das für richtig halten.“[210]

Vereinzelt wird die fremdenfeindliche Agitation auch mit Verweisen auf angebliche biologistische Gesetzmäßigkeiten verbunden. So berichtete Björn Höcke in seiner Rede beim Institut für Staatspolitik im November 2015 über den „Bevölkerungsüberschuss Afrikas“ und dessen Ursächlichkeit im „afrikanischen Ausbreitungstyp“: „Solange wir bereit sind, diesen Bevölkerungsüberschuss aufzunehmen, wird sich am Reproduktionsverhalten der Afrikaner nichts ändern. Die Länder Afrikas, sie brauchen die deutsche Grenze, die Länder Afrikas sie brauchen die europäische Grenze, um zu einer ökologisch nachhaltigen Bevölkerungspolitik zu finden [Zögerlicher, etwas verhaltener Applaus]. Und die Länder Europas brauchen sie gegenüber Afrika und dem arabischen Raum umso dringender, weil Europa – phylogenetisch vollständig nachvollziehbar – eine eigene Reproduktionsstrategie verfolgt. In Afrika herrscht nämlich die sogenannte R-Strategie vor, die auf eine möglichst hohe Wachstumsrate abzielt. Dort dominiert der sogenannte Ausbreitungs-Typ. Und in Europa verfolgt man überwiegend die K-Strategie, die die Kapazität des Lebensraums optimal ausnutzen möchte. Hier lebt der Platzhalter-Typ. Die Evolution hat Afrika und Europa, vereinfacht gesagt, zwei unterschiedliche Reproduktionsstrategien beschert. Sehr gut nachvollziehbar für jeden Biologen. Das Auseinanderfallen der afrikanischen und europäischen Geburtenraten wird gegenwärtig natürlich noch durch den dekadenten Zeitgeist verstärkt, der Europa fest im Griff hat. Kurz, im 21. Jahrhundert trifft der lebensbejahende afrikanische Ausbreitungs-Typ auf den selbstverneinenden europäischen Platzhalter-Typ.“[211]

Solche Verweise auf angebliche Verschwörungen enthalten zwar für sich genommen keine abwertenden Aussagen über Flüchtlinge und Muslime sondern nur über die angeblichen Verschwörer. Und die Ausführungen Höckes erstrecken ihr biologistisches Menschenbild auf Afrikaner und Europäer gleichermaßen, so dass sich auch aus ihnen keine direkte Abwertung von Afrikanern gegenüber Europäern ergibt. Im Kontext können diese Aussagen aber doch erheblich zu einer pauschalen Abwertung von Flüchtlingen bzw. Muslimen beitragen. Sie sind nämlich geeignet, bei den Zuhörern ein Gefühl der Hilflosigkeit und des Ausgeliefertseins hervorzurufen, Sie können daher die Wirkung der zuvor beschriebenen Aussagen über die Gefährlichkeit von Flüchtlingen bzw. Muslimen verstärken und so das gegen diese gerichtete Aggressionspotenzial der Zuhörer steigern. Im Ergebnis lassen sie sich daher als Argumente dafür verstehen, dass man Flüchtlingen bzw. Muslimen zum Selbstschutz eine rechtlich abgewertete Stellung zuschreiben muss. Sie sind damit für eine gegen die Menschenwürde gerichtete Auslegung zumindest offen.

Weitere Äußerungen befassen sich mit Kontakten von Migranten zu alteingesessenen Deutschen und der Integration von Migranten. Insbesondere die Aufnahme muslimischer Zuwanderer wird in Verlautbarungen von AfD-Führungsfunktionären als potenziell gefährlich und mithin verantwortungslos dargestellt.

So bezeichnete Björn Höcke die aktuelle Asylpolitik im März 2017 als „asylpolitischen Amoklauf“ und führte aus:

„Aber ich darf es als verantwortungsvoller Politiker nicht zulassen, dass ich einen millionenfachen Männerüberschuss in mein Land importiere. Das ist sozialer Sprengstoff, den ich meinem Land entsprechend zufüge.“[212]

Auch der bayerische AfD-Landesvorsitzende und Bundestagsabgeordnete Martin Sichert erklärte im Rahmen einer Demonstration der Partei im Januar 2018:

„Dass so viele Deutsche so naiv im Umgang mit Menschen aus diesem Kulturkreis sind, das ist für diese Deutschen lebensgefährlich. Verantwortungsvolle Politiker und verantwortungsvolle Lehrer würden dafür sorgen, Kinder und Jugendliche über diese Gefahren aufzuklären. […] Das alles sind keine Einzelfälle, das ist wohl eher die Regel als die Ausnahme!“[213]

Die Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, Alice Weidel, verwendet in ihren Verlautbarungen wiederkehrend den Begriff „Messer-Einwanderung“ in bewusster sprachlicher Nähe zum Begriff der „Masseneinwanderung“. Sie vermittelt bewusst den Eindruck, Deutsche befänden sich angesichts der derzeitigen Zuwanderungspolitik in permanenter Lebensgefahr:

„Wieder zwei Schwerverletzte, die auf das Konto der Messer-Einwanderung nach Deutschland gehen. […] Niemand weiß, wann und wo der nächste Messerstecher zuschlägt, jeder kann jederzeit an jedem Ort zum nächsten Opfer werden.“[214]

Der sächsische AfD-Landessprecher und Landtagsabgeordnete Jörg Urban stellte muslimische Flüchtlinge in Facebook-Einträgen in völlig undifferenzierter Weise als Vergewaltiger und Mörder dar:

„Junge Mädchen als Schlachtvieh

Wieder wurde ein junges Mädchen ermordet. Wieder sind wir entsetzt, wohin sich unser Land entwickelt. Es muss aber auch klar gesagt werden, dass viele junge Mädchen heute geradezu in die Arme ihrer Vergewaltiger und Mörder gedrängt werden. Politiker, Journalisten, Kirchen, Lehrer, Vereine – alle reden den Mädchen ein, dass man ‚Flüchtlinge‘ nicht diskriminieren darf, sondern dass man sich um sie kümmern muss.

Jede natürliche Vorsicht vor Fremden wird den Mädchen abtrainiert. Wobei Vorsicht mehr als angebracht wäre, bei Männern, die Frauen als minderwertig betrachten und europäisch gekleidete Mädchen als Huren. Die verschiedensten Vertreter der Asylindustrie und des Gutmenschentums treiben unsere Mädchen zur Schlachtbank der Willkommenskultur.

Liebe Eltern! Macht das, was Schule, Kirche, Politik und Medien eigentlich tun müssten: Warnt Eure Mädchen eindringlich vor jedem Kontakt mit muslimischen Jungs und Männern!“[215]

An anderer Stelle warnte Urban explizit vor Liebesbeziehungen mit „jungen Männern aus der Messerkultur“.[216]

Alle diese Äußerungen zu Kontakten zwischen Flüchtlingen und der einheimischen Bevölkerung gehen – wie auch schon die Äußerungen über den Zuzug der Flüchtlinge – über die Benennung bestimmter Probleme im Zusammenleben von Flüchtlingen und alteingesessener Bevölkerung hinaus. Sie sind zumindest für eine Auslegung offen, nach der männliche Flüchtlinge bzw. Muslime ihrer Natur nach aggressiv, triebgesteuert und gefährlich seien, zum Teil bringen sie solche Aussagen auch eindeutig zum Ausdruck. So lässt sich Björn Höckes Äußerung zum „millionenfachen Männerüberschuss“ zwar noch als bloßer Hinweis auf die statistisch gesehen überdurchschnittliche Kriminalitätsneigung von jungen Männern mit geringer Integration in soziale Strukturen verstehen. Näher liegt aber eine Auslegung, nach der Höcke die männlichen Flüchtlinge für ihrer Natur nach dermaßen aggressiv und triebgesteuert hält, dass sie ohne feste Partnerin notwendigerweise zum „sozialen Sprengstoff“ würden. Wenn in den weiteren oben zitierten Äußerungen der Zuzug von Flüchtlingen dann pauschal als „Messerzuwanderung“ diffamiert und Straftaten von Flüchtlingen zur „Regel“ erklärt werden, die „jeden, jederzeit an jedem Ort“ treffen könnte, so dass „Mädchen“ vor „jedem Kontakt mit muslimischen Jungs und Männern“ gewarnt werden müssten, wird die pauschale Abwertung dann auch eindeutig zum Ausdruck gebracht. alle genannten Äußerungen zu Kontakten zwischen Flüchtlingen und einheimischer Bevölkerung sind somit für eine gegen die Menschenwürde gerichtete Auslegung zumindest offen, überwiegend bringen sie diese eindeutig zum Ausdruck.

Resultierend aus dieser Negativdarstellung muslimischer Migranten kommen AfD-Führungsfunktionäre in ihren Verlautbarungen zu dem pauschalen Urteil, dass Muslime nicht in westlich geprägte Gesellschaften integrierbar seien.

So erklärte Alexander Gauland im Rahmen einer Kundgebung am 2. Juni 2016:

[…] wenn aus dem ganzen Nahen Osten Menschen zu uns kommen, junge ungebildete Muslime, dann ist es absurd zu glauben, dass diese Menschen sich hier einfach integrieren lassen. […] Und es wird nichts helfen, denn auch mit viel Geld können Sie Menschen nicht integrieren, die nicht in diese Gesellschaft und nicht in diese Kultur passen.“[217]

Björn Höcke äußerte in einer Rede vom 9. September 2017:

„Und selbst die übelsten Schönfärber der Altparteien müssen eingestehen, dass nicht wenige von diesen jungen Menschen und auch die älteren Menschen mit Migrationshintergrund nicht integrationsfähig oder nicht integrationswillig sind.“[218]

Auch Beatrix von Storch konstatierte im April 2017:

„Die Integration ist gescheitert. Krachend. Bei uns. Erste Konsequenz: Stopp dem Doppelpass! Abstammungsprinzip wieder einführen. Hören wir auf, unsere Staatsbürgerschaft zu verschenken an zu viele, die etwas ganz anderes wollen, als wir.“[219]

In besonders deutlicher und aggressiver Weise äußerte sich im August 2017 das AfD-Bundesvorstandsmitglied und Mitglied des Bundestags Stephan Protschka zu dieser Thematik. Er bezeichnete es als „utopische Ideologie“, dass „man Barbaren einfach nur in unsere Mitte packen müsste und alles wäre gut, sowie dass jede Kultur von gleichem Werte und gleich wenig gefährlich sei.“[220]

Diese Äußerungen zur Integration von Migranten beschränken sich zum Teil auf Forderungen nach einer Migrationspolitik, die zwar restriktiv ist, die Interessen der betroffenen Migranten aber nicht per se außer Acht lässt und dementsprechend auch nicht zum bloßen Objekt staatlicher Migrationspolitik degradiert. So ergibt sich aus dem Grundgesetz, insbesondere aus der Garantie der Menschenwürde, kein Anspruch von Kindern zugezogener Ausländer auf den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft nach dem ius soli durch Geburt. Eine Abschaffung des „Doppelpasses“, durch die die Kinder von in Deutschland ansässigen Ausländern wieder auf die Möglichkeit der Einbürgerung verwiesen wären, würde deren Menschenwürde also nicht in Frage stellen. Weitere Äußerungen zeigen sich zwar kritisch gegenüber Migranten, werten diese aber nicht pauschal ab. Dementsprechend stellt der Hinweis auf die tatsächliche oder vermeintliche Integrationsunfähigkeit bzw. -unwilligkeit von „nicht wenigen“ Migranten deren Menschenwürde noch nicht in Frage. Wenn aber Alexander Gauland davon spricht, dass man Menschen nicht integrieren könne, die „nicht in diese Gesellschaft passen“, liegt doch die Auslegung nahe, dass er bestimmte Migranten für ihrer Natur nach nicht integrationsfähig und damit minderwertig hält. Und wenn Stephan Protschka dann zum Ausdruck bringt, dass er zumindest bestimmte Gruppen von Migranten für „Barbaren“ hält und konkludent zu verstehen gibt, dass diese über eine nicht gleichwertige und gefährlichere Kultur verfügten, wertet er Migranten eindeutig als Gruppe ab und stellt so deren Menschenwürde in Frage.

Da eine Integration in Anbetracht der geschilderten Gegebenheiten als unmöglich dargestellt wird, kann ein friedliches Zusammenleben mit „kulturfremden“ – insbesondere muslimischen – Zuwanderern aus Sicht einiger namhafter AfD-Funktionäre nur durch deren absolute Assimilation an die deutsche „Leitkultur“ erfolgen.

In einer Rede beim Institut für Staatspolitik im November 2015 betonte Höcke explizit die Einseitigkeit der Zugeständnisse, die Zuwanderern abverlangt werden :

„Also, eine dauerhafte Integration oder besser Assimilation – wir sollten auch von Assimilation nicht von Integration sprechen, denn der Integrationsbegriff, den wir aus der Mathematik kennen, bedeutet eben, dass durch das Integrations-, durch den Integrationsprozess von zwei Größen etwas Neues entsteht. Die Deutschen sind aber niemals gefragt worden, ob sie sich im eigenen Lande integrieren wollen. Deswegen favorisiere ich – und das sollten Sie auch tun – den Assimilationsbegriff.“[221]

Auch auf einer offiziellen AfD-Demonstration im Oktober 2016 äußerte sich Höcke vergleichbar:

„Diese Menschen, die Deutsche werden wollen, von denen verlangen wir nicht, dass sie sich integrieren, natürlich verlangen wir von diesen Menschen, dass sie sich hier assimilieren.“[222]

Der baden-württembergische AfD-Landessprecher Ralf Özkara sprach den Fußballspielern Ilkay Gündogan und Mesut Özil anlässlich der öffentlichen Diskussion um deren gemeinsames Foto mit dem türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan und das anschließende Ausscheiden Özils aus der deutschen Nationalmannschaft ab, sich in Deutschland integriert zu haben. In diesem Zusammenhang kam auch er auf die Ursachen der aus seiner Sicht bestehenden Probleme bei der Integration oder Assimilation von Migranten zu sprechen:

„Gündogan und Özil stehen sinnbildlich für Millionen von Menschen mit Migrationshintergrund, die nie in ihrer Zielgesellschaft angekommen sind. Und das wiederum liegt in nicht unerheblichem Maße an dieser Zielgesellschaft selbst: Eine Gesellschaft wie die deutsche, die sich schwer damit tut, ihren Wunsch nach kulturellem Selbsterhalt und nationalstaatlicher Selbstbehauptung selbstbewusst zu artikulieren und stattdessen lieber im Schuldkult schmort, einen Hass aufs Eigene schürt und zu moralischer Selbstbesessenheit in derart exzessivem Ausmaße neigt, dass sie alles Fremde idealisiert und für Migranten den sozialstaatlichen Spendenmodus aktiviert, wird kaum den Druck auf neue Mitbürger ausüben können, der nötig wäre, damit sich diese Menschen integrieren oder gar assimilieren.“[223]

Auch Alexander Gauland sprach in einem Redebeitrag aus 2016 von einer „deutschen Leitkultur“, welcher sich „alles andere“ unterzuordnen habe:

„Ja, es gibt ein Deutsch-Sein auch durch Einwanderung, […] durch ein Leben mit uns und die Anerkenntnis, dass die deutsche Leitkultur die entscheidende Kultur in diesem Lande ist und alles andere sich unterzuordnen hat, weil wir Deutsche sind. Es ist mir egal, ob einer dunkel- oder hellhäutig ist. Es ist mir nicht egal, wie er mit unseren Traditionen, mit unserer Kultur und mit unserer Sprache umgeht. Wenn er sich einfügt in dieses Land, wenn er die Traditionen lebt, wenn er das macht, was sogar manchmal Deutschen schwerfällt, unsere Sprache zu beherrschen, unsere Literatur zu lesen, dann ist er als Deutscher willkommen. Aber bitteschön, ich darf Zweifel bei Menschen haben, die nun mal die Kaaba umrunden, sie wissen worauf ich anspiele und ich muss es nicht weiter ausführen.“[224]

Diese Äußerungen zur Integration oder Assimilation von Migranten lassen sich zum Teil noch so verstehen, dass bloß eine stärkere Anpassung von Migranten an die Mehrheitsgesellschaft gefordert wird, ohne dass ihnen aber die grundlegenden Möglichkeiten zur freien Selbstentfaltung genommen und ohne dass sie und ihre Kultur als per se minderwertig gedacht werden sollen. So ist im allgemeinen Sprachgebrauch weitgehend unklar, welche zusätzliche Anpassungsleistung eines Migranten zu fordern ist, damit nicht nur von seiner Integration sondern von seiner Assimilation gesprochen werden kann. Die isolierte Forderung nach Assimilation statt Integration ist daher für sich genommen inhaltsleer. Des Weiteren definiert Björn Höcke Assimilation zwar dahingehend, dass die Migranten sich an die einheimische Bevölkerung anpassen müssen, während Integration einen beidseitigen Anpassungsprozess beschreibe. Auch hier bleibt aber unklar, in Bezug auf welche Verhaltensweisen bzw. welche Einstellungen diese Anpassung erfolgen soll. Es ist daher nicht ersichtlich, dass die Forderung nach Assimilation auf eine Einschränkung der Selbstentfaltung von Migranten abzielen würde, die auch den Menschenwürdegehalt von Grundrechten verletzt. Des Weiteren stellt der Umstand, dass Björn Höcke die Anpassungslast allein den Migranten auferlegen will, auch noch nicht deren rechtliche Gleichordnung grundsätzlich in Frage. Diese Lastenverteilung lässt noch nicht darauf schließen, dass er Migranten als per se minderwertig ansieht. Sie kann auch schlicht damit begründet werden, dass es sich bei den Migranten um Neuankömmlinge handelt. Diese Äußerungen stellen die Menschenwürde von Migranten also nicht in Frage.

Wenn aber Ralf Özkara die in Gelsenkirchen geborenen, deutschen Fußballnationalspieler Mesut Özil und Ilkay Gündogan wegen ihres Fototermins mit dem türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan nicht nur in der Sache kritisiert, sondern sie wegen dieses vereinzelten – tatsächlichen oder vermeintlichen – Fehlverhaltens gleich zu einem „Sinnbild“ für Migranten hochstilisiert, die wegen des mangelnden Selbstbehauptungswillens der deutschen Gesellschaft nie zur Integration oder Assimilation in diese gedrängt und daher auch nie in ihr angekommen wären, wird deutlich, dass er von Migranten totale Anpassung an den deutschen Durchschnittsbürger im Verhalten und Denken verlangen will. Auch Alexander Gauland verlangt von Migranten, dass sie tun, was „sogar manchen Deutschen schwer fällt“. Die „Umrundung der Kaaba“, also die bloße Ausübung eines zentralen muslimischen Rituals, ist für ihn schon ein Indiz für unzureichende Integration bzw. Assimilation. Solche Forderungen nach vollständiger Anpassung stellen die freie Selbstentfaltung von Migranten grundsätzlich in Frage und berühren daher den Menschenwürdegehalt der einschlägigen Grundrechte.

Des Weiteren die Voraussetzungen für die Gewährung von Asyl sowie der Zuzug von Migranten soll aus Sicht von Führungsfunktionären der AfD massiv eingeschränkt und Abschiebungen erleichtert werden.

Alexander Gauland sprach sich in einer Rede auf einer Wahlkampfveranstaltung der AfD im August 2017 beispielsweise dafür aus, Abschiebungen auch in unsichere Herkunftsländer vorzunehmen:

„Es gibt inzwischen zu viele Kräfte in Deutschland, die immer noch glauben, dass alle Flüchtlinge in diesem Lande versorgt und aufgepäppelt werden können, und genau das wollen wir nicht. Wir wollen in den Bundestag, um dieser Politik endlich den Garaus zu machen. […] Diese Menschen kommen über Libyen, die gehen freiwillig über Libyen ans Mittelmeer, um nach Europa eingeschleust zu werden. Aber wenn wir sagen: ‚Kehrt dahin zurück‘, dann sagen Menschenrechtsorganisationen: ‚Das könnt ihr nicht machen, denn da gelten nicht unsere Menschenrechte!‘ Was ist das für ein Irrsinn? Es gehört sich, dass diese Menschen dahin zurückgeschafft werden, wo sie hergekommen sind, und das ist mir völlig egal, was dort für ein Regime herrscht.“[225]

Den Verweis auf die Einhaltung der Menschenrechte im Herkunftsland bezeichnet Gauland hier als „Irrsinn“ und erklärt stattdessen eine Politik zum Ziel, in welcher die aus seiner Sicht bestehenden deutschen Interessen über die Menschenrechte schutzbedürftiger Flüchtlinge gestellt werden.

Björn Höcke spricht Muslimen in Anbetracht von Verfehlungen Einzelner gar in Gänze das Asylrecht ab:

„Ziehen wir die Konsequenzen: Kein Asyl für Muslime in Deutschland!“[226]

Eine solche pauschale Benachteiligung von Muslimen strebt auch der baden-württembergische AfD-Landessprecher und Bundestagsabgeordnete Marc Jongen an. Er forderte wiederholt, die Einwanderung aus islamischen Ländern „grundsätzlich“ zu stoppen, um negative Auswirkungen auf Deutschland abzuwenden. So beispielsweise im August 2017:

„Und wenn wir das sehen und sehen, dass dieser Reformislam eben nicht – gut gemeint – aber nicht funktionieren wird, dann müssen wir doch sagen, wir müssen die Einwanderung aus islamischen Ländern grundsätzlich stoppen. […] Diese Zuwanderung wird unser Land vollkommen, unwiederbringlich verändern, wenn wir sie nicht stoppen. Weil die Multi-Kulti-Ideologie, die hier gepredigt wird, von den Islamverbänden aufgegriffen, schlau verwendet, die sprechen so lange die Multi-Kulti-Sprache bis sie selber in der Mehrheit sind und dann werden sie der dann zur Minderheit gewordenen deutschen Bevölkerung ihre Regeln diktieren und genau das müssen wir verhindern.“[227]

In seinem Redebeitrag auf einer AfD-Demonstration im Januar 2018 in Erfurt agitierte Höcke gegen die Aufnahme weiterer Zuwanderer und forderte eine Netto-Zuwanderung in Höhe von „Minus eine[r] Million in den nächsten vier Jahren“:

„Und es ist doch, es ist doch völlig egal, ob jetzt in den nächsten vier Jahren 800.000 kommen, ob eine Million kommen oder ob 1,5 Millionen kommen. Es werden dieselben unqualifizierten Armutszuwanderer sein, die man seit zwei Jahren verstärkt und auch schon vorher ins Land gelassen hat. Das sind also Menschen, die unserem Land nichts nützen, sondern die unsere Sozialsysteme auf das Schlimmste belasten. […] Wir wollen nicht nochmal eine Million zusätzliche illegale Einwanderer in den nächsten vier Jahren! Wir wollen eine Einwanderung von Minus einer Million in den nächsten vier Jahren. [Applaus] […] Wir müssen Europa als Festung denken, jedenfalls jetzt in der Gegenwart. Und zwar als belagerte Festung – und ich bin bereit, das zu tun.“[228]

In besonders vehementer Weise agitierte der seit November 2018 von seiner Position zurückgetretene baden-württembergische AfD-Landessprecher Ralf Özkara im Dezember 2017 gegen Migranten und Asylbewerber, als er die Gewalttaten Einzelner zum Anlass nahm, Sanktionen für deren Gesamtheit zu fordern. Özkara bezeichnete das Tötungsdelikt zum Nachteil eines deutschen Mädchens als Akt „archaisch-afghanischer Aggression“ und beklagte, dass „einheimische jugendliche Mädchen von mordenden Kulturbarbaren niedergemetzelt“ würden. In der Konsequenz forderte er:

„Es wird allerhöchste Zeit! allerhöchste Zeit für sofortige Remigration, das heisst für Massenabschiebungen!“[229]

Selbst der ansonsten eher moderat auftretende AfD-Bundessprecher Jörg Meuthen forderte auf dem AfD-Parteitag in Augsburg im Juni 2018, den Multikulturalismus „hinwegzufegen“ und eine „Festung Europa“ zu errichten:

„An uns ist es nun, den ebenso verlorenen Narrativ des buchstäblich grenzenlosen Multikulturalismus ebenso hinwegzufegen, und genau das werden wir tun. Und wir lassen uns darin nicht aufhalten. Wir haben damit bereits begonnen, und manchen geht es zu langsam, ich sage: Wir kommen gut voran. […] Diese Mitstreiter wissen wie wir, dass es eine Festung Europa braucht, wenn wir nicht untergehen wollen in diesem Jahrhundert. Jawohl, eine Festung Europa, drunter geht das nicht. Um unsere Werte, unsere Zivilisation, unsere Geschichte und unsere Kultur zu bewahren.“[230]

Diese Äußerungen zur Gewährung von Asyl und zur Abschiebung von Migranten lassen sich zum Teil noch so verstehen, dass sie bloß auf eine Verhinderung des Zuzugs von Migranten abzielen bei gleichzeitiger konsequenter Abschiebung von illegal in Deutschland aufhältigen Ausländern und der Verschärfung der Voraussetzung für die Gewährung von Aufenthaltstiteln. Dies gilt für die Forderungen Jörg Meuthens nach einer „Festung Europa“, den Forderungen Björn Höckes nach einer „Netto-Minus-Zuwanderung“ und der Forderung Marc Jongens nach einem „grundsätzlichen Stopp“ der Einwanderung aus islamischen Ländern. Da das Grundgesetz – von bestimmten Konstellationen wie dem Familiennachzug, abgesehen – keinen allgemeinen Anspruch von Ausländern auf Einreise in das Bundesgebiet kennt, ein solcher sich insbesondere auch nicht aus der Menschenwürde ergibt und natürlich auch die Abschiebung von illegal in Deutschland aufhältigen Ausländern ohne Weiteres zulässig ist, stellen solche Forderungen die Menschenwürde von Ausländern nicht in Frage. allerdings wird die restriktive Migrationspolitik in diesen Äußerungen durchweg mit einer auffälligen Vehemenz gefordert und zur Schicksalsfrage hochstilisiert und zum Teil auch spezifisch mit der Herkunft der Migranten aus islamischen Ländern begründet. Dies legt die Vermutung nahe, dass die Sprecher Flüchtlinge, insbesondere muslimische Flüchtlinge, für per se aggressiv und gefährlich halten, einen Kontakt mit ihrer für minderwertig gehaltenen Kultur vermeiden wollen und sie so deren Menschenwürde anzweifeln. In den fraglichen Äußerungen für sich genommen kommt dies aber nicht hinreichend deutlich zum Ausdruck. Die weiteren hier zitierten Aussagen sind in dieser Hinsicht dann aber eindeutig. So stellt Alexander Gauland klar, dass ihm die Achtung der Menschenrechte der Flüchtlinge nach Abschiebung in ihre Herkunftsländer „völlig egal“ sei. Er befürwortet also eindeutig eine Abschiebepolitik, die Migranten Folter, Todesstrafe oder sonstigen Beeinträchtigungen ihrer Menschenwürde aussetzt. Björn Höcke will Muslimen grundsätzlich kein Asyl gewähren, diesen also pauschal eine rechtlich abgewerteten Status zuschreiben. Er stellt so deren Menschenwürde ebenfalls eindeutig in Frage.

2.1.2 Demokratieprinzip

Bei weiten Teilen der Aussagen sind zumindest kritische Positionen gegenüber der parlamentarischen Demokratie in ihrer gegenwärtigen Verfassung erkennbar. Als gemeinsames Fundament lässt sich dabei eine harte, teils vulgäre, aber grundsätzlich im Rahmen des politischen Diskurses zulässige Kritik an der Politik der gegenwärtigen Regierung und ihrem Personal, insbesondere einzelnen Personen bzw. Amtsträgern wie der Bundeskanzlerin, identifizieren. Ein Teil der Aussagen geht jedoch deutlich darüber hinaus. Hierbei wird die Zielrichtung und Intensität der Kritik deutlich erweitert.

So erklärte der brandenburgische AfD-Funktionär Steffen Königer, Mitglied im dortigen Landtag und Beisitzer im Bundesvorstand, am 19. August 2018 via Facebook:

„Alle deutschen Altparteien zimmern am Sarg unserer Heimat!“[231]

Auch Marc Jongen, AfD-Landessprecher des Landesverbandes Baden-Württemberg und Mitglied des Bundestages, äußerte sich in einem Facebook-Eintrag vom 8. Juni 2016 ähnlich und erklärte, die politische Führung Deutschlands arbeite gegen das Wohl des Landes:

„Nur durch einen weitgehenden Austausch der ‚Eliten‘ ist unser schwer geschundenes Deutschland noch zu retten!“[232]

Björn Höcke, Sprecher des AfD-Landesverbandes Thüringen und Fraktionsvorsitzender der AfD im Landtag von Thüringen, spricht im Rahmen seiner Rede bei der Jungen Alternative am 17. Januar 2017 in Dresden in Bezug auf das Handeln der etablierten politischen Parteien in Deutschland von „einer Politik gegen das Volk“.[233]

In einer anderen Rede konkretisierte Höcke die politische Agenda, die vermeintlich dahinterstehe:

„Diese Menschenfeinde sind für ihre ‚One-World‘-Ideologie bereit, unsere Kultur, unsere in Jahrhunderten gewachsene Vertrauensgesellschaft, unsere Frauen und Töchter zu opfern. […] Wie die Toten des 17. Juno 1953 sind unsere Frauen, sind unsere Töchter Opfer von Ideologen. Sie sind Opfer einer Ideologie, einer Ideologie, die – und das muss deutlich betont werden – in ihrer kulturzersetzenden Ausprägung lediglich eine Ableitung des verbrecherischen, historischen Sozialismus ist. Sie sind Opfer des menschengemachten, von Menschen zu verantwortenden und als menschenverachtend zu bezeichnenden Multikulturalismus.“[234]

Auch Alexander Gauland, Bundessprecher der AfD, Mitglied des Deutschen Bundestages und dortiger AfD-Fraktionsvorsitzender, spricht bei dem inhaltlichen Fundament, das den Aktivitäten der politischen Parteien vermeintlich zugrunde liege, von einer „Multikulti-Ideologie“, mit der man das Volk gefügig machen wolle, und welche „der Erpressung durch die SED-Ideologie“ ähnele.[235]

In den o. g. Ausführungen wird eine verächtliche Haltung gegenüber Vertretern und Institutionen demokratischer Parteien offenbar. Die postulierten Thesen beschränken sich dabei nicht nur auf eine an inhaltlichen Kriterien ausgerichtete Kritik an der Regierung oder der Regierungspolitik, sondern umfassen sämtliche etablierten Parteien und ihre Vertreter, denen in Gänze unterstellt wird, sie verfolgten eine Agenda, die denjenigen, die sie eigentlich vertreten sollten, schade. Dabei mache es letztlich auch keinen substantiellen Unterschied, welche Partei die jeweilige politische Mehrheit innehabe oder die Regierung stelle, da sowohl Regierungs- als auch Oppositionsparteien die gleiche (schädliche) ideologische Motivation antreibe und beide im Kern dieselbe Politik betrieben. Aus dieser Argumentation folgt, dass die Existenz unterschiedlicher Parteien, die Beteiligung an Wahlen, die Auseinandersetzungen im parlamentarischen Raum und der politische Machtwechsel innerhalb dieses Systems lediglich Makulatur seien. Mithin wird die Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit der parlamentarischen Demokratie hierdurch bewusst delegitimiert.

In weiteren Verlautbarungen von AfD-Führungsfunktionären wird die vermeintliche politische Agenda der etablierten Parteien und politischen Akteure ausführlicher beschrieben und bewertet. So spricht Alexander Gauland von einer „zerstörerischen Ideologie“, welche die politische Führung antreibe.[236] Die Bundeskanzlerin wolle „den Bevölkerungsaustausch unumkehrbar machen“.[237] Mit jedem Tag, an dem sie weiter im Amt sei, werde „unser Land weiter destabilisiert“.[238]

Andreas Kalbitz, Vorsitzender des AfD-Landesverbandes Brandenburg, Mitglied des Landtages, dortiger Fraktionsvorsitzender und Beisitzer im AfD-Bundesvorstand, argumentiert ähnlich, beispielsweise im Rahmen seiner Rede auf dem Kyffhäusertreffen am 2. September 2017:

„Die Blockparteien haben sich unseren Staat zur Beute gemacht und die Regierung unser Land und Volk zum Schlachtfeld ideologischer Experimente überall. […] Das ist alles Unsinn, aber es ist mehr als Unsinn, es ist der Plan, der ideologisierte Plan der Deutschlandabschaffer, der Deutschlandhasser, die in diesem Parlament sitzen. Die Claudia Roths, die Volker Becks, und wie sich dieser ganze Politausschuss so schimpft [Applaus, zustimmende Rufe]. Wir erleben ein verwaltetes Elend staatlich institutionalisierter Inländerfeindlichkeit.“[239]

Neben diesen Verschwörungstheorien werden die etablierten Parteien und ihre Vertreter sowie die Regierung und ihre Institutionen von Führungsfunktionären mitunter auch in die Nähe von undemokratischen Regimen bzw. historischen Diktaturen gebracht.

In einer Rede bezeichnete Höcke die Bundesrepublik als „real existierende[n] Umerziehungs- und Gesinnungsstaat“.[240] In einer anderen spricht er vom „Verwesungsgeruch einer absterbenden Demokratie“, die durchs Land wabere.[241]

Sehr häufig setzen Führungsfunktionäre der AfD das politische System der Bundesrepublik bzw. politische Vorgänge mit Entwicklungen in der DDR oder gar im NS-Staat gleich oder erwecken zumindest den Eindruck, es bestünden offenkundige Parallelen. So sprach Marc Jongen etwa im Rahmen einer Rede in Bezug auf das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, das auf Initiative des damaligen Bundesministers für Justiz, Heiko Maas, initiiert wurde, von Zensur- und Einschüchterungsmaßnahmen, die denen im Dritten Reich gleichkämen.[242]

Ähnlich äußerte sich auch Beatrix von Storch, Mitglied des Bundestages und dortige stellvertretende Fraktionsvorsitzende der AfD, am 19. Dezember 2016 auf ihrer Facebook-Seite:

„Es ist wieder soweit. Was 1933 als ‚Unwahrheit‘ bekämpft wurde, heißt heute ‚Fake‘. Herr Maas, Sie können im 3. Reich einfach abschreiben.“[243]

Im Folgenden zitierte von Storch die Bestimmungen der „Verordnung des Reichspräsidenten zur Abwehr heimtückischer Angriffe gegen die Regierung der nationalen Erhebung“ vom 21. März 1933, die die Grundlage für das spätere sogenannte Heimtückegesetz bildete und einen wesentlichen Schritt zur faktischen Ausschaltung des Rechtes auf freie Meinungsäußerung im nationalsozialistischen Staat darstellte.[244]

Alexander Gauland erklärte in einer Rede beim AfD-Landesverband Brandenburg am 13. Oktober 2018, dass „das Gerede von Vielfalt, Buntheit und Bereicherung sich von den Phrasen der SED-Funktionäre kaum unterscheidet.“[245] Dabei schränkt er allerdings ein, dass er die Bundesrepublik nicht als autoritäres Regime bewerte, es aber „bedenkliche Tendenzen in diese Richtung“ gebe.[246] Weiterhin führte er aus:

„Liebe Freunde, die Freiheit stirbt scheibchenweise, das totalitäre Gras wächst langsam und wir müssen uns diesem Wachsen des totalitären Grases entgegenstellen.“[247]

Durch die o. g. (teilweisen) Gleichsetzungen wird die demokratische Ordnung als Ganzes in Frage gestellt, als angebliches Unrechtsregime gebrandmarkt und ihr letztlich die Legitimation abgesprochen.

Mit derartigen Gleichsetzungen gehen häufig auch persönliche Herabsetzungen und Beschimpfungen von Politikern einher, die von zahlreichen Führungsfunktionären der AfD geäußert werden. Diese richten sich sowohl gegen (Spitzen-)Politiker aller Parteien, denen systematische Korruption, Vetternwirtschaft, Machtmissbrauch und permanenter Rechtsbruch vorgeworfen wird, als auch gegen einzelne Personen wie die der amtierenden Bundeskanzlerin Angela Merkel. Björn Höcke bezeichnet diese u. a. als „Rechtsbrecherin“, die „anscheinend von Sinnen“ sei oder „einen psychologischen Befund“ habe.[248] An anderer Stelle äußert sich Höcke über die Bundeskanzlerin wie folgt:

„Und wir werden im Rahmen der rechtstaatlichen Möglichkeiten alles tun, liebe Freunde, wenn die Wende in diesem Land eingeleitet und vollzogen worden ist, diese Frau mit einem rechtstaatlichen Verfahren doch noch in die Verantwortung zu bekommen. Sie ist nicht würdig und sie ist es nicht wert, dass wir ihren Namen aussprechen.“[249]

Aus dieser personenbezogenen Verächtlichmachung des politischen Gegners und der zuvor beschriebenen Diffamierung von Prozessen und Institutionen der parlamentarischen Demokratie wird ein Zerrbild erzeugt, das bei den Zuhörern bzw. Betrachtern den Eindruck des Niedergangs, der Ausweglosigkeit und der Unterdrückung von Andersdenken suggerieren soll. In der Konsequenz müsse aus Sicht von AfD-Politikern ein fundamentaler Bruch mit den bestehenden politischen Verhältnissen angestrebt werden. Hinsichtlich der Art und des Umfangs dieses Bruchs und des Wegs, wie dieser erreicht werden soll, bleiben die meisten Aussagen von AfD-Führungsfunktionären indifferent. Dabei werden zwar mitunter sprachliche Bilder und Phrasen mit einer martialischen, teils militärischen bzw. revolutionären Rhetorik verwendet, sie geben aber keinen gesicherten Aufschluss über die jeweilige Haltung zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Zumindest lassen viele derartige Verlautbarungen anklingen, das deutsche Volk befinde sich in einer Notlage, die bei einem ungehinderten Ablauf der politischen Entwicklungen nur zu einem Bürgerkrieg oder einem gewaltsamen Umsturz führen könnten.

Somit müsse die AfD Erfolge erzielen, ansonsten seien andere, schärfere Mittel zur Durchsetzung ihrer geforderten Ziele nötig, um sich „dieses Land zurück [zu holen].

Unterstrichen wird der in Aussicht gestellte Ernst der Lage durch die pathetische Betonung, dass der „Auftrag [der AfD] ein historischer“ sei. Getreu dieser Logik wird die AfD von vielen Führungsfunktionären – wie etwa dem Bundessprecher Alexander Gauland – als „einzige Oppositionspartei“ bezeichnet, gegen die die politischen Mitbewerber aufgrund des politischen Erfolgs der Partei umso schärfer vorgehen wollten.[250] Im Falle eines Machtwechsels müsse dieser aber absolut und kompromisslos vollzogen werden. Hierzu führte Björn Höcke bei seiner Rede bei der Jungen Alternative in Dresden im Januar 2017 weiter aus:

„Aber wir, liebe Freunde, wir Patrioten werden diesen Wasserstrahl jetzt zudrehen, wir werden uns unser Deutschland Stück für Stück zurückholen! […] Wir werden das so lange durchhalten – und so lange ich in etwas in der AfD zu sagen habe, werde ich dafür eintreten und dafür kämpfen – wir werden das so lange durchhalten, bis wir in diesem Lande 51 Prozent erreicht haben, oder… [Applaus, Jubel] …oder aber als Seniorpartner – als Seniorpartner! – in einer Koalition mit einer Altpartei sind, die durch ein kathartisches Fegefeuer gegangen ist, die sich selbst wiedergefunden hat und die abgeschworen hat von einer Politik gegen das Volk, um endlich wieder zu einer Politik für das eigene Volk… [Rest geht in Jubel unter][251]

Höcke postuliert hier in aller Deutlichkeit eine absolute Polarität zwischen „alten“ Kräften, die sich der „Abschaffung“ des Staates verschrieben hätten, und der AfD. Höckes Aufruf, sich „unser Deutschland Stück für Stück zurückholen“ zu wollen, verdeutlicht einmal mehr dessen homogenes Volks- und Gesellschaftsverständnis, das eine Vielfalt politischer Interessen und Richtungen negiert und die Güte politischer Haltungen und Positionen, die sich im parlamentarischen Pluralismus niederschlagen, nach der für ihn existenziellen Frage bemisst, ob sie für oder gegen diese vermeintliche „Auflösung“ seien. Höcke nimmt hierbei auch keinerlei Differenzierung vor, sondern verortet sämtliche Parteien und gesellschaftlichen Kräfte, die aus seiner Sicht eine falsche Politik betreiben, pauschal bei den „alten Kräften“, die es zu stürzen gelte. Die einzige Konturierung, die er vornimmt, beschränkt sich auf das Verhältnis dieser „alten Kräfte“ zur AfD, die als „fundamentaloppositionelle […] Bewegungspartei“ diese Brandmauer aufrechterhalten müsse, bis die AfD „in diesem Lande 51 Prozent erreicht“ habe.

Es zeigt sich, dass Höcke jegliche Kompromissbereitschaft, die für eine pluralistische, die Interessen der Bevölkerung in ihrer Vielfalt abbildende Demokratie notwendig ist, ablehnt. Entsprechend billigt er Koalitionen bzw. Kooperationen mit einer „Altpartei“ nur, wenn diese durch ein „Fegefeuer gegangen ist, sich selbst wiedergefunden hat, und die abgeschworen hat von einer Politik gegen das Volk“. Höcke setzt folglich einen irrationalen und angesichts der Heterogenität der Interessen imaginierten einheitlichen „Volkswillen“ als absoluten Fixpunkt, dem sich auch andere Parteien unterzuordnen hätten. In der Konsequenz bedeutet die Forderung ein faktisches Einebnen politischer Differenzen und eine Homogenisierung der Positionen, was in letzter Konsequenz die Etablierung eines völkischen Grundsätzen verpflichteten Parteiensystems zur Folge hätte. Schon im Wortlaut Höckes schwingt ein antiliberales Grundverständnis von Politik mit, das die Legitimität divergierender politischer Interessen leugnet.

Auf der Parteiführungsebene lassen sich diverse Aussagen feststellen, die meist seit Jahren von einigen Funktionären wiederholt vorgetragen werden, und die teilweise auf ein problematisches Verhältnis zum Demokratieprinzip schließen lassen. So bedienen sie überwiegend folgendes Narrativ: Sämtliche politische Parteien (außer der AfD), deren in den Parlamenten vertretene Abgeordnete sowie die von ihnen gebildeten Regierungen und geleiteten Institutionen handelten nicht im Interesse des deutschen Volkes. Stattdessen folgten sie lediglich ihrem eigenen finanziellen, machtpolitischen oder sonstigen individuellen Vorteil, seien politisch praktisch nicht unterscheidbar und bildeten ohnehin eine eigenständige, vom Volk abgehobene Klasse. Dabei wird diesen Parteien und Politikern mitunter unterstellt, dass sie nicht nur ignorant gegenüber den Nöten, Problemen und Interessen des Volkes seien, sondern eine planmäßige, von fremden Interessen geleitete politische Agenda verfolgten, die in kollusivem Zusammenwirken eine gezielte Vernichtung Deutschlands in seiner aktuellen Form zum Ziel hätten.

Problematisch sind in diesem Zusammenhang die Vehemenz und Rigorosität, mit denen die jeweiligen politischen Positionen anlassübergreifend und über den gesamten Zeitraum hinweg vorgetragen werden, sowie die Unbedingtheit, mit der sämtliche etablierten Parteien, deren Vertreter und Institutionen der parlamentarischen Demokratie verächtlich gemacht werden bzw. deren dauerhafte Ablösung gefordert wird. Die Prinzipien der Kompromissfindung, des Interessenausgleichs, des Pluralismus, der Macht auf Zeit und der Ablösung von Regierung und Opposition auf friedlichem, elektoralem bzw. parlamentarischem Wege werden dabei regelmäßig als Farce, Show oder Scheindemokratie verunglimpft, ohne dass eigene konkrete politische Konzepte zur Neuordnung des Systems formuliert werden, die ebenfalls mit den Leitgedanken der freiheitlichen demokratischen Grundordnung in Einklang stehen.

Während die Kritik an den politischen Verhältnissen und an der Regierung mit dem Ziel, diese in Wahlen abzulösen, keinen Verstoß gegen das Demokratieprinzip darstellen, liegt hier aufgrund der perpetuierten, ständigen und vehementen Kritik einiger Führungsfunktionäre an demokratisch legitimierten Repräsentanten des politischen Systems und allen Elementen des Parlamentarismus eine derartige Verächtlichmachung der politischen Verhältnisse vor, dass von Anhaltspunkten für Bestrebungen gegen das Demokratieprinzip ausgegangen werden kann. Denn die Bezeichnung der derzeitigen politischen Verhältnisse als „Unrechtsregime“ und Vergleiche mit der SED-Diktatur und dem verbrecherischen Regime der Nationalsozialisten machen die Einstellung einiger Funktionäre deutlich, dass das politische System bekämpft und grundlegend geändert werden müsste. Aussagen, auf welchem Wege dem Grundsatz der Volkssouveränität Rechnung getragen und die Offenheit des politischen Willensbildungsprozesses gewährleistet werden soll, werden nicht getätigt. Dies lässt den Schluss zu, dass einzelne Führungsfunktionäre der AfD die Abschaffung der Altparteien und die Einführung eines dem vermeintlich einheitlichen „Volkswillen“ verpflichteten und insofern gleichgeschalteten Parteiensystems als einzige Möglichkeit ansehen, um die bestehenden Verhältnisse zu ändern. Bei diesen Funktionären lassen sich daher im Ergebnis Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen das Demokratieprinzip annehmen.

2.1.3 Rechtsstaatsprinzip

Zu prüfen ist im Folgenden, ob tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sich die Führungsfunktionäre der AfD gegen das Rechtsstaatsprinzip als Element der freiheitlichen demokratischen Grundordnung richten.

Das Rechtsstaatsprinzip als wesentlicher Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung umfasst drei zentrale Elemente: Erstens gehört dazu die Rechtsbindung der öffentlichen Gewalt nach Art. 20 Abs. 3 GG, zweitens die Kontrolle der Rechtsbindung durch unabhängige Gerichte und drittens die Wahrung des staatlichen Gewaltmonopols.

Grundsätzlich ist voranzustellen, dass direkte Angriffe gegen den Rechtsstaat als solchen, also gegen dessen grundsätzliche Existenz, nicht festzustellen sind. Vielmehr stilisiert sich die Partei als Retter oder Bewahrer einer vermeintlich aus den Fugen geratenen rechtsstaatlichen Ordnung in der Bundesrepublik. Begründet wird dies durch die AfD vor allem mit dem Argument, dass im Zuge der Flüchtlingskrise und der darauf folgenden Einwanderung von Flüchtlingen und Asylbewerbern geltendes Recht durch die Bundesregierung außer Kraft gesetzt worden sei. Jedoch führt die AfD ebenso vermeintliche Missstände in der Inneren Sicherheit sowie eine in ihren Augen zu schwache Justiz als Nachweis an.

Fraglich ist, ob sich die AfD – im vorliegenden Fall ihre Führungspersonen – trotz dieser Selbstinszenierung durch ihre politischen Ziele und/oder ihre Verlautbarungen explizit oder implizit gegen eines dieser Elemente richtet. Zunächst ist daher zu untersuchen, ob eine Kollision mit dem Grundsatz der Rechtsbindung der öffentlichen Gewalt und der Kontrolle derselben durch unabhängige Gerichte vorliegt.

In Betracht kommt hier in erster Linie das Verhältnis der Partei zum Islam, das sich innerhalb der Führungsriege der AfD auch auf die Haltung zu rechtstaatlichen Prinzipien niederschlägt. So ordnete der baden-württembergische Landtagsabgeordnete und Landessprecher Marc Jongen in einer Rede im Mai 2017 dem Grundgesetz einen prägenden kulturellen Unterbau zu, vor dessen Hintergrund die Rolle des Islam zu werten sei. Jongen führte dabei wie folgt aus:

„Der liberale Rechtsstaat, der wir ja sind, und der sich in dem Grundgesetz konkretisiert hat, fußt, das heißt auch das Grundgesetz fußt auf Voraussetzungen, die es nicht selbst garantieren kann. Die kommen aus der Geschichte her, die kommen aus der Tradition her, aus unserer Kultur, aus den christlich-humanistischen Wurzeln. All das ist eben nicht durch das Grundgesetz selbst zu garantieren, sondern man muss sich immer bewusst sein, dass es hier, sozusagen, einen Unterbau gibt und das sind die Wurzeln unserer Leitkultur. Deswegen ist diese ganze Beschränkung auf´s Grundgesetz, so wichtig dieses ist, eben absolut nicht ausreichend, wenn wir von dieser Leitkultur sprechen. Und wenn diese Voraussetzungen schwinden, dann schwindet irgendwann auch der Verfassungspatriotismus und dann wird am Ende auch die Verfassung nicht mehr gelten, sondern am Ende womöglich durch die Scharia oder sonst was ersetzt werden. […] Das Christentum, dann mit seiner spezifisch protestantischen Färbung in weiten Teilen Deutschlands, das ist eben nicht einfach eine Religion unter vielen, sondern es hat diese Kultur hier zutiefst geprägt und es ist deswegen nicht einerlei, ob in einer Stadt, in einer Innenstadt ein Kirchturm oder ein Minarett steht. […] Und deswegen sagen wir auch ganz klar, in unserem Parteiprogramm: Der Islam gehört nicht zu Deutschland! [Applaus] Solange wie das Grundgesetz in Deutschland gilt und auch ernst genommen wird, kann er nicht zu Deutschland gehören. […] Die Kopftuchfraktion hat den Sieg davongetragen. Und dem müssen wir uns stellen und müssen deshalb möglichst restriktiv die Gesetzeslage gestalten gegenüber dem Islam. So ist das. [Applaus][252]

Die Beschreibung Jongens, wonach das Grundgesetz auch Folge eines historischen Prozesses ist, der eine Vielzahl kultureller, religiöser und philosophischer Wurzeln in sich vereint, mag historisch bzw. rechtsphilosophisch zutreffen. allerdings leitet Jongen aus dieser Interpretation die Existenz einer inhärenten, unvergänglichen Leitkultur ab, die der rein juristischen Ausgestaltung des Grundgesetzes vorangehe. Der Islam ist für Jongen demnach eine Bedrohung für diese essentielle Leitkultur, der mit einer Verschärfung der Gesetzeslage „gegenüber dem Islam“ zu begegnen sei.

Nicht nur konterkarierte eine solche Deutung praktisch das freiheitlich-demokratische Wertefundament, indem es bestimmten kulturellen Erscheinungsformen einen Vorrang einräumt. Vielmehr ist Jongen offenbar bereit, Gesetze für eine bestimmte Gruppe der Bevölkerung – den Muslimen – zu modifizieren, um deren vermeintlich negativen Einfluss auf die „Leitkultur“ zu bekämpfen. Neben einem Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 GG könnte ein solches Vorgehen zudem gegen die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung – die eben keine kulturell determinierte Ausgestaltung von Gesetzen vorsieht – verstoßen. Denn die Grenze scharfer Kritik, die für sich genommen noch nicht verfassungsfeindlich ist, ist dort überschritten, wo bestimmten Bevölkerungsgruppen, wie beispielsweise Muslimen, ein von vornherein minderwertiger oder untergeordneter Status zugeschrieben wird. Dies ist vorliegend zu bejahen. Eine auf dieser Grundlage erlassene Gesetzesänderung wäre verfassungswidrig mit der Folge, dass der Rechtsanwender ohne eine taugliche Rechtsgrundlage handelte. Das Vorgehen etwa von Behörden und Gerichten wäre damit willkürlich. Bei der Anwendung der geforderten Gesetzesänderung würde daher gegen das Rechtsstaatsprinzip verstoßen werden.

Auch die stellvertretende Parteivorsitzende Beatrix von Storch plädiert in einem Facebook-Post vom August 2017 für einen härteren Umgang mit dem Islam. Zur Eindämmung einer vermeintlichen Islamisierung forderte sie darin die Einführung einer „Anti-Sharia-Gesetzgebung“. Unter anderem umfasste ihr Vorschlag dabei auch folgenden Passus:

„Die Vollverschleierung im öffentlichen Raum und das Tragen des Kopftuches im öffentlichen Dienst müssen verboten werden. Die Moscheen müssen vom Verfassungsschutz überwacht und gegebenenfalls geschlossen werden.“[253]

Dem Wortlaut nach verlangt von Storch hier die pauschale Überwachung von Moscheen durch den Verfassungsschutz. Über eine Stigmatisierungswirkung hinaus könnte der Vorschlag darauf hinauslaufen, dass der Verfassungsschutz sein Handeln bzw. Tätigwerden nicht an Recht und Gesetz ausrichtet, sondern an politischen Vorgaben.

Auch Björn Höcke gibt in seinem Buch „Nie zweimal in denselben Fluß“ einen Eindruck darüber preis, welchen Stellenwert rechtliche Garantien für ihn haben, wenn es um die Umsetzung vermeintlich notwendiger politischer Maßnahmen geht:

„Vor allem eine neue politische Führung wird dann schwere moralische Spannungen auszuhalten haben: Sie ist den Interessen der autochthonen Bevölkerung verpflichtet und muß aller Voraussicht nach Maßnahmen ergreifen, die ihrem eigentlichen moralischen Empfinden zuwider laufen. […] Ja, neben dem Schutz unserer nationalen und europäischen Außengrenzen wird ein großangelegtes Remigrationsprojekt notwendig sein. Und bei dem wird man, so fürchte ich, nicht um eine Politik der ‚wohltemperierten Grausamkeit‘, wie es Peter Sloterdijk nannte, herumkommen. Das heißt, daß sich menschliche Härten und unschöne Szenen nicht immer vermeiden lassen werden. Man sollte seitens der staatlichen Exekutivorgane daher so human wie irgend möglich, aber auch so konsequent wie nötig vorgehen.“[254]

Die Interessenwahrung für die autochthone Bevölkerung – wobei sprachlich bewusst auf die ethnische Herkunft, nicht aber auf die Staatsangehörigkeit abgestellt wird, was wiederum eine rechtsstaatlich nicht hinnehmbare Ungleichbehandlung impliziert – erfordert Höcke zufolge Maßnahmen, die dem moralischen Empfinden zuwiderlaufen könnten. Dies gelte insbesondere für ein Remigrationsprojekt. Zudem zeigt sich, dass Höcke offenbar bereit ist, solche Rechtsschädigungen in Kauf zu nehmen, um ein politisches Ziel zu erreichen, andernfalls müsste die Wahrung der „Humanität“ über der konsequenten Umsetzung stehen. Es ist zumindest nicht auszuschließen, dass bei einer solchen Vorgehensweise rechtsstaatliche Standards verletzt würden. Im Einzelnen bleibt jedoch offen, wie etwa das „Remigrationsprojekt“ umgesetzt werden soll. Ein Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip kann somit allein aus dieser Aussage nicht entnommen werden.

Abgesehen von der Rechtsbindung der öffentlichen Gewalt könnten Führungsfunktionäre der AfD zudem die Garantie des staatlichen Gewaltmonopols in Frage stellen. Der brandenburgische Landessprecher Andreas Kalbitz zweifelte in einer Rede im Mai 2017 die Wirksamkeit staatlicher Garantieleistungen, wie etwa die öffentliche Sicherheit, an und kritisierte auf dieser Grundlage ein vermeintlich zu strenges Waffenrecht:

„Da funktioniert ja auch das Gefüge, das wir als Bürger mit dem Staat haben nicht mehr. Warum geben wir Rechte ab? Warum zahlen wir Steuern. Wir zahlen Steuern und geben Rechte ab, weil wir sagen, dafür kümmert sich der Staat um Daseinsversorge. Er kümmert sich um Sicherheit. Er kümmert sich um funktionierende Straßen und all diese Dinge. Und dieser Vertrag ist in weiten Teilen einseitig gekündigt worden. Und wenn ich auf dem Land wohne und bin in einer Bedrohungssituation und die Polizei braucht 90 Minuten, bis sie da ist, gleichzeitig ich aber das Recht abgegeben habe an den Staat, als Inhaber des Gewaltmonopols, das Recht abgegeben habe, Waffen zu besitzen oder zu tragen, dann funktioniert das Gefüge nicht mehr.“[255]

Kalbitz suggeriert auf Basis seiner eigenen Interpretation, wonach der Rechtsstaat grobe Mängel im Hinblick auf die Rechtsdurchsetzung aufweise, die Notwendigkeit eines partiellen Selbstschutzes der Bevölkerung. Er offenbart hier eine Haltung, wonach der Respekt vor dem Gewaltmonopol davon abhängt, ob man Polizeipräsenz individuell als ausreichend erachtet. Ohne das Prinzip des staatlichen Gewaltmonopols hier selbst anzugreifen, rechtfertigt und befördert Kalbitz hiermit entsprechende Haltungen.

In eine ähnliche Kerbe schlägt Ralf Özkara, der in einem Facebook-Eintrag vom 28. August 2018 einen umstrittenen Tweet des AfD-Bundestagsabgeordneten Markus Frohnmaier verteidigte und dessen Einlassungen ausdrücklich unterstützte. Frohnmaier hatte im Lichte der teilweise gewalttätig verlaufenen Demonstrationen in Chemnitz im August 2018 erklärt:

„Wenn der Staat die Bürger nicht mehr schützen kann, gehen die Menschen auf die Straße und schützen sich selber. Ganz einfach! Heute ist es Bürgerpflicht, die todbringende ‚Messermigration’ zu stoppen! Es hätte Deinen Vater, Sohn oder Bruder treffen können!“[256]

Özkara konstatiert eine „Erosion des Gewaltmonopols und den damit einhergehenden Kontrollverlust“ und äußert vor diesem Hintergrund Verständnis und Anerkennung gegenüber Frohnmaier und den Demonstranten in Chemnitz. Frohnmaier selbst appelliert in seinem Tweet angesichts einer angeblichen „Messermigration“ an die „Bürgerpflicht“, statt seinen Aufruf an die Polizei zu richten, die im Falle einer tatsächlich existierenden Gewaltkriminalität („Messermigration“) zuständig wäre. In jedem Fall ist der Tweet dazu geeignet, das Vertrauen in die Wirksamkeit des staatlichen Gewaltmonopols zu unterlaufen. Frohnmaier und Özkara zeigen ihr Verständnis für illegitime Reaktionen auf die vermeintliche Schwäche des Rechtsstaates und legitimieren dadurch mittelbar Angriffe auf das staatliche Gewaltmonopol.

Die AfD zeichnet durch Übertreibungen und Verzerrungen wiederholt ein Schreckensbild über den Zustand des Rechtsstaats. Auch Björn Höcke sieht das Land an einem solchen Punkt angekommen:

„Die AfD ist die letzte evolutionäre, sie ist die letzte friedliche Chance für unser Vaterland. [Rufe: ‚Jawohl!‘, Applaus] Damit sie es sein kann, muss sie sich als inhaltliche – nicht als strukturelle, als inhaltliche – Fundamentalopposition verstehen, denn sie ist die einzig relevante politische Kraft des Bewahrenden, die gegen die kollektiven Kräfte der Auflösung der One-World-Ideologen und ihrer Verbündeten steht. [Applaus][257]

Höcke zeichnet ein Endzeit-Szenario, in dem der AfD die Rolle des „Bewahrenden“ zukommt. Es stellt sich die Frage, was sich nach Ansicht Höckes ereigne, sollte die AfD ihre Chance nicht nutzen können. Denklogisch müsste nach der letzten „friedlichen“ Chance eine eruptive, unfriedliche Phase beginnen. Die aus seiner Sicht bestehenden existenziellen Probleme im Land können folglich nur von der AfD gelöst werden oder sie werden gar nicht gelöst, dann allerdings wäre – ganz im Sinne des Bildes der „Evolution“ – die letzte Chance, der letzte Entwicklungsschritt hin zu einem gewaltsamen Ringen um die „Zukunft des Volkes“ vertan. In einem solchen Bürgerkriegszustand würde jede Wahrung des staatlichen Gewaltmonopols unterminiert.

Björn Höcke ist es auch, der den Widerstand gegen die Einwanderungspolitik – der aus demokratischen Wahlen hervorgegangenen gegenwärtigen Bundesregierung – im Hinblick auf dessen Legitimität und Erforderlichkeit in den Kontext diverser Freiheitskämpfe in der deutschen Geschichte stellt, wobei er u. a. auch den Widerstand gegen Hitler aufführt. Höckes pauschaler Widerstandsaufruf stellt das Gewaltmonopol eines demokratischen Rechtsstaats in Frage, verunglimpft diesen durch dessen Kontextualisierung mit Unrechtsregimen, wie der NS- oder auch der DDR-Diktatur und impliziert damit einhergehend insbesondere eine Verharmlosung des historischen Nationalsozialismus. Er bringt schließlich eine fundamental und kompromisslos ablehnende Haltung gegenüber der gegenwärtigen politischen Ordnung zum Ausdruck. Im Einzelnen äußert Höcke in seinem Buch „Nie zweimal in denselben Fluß“:

„Denken Sie an den Freiheitskampf Arminius‘ gegen das römische Imperium oder das Ringen der Stauferkaiser gegen die weltlichen Anmaßungen der Päpste, den Bauernaufstand im 16. Jahrhundert, die Befreiungskriege gegen Napoleon, den patriotischen Widerstand gegen Hitler, den nationalen Aufstand am 17. Juni gegen die sowjetische Besatzungsmacht, den gerade erwähnten deutschen Herbst 1989 und heute die Bürgerproteste gegen die Einwanderungspolitik – das alles spricht für einen Grundzug in unserem Nationalcharakter. In der Gesamtschau ist das beeindruckend. […] Auch wenn wir Patrioten bisweilen an der Widerstandskraft unseres Volkes zweifeln, ist auch heute noch lange nicht das letzte Wort gesprochen.“[258]

Aus dem Wortlaut von Höckes Exkurs in die Geschichte, in der er explizit Bezug nimmt auf revolutionäre Umbrüche und nationale Freiheitsbestrebungen, lässt sich durchaus die Sehnsucht nach einer Überwindung der politischen Verhältnisse ablesen, zumal er den politischen Kampf gegen die „Einwanderungspolitik“ in einen existenziellen Zusammenhang bringt. Die Gleichstellung der heutigen Zeit mit wesentlichen Ereignissen aus der Vergangenheit zeigt dabei zwar geschichtsverkennende Grundzüge, fordert aber an sich noch keinen Widerstand hinsichtlich einer etwaigen Gewaltanwendung gegen den Staat. Den demokratischen Charakter der Bundesrepublik könnte Höcke jedoch mit seiner nachfolgenden Aussage anzweifeln. So führte er bei einer Demonstration im September 2015 in Erfurt aus:

„Es gibt immer wieder Menschen, die mir sagen, dass diese selbstmörderische Politik darin begründet liegt, dass Deutschland gar kein souveräner Staat sei. Habt ihr davon auch schon gehört? Und tatsächlich hat Bundesfinanzminister Schäuble im Jahr 2015 gesagt – ich zitiere den unverehrten Bundesfinanzminister Schäuble: ‚Und wir in Deutschland sind seit dem 8. Mai 1945 zu keinen Zeitpunkt mehr vollsouverän gewesen.‘ – Zitat Ende. Ein Staat, der nicht souverän ist, kann auch keine Demokratie sein! Aber ich sage auch zu denen, die von einem übermächtigen Gegner sprechen: Verzagt nicht, denn ein Volk, das souverän sein will, das wird souverän!“[259]

Höcke spielt hier auf den rechtsextremistischen Verschwörungsmythos einer weiterhin besetzten oder fremdbestimmten Bundesrepublik an und versucht damit, seine These einer vermeintlich mangelhaften demokratischen Ordnung zu untermauern. Mit dem Topos eines illegitimen politischen Systems lassen sich mittelbar auch rechtstaatswidrige Handlungsweisen begründen, die das staatliche Gewaltmonopol in Frage stellen. Die Formulierung, wonach es sich bei Regierung und Staat um einen „übermächtigen Gegner“ handle, der eine „selbstmörderische Politik“ verfolge, gegen die man die Souveränität wiedererlangen müsse, vermittelt zudem eine besondere Bedrohungssituation. Derartige Verbalangriffe sind potenziell geeignet, ein illegitimes Vorgehen gegen eine solche Bedrohung präventiv als (überlebens-)notwendig umzudeuten, in jedem Fall sind sie tauglich, das Vertrauen in den Staat und seine demokratische Verfasstheit zu unterminieren.

Insgesamt ergibt sich folglich ein differenziertes Bild: Die Führungsfunktionäre der AfD sehen sich selbst als bewahrende Kraft, die sich um den Rechtsstaat bemüht, dabei allerdings in Teilen eine fragwürdige Haltung gegenüber dessen Kernprinzipien einnehmen. Insbesondere Björn Höcke und Marc Jongen legen hier eine besondere Radikalität an den Tag, indem sie nicht nur Kritik an demokratischen Prozessen äußern, sondern das demokratische System selbst attackieren und so Begründungsmuster für rechtstaatswidrige Bestrebungen konstruieren. Davon abgesehen aber bleiben die Verlautbarungen auf Ebene der Führungsfunktionäre jedoch diffus und begründen im Hinblick auf die Dimension der Rechtsstaatlichkeit keine hinreichend verdichteten Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Bestrebung.

2.1.4 Revisionismus

Der Kernbereich des Grundgesetzes, der in der freiheitlichen demokratischen Grundordnung seine Ausprägung findet, ist de facto als Kontradiktion zum nationalsozialistischen Unrechtsstaat entworfen. Jede Bestrebung, den Nationalsozialismus zu verherrlichen, zu verharmlosen oder zu bagatellisieren, kann deshalb als Indiz für eine verfassungsfeindliche Grundeinstellung bzw. Zielsetzung angesehen werden. So hat das BVerfG im NPD-Urteil ausgeführt, dass es „erhebliche indizielle Bedeutung hinsichtlich der Verfolgung verfassungsfeindlicher, auf eine Beeinträchtigung oder Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichteten Ziele einer Partei“ entfaltet, wenn diese sich der Vorstellungswelt des Nationalsozialismus verbunden fühlt[260].

Explizit positive Bezugnahmen auf den nationalsozialistischen Unrechts- und Willkürstaat, wie sie etwa durch Neonazis formuliert werden, liegen im Falle der Führungsfunktionäre der AfD nicht vor. allerdings finden sich regelmäßig Rekurse auf die Geschichts- und Erinnerungspolitik in Deutschland, die seitens der Funktionäre aus einem bestimmten Blickwinkel beurteilt wird. Dabei fordern zentrale AfD-Funktionäre immer wieder einen veränderten Umgang mit der deutschen Geschichte. Am deutlichsten illustriert dieses Vorhaben der thüringische AfD-Landesvorsitzende Björn Höcke. Höcke ist der Ansicht, „dass das permanente Mies- und Lächerlichmachen unserer Geschichte die Menschen wurzellos gemacht[261] habe und fordert aufgrund dessen eine „erinnerungspolitische Wende um 180 Grad“[262]. Für Höcke ist die heutige Erinnerungskultur, die vermeintlich ausschließlich negative Aspekte der deutschen Geschichte in den Fokus rückt, zum einen Ausdruck eines mangelnden Selbstbewusstseins der Deutschen, zum anderen aber auch das Ergebnis einer „nach 1945 begonnenen, systematischen Umerziehung“.[263] Höcke stellte bei einer Rede im Januar 2017 in Dresden hierbei die These auf, dass das deutsche Volk seine „Visionskraft“ verloren habe und führte hierzu weiter aus:

„Die Bombardierung Dresdens war ein Kriegsverbrechen. [Applaus, Jubel] Sie ist vergleichbar mit den Atombombenabwürfen über Hiroshima und Nagasaki. [Zustimmung, Applaus] Mit der Bombardierung Dresdens und der anderen deutschen Städte wollte man nichts anderes, als uns unsere kollektive Identität rauben. Man wollte uns mit Stumpf und Stiel vernichten, man wollte unsere Wurzeln roden. Und zusammen mit der dann nach 1945 begonnenen systematischen Umerziehung hat man das auch fast geschafft. Deutsche Opfer gab es nicht mehr, sondern es gab nur noch deutsche Täter. Bis heute sind wir nicht in der Lage, unsere eigenen Opfer zu betrauern. […] Und anstatt die nachwachsende Generation mit den großen Wohltätern, den bekannten weltbewegenden Philosophen, den Musikern, den genialen Entdeckern und Erfindern in Berührung zu bringen, von denen wir ja so viele haben – Markus Mohr hat darauf hingewiesen und die Namen stellenweise erwähnt, und es war doch nur eine kleine Gruppe, die er mangels Zeit aufzählen konnte – viel eicht mehr als jedes andere Volk auf dieser Welt, liebe Freunde! Und anstatt unsere Schüler in den Schulen mit dieser Geschichte in Berührung zu bringen, wird die Geschichte, die deutsche Geschichte, mies und lächerlich gemacht. So kann es und darf es nicht weitergehen! [Jubel, längerer, stehender Applaus, Rufe: ‚Höcke, Höcke!‘]“[264]

Björn Höcke spannt hier einen Bogen von einem vermeintlichen Mangel an Visionen und Selbstbewusstsein hin zur deutschen Geschichte des 20. Jahrhunderts. Seiner Auffassung nach sei der „Selbstbehauptungswillen“ des Volkes zwar nicht gänzlich verloren, allerdings nur mehr „Fassade“, die sich etwa im Wiederaufbau der Frauenkirche in Dresden oder des Berliner Stadtschlosses zeige. Um dieser Fassade wieder einen „neuen, würdigen Geist einzuhauchen“, bedürfe es demnach mehr:

„Wenn wir eine Zukunft haben wollen – und wir wollen diese Zukunft haben und immer mehr Deutsche erkennen das, dass auch sie eine Zukunft haben wollen – dann brauchen wir eine Vision. Eine Vision wird aber nur dann entstehen, wenn wir uns wieder selber finden, wenn wir uns wieder selbst entdecken. Wir müssen wieder wir selbst werden. Selber haben werden wir uns nur, wenn wir wieder eine positive Beziehung zu unserer Geschichte aufbauen. Und schon Franz Josef Strauß bemerkte: Die Vergangenheitsbewältigung als gesamtgesellschaftliche Daueraufgabe, die lähmt ein Volk. Liebe Freunde, Recht hatte er, der Franz Josef Strauß! [Applaus] Und diese dämliche Bewältigungspolitik, die lähmt uns heute noch viel mehr als zu Franz Josef Strauß’ Zeiten. Wir brauchen nichts anderes als erinnerungspolitische Wende um 180 Grad! [Applaus] Wir brauchen so dringend wie niemals zuvor diese erinnerungspolitische Wende um 180 Grad, liebe Freunde. Wir brauchen keine toten Riten mehr in diesem Land. Wir haben keine Zeit mehr, tote Riten zu exekutieren [sic!]. Wir brauchen keine hohlen Phrasen mehr in diesem Land, wir brauchen eine lebendige Erinnerungskultur, die uns vor allen Dingen und zuallererst mit den großartigen Leistungen der Altvorderen in Berührung bringt. [Applaus][265]

Laut Höcke ist die vermeintliche Selbstverlorenheit des deutschen Volkes, die es quasi seiner Vitalität beraube, direkt auf die deutsche Erinnerungs- und Geschichtspolitik zurückführen. In geschichtsverfälschender Art und Weise unterstellt Höcke den alliierten des Zweiten Weltkriegs hierbei eine grundsätzlich antideutsche Motivation, die sich in der Bombardierung Dresdens – einem Kriegsverbrechen – manifestiert habe. Dies begründet er nicht nur mit den hohen Opferzahlen oder einer vermeintlich mangelnden kriegsstrategischen Bedeutung Dresdens, sondern legt den alliierten „nichts anderes“ zur Last, als den willen, „uns unsere kollektive Identität zu rauben“, „uns mit Stumpf und Stiel [zu] vernichten“ und „unsere Wurzeln [zu] roden“. Höcke übergeht an dieser Stelle die Tatsache, dass das Deutsche Reich trotz einer grundsätzlich aussichtslosen Lage im Hinblick auf den Kriegsausgang weiterhin erbitterten Widerstand leistete, weiterhin Verbrechen in großem Maßstab verübte und eine Großstadt wie Dresden – mithin ein aus damaliger Sicht legitimes Angriffsziel – in einem entfesselten Krieg darstellte. Zwar ist die Bombardierung Dresdens durchaus umstritten und auch unter Historikern besteht erheblicher Dissens über die Frage, ob und inwieweit das Ereignis als Verbrechen zu beurteilen ist; Höcke geht es hier aber nicht um eine seriöse Diskussion in Bezug auf diese Thematik, vielmehr nutzt er sie als Brennglas für die von ihm vertretene These eines langandauernden Kampfes äußerer Feinde gegen Deutschland. Entsprechend verknüpft er damit auch sein Diktum einer „systematischen Umerziehung“, die „dann nach 1945“ begonnen habe, und greift damit ein Motiv auf, das im rechtsextremistischen Spektrum Verbreitung findet, wonach den Deutschen im Nachgang des Kriegs ein „Schuldkomplex“ eingeimpft worden sei. Dieser äußere sich auch in der vermeintlichen Unfähigkeit, „unsere eigenen Opfer zu betrauern“, was im Lichte der singulären Verbrechen der Nationalsozialisten ebenfalls als geschichtsrelativierendes Motiv gewertet werden kann. Dass Höcke die Zeit „nach 1945“ als einsetzende Phase der beginnenden „Umerziehung“ und damit als negatives historisches Kapitel beschreibt, wirft darüber hinaus ein Schlaglicht auf seine Haltung zu Wesen und Werten der Bundesrepublik im Vergleich zur Zeit vor 1945, die für Höcke im Umkehrschluss offenbar die letzte Epoche darstellt, in der das deutsche Volk noch frei von Selbstzweifeln und Erniedrigung gewesen sei. Höcke fasst den Zustand des deutschen Volkes daher auch wie folgt zusammen:

„Bis jetzt ist unsere Geistesverfassung, unser Gemütszustand immer noch der eines total besiegten Volkes. [Applaus]. Wir Deutschen – und ich rede jetzt nicht von euch Patrioten, die sich hier heute versammelt haben – wir Deutschen, also unser Volk, sind das einzige Volk der Welt, das sich ein Denkmal der Schande in das Herz seiner Hauptstadt gepflanzt hat. [Applaus][266]

Bemerkenswert ist zunächst auch die mindestens antipluralistische, wenn nicht an völkisches Denken erinnernde Formulierung, eines kollektiven Bewusstseinszustands, der sich allgemein im deutschen Volk finden lasse, das scheinbar auch kollektiv unter der vermeintlichen „Schmach“ zu leiden habe. Das Motiv eines erniedrigten und seiner Souveränität beraubten Volkes veranschaulicht Höcke mit seinem Vorwurf, wonach sich kein anderes Volk der Welt „ein Denkmal der Schande in das Herz seiner Hauptstadt gepflanzt“ habe, womit er offenkundig auf das in Berlin befindliche Mahnmal für die ermordeten Juden Europas anspielt. Der Passus hat auch eine mediale Debatte ausgelöst, die sich meist jedoch auf die semantische Frage konzentrierte, ob Höcke das Mahnmal selbst als „Schande“ bezeichnet habe, oder – wie er selbst behauptet – es sich bei der Formulierung um eine Beschreibung des Mahnmals als Stätte der Erinnerung an die historische Schande handle.

Der Wortlaut lässt hier in der Tat einen Interpretationsspielraum zu. Die Einbettung in den Gesamtkontext der Rede lässt allerdings den Schluss zu, dass Höcke das Mahnmal selbst zwar nicht direkt als „Schande“ deklariert, er ihm wegen seiner Funktion und auch der Positionierung im „Herz[en] der Hauptstadt“ jedoch entschieden ablehnend gegenübersteht. Höcke interpretiert das Mahnmal einzig im Lichte seiner Diagnose einer allumfassenden Umerziehung und Erniedrigung und sieht es demzufolge als sichtbaren Beweis für eine aufoktroyierte Einhegung deutschen Selbstbewusstseins angesichts der „großartigen Leistungen der Altvorderen“. Der originäre Sinn des Mahnmals scheint für Höcke absolut keine Bedeutung zu entfalten, einer kritischen Auseinandersetzung mit den historischen Verbrechen – die im Übrigen auch negativ konstitutiv für die Bundesrepublik wirken – entzieht er sich vollkommen.

Höcke zieht daraus die Schlussfolgerung, dass ein Ende dieser „dämliche[n] Bewältigungspolitik“ vonnöten sei, damit „wir uns wieder selber finden, […] wir uns wieder selbst entdecken“, ja, wir „wieder wir selbst werden“ können und fordert daher „nichts anderes als eine erinnerungspolitische Wende um 180 Grad“. So solle man sich ausschließlich auf die positiven Seiten der Geschichte beziehen, statt die deutsche Geschichte „mies und lächerlich“ zu machen, was in der Konsequenz zur „Selbstauflösung“ führe. Es müsse „der Geist eines neuen, ehrlichen, vitalen, tief begründeten und selbstbewussten Patriotismus“ entstehen und eine „innere Erneuerung“ herbeiführen. Diese Prämisse ist für Höcke elementar, wie er zum Schluss seiner Rede ausführt:

„Denn wir führen einen gerechten Kampf. Einen Kampf, der mit der Bundestagswahl nicht endet und der langfristig darüber entscheiden wird, ob wir und unsere Kinder noch eine Zukunft in der Mitte Europas haben oder ob unser Wohlstand, unser Staat, unsere Kultur und unser liebes Volk im Chaos versinken. Liebe Freunde, wir müssen nichts weniger als Geschichte schreiben, wenn es für uns Deutsche und für uns Europäer noch eine Zukunft geben soll.“[267]

Der Redner begnügt sich folglich nicht mit einem Kampf um parlamentarische Mehrheiten, er fokussiert seine Ausführungen mit diesem Schlussplädoyer vielmehr auf die aus seiner Sicht existenzielle Bedingung eines „Wiederaufstehens“ und des Zurücklassens geschichts- und erinnerungspolitischer Grundsätze der Bundesrepublik, die dieses „Wiederaufstehen“ vermeintlich hemmen.

Höcke offenbart in der Gesamtschau der zitierten Passagen ein organisches Volksverständnis, das nicht nur von einem Glauben an die innere Homogenität geprägt ist, sondern auch von der Überzeugung, dass die aus seiner Sicht „furchtbare Lage dieses Landes [und] dieses Volkes im Jahre 2017“ auf ein vermeintlich feindseliges Wirken gegen Deutschland und die nach 1945 erfolgte „systematische Umerziehung“ zurückzuführen sei. Höcke bewegt sich hier in Bezug auf seine Gegenwartsanalyse und deren Herleitung im weithin bekannten revisionistischen Topos eines unterdrückten, besiegten, unsouveränen und erniedrigten Deutschlands, das von äußeren Feinden klein gehalten und an dessen Entfaltung gehindert werde, der so auch im rechtsextremistischen Spektrum verbreitet ist.

Björn Höcke sticht im Hinblick auf die ideologische Tiefe und argumentative Stringenz im Zusammenhang mit revisionistischen Positionen innerhalb der Führungsriege der AfD deutlich heraus. Kein anderer Spitzenfunktionär der Partei leitet entsprechende Haltungen derart überlegt und fundamental her. Dass entsprechende Argumentationsmuster jedoch nicht nur durch ihn formuliert werden, zeigt sich etwa an der Rede des Parteivorsitzenden Alexander Gauland auf dem Kyffhäusertreffen 2017, bei dem dieser sich explizit auf Höcke berief und wie folgt ausführte:

„Liebe Freunde, wer Geschichte säubert, zerstört unsere Identität, und unser Freund Björn Höcke hat zu Recht darauf hingewiesen: Wir lassen uns unsere Identität nicht zerstören! [Applaus] Ja, wir haben uns mit den Verbrechen der zwölf Jahre auseinandergesetzt und, liebe Freunde, wenn ich mich in Europa umgucke, kein anderes Volk hat so deutlich mit einer falschen Vergangenheit aufgeräumt wie das Deutsche. Man muss uns diese zwölf Jahre jetzt nicht mehr vorhalten! Sie betreffen unsere Identität heute nicht mehr und das sprechen wir auch aus. [Applaus] Und deshalb, liebe Freunde, haben wir auch das Recht, uns nicht nur unser Land, sondern auch unsere Vergangenheit zurückzuholen. Wenn die Franzosen zu Recht auf ihren Kaiser stolz sind und die Briten auf Nelson und Churchill, haben wir das Recht, stolz zu sein auf die Leistungen deutscher Soldaten in zwei Weltkriegen. [Applaus; ‚Gauland‘-Rufe]

Weniger scharf als Höcke stellt auch Gauland das Diktum auf, „unsere Identität“ solle zerstört werden, vor allem durch ein vermeintliches Vorhalten der Zeit des Nationalsozialismus. Ausgehend von der Prämisse, dass man sich in ausreichender Weise von dieser Epoche distanziert und sie aufgearbeitet habe, könne man demnach auch „stolz […] sein auf die Leistungen deutscher Soldaten in zwei Weltkriegen“. Gauland ignoriert hierbei zum einen, dass der Nationalsozialismus als unmittelbar vorausgehendes politisches System selbstverständlich negativ-konstitutiven Charakter für die Bundesrepublik besitzt und die demokratische Verfasstheit direkt auf die Erfahrung mit und der Distanzierung von nationalsozialistischem Unrecht aufbaut. Die völlige Aberkennung dieser Erinnerung für die deutsche Identität ist in dieser Hinsicht also durchaus problematisch, da sie versucht, die umgekehrt prägende Wirkung des Nationalsozialismus für die Identität der Bundesrepublik auszublenden.

Zum anderen ist vor diesem Hintergrund gerade der Folgerung Gaulands, dass man aufgrund dessen natürlich auch als Deutscher „auf die Leistungen deutscher Soldaten in zwei Weltkriegen“ stolz sein könne, eine revisionistische Motivation zuzuerkennen. Die mangelnde Differenzierung zwischen Erstem und Zweitem Weltkrieg ist hierbei vor allem zu beachten. Eine Gleichsetzung beider Kriege und der beteiligten Soldaten verkennt vollends den Charakter der Wehrmacht als Machtinstrument in einem ideologisch geprägten Weltanschauungs- und Vernichtungskrieg, zahlreiche Kriegsverbrechen und die Involvierung von Wehrmachtseinheiten in den Holocaust. Individuelle Tadellosigkeit einzelner Wehrmachtssoldaten bleibt hiervon natürlich unberührt. Gauland allerdings verzichtet gänzlich auf eine solche Differenzierung.

Auch Gaulands Aussage ist dabei das Ziel inhärent, die aktuelle Erinnerungskultur zugunsten einer nicht näher konkretisierten Wandlung des Erinnerns hin zu einer positiven Identifikation mit der eigenen Geschichte zu modifizieren. Dieses Begehren teilt auch der ehemalige Landessprecher der AfD Baden-Württemberg, Ralf Özkara. Er verteidigte Gaulands o. g. Ausführungen gegen öffentliche Kritik und griff dabei dessen Argumentation auf:

„Die Medienmeute stürzt sich neuerdings – mal wieder – auf unseren Spitzenkandidaten Alexander Gauland, weil er in seiner Rede auf dem Kyffhäusertreffen gesagt hat, dass wir stolz auf unsere Wehrmachtssoldaten sein sollten und unser Geschichtsbild sich nicht auf die schlimmsten zwölf Jahre deutscher Geschichte beschränken sollte. Dem ist nichts hinzuzufügen! Gaulands Aussage ist richtig. Und Gaulands Aussage ist wichtig. Richtig und wichtig in einer Zeit, in der Kasernen politisch korrekt umbenannt, Bilder in Kasernen abgehängt und Militärtraditionen der Wehrmacht mit Füßen getreten werden. Jeder anständige Russe, Franzose, Spanier oder Pole ehrt seine Vorfahren und sein Erbe. Warum nicht auch wir Deutschen? Das heißt ja nicht, dass man dabei die negativen Aspekte der eigenen Geschichte ausblenden sollte. Im Gegenteil: Sie gehören thematisiert und müssen uns allen Warnung sein. Das heißt aber auch nicht, dass wir alle Aspekte unserer Geschichte pauschal in den Dreck ziehen sollten. Denn das führt zu dem unser Land zersetzenden Selbsthass der Linken, der vor den massiven Gefahren, denen unser Land ausgesetzt ist, deimmunisiert und in letzter Konsequenz zur Deutschlandabschaffung führt. Im Falle der Wehrmacht wurden deutsche Soldaten in den dunkelsten Kapiteln unserer Geschichte durch barbarische Absichten eines verbrecherischen Regimes instrumentalisiert. Das macht die Wehrmachtssoldaten jedoch nicht zu Verbrechern. Im Gegenteil: Sie sind Opfer und Helden zugleich, denen unser aller Respekt gelten sollte!“[268]

Özkara stützt ausdrücklich die Aussage Gaulands, wonach die Wehrmacht pauschal vorbildwürdig sei, und offenbart mit der rhetorischen Frage, warum nicht auch die Deutschen ihre Vorfahren ehren könnten, hierbei zudem eine mangelnde Differenzierungsbereitschaft, die auch die kritischen Aspekte im Hinblick auf die Wehrmacht umfasst. Die Wehrmacht scheint für Özkara eine normale militärische Truppe gewesen zu sein, die ohne Einschränkung auf einer Stufe mit den Streitkräften anderer, zum Teil auch demokratischer Staaten, stehe. Auch Özkara nimmt bei der Würdigung der Wehrmachtssoldaten keine Differenzierung vor, sie seien vielmehr pauschal „Opfer und Helden zugleich“, die lediglich durch eine verbrecherische politische Führung benutzt worden seien. Diese Sichtweise verkennt jedoch die vielfach belegte Willfährigkeit in großen Teilen des Offizierskorps sowie zahlreiche Kriegsverbrechen.

Wie auch Björn Höcke postuliert Özkara eine direkte Kausalität zwischen Erinnerung und Aufarbeitung auf der einen und einem „unser Land zersetzenden Selbsthass der Linken“ auf der anderen Seite. Das Beispiel illustriert exemplarisch die Zielrichtung der AfD-Geschichtspolitik. So enthalten die Verlautbarungen Özkaras auch eine Distanzierung vom Nationalsozialismus bzw. den „negative[n] Aspekte[n] der eigenen Geschichte“, was wiederum die unterschiedliche argumentative Zielrichtung der AfD im Vergleich zu eindeutig rechtsextremistischen Revisionismusmotiven unterstreicht. Die Führungsebene der AfD rekurriert in der Gesamtschau „lediglich“ auf eine vermeintliche Notwendigkeit zur Neujustierung der Erinnerungspolitik als Voraussetzung für ihre politische Agenda, greift dabei aber auch problematische Argumentationsmuster auf – hier sind vor allem die Ausführungen Björn Höckes zu nennen. Dagegen fokussieren sich rechtsextremistische Revisionisten viel eher auf eine Rehabilitierung des Nationalsozialismus oder die Leugnung seiner Verbrechen selbst.

Dieser Eindruck setzt sich auch dadurch fort, dass es innerhalb der Führungsebene der AfD einzelne verbale Grenzüberschreitungen gibt, die so auch von Angehörigen des rechtsextremistischen Spektrums genutzt werden. So bezeichnete der Landessprecher der AfD Nordrhein-Westfalen, Thomas Röckemann, den ehemaligen englischen Premierminister Winston Churchill in einem Twitter-Beitrag als „Massenmörder“ und spielte damit offenbar auf die alliierten Bombenangriffe im Zweiten Weltkrieg an.[269] Andere Akteure der Partei setzen politische Vorhaben anderer Parteien in Bezug zu nationalsozialistischem Unrecht, um diese zu diskreditieren[270] oder nutzen eine Bildsprache für aktuelle politische Zustände, die an Krieg und Gewalt erinnern, und relativieren so geschehenes Unrecht.[271]

Derartige Verlautbarungen sind zumindest dazu geeignet, ein rechtsextremistisches Publikum anzusprechen, eine durchgängig rechtsextremistische Motivation ist der Funktionärsspitze insgesamt aber nicht nachzuweisen. In der Gesamtschau ergibt sich im Hinblick auf geschichtsrevisionistische Motive, trotz der dargestellten Beispiele, ein differenziertes Bild über die Ebene der Führungsfunktionäre der AfD. Zunächst sind dort nur wenige entsprechende Verlautbarungen festzustellen, die meisten davon scheinen zudem nicht wesentlich politisch-ideologisch unterfüttert zu sein. Eine Ausnahme bilden die umfangreichen Ausführungen Björn Höckes, der eine unmittelbar negative Wirkung des Erinnerns an den Nationalsozialismus auf die Identität und das Selbstbewusstsein der Deutschen konstruiert und dabei jede Differenzierung vermissen lässt. Höckes Ideologiegebäude scheint dabei in relevantem Maße von rechtsextremistischen Motiven geleitet zu sein. Auch wenn eine solche Herleitung bei anderen Funktionären nicht unmittelbar erkennbar wird, zeigen die Unterstützungshandlungen und Zustimmungsbekundungen anderer Parteispitzen, dass Höckes Weltbild jedenfalls nicht isoliert innerhalb der Partei steht. Ralf Özkara führte in Bezug auf die Einstellung des Parteiausschlussverfahrens gegen Höcke hierbei wie folgt aus:

„Björn Höcke hat unserer Partei und unserem Land große Dienste erwiesen. Und auch wenn man nicht alle seine Punkte teilen mag, so hat er doch mit Sicherheit den einst noch viel engeren Korridor des Sagbaren hierzulande erheblich erweitert und Themen angesprochen, die wichtig sind, über die man aber aus vielerlei Gründen lieber geschwiegen hat – auch in der AfD. Ich denke hier etwa an die Thematisierung des Problems der Politik der Schuld und der moralischen Selbstbesessenheit als Ergebnis einer Verengung der deutschen Geschichte auf ihre schlimmsten zwölf Jahre – diese Schuld- und Sühne-Mentalität ist einer der Hauptgründe dafür, dass sich große Teile unseres Landes gegen die Gefahren multikultureller Politik als nicht immun erwiesen haben. Und klar, ein Björn Höcke macht auch Fehler: Eine geschichtspolitische Wende von 180 Grad, wie von ihm in der Dresdner Rede gefordert, brauchen wir nicht – 90 Grad täten es auch. Dass Höcke von einem Denkmal der Schande sprach, war für mich hingegen von Anfang an unproblematisch. Hätte er etwa von einem Denkmal des Triumphs sprechen ? Das Gegenteil des von ihm Gesagten wäre doch skandalös gewesen, gewiss jedoch nicht das tatsächlich von ihm Gesagte. Nein, es gibt keine stichhaltigen Gründe, um ihn aus der Partei zu schmeißen. Er gehört zu den wichtigsten Köpfen unserer Partei, den man nicht grundlos opfern sollte. Und er ist bestimmt auch nicht der ‚Rand der Partei’, wie es so mancher auch innerparteiliche Höcke-Kritiker formuliert, sondern gemeinsam mit dem Flügel ein integraler Bestandteil von ihr.“[272]

Özkara bekräftigt hierbei nicht nur die Bedeutung einer grundlegend modifizierten Erinnerungskultur für die Durchsetzung der politischen Agenda der AfD, er beruft sich vielmehr explizit auf Höcke, der entsprechende Forderungen wohl am deutlichsten und radikalsten formuliert. In einem anderen Fall sprang auch der Parteivorsitzende Alexander Gauland Höcke zur Seite, der von einer Zerstörung „unserer Identität“ sprach.[273] Es handelt sich bei der geschichtspolitischen Agenda Höckes also offenbar durchaus um mehrheitsfähige Auffassungen. Diese werden zwar nicht immer in gleicher Weise kommuniziert und auch die inhaltliche Tiefe bleibt überwiegend hinter Höcke zurück, dennoch kann von einer Distanzierung oder Sonderstellung Höckes in Bezug auf geschichtsrevisionistische Elemente keine Rede sein. Es ist wahrscheinlich, dass es sich hierbei in hohem Maße auch um taktisch motivierte Solidarisierungen handelt, die Einigkeit symbolisieren, dennoch zeigt sich hier zumindest eine mangelnde Sensibilität und fehlende Distanz zu entsprechenden Motiven innerhalb der AfD.

2.2 Fazit zu 2.

Die Auswertung der Aussagen der Führungsfunktionäre der AfD lässt erste Anhaltspunkte für eine Ausrichtung der Partei gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung erkennen. Zunächst vertreten einige Führungsfunktionäre ein mit der Menschenwürdegarantie unvereinbares, stark ethnisch konnotiertes Volksverständnis und stellen eine Reihe von Einzelforderungen auf, die in ihrer Gesamtschau eine demütigende Ungleichbehandlung von Nichtdeutschen bedeuteten. So wird an einigen Stellen die Vorstellung von einem ethnisch-biologischen bzw. ethnisch-kulturellen, homogenen Volk propagiert, welches vor fremden Einflüssen zu schützen sei. Dieses Verständnis geht davon aus, dass nur Deutscher sein kann, wer als solcher geboren wird. Zwar überschreiten einzelne Äußerungen für sich betrachtet nur in wenigen Fällen die Grenze des verfassungsschutzrechtlich Zulässigen. Gleichwohl nutzen Führungsfunktionäre kontinuierlich Begriffe, die jedenfalls eine Parallele zum rechtsextremistischen Diskurs erkennen lassen. Dies ist etwa der Fall, wenn Begriffe wie „Überfremdung“, „Bevölkerungsaustausch“, „Auflösung“ bzw. „Zersetzung der Gesellschaft“ sowie „Remigration“ und „Massenabschiebung“ genutzt werden.

Darüber hinaus lässt eine Reihe von Einzelforderungen darauf schließen, dass die AfD die Bedeutung des einzelnen Menschen hinter der Bedeutung eines bestimmten Kollektivs, hier des schützenswerten deutschen Volkes, zurücktreten lässt und die Ausgrenzung einzelner, nicht diesem Kollektiv angehöriger Personen fordert. Dies ist der Fall, wenn – etwa mit Blick auf das Bildungssystem – von der Höherwertigkeit einer „weissen, europäischen Kultur“ gesprochen wird; die Ausgrenzung Einzelner also nicht aufgrund der Sprach- oder Fachkompetenz, sondern allein aufgrund ihrer Kultur- bzw. Volkszugehörigkeit erfolgen soll. Entsprechendes gilt auch, wo ganzen Bevölkerungsgruppen das Asylrecht abgesprochen werden soll; hier stehen ethnisch-biologische Gesichtspunkte im Mittelpunkt der Ablehnung des Einzelnen. In einigen der untersuchten Aussagen tritt zudem die Haltung zutage, wonach einzelne Bevölkerungsgruppen in Deutschland nicht integrierbar seien. Integration wird aber zur Voraussetzung der grundsätzlich gleichberechtigten Teilhabe an der rechtlich verfassten Gesellschaft deklariert. Den nach dieser Anschauung nicht integrierbaren Menschen wird daher aufgrund ihrer Volkszugehörigkeit die Anerkennung als Teil dieser Gesellschaft abgesprochen und ein von vornherein rechtlich abgewerteter Status zugewiesen..

Umgekehrt kommt dem Einzelnen, der diesem Kollektiv angehört, ein Achtungsanspruch auch nur kraft seiner Volkszugehörigkeit, nicht kraft seines Menschseins zu; auch dies ist mit der Menschenwürdegarantie unvereinbar.

Zentrale Funktionäre der AfD vertreten gegenüber dem Islam einhellig eine ablehnende Haltung und lasten der Religion eine immanente Rückständigkeit sowie einen totalitären Herrschaftsanspruch an. In der Konsequenz wird dem Islam pauschal die Vereinbarkeit mit den europäischen Werten beziehungsweise der deutschen Kultur abgesprochen und die Notwendigkeit der Verteidigung Deutschlands gegenüber islamischen Einflüssen konstruiert. sollte diese Politikkonzept in einem vollständigen Verbot des Islam oder der Religionsausübung für Muslime in Deutschland münden, würde dies den Menschenwürdegehalt der Religionsfreiheit derart beschneiden, dass auch darin ein Verstoß gegen die Menschenwürdegarantie des Art. 1 GG zu sehen wäre. Die kategorische Ablehnung des Islam in Deutschland seitens einiger Führungsfunktionäre der AfD ist daher als tatsächlicher Anhaltspunkt für eine Beseitigung oder Beeinträchtigung der Menschenwürde von Muslimen anzusehen.

Zuwanderern und Flüchtlingen – insbesondere jenen mit muslimischer Prägung – werden von Seiten führender AfD-Funktionäre in pauschalisierender Weise zahlreiche Negativeigenschaften wie eine überproportionale Gewaltbereitschaft, kulturelle Rückständigkeit und Frauenfeindlichkeit zugeschrieben. Darüber hinaus finden sich Aussagen von AfD-Führungsfunktionären, die darauf abzielen, muslimische Migranten in Gänze als potenzielle Gefahr darzustellen sowie Vorbehalte und Ängste ihnen gegenüber zu schüren. Entsprechende Verlautbarungen übersteigen dabei eine verfassungsschutzrechtlich nicht zu bewertende Kritik und dienen dazu, bestimmte Bevölkerungsgruppen in unzulässiger Weise als ihrer Natur nach als kriminell oder aggressiv zu bewerten.

Anklänge eines rechtsextremistischen Weltbildes lassen sich auch dort feststellen, wo explizit auf biologisch-rassistische Unterscheidungskriterien – etwa bei der Beschreibung von vermeintlich gegenläufigen Reproduktionsstrategien afrikanischer und europäischer Bevölkerungsgruppen – rekurriert wird.

Dort, wo der Parlamentarismus verächtlich gemacht und die Glaubwürdigkeit der parlamentarischen Demokratie grundsätzlich in Frage gestellt wird, ohne eine am pluralistischen Demokratieverständnis ausgerichtete Alternative aufzuzeigen, sind die Aussagen zudem mit dem Demokratieprinzip unvereinbar.

Letztlich finden sich in den oben analysierten Aussagen von Führungsfunktionären der AfD auch erste Anhaltspunkte für eine Missachtung des Rechtsstaatsprinzips; dies ist insbesondere dort der Fall, wo Gesetze gefordert werden, die eine bestimmte Bevölkerungsgruppe aufgrund ihrer Religion anders behandeln sollen. Eine gesetzliche Ungleichbehandlung aufgrund der Religionszugehörigkeit wäre mit den die freiheitliche demokratische Grundordnung prägenden Aspekten der Menschenwürdegarantie unvereinbar und infolgedessen verfassungswidrig; auf diesen Gesetzen basierendes Verwaltungshandeln entbehrte im Ergebnis jeglicher Rechtsgrundlage.

In Ansätzen lässt sich bei einzelnen Funktionären zudem eine geschichtsrevisionistische Haltung erkennen, wenn etwa gefordert wird, auch als Deutscher könne man „auf die Leistungen deutscher Soldaten in zwei Weltkriegen“ stolz sein.

3. Gegen die fdGO gerichtete Aussagen sonstiger Funktionäre und Mitglieder der AfD

3.1 Aussagen sonstiger Funktionäre und Mitglieder der AfD
3.1.1 Menschenwürde

a. Völkisch

Fraglich ist, ob die AfD bzw. deren sonstige Funktionäre und Mitglieder dem Prinzip der Menschenwürde entgegentreten, indem sie völkisch-nationalistische Gesellschaftskonzeptionen vertreten.

Der völkische Nationalismus geht von der Existenz geschlossener ethnisch-biologischer und/oder ethnisch-kultureller Volksgruppen aus. Die innere Homogenität der Gruppe ist zu wahren und durch Abgrenzung bzw. Ausgrenzung, von allem was die eigene Homogenität gefährdet, sicherzustellen. Dabei kann es zu einer Hierarchisierung und der Bildung von „Wertigkeiten“ kommen. Dieser Prozess der Ab- bzw. Ausgrenzung sowie der Hierarchisierung gegenüber anderen Gruppen kann eng verbunden sein mit Abwertungen und Diskriminierungen, die gegen die Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG verstoßen. Das Volk wird zu einem Kollektivsubjekt überhöht, dem die spezifischen Interessen des Einzelnen untergeordnet werden. Charakteristisch ist ebenso die Konstruktion von Feindbildern, die verantwortlich gemacht werden für Rückschläge bei der Realisierung einer ethnisch homogenen Gemeinschaft bzw. als Bedrohung gesehen werden. Feindbilder, Bedrohungsszenarien und die Abgrenzung zum „Fremden“ wirken dabei identitätsstiftend.

Zu prüfen ist, ob die sonstigen Funktionäre und Mitglieder der AfD in ihren Verlautbarungen völkisch-nationalistische Positionen vertreten und insofern Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung bieten.

Eine plakative Formel für eine Bevorteilung von ethnischen Deutschen gegenüber – ungeachtet einer eventuellen Staatsbürgerschaft – Minderheiten nicht-deutscher Herkunft ist die im rechtsextremistischen Spektrum beliebte Parole „Deutschland den Deutschen“, auf die auch Vertreter der AfD gerne zurückgreifen, um ihr geschlossen ethnokulturelles Identitäts- und Volksverständnis zum Ausdruck zu bringen. So schrieb Benjamin Nolte, AfD-Direktkandidat bei der Bundestagswahl und Mitglied der „Patriotischen Plattform“, auf seiner Facebook-Seite am 22. Juni 2017:

„Deutschland muss das Land der Deutschen bleiben, das Land derjenigen, die hier seit Generationen leben, arbeiten, Steuern zahlen, die dieses Land aufgebaut haben und es erhalten wollen, die es lieben und wertschätzen, die unsere Kultur leben und unsere Sprache sprechen, die hier ihre Kinder aufwachsen sehen wollen, die unsere Freiheit schätzen und verteidigen wollen, die gerne Deutsche sind und Deutsche bleiben wollen.

Mit anderen Worten: Deutschland den Deutschen!“[274]

Der Sprecher der „Patriotischen Plattform“ Hans-Thomas Tillschneider postulierte auf einer Demonstration am 11. September 2017 in Merseburg (Sachsen-Anhalt), Deutschland gehöre nicht der EU, den Banken oder Erdogan, sondern Deutschland gehöre niemand anderem als den Deutschen. Deshalb: „Deutschland den Deutschen!“[275]

Der frühere AfD-Landes- und Fraktionsvorsitzende von Sachsen-Anhalt, André Poggenburg[276], bekräftigte in einem Facebook-Eintrag vom 24. Juni 2017, an der umstrittenen, rechtsextremistisch konnotierten Losung „Deutschland den Deutschen“ festzuhalten. Diesen Slogan hatte er zuvor in einem internen Chat verwendet. Dazu erklärte er:

„Deutschland den Deutschen – wem denn sonst? […]

Aufgrund dieser Formulierung gab es nun ein entsprechendes Echo der Medien, denen ich aber klar mitteilte, dass ich zu dieser Aussage unbedingt stehe und nichts zurückzunehmen oder zu relativieren habe.“[277]

Ebenfalls im Vorfeld der Bundestagswahl 2017 bemühte Ralph Weber, parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Landtagsfraktion in Mecklenburg-Vorpommern, die „Deutschland den Deutschen“-Formel im Kontext mit der Forderung, das auf dem Kölner Bundesparteitag am 22./23. April 2017 verabschiedete Wahlprogramm mit Leben zu erfüllen. Wörtlich äußerte Weber am 24. April 2017:

„Nun gilt es im Wahlkampf dieses Programm mit Leben zu füllen. Dies bedeutet […] eine ebenso deutliche Absage an alle Versuche, unser Volk durch Überfremdung mittels Zuwanderung auszutauschen. […] Denn dann findet dieser ‚Große Austausch‘ nicht statt. […] Wir ‚Biodeutsche‘ mit zwei deutschen Eltern und vier deutschen Großeltern müssen hierfür sorgen. […] Und wir wissen, […] dass aus der von und hervorgerufenen Welle eine mächtige Flut werden wird, die all diese linksgrünen Ideologen, die nichts anderes im Sinne haben als Deutschland als Nation und die Deutschen als Volk endgültig auszulöschen, hinwegfegen und unseren Zielen zum Sieg verhelfen wird. Dafür arbeiten wir, dafür kämpfen wir und dafür führen wir unseren Wahlkampf. Deutschland den Deutschen und alles für unser geliebtes Deutschland.“[278]

In einer nachträglichen Bearbeitung dieses in den Medien kritisch rezipierten Beitrags entfernte Weber die Textstellen „‘Biodeutsche‘ mit zwei deutschen Eltern und vier deutschen Großeltern“ und „Deutschland den Deutschen“, betonte jedoch, dies gehe mit keiner inhaltlichen Distanzierung von seinem ursprünglichen Text einher.[279]

Die Aussagen zeigen auf, dass einzelne Funktionäre und Mitglieder der AfD ein ethnisch-biologisch bzw. ethnisch-kulturell begründetes Volksverständnis vertreten. Ein solches Volksverständnis impliziert, dass nur Deutscher sein kann, wer als solcher geboren, also von deutschen Eltern gezeugt, wurde. In der Konsequenz dieses Volksverständnisses könnten die Staatsbürgerschaft und die damit verbundenen Privilegien damit ausschließlich an eine ethnische Zugehörigkeit gebunden sein. Dem Einzelnen könnte sein Achtungsanspruch danach kraft seiner ethnisch geprägten Volkszugehörigkeit, nicht aber kraft seines Menschseins, zuteilwerden. Die Erlangung der Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung könnte somit für Personen mit einer anderen ethnisch-kulturellen Herkunft ausgeschlossen werden. Dies verstößt elementar gegen die Menschenwürde aller nicht-ethnisch Deutschen, stellt eine Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG dar und steht damit im Widerspruch zur Menschenwürde.

Wie weitreichend der ethnozentristische „Deutschland den Deutschen“-Ansatz eine exkludierende, mit der Menschenwürde des Grundgesetzes kaum zu vereinbarende Wirkung entfaltet, wird am Beispiel einer Äußerung der baden-württembergischen, dem AfD-Netzwerk „Der Flügel“ zuzuordnenden Landtagsabgeordneten Christina Baum deutlich. So forderte sie auf Facebook, das Wahlrecht nach Abstammung wieder einzuführen und schloss den Beitrag mit den Worten:

„Ansonsten werden in Zukunft Özdemirs und Özuguzes die politischen Entscheidungen in Deutschland herbeiführen – aller Voraussicht nach gegen den Willen der ethnischen deutschen Bevölkerung.“[280]

Baum unterscheidet also scharf zwischen ethnisch deutschen Politikern und deutschen Politikern mit Migrationshintergrund, denen sie die Berechtigung, die Befähigung oder den bloßen Willen abspricht, aus Verantwortung für das gesamte Land bzw. die Bevölkerung insgesamt handeln zu können. Auch der Bundestagsabgeordnete und ehemalige Staatsanwalt Thomas Seitz konstatiert eine klare Trenn- und Konfliktlinie entlang der ethnischen Grenzen, wenngleich er seine Schlussfolgerungen weniger drastisch formuliert als Baum. Nach seiner Wahl in den Deutschen Bundestag äußerte er sich wie folgt:

„Als Mitglied des Deutschen Bundestages bin ich der Vertreter des ganzen Volkes. Gemeint ist damit des ganzen Deutschen Volkes. Also alle, die schon länger hier leben. Integrierte Migranten – also keine Özils, die sich weiter als Türken sehen – gehören selbstverständlich auch dazu. Reine Passdeutsche formal auch – leider.“[281]

Seitz glaubt also, sich selbst vorbehalten zu können, wer und wer nicht mit Blick auf den Integrationsgrad dem zu repräsentierenden Volk zuzurechnen ist. Im Falle von „Passdeutschen“ scheint Seitz diese Zugehörigkeit „formal“ nur widerwillig einräumen zu wollen. Diese Ansicht impliziert eine Diffamierung derjenigen, die nicht Bestandteil der eigenen, aufgewerteten Gruppe sind. In dieser Diffamierung und Ungleichbehandlung ist ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 3 GG zu sehen.

Ein gängiges Muster in der Beschreibung des – angeblichen – gegenwärtigen Verdrängungsprozesses zu Lasten der einheimischen Deutschen ist die These vom aktiv betriebenen „Bevölkerungsaustausch“, der zur Auflösung des deutschen Volks führe. In nicht wenigen Fällen agitieren AfD-Repräsentanten in einer noch deutlich radikaleren Rhetorik gegen die aktuelle Migrationspolitik und sprechen von einer Vernichtung, einer Auslöschung des deutschen Volks oder gar von einem Genozid an den ethnischen Deutschen. Anwendung findet zudem der aus der nationalsozialistischen Volkstumspolitik entlehnte Begriff der „Umvolkung“. All diesen Annahmen ist das Denken in geschlossenen ethnokulturellen Kategorien gemein, demzufolge Interessen sich zuvorderst im Rahmen ethnischer Zugehörigkeit artikulieren. Eine Veränderung der Bevölkerungsstruktur erfolgt aus dieser Sicht nicht nur unweigerlich zum Nachteil des bislang mehrheitlichen und in der Regel einheimischen Bevölkerungsteils, sondern ist für diesen geradezu existenzbedrohend. Die von der AfD geforderten Gegenmaßnahmen sind im Rahmen dieser antagonistisch konstruierten Konkurrenzsituation implizit stets auch gegen Teilhabe- und Partizipationsrechte von Minderheiten ausgerichtet. sollte sich der „Bevölkerungsaustausch“ fortsetzen, so die Befürchtung der AfD, stünde am Ende dieser Entwicklung eine gesichts- und namenlose, unsolidarische, kulturlose und graue Einheitsgesellschaft.

Die baden-württembergische Landtagsabgeordnete Christina Baum kommentierte die Wahl der türkischstämmigen muslimischen Politikerin Muhterem Aras am 11. Mai 2016 zur Landtagspräsidentin als klares Zeichen der gegenwärtigen Islamisierung Deutschlands und fügte in diesem Kontext zudem hinzu:

„Ich stehe weiterhin zu dem Begriff des schleichenden Genozids an der deutschen Bevölkerung durch die falsche Flüchtlingspolitik der Grünen. Der Genozid bezeichnet nach einer UN-Resolution die Absicht, eine nationale, ethnische, religiöse Gruppe teilweise oder ganz zu zerstören. Und diese Absicht unterstelle ich den Grünen.“[282]

Der bayerische AfD-Bundestagsabgeordnete Peter Bystron bezeichnete den am 10. Dezember 2018 im Marrakesch angenommenen UN-Migrationspakt als „Abkommen zur systematischen Umvolkung“. Es gehe darum, die deutsche Bevölkerung auszutauschen.[283] Auch der AfD-Bundestagsabgeordnete Gottfried Curio, Mitglied des Innenausschusses, unterstellt dem UN-Pakt die Intention einer „Umsiedlungs- und Ersetzungsmigration“. Dem Unterzeichner eines solchen Dokuments solle die Hand „verdorren“. Es gehe „Merkel und den Linksgrünen“ darum, sich „still und heimlich ihr neues Volk“ zu schaffen.[284] Der Bundestagsabgeordnete und stellvertretende sächsische Landesvorsitzende Siegfried Droese kündigte auf seiner Facebook-Seite am 18. August 2018 an, in der Folgewoche als Redner bei eine Veranstaltung des AfD-Kreisverbandes Zwickau unter dem Motto „Umvolkungs-Pläne der UN. Wann kippt die Stimmung?“aufzutreten.[285] Mit Dietmar Friedhoff erhebt ein weiterer AfD-Bundestagsabgeordneter gegenüber der Bundeskanzlerin Merkel den Vorwurf, das deutsche Volk auslöschen zu wollen. Auf der „Kandel ist überall“-Demonstration am 9. April 2018 in Hannover äußerte Friedhoff:

„Deswegen sind die Grünen und Frau Merkel die Parteien, die als allererstes weg muss, weil das sind wirklich Deutschlandhasser. Das sind die, die unser Volk auflösen wollen, und deswegen müssen wir radikal dagegen vorgehen, verbalradikal dagegen vorgehen, gegen die Grünen und vor allen Dingen gegen Angela Merkel, weil die will dieses Volk auslöschen.“[286]

Der sächsische AfD-Bundestagskandidat Thomas Göbel griff bei einer PEGIDA-Demonstration in Dresden am 5. Juni 2017 auf Begriffe aus dem nationalsozialistischen Sprachgebrauch zurück, um die Gefahr für die „deutsche Volksgemeinschaft“ herauszustellen und seiner tiefen Verachtung für die gegenwärtige Politik Ausdruck zu verleihen. Wörtlich sagte er:

„Unsere deutsche Volksgemeinschaft ist krank. Sie leidet an Altparteien, Diarrhö, Gutmenscheritis, links-grün-versifften Achtundsechzigern, und durch Merkel versiffte, aufgelöste Außenhaut. Unser Deutschland leidet unter einem Befall von Schmarotzern und Parasiten, welche dem deutschen Volk das Fleisch von den Knochen fressen will.“[287]

In besonders drastischer Weise rekurriert der Lokalpolitiker und AfD-Fraktionsvorsitzende in Heusenstamm (Hessen), Carsten Härle, auf eine durchgehend rechtsextremistische Diktion und Argumentation, um gegen den vermeintlichen „massiven Bevölkerungsaustausch“ zu agitieren. Regelmäßig behauptet Härle auf seinem privaten, aber öffentlich einsehbaren Facebook-Profil, das deutsche Volk sei einem „Genozid“ ausgesetzt, wobei er verschwörungstheoretisch nach rechtsextremistischem Muster auf angebliche Pläne von Hooton und Coudenhove-Kalergi zur Vernichtung Deutschlands rekurriert.[288] Merkel verfolge im Einklang mit dem Konzept von Coudenhove-Kalergi das Ziel einer „negroiden europäischen Mischrasse“ in Deutschland.[289] In einer auf Härles Facebook-Profil eingestellten Grafik diffamiert dieser die Bundeskanzlerin Merkel als Verantwortliche für den „Genozid gegen Deutsche“ und vergleicht ihr Handeln in einer den Nationalsozialismus völlig banalisierenden Weise mit der Vorgehensweise von Adolf Hitler.[290]

Die Obergrenze von 200.000 Migranten bedeute, so Härle in einem weiteren Post, nichts anderes, als langfristig einen vollständigen Bevölkerungsaustausch:

„Der langfristige Genozid am deutschen Volk ist damit faktisch beschlossen, aber fast niemand bemerkt es. Ein nahezu genialer, weil unsichtbarer Krieg gegen Deutschland und Europa.

Die einzig richtige Obergrenze liegt bei MINUS 1-2 Millionen pro Jahr und selbst dann dauert es noch einige Jahre um alle illegalen Migranten und Sozialtouristen aus dem Land zu schaffen. Deutschland und Europa werden als Festung überleben, oder gar nicht.“[291]

Der auf Listenplatz 3 zur Europawahl antretende Maximilian Krah greift ebenfalls regelmäßig auf den Begriff „Umvolkung“ zurück. Ausdrücklich rechtfertigte er diesen Terminus am 2. Oktober 2018 auf der Internetplattform „Deutschland-Kurier“:

„Umvolkung bezeichnet ein Regierungshandeln, das eine grundlegende Veränderung der ethnischen Zusammensetzung der Bevölkerung eines bestimmten Gebietes bewirkt. […]

Umvolkung klingt hart, unschön, unangenehm. Umvolkung klingt wie Messerattacken, Vergewaltigungen und Islamisierung. ‚Es klingt wie‘ staatliches Verständnis für Gewalttäter und politische Diskriminierung des dagegen gerichteten Protests. Umvolkung klingt also wie die Realität in Merkels Deutschland. Genau deshalb soll der Begriff tabuisiert werden. Weil er die Wahrheit ausdrückt.“[292]

Aus Sicht vieler AfD-Funktionäre stellt das Leben in einer ethnisch-homogenen Gemeinschaft einen zentralen und unter keinen Umständen verhandelbaren Wert dar. Nach diesem völkischen Grundverständnis ist das Zusammenleben in einer multiethnischen Gesellschaft „nicht zu ertragen“. So der spätere Bundestagsabgeordnete Jens Maier am 17. Januar 2017:

„Diese ganze Entwicklung, die jetzt gerade stattfindet, die Herstellung von Mischvölkern, um die nationalen Identitäten auszulöschen und damit die Abgabe der Souveränität an die EU – das ist einfach nicht zu ertragen […].“[293]

Die AfD möchte alles daran setzen, ein Aufgehen des deutschen Volkes in einem solchen „übelriechenden Einheitsbrei“ abzuwenden. Das „Horrorszenario“ untergehender ethnisch-geschlossener Nationalstaaten bettet das ehemalige sächsische Landesvorstandsmitglied Benjamin Przybylla[294] in ein verschwörungstheoretisches Narrativ ein, demzufolge eine imperiale Macht von dem bewusst herbeigeführten Verfall der Nationalstaaten profitiert. Im Wortlaut:

„An die Stelle der Nationalstaaten, die erst die Grundlage für ein friedliches und geordnetes Zusammenleben ermöglichen, Verwaltungsbezirke einer unkontrollierbaren Zentralregierung mit beliebig austauschbaren Bevölkerungen rücken, die nicht nur von außen durch ‚Zuwanderung‘ permanent verdünnt, sondern die auch innerhalb des Imperiums durch ständige Rotation gleichgeschalteter Arbeitskräfte im Hamsterrad gehalten werden sollen.

[…] Ein Horrorszenario also, für das sich vor allem unsere osteuropäischen Nachbarn, die glücklicherweise noch nicht in gleichem Maße durch jahrzehntelange Multikulti- und Globalisierungspropaganda verweichlicht wurden, partout nicht erwärmen wollen. Weshalb deren Regierungen jetzt ja auch zum Krieg gegen ihre eigenen Völker durch staatlich organisierten Bevölkerungsaustausch nach EU-Vorbild gezwungen werden sollen.

Und während sich das Imperium nach außen hin immer aggressiver gebärdet, ist es in seinem Innern längst im Stadium des kulturellen und gesellschaftlichen Verfalls angekommen; ein Zustand, der nur zu deutlich die Parallelen zu früheren Imperien in der Phase ihres Niedergangs aufzeigt.“[295]

Statt vor einer angeblichen Gefahr durch Rechtsextremisten zu warnen, sollte die Politik, so Przybylla, vielmehr der „schleichenden Umvolkung mit kulturfremden Muselmenen“ entgegenwirken. Es werde Zeit, die „korrupten Altparteien umzuerziehen, damit die Überfremdung durch die Umvolkung beendet wird.“[296]

Der Sprecher der „Patriotischen Plattform“ Hans-Thomas Tillschneider verteidigte in der Debatte um einen Tweet der früheren Leipziger CDU-Bundestagsabgeordneten Bettina Kudla ebenfalls vehement die Verwendung des Begriffs „Umvolkung“:

„GEMEINSAM GEGEN DIE UMVOLKUNG!

‚Umvolkung‘ ist kein ‚Nazi-Sprech‘, sondern ein treffender und sachangemessener Begriff für das, was gerade in unserem Land geschieht.“[297]

Hinter dieser unheilvollen Entwicklung stünden, so Tillschneider, die Globalisten. Nationalstaaten, Familien und Kulturen sollten alle in einer „grauen grenzenlosen Einheitswelt aufgehoben werden“.[298]

Die mittlere Führungsebene der AfD, darunter Bundes- und Landtagsabgeordnete, beharrt ebenfalls konsequent auf einem ethnisch-homogenen Staatsvolkkonzept und verteidigt diesen im Widerspruch zum Grundgesetz stehenden Volksbegriff mit einer aggressiven Rhetorik. Auch das Wissen um den wegen seines nationalsozialistischen Hintergrunds historisch belasteten Begriff „Umvolkung“ hält etliche AfD-Funktionäre nicht von dessen Gebrauch ab. Die Gleichsetzung der aktuellen Migrationspolitik – ungeachtet aller möglichen oder diskutablen Kritikpunkte – mit einem „Genozid“ an den ethnischen Deutschen schließlich stellt die größtmögliche Diffamierung des gegenwärtigen Regierungshandelns und gleichzeitig eine ungeheure Banalisierung tatsächlicher Völkermorde dar. Damit wird die völlig übersteigerte Fixierung vieler AfD-Funktionäre auf ein ethnozentristisch konstruiertes Volk deutlich.

Zusammenfassend stellen die vorangestellten Aussagen der Funktionäre und Mitglieder eine Herabwürdigung von Menschen aufgrund ihrer Herkunft bzw. Religion dar. Diese bewusste Exklusion steht im Widerspruch zur Menschenwürde und stellt eine Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG dar. In den genannten Aussagen finden sich tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass die Partei ein ethnisch-biologisch bzw. ethnisch-kulturell begründetes Volksverständnis propagiert, das gegen die Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG verstößt.

b. Islamfeindlich

Islamkritische bis offen islamfeindliche Positionen bilden einen zentralen Bestandteil der Agitation von AfD-Funktionären. Zu prüfen ist, ob diese Äußerungen tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung bieten. Hier ist abzugrenzen, ob es sich bei den Aussagen der Funktionäre und Mitglieder um – zulässige – Islamkritik handelt oder ob sich den Aussagen Anhaltspunkte dafür entnehmen lassen, dass die AfD konkrete Maßnahmen befürwortet, die Muslime derart in ihrer Religionsfreiheit beschneiden, dass dies zur Folge hätte, dass ihnen als Bevölkerungsgruppe ein minderwertiger oder untergeordneter Status zugeschrieben würde.

Funktionäre der AfD vertreten gegenüber dem Islam einhellig eine ablehnende Haltung und lasten der Religion eine immanente Rückständigkeit und Aggressivität sowie einen totalitären Herrschaftsanspruch an. Resultierend hieraus wird der Islam pauschal als inkompatibel mit europäischen Werten und deutscher Kultur dargestellt und die Notwendigkeit der Verteidigung Deutschlands gegenüber islamischen Einflüssen konstruiert.

Im September 2017 hielt die baden-württembergische AfD-Landtagsabgeordnete Christina Baum im Rahmen einer AfD-Kundgebung einen Redebeitrag, in dem sie vor dem Verlust kultureller und gesellschaftlicher Errungenschaften durch den Einfluss des pauschal als mittelalterlich und intolerant beschriebenen Islam in Deutschland warnte:

„Es sind eben nicht Menschen wie du und ich, sondern Menschen aus einem kompletten anderen Kulturkreis mit vollständig anderen Werten. Diese Werte wurden ihnen von klein auf vermittelt und sind in ihrem Kopf fixiert. Dazu gehört selbst in Friedenszeiten unsägliche, zumeist religiös motivierte Gewalt, zum Beispiel gegenüber Frauen, die von der ganzen Gesellschaft getragen wird. Frauen werden wie Sklaven gehandelt, zwangsverheiratet, verstümmelt, beschnitten, erniedrigt, burka-tragend und sogar gesteinigt.“

In einem auf Youtube verbreiteten Video vom März 2017 agitierte der bayerische AfD-Bundestagskandidat Georg Hock gegen den Islam und erklärte:

„Der Islam ist eine totalitäre und faschistoide Ideologie, die in unserem Land nichts zu suchen hat.“[299]

Für den AfD-Landtagsabgeordneten André Poggenburg[300] ist der Islam pauschal mit dem Grundgesetz und der hiesigen Gesellschaftsform nicht vereinbar. In einem Beitrag vom März 2018 erklärte er, dass die Deutschen von einem „grundgesetzwidrigen Islam und dessen Ausbreitung“ endgültig genug hätten. Und weiter:

„Eine Religion, die sich als politisches Instrument missbrauchen lässt, die eine Trennung von Staat und Kirche ablehnt, die gegen Grundgesetz, Gesetz und freiheitlichen Rechtsstaat verstößt und Unterdrückung, Gewalt und Terror hervorruft, gehört einfach nicht zu uns.“[301]

AfD-Funktionäre werfen dem Islam zudem einhellig Expansions- und Okkupationsbestrebungen vor, die im Rahmen einer „Islamisierung“ umgesetzt würden. Auch wird dem Islam in pauschalisierender Weise ein aggressives, sogar kriegerisches Wesen zugeschrieben. Im April 2017 schrieb Stefan Räpple[302], baden-württembergischer AfD-Landtagsabgeordneter, auf Facebook:

„Islamisierung: Wo soll das noch hinführen? Karl Martel hat 732 n.Chr. die muslimischen Araber gestoppt und das Abendland vor der islamischen Ideologie gerettet. Nun präsentieren die Merkel-Regierung und die Schulz-SPD unser Land auf dem Silbertablett und lassen den Bürger für die Islamisierung auch noch BEZAHLEN.“[303]

In besonders perfider Weise verband der sächsische AfD-Funktionär Maximilian Krah die Agitation gegen eine vermeintliche muslimische „Landnahme“ mit der Warnung vor Gewalt- und Sexualdelikten, indem er in einem Facebook-Beitrag vom 30. Oktober 2018 schrieb:

„Kollektiver sexueller Missbrauch europäischer Mädchen ist die typische Begleiterscheinung der orientalischen Landnahme. Was in Freiburg und nun in München geschah, hat sein Vorbild im englischen Rotherham – die Beschwichtigung, Verleugnung und Fraternisierung mit den Tätern inklusive.“[304]

Den vorangegangen Aussagen der Funktionäre und Mitglieder der AfD ist gemein, dass dem Islam abgesprochen wird, einen rechtmäßigen Platz in Deutschland einnehmen zu können. Dies wird nicht nur mit einer rechtsstaatlichen Inkompatibilität der Religion begründet, sondern in religiös-kultureller Sicht mit einer vermeintlich rückwärtsgewandten, „steinzeitlichen“ Religionsauslegung. Fraglich ist allerdings, welche konkreten Rechtsfolgen die obigen Redner aus ihren Feststellungen erwachsen lassen wollen. Denn logische Folge der Feststellung, dass der Islam kulturell und rechtsstaatlich mit deutschen Standards inkompatibel sei, wäre sein Verbot bzw. eine so starke Einschränkung der Religionsausübung für Muslime, das dies einem Verbot gleichkäme. Dies tangierte den elementaren Kerngehalt des Grundrechts auf Religionsfreiheit aus Art. 4 GG, da das Praktizieren der Religion rechtlich und faktisch unterbunden wäre. Eine andere mögliche Rechtsfolge der obigen Äußerungen, dass der Islam nicht zu Deutschland gehöre, wären Maßnahmen, die die Ursachen – also seine vermeintliche Inkompatibilität – beseitigten. Hier käme z. B. die Verpflichtung von Moscheegemeinden in Betracht, eine moderne Auslegung des Koran zu predigen, die Vorgabe von modernen Lehrplänen im islamischen Religionsunterricht an deutschen Schulen und Lehrstühlen für Islamwissenschaft, die Begrenzung von Moscheebauprojekten für als konservativ anerkannte muslimische Verbände etc. Diese konkreten Maßnahmen könnten teilweise ebenfalls einen Eingriff in die Religionsfreiheit nach Art. 4 GG darstellen. Sie bedeuteten aber in ihrer Rechtsfolge keinen Verstoß gegen den Menschenwürdegrundsatz des Art. 1 GG, der hier als Prüfungsmaßstab angelegt wird. Eine eindeutige Auslegung dieser islamfeindlichen Aussagen im Sinne von Anhaltspunkten für einen Verstoß gegen die Menschenwürde von Muslimen ist hier nicht möglich. Die oben aufgeführten Äußerungen haben daher lediglich eine Indizwirkung hinsichtlich der Positionierung der Gesamtpartei gegenüber dem Islam, allerdings wird von keinem der Redner ausdrücklich ein Verbot der Religionsausübung gefordert oder dargelegt, welche konkreten Rechtsfolgen aus der o. g. Inkompatibilität erwachsen sollen.

Fraglich ist jedoch, ob die nachfolgenden Aussagen eine andere Wertung zulassen.

Der Vorwurf islamischer Expansionsbestrebungen gipfelt vereinzelt in der besonders perfiden Behauptung eines „Geburten-Dschihads“, der muslimischen Migranten unterstellt, anhand einer überdurchschnittlich hohen Fortpflanzungsrate die Marginalisierung des deutschen Volkes und letztlich die vollständige Islamisierung sowie Übernahme Deutschlands zu beabsichtigen.

So warnte der AfD-Bundestagsabgeordnete Gottfried Curio in einer Rede vom 2. Oktober 2018 vor der Übernahme respektive Auslöschung des deutschen Staates durch muslimische Migranten:

„Deutschland hat sich schon jetzt durch Masseneinwanderung massiv verändert. Keine Großveranstaltung mehr ohne Merkel-Pol er und aufwändige Sicherheitsmaßnahmen. Ehrenmorde, Messerattacken gehören inzwischen zu Deutschland. […] Wenn aber immer mehr Kulturfremde Wahlrecht erhalten, wird irgendwann sogar unsere Verfassung gekippt. Denken wir an den Geburten-Dschihad, zu dem Erdogan seine Türken aufruft: ‚Macht nicht drei Kinder, sondern fünf, denn ihr seid die Zukunft Europas!‘ Das, meine Damen und Herren, das ist die Sprache der feindlichen Übernahme, nichts sonst. [Applaus] […]. Wir warnen: Diese Gefährder wollen den Staat auslöschen. Wir beherbergen und alimentieren sie. Unsere Gesetze schützen unsere Feinde und ihren Hass, nicht uns. Kein Staat der Welt päppelt seine potenziellen Mörder, das müssen wir als AfD endlich beenden. [Applaus][305]

Bereits 2017 hatte sich Curio, wie die Antifa Berlin zitiert, ähnlich geäußert:

„Ein Geburten-Dschihad ist im Gang. Ich fordere die Wiederherstellung des Staatsbürgerschaftsrechts nach Abstammung.“[306]

Obgleich der Vorwurf eines „Geburten-Dschihads“ diffamierend ist, ist er auch in einer Gesamtbetrachtung der vorangegangen Aussagen nicht geeignet, den Einzelnen einen untergeordneten Status zuzuschreiben und ihn damit in seiner Menschwürde zu verletzen. Eine andere Bewertung könnte jedoch durch die folgenden Aussagen begründet werden.

Obgleich sich die AfD in grundsätzlichen Verlautbarungen zur Religionsfreiheit bekennt, lassen die Ausführungen einzelner Parteifunktionäre diesbezügliche Zweifel aufkommen. Der Landtagsabgeordnete André Poggenburg[307] lehnte in einer Verlautbarung vom Februar 2017 bereits die Bereitstellung eines Gebetsraums für Muslime ab:

„Eine ‚Religion‘, die vielmehr diktatorische sowie frauen- und homofeindliche Gesellschaftsordnung ist und nicht nur unseren Grundwerten, sondern auch unserem Grundgesetz entgegensteht, ist abzulehnen und nicht noch durch Bereitstellung von Gebetsräumen zu fördern.“[308]

In einem auf Youtube verbreiteten Video aus dem März 2017 agitierte auch der bayerische AfD-Bundestagswahlkandidat Georg Hock gegen in Deutschland lebende Muslime und forderte, den Islam vom grundgesetzlichen Schutz durch die Religionsfreiheit auszunehmen:

„Dieser Islam gehört aus der Grundrechtsgarantie ausgenommen. Der Islam fällt nicht unter den Schutz des Grundgesetzes. Der Islam muss von Artikel 4 GG ausgeschlossen werden. […] Wer als Muslim, meistens sind es Türken, nach den Regeln des Koran – ist gleich Scharia – lebt, hat in diesem Land nichts verloren. Der Islam darf nicht unter den Grundgesetzschutz fallen und dafür müssen wir kämpfen, das ist unsere Pflicht und Schuldigkeit.“[309]

Diese Äußerungen überschreiten die Grenze der verfassungsschutzrechtlich zulässigen Kritik. Sie stellen den Menschenwürdegehalt des Einzelnen in Frage, denn die Forderungen beschneiden die Religionsfreiheit soweit, dass dem Einzelnen eine sinnvolle Ausübung seiner Religion de facto unmöglich gemacht wird. Dies stellt eine Verletzung der Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 GG dar und verletzt gleichzeitig die Rechte aus Art. 4 GG.

Vor dem Hintergrund, dass es sich bei diesen Aussagen jedoch um Ansichten vereinzelter Parteimitglieder handelt, kann nicht auf eine verfassungsfeindliche Ausrichtung der Gesamtpartei geschlossen werden.

c. Fremdenfeindlich

In den Verlautbarungen zahlreicher AfD-Funktionäre nimmt die Agitation gegen Flüchtlinge und Migranten eine zentrale Rolle ein. Zu prüfen ist, ob diese Aussagen tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne einer Verletzung der Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 GG bieten.

Im Rahmen von Reden und Internetverlautbarungen verbreiten Funktionäre der AfD – darunter auch zahlreich Landtags- und Bundestagsabgeordnete – regelmäßig Aussagen, die Flüchtlinge bzw. Migranten pauschal verunglimpfen und ihnen Kriminalität und eine erhöhte Neigung zu Sexualverbrechen unterstellen. Der AfD-Landtagsabgeordnete Daniel Roi erklärte in einem Facebook-Eintrag vom Juli 2017:

„Die ‚Bereicherung‘ durch die von der Politik verursachte unkontrollierte Zuwanderung ist zunehmend auch in kleineren Städten zu spüren. […] Insbesondere junge, muslimische Männer benehmen sind daneben, toben sich aus und vergreifen sich an einheimischen Frauen.“

André Poggenburg[310], AfD-Landtagsabgeordneter in Sachsen-Anhalt, agitierte in einer Rede zum politischen Aschermittwoch der sächsischen AfD im Februar 2018 in herabwürdigender Weise gegen türkische Migranten:

„Diese Kameltreiber sich dorthin scheren, wo sie hingehören. Weit, weit, weit hinter den Bosporus, zu ihren Lehmhütten und Vielweibern. Hier haben sie nichts zu suchen und nichts zu melden.“

Der rheinland-pfälzische AfD-Landtagsabgeordnete Uwe Junge verunglimpfte Flüchtlinge in einem Tweet aus dem April 2018 als „kriminellen Dreck[311].

Der nordrhein-westfälische AfD-Landtagsabgeordnete Christian Blex berichtete im August 2018 davon, sich bei einem Besuch in Andalusien ein eigenes Bild von der Lage in einem Auffanglager gemacht zu haben. Die dort untergebrachten afrikanischen Flüchtlinge bezeichnete er in diesem Zusammenhang als „Versuchseroberer“ und „Afro-Invasoren“, die häufig „hochgradig gefährliche und infektiöse Krankheiten“ hätten. Einheimische Deutsche litten außerdem unter einem „massiven Anstieg von Gewalttaten wie Vergewaltigungen, Messerstechereien aber auch Diebstählen“ und klagten darüber, dass „die Schwarzafrikaner einfach in die Gegend koten“. Zu den Auswirkungen der Flüchtlingskrise auf Deutschland schrieb Blex:

„Der Zuwanderungsschock seit 2015 hat bereits in so gut wie jedem deutschen Ort seine Spuren hinterlassen. Eine vergleichbare (oder langsamer stattfindende) Invasion aus der Subsahara, würde Deutschland noch viel stärker verändern. Wenn uns Afrika überrennt, wird es hier noch brutaler abgehen. Und das Merkel-Regime wird dies nicht verhindern.“[312]

Die Aufnahme „kulturfremder“ Migranten und Flüchtlinge wird in Verlautbarungen von AfD-Funktionären wiederkehrend als potenziell lebensgefährlich und mithin politisch unverantwortlich dargestellt. Besonders auffällig ist, dass Funktionäre der AfD in einer Vielzahl von Verlautbarungen durch die Beiordnung des Präfixes „Messer-“ versuchen, Flüchtlinge und Migranten pauschal mit lebensgefährlicher Gewaltausübung in Beziehung zu setzen. So verwies der niedersächsische AfD-Landtagsabgeordnete Stephan Bothe in einem Facebook-Beitrag beispielsweise auf die „zahlreichen Opfer der Messermigration“.[313]

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Markus Frohnmaier schrieb auf Facebook über Deutschland: „Vom Land der Dichter und Denker zur Messerrepublik!“ Er verwendete in seinem Eintrag außerdem ebenfalls den Hashtag „#Messermigration[314].

Der sächsische AfD-Landtagsabgeordnete Carsten Hütter schrieb im Juli 2018:

„Fast 40.000 Deutsche fielen 2017 tatverdächtigen Migranten zum Opfer Das alles sind Begleiterscheinungen von Merkels buntem Multikulti-Wahn, der uns messernde Horden, brutale Vergewaltiger und Mörder, sowie religiöse Fanatiker ins Land geholt hat. Die Bürger sind zu Freiwild geworden.“[315]

In besonders perfider Weise agitierte der Ennepetaler AfD-Stadtrat Frank Scherie im Januar 2016 gegen Flüchtlinge, indem er Selbstjustiz billigte und Gewaltphantasien verbreitete:

„Da in Anbetracht der Tatsache, daß die Polizei chronisch unterbesetzt ist und sich inzwischen nur noch in Zugstärke in Problemvierteln wie Duisburg-Marxloh traut, sollte man sich nicht wundern, wenn der Bürger in Ermangelung von Alternativen selber das Heft in die Hand nimmt und Bürgerwehren gegen solche Umtriebe formiert. Ob diese dann im Falle eines Falles noch die 110 wählen oder direkt die Erwischten ‚Import-Früchtchen‘ dem Vater Rhein zwecks Überprüfung der in NRW nur noch rudimentär vermittelten Schwimmfähigkeiten übergeben, bleibt der Phantasie des Lesers überlassen – genauso, ob ein Schlauchboot hinterhergeworfen wird, mit dem diese ungebetenen Gäste mit dem ‚Müllemer Böötchen‘ zu Herrn Wilders in die Niederlande hinaus komplementiert werden.“[316]

Diese Aussagen über Straftaten von Flüchtlingen lassen sich zum Teil noch so verstehen, dass sie bloß auf eine scharfe Kritik an Migranten und Flüchtlingen wegen der tatsächlich oder vermeintlich verstärkt von ihnen ausgehenden Kriminalität zielen. Eine solche auf konkrete Verhaltensweisen bezogene Kritik stellt, auch wenn sie polemisch und in überzeichnender Weise vorgetragen wird, die Menschenwürde der Betroffenen noch nicht in Frage. alle Äußerungen sind aber auch für eine Auslegung offen, nach denen Flüchtlinge und Muslime von Natur aus besonders kriminell und aggressiv sind. Teilweise bringen sie eine solche Aussage auch eindeutig zum Ausdruck. So wird die von Flüchtlingen ausgehende Kriminalität durchweg krass überzeichnet. Flüchtlinge werden pauschal als „messernde Horden“ u.ä. diffamiert. Eine solche pauschale Abwertung von Flüchtlingen stellt deren Menschenwürde in Frage. Darüber hinaus geht Frank Scherie sogar so weit, sich in bildhaft ausgeschmückten, gewalttätigen Selbstjustizphantasien gegen Flüchtlinge zu ergehen. Dies stellt deren Menschenwürde erst recht in Frage.

In zahlreichen Verlautbarungen ziehen Funktionäre der AfD die Schutzbedürftigkeit – insbesondere muslimisch geprägter – Flüchtlinge allgemein in Zweifel. Im Mai 2017 beklagte beispielsweise der AfD-Bundestagswahlkandidat Andreas Paul auf Facebook die „Flut von Immigranten […] übers Mittelmeer“ und bezeichnete die Seerettung von Flüchtlingen als „‘Taxiservice‘ der Marine[317]. Damit unterstellte er, Rettungsschiffe dienten der reinen Personenbeförderung vom afrikanischen zum europäischen Kontinent.

Im Februar 2018 stellte Andreas Paul die Schutzbedürftigkeit von Flüchtlingen noch deutlicher in Frage, indem er auf Facebook schrieb:

„Das sind keine Gäste und Schutzsuchende, sondern oftmals Aggressoren gegen das Land und das eigene Volk. Es trifft die Schwächsten und Schutzlosen.“[318]

In einer Rede vom 17. Juli 2017 verwahrte sich der AfD-Landtagsabgeordnete Hans-Thomas Tillschneider gegen einen biblischen Vergleich mit der Flüchtlingssituation und erklärte:

„Wer die Flutung durch Wohlstandsmigranten aus Nahost mit der Gründungsgeschichte des Christentums vergleicht, der hat doch nicht mehr alle Tassen im Schrank. Josef und Maria sind nach biblischer Erzählung geflüchtet, weil Herodes alle Kinder des Landes ermorden lassen wollte. Sie sind also vor dem sicheren Tod des Kindes geflüchtet. Die heute zu uns kommen, flüchten aber in den allermeisten Fällen nicht vor dem sicheren Tod. Nein, sie kommen hierher, weil es sich hier besser leben lässt als in Syrien, im Libanon, in der Türkei.“[319]

Die erste Äußerung Andreas Pauls zum angeblichen „Taxiservice der Marine“ lässt sich noch als bloße Kritik an der Instrumentalisierung der Seenotrettung der europäischen Staaten durch nordafrikanische Schlepperbanden verstehen. Und die Äußerungen Thomas Tillschneiders zum Vergleich der aktuellen Flüchtlingssituation und der biblischen Flucht nach Ägypten lässt sich noch als bloß tatsächliches Anzweifeln der Fluchtmotive auslegen, ohne dass damit ein Unwerturteil über eine Menschengruppe an sich verbunden wäre. In diesen Aussagen wird aber auch die Existenz von legitimen Fluchtgründen pauschal bestritten und dies selbst auf Menschen aus dem Bürgerkriegsland Syrien erstreckt. Hinzukommt das objektifizierende Sprechen von der „Flut“ von Flüchtlingen, die hier wegen des Bezugs zur Flucht über das Mittelmeer und dem dabei drohenden Tod durch Ertrinken besonders abfällig wirkt. Die Äußerungen lassen daher zumindest vermuten, dass die Sprecher Interessen von Flüchtlingen für grundsätzlich unbeachtlich halten und damit deren Menschenwürde in Frage stellen. In der zweiten Äußerung wird Andreas Paul dann deutlich, indem er pauschal behauptet, dass Flüchtlinge „keine Gäste und Schutzsuchende, sondern oftmals Aggressoren“ seien und sie so pauschal als Gruppe abwertet und deren Menschenwürde eindeutig in Frage stellt.

In weiteren Äußerungen setzen sich Funktionäre und Mitglieder der AfD mit dem Thema „Integration“ auseinander.

Mit Bezug zum Weltflüchtlingstag 2018 zieht der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Hohmann in einer Presseerklärung einen Vergleich der derzeitigen Flüchtlingssituation mit der Vertreibung Deutscher nach dem Zweiten Weltkrieg. Er erklärte:

„Es waren Deutsche, die zu Deutschen kamen – mit gleicher Sprache, Kultur, Mentalität, christlich geprägt und dem willen, beim Aufbau des zerstörten Landes mitzuhelfen – heute kommen Menschen aus fremden Kulturkreisen, mehrheitlich islamisch geprägt, die keinen Trümmerstaat, sondern einen Sozialstaat vorfinden“.

Die vertriebenen Deutschen hätten sich unter schwierigsten Bedingungen „reingekniet“ und entscheidend zum schnellen Wiederaufbau Deutschlands beigetragen, während sich die „illegalen Migranten von heute“, wie auch die Regierung selbst, „an der Abschaffung Deutschlands, so wie wir es kennen“, beteiligten.[320]

Ähnlich äußerte sich die Landtagsabgeordnete Christina Baum im September 2018 in einer Rede anlässlich des Landtagswahlkampfs. Sie konstatierte darin eine pauschale Inkompatibilität von Migranten aus „zivilisatorisch unterentwickelten Ländern“ mit der deutschen „Hochkultur“:

„Seitdem sind viele weitere Morde geschehen. Wie unvereinbar und inkompatibel das Weltbild dieser Menschen aus zivilisatorisch unterentwickelten Ländern mit unserer Hochkultur ist, hat der Angeklagte im Prozess gegen die 24jährige Verkäuferin Vivien aus Burg Wedel eindrucksvoll bestätigt. Abdullah bezeichnet sich selbst als Musterflüchtling und erklärt, dass er es aus seiner Kultur so kennt, dass Konflikte mit dem Messer und ausgetragen werden. […] Dieser Abdullah hat die Vivien so schwer verletzt, dass Lunge, Magen, Darm, Leber verletzt wurden und Teile der Bauchspeicheldrüse und der Milz entfernt werden mussten. So sieht es aus in der Kultur unserer Neubürger. Und nun mache ich Frau Merkel eine ganz klare Ansage: Wir wollen nicht, dass Kinder weiterhin als Freiwild ihren Neubürgern ausgeliefert sind. Ich spreche bewusst von ihren Neubürgern. Denn wir haben Sie nicht hier hergeholt und wir wollen auch sie hier nicht haben!““[321]

In seiner Rede auf einer Demonstration in Offenburg am 18. August 2018 agitierte auch der AfD-Landtagsabgeordnete Stefan Räpple[322] gegen „kulturfremde“ Migranten und sprach diesen die Fähigkeit und Bereitschaft ab, sich zu integrieren und anzupassen:

„Es gibt Kulturen, dort geht es sehr rau zu. Es gibt Kulturen, da geht es seit Jahrzehnten in kriegerischen Verhältnissen sehr gewaltvoll zu und diese Kulturen kommen jetzt hier zu uns und mischen sich mit unserer badischen Kultur. Und diese beiden Kulturen passen nicht zueinander. [Applaus, Jubel] Und das ist kein Rassismus, was uns immer vorgeworfen wird, mit dieser Keule des Rassismus, sondern es geht hier nicht um die Rasse und die Hautfarbe. Sondern es geht rein allein um die Kultur der Menschen! [Applaus][…] Die, die glauben, dass die Menschen, die aus einem fremden Kulturkreis zu uns nach Deutschland kommen, dass die sich irgendwann uns anpassen, die täuschen sich. [Vereinzelter Applaus] Diese Menschen, die aus einem fremden Kulturkreis – aus Afrika, einem extrem fremden Kulturkreis – zu uns kommen, werden sich nicht ändern. Die Sozialisierung ist, in der Entwicklungspsychologie nachgewiesen, mit dem 12. Lebensjahr schon zu 95 % abgeschlossen. Das heißt…[Applaus, ‚Bravo‘-Rufe] spätestens ab dem 14. Lebensjahr sind Kulturtechniken fest in der Psyche, fest in den Handlungen des Menschen verankert. Fest verankert. Und es lässt sich nicht integrieren, was nicht bereit ist, sich zu integrieren. [Applaus] Von dem her ist die Situation schon von vornerein schon sehr, sehr schwer, beziehungsweise sogar unmöglich.“[323]

Eine multikulturelle Gesellschaft deuten viele AfD-Funktionäre als das Gegenbild einer stabilen Gesellschaftsordnung. Die entgegen der dargelegten Argumentationsmuster erzwungene Integration „Kulturfremder“ gefährdet aus ihrer Sicht daher letztlich das friedliche Zusammenleben in Deutschland. Resultierend aus der diffamierenden Negativdarstellung „kulturfremder“ Migranten und Flüchtlinge kommen zahlreiche AfD-Funktionäre zu dem pauschalen Urteil, diese seien nicht in die hiesige Gesellschaft integrierbar.

Die von AfD-Funktionären vertretenen Vorbehalte beschränken sich jedoch mitnichten auf Personen, die sich (noch) nicht in die Gesellschaft integriert haben. Dies zeigt die Agitation gegen die in Deutschland geborene und aufgewachsene SPD-Bundestagsabgeordnete und ehemalige Integrationsbeauftragte Aydan Özoğuz. Der AfD-Landtagsabgeordnete Hans-Thomas Tillschneider kommentierte die Anregung des Parteivorsitzenden Alexander Gauland, Özoğuz in „Anatolien zu entsorgen“, wie folgt:

„Gauland hat nicht unrecht, denn Fakt ist: Wenn Özoğuz wieder dorthin ginge, woher sie gekommen ist, hätten wir einen frechen Migranten, der uns auf der Nase herumtanzt, und also durchaus eine Sorge weniger.“[324]

Auch die baden-württembergische AfD-Landtagsabgeordnete Christina Baum bediente fremdenfeindliche Stereotype, indem sie auf Facebook eine Bildmontage postete, welche Aydan Özoğuz auf einem Esel gen Anatolien reitend zeigte.[325]

Ein gängiges Muster in der Beschreibung des – angeblichen – gegenwärtigen Verdrängungsprozesses zu Lasten der einheimischen Deutschen ist die These vom aktiv betriebenen „Bevölkerungsaustausch“, die zur Auflösung des deutschen Volks führe. In nicht wenigen Fällen agitieren AfD-Repräsentanten in einer noch deutlich radikaleren Rhetorik gegen die aktuelle Migrationspolitik und sprechen von einer Vernichtung, einer Auslöschung des deutschen Volks oder gar von einem Genozid an den ethnischen Deutschen.

Die Landtagsabgeordnete Christina Baum äußerte aus Anlass der Wahl von Mutherem Aras zur Landtagspräsidentin im Mai 2016, dass dies für sie „ein ganz klares Zeichen“ für die „Islamisierung Deutschlands“ sei. Weiterhin führte sie in diesem Kontext aus:

„Ich stehe weiterhin zu dem Begriff des schleichenden Genozids an der deutschen Bevölkerung durch die falsche Flüchtlingspolitik der Grünen. Der Genozid bezeichnet nach einer UN-Resolution die Absicht, eine nationale, ethnische, religiöse Gruppe teilweise oder ganz zu zerstören. Und diese Absicht unterstelle ich den Grünen“[326]

Auch in einer Rede, die sie im April 2018 im Rahmen einer Demonstration des Vereins „Zukunft Heimat“ hielt, prangerte Baum einen angeblichen „Bevölkerungsaustausch“ an:

„Ihr guckt in die großen deutschen Städte. Ihr guckt in die Schulklassen. Ihr guckt in die Kindergärtengruppen. Ja, da sind die deutschen Kinder längst in der Minderheit. Und es ist ganz offensichtlich, dass ein Bevölkerungsaustausch stattfinden soll.“[327]

Der sächsische AfD-Funktionär Maximilian Krah schrieb im Juni 2018:

„Die aktuelle Masseneinwanderung ist kein ‚moralischer Imperativ‘ (A. Merkel), um armen Verfolgten zu helfen. Sie ist Umsetzung der Wahnidee, Europa ‚bunt‘ machen zu müssen und dazu die europäischen Völker in eine Mischbevölkerung zu verwandeln. Nur dass sich die Einwanderer nicht an diese Idee halten; sie wollen nicht Teil einer degenerierten, bunten und ‚vielfältigen‘ Bevölkerung sein, sondern kommen als Kolonisatoren.“[328]

All diesen Annahmen ist das Denken in geschlossenen ethnokulturellen Kategorien gemein, demzufolge sich Interessen zuvorderst im Rahmen ethnischer Zugehörigkeit artikulieren. Eine Veränderung der Bevölkerungsstruktur erfolgt aus dieser Sicht nicht nur unweigerlich zum Nachteil des bislang mehrheitlichen und in der Regel einheimischen Bevölkerungsteils, sondern ist für diesen geradezu existenzbedrohend. sollte sich der „Bevölkerungsaustausch“ fortsetzen, so die Befürchtung der AfD, stünde am Ende dieser Entwicklung eine gesichts- und namenlose, unsolidarische, kulturlose und graue Einheitsgesellschaft. Die Gleichsetzung der aktuellen Migrationspolitik – ungeachtet aller möglichen oder diskutablen Kritikpunkte – mit einem „Genozid“ an den ethnischen Deutschen schließlich stellt die größtmögliche Diffamierung des gegenwärtigen Regierungshandelns und gleichzeitig eine ungeheure Banalisierung tatsächlicher Völkermorde dar. Damit wird die völlig übersteigerte Fixierung vieler AfD-Funktionäre auf ein ethnozentristisch konstruiertes Volk deutlich. Diese bewusste Exklusion bestimmter Bevölkerungsgruppen steht im Widerspruch zur Menschenwürde. Tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass Funktionäre der AfD darauf abzielen, die Menschenwürde von Flüchtlingen und Zuwanderern aktiv zu beeinträchtigen, könnten sich darüber hinaus aus den Forderungen zum Umgang mit diesen Personengruppen nach einem möglichen Machtgewinn ergeben. Eine plakative Formel für eine Bevorteilung von ethnischen Deutschen gegenüber – ungeachtet einer eventuellen Staatsbürgerschaft – Minderheiten nicht-deutscher Herkunft ist dabei die im rechtsextremistischen Spektrum beliebte Parole „Deutschland den Deutschen“. In einem Redebeitrag auf einer Demonstration im September 2017 agitierte der AfD-Landtagsabgeordnete Hans-Thomas Tillschneider nicht nur gegen die Versorgung von „Wohlstandsmigranten“, sondern verwendete in diesem Zusammenhang auch die Losung „Deutschland den Deutschen“:

„Anstatt die Familien zu fördern, füttert Merkel lieber auf unsere Kosten Wohlstandmigranten aus aller Herrenländer durch. Und als wäre das nicht genug, blechen wir auch noch für deren Gesundheitsversorgung. […] Unser Wohlstand, den wir und die Generationen vor uns aufgebaut haben, der ist für uns, der ist nicht für die Afrikaner, der ist nicht für die Syrer, […]. […] Deutschland gehört niemand anderes, als den Deutschen. Deutschland den Deutschen! [Applaus][329]

Die Ablehnung des Zuzugs von Flüchtlingen aus wirtschaftlichen Gründen stellt zwar für sich genommen noch nicht die Menschenwürde von Flüchtlingen in Frage. Die Verwendung der bekannten rechtsextremistischen Parole „Deutschland den Deutschen“ deutet aber darauf hin, dass hier entgegen der Garantie der Menschenwürde ein ethnisch-biologisch bzw. ethnisch-kulturell begründetes Volksverständnis vertreten werden soll, nach dem ein vollwertiger Deutscher also nur ein ethnischer Deutscher sein kann.

Der AfD-Landtagsreferent und ehemalige JA-Funktionär Reimond Hoffmann stellte in einem Facebook-Beitrag vom Mai 2018 fest:

„Wir brauchen dringend konsequente Remigration.“[330]

Was sich dahinter gegebenenfalls verbergen könnte, wurde anhand eines Beitrags des ehemaligen Co-Sprechers der nordrhein-westfälischen AfD und heutigen Bundestagsabgeordneten Martin Renner deutlich, der in einem Beitrag „legitime Rückführungsprogramme“ im „Millionenmaßstab“ forderte.[331] Diese Aussage erscheint insbesondere im Hinblick auf die Größenordnung in Aussicht gestellter „Rückführungen“ problematisch. Um einen „Millionenmaßstab“ zu erreichen, müssten zwangsläufig auch vollen Schutz genießende Flüchtlinge oder gar allgemein Menschen mit Migrationshintergrund einbezogen werden. In einem Facebook-Post stellte Renner zudem pauschal den Asylstatus von Flüchtlingen in Frage:

„Wieso wir hier in Deutschland einen derart hohen Zustrom an Hereinkommenden mit einer gänzlich anderen Herkunftskultur – nur lächerlich dürftig als Asylsuchende camoufliert – in unser bald kollabierendes Sozialsystem akzeptieren?“[332]

Vor dem Hintergrund der weiteren Aussagen von AfD Funktionären und ihres ethnisch-biologischen bzw. ethnisch-kulturell begründeten Volksverständnisses ist die Forderung nach einer „Rückführung im Millionenmaßstab“ als eine Forderung nach einer systematischen Abschiebung bestimmter Bevölkerungsgruppen – unabhängig von ihrer individuellen und vom Gesetz festgelegten Schutzbedürftigkeit – zu verstehen. Dies geht mit einer grundsätzlichen Schlechterbehandlung einer bestimmten Bevölkerungsgruppe einher, sodass eine Verletzung der Menschenwürde zu bejahen ist.

3.1.2 Demokratieprinzip

Zu prüfen ist, ob sich aus den Aussagen und Verlautbarungen von sonstigen Funktionären und Mitgliedern der AfD tatsächliche Anhaltspunkte für mögliche Verstöße gegen das Demokratieprinzip ergeben.

In weiten Teilen der untersuchten Aussagen findet sich harsche Kritik an der Politik der gegenwärtigen Regierung und ihrem Personal, insbesondere an Einzelpersonen bzw. Amtsträgern wie der Bundeskanzlerin.

Mitunter werden einzelne Positionen wesentlich schärfer und zugespitzter formuliert, als auf Ebene der Parteiführung. So wird etwa bei einigen Funktionären und Mitgliedern noch offener als im Kreis der Führungsfunktionäre ein Volksbegriff verwendet, der stark nach ethnischen Maßstäben ausgerichtet ist. Dies könnte im Ergebnis dazu führen, dass bestimmte Bevölkerungsgruppen, die nicht dem ethnischen Volksverständnis der AfD entsprechen, vom Prozess der politischen Willensbildung ausgeschlossen wären, sodass ein Verstoß gegen einen der Grundpfeiler des Demokratieprinzips angenommen werden müsste. allerdings wurden trotz fundamentaler und pauschalisierender Abwertungen von Migranten und Flüchtlingen auf der einen Seite und Muslimen auf der anderen Seite durch Funktionäre der AfD keine konkreten, deren Menschenwürde beeinträchtigenden Rechtsfolgen an diese Kritik geknüpft. Aus diesem Grund kann den Aussagen auch nicht entnommen werden, dass bestimmte Volksgruppen aufgrund ihrer Ethnie kein gleichberechtigtes Mitglied im demokratischen Gefüge der Bundesrepublik sein sollen.

Zu prüfen ist weiter, wie sich Funktionäre der AfD durch ihre Äußerungen gegenüber den demokratischen Grundprinzipien, also der Möglichkeit der Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger am Prozess der parlamentarischen Willensbildung und der Rückbindung der Staatsgewalt an das Volk nach Art. 20 Abs. 1 und 2 GG, positionieren.

Hans-Thomas Tillschneider, Mitglied des Landtags von Sachsen-Anhalt und Sprecher der „Patriotischen Plattform“, erklärte im Rahmen einer Demonstration am 17. Juli 2017 in Wittenberg in Bezug auf die Reformation anlässlich deren 500. Jubiläums:

„Die einzige politische Kraft, die diesem Irrsinn ein Ende bereiten kann und will, ist die AfD. Wie Luther stehen wir heute einem bis ins Mark korrupten und dekadenten Establishment gegenüber. [Applaus] Wie Luther wollen wir aber das System, in dem wir leben, nicht abschaffen, sondern heilen. Reformation heißt wortwörtlich ‚Wieder-in-Form-Bringung‘. Wir wollen einen deformierten Staat, eine deformierte Demokratie, ein deformiertes Bildungswesen, ein deformiertes Gesundheitssystem, ein deformiertes Rentensystem wieder in Form bringen. Wir wollen die perversen Zustände, das was normal ist, wiederherstellen. Wir wollen, dass wieder Politik für das Volk gemacht wird und zwar für das eigene Volk. [Applaus] Was wir wollen, sind nicht ein paar Reförmchen hier und da zum Wohle der Lobbyisten, sondern eine große, grundlegende nationale Reformation zum Wohle des Volkes. Unsere Nation muss wieder zu sich stehen und muss Haltung zeigen und muss wieder ein normales Selbstbewusstsein gewinnen. Wie das geht, zeigen wir mit unserem Bundestagswahlprogramm.“[333]

Das Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses, Thorsten Weiß, erklärte auf Facebook in einem Beitrag vom 2. Februar 2018:

„2050 soll es kein erkennbares deutsches Volk mehr geben: Regierung plant den Volkstod!“[334]

In den o. g. Ausführungen von Tillschneider und Weiß wird deutlich, dass man sich zwar zur Demokratie als einer Herrschaftsform, in der das Mehrheitsprinzip gilt und in der das Volk entscheidet, bekennt. Man bezieht sich hierbei aber explizit nicht auf einen Volksbegriff, der auch Menschen umfasst, die durch Zuwanderung (und Einbürgerung) Teil des Volkes geworden sind bzw. werden können. Weiß stellt mit seinem Hinweis auf einen vermeintlich bevorstehenden „Volkstod“ – also einer planmäßigen Auslöschung der autochthonen Bevölkerung durch gezielte (Massen-)Einwanderung und gleichzeitige politische Unterdrückung mit dem Ziel, das (ethnisch) deutsche Volk mit anderen Völkern und Kulturen zu vermischen – sogar offene Bezüge zu rechtsextremistischen Theorien und Konzepten her. Zudem formuliert Tillschneider sehr eindeutig, dass er die derzeitige Erscheinungsform der Demokratie als fehlerhaft empfindet, diese „grundlegend“ ändern will und die AfD in diesem Prozess eine gewichtige Rolle spielen soll. Welche konkrete neue Form die Demokratie dann haben soll, beschreibt Tillschneider allerdings nicht.

Ein Großteil der von sonstigen AfD-Funktionären und Mitgliedern geäußerten Kritik richtet sich aber insbesondere gegen die als „Kartell“ empfundenen, etablierten politischen Parteien, deren Vertreter, sowie die von diesen geführten Regierungen in Bund und Ländern. Diese agierten nicht im Sinne des Volkes, oftmals wird ihnen gar Fremdbestimmung, systematischer Rechtsbruch, Verrat und feindliche oder niedere Absichten, vor allem persönliche Bereicherung und Vorteilsnahme, vorgeworfen.

So erklärte Benjamin Nolte, AfD-Kandidat für die bayerische Landtagswahl 2018 und Mitglied der „Patriotischen Plattform“, im August 2018 während einer Wahlkampfveranstaltung, er sei angetreten, um „den Willen der Bürger wieder in die Parlamente zu tragen“ und die Herrschaft der „Linksversifften, Ökofaschisten und EU-Bonzen“ zu beenden. In Bayern regiere die „schwarze Mafia“, unterstützt von der „Medien-Mafia“. Letztere sei auch verantwortlich dafür, dass Straftaten von Migranten als Einzelfälle dargestellt würden. Er erklärte außerdem: „Wir haben ein Problem mit ganzen Gruppen psychisch kranker Einzeltäter.“ Die fänden sich in der Bundesregierung und unter deren „Helfershelfern in den Medien“.[335]

Bei einer anderen Wahlkampfveranstaltung führte Nolte Folgendes aus:

„Die Geschichte der Alternative für Deutschland ist die Geschichte eines beispiellosen Siegeszuges. Eines Siegeszuges des Guten und des Wahren durch die durch und durch verkommene politische Landschaft unseres Landes. […] Nach vielen, vielen Jahren erheben nicht mehr nur Lügner und Rechtsbrecher ihre Stimme in diesem Hause, sondern auch wahre Patrioten. […] Und wenn sich nach der bayrischen Landtagswahl endlich findet, was eigentlich schon längst zusammengehört, wenn endlich diese Liebeshochzeit stattfindet zwischen der schwarzen Asylmissbrauchsunion und der grünen Päderasten-Partei, dann werden auch wir hier Verhältnisse haben, dass Vorschulkinder an überdimensionierten Geschlechtsteilen herumspielen. […] Wir werden aus dem Maximilianeum in München, aus dem Haus der Lügen und der Vetternwirtschaft wieder ein Haus der Demokratie und ein Haus des Volkes machen. Dankeschön!“[336]

Stefan Räpple, Mitglied des Landtags von Baden-Württemberg, verunglimpfte das Parlament bzw. die parlamentarische Demokratie in diversen Verlautbarungen besonders scharf. So nannte er sie in einem Facebook-Eintrag vom 31. Dezember 2016 ein „profitgesteuertes Showgeschäft“ und den Staat ein „riesengroßes Inkassounternehmen der (Groß-)Industrie“.[337] In weiteren Beiträgen auf Facebook in den Jahren 2017 und 2018 bestritt Räpple die demokratische Legitimation der Bundesregierung und nannte die Bundesrepublik u. a. eine „BRD-Scheindemokratie“.[338] In einem Facebook-Eintrag vom 4. Dezember 2017 zog Räpple Parallelen zwischen der Bundesrepublik und diktatorischen bzw. totalitären System wie dem NS-Regime oder der DDR:

„Wahlen sind nicht gleich Wahlen. Was aussieht wie Demokratie muss nicht gleich demokratisch sein. Egal ob auf Parteitagen oder zu Bundestags-, Landtags- oder sonstigen Wahlen. Eine Diktatur lässt sich auch über Wahlen errichten. Die Diktatur der knappen (durch die Medien manipulierten) Mehrheit eben. Oder die Diktatur gegen die gefrustete knappe Minderheit. Wie man es betrachtet. Einzelwahl ist KEINE Demokratie! Siehe Jamaica, siehe Merkel, siehe Ulbricht, siehe Hitler, etc. durch Einzelwahlen kommt nur Schrott heraus und ALLE leiden drunter. […] Von der Schweiz ging nie ein Krieg aus, es leben verschieden Kulturen mit verschiedenen Sprachen seit Jahrhunderten friedlich nebeneinander, und nie gab es Bürgerkrieg. Warum? Weil sich eine Seite nie unterdrückt gefühlt hat. Weil jeder wahrgenommen wurde. Jeder darf partizipieren und wird durch den Staatsapparat nicht unterdrückt oder durch die gelenkten Staatsmedien verleumdet. Dagegen bomben deutsche Militärs fleißig in aller Welt mit, obwohl ‚nie wieder Krieg von Deutschland ausgehen dürfe‘. Die Wahlkämpfe sind immer mehr dem ‚Führerprinzip‘ zugeschnitten (FÜR Kretschmann, FÜR Merkel, FÜR Schulz etc.) und wir rasseln durch EU-Zentralstaatsfantasien, Bargeldabschaffung, Überwachungsstaat, Internetzensur, TTIP etc. klar und deutlich in eine offene Diktatur hinein. Da unsere Medien und Justiz durch diese Diktatur der knappen Mehrheiten durch Einzelwahlen jahrzehntelang gelenkt und gesteuert werden und wir keine verfasste Gewaltenteilung haben, sind derartige Missstände überhaupt erst möglich geworden. Langsam aber sicher… immer ein bisschen mehr. Und die knappe medienmanipulierte Mehrheit klatscht dabei Beifall, so wie früher. Ohne zu wissen, dass es letztendlich auch sie trifft. Früher oder später. Es trifft uns ALLE!“[339]

Räpple diffamiert somit nicht nur alle politischen Parteien und deren Politiker, sondern unterstellt, dass diese im Zusammenwirken mit vermeintlich bewusst im Sinne dieser Parteien manipulierenden Medien und einer parteiischen, nicht unabhängig arbeitenden Justiz in Wahrheit nur den Anschein einer demokratischen Ordnung aufrechterhielten. In einer dystopischen Überspitzung warnt er die Leser seines Beitrags vor einer Verschärfung der diktatorischen Züge, die er in der Bundesrepublik und in der Europäischen Union ausgemacht haben will, und prophezeit, Willkür und Unterdrückung könnten letztlich nicht nur die Anhänger seiner Partei treffen. Dem bestehenden politischen System wird damit jegliche Legitimation und Autorität abgesprochen und offene Feindschaft zum Volk unterstellt. Dieser Verächtlichmachung des demokratischen Systems in Deutschland stellt er allerdings als leuchtendes Beispiel die Direktdemokratie in der Schweiz gegenüber und zeigt damit auf, dass er bestimmende demokratische Elemente wie die Volkssouveränität nicht gänzlich abschaffen will.

Besonders heftige Angriffe, Schmähungen und Verunglimpfungen treffen vor allem die Person der Bundeskanzlerin Angela Merkel. So nannte Benjamin Przybylla[340], ehemaliges Mitglied des Vorstandes des AfD-Landesverbandes Sachsen, Angela Merkel in einem Facebook-Eintrag im Juni 2018 eine „Amok-Kanzlerin“.[341] Daniel Roi, Landtagsabgeordneter für die AfD in Sachsen-Anhalt, bezeichnete Merkel in einem Facebook-Beitrag vom 22. Juni 2018 als „Kanzlerin des Untergangs“.[342] Der Bundeskanzlerin wird dabei von diversen AfD-Funktionären und -Mitgliedern aufgrund ihrer (liberalen) Asyl- und Migrationspolitik eine direkte Mitverantwortung an Straftaten und Terroranschlägen von Migranten zugeschrieben, die sie zudem aus einer feindlichen Motivation dem deutschen Volk gegenüber bewusst zugelassen oder gar gefördert habe. Exemplarisch sei hierzu auf eine Verlautbarung des sächsischen AfD-Mitgliedes und Mitglied des Landtags von Sachsen, Carsten Hütter, verwiesen:

„Merkel ist nur auf dem Papier die Kanzlerin der Deutschen. Dem Land und seinen Bürgern hat sie längst den Kampf angesagt.“[343]

Hütter nahm in einer anderen, auf seiner Facebook-Seite veröffentlichten Stellungnahme zudem Bezug auf die persönliche Biographie der Bundeskanzlerin in der DDR, die auch von anderen AfD-Mitgliedern häufig in verschwörungstheoretische Anwürfe gemünzt wird:

„Merkel und ihre willfährigen Helfer basteln an einem Zensurstaat, der nicht nur Ähnlichkeiten mit der verblichenen DDR aufweist, sondern diese nahezu 1 : 1 kopiert – was hätte man von einer ehemaligen FDJ-Sekretärin und glühenden Anhängerin des SED-Unrechtsregimes auch anderes erwarten können. […] Denn wenn Merkel ihre Pläne erst einmal umgesetzt hat, ist es zu spät. Und dieses Mal kann niemand behaupten, er hätte von nichts gewusst. Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf!“[344] Neben einer verbalradikalen Verunglimpfung der regierenden Parteien und deren Repräsentanten seitens der oben zitierten Funktionäre stilisieren diese auf der anderen Seite die AfD – im Gegensatz zu vermeintlich korrupten und verbrecherischen Regierungen oder erstarrten Parteien – zur einzigen Oppositionspartei, die den imaginierten wahren Volkswillen vertrete. Entsprechend kompromisslos ist auch hier der Ausblick, den Funktionäre und Mitglieder auf einen möglichen Machtwechsel geben. So erklärte Roland Ulbrich, Mitglied des Landtags von Sachsen, in einer Rede auf dem sächsischen Landesparteitag am 26. März 2017 in Weinböhla:

„Die AfD hat die historische Möglichkeit, Deutschland aus der Krise zu führen. Noch ist es nicht zu spät. Aber wir sind gerade dabei, diese einmalige Chance zu verspielen. Was müssen wir tun, um die AfD für die großen Aufgaben fit zu machen? Erstens: Den Einfluss von wankelmütigen Systemanhängern eindämmen, die Atlantiker zurückdrängen und die patriotischen Kräfte stärken. Nur ein gesunder Patriotismus kann die Probleme unseres Landes lösen. Zweitens: Eine glaubwürdige Alternative sind wir nur durch harte Oppositionsarbeit. Die Tagträumereien von Minderheitsbeteiligung an Regierungen müssen aufhören. AfD-Regierungen können nur Mehrheitsregierungen sein. Durchhalten in kompromissloser Opposition heißt, den Widerstand des Volkes zu stärken“[345]

Eine Kompromisssuche im parlamentarischen Raum wird von Ulbrich hier bereits a priori abgelehnt und konkurrierende innerparteiliche Kräfte werden verächtlich als „wankelmütige Systemanhänger“ diffamiert. Einem „gesunden Patriotismus“ – den die AfD zu vertreten meint – stünden demzufolge zwangsläufig – aus Sicht von Ulbrich – kranke bzw. krankhafte Entwicklungen und Akteure im politischen System entgegen, die es zu beseitigen gelte. Auch hier kommt eine ausgewiesene Verachtung gegenüber parlamentarisch-demokratischen Prozessen zum Ausdruck.

Die bereits auf Ebene der Führungsfunktionäre festgestellten Konfliktlinien zum Demokratieprinzip treten auf der Ebene sonstiger Funktionäre und Mitglieder zum Teil noch offener zu Tage. Diese verteilen sich über die gesamte Partei hinweg, werden von einzelnen Personen allerdings besonders zugespitzt und pointiert vorgetragen. Dabei wird die parlamentarische Demokratie durch wiederholte sprachliche Diffamierungen sämtlicher etablierter Parteien und ihrer Vertreter verächtlich gemacht. Zudem wird der Volksbegriff von einigen Funktionären und Mitgliedern in unzulässiger Art und Weise auf ethnische Kriterien verengt, was in der Konsequenz zu einem Ausschluss von Minderheiten aus der demokratischen Partizipation führen würde. Durch eine scharfe und absolute Kontrastierung zwischen der AfD und allen übrigen politischen Kräften wird zudem der Eindruck erweckt, es gebe keinen politischen Wettbewerb ohne die AfD und das parlamentarisch-demokratische System sei ohnehin nur eine „Scheindemokratie“. Auf der anderen Seite belegen positive Bezugnahmen auf Länder wie die Schweiz mit ihrem basisdemokratischen Politikmodell, dass in der Partei die Volkssouveränität berücksichtigende Alternativen zum derzeitigen demokratischen Prozess formal akzeptiert werden. Letztlich stellen die hier herausgestellten Aussagen nur einen kleinen, nicht zwangsläufig repräsentativen, Ausschnitt aller AfD-Funktionäre und -Mitglieder dar. Auch wenn sich aus der in den oben genannten Zitaten ersichtlichen, nachhaltigen Verächtlichmachung des demokratischen Systems und seiner Repräsentanten sowie dem ethnisch konnotierten Volksverständnis verdächtige Informationssplitter dafür entnehmen lassen, dass Teile der AfD-Funktionäre an einem offenen politischen Willensbildungsprozess kein nachhaltiges Interesse haben, reichen die vorliegenden Informationen für die Annahme tatsächlicher Anhaltspunkte noch nicht aus.

3.1.3 Rechtsstaatsprinzip

Fraglich ist, ob das Rechtsstaatsprinzip durch sonstige Funktionäre und Mitglieder der AfD soweit in Frage gestellt oder attackiert wird, dass darin ein Verstoß gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zu sehen ist. In erster Linie ist zu beleuchten, ob sich Widersprüche mit dem Grundsatz der Rechtsbindung der öffentlichen Gewalt und der Kontrolle derselben durch unabhängige Gerichte ergeben.

Auch auf dieser Funktionärsebene wird mitunter das Bild eines erodierten Rechtsstaates verbreitet, der nicht in der Lage sei, bestimmte Missstände zu bekämpfen. Mit Blick auf aus seiner Sicht zu milde Urteile gegen kriminelle Migranten forderte etwa Thorsten Weiß, Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses, in einem Facebook-Post, das „Justizsystem endlich aus[zu]misten!“.[346] Durch den gleichzeitigen Vorwurf, dass „Merkels asylpolitischer Amoklauf“ kein Ende nehme und „die Altparteien […] uns nicht mehr schützen“ könnten und wollten suggeriert Weiß zudem eine Wechselbeziehung zwischen Exekutive, Legislative und Justiz. Die AfD sei „als wahre Volkspartei“ angetreten, „die innere Sicherheit wiederherzustellen.“[347] In einem weiteren Post bringt er vor, dass die Justiz „ein nicht mehr ernstzunehmender Trümmerhaufen“ sei und „dieser ‚Rechtsstaat‘ […] seinen Namen nicht verdient“ habe.[348] Die Forderung, das Justizsystem auszumisten, kann hier als Angriff auf die Unabhängigkeit von Gerichten interpretiert werden. Für sich genommen ist diese Aussage jedoch zu unpräzise, als dass darin tatsächliche Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Bestrebung gesehen werden könnten.

Auch Stefan Räpple, baden-württembergischer Landtagsabgeordneter, geht von einem ähnlichen Zustand des Staates aus und bezeichnet die Migrationspolitik der Bundesregierung indirekt als „Volksverrat“.[349] Dass er im Lichte dieser Diagnose auch rechtsstaatswidrige Mittel offenbar für legitim erachtet, zeigt ein Facebook-Post Räpples, in dem er dem sächsischen Justizmitarbeiter, der den Haftbefehl gegen die zwei Tatverdächtigen im Falle des Tötungsdelikts in Chemnitz über das Internet verbreitete, ausdrücklich für dessen „wahrhaftige Zivilcourage“ dankt:

„Herr Zabel, Sie haben viel eicht gegen eine Dienstvorschrift verstoßen. Aber was ist daran auszusetzen, wenn die Regierung ständig die Verfassung bricht, das Land mit illegalen überflutet, kriminelle Ausländer niemals abgeschoben werden und Intensivstraftäter von der Justiz und grünen RichterInnen in Watte gepackt werden. Es ist auch als Beamter dann Ihre Pflicht, Widerstand und Ungehorsam zu leisten. Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zu Pflicht. Nichts anderes haben Sie getan.“[350]

Räpple deutet hier strafbares Verhalten zu einem couragierten, unerschrockenen Widerstandshandeln um und legitimiert dieses ausdrücklich durch die vermeintliche Unrechtmäßigkeit der politischen Zustände. Die Äußerung Räpples wirft ein Schlaglicht auf dessen Rechtsstaatsverständnis. So scheint er bereit zu sein, das gesetzmäßige Handeln des Staates – also auch die Gewähr für ein rechtsstaatliches Verfahren – zu relativieren, sofern die politischen Umstände dies aus seiner subjektiven Sicht erforderlich erscheinen lassen. Dabei billigt er nicht nur das individuelle Fehlverhalten des Justizmitarbeiters, er ruft durch sein Schlagwort „Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zu Pflicht“ sogar implizit zur Nachahmung auf. Die vermeintliche Notwendigkeit des „Widerstands“ gegen aus seiner Sicht unpassende politische Entscheidungen geht also offenbar Recht und Gesetz vor, sodass darin ein Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip gesehen werden kann.

Fraglich ist zudem, inwieweit sich die bei Führungsfunktionären punktuell festgestellten Verlautbarungen gegen das staatliche Gewaltmonopol auch auf mittlerer und unterer Parteiebene fortsetzen. In jedem Fall ist festzustellen, dass Björn Höckes Diktum der AfD als „letzter evolutionärer Chance“, das gewaltsame Auseinandersetzungen im Falle eines Scheiterns der AfD prognostiziert, inhaltlich aufgegriffen wird. So stellte der AfD-Bundestagskandidat Stephan Schmidt die Legitimität des Staates in Frage und verwies auf eine vermeintliche Schieflage bei exekutivem Verhalten:

„Ein Staat, der seinen Bürgern mehr als die Hälfte ihres Einkommens für Steuern und Abgaben abpreßt und an Lobbygruppen und Landfremde verteilt, statt seine Grenzen zu verteidigen und Leben, Sicherheit und Eigentum der Bürger zu schützen, verspielt seine Legitimität. Die Betrogenen werden sich über kurz oder lang zu wehren wissen: Sie werden sich diesem Staat entziehen, zum Selbstschutz greifen und ihre willkürlich verfügte Entwaffnung unterlaufen, wenn dieser seinen Bürgern die Erfüllung seiner Kernaufgaben verweigert. Von der Polizeikrise über das Staatsversagen zu Anarchie und Faustrecht ist es nur ein kurzer Weg.“[351]

Der Facebook-Post kann wohlwollend als Warnung vor wachsenden Spannungen innerhalb der Bevölkerung interpretiert werden, jedoch ergreift Schmidt durchaus Partei für „die Betrogenen“ und äußert damit seine Sympathie für etwaige Maßnahmen der Selbstjustiz.

Ungleich deutlicher wird ein solches Untergangsszenario durch Carsten Härle formuliert, der einen Zeitungsartikel mit dem Titel „AfD: Das Ende der Bundesrepublik“ auf Facebook wohlwollend kommentierte. Während der Artikel sich mit der AfD und ihrer politischen Ausrichtung beschäftigt, interpretiert Härle den Titel gänzlich anders:

„AfD: Das Ende der Bundesrepublik – So titelt die ZEIT. Ganz so unrecht hat sie dabei nicht. sollte die AfD die Mehrheit bekommen, könnte es tatsächlich das Ende DIESER Bundesrepublik sein, nämlich derjenigen Bundesrepublik, die seit Jahrzehnten das eigene Volk zum Vorteil fremder Staaten, Banken und Menschen immer extremer ausbeutet. Dann hätten wir ein anderes Deutschland, ob es nun Bundesrepublik Deutschland, Deutsches Reich, oder sonst wie heißt, in dem Politik endlich mal wieder für das eigene Volk gemacht würde; für das Volk, das zwar formal schon immer der Souverän war, faktisch aber nichts zu sagen hatte und eine Entscheidung nach der anderen zu seinem Schaden, bis an den Rande der Selbstvernichtung ertragen musste.“[352]

Härle verfällt hier in Revolutionsrhetorik und stilisiert die AfD als „rettende“ Kraft, die nicht nur eine grundlegende Wende in der Politik herbeiführen werde, sondern die „ein anderes Deutschland“ – auch in seiner Staatlichkeit – zur Folge habe. Härle nennt hier explizit auch die Möglichkeit eines Deutschen Reiches, was denklogisch das Ende der Bundesrepublik als Staat bedeuten würde. Härle skizziert das Volk dabei als souverän, welches bislang seine Macht nicht entfalten konnte, sondern erst im Falle eines „Endes“ der Bundesrepublik zur Geltung gelange. Die hier geäußerte Dichotomie zwischen dem Volk einerseits und der Regierung bzw. sogar dem Staat andererseits findet sich in anderer Form auch bei weiteren Funktionären. Der baden-württembergische Landtagsabgeordnete Hans Peter Stauch spricht sich z. B. für ein liberales Waffenrecht aus und begründet dies in libertärer Denklogik mit der Wirkung von bewaffneten Bürgern als „Schranke der Staatsmacht[353]. Am 18. Februar 2018 teilte der er auf Facebook einen Beitrag der Seite „Freiheizfackel“, der ebenfalls bewaffnete Bürger thematisierte:

„‘Der bewaffnete Bürger ist ein selbstbewußter Bürger. Er weiß, daß er sich nicht jederzeit oder nicht in allen Lagen auf rechtzeitige staatliche Hilfe verlassen kann. Der bewaffnete Bürger ist ein verantwortungsbewußter Bürger. Er weiß, daß er Rechte, aber auch Pflichten hat. Der bewaffnete Bürger ist die Basis unserer Demokratie. Er weiß, daß man Rechte nur bewahrt, wenn man auch bereit ist, sie zu verteidigen. Der bewaffnete Bürger will keine Privilegien, er will bloß sein Recht. In den Augen moderner Politiker ist der bewaffnete Bürger daher ein Auslaufmodell. Unbequeme und selbstbewußte Untertanen passen nicht so recht in die Vorstellungswelt derer, die zwar ihre Macht gerne aus den Händen des Volks entgegennehmen, aber nur ungern etwas von ihrer Macht abgeben.‘“[354]

Das Gewaltmonopol des Staates beruht auch auf der Akzeptanz der Staatsbürger, sich diesem Monopol zu fügen und auf die Anwendung von Gewalt zu verzichten. Stauch nimmt hier ein taktisches Verhältnis zu diesem Bekenntnis ein, indem er sich für eine hohe Verbreitung von Waffen ausspricht und deren Nutzung situationsabhängig legitimiert – etwa für den Fall, dass man sich „nicht in allen Lagen auf rechtzeitige staatliche Hilfe verlassen kann“. Überdies sieht er Waffen aber auch als Garantie dafür, dass der Staat seine Macht nicht uneingeschränkt auf den einzelnen Bürger ausüben kann. Besonders problematisch ist der Passus, wonach „der bewaffnete Bürger […] keine Privilegien [wolle]“, sondern „bloß sein Recht“. Hier äußert sich ein Rechtsstaatsverständnis, das nicht auf eine unabhängige Justiz zur rechtlichen Interessenwahrung setzt, sondern auf Waffen als Unterpfand. Dieser Eindruck verstärkt sich dadurch, dass ebenjener Hans Peter Stauch wiederholt Partei für Personengruppen ergreift, die Betroffene staatlicher Exekutivmaßnahmen wurden. Am 22. Juni 2018 etwa teilte Stauch auf Facebook eine Grafik, in der die Gefährlichkeit von Reichsbürgern relativiert wird.[355] Am 7. Oktober 2018 teilte Stauch zudem ein Musikvideo auf Facebook, in dem behauptet wurde, die Verhaftung der Gruppe „Revolution Chemnitz“ sei unrechtmäßig und der Sachverhalt eine Lüge. Stattdessen ist im Video die Rede von der Heimattreue der Verdächtigen und dass sie nur ihre Bürgerpflicht getan hätten.[356]

Auch andere (ehemalige) Funktionäre fielen dadurch auf, dass sie sich von Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung nicht distanzierten oder diese sogar verherrlichten. Der aus der Partei ausgeschlossene René Augusti, ehemaliger Beisitzer im AfD-Kreisverband Salzwedel, forderte in einem Facebook-Post:

„Die Völkerwanderung muss aufgehalten werden. Die sich Deutsche nennen und dies fördern gehören an die Wand gestellt. Macht endlich was und wartet nicht auf andere. Wir haben nur eine Heimat und die ist nun mal Deutschland.“[357]

Solch unverhohlene Gewaltbezüge sind innerhalb der Partei zwar sehr selten, aber werden teils durchaus offen geäußert. Egbert Ermer, bis August 2018 Vorsitzender des Kreisverbands Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und im Januar 2019 aus der Partei ausgetreten, billigte in einer Rede im Januar 2018 ausdrücklich massive Gewaltausübung gegen politische Gegner:

„Und dieselbe Dreckssau, der wahrscheinlich Antifa, von bekifften Eltern oder sowas, hat dann abends in einer Kneipe versucht – da er ja über Tag nicht zum Zuge gekommen ist – dort noch für Stimmung zu sorgen und war leider an die falschen Norweger nämlich wieder geraten. Und diese Norweger haben noch einen etwas höheren Nationalstolz als wir und er hat diese versucht aufzusingen, hier noch gegen Deutschland in dieser Kneipe dann mit Stimmung zu machen. Die Norweger haben diesen Typen gepackt, haben ihn vor laufenden Leuten dort, links und rechts eine derartige verpasst, dass dem Hören und Sehen vergangen ist, haben ihn rausgeschleppt auf die Straße, haben ihn dann auf der Straße in den Dreck geschmissen, haben jeder auf diesen Typen drauf gespuckt und haben ihm zu verstehen gegeben: Wenn er nochmal in die Kneipe kommt, dann liegt er nicht mehr auf der Straße, sondern ein Stück tiefer [Applaus, Rufe: ‚Jawohl!‘]. Freunde und das, und das ist… so etwas ist Nationalstolz…! [sic!]“[358]

Auf welchen Sachverhalt Ermer hier Bezug nimmt, ist nicht bekannt. In jedem Fall sind die Schilderungen Ausdruck eines menschenverachtenden Politikbildes, das durch den abschließenden Kommentar, so etwas sei „Nationalstolz“, und die sich darin spiegelnde nationalistisch-chauvinistische Haltung besonders unterstrichen wird. Ermers Rede, die ausweislich der Reaktionen des Publikums auf große Zustimmung traf, zeigt deutlich, dass die Anwendung von Gewalt zur Durchsetzung nationaler Interessen zumindest nicht auf Ablehnung trifft. Ermer fiel bereits im Jahr zuvor dadurch auf, dass er anlässlich des Besuchs des damaligen Bundesjustizministers Heiko Maas in Dresden eine Rede hielt, in der er zunächst eine Abgrenzung seiner Zuhörerschaft von linken Gegendemonstranten vornahm. Um die angebliche Friedfertigkeit des „rechten“ politischen Lagers zu unterstreichen, führte Ermer wie folgt aus:

„In dem Zusammenhang freue ich mich, dass am Samstag dieses hochstilisierte, böse Nazi-Rockkonzert in Thüringen [gemeint ist die rechtsextremistische Musikveranstaltung ‚Rock gegen Überfremdung‘, die am 15. Juli 2017 im thüringischen Themar stattfand] – mit über 6.000 Leuten wohl noch mehr gekommen sind als überhaupt angenommen – ohne jegliche Vorfälle vonstattengegangen ist. So sieht deutscher Nationalstolz aus, Freunde [Applaus], so sieht Demonstration, so sieht Rockkonzert aus! [Johlen] Ich habe die Bilder nur kurz im Fernsehen verfolgt. Dort stand die Polizei ohne Helm, ganz entspannt im Umfeld derer und hat aufgepasst, dass nichts passiert. Das einzige, damit sie überhaupt was in die Presse bringen können, in ihre Lügenpresse, ist das, dass gesagt wurde, es sind 40 ‚Symbolvergehen‘ begangen worden. Also, da hatte mal einer irgendeinen verkehrten Aufnäher am Hemdsärmel und der nächste hatte viel eicht noch von der Mutti das Küchenmesser in der Hosentasche, das mussten sie natürlich auch noch finden, damit überhaupt irgendwas zustande kommen kann. Leute, und so muss unser Widerstand sein und bleiben. Wir lassen uns nicht provozieren, um hier in irgendwelche gestellten Fallen zu laufen [Applaus].“[359]

Ermer relativiert an dieser Stelle die grundlegende Gewaltbereitschaft der subkulturellen rechtsextremistischen und neonationalsozialistischen Szene. Darüber hinaus lobt er die Konzertteilnehmer, indem er ihnen „deutsche[n] Nationalstolz“ attestiert, der im Hinblick auf die vermeintliche Harmlosigkeit der Veranstaltung sogar Vorbildcharakter haben soll („Leute, und so muss unser Widerstand sein und bleiben“). Durch seine Ausführungen macht Ermer eine erheblich mangelnde Distanz zum rechtsextremistischen Spektrum deutlich, durch die Formulierung „unser Widerstand“ scheint er das gewaltorientierte rechtsextremistische Besucherspektrum in Themar gar zum eigenen Lager zu zählen.

Besonders zu erwähnen ist der Umstand, dass Ermer zwar im August „aus persönlichen Gründen“ von seinem Kreisvorsitz zurücktrat, aber offenbar weiterhin für die Partei im Einsatz ist. So moderierte er nach Angaben des Kreisverbands „wie immer professionell“ eine Veranstaltung am 3. Oktober 2018 in Nentmannsdorf.[360] Folglich werden innerhalb der Partei selbst derartig grenzüberschreitende, in der Öffentlichkeit getätigte Äußerungen offenbar nicht konsequent sanktioniert.

Nicht zuletzt solche Beispiele führen zu dem Befund, dass auf mittlerer Funktionärsebene zwar nicht durchgängig, aber in relevantem Ausmaß, Verlautbarungen festzustellen sind, die auf eine in Teilen vorhandene Ausrichtung gegen Grundprinzipien der Rechtsstaatlichkeit hindeuten. Dieser Eindruck wird auch dadurch gestützt, dass sich die Zweifel an der Souveränität der Bundesrepublik, die bereits bei den Führungsfunktionären zum Teil festgestellt wurden, bei den sonstigen Mitgliedern und Funktionären fortsetzen. Diese Zweifel werden mitunter noch deutlicher formuliert, etwa durch Roland Ulbrich, ehemaliges Vorstandsmitglied und Landessprecher der „Patriotischen Plattform“ in Sachsen, bei der durch rechtsextremistische Akteure dominierten „Merkel muss weg“-Demonstration am 5. November 2016 in Berlin. Ulbrich sprach sich dort gegen eine pauschale Abgrenzung der AfD von rechtsextremistischen Parteien aus, die eine Aufnahme von Mitgliedern mit einem rechtsextremistischen Hintergrund verhindert. In seiner Rede sagte Ulbrich zudem, dass die Bundesrepublik der „Masseneinwanderung“ nichts entgegensetzen könne, da sie in rechtswidriger Weise keine Verfassung habe. So wie es keine Verfassung gebe, so sei auch die Nationalhymne „amputiert“ und zwar aus „Rücksicht gegenüber internationalen Mächten”. Nun sei es an der Zeit, wieder alle drei Strophen des „Liedes der Deutschen” als Nationalhymne zu verwenden.[361]

Auch der AfD-Bundestagsabgeordnete Johannes Huber zweifelte in einem Facebook-Beitrag die Gültigkeit des Grundgesetzes als Verfassung an und begründete dies wie folgt:

„Demgegenüber hat das GG und Art. 20, dass alle Macht vom Volke in Wahlen und Abstimmungen ausgeht, seine Gültigkeit erst dann wieder, wenn wir mit unserer originären Forderung nach direkter Demokratie und Volksabstimmungen in den Bundestag einziehen. Denn wir werden Druck machen, den Bürgern das zurückzugeben, was uns die Altparteien seit der Verabschiedung des Grundgesetzes im Jahr 1949 verwehrt haben: die Mitbestimmung über bundesweite Volksentscheide. Dafür muss man das GG nicht ändern, sondern nur ein Abstimmungsgesetz verabschieden. Dafür werden wir solange kämpfen, bis es umgesetzt ist!“[362]

Huber erweckt den Eindruck einer mangelbehafteten Demokratie, die erst durch einen Einzug der AfD in den Bundestag geheilt werde. Zudem zweifelt er die im Grundgesetz garantierte Volkssouveränität in Gänze an und ignoriert dabei die Legitimität einer als repräsentatives System ausgestalteten Demokratie.

Der bereits mehrfach zitierte Carsten Härle zweifelt ebenfalls an der Souveränität der Bundesrepublik und postuliert in diesem Zusammenhang eine anhaltende Beeinflussung durch fremde Mächte.[363] Dabei greift er bekannte rechtsextremistische Verschwörungstheorien auf und versteigt sich zu der Aussage, dass „das ‚Deutsche Reich‘ 1945 nicht untergegangen“ sei.[364]

In der Gesamtschau ist zu konstatieren, dass die mittlere Funktionärsebene im Hinblick auf die Rechtsstaatlichkeit als konstitutives Element der freiheitlichen demokratischen Grundordnung deutlichere Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Bestrebung aufweist als die Ebene der Führungsfunktionäre. Vor allem Beispiele wie das des sächsischen Funktionärs Egbert Ermer[365] werfen die Frage auf, wie weit entsprechende Haltungen in der Partei anschlussfähig sind und wie konsequent sie gegen derartige Verlautbarungen vorgeht. Nimmt man die Belege zusammen, ergibt sich ein eher unklares Verhältnis zu Grundprinzipien der Rechtsstaatlichkeit, sodass hier tatsächliche Anhaltspunkte für eine Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung festzustellen sind.

3.1.4 Revisionismus

Auch auf mittlerer und unterer Funktionärsebene setzt sich das Motiv eines mangelnden Selbstbewusstseins aufgrund einer vermeintlich falschen Schwerpunktsetzung der deutschen Erinnerungskultur fort. Der Bundestagsabgeordnete Jens Maier sieht eine Wende in der Erinnerungspolitik als Bedingung für eine souveräne Politikgestaltung:

„Diese ganze gegen uns gerichtete Propaganda und Umerziehung, die uns einreden wollte, dass Auschwitz praktisch die Folge der Deutschen Geschichte wäre. […] Ich erkläre hiermit diesen Schuldkult für beendet, für endgültig beendet. Wenn wir damit Schluss machen, dann sind wir auch wieder in der Lage, unser Land zu verteidigen, weil wir es für wertvoll halten.“[366]

Maier spricht von einer Umerziehung, die das Volk der notwendigen Verteidigungsbereitschaft beraubt habe, da das zu Verteidigende durch den „Schuldkult“ entwertet werde. Den gleichen Begriff nutzten etwa André Poggenburg[367] oder der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, Ralph Weber:

„Schließlich muss der uns der von den Siegermächten aufgezwungene […] ‚Schuldkult‘ aufhören. Wir sind ein freies selbstbewusstes Volk unter gleichberechtigten anderen Völkern und eben kein ‚Tätervolk‘ ohne Rechte und ohne Berechtigung zu eigenem Nationalstolz. […] Damit muss nicht nur endgültig Schluss sein, hier bedarf es in der Tat einer Kehrtwende um 180 Grad.“ [sic!][368]

Weber greift hier u. a. das Bild einer Wende „um 180 Grad“ auf, das von Björn Höcke in seiner „Dresdner Rede“ vom 17. Januar 2017 verwendet wurde. Die These von einer Schuldbewältigung, die die Politik in Deutschland im Griff habe, findet sich in ähnlicher Form immer wieder und zieht sich im Hinblick auf die geschichtspolitische Ausrichtung wie ein roter Faden durch die Partei. So führte auch die baden-württembergische Landtagsabgeordnete Christina Baum wie folgt zum Thema aus:

„Durch die Indoktrination einer deutschen Kollektivschuld entstehen entwurzelte, orientierungslose, letztendlich mental verstörte Persönlichkeiten, bei denen Scham und Demütigung so tief sitzen, dass sie nur noch einen Wunsch haben: Deutschland und mit ihm das deutsche Volk aus dem Gedächtnis der Menschheit für immer verschwinden. Dieser krankhafte Selbsthass ist wohl einzigartig auf der ganzen Welt. Und deshalb mache ich hier und heute den deutschen Staat für den selbstzerstörerischen Gemütszustand einer ganzen Generation verantwortlich. [Applaus][369]

Baum greift hiermit einen weithin bekannten rechtsextremistischen Topos auf, wonach die Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus dem Zweck diene, das Selbstbewusstsein des deutschen Volkes niederzuhalten. Sie nennt explizit den „deutschen Staat“ als verantwortliche Instanz für diesen von ihr kritisierten Zustand und postuliert damit auch ein vermeintliches Interesse des Staates, „Deutschland und mit ihm das deutsche Volk […] aus dem Gedächtnis der Menschheit für immer verschwinden“ zu lassen. Die hier aufgebaute Dichotomie zwischen „dem Staat“ und dem laut Baum umzuerziehenden „Volk“ entspricht ebenfalls üblichen rechtsextremistischen Mustern, wonach die Bundesrepublik gezielt eine „Kollektivschuld“ formuliere, um das Volk so zu erniedrigen.

Auch Stefan Räpple, Fraktionskollege Baums, spricht von einem „ständig wiederholten und erniedrigenden Tenor von ‚Schuld und Sühne‘[370] und behauptet, den Deutschen werde ein pauschales Stigma angelastet, sodass „wir kein positives Selbstbild als Gemeinschaft, als Nation, als Volk entwickeln können“.[371]

Trotz der allgegenwärtigen Behauptung eines „Schuldkults“ zielen die Erklärungen nicht auf eine unmittelbare Relativierung der nationalsozialistischen Verbrechen selbst ab, wodurch sie den Äußerungen der Parteispitze weitgehend entsprechen. Eine Rehabilitierung des Nationalsozialismus oder gar der in seinem Namen verübten Verbrechen ist also nicht das nachweisbare Ziel der AfD. Dennoch beinhalten die Bemühungen um eine erinnerungspolitische Wende ein hinreichendes Relativierungspotenzial, das als Angriff auf das Wertefundament der Bundesrepublik interpretierbar ist. Wie einleitend dargestellt, ist der Nationalsozialismus aufgrund seines als Negativfolie prägenden Einflusses auf die freiheitliche Ausgestaltung des Grundgesetzes selbstverständlich ein elementarer Bestandteil der bundesrepublikanischen Identität. Ein Beiseiteschieben der Erinnerung zugunsten einer kritiklosen Positivinterpretation der eigenen Geschichte entfaltete eine de facto relativierende Wirkung, indem die ideellen Grundlagen der demokratischen Verfasstheit in der Bundesrepublik unterlaufen würden.

Unabhängig davon wird der Begriff des „Schuldkults“ bekanntermaßen vom rechtsextremistischen Spektrum einschlägig genutzt und verbreitet, sodass allein dieser ständige Sprachgebrauch durch Funktionäre der AfD einen tatsächlichen Anhaltspunkt für eine rechtsextremistische Bestrebung darstellt.

Im Gegensatz zur Ebene der Spitzenfunktionäre finden sich in nachgeordneten Parteigliederungen darüber hinaus wesentlich deutlichere, zum Teil eindeutig rechtsextremistische Motive, die mit dem dargestellten Leitgedanken eines „Schuldkomplexes“ bzw. „Schuldkults“ verknüpft werden. Es beginnt mit offenkundigen Bezugnahmen auf nationalsozialistische Symboliken oder vermeintlich ironische Kommentare. So posierte der Bundestagsabgeordnete Siegbert Droese nach Medienberichten mit Hand auf der Brust vor den Ruinen des ehemaligen Führerhauptquartiers „Wolfsschanze“ in Ostpreußen. Daraufhin erfolgte Kritik konterte Droese mit dem Einwand, es handle sich um „eine sehr schöne Landschaft mit viel Stahlbetonschrott“. Zudem sähen „die Polen […] das mit dem ehemaligen Führerhauptquartier, im Gegensatz zu uns, ganz unaufgeregt“.[372]

Es finden sich zudem noch wesentlich deutlichere Verharmlosungen des Nationalsozialismus. Der bereits genannte Ralph Weber etwa kommentierte auf seiner Facebook-Seite einen Beitrag zu sogenannten „Stolpersteinen“ wie folgt:

„Wir brauchen keine Stolpersteine! Stolpersteine pflegen solange eine überholte Erinnerungskultur, wie nicht auch der vielen unschuldigen Opfer des alliierten Bombenterrors gedacht und für diese Stolpersteine angebracht werden.“[373]

Weber setzt hier die Opfer von Deportationen und industriellem Massenmord in geschichtsverfälschender Weise mit Bombardierungsopfern gleich und relativiert somit die Verbrechen des Nationalsozialismus. Andere Funktionäre fallen durch gebietsrevisionistische Äußerungen auf. Der baden-württembergische Landtagsabgeordnete Bernd Gögel sprach in einer Rede im April 2018 mit Blick auf „mindestens 20 Millionen Nachkommen von Familien aus den ostdeutschen Gebieten“ davon, dass „diese Heimat“ für ihn „auch noch nicht für alle Zeiten […] verloren“ sei.[374] Eine vergleichbare Haltung legt Bernd Pachal, AfD-Bezirksverordneter in Berlin, auf seiner Facebook-Seite an den Tag. Der Berliner „Tagesspiegel“ berichtete von folgendem Facebook-Beitrag Pachals:

„Nun mal ehrlich! Die Sudetendeutschen wurden 1938 befreit. Sie haben sich gefreut. Und es gezeigt. Die Tschechen wurden 1939 besetzt. Sie waren nicht begeistert. Das änderte sich allerdings, als sie sahen, daß nunmehr auch bei ihnen die Folgen der Weltwirtschaftskrise abgebaut wurden. Es gab wieder Arbeit und Brot. Sie sahen, daß sie entgegen alliierter Propaganda und der Propaganda der tschechischen Exilregierung mehr Autonomie genossen, als unter Habsburg, zugleich sich ihr Lebensstandard deutlich hob. Dies war nicht zuletzt auf die kluge Politik des Reichsprotektors Reinhardt Heydrichs zurückzuführen. Dieser stellte schon vom ersten Moment an die Weichen richtig […]. Heydrich war beliebt, Tausende Tschechen säumten seinen Weg beim Ehrengeleit. Kurz: Sudetendeutsche begeistert, aus tschechischer Unterdrückung befreit worden zu sein. Tschechen erst verhalten, später dankbar bis begeistert, noch später (45) sehr böse.“ [sic!][375]

Pachal rückt die Zerschlagung der Rest-Tschechei 1939 in geschichtsklitternder Weise in ein falsches Licht und versteigt sich zu der Aussage, Reinhard Heydrich, einer der Hauptverantwortlichen für den Holocaust und das brutale Besatzungsregime im „Reichsprotektorat Böhmen und Mähren“, habe eine „kluge“ Wirtschaftspolitik betrieben. Tatsächlich beutete das Deutsche Reich die tschechische Wirtschaft gnadenlos für die eigenen Zwecke aus, tausende Tschechen verloren in der Zeit der deutschen Besatzung ihr Leben. Die Äußerungen Pachals sind insofern als klar geschichtsrevisionistisch zu beurteilen.

Neben solchen Verlautbarungen finden sich überdies AfD-Funktionäre, die Zweifel an der deutschen Schuld am Ausbruch des Zweiten Weltkrieges äußern und so rechtsextremistische Umdeutungsmotive aufgreifen. Der damalige stellvertretende Vorsitzende des AfD-Kreisverbands Kulmbach-Lichtenfels, Edwin Hübner, etwa äußerte Zweifel am deutschen Kriegswillen und gleichzeitig gebietsrevisionistische Auffassungen:

„Wir Deutsche sind einfach zu gut. Das fing ja schon an mit dem Ersten und Zweiten Weltkrieg. Ich unterstell´ einfach, dass wir in den Krieg getrieben wurden. Warum hätten wir Polen angreifen ? Für mich ist Deutschland auch – oder Ostdeutschland – hinter der Oder! Von Ostdeutschland, wo wir immer sprechen, ist für mich Mitteldeutschland.“[376]

Noch weitaus schärfere geschichtsrevisionistische Positionen verbreitete Carsten Härle, Direktwahlkandidat bei der Landtagswahl Hessen für den Wahlkreis Offenbach Land II, der unter anderem ebenfalls die Kriegsschuldfrage kommentierte und von einem „Märchen der alliierten Umerziehung“ sprach. So stimme es nicht, dass „der zweite Weltkrieg […] irgendetwas mit Hitler oder dem Nationalsozialismus zu tun gehabt“ habe.[377] An anderer Stelle behauptet Härle:

„Die Nachkriegsgeschichte ist geprägt von Geschichtsverfälschung, in der die wesentlichen Gründe für den Konflikt und den 2. WK systematisch verschwiegen, einseitig oder verdreht dargestellt und Wahrheiten verschwiegen werden. Waren es wirklich die Deutschen, die mit der Gewalt anfingen?“[378]

Die Äußerungen Härles zur deutschen Geschichte überschreiten die Grenze zum rechtsextremistischen Revisionismus mehrmals, da er die geschichtsverfälschenden Angaben auch dazu nutzt, aktuelle politische Entwicklungen rechtsextremistisch umzudeuten. So bezeichnet er den Zweiten Weltkrieg implizit als Auftakt eines Vernichtungsfeldzugs gegen das deutsche Volk und skizziert einen anhaltenden Kriegszustand:

„8.Mai, Tag der Niederlage und die Fortsetzung des ‚Verbrechens unserer Zeit‘ (The Crime of Our Age), eines der größten Verbrechens gegen die Menschlichkeit. Der geplante und zum Teil auch ausgeführte Genozid an den Deutschen, der heute auf andere Weise mit der Migrationswaffe fortgeführt wird. Die alliierten ‚befreiten‘ nach 1945, also in Friedenszeiten, mehr Deutsche vom Leben, als im Krieg starben. Wie zum Hohn lässt man seit 70 Jahren die Opfer dieses Verbrechens diese Art der ‚Befreiung‘ auch noch feiern.“[379]

Härle verbreitet hier das Motiv, wonach die Migration nur die Fortsetzung jener vermeintlichen Verbrechen darstellt, mit denen ein „Genozid an den Deutschen“ verübt werden solle. Noch deutlicher führt Härle diese These in einem anderen Facebook-Beitrag aus, in dem er explizit danach fragt, „wann […] der Krieg gegen die Deutschen [aufhöre][380]:

„Erst kam der Krieg ausgedehnt auf die ganze Welt, zwei mal, dann Millionen von Toten nach dem zweiten Krieg, sogar mehr als im Krieg, alleine 1 Millionen von Toten auf den Rheinwiesen, und jetzt, nach einer Phase der Erholung und des Friedens, die Massenmigrationswaffe zur endgültigen Vernichtung des deutschen und zusätzlich der europäischen Völker. Diesmal ein geheimer. Aber wirkungsvoller und endgültiger als alle Kriege der letzten 2000 Jahre zusammen.“

Härle greift hier rechtsextremistische Verschwörungsmythen auf, die mit weit übertriebenen Opferzahlen der sogenannten „Rheinwiesenlager“ und Opfern der Nachkriegsnot eine vermeintliche Planmäßigkeit alliierter Verbrechen zum Nachteil des deutschen Volks zu belegen versuchen. Die revisionistischen Äußerungen Härles gehen so weit, dass er in einem weiteren Post die Existenz von „Duschkabinen mit Gas“ in nationalsozialistischen Konzentrations- bzw. Vernichtungslagern bestritt und entsprechende Berichte als „von Anfang an pure erfundene Gräuelpropaganda“ bezeichnete[381] und insofern eindeutig rechtsextremistische Motive verbreitete.

Die gezeigten Beispiele unterstreichen die grundsätzliche Problematik des vielfach bei Funktionären der AfD verbreiteten Denkmusters, wonach eine Umkehr in der Erinnerungspolitik notwendig sei. Es eröffnen sich dadurch Argumentationsräume für klar geschichtsrevisionistische und rechtsextremistische Motive, sodass Personen mit entsprechenden Einstellungsmustern in der AfD mitunter eine attraktive politische Heimat sehen. Auch wenn es sich um eine Vielzahl von Einzelfällen handelt, die nicht ohne Weiteres auf die AfD als Gesamtpartei übertragbar sind, verdeutlichen sie doch grundsätzlich die politische Nähe zu entsprechenden Ideen. Gebiets- und geschichtsrevisionistische Verlautbarungen, Kriegsschuldleugnung und Relativierungen bis hin zur Grenze der Holocaustleugnung scheinen der angestrebten Abkehr von der Erinnerung an den Nationalsozialismus also nicht immer, aber in relevantem Maße inhärent zu sein. Insoweit begründen diese einzelnen Beispiele durchaus die Annahme, dass auch die geschichtspolitische Linie in der Partei insgesamt als verfassungsschutzrelevant beurteilt werden könnte. Zumindest zeigen Umfang und Intensität der Einstellungsmuster, dass die Grenze zu rechtsextremistischen Argumentationsmustern immer wieder überschritten wird. Eine eindeutige Linie der AfD im Umgang mit solchen Fällen ist dabei nicht ersichtlich. Zwar kam es mitunter zu Sanktionierungen und Rücktritten einiger Personen, die durch rechtsextremistische Positionen aufgefallen waren; gerade der Fall Carsten Härle zeigt aber, dass dies keineswegs Standard ist. Härle ist trotz der dargestellten, vielfältigen rechtsextremistischen Verlautbarungen, die durchaus für ein geschlossenes rechtsextremistisches Weltbild sprechen, weiterhin Mitglied der Partei und Stadtverordneter im hessischen Heusenstamm.[382] Insofern ist im Hinblick auf derartige Fälle fraglich, ob sich die Partei hinreichend von revisionistischem bzw. rechtsextremistischem Gedankengut in ihren Reihen distanziert.

3.2 Fazit zu 3.

Auch bei einigen der hier genannten sonstigen Funktionäre und Mitglieder der AfD tritt ein völkisch-nationalistisches Weltbild zutage. Die damit einhergehende Aberkennung der grundsätzlich gleichberechtigten Teilhabe an der rechtlich verfassten Gesellschaft steht im Widerspruch zur Menschenwürdegarantie und stellt somit erste Anhaltspunkte für das Vorliegen einer extremistischen Haltung dar. Letzteres gilt auch für die teilweise vertretene Ansicht, die Zugehörigkeit zum im Bundestag vertretenen Volk sei vom Grad der Integration und nicht von der Staatsbürgereigenschaft abhängig; vermeintlich nicht ausreichend integrierte Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit haben, werden hier als „Passdeutsche“ diffamiert. Die völkisch-nationalistische Grundhaltung tritt auch dort zutage, wo die Behauptung aufgestellt wird, die Migrationspolitik der Bundesregierung führe zu einem, „schleichenden Genozid“ der deutschen Bevölkerung bzw. bewirke einen „Bevölkerungsaustausch“. Insofern stellen die oben genannten Aussagen eine mit der Menschenwürdegarantie unvereinbare Herabwürdigung von Menschen aufgrund ihrer Herkunft bzw. ihrer Religion dar.

In den Verlautbarungen zahlreicher AfD-Funktionäre nimmt die Agitation gegen Flüchtlinge und Migranten eine zentrale Rolle ein. Diese reicht mitunter bis zu einer drastisch fremdenfeindlichen, bestimmte Bevölkerungsgruppen aufgrund ihrer Natur verunglimpfenden Haltung.Dies gilt etwa für die Aussage, junge muslimische Männer benähmen sich daneben, tobten sich aus und vergriffen sich an einheimischen Frauen, oder die Beleidigung von Flüchtlingen als „krimineller Dreck“, „Versuchseroberer“ und „Afro-Invasoren“, die häufig „hochgradig gefährliche und infektiöse Krankheiten“ hätten. Auch die unkritische Behauptung, wonach einheimische Deutsche unter einem „massiven Anstieg von Gewalttaten wie Vergewaltigungen, Messerstechereien, aber auch Diebstählen“ litten und sich darüber beklagten, dass „die Schwarzafrikaner einfach in die Gegend koten, dient ausschließlich der pauschalen Verächtlichmachung bestimmter Bevölkerungsgruppen.

Die Aufnahme „kulturfremder“ Migranten und Flüchtlinge wird in Verlautbarungen von AfD-Funktionären wiederkehrend als politisch unverantwortlich dargestellt. Besonders auffällig ist, dass Funktionäre der AfD in einer Vielzahl von Verlautbarungen durch die Beiordnung des Präfixes „Messer-“ versuchen, Flüchtlinge und Migranten pauschal mit lebensgefährlicher Gewaltausübung in Beziehung zu setzen. So wird statt von „Masseneinwanderung“ beispielsweise oft von „Messereinwanderung“ gesprochen.

Sonstige Funktionäre billigen in ihrer Agitation zudem vermehrt Selbstjustiz und verbreiten Gewaltphantasien. In diese Richtung geht etwa die Äußerung, wonach es wegen einer „chronisch unterbesetzten“ Polizei offen sei, ob Bürger „im Falle eines Falles noch die 110 wählen oder direkt die erwischten ‚Import-Früchtchen‘ dem Vater Rhein zwecks Überprüfung der in NRW nur noch rudimentär vermittelten Schwimmfähigkeiten übergeben“.

In zahlreichen Verlautbarungen ziehen Funktionäre der AfD die Schutzbedürftigkeit von Flüchtlingen zudem allgemein in Zweifel. Beispielhaft sei hier die Beschreibung von Flüchtlingen als „Aggressoren“ genannt, wodurch Flüchtlinge pauschal als Gruppe abgewertet werden und deren Menschenwürde eindeutig in Frage gestellt wird.

Eine multikulturelle Gesellschaft deuten viele AfD-Funktionäre als das Gegenbild einer stabilen Gesellschaftsordnung. Resultierend aus der diffamierenden Negativdarstellung „kulturfremder“ Migranten und Flüchtlinge kommen zahlreiche AfD-Funktionäre zu dem pauschalen Urteil, diese seien nicht in die hiesige Gesellschaft integrierbar. Diese Vorbehalte beschränken sich jedoch mitnichten auf Personen, die sich (noch) nicht in die Gesellschaft integriert haben. Vielmehr wird eine naturgegebene Inkompatibilität suggeriert. Dies zeigt exemplarisch die Agitation gegen die in Deutschland geborene und aufgewachsene SPD-Bundestagsabgeordnete und ehemalige Integrationsbeauftragte Aydan Özoğuz. Der AfD-Landtagsabgeordnete Hans-Thomas Tillschneider kommentierte die Anregung des Parteivorsitzenden Alexander Gauland, Özoğuz in „Anatolien zu entsorgen“, wie folgt:

„Gauland hat nicht unrecht, denn Fakt ist: Wenn Özoğuz wieder dorthin ginge, woher sie gekommen ist, hätten wir einen frechen Migranten, der uns auf der Nase herumtanzt, und also durchaus eine Sorge weniger.“[383]

Auch die wiederkehrende Behauptung einer zuwanderungsbedingten „Auflösung“ der deutschen Gesellschaft bzw. eines „schleichenden Genozids“ verdeutlicht das Denken in geschlossen ethnokulturellen Kategorien, demzufolge Interessen sich zuvorderst im Rahmen ethnischer Zugehörigkeit artikulieren. In vielen der oben ausgewerteten Aussagen wird die völlig übersteigerte Fixierung vieler AfD-Funktionäre auf ein ethnozentristisch konstruiertes Volk deutlich. Diese bewusste Exklusion bestimmter Bevölkerungsgruppen steht im Widerspruch zur Menschenwürde.

Vor dem Hintergrund vieler Aussagen der AfD-Funktionäre und ihres ethnisch-biologischen bzw. ethnisch-kulturell begründeten Volksverständnisses ist die Behandlung von Migranten, die für den Fall der Regierungsübernahme durch die AfD in Aussicht gestellt wird, etwa die Forderung nach einer „Rückführung im Millionenmaßstab“, als Forderung nach einer systematischen Abschiebung bestimmter Bevölkerungsgruppen – unabhängig von ihrer individuellen und vom Gesetz festgelegten Schutzbedürftigkeit – zu verstehen. Dies geht mit einer grundsätzlichen Schlechterbehandlung einer bestimmten Bevölkerungsgruppe einher, sodass eine Verletzung der Menschenwürde zu bejahen ist.

4. Gegen die fdGO gerichtete Aussagen sonstiger Organisationseinheiten (Landes-, Kreisverbände, Sonstige) der AfD

4.1 Menschenwürde
4.1.1 Völkisch-nationalistische Einstellungen

Fraglich ist, ob die AfD bzw. deren Organisationseinheiten dem Prinzip der Menschenwürde entgegentreten, indem sie völkisch-nationalistische Gesellschaftskonzeptionen vertreten und insofern Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung bieten.

Zunächst ist zu untersuchen, ob AfD-Organisationseinheiten einen ethnisch-biologischen bzw. ethnisch-kulturellen Volksbegriff vertreten. Dies wird allerdings nur bei einigen wenigen Aussagen explizit deutlich.

Der AfD-Kreisverband Potsdam-Mittelmark etwa teilte auf seiner Facebook-Seite einen Beitrag des Brandenburger Landtagsabgeordneten Steffen Königer über den UN-Migrationspakt, der darin wie folgt ausführte:

„Der Pakt wird Europa zerstören […] Wer der Deutschlandauflösung nicht zustimmt, ist im Merkelland Staatsfeind Nummer eins!“[384]

Als Antwort auf einen Artikel der Süddeutschen Zeitung mit der Überschrift „Bundesanwaltschaft stellte hunderte Ermittlungsverfahren gegen Islamisten ein“ erwiderte der AfD-Kreisverband Gießen:

„Es scheint so, dass unser Land schon vor 2015 seine Sicherheitsinteressen für den deutschen Bürger, das eigene Volk, verkauft und abgeschafft hat und nur noch der Untergang von Deutschland verwaltet wird.“[385]

In einem Beitrag des AfD-Ortsverbands Kassel heißt es:

„Wir befinden uns in einer entscheidenden Phase in der Geschichte unseres Landes. Es geht schlicht um den Fortbestand unserer Nation. Der oben genannte Herr [Jakob Augstein] positioniert sich klar für die endgültige Abschaffung unseres Heimatlandes und er hat viele Verbündete. Wenn sie diesen Weg nicht für richtig halten, bleibt nur die AfD als letzter Ausweg. Wir plädieren als einzige relevante Partei nicht für Einwanderung, sondern für Auswanderung!“[386]

Die Beiträge zeigen exemplarisch, wie die AfD Einwanderung und Migration nach Europa insgesamt interpretiert und als existenzielles Problem darstellt. Offenbar ist für die Verfasser die Veränderung der ethnischen Zusammensetzung der europäischen bzw. deutschen Bevölkerung ab einer bestimmten Größenordnung unumkehrbar mit der Destruktion der angestammten Heimat verbunden.

Die genannten Abschaffungs- bzw. Untergangsszenarien verbindet die AfD zudem mit Angstbildern von Migranten. So teilte und kommentierte der AfD-Landesverband Hessen ein Video, welches den Grenzübertritt von Flüchtlingen in der spanischen Exklave Ceuta zeigt, wie folgt:

„Die Invasion hat begonnen! Erneut stürmen sie die spanische Exklave Ceuta. Blutverschmiert und aggressiv beginnt die Landnahme. Zuvor durchschnitten sie den sechs Meter hohen Grenzzaun, attackierten Polizisten mit Branntkalk, der bei Hautkontakt zu schweren Verätzungen führt. Blicken Sie in die verzerrten Gesichter. Das ist keine Einwanderung von Integrationswilligen, Schutzsuchenden oder gar Fachkräften, sondern der entfesselte Bodensatz des schwarzen Kontinents, der Europa einfach überrennt. Eine Kriegserklärung mit siegesgewissen Mienen. Viele dieser Männer werden sich auch zukünftig einfach das nehmen, was sie wollen: von zwangsbereicherten Frauen bis zum Raub, werden sie die Bevölkerung in der Traumdestination Deutschland auf Trab halten. Zehntausende Afrikaner harren weiter aus und warten nur auf eine Gelegenheit, in die EU zu gelangen. Wenn nicht endlich Europa zur Festung ausgebaut wird, werden bald alle wie die Heuschrecken über die Grenzen hereinbrechen. Kanzlerin Merkel, die sich dem Global Compact for Migration und den Resettlement-Programmen zum Austausch der indigenen Bevölkerung verpflichtet sieht, wird sie alle willkommen heißen. Wir werden uns mit aller Macht gegen diese fatale Entwicklung stemmen. Welche Lösung sehen Sie, um Europa zu retten?“[387]

Die AfD stellt hier die – in der Tat kritikwürdigen – Vorgänge in den spanischen Exklaven in Nordafrika als kriegerischen Angriff dar, der massive Verwerfungen in Europa hervorrufen werde. Darüber hinaus gebraucht der Landesverband drastische und herabwürdigende Sprachbilder („verzerrte Gesichter“, „Heuschrecken“), die die vermeintlich drohende Gefahr noch einmal zusätzlich unterstreichen.

Ein weiteres Beispiel ist der AfD-Kreisverband Nordwestmecklenburg, der die Forderung von Björn Höcke unterstützte, Muslimen in Deutschland kein Asyl zu gewähren, indem er dessen Beitrag teilte:

„Es gibt nun einmal bestimmte Kulturen, die schlechter mit unseren westlichen Werten kompatibel sind, als andere. Und die kann man auch klar benennen. […] Es gibt über 57 muslimische Länder auf der Welt. Es gibt keinen Grund, warum verfolgte Muslime den weiten Weg nach Mitteleuropa auf sich nehmen müssen, um in einem Kulturraum zu leben, der ihnen vom tiefsten Inneren her fremd ist und den viele von ihnen sogar leidenschaftlich ablehnen. […] Der Antisemitismus ist eben nur ein Aspekt des kulturellen Konflikts. Ehrenmorde, Kinderehen, Parallelgesellschaften mit Scharia-Recht, die Herrschaft von Clanstrukturen über ganze Stadtteile, die zunehmende Brutalisierung usw. sind andere Folgen, unter denen wir als Gesellschaft jetzt schon zu leiden haben.“[388]

Die Äußerung zeigt, dass die AfD Europa als hermetisch abgeschlossenen Kulturraum betrachtet, der in einem antagonistischen Verhältnis zur islamischen Welt stehe. Eine Vermengung beider Kulturen führe aufgrund der aus Sicht der AfD ganz überwiegend negativen Aspekte des Islam zu einem Konflikt. Insofern postuliert der Verband hier eine strikte Inkompatibilität.

In einem Facebook-Beitrag des AfD-Kreisverbands Osterholz wurde darüber hinaus in völkischer Diktion der gegenwärtige Zustand und die Regierungspolitik Deutschlands beklagt und zudem eine Widerstandspflicht propagiert:

„Die nationale Katastrophe der illegalen Masseneinwanderung soll nicht nur nicht rückgängig gemacht werden, sondern schreitet unkontrolliert immer weiter voran. Mit allen Folgen für die Bildung, die Sozialsysteme, die Innere Sicherheit und Justiz, die Steuern und Abgaben, die Deutsche aufbringen müssen, um Merkels Gäste zu versorgen usw. usf.. Weiterhin wird unsere Heimat islamisiert. Man legt schamlos und unverfroren die Axt an die Wurzeln von Volk und Nation – Deutschland soll um jeden Preis abgeschafft werden! Wir wollen das nicht! Die Politik von Regierung und Opposition, mit Ausnahme der AfD, bringt für uns ausschließlich enorm große Nachteile und steht dem Amtseid unserer Staatsführung diametral entgegen.“[389]

Der AfD-Landesverband Nordrhein-Westfalen veröffentlichte auf seiner Facebook-Seite Texte des Bundestagsabgeordneten Martin Renner. Dieser führte wie folgt aus:

„Ist nicht die vollständige Preisgabe jedweder Grenzsicherung mindestens symbolisch gleichbedeutend mit der Aufgabe, Politik zum Wohle des deutschen Volkes zu machen? Wenn ‚Multi-Kulti‘ und ‚bunte Vielfalt‘ regelrecht zur Staatsräson erhoben werden – welchen Stellenwert besitzt dann noch der deutsche Bürger in seiner Gemeinschaft als Souverän dieses Landes? Die Antwort hat Frau Merkel bereits gegeben: Der deutsche Souverän stellt für sie keinen zu berücksichtigenden Faktor mehr dar. […] Eine Utopie, dass über Jahrhunderte unterschiedlich gewachsene Kulturen in einem links-ideologisch indoktrinierten Schmelztiegel, bekannt als (Bundesrepublik) Deutschland, binnen weniger Jahre gleichsam egalisiert und nivelliert werden könnten. Selbst wenn dies theoretisch möglich wäre, was massiv zu bezweifeln ist: Der Preis für ein solcherart ideologisch motiviertes staatspolitisches Experiment ist unsere, die ‚deutsche Kultur‘ […].“[390]

Auch hier lässt sich die Haltung der AfD ablesen, die ein Nebeneinander verschiedener Kulturen als Bedrohung der eigenen versteht. Dass die AfD hierbei Ethnie als das wesentliche Merkmal für Kultur versteht, zeigt u. a. ein Beitrag des Heidelberger AfD-Stadtrats Niebel, der vom AfD-Kreisverband Saarlouis geteilt wurde. Darin wurde Folgendes ausgeführt:

[…] Schon heute haben 42 % ALLER Kinder in den westdeutschen Bundesländern eine nichtdeutsche Herkunft. Diese Entwicklung wird sich rasant erhöhen, da die großen Einwanderungswellen aus Afrika erst noch bevorstehen. Ganz klar: Wenn dies nicht gestoppt und umgekehrt wird, sind die Deutschen in absehbarer Zeit eine Minderheit im eigenen Land. Problembewusstsein beim Establishment? Mitnichten. Den Akteuren ist es offenbar egal, in welchem Land ihre Kinder leben werden. Deshalb JETZT #AfD unterstützen! Wir sind die einzige Partei, die diese verhängnisvolle Entwicklung stoppen und umkehren will.“[391]

Offenbar hält die AfD Kinder mit Migrationshintergrund pauschal nicht für gleichermaßen deutsch wie diejenigen mit deutscher Herkunft. Einwanderung sei dabei langfristig gleichbedeutend mit einer Verdrängung der eigenen ethnischen Gruppe. Der Beitrag legt überdies nahe, dass das Land nur dasselbe bleibe, wenn sich die ethnische Zusammensetzung seiner Bevölkerung nicht ändert. Insgesamt zeigen sich also auch hier Anzeichen eines völkisch determinierten Gesellschaftsbildes.

Ein Facebook-Beitrag des AfD-Kreisverbands Mittelsachsen sieht sogar eine „Umvolkungspolitik“ Deutschlands am Werke:

„Hohe Steuern – und für was? Für eine Umvolkung durch illegale Migration, die milliardenschwere Euro-‚Rettung‘ sowie die sinnlose, aber enorm teure Energiewende (um nur einige zu nennen)! Das ist das Merkel-Deutschland 2017! Am 24.9. gibt es die Möglichkeit, Merkel in die Schranken zu weisen!“[392]

Der Begriff „Umvolkung“ wird maßgeblich von Rechtsextremisten genutzt, um eine vermeintliche Überfremdung und damit verbundene Auslöschung des deutschen Volkes zu beschreiben. Nicht zuletzt aufgrund der vielfältigen Nutzung im rechtsextremistischen Spektrum ist der Terminus ein Anhaltspunkt für eine rechtsextremistisch konnotierte Gesellschaftskonzeption. Dass die Verwendung hier kein Einzelfall ist, zeigt sich auch an einem Facebook-Beitrag des AfD-Kreisverbands Börde. Dieser teilte einen Facebook-Post des AfD-Politikers Marcus Spiegelberg, in dem dieser ebenfalls eine „Umvolkung“ Deutschlands beklagte:

„Erschreckende Zahlen: Die Umvolkung Deutschlands schreitet immer weiter voran. Einige westdeutsche Städte sind uns schon jetzt an fremde Völker verloren gegangen – viele weitere werden wohl mit dem künftigen Generationenwechsel folgen. // Darum am 24. September: AfD wählen! Deutschland retten, bevor es zu spät ist!“[393]

Meist jedoch finden schwächere Begrifflichkeiten innerhalb der AfD-Organisationseinheiten Verwendung. Dabei handelt es sich vor allem um Formeln, die einen „Austausch“ kolportieren, z. B. „Bevölkerungsaustausch“ oder „Großer Austausch“. Diese Wendungen werden überwiegend im neurechten Spektrum genutzt, so z. B. von der „Identitären Bewegung Deutschland“.[394] Unter anderem der AfD-Landesverband Bremen teilte unter Nutzung dieser Terminologie mehrere Beiträge:

„Der Große Austausch ist kein Mythos, er ist bittere Realität. Alexander Gauland findet hierzu die passenden Worte. Und der letzte Satz bringt es auf den Punkt: ‚Der Bevölkerungsaustausch in Deutschland läuft auf Hochtouren.‘“[395]

„Blumenthal ist bereits in vielen Gegenden vollkommen überfremdet, aber die Masseneinwanderung hat die Entwicklung verstärkt. Nun klagen die Schulen über zu volle Klassen.“[396]

Auch der AfD Landesverband Schleswig-Holstein teilte auf seiner Facebook-Seite eine eigene Twitter-Meldung. Darin wurde die mittlerweile zurückgetretene Landesvorsitzende Doris von Sayn-Wittgenstein wie folgt zitiert:

„Die Europäische Kommission legt Programm zur dauerhaften Neuansiedlung von 50.000 ‚Flüchtlingen‘ vor! Ohne demokratische Meinungsbildung soll europaweit der Bevölkerungsaustausch vorangetrieben werden!“[397]

Wie diese Beispiele aufzeigen, können Aussagen, die auf ein ethnisch-biologisches und/oder ethnisch-kulturelles Verständnis von Volk hindeuten, auch auf Ebene der Landes-, Kreis- und Ortsverbände identifiziert werden. Doch auch die Vereinigung „Russlanddeutsche für die AfD“ stellt auf Facebook entsprechende Beiträge ein. Dort heißt es:

„Viele von Euch sind unzufrieden mit der Politik der etablierten Parteien, denn sie führt zur Zerstörung der europäischen Zivilisation, der deutschen Kultur und der Moral. Außerdem zwingt sie uns eine völlig fremde Lebensweise auf. […] Der Bevölkerungsanteil der Muslime in Deutschland und ganz Europa steigt unaufhaltsam – auch durch ihre stets hohe Geburtenrate. Wenn sich dieser Trend fortsetzt, werden die Muslime zur Mehrheit im Lande. Den späteren Generationen drohen ethnische Kriege, Heimat-, Freiheits- und Identitätsverlust – in einem islamisierten Land mit feudalen Gesetzen und Sitten. Mit einem Wort: es wird die Scharia herrschen! Sehr bald wird auch unser Sozialsystem durch die unbegrenzte Immigration ruiniert. Linke Parteien, darunter auch CDU/CSU zerstören die Zukunft unserer Kinder. Sie sind von der Idee besessen, Deutschland in einen Schmelztiegel zu verwandeln, in dem sich Menschen aus Europa, Nahost und Afrika vermischen und ein neues Volk bilden, welches sich dann von der regierenden Elite leicht beherrschen lässt. Wir sind uns sicher, viele von Euch verstehen, dass man nur mit der Stimme für die richtige Partei diese verderbliche Entwicklung im Lande bremsen und denjenigen Politikern zur Macht verhelfen kann, die für unser Volk einstehen.“[398]

Das Verständnis von Kultur als ethnisch determinierte Gemeinschaft, die durch Zuwanderung in ihrem Bestand bedroht ist, setzt sich auch hier fort. Neben der abermaligen Skizzierung ethnischer und kultureller Spannungen, die sich in Gewalt und Verlust der Heimat niederschlügen, führen die „Russlanddeutschen“ hier auch das in rechtsextremistischen Zusammenhängen weithin verbreitete Motiv eines atomisierten, kulturlosen Volkes an, das eben durch den aktiv herbeigeführten kulturellen Niedergang „leicht [zu] beherrschen“ sei. Regelmäßig finden sich in solchen Darstellungen auch antisemitische Stereotype, etwa der antisemitische Mythos einer jüdischen Weltverschwörung. Zwar wird dies hier nicht in dieser direkten Weise formuliert, gleichwohl sind entsprechende Verlautbarungen geeignet, Antisemiten gezielt anzusprechen.

In der Gesamtschau ist festzustellen, dass auch auf der Ebene der Organisationseinheiten partiell ein ethnisch-biologisch bzw. ethnisch-kulturell begründetes Volksverständnis vertreten wird.

Die aufgeführten Beispiele zeigen, dass hier, wie auch auf der mittleren und führenden Funktionärsebene, Begrifflichkeiten und Argumentationsweisen Verwendung finden, die in rechtsextremistischen Diskursen weit verbreitet sind und denen ein völkisch-nationalistisches Denken zugrunde liegt. Hierbei handelt es sich vor allem um Schlagwörter wie „Bevölkerungsaustausch“ und „Umvolkung“. An anderer Stelle nutzt die Partei Schilderungen vermeintlicher „Zersetzungs-“, „Auflösungs-“ oder „Nivellierungs“-Prozesse.

Auch auf Ebene der AfD-Organisationseinheiten werden Feindbilder und Bedrohungsszenarien propagiert, die eng verbunden sind mit der Herabwürdigung und Diffamierung von Menschen aufgrund ihrer Herkunft bzw. Religion. Ein besonders prägnantes Beispiel hierfür ist der Kommentar des AfD-Landesverbandes Hessen zum Grenzübertritt von Flüchtlingen in Ceuta.

Die Ausführungen sind geeignet, politische oder gesellschaftliche Benachteiligungen von „kulturell fremden“ Menschen mit dem Motiv einer „Kulturbewahrung“ zu legitimieren. Die Herabwürdigung von Menschen aufgrund ihrer Herkunft bzw. Religion und ihre bewusste Exklusion stehen im Widerspruch zur Menschenwürde und zum Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG.

In den genannten Aussagen finden sich folglich erste tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass einige Organisationseinheiten der Partei ein ethnisch-biologisch bzw. ethnisch-kulturell begründetes Volksverständnis propagieren, dessen exkludierende Wirkung gegen die Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG verstößt.

4.1.2 Islamfeindliche Positionen

Islamkritische bis offen islamfeindliche Positionen bilden einen zentralen Bestandteil in der Agitation der AfD-Organisationseinheiten. Zu prüfen ist, ob diese Äußerungen tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung bieten. Hier ist abzugrenzen, ob es sich bei den Aussagen um – zulässige – Islamkritik handelt oder ob sich den Aussagen Anhaltspunkte dafür entnehmen lassen, dass die AfD konkrete Maßnahmen befürwortet, die Muslimen derart in ihrer Religionsfreiheit beschneiden, dass dies zur Folge hätte, ihnen als Bevölkerungsgruppe einen minderwertigen oder untergeordneten Status zuzuschreiben.

Aus den Verlautbarungen, die im Namen von AfD-Organisationseinheiten im Internet und insbesondere in sozialen Netzwerken veröffentlicht und verbreitet werden, ist eine einhellig ablehnende Haltung gegenüber dem Islam ersichtlich. Pauschal werden der Religion Rückständigkeit und Aggressivität sowie ein ihr immanenter totalitärer Herrschaftsanspruch unterstellt. Vor diesem Hintergrund attestiert die AfD dem Islam in undifferenzierter Weise eine Inkompatibilität mit europäischen Werten und konstruiert die Notwendigkeit der Verteidigung Deutschlands gegenüber schädlichen islamischen Einflüssen.

In einem Facebook-Beitrag der sächsischen AfD vom März 2018 wurde der Islam als archaische und gewalttätige Religion dargestellt, welcher durch die Bundesregierung das deutsche Volk „geopfert“ werde:

„Eine Regierung, die das deutsche Volk nicht nur aufgegeben hat, sondern es regelrecht einer fremden, gewalttätigen, archaischen, frauenfeindlichen und antisemitischen Religion opfert – dem Islam.“[399]

Der Sprecher der „Patriotischen Plattform“ Hans-Thomas Tillschneider schrieb im Februar 2017 auf deren Homepage:

„Unser Ziel ist kein multikultikompatibler Islam, sondern einfach, daß der Islam in Deutschland sich unserer Kulturhoheit fügt. Wie er das bewerkstelligt und vor sich selbst rechtfertigt, ist durchaus seine Sache. Wir setzen nur die Grenzen, das allerdings unmissverständlich.“

Tillschneider stellt damit die islamische Religion als unvereinbar mit deutschen Werten dar und postuliert eine deutsche Kulturhoheit. Eine solche existiert jedoch nicht, da hinsichtlich der Religionsausübung, abgesehen von Beschränkungen durch kollidierendes Verfassungsrecht oder allgemeine Gesetze, keine speziellen in Tillschneiders Ausführungen anklingenden „Grenzen“ legitim sind.[400] Diese Aussage könnte daher insofern gedeutet werden, als dass die Religionsfreiheit Menschen muslimischen Glaubens derart eingeschränkt werden soll, dass dem Einzelnen eine Ausübung seiner Religion de facto unmöglich gemacht wird. Dies würde nicht nur mit den Rechten des Art. 4 GG kollidieren, sondern auch gegen die Garantie der Menschenwürde aus Art. 1 Abs. 1 GG verstoßen. Für eine abschließende Bewertung sind jedoch noch die nachfolgenden Aussagen mit einzubeziehen.

Die AfD wirft dem Islam Expansions- und Okkupationsbestrebungen vor, die im Zuge einer „Islamisierung“ Deutschlands und Europas umgesetzt würden. So prangerte beispielsweise der AfD-Landesverband Nordrhein-Westfalen in einem auf Facebook geteilten Beitrag an, in Deutschland sei ein „Islamisierungsprozess“ im Gange:

„Während der politische Islam immer mehr Raum in Staat und Gesellschaft greift, müssen ihm Christentum und säkulare Freiheiten weichen. Der Islamisierungsprozess schreitet stetig fort. Wir werden uns nicht unterwerfen.“[401]

Die AfD Bremen nahm im Juli 2018 den geplanten Bau einer Moschee zum Anlass, ebenfalls eine „fortschreitende Islamisierung Deutschlands“ zu konstatieren und sich als „das einzige Bollwerk gegen die Islamisierung unserer Heimat“ darzustellen. Darüber hinaus erklärte sie auf Facebook:

„Symbolisch steht der Bau der Moschee für die extreme Expansion der islamischen Religion, welche durch die Aufnahme von Millionen Migranten seit der Grenzöffnung im Jahr 2015 nochmals extrem beschleunigt wurde.“[402]

Am 8. Oktober 2018 wurde auf der Facebook-Seite „Russlanddeutsche für die AfD“ ein Beitrag veröffentlicht, in dem die Zukunft Deutschlands vor dem Hintergrund der derzeitigen Migrationspolitik folgendermaßen prophezeit wurde:

„Der Bevölkerungsanteil der Muslime in Deutschland und ganz Europa steigt unaufhaltsam – auch durch ihre stets hohe Geburtenrate. Wenn sich dieser Trend fortsetzt, werden die Muslime zur Mehrheit im Lande. Den späteren Generationen drohen ethnische Kriege, Heimat-, Freiheits- und Identitätsverlust – in einem islamisierten Land mit feudalen Gesetzen und Sitten. Mit einem Wort: es wird die Scharia herrschen!“[403]

In grundsätzlichen Verlautbarungen bekennt sich die AfD zur Religionsfreiheit. Untergliederungen der Partei sprechen sich mitunter jedoch in kompromissloser Weise gegen eine Präsenz der Religion in Europa aus. Der Tübinger AfD-Kreisverband zeigte sich im Januar 2018 auf Facebook solidarisch mit Björn Höcke und dessen Forderung, dass mit dem Islam am Bosporus „Schluss sein“ müsse. Dazu stellte der Kreisverband klar:

„Für den Islam soll es IN EUROPA keine Zukunft geben.“[404]

Im September 2018 teilte der AfD-Kreisverband Merzig auf Facebook einen Beitrag, in welchem dem Islam in Gänze die Religionseigenschaft abgesprochen und ein kriegerisches Wesen unterstellt wurde:

„Der #Islam ist KEINE #Religion und gehört nicht nach Deutschland und Europa! Es ist vielmehr eine #patriarchale #frauenverachtende #kriegerische und #intolerante WELTANSCHAUUNG unter dem Deckmantel einer Religion.“[405]

Die obigen Ausführungen zum Islam könnten auf den ersten Blick als „lediglich“ in einem auf die Religion bezogenen Sinne islamkritisch bzw. islamfeindlich ausgelegt werden, ohne dass daraus nachweisbar oder zwingend verfassungsschutzrelevante Bestrebungen gegen die Rechte in Deutschland lebender Muslime abzuleiten wären. In einer Gesamtschau der Aussagen bestehen jedoch Zweifel, ob diese nicht eher als rhetorische Floskeln zu werten sind, die nicht darüber hinwegtäuschen können, dass die politische Islam-Agenda der AfD Organisationseinheiten letztlich auf eine Beeinträchtigung des Rechts auf Religionsfreiheit hinausläuft bzw. dieses Recht untergräbt und somit einen Anhaltspunkt für eine verfassungsfeindliche Bestrebung darstellt. Dafür spricht das fortlaufend betonte Axiom, dem Islam weder in Deutschland noch in Europa einen Platz einzuräumen, da dieser eine Bedrohung darstelle und nicht mit dem demokratischen Rechtsstaat vereinbar sei. Es fragt sich nämlich, inwieweit angesichts einer solch kategorischen Forderung muslimisches Leben in Deutschland faktisch überhaupt praktiziert werden könnte, zumal etwa Tillschneider in seinem Beitrag aus Februar 2017 unverhohlen ankündigt, dass „wir“ – also die autochthonen Deutschen – die Grenzen des muslimischen Lebens in Deutschland bestimmten. Aus der Annahme, der Islam könne grundsätzlich nicht zu Europa gehören und dort nicht beheimatet sein, folgt die implizite Forderung nach einem Ausschluss aller dem Islam angehörenden Bürgerinnen und Bürger. Diese Ausgrenzung einer gesamten Religionsgemeinschaft bedeutet eine Schlechterstellung des Einzelnen allein aufgrund seiner Religionszugehörigkeit. Insofern liegen tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass sich die Organisationseinheiten der AfD gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz nach Art. 3 GG richten, der Teil der Menschenwürdegarantie ist.

4.1.3 Fremden- und minderheitenfeindliche Positionen

Die Agitation gegen Flüchtlinge und Migranten stellt das zentrale Thema der Verlautbarungen von AfD-Organisationseinheiten dar. Dabei verbinden sich fremdenfeindliche Argumentationsmuster mit islamfeindlichen Ressentiments. Insbesondere Zuwanderern mit muslimischem Hintergrund werden in pauschaler Weise Negativeigenschaften wie kulturelle Rückständigkeit und ein überproportional stark ausgeprägter Hang zu Kriminalität und Gewalt angelastet. Zu prüfen ist, ob die Aussagen das Prinzip der Menschenwürde tangieren und mithin das Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung begründen.

AfD-Untergliederungen wie Landes- und Kreisverbände verbreiten im Internet und insbesondere in sozialen Netzwerken eine Vielzahl von Verlautbarungen, die Flüchtlinge und Migranten pauschal verunglimpfen und ihnen insbesondere eine erhöhte Neigung zu Gewalt- und Sexualverbrechen unterstellen. Am 9. Juli 2017 veröffentlichte die saarländische AfD einen Facebook-Beitrag, in welchem im Zusammenhang mit sexueller Gewalt gegen Frauen folgende Aussage getätigt wurde:

„Merkel hat hunderttausende Männer ins Land geholt, die oft mit mittelalterlichem Macho-Selbstverständnis Frauen als Freiwild ansehen. Es ist eben diese Klientel aus Krisenstaaten, die hier bei uns genauso weitermacht, wie sie es in der Heimat gewohnt war.“[406]

Am 19. Juli 2017 erklärte die AfD Bremen auf ihrer Facebook-Seite:

„Wir importieren uns Terror, Überfremdung, Kriminalität und Frauenhaß. Unser schönes ‚Neudeutschland‘.“[407]

Im Juni 2018 erklärte der AfD-Bundesverband auf Facebook:

„Wir trauern um Susanna F. Ihr sinnloser Tod reiht sich ein in die grausamen Mädchen-Morde durch Zuwanderer […] Deutschland ist zu einer Hölle des epidemischen Frauen- und Mädchensterbens geworden.“[408]

Die Aufnahme „kulturfremder“, insbesondere muslimischer, Migranten und Flüchtlinge wird als potenziell lebensgefährlich und mithin politisch unverantwortlich dargestellt.

In einem weiteren Facebook-Beitrag vom September 2018 nahm die AfD Kassel Bezug auf die Aussage der ehemaligen Integrationsbeauftragten Aydan Özoğuz, dass das Zusammenleben in einer Einwanderungsgesellschaft täglich neu ausgehandelt werden müsse:

„Das Zusammenleben und offenbar auch das Sterben wird in Deutschland nun täglich mit den ‚Willkommenen‘ neu ausgehandelt, wie Frau Ösoguz uns treffend mitteilte. […] Nur daß Entscheidungen über Leben oder Tod, nun auch wie in Chemnitz oder Köthen, auf der Straße ausgehandelt werden und dabei die Landsleute zumeist auf der Strecke bleiben, vergaß sie leider zu erwähnen.“[409]

Besonders auffällig ist, dass in einer Vielzahl von Verlautbarungen durch die Beiordnung des Präfixes „Messer-“ versucht wird, Flüchtlinge und Migranten pauschal mit lebensgefährlicher Gewaltausübung in Beziehung zu setzen. Der AfD-Bundesverband schrieb in einem Facebook-Beitrag vom 29. März 2018:

„Wie viele Messer-Angriffe müssen noch geschehen, wie viele Messer-Morde müssen noch beweint werden, bevor die wilden Heerscharen junger Asylbegehrender das Messer aus der Hand und ihre kranke, menschenverachtende kulturelle Prägung endlich ablegen? Den schon länger hier Lebenden kann es nicht schnell genug gehen, denn sie haben längst die Nase gestrichen voll von der allgegenwärtigen Bedrohung und den ständigen Horrormeldungen.“[410]

Die AfD-Bundestagsfraktion betreibt außerdem die Internetseite „www.messereinwanderung.de“ bzw. „www.afdbundestag.de/messereinwanderung“. Diese suggeriert unter der Überschrift „Masseneinwanderung bedeutet Messereinwanderung“ eine seit 2015 stetig anwachsenden Zahl von „Messerangriffen“ und stellt diese wiederum in einen direkten Zusammenhang mit der Einwanderung. Auf der Startseite heißt es:

„Seit 2015 steigt die Zahl der Messerangriffe in Deutschland massiv an. […] Aufgelistet sind Überfälle, Körperverletzungen und ähnliche Delikte, bei denen Messer als Tatwaffe eingesetzt wurden.“

Zur Untermauerung der These, dass die Einwanderung die innere Sicherheit bedrohe und zur Zunahme von „Messerangriffen“ führe, bedient sich die AfD verschiedener Visualisierungsebenen. Mittels einer als „Karte des Schreckens“ bezeichneten Deutschlandkarte können einzelne Ereignisse betrachtet und entsprechende Presse- und Polizeiberichte aufgerufen werden. Jeder „Messerangriff“ ist dabei durch ein Messer-Blutstropfen-Symbol dargestellt. Dies suggeriert dem Betrachter, dass Deutschland scheinbar von „Messerangriffen“ überflutet werde. Ergänzt wird dies durch ein kurzes, bewusst emotional gehaltenes Video. Dabei lässt die AfD statistisch belastbare Vergleichswerte zur Untermauerung ihrer These vermissen. Weiterhin erscheint die Auswahl der Ereignisse willkürlich. Zwar wird unterstellt, dass die angeführten Taten von Migranten begangen worden seien, die tatsächliche Herkunft oder Nationalität der Tatverdächtigen ist anhand der angeführten Presse- oder Polizeimeldungen jedoch nicht immer eindeutig feststellbar. Offenbar soll auf diese Weise eine Masse an Ereignissen erzeugt werden, die das suggerierte Bedrohungsszenario größer erscheinen lassen. Der vermeintliche Konnex zwischen Einwanderung und einem Risiko für die innere Sicherheit basiert im Fall der Internetseite auf Verzerrungen und tendenziösen Sachverhaltsdarstellungen. Dies kann ebenso wie der hohe Emotionalisierungsgrad der Feindbildkonstruktion dienen bzw. bestehende Vorbehalte verfestigen.[411]

Diese Äußerungen über Straftaten von Flüchtlingen lassen sich zum Teil noch als bloße scharfe und polemische Kritik an Flüchtlingen wegen der tatsächlich oder vermeintlich verstärkt von ihnen ausgehenden Kriminalität auslegen. alle Aussagen sind aber auch dadurch geprägt, dass sie die von Flüchtlingskriminalität ausgehenden Gefahren krass überzeichnen, etwa indem sie von einem „epidemischen Frauen- und Mädchensterben“ sowie einer „allgegenwärtigen Bedrohung und ständigen Horrormeldungen“ sprechen und den Zuzug von Flüchtlingen pauschal als „Messereinwanderung“ diffamieren. Sie lassen sich daher auch so verstehen, dass Flüchtlinge als ihrer Natur nach aggressiv und kriminell dargestellt und so ihre Menschenwürde in Frage gestellt werden soll. Weitere Formulierungen bringen eine solche Auffassung auch ausdrücklich zum Ausdruck, etwa wenn Flüchtlingen eine „kranke, menschenverachtende kulturelle Prägung“ bzw. ein „mittelalterliches Macho-Selbstverständnis“ zugeschrieben wird, aufgrund dessen sie „Frauen als Freiwild ansehen“ würden. Diese pauschale Abwertung von Flüchtlingen als Gruppe stellt deren Menschenwürde eindeutig in Frage.

In zahlreichen weiteren Verlautbarungen ziehen die Organisationseinheiten der AfD die Schutzbedürftigkeit – insbesondere muslimisch geprägter – Flüchtlinge pauschal in Zweifel und unterstellen diesen schädliche Absichten. So teilte beispielsweise der AfD-Kreisverband Saalekreis im Juli 2018 auf Facebook einen Beitrag, in dem Flüchtlinge unter Bezugnahme auf die Vorfälle in der spanischen Exklave Ceuta pauschal als „Invasoren“ verunglimpft wurden:

„Wir von der AfD fragen uns, wie weit die Gewalt noch eskalieren muss, bevor #Europa endlich ihre weit ausgebreiteten Arme schließt. Wer heute noch von Flüchtlingen spricht und mit Menschenliebe mahnt, macht sich mitschuldig, denn diese Menschen sind keine Hilfebedürftigen, sie sind Invasoren.“[412]

Die Agitation gegen Flüchtlinge nimmt in einigen Fällen auch menschenverachtende Züge an. So wurde auf der Facebook-Seite des AfD-Kreisverbands Rottweil-Tuttlingen am 29. Juli 2016 folgender Beitrag veröffentlicht:

„Je mehr Migranten ersaufen, desto eher begreifen selbst afrikanische Ziegenhirten, dass es sich nicht lohnt, nach Europa aufzubrechen.“[413]

Der Beitrag wurde nach Aussage des Kreisverbands von einem Mitglied des erweiterten Vorstands auf die Seite gestellt und die betreffende Person daraufhin einstimmig des Amtes enthoben. Der menschenverachtenden Äußerung folgte die Klarstellung, dass Hetze und Diffamierungen im AfD-Kreisverband keinen Platz hätten.

Dass ein solches Vorgehen gegen menschenverachtende Äußerungen innerhalb der Partei jedoch nicht flächendeckend stattfindet, zeigt ein Facebook-Eintrag des AfD-Landesverbands Schleswig-Holstein vom Oktober 2018. Die Untergliederung teilte eine Grafik der Tagesschau, die auf die hohe Zahl im Mittelmeer ertrunkener Flüchtlinge aufmerksam machte. Demnach sei jeder fünfte Flüchtling ertrunken. Der AfD-Landesverband kritisierte in diesem Zusammenhang die vermeintliche Verantwortlichkeit von Nichtregierungsorganisationen, die sich der „illegalen Schlepperei“ betätigten. Unter dem Beitrag findet sich eine Vielzahl von Kommentaren anderer Facebook-User, die zum Teil als menschenverachtend zu bezeichnen sind und wochenlang ungelöscht und unkommentiert unter dem Beitrag verblieben. Beispielhaft seien folgende Kommentare genannt:

„Zu wenig“ [Ertrunkene]

„sag mal selber schuld“

„viel zu wenig!“

„Hat einer mal an die armen Fische gedacht“

„Schade nur jeder 5te“[414]

Wenn aus Anlass eines gewalttätigen Vorfalls an der spanisch-marokkanischen Grenze in Ceuta pauschal allen Migranten abgesprochen wird, dass es sich bei ihnen um echte Flüchtlinge handeln könnte und sie stattdessen pauschal als „Invasoren“ diffamiert werden, wird deutlich, dass der Autor den Interessen von nicht in Deutschland ansässigen Personen pauschal keine Bedeutung zumisst. Er stellt so eindeutig deren Menschenwürde in Frage. Die weiteren, sich am Ertrinken von Flüchtlingen erfreuenden Beiträge sind aufgrund der in ihnen zum Ausdruck kommenden krassen Menschenverachtung zwar ohne Weiteres als eindeutig menschenwürdewidrig zu werten. Aufgrund der vom Kreisverband gegen den Autor ergriffenen Sanktionen bzw. der Urheberschaft nicht weiter bekannter Internetnutzer sind diese Aussagen der AfD aber letztlich nicht zurechenbar.

Zu prüfen ist ferner, wie sich die Unterorganisationen der AfD zu dem Thema „Integration“ positionieren.

Die AfD Bremen teilte im Januar 2018 auf Facebook einen Pressebericht über einen Messerangriff und nahm diesen zum Anlass für die Unterstellung, dass auch eine vermeintliche Integration von Migranten nicht dazu führe, dass jene „ihre Kultur und Lebensart“ ablegten:

„Wann begreift man endlich, dass es sich nicht um tägliche Einzelfälle handelt. Diese ‚Neubürger‘ bringen ihre Kultur und Lebensart aus ihren Ländern mit und geben sie auch an ihre Kinder und Enkel weiter. Auch ‚noch so gut integrierte‘ Migranten werden dieses Verhalten nicht ablegen.“[415]

Die AfD Bremen suggerierte hiermit, dass es sich bei Gewalttaten quasi um Lebensart und Kulturgut von Migranten handele.

Der Versuch, entgegen der dargelegten Argumentation eine Integration „Kulturfremder“ vorzunehmen, führt aus Sicht der Organisationseinheiten der AfD zu einer gesellschaftlichen Destabilisierung und gefährdet das friedliche Zusammenleben in Deutschland. Im Mai 2018 warnte der AfD-Kreisverband Barnim in einem auf Facebook veröffentlichten Beitrag vor dem „Zerbrechen“ der Gesellschaft in Anbetracht der Zuwanderung:

„Das Problem unseres Rechtsstaates besteht darin, dass die durchweg sinnvollen Gesetze, um die Gesellschaft zusammenzuhalten, zu einem Zeitpunkt gemacht wurden, bevor Vandalen unser Land überrannten. Diese bringen ihre eigenen Wertvorstellungen, die absolut nichts mit unseren Gesetzen zu tun haben. Im Gegenteil, sie hebeln sie aus und verwenden sie gegen uns. Unsere bisher funktionierende Gesellschaft wird daran zerbrechen.[416]

Der nordrhein-westfälische AfD-Landesverband teilte im Juli 2018 auf seiner Facebook-Seite einen ursprünglich von der AfD Gelsenkirchen verfassten Beitrag, in dem ausgeführt wurde:

„Frau Merkel und die Altparteien unterstützen weiterhin die Massenzuwanderung inkompatibler Völker ins deutsche Sozialsystem. Nichts hat sie bisher zum Einlenken bewegt. Die AfD ist der Ansicht, dass nur noch herbe Wahlniederlagen sie von der Zerstörung unserer Gesellschaft abhalten können.“[417]

Im August 2018 veröffentlichte der AfD-Landesverband Nordrhein-Westfalen auf Facebook einen Text von Michael Klonovsky, in dem vor einer „schleichenden Zerstörung der westlichen Zivilisation durch die Einwanderung nichtintegrierbarer Tribalgesellschaftsgeprägter“ gewarnt wurde.

Am 8. November 2018 beschrieb der hessische AfD-Landesverband auf Facebook den aus seiner Sicht mit der Flüchtlingskrise in „jenem schicksalhaften Herbst 2015“ angebahnten Niedergang Deutschlands folgendermaßen:

„Die Zeche dafür muß nun die Zivilgesellschaft zahlen, allen voran unsere oft schutzlosen Frauen. Sexuelle Gewalt, beleidigen, fummeln, grapschen, an den Hintern, den Busen oder zwischen die Beine packen, klingt da fast noch wie ein perverser ‚Hauptgewinn‘ für die meisten Frauen, die bereits Opfer diverser migrantischer Grenzgänger wurden. […] Zustände haben sich etabliert, die wir noch bis vor kurzem allenfalls in Bürgerkriegsregionen verortet hätten. Der Rechtsstaat erodiert, die Grenzen bleiben weiter ungeschützt, unsere Frauen und Töchter auch. Die Opferzahlen steigen, die Alarmglocken schrillen immer lauter und die selbstgefällige Politikerkaste der Altparteien hat keine besseren Ideen, als in wenigen Wochen einen UN-Migrationspakt zu ratifizieren, der unserem Land und unserer offenen Gesellschaft den finalen Todesstoß verpassen wird.“[418]

Aus der undifferenzierten Negativdarstellung „kulturfremder“ Migranten und Flüchtlinge leiten die Organisationseinheiten der AfD ab, dass diese grundsätzlich nicht in die hiesige Gesellschaft integrierbar seien. Sie stellen diese als von Natur aus kriminell, aggressiv und triebgesteuert dar, werten sie also als Gruppe ab und stellen damit ihre Menschenwürde in Frage.

Fraglich ist jedoch, ob die wiederholten Forderungen nach einer „Remigration“ verfassungsschutzrechtliche Relevanz entfalten.

So wurden etwa auf der Homepage der „Patriotischen Plattform“ wiederholt Beiträge veröffentlicht, welche die Forderung nach einer großangelegten „Remigration“ von Migranten und Flüchtlingen formulierten. In einem Artikel vom 11. November 2017 hieß es beispielsweise:

„Das aktuelle Gerede über ein Einwanderungsgesetz ist gefährlich. Wir brauchen ein Einwanderungsgesetz nur als Gesetz gegen, aber nicht als Gesetz für Einwanderung. Davor brauchen wir aber ein großangelegtes Remigrationsprogramm.[419]

Die Forderung nach „Remigration“ wiederholte der Sprecher der „Patriotischen Plattform“ Hans-Thomas Tillschneider im Februar 2018 mit einer rhetorischen Frage:

„Wollen wir im Sinne einer globalistischen Agenda Einwanderung nur besser organisieren oder nehmen wir die große Remigration in Angriff?“[420]

Die Forderung nach „großangelegten Remigrationsprogrammen“ deutet zwar darauf hin, dass eine systematische Abschiebung einer ganzen Bevölkerungsgruppe angestrebt wird. Dies würde die Menschenwürde der Betroffenen verletzen. Sie lässt sich aber auch als bloße Forderung nach einer konsequenten Abschiebung von illegal in Deutschland aufhältigen Personen verstehen. Die Aussage bleibt also zweideutig und kann nur als ergänzender Anhaltspunkt gewertet werden.

In zahlreichen Verlautbarungen der Organisationseinheiten der AfD wird die derzeitige Asyl- und Migrationspolitik unter Rückgriff auf das gängige rechtsextremistische Narrativ des „Bevölkerungsaustauschs“ zudem als strategisch gesteuerte Maßnahme dargestellt. Beispielhaft sei hier ein durch den AfD-Landesverband Nordrhein-Westfalen geteilter Facebook-Beitrag vom März 2018 genannt, in dem die Partei einen „Bevölkerungsaustausch durch die Hintertür“ konstatierte:

„Fast 185.000 Kinder von ausländischen Frauen – ein Anstieg von 25%! Wenn man jetzt noch den Migrationshintergrund bei den Geburten‚ … mit deutscher Staatsbürgerschaft‘ hinzurechnet, kommen easy nochmal 100.000 Mohameds, Achmed´s, Aischa´s hinzu. Mal eben eine Stadt fast so groß wie Münster hinzugeboren. Zzgl. 280.000 neue Asylforderer in 2016. alles zusammen ein wesens- und kulturfremder Zuzug von über 565.000 Personen in einem Jahr! ‚Wir erobern Europa mit den Bäuchen unserer Frauen!‘ dies verkündete ein Imam in England. Der perverse Plan scheint aufzugehen, leider auch hier in Deutschland.“[421]

Diese Aussage beschränkt sich nicht darauf, die demographische Entwicklung kritisch darzustellen, sondern diffamiert Muslime pauschal als „wesens- und kulturfremd“, unterstellt ihnen einen „perversen Plan“ zur Eroberung Deutschlands und rückt sie mit dem biologistischen Verweis auf die „Bäuche [ihrer] Frauen“, die sie angeblich als Eroberungsmittel einsetzen würden, in die Nähe von Tieren. Sie stellt daher die Menschenwürde von Muslimen in Frage.

Tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass die AfD darauf abzielt, die Menschenwürde von Flüchtlingen und Zuwanderern aktiv zu beeinträchtigen, könnten sich außerdem aus den folgenden Aussagen ergeben.

So begründete baden-württembergische Landtagsabgeordnete Claudia Martin ihren Austritt aus der AfD und deren Landtagsfraktion im Dezember 2016 mit einer „zunehmenden Radikalisierung“ der AfD und führte hierzu aus: „Bei der AfD gibt es Papiere in den Schubladen, die sind krasser als das, was die NPD früher wollte.“

Martin bezog sich damit insbesondere auf ein Konzept, das unter anderem der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Emil Sänze in Auftrag gegeben haben soll. Darin sei vorgeschlagen worden, Asylbewerber, eingeteilt in „ethnisch homogene Gruppen“, in Sonderlagern zu unterzubringen, um sie dort anstatt einer „voreiligen Integration“ auf die Rückkehr in ihre Heimat vorzubereiten. Zu den Lagern führte das Papier aus:

„Die Einwohner haben eingeschränkte Grundrechte. Betroffen sind aus dem Grundgesetz unter anderem Artikel 2 (freie Entfaltung) und 3 (Gleichbehandlung) und 11 (Freizügigkeit)“.

Emil Sänze dementierte die Aussagen Martins im Nachgang und erklärte, dass es in dem Konzept lediglich um freiwillige Bildungsangebote gehe.[422]

Der AfD-Kreisverband Mittelthüringen teilte am 8. Januar 2018 einen Beitrag des AfD-Landesvorsitzenden Björn Höcke, der die Forderung „Kein Asyl für Muslime in Deutschland!“ artikulierte. Höcke forderte darin mit Verweis auf kulturelle Unterschiede und alternative Asylmöglichkeiten in „57 muslimische[n] Ländern auf der Welt“ einen Aufnahmestopp für muslimische Asylbewerber, während er die Asylgewährung für Christen aus muslimischen Staaten explizit befürwortete. Der AfD-Kreisverband Mittelthüringen machte sich die Forderung durch das Teilen des Beitrags zu Eigen.

Der AfD-Kreisverband Erzgebirge teilte am 26. Juli 2018 einen Beitrag der AfD Stuttgart, der Migranten unter Bezugnahme auf die Vorfälle in der spanischen Exklave Ceuta pauschal als „kriminelle Invasoren“ und „marodierende Horden“ diffamierte. In der Verlautbarung wurde außerdem ein Schusswaffengebrauch „aus Gründen des Grenzschutzes“ befürwortet:

„Wenn man bei diesen marodierenden Horden tatsächlich einen Asylanspruch prüfen muss, dann ist das europäische Rechtssystem noch kaputter, als bisher vermutet. Etwas anderes sollte man dagegen dringend erwägen, nämlich den durchaus legitimen Schusswaffengebrauch. Wenn Hunderte von aggressiven Afrikanern auf ein paar Grenzbeamte zustürmen, mit Flammenwerfern fuchtelnd und Branntkalk werfend, dann dürfte der Einsatz von scharfer Munition schon aus Gründen der Selbstverteidigung angebracht sein. Er ist aber auch aus Gründen des Grenzschutzes angebracht. Und da sind wir wieder bei der Debatte über die ‚Festung Europa‘, die wir so dringend brauchen. Dies ist nicht der erste und wird nicht der letzte grenzverletzende Akt afrikanischer Migranten sein, der aggressive bis kriegerische Züge trägt.“[423]

Auch ein vom AfD-Landesverband Nordrhein-Westfalen im September 2018 geteilter Facebook-Beitrag drängte auf die Errichtung einer „Festung Europa“ als einzig wirksame Schutzmaßnahme, um den drohenden Untergang Europas abzuwenden:

„Verschwiegener Massenansturm auf Europa […] Anwohner bezeugen, dass die Afro-Invasoren aus den Auffanglagern nach Nordspanien gekarrt werden. Von dort geht’s weiter nach Frankreich und – noch häufiger – Deutschland. […] So wird Europa wie wir es kennen unwiederbringlich untergehen! Das werden die #AfD und unsere politischen Schwesterparteien in ganz #Europa nicht zulassen! Die Losung heißt nach wie vor: Festung Europa, jetzt! alles andere ist Selbstmord.“[424]

Die Forderung „Kein Asyl für Muslime in Deutschland“ verstößt gegen die Menschenwürde aus Art. 1 Abs. 1 GG. Mit der Menschenwürde unvereinbar ist nämlich die Zuweisung eines rechtlich abgewerteten Status oder demütigende Ungleichbehandlungen. Höcke verwehrt die Inanspruchnahme des Asylrechts in Deutschland alleine aufgrund der Zugehörigkeit zum Islam. Gleichzeitig stellt er die christliche Religion besser, indem er für diese das Asylrecht befürwortet. Mit seiner Aussage schreibt Eine solche Maßnahme würde die Menschenwürde von Asylbewerbern nicht in Frage stellen. Das martialische Reden von „Sonderlagern“, das unklare Sprechen von eingeschränkten Grundrechten, das sich auch so verstehen lässt, dass bestimmte Grundrechte für die Betroffenen gar nicht mehr gelten, lässt aber auch die Auslegung möglich erscheinen, dass Asylbewerber hier einer demütigenden Ungleichbehandlung ausgesetzt und so ihre Menschenwürde in Frage gestellt werden soll. Letztlich kann diese Aussage wegen ihrer Zweideutigkeit nur als ergänzender Anhaltspunkt herangezogen werden.

4.2 Demokratieprinzip

Weiterhin ist klärungsbedürftig, wie die Partei in institutioneller Hinsicht zum Demokratieprinzip aus Art. 20 I, II GG steht. Dabei ist zu untersuchen, inwieweit demokratiefeindliche Grundmuster auch durch AfD-Organisationseinheiten geteilt und verbreitet werden.

Auf Ebene der Kreis- und Landesverbände sind hierbei weitgehend die gleichen inhaltlich-thematischen Positionen auszumachen, die auch von Führungsfunktionären und sonstigen Funktionären und Mitgliedern geäußert werden. Im Wesentlichen handelt es sich um Verunglimpfungen und diffamierende Angriffe auf die etablierten Parteien und deren Vertreter, parlamentarische Institutionen und deren Angehörige sowie gewählte Regierungen in Bund und Ländern sowie ihnen unterstellte Ministerien und Behörden. Die gesammelten Belege zeigen, dass auch die Organisationseinheiten der AfD das Bild einer politischen bzw. staatlichen Ordnung zeichnen, die angeblich von einem „Kartell“ aus (etablierten) Parteien und Medien beherrscht werde, sich nicht an rechtsstaatliche Prinzipien halte und in der die Grundsätze von Demokratie und Gewaltenteilung systematisch missachtet würden. Sämtliche Politiker außerhalb der AfD seien ausschließlich auf ihren eigenen (finanziellen) Vorteil bedacht und gaukelten dem Volk lediglich vor, in seinem Sinne zu agieren, es handele sich daher um Betrüger oder „Volksverräter“. Nicht selten wird zudem der Vorwurf erhoben, diese agierten im Auftrag fremder Interessen oder Mächte. Entsprechend dieser Argumentation sei die AfD dagegen die einzige tatsächliche Option, für die sich die Bürger entscheiden müssten, wenn sie mit den bestehenden politischen Verhältnissen unzufrieden seien. Zudem sei Widerstand gegen die aktuelle Politik und deren Verantwortliche geboten.

So erklärte der niedersächsische AfD-Kreisverband Osterholz am 23. September 2018 in teils völkischer Diktion, welche politischen Missstände bestünden, und propagierte eine Widerstandspflicht gegen die Regierung bzw. die sie stützenden Parteien:

„Die nationale Katastrophe der illegalen Masseneinwanderung soll nicht nur nicht rückgängig gemacht werden, sondern schreitet unkontrolliert immer weiter voran. Mit allen Folgen für die Bildung, die Sozialsysteme, die Innere Sicherheit und Justiz, die Steuern und Abgaben, die Deutsche aufbringen müssen, um Merkels Gäste zu versorgen usw. usf. Weiterhin wird unsere Heimat islamisiert. Man legt schamlos und unverfroren die Axt an die Wurzeln von Volk und Nation – Deutschland soll um jeden Preis abgeschafft werden! Wir wollen das nicht! Die Politik von Regierung und Opposition, mit Ausnahme der AfD, bringt für uns ausschließlich enorm große Nachteile und steht dem Amtseid unserer Staatsführung diametral entgegen. […] Wenn Ausreisepflichtige nicht ausreisen müssen, warum müssen Steuerpflichtige dann eigentlich Steuern zahlen? ‚Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht, Gehorsam aber Verbrechen!‘ Und diesen Widerstand leisten wir als einzige Partei täglich! Zeigen Sie jetzt selber Haltung und stellen Sie Ihren Mitgliedsantrag noch heute! Es geht um alles!“[425]

Ähnlich argumentierte auch der sächsische AfD-Funktionär Jörg Urban, dessen nachfolgender Beitrag am 24. August 2018 vom AfD-Kreisverband Chemnitz via Facebook geteilt wurde:

„Auch das derzeitige Regime werden wir mit Hilfe der vernünftig denkenden Menschen zum Einsturz bringen! […] Es verbietet sich, medial und verbal auf große Teile der Bürger einzuprügeln, weil sie eben nicht den säuselnden Sirenengesängen einer ‚One-World-No-Border-Politik‘ des politisch-medialen Komplexes folgen, sondern selbst denken und mit offenen Augen Deutschlands verheerende Entwicklung betrachten – und erkennen, wohin diese schlechte Politik führt: Zu ausufernder Kriminalität, zu Kinderehen, Tierquälerei durch Schächten, Absinken des Bildungsniveaus, Antisemitismus und religiösen Fanatismus. In Sachsen begann bereits 1989 die friedliche Revolution, die ein verrottetes Regime zum Einsturz brachte. Es sieht derzeit ganz so aus, als wäre Geschichte mit einer starken Volkspartei AfD wiederholbar.“[426]

Neben den bereits dargelegten diffamierenden Anwürfen gegen die bestehende parlamentarisch-demokratische Ordnung, die mit einem Unrechtsregime wie der DDR gleichgesetzt wird, kommen durch den Vergleich zur „friedlichen Revolution“ des Jahres 1989 zudem auch Sympathien für einen Umsturz mit nicht-parlamentarischen Mitteln zum Ausdruck.

Der Landesverband Nordrhein-Westfalen verbreitete am 2. Oktober 2018 ebenfalls über Facebook einen Text, der ursprünglich vom AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Renner verfasst wurde:

„Es ist allerhöchste Zeit, diesen immer unverhohlener ausgelebten Hang, ja, diese regelrechte Sympathie gegenüber unverkennbar totalitärem Agieren offen anzuklagen! […] Ganz gleich, ob es sich um gesetzgeberische Aktivitäten, konkrete Projekte oder pseudo-idealistische Absichtserklärungen handelt. Dieses Vorgehen kann man nur als ‚politisches Ideologie-Marketing‘ eines asozialen und mafiös strukturierten Establishments bezeichnen. Nudging, ‚political correctness‘ waren die bis dato eher harmlosen Vorläufer. […] Und deshalb reicht auch die oft laut rausgeschriene Parole ‚Merkel muss weg‘ nicht aus. Nein, das gesamte linke Systemkonstrukt des bedeutungsdominierenden Establishments muss weg – oder in seiner Diskursdominanz zumindest deutlichst reduziert werden. […] Und selbstverständlich verbleibt es dem linkisch bereits eingeführten linken Deutungsmonopol des linksideologisierten Mainstreams, die Leitplanken des Sag- und Denkbaren zu definieren. Wem denn sonst? Willkommen zurück in der DDR, willkommen im gesamt-deutschen, Verzeihung …. im vielfältigen, diversitytrunkenen, multiethnischen und polykulturellen Gesinnungsstaat. Willkommen zum Tag der ‚Neuen Deutschen SPALTUNG!!!‘ Hier, die mit staatlichem Prädiktat beurkundeten Mitläufer und Willfährigen. Dort, die staatlich indexierten Ausgegrenzten und Tabuisierten, die politisch Aussätzigen. Die Grenzen sind fließend und werden von Fall zu Fall vom zuständigen ‚Politbüro‘ entschieden. Oder im Zweifel vorab vom örtlichen Pressevertreter. Liebe Freunde, das ist nicht unser Deutschland. Das ist nicht unser Tag der Deutschen Einheit. Das ist das Gegenteil von Meinungsfreiheit, das Gegenteil von Demokratie!“[427]

Auch hier werden Thesen vorgebracht, in denen die bestehende parlamentarische Ordnung massiv herabgewürdigt und mit dem System der DDR verglichen wird, ohne dass strukturelle Alternativen aufgezeigt werden.

In einem Beitrag des Kreisverbands Tübingen wird die demokratisch gewählte Bundeskanzlerin Merkel mit dem Staatsoberhaupt der DDR sowie mit Adolf Hitler verglichen. So zitierte der Kreisverband die Ausführungen eines seiner Mitglieder, Stephan Eissler. Dieser polemisierte, Merkel benehme sich, als wäre sie „Staatsratsvorsitzende der DDR und nicht Bundeskanzlerin“. Außerdem trage sie eine „geschichtsverfälschende Staatsideologie“ vor. Mit ihren Positionen und ihrem Verhalten stehe sie in der Tradition anderer „großer Deutscher“, die mit „Führer“ oder eben „Staatsratsvorsitzender“ betitelt worden seien.[428]. Auch in einem Facebook-Beitrag der AfD Gießen vom 25. Oktober 2018 war die Rede von „über 13 Jahren Merkel-Diktatur“.[429]

Durch den nordrhein-westfälischen Landesverband der AfD wird gar von verfassungsfeindlichen Bestrebungen in der Bundesregierung gesprochen:

„Die AfD steht für den parlamentarischen Widerstand gegen die verfassungsfeindlichen Bestrebungen in der Bundesregierung. Dessen ungeachtet müssen nun auch die Verfassungsschutzbehörden endlich ihrer Aufgabe nachkommen und die SPD unter Beobachtung stellen.“[430]

Die aufgeführten Zitate der unterschiedlichen Landes- und Kreisverbände der AfD belegen einen bundesweiten Tenor innerhalb der Partei, der eine verächtlichmachende Fundamentalkritik an den aktuellen politisch-gesellschaftlichen Verhältnissen vereint mit der Forderung nach einer Änderung derselben mithilfe der AfD. Besonders die in einigen Aussagen zu findenden Gleichsetzungen der derzeitigen Bundesregierung mit Unrechtsregimen wie der DDR oder der nationalsozialistischen Führung erreichen ein Maß, das an eine Verächtlichmachung des politischen Gemeinwesens in seiner Gesamtheit grenzt und in Teilen eine systemoppositionelle Grundhaltung der Organisationseinheiten der AfD verdeutlicht. Selten allerdings wird diese Kritik mit entsprechenden politischen Forderungen nach einer verfassungswidrigen Neuausrichtung der demokratischen Verhältnisse verbunden, die z. B. auf eine angestrebte Einschränkung des politischen Willensbildungsprozesses hindeuten könnten. Jedenfalls lassen sich aus der nachhaltigen Verächtlichmachung der aktuellen politischen Verhältnisse vereinzelte Anhaltspunkte dafür gewinnen, dass in einzelnen Organisationseinheiten auf Landes- bzw. Kreisebene systemkritische Ansichten vertreten werden, die in einem Spannungsverhältnis zum Demokratieprinzip stehen.

4.3 Rechtsstaatsprinzip

Zu prüfen ist ferner, ob tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sich Teilgliederungen und -organisationen der AfD gegen das Rechtsstaatsprinzip als Element der freiheitlichen demokratischen Grundordnung richten. Zum einen gehört dazu die Rechtsbindung der öffentlichen Gewalt und die Kontrolle derselben durch unabhängige Gerichte, zum anderen die Bewahrung des staatlichen Gewaltmonopols.

Auch seitens einzelner Verbände sind Verlautbarungen festzustellen, die Zweifel daran nähren, dass die Partei den Rechtsstaat vollumfänglich stützt. So teilte etwa der AfD-Kreisverband Ilmkreis-Gotha einen Beitrag der „Ein Prozent“-Bewegung. Darin heißt es:

„Zumindest im Hinblick auf den Totschlag oder Mord von Chemnitz wollte ich aber nicht mehr Teil dieser schweigenden Masse sein, sondern dafür sorgen, dass die Wahrheit, und ausschließlich die Wahrheit ans Tageslicht kommt. Dafür stehe ich.“[431]

Unterschrieben ist das Zitat mit Daniel Zabel. Dabei handelt es sich um den sächsischen Justizmitarbeiter, der im Nachgang zu einem Tötungsdelikt in Chemnitz am 26. August 2018 den Haftbefehl gegen zwei tatverdächtige Asylbewerber abfotografiert und weitergegeben hatte. Der AfD-Kreisverband kommentiert den Post mit den Worten „Danke für deinen Mut Daniel #Chemnitz #Haftbefehl“. Der Kreisverband billigt hier ausdrücklich ein strafbewehrtes Verhalten und deutet damit ein taktisches Verhältnis zu rechtstaatlichen Prinzipien an, das gegenüber dem Erreichen eigener politischer Ziele hintansteht. Dies alleine ist jedoch noch nicht ausreichend zur Annahme tatsächlicher Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung.

In der Gesamtschau dürften bei den sonstigen Organisationseinheiten der AfD keine Anhaltspunkte für Verstöße gegen das Rechtsstaatsprinzip vorliegen.

4.4 Revisionismus

Im Zusammenhang mit den oben bereits analysierten geschichtsrevisionistischen Äußerungen von Führungsfunktionären (C I 2.1.4) und sonstigen Funktionären und Mitgliedern der AfD (C I 3.1.4) stellt sich darüber hinaus die Frage, ob die dargestellten Inhalte lediglich individueller Motivation entspringen oder ob die Partei selbst auch in institutioneller Hinsicht entsprechende Einstellungen vertritt. Hierbei ist einschränkend anzumerken, dass eine Trennung beider Sphären meist ohnehin nicht möglich ist, da Parteivertreter grundsätzlich auch die Linie ihrer Partei bestimmen. Dennoch ist zu untersuchen, inwieweit revisionistische Grundmuster auch durch AfD-Organisationseinheiten geteilt und verbreitet werden.

Die gesammelten Belege zeigen, dass das Motiv eines „Schuldkomplexes“, unter dem das deutsche Volk stehe, auch durch Organisationseinheiten verbreitet wird. Der AfD-Landesverband Nordrhein-Westfalen teilte auf seiner Facebook-Seite einen Beitrag des Bundestagsabgeordneten Martin Renner. Dieser führte aus:

„In diesen Dokumenten, Gutachten, Strategiepapieren, Dossiers, ist von ‚kultureller Integration‘ die Rede. Wie gesagt, für die kulturelle Integration derer, die noch nicht so lange hier leben. Und natürlich muss man dieser Klientel auch eindringlich die deutsche Schuld indoktrinieren und verdeutlichen, erklären und beibringen. Dem deutschen Bürger hat man dies ja hinlänglich eingeimpft, von Kindesbeinen an. Apropos Kinder … nein, das wollen Sie nicht wissen, das könnte Sie verunsichern. Apropos Schuld: Selbstverständlich stellt man inzwischen fest, dass die über Jahrzehnte genutzte ‚Nazi-Keule‘ langsam stumpf und abgedroschen wirkt. Also geben wir doch ein paar Millionen Euro Steuergelder aus, den bisher völlig unzulänglichen erforschten ‚weißen Fleck‘ der deutschen Kolonial-Sünden zu erforschen! Immerhin wollen die nächsten Generationen auch ihre ‚Schuld‘ tragen!??“[432]

In dem Beitrag, den der Landesverband teilte, zeigt sich nochmals die Überzeugung, dass ein wie auch immer gearteter „Schuldkomplex“ nicht nur existiere, sondern gezielt eingesetzt werde, um die Ausbildung eines Selbstbewusstseins zu hemmen. Ähnliche Verlautbarungen finden sich u. a. in einem Facebook-Post des Kreisverbands Barnim, in dem eine Rede des stellvertretenden Vorsitzenden Joachim Schaaf kommentiert wurde:

„Herr Schaaf verdeutlicht in seiner Rede, dass man sich keinem verordneten Schuldkomplex von Merkel und Co. hingeben müsse, da jeder der Anwesenden nach 1945 geboren wäre und es keine Erbschuld gäbe.“[433]

Zunächst postuliert der Beitrag fälschlicherweise, dass dem Bürger eine Schuld durch die Regierenden auferlegt werde, wodurch einmal mehr das Zerrbild erzeugt wird, der Umgang mit der Vergangenheit werde von diesen gezielt als Unterdrückungsmethode eingesetzt. Darüber hinaus wird hier exemplarisch deutlich, dass die AfD Gedenken bzw. Erinnerungskultur nach ihrem Verständnis nicht als verantwortungsvolle Aufarbeitung der eigenen Vergangenheit begreift, sondern damit vielmehr die Ausblendung geschichtsbelastender Faktoren bzw. eine diesbezügliche Schuldabwehr anstrebt.

Anlässlich der Debatte um die Rede von Alexander Gauland, in der er „Hitler und die Nazis“ als „nur ein Vogelschiss in über tausend Jahren erfolgreicher deutscher Geschichte“ bezeichnet hatte, teilte der Kreisverband Dithmarschen am 5. Juni 2018 folgendes Bild auf seiner Facebook-Seite:

Der Kreisverband greift hier sowohl die inhaltliche Zielrichtung der Rede Gaulands als auch dessen fragwürdige Wortwahl auf und kritisiert offenkundig ein vermeintliches Missverhältnis zwischen dem zeitlichen Anteil des Nationalsozialismus an der deutschen Geschichte „seit Christi Geburt“ und der heutigen Aufarbeitung in „Schulgeschichtsbüchern“. Demnach nehme dieser „Vogelschiss“ offenbar zu viel Raum im Unterricht ein. Der Beitrag verkürzt an dieser Stelle jedoch die Bedeutung des Nationalsozialismus unzulässig auf seine zeitliche Dimension und missachtet die besondere Rolle für die Bundesrepublik und ihre politische wie gesellschaftliche Ausgestaltung. Darüber hinaus ignoriert er die historische Dimension und Singularität nationalsozialistischer Verbrechen. Somit wird an geschichtsrelativierende Diskurse angeknüpft, die eine veränderte Geschichtspolitik bzw. Erinnerungskultur anmahnen und so auch im rechtsextremistischen Spektrum anschlussfähig sind.[434]

In einem Beitrag auf der Website der „Patriotischen Plattform“ (PP) erschien weiterhin eine Stellungnahme zur „Dresdener Rede“ von Björn Höcke. Die „Patriotischen Plattform“ solidarisierte sich darin uneingeschränkt mit dem thüringischen Landesvorsitzenden:

„Selbstverständlich ist es schädlich, wenn die Erzählung von den Schandtaten zwischen 1933 und 1945 zum Gründungsmythos unseres Staates gemacht wird. Selbstverständlich müssen wir den pseudoreligiösen Kult mit der Schuld überwinden und heute – mehr als 70 Jahre nach Kriegsende – ein gelassenes Verhältnis zur den dunkelsten Kapiteln unserer Geschichte finden. Selbstverständlich dürfen wir es nicht zulassen, wenn uns unsere Geschichte vorgehalten wird, um uns klein zu halten und moralisch zu erpressen. […] Das archaische Konzept der Kollektivschuld ist einer Nation, die durch die Aufklärung hindurchgegangen ist, unwürdig.“[435]

Es zeigt sich, dass entsprechende Äußerungen zum Umgang mit der eigenen Geschichte stets auf die vermeintlich hemmende, das Selbstbewusstsein erodierende Wirkung der Erinnerungspolitik abzielen. Insofern ist im Hinblick auf die Organisationseinheiten der AfD die gleiche Zielsetzung zu konstatieren wie bei ihren Funktionären. Auffällig ist dagegen, dass seitens der Verbände deutlich seltener eindeutig rechtsextremistische, geschichtsrevisionistische Beiträge publiziert werden. Gleichwohl wird wiederholt mit Vergleichen gearbeitet, um etwa die Regierung zu diskreditieren. So wurden beim AfD-Landesverband Baden-Württemberg diverse Aussagen bekannt, in denen Repräsentanten etablierter Parteien durch den Vergleich mit Nationalsozialisten verunglimpft wurden. Das kann – neben der bloßen Verächtlichmachung von Vertretern der herrschenden Politik – auch als Relativierung des historischen Nationalsozialismus gedeutet werden.

In einem Facebook-Beitrag verwies die AfD Tübingen zum Beispiel auf eine Rede des seinerzeitigen SPD-Parteivorsitzenden Martin Schulz und überschrieb das Video mit drei Sätzen, die an die Rhetorik der Sportpalastrede des nationalsozialistischen Reichspropagandaministers Joseph Goebbels im Jahr 1943 angelehnt sind:

„Ich frage euch: Wollt ihr die totale Asyl-Einwanderung? Wollt ihr sie, wenn nötig, totaler und radikaler, als wir sie uns heute überhaupt noch vorstellen können? … Drum BRD steh auf und Merkel brich los!“[436]

In der Gesamtschau ist festzuhalten, dass auch durch AfD-Organisationseinheiten zumindest geschichtsrelativierende Aussagen getätigt werden. In jedem Fall ist der Vorwurf eines „Schuldkomplexes“ quer durch die Partei präsent und wird als argumentative Grundlage gebraucht, um die vermeintliche Notwendigkeit eines Politikwechsels zu unterstreichen. Die Negierung der historischen Verantwortung, die auf die Bundesrepublik und ihr Wertefundament ausstrahlt, ist hierbei als tendenziell geschichtsrevisionistisch zu werten, vor allem mit Blick auf die damit verbundene Anschlussfähigkeit auch extremistischer Positionen. Die Tatsache, dass es innerhalb der Partei – trotz einiger Sanktionen – keine stringente Abgrenzung gegenüber Haltungen gibt, die die Grenze zu rechtsextremistischen Geschichtsinterpretationen überschreiten, begründet die Annahme, dass solche Positionen parteiintern durchaus verbreitet sind. Aufgrund dessen liegen hier zumindest geringe tatsächliche Anhaltspunkte für eine Bestrebung gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung vor.

4.5 Fazit zu 4

Die hier betrachteten Organisationseinheiten vertreten in Teilen ein ethnisch-biologisch bzw. ethnisch-kulturell begründetes Volksverständnis, welches mit der Menschenwürdegarantie unvereinbar ist. Eine völkische Grundhaltung tritt etwa in der Äußerung eines Kreisverbandes zutage, in dem deutlich wird, dass die AfD Europa als hermetisch abgeschlossenen Kulturraum betrachtet, der in einem antagonistischen Verhältnis zur islamischen Welt stehe. Eine Vermengung beider Kulturen führe aufgrund der aus Sicht der AfD ganz überwiegend negativen Aspekte des Islam zu Konflikten. Insofern wird eine strikte Inkompatibilität postuliert.

Die Haltung der AfD, wonach sie ein Nebeneinander verschiedener Kulturen als Bedrohung der eigenen versteht, lässt sich an vielen Punkten ablesen. Dass hierbei Ethnie als das wesentliche Merkmal für Kultur verstanden wird, zeigt u. a. die Aussage, in welcher vor der „nichtdeutsche[n] Herkunft“ vieler in Deutschland lebender Kinder gewarnt wird. Dies werde sich noch „rasant“ fortsetzen, „da die großen Einwanderungswellen aus Afrika“ erst noch bevorstünden. Weiter heißt es:

„Ganz klar: Wenn dies nicht gestoppt und umgekehrt wird, sind die Deutschen in absehbarer Zeit eine Minderheit im eigenen Land. Problembewusstsein beim Establishment? Mitnichten. Den Akteuren ist es offenbar egal, in welchem Land ihre Kinder leben werden. Deshalb JETZT #AfD unterstützen! Wir sind die einzige Partei, die diese verhängnisvolle Entwicklung stoppen und umkehren will.“[437]

Kinder mit Migrationshintergrund werden danach pauschal nicht für gleichermaßen deutsch gesehen wie die Kinder mit deutscher Herkunft. Einwanderung sei dabei langfristig gleichbedeutend mit einer Verdrängung der eigenen ethnischen Gruppe. Die Migrationspolitik der Bundesregierung wird teils sogar als „Umvolkungspolitik“ beschrieben. Nicht zuletzt aufgrund der vielfältigen Nutzung im rechtsextremistischen Spektrum ist der Terminus „Umvolkung“ ein Anhaltspunkt für eine rechtsextremistisch konnotierte Gesellschaftskonzeption. In zahlreichen Verlautbarungen von Organisationseinheiten der AfD wird die derzeitige Asyl- und Migrationspolitik unter Rückgriff auf das gängige rechtsextremistische Narrativ des „Bevölkerungsaustauschs“ zudem als strategisch gesteuerte Maßnahme dargestellt. Beispielhaft sei hier eine durch einen AfD-Landesverband geäußerte Haltung, wonach – sollte man bei „diesen marodierenden Horden tatsächlich einen Asylanspruch prüfen“ müssen – das „europäische Rechtssystem noch kaputter [sei], als bisher vermutet.“ In der Konsequenz solle man „etwas anderes […] dringend erwägen, nämlich den durchaus legitimen Schusswaffengebrauch.

Islamkritische bis offen islamfeindliche Positionen bilden einen wesentlichen Bestandteil in der Agitation von AfD-Organisationseinheiten. So wird die islamische Religion wiederholt als unvereinbar mit deutschen Werten dargestellt und eine deutsche Kulturhoheit postuliert. Die AfD wirft dem Islam Expansions- und Okkupationsbestrebungen vor, die man im Zuge einer „Islamisierung“ Deutschlands und Europas umsetzen wolle. Der Religion wird zudem pauschal eine immanente Rückständigkeit unterstellt. In der Konsequenz wird dem Islam ausnahmslos die Vereinbarkeit mit europäischen Werten und der deutschen Kultur abgesprochen und die Notwendigkeit der Verteidigung Deutschlands gegenüber schädlichen islamischen Einflüssen konstruiert. Zwar bekennt sich die AfD in grundsätzlichen Verlautbarungen zur Religionsfreiheit, doch sprechen sich einzelne Untergliederungen der Partei – mitunter in kompromissloser Weise – gegen eine Präsenz der Religion in Europa aus. Die Gewährung der uneingeschränkten Religionsfreiheit im Falle einer Machtübernahme durch die AfD erscheint vor diesem Hintergrund zumindest zweifelhaft. So forderte ein AfD-Kreisverband z.B.: „Für den Islam soll es IN EUROPA keine Zukunft geben.“

Die massive Agitation gegen Flüchtlinge und Migranten stellt das zentrale Thema der Verlautbarungen von AfD-Organisationseinheiten dar. Dabei verbinden sich fremdenfeindliche Argumentationsmuster mit islamfeindlichen Ressentiments. Zuwanderern und Flüchtlingen – insbesondere solchen mit muslimischer Prägung – unterstellen die Organisationseinheiten der AfD anhand pauschalisierender Verlautbarungen zudem einen nicht zu beeinflussenden kollektiven „Hang“ zu negativen Verhaltensweisen. Zudem ziehen zahlreiche Verlautbarungen der AfD die Schutzbedürftigkeit von Flüchtlingen pauschal in Zweifel und unterstellen diesen schädliche Absichten. Beispielhaft sei hier die wiederkehrende Verunglimpfung von Flüchtlingen als „Invasoren“ genannt. Noch weiter geht der Kommentar eines AfD-Landesverbands hinsichtlich einer Grafik in der Tagesschau, wonach jeder fünfte Flüchtling, der den Weg über das Mittelmeer gesucht habe, ertrunken sei. Hier kritisierte der Landesverband die vermeintliche Verantwortlichkeit von Nichtregierungsorganisationen, die sich der „illegalen Schlepperei“ schuldig machen würden. Unter dem Beitrag findet sich eine Vielzahl von Kommentaren anderer Facebook-User, die zum Teil als menschenverachtend zu bezeichnen sind und wochenlang ungelöscht und unkommentiert unter dem Beitrag verblieben. Beispielhaft seien folgende Kommentare genannt:

„Zu wenig“ [Ertrunkene],

„sag mal selber schuld“,

„viel zu wenig!“,

„Hat einer mal an die armen Fische gedacht“,

„Schade nur jeder 5te“.

Auch die bei Organisationseinheiten der AfD weit verbreitete Forderung „Kein Asyl für Muslime in Deutschland“ verstößt gegen die Menschenwürde aus Art. 1 Abs. 1 GG. Mit der Menschenwürde unvereinbar sind nämlich die Zuweisung eines rechtlich abgewerteten Status oder demütigende Ungleichbehandlungen.

Die Kritik an Parteien oder politischen Entscheidungen der Bundesregierung geht bei den Organisationseinheiten der AfD zwar nicht so weit, dass systematisch Anhaltspunkte für eine Ausrichtung gegen das Demokratieprinzip zu erkennen wären. Neben weitgehenden diffamierenden Anwürfen gegen die bestehende parlamentarisch-demokratische Ordnung, die mit einem Unrechtsregime – wie etwa der DDR – gleichgesetzt wird, kommen durch den vereinzelt vorgebrachten Vergleich der aktuellen politischen Situation mit der „friedlichen Revolution“ des Jahres 1989 allerdings auch Sympathien für einen Umsturz mit nicht-parlamentarischen Mitteln zum Ausdruck. Auch belegen einige Zitate einen bundesweiten Tenor innerhalb der Partei, der eine verächtlichmachende Fundamentalkritik an den aktuellen politisch-gesellschaftlichen Verhältnissen mit der Forderung nach einer Änderung derselben mithilfe der AfD vereint; in Teilen kommt hier eine systemoppositionelle Grundhaltung der Organisationseinheiten der AfD zutage. Selten allerdings wird diese Kritik mit entsprechenden politischen Forderungen nach einer verfassungswidrigen Neuausrichtung der demokratischen Verhältnisse verbunden, die z. B. auf eine angestrebte Einschränkung des politischen Willensbildungsprozesses hindeuten könnten. Jedenfalls lassen sich aus der nachhaltigen Verächtlichmachung der aktuellen politischen Verhältnisse vereinzelte Anhaltspunkte dafür gewinnen, dass in einzelnen Organisationseinheiten auf Landes- bzw. Kreisebene systemkritische Ansichten vertreten werden, die in einem Spannungsverhältnis zum Demokratieprinzip stehen.

5. Verbindungen der AfD zu neurechten, rechtspopulistischen und rechtsextremistischen Organisationen

5.1 Führungsfunktionäre

Nachfolgend werden die Verbindungen von AfD-Führungsfunktionären zu rechtsextremistischen Organisationen sowie Vereinigungen des Übergangsspektrums von Rechtspopulismus, Neuer Rechten und Rechtsextremismus thematisch gruppiert exemplarisch dargestellt. Götz Kubitschek – neurechter Vordenker, Verleger und Vertraue des AfD-Führungsfunktionärs Björn Höcke – ordnet Teile der AfD bzw. deren Parteibasis einem „Widerstandsmilieu“ von Zeitungen, Zeitschriften, Verlagen, Initiativen und eben einer Partei, sprich AfD, zu. Als diesbezüglich weitere Akteure werden u.a. explizit genannt die vom Bundesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall beobachtete „Identitären Bewegung Deutschland“ (IBD), die islamfeindliche Protestbewegung PEGIDA, das Monatsmagazin „Compact“, der neurechte ThinkTank „Institut für Staatspolitik“ und die Initiative „Ein Prozent für unser Land“.[438] Die Verflechtung von Teilen in diesem sogenannten „Widerstandsmilieu“ erweitert die Wirkmöglichkeiten insbesondere der AfD-Funktionäre, die wie Höcke das Konzept einer fundamentaloppositionellen Bewegungspartei propagieren.

Im Hinblick auf den Umgang mit der vom Verfassungsschutz beobachteten IBD zeigen die folgenden Äußerungen von AfD-Führungsfunktionären kein klares Bild einer Distanzierung oder Ablehnung. Der Bundessprecher Jörg Meuthen schließt eine gleichzeitige Betätigung bei IBD und AfD aus. Über vergangene „Jugendsünden“ könne er jedoch hinwegsehen.[439] Auch der Bundessprecher Alexander Gauland sprach sich gegen eine Zusammenarbeit mit der IBD aus. allerdings, so Gauland, könnten die Mitglieder der IBD „alle zu uns kommen“.[440] Es existiert zwar ein Unvereinbarkeitsbeschluss zur IBD, doch gegenüber den für den Kurs dieser Gruppierung verantwortlichen Aktivisten scheinen auf AfD-Führungsebene persönlich keine Vorbehalte zu bestehen. Marc Jongen, Bundestagsabgeordneter und Landessprecher der AfD Baden-Württemberg, äußerte weitergehend sein Unverständnis über die Beobachtung der IBD durch den Verfassungsschutz. Nach Jongen tritt die IBD für den Schutz der Bevölkerung vor der Kamikaze-Politik der Bundesregierung ein.[441] Der AfD-Landesvorsitzende von Mecklenburg-Vorpommern, Dennis Augustin, teilte zudem auf seinem Facebook-Profil wiederholt Beiträge der Aktion „120 Dezibel“.[442] Der Verantwortliche für „120 Dezibel“ ist Daniel Fiß, Bundesvorstand der IBD.

Im Übergangsbereich zwischen neurechten und rechtsextremistischen Spektren sind Verbindungen von AfD-Führungsfunktionären zum „Institut für Staatspolitik“ (IfS) und zur Initiative „Ein Prozent“ festzustellen.

Bei der Initiative „Ein Prozent“ trat insbesondere Frank Pasemann (Bundestagsabgeordneter und Mitglied im AfD-Bundesvorstand) in Erscheinung. Pasemann organisierte einen Auftritt von Philip Stein, dem Vorsitzenden der Initiative „Ein Prozent“, im Deutschen Bundestag. Für „Ein Prozent“ waren mit Michael Schäfer und Julian Monaco zudem zwei ehemalige Führungspersonen der NPD-Jugendorganisation „Junge Nationalisten“ (JN) anwesend. Für Pasemann stellte dies kein Problem dar. Die JN seien nicht mir der NPD gleichzusetzen und jeder verdiene eine zweite Chance. Auf die Frage, warum Personen aus diesem Spektrum die Nähe zu AfD und „Ein Prozent“ suchten, antwortete Pasemann: „Ja wo sie sich denn sonst sammeln?[443] Ferner unterstützten weitere Führungsfunktionäre der AfD „Ein Prozent“ in der Öffentlichkeit. Im Zusammenhang mit dem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz sicherte Alexander Gauland seine Teilnahme an einer Mahnwache von „Ein Prozent“ zu.[444] Jörg Urban[445], Fraktionsvorsitzender im sächsischen Landtag und Vorsitzender der AfD Sachsen, sowie Stephan Protschka[446], Bundestagsabgeordneter und Mitglied im AfD-Bundesvorstand, warben mittels geteilter Videos auf Facebook für „Ein Prozent“.

Die Verbindungen zwischen AfD-Führungsfunktionären und dem „Institut für Staatspolitik“ (IfS) kommen durch Teilnahmen an dortigen Veranstaltungen zum Ausdruck. Marc Jongen trat bei zwei Tagungen als Redner auf und warb auf Facebook für eine dieser Veranstaltungen.[447] Einen seiner Vorträge veröffentlichte die IfS-Zeitschrift „Sezession“.[448] Zudem stehen Jongen und ein zentraler Akteur des „Instituts für Staatspolitik“, Götz Kubitschek, im Austausch. Auf Facebook verweist Jongen auf einen Briefwechsel zwischen beiden, den die „Sezession“ ebenfalls veröffentlichte.[449] Auch Frank Pasemann war Redner bei einer Veranstaltung des „Instituts für Staatspolitik“. Später teilte er auf Facebook einen Bericht der „Sezession“ über diese Veranstaltung.[450]

Die AfD-Führungsebene öffnet sich gegenüber der rechtspopulistischen Protestbewegung PEGIDA. Dies belegen etwa Äußerungen des sächsischen Landesvorsitzenden Jörg Urban zur Zusammenarbeit mit PEGIDA und ähnlichen Bürgerbewegungen.[451] Zudem solidarisiert Urban sich mit dem zeitweise inhaftierten Briten Tommy Robinson.[452] Robinson war Leiter der „English Defence League“.

Zudem bestehen Kontakte zwischen AfD-Führungsfunktionären und dem verschwörungstheoretischen Magazin „Compact“. Anzuführen ist beispielhaft die Teilnahme von Ralf Özkara, bis November 2018 AfD-Landessprecher von Baden-Württemberg, an einer „Compact“-Veranstaltung, wo er als Redner auftrat.[453] Zudem teilte Özkara einen Beitrag der Zeitschrift „Blaue Narzisse“ .[454]

5.2 Sonstige Funktionäre/Mitglieder

Nachfolgend werden die Verbindungen von AfD-Funktionären und AfD-Mitgliedern zu Protagonisten zu den Akteuren des oben skizzierten Widerstandsmilieus, aber auch als rechtsextremistisch einzustufenden Vereinigungen dargestellt.

5.2.1 „Identitäre Bewegung Deutschland“

Die AfD hat in mehreren Beschlüssen eine politische Kooperation mit der „Identitären Bewegung Deutschland“ (IBD) ausgeschlossen. Dies betrifft die Zusammenarbeit und Aufnahme von IBD-Mitgliedern in die AfD. Äußerungen verschiedener AfD-Mitglieder und Funktionäre lassen jedoch hinter dem Unvereinbarkeitsbeschluss eher eine taktische Überlegung als eine inhaltliche Ablehnung von Positionen und Strategien der IBD vermuten. Mehrfach wurde die Beschlusslage auch missachtet. Zum Teil werden offene Sympathie und ideelle Unterstützung für die Aktivitäten der IBD geäußert.

Besonders offensichtlich ist die lediglich taktische Begründung der Distanz zur IBD beim Landtagsabgeordneten Hans-Thomas Tillschneider. Im April 2016 besuchte Tillschneider einen öffentlichen Stammtisch der lokalen IBD-Gruppe „Kontrakultur Halle“ und hielt dort einen Vortrag zum Thema „Alternative für Deutschland und Identitäre Bewegung“. Tillschneider versuchte einer Facebook-Meldung zufolge dort, „zusammen mit den Anwesenden Möglichkeiten gegenseitiger Unterstützung für die Zukunft auszuloten“.[455] In Tillschneiders Rede auf dem Kyffhäusertreffen im Juni 2016 forderte er außerdem, die Abgrenzung zu manchen rechtsextremistischen bzw. rechtsextremistisch beeinflussten Gruppierungen aufzugeben, darunter zur IBD. Wörtlich äußerte er sich wie folgt:

„Wir schließen Bündnisse mit Bürgerbewegungen und Widerstandsgruppen jeder Art. Da ist PEGIDA, da sind die Burschenschaften, da ist die Identitäre Bewegung, da sind Bürgerbewegungen, da ist Schnellroda und Ein Prozent. Da sind viele, viele Vereine im ganzen Land, in unserem Umfeld. Wir sind ein weit ausgespanntes Netz.“[456]

Kurze Zeit später konkretisierte Tillschneider:

„Wir wollen eine unvoreingenommene Diskussion über eine künftige Kooperation.“[457]

Im November 2017 warb Tillschneider auf Facebook dann auch mit einem Bild, welches sowohl das AfD-Logo als auch das IBD-Logo verwendete.[458] Den Beschluss der Partei zur IBD hält Tillschneider für töricht. Es sei deshalb legitim, auf dessen Ende hinzuarbeiten.[459] Angesichts einer möglichen Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz erklärte Tillschneider im September 2018 die programmatische Übereinstimmung mit der IBD:

„Immer wieder taucht in Erklärungen der Verfassungsschutzämter zur Identitären Bewegung der Begriff ‚Ethnopluralismus‘ auf. ‚Ethnopluralismus‘ bezeichnet den Umstand, daß die Menschheit in Völker gegliedert ist, und verbindet damit die Wertung, daß diese Völker mit ihrer je eigenen Kultur erhaltenswert sind – eine in höchstem Maß vernünftige, wirklichkeitsbezogene Ansicht. Nichts anderes ist auch das Leitmotiv des AfD-Programms. […] [W]ir [setzen] uns auf allen Gebieten dafür ein, die ethnokulturelle Einheit, die sich deutsches Volk nennt, zu erhalten.“[460]

Für Tillschneider ist das Programm der IBD mit den Zielen der AfD identisch:

„Obwohl sich deren Programm nicht von den Zielsetzungen der AfD unterscheidet, hat der Verfassungsschutz sie unter Beobachtung gestellt.“[461]

Die IBD-Beobachtung dient nach Ansicht Tillschneiders nur dazu, eine Beobachtung der AfD einzuleiten. Um dies zu vermeiden, müsse sich die AfD „von allen echten Verfassungsfeinden“ strikt trennen. Mit Gruppen, die wie die IBD zu Unrecht überwacht würden, müsse sich dagegen in „Freundschaft entkoppelt“ werden.[462]

Ähnlich wie Tillschneider spricht der Bundestagsabgeordnete Petr Bystron von inhaltlicher Übereinstimmung mit der IBD, aber einer strategisch notwendigen Distanz.[463]Bystron zufolge bedrohten die Aktivitäten der IBD nicht die Verfassung und seien weder rassistisch noch fremdenfeindlich. Er führte deswegen aus:

„Daher gründet meine Sympathiebekundung gegenüber der IB auf tiefem Respekt vor deren Mut, Intelligenz und Entschlossenheit. Die IB ist für die AfD das, was die Greenpeace für die Grünen war.“[464]

Bystron zufolge habe die AfD ähnliche Ziele wie die IBD, wolle diese jedoch auf anderen Wegen erreichen. Es finde eine politische Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes gegen die IBD statt. Aufgrund der für die AfD bestehenden Gefahr, ebenfalls vom Verfassungsschutz beobachtet zu werden, müsse es eine strikte personelle Trennung zur IBD geben. Für ihn heiße dies: „Getrennt marschieren, gemeinsam zuschlagen.“[465] Aufgabe der AfD sei es ferner, „das Schutzschild [sic!] für diese Organisationen [zu] sein“.[466]

Eine inhaltliche Übereinstimmung mit oder Sympathie für die IBD äußerte eine Reihe weiterer Abgeordneter, etwa der frühere Vorsitzende des AfD-Landesverbands Sachsen-Anhalt, André Poggenburg[467]. In Sachen Migration und nationaler Identität müsse man sich im Falle von Überschneidungen „solidarisch mit den jungen Leuten erklären.“[468] Auch der Bundestagsabgeordnete Martin Hohmann erklärte im Juli 2017 seine explizite Sympathie für die IBD, weil diese die politische Vielfalt bereichere, und wünschte ihr „bei diesem Weg weitere Erfolge.“[469] Die baden-württembergische AfD-Landtagsabgeordnete Christina Baum solidarisierte sich ebenfalls mit der IBD und sieht deren Positionen durch mehr als die Hälfte der Bevölkerung vertreten.[470] Aus Sympathie für die IBD erwächst aus den Reihen der AfD zudem eine teils scharfe Kritik am Vorgehen der Verfassungsschutzbehörden. So warf der baden-württembergische Landtagsabgeordnete Stefan Räpple dem Verfassungsschutz hinsichtlich der IBD-Beobachtung selbst Verfassungsfeindlichkeit und politische Instrumentalisierung vor. Die Organisation werde lediglich bespitzelt, „weil sie friedlich und gewaltlos den ‚Erhalt der kulturellen Identität‘ in Deutschland“ fordere.“[471] Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Landtagsfraktion von Mecklenburg-Vorpommern, Ralph Weber, verkündete nach dem Landesparteitag der AfD im November 2017 das faktische Ende des sogenannten Unvereinbarkeitsbeschlusses. Die „Mitkämpfer“ aus der IBD seien ihm in der AfD willkommen. Er werde sich für eine Richtungskorrektur diesbezüglich einsetzen.[472] Nach Ansicht des Landtagsabgeordneten Stephan Bothe dienen die Aktionen der IBD der Aufklärung und dem Schutz der Bevölkerung. Die Beobachtung durch den Verfassungsschutz sei Teil einer politischen Strategie, da die IBD die tatsächlichen, für die Regierung und etablierten Parteien unangenehmen, Wahrheiten benenne.[473]

Verlautbarungen und Beiträge der IBD in sozialen Netzwerken werden darüber hinaus auch von einigen Mitgliedern und Funktionären der AfD geteilt und unterstützt, belegen also ebenfalls bestehende inhaltliche Überschneidungen. So teilte Petr Bystron mehrfach Beiträge der IBD auf Facebook und Twitter.[474] Diverse AfD-Politiker wie der damalige rheinland-pfälzische AfD-Landtagsabgeordnete Jens Ahnemüller, das sächsische AfD-Vorstandsmitglied Benjamin Przybylla und der sächsische Landtagsabgeordnete Roland Ulbrich teilten Beiträge der fremdenfeindlichen Kampagne „120 Dezibel“, die der IBD zuzurechnen ist. Ulbrich warb zudem um „Likes“ für die Facebook-Seite der Kampagne.[475]

Auch die „Identitäre Bewegung Österreich“ und deren führender Vertreter Martin Sellner werden durch das Teilen und Verfassen von Beiträgen durch AfD-Mitglieder unterstützt. So teilte der AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier einen Beitrag von Sellner auf Facebook.[476] Alexander Tassis, Mitglied der Bremer Bürgerschaft, und Carsten Härle, Kommunalpolitiker der AfD in Hessen, teilten Videos von Sellner.[477]

Daneben bestehen auch unmittelbare persönliche Kontakte zwischen Mitgliedern der AfD und der IBD. Berichten des Nachrichtenmagazins Spiegel zufolge hatte nach 2015 der zwischenzeitlich aus der Partei ausgeschlossene und nunmehr partei- und fraktionslose Landtagsabgeordnete von Mecklenburg-Vorpommern, Holger Arppe, Kontakt zum führenden IBD-Aktivisten Daniel Fiß. In der Folge kam es zu Kooperationen und zum Austausch von Strategiepapieren. Nach außen sollten Kontakt und Zusammenarbeit geheim gehalten werden.[478]

Der hessische AfD-Landtagsabgeordnete Andreas Lichert soll Presseberichten zufolge im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Immobilie – dem sogenannten „Haus Flamberg“ – in Halle/Saale als Bevollmächtigter des Käufers in Erscheinung getreten sein.[479] Das Haus wird von den örtlichen Angehörigen der IBD mit der Selbstbezeichnung „Kontrakultur Halle“ für politische Aktivitäten und als Wohnprojekt genutzt. In den Jahren 2013 bis 2014 betrieb Lichert ferner die für politische Schulungs- und Vernetzungsaktivitäten bestimmte „Projektwerkstatt Karben“.[480] Die erste durchgeführte Veranstaltung soll ein Treffen der „Identitären Bewegung“ gewesen sein.[481]

Weitere Hinweise auf Kontakte zur IBD liegen bei AfD-Funktionär Tillschneider vor. So besuchte Tillschneider 2014 den „Zwischentag“ in Bonn, ein politisches Vernetzungstreffen, an dem auch Mitglieder der IBD teilnahmen. Er unterhielt zeitweise zudem zu Wahlkampfzwecken ein Büro in den Räumlichkeiten des o. g. Hauses von „Kontrakultur Halle“. Den zwischenzeitlichen Auszug begründete Tillschneider damit, dass das „Experiment“ des gemeinsamen Hauses „nicht funktioniert habe“. Trotzdem bleibe er dem Haus „und allem, wofür es steht, weiterhin mit Sympathie verbunden.“[482]

Auch nach dem Auszug besuchten Tillschneider sowie der nordrhein-westfälische Landtagsabgeordnete Roger Beckamp das Haus von „Kontrakultur Halle“. Beide bestätigten, dass sie dort beim „Staatspolitischen Salon“ diskutierten.[483]

Der Tübinger AfD-Direktkandidat für die Bundestagswahl 2017 und Mitglied des AfD-Kreisvorstandes Freiburg Dubravko Mandic warb in der Zeitschrift „Arcadi Magazin“ um Praktikanten, die u. a. einen „identitären“ Hintergrund haben sollten. Mitglieder der IBD unterstützten Mandic auch im Rahmen seines Wahlkampfs.[484] Schließlich trafen sich anlässlich der COMPACT-Konferenz 2016 André Poggenburg, der sachsen-anhaltinische Landtagsabgeordnete Oliver Kirchner und der zwischenzeitlich aus der AfD ausgetretene Angehörige des Bundesvorstandes Enrico Königer mit dem führenden österreichischen IB-Aktivisten Martin Sellner.[485]

Darüber hinaus besuchten diverse AfD-Mitglieder auch Veranstaltungen der IBD. So nahm etwa der sachsen-anhaltinische AfD-Landtagsabgeordnete Jan Wenzel Schmidt im April 2016 an einer Demonstration der IBD in Wernigerode teil.[486] Sebastian Faetke vom Bezirksverband Berlin-Lichtenberg trat auf einer Demonstration der „Identitären Bewegung“ am 17. Juni 2016 mit deren Fahne und an der Seite von Aktivisten des „Netzwerks Freie Kräfte“ in Erscheinung.[487] Dubravko Mandic trat wiederholt in der Öffentlichkeit mit Aktivisten der „Identitären Bewegung Österreich“ und der IBD in Erscheinung.[488]

In der Summe lässt sich also bei etlichen AfD-Mitgliedern und Parteifunktionären eine große Sympathie für und inhaltliche Nähe zur IBD festhalten. Vereinzelt geht diese sogar in eine direkte Unterstützung bzw. politische Zusammenarbeit über. Diese basiert jedoch überwiegend auf Kontakten und individuellen Kennverhältnissen von Einzelpersonen und wird institutionell von der Partei nicht mitgetragen, auch wenn die Verletzung der Unvereinbarkeitsbeschlüsse nicht mit Nachdruck verfolgt wird.

5.2.2 Kontakte und Bezüge zu Protagonisten rechtsextremistischer Parteien und Organisationen

Bezüge zu Protagonisten rechtsextremistischer Parteien bestehen bei Funktionären und Mitgliedern der AfD hauptsächlich hinsichtlich der NPD.

Laut dem AfD-Mitglied Dubravko Mandic unterscheide sich die AfD von der NPD „vornehmlich durch unser bürgerliches Unterstützerumfeld, nicht so sehr durch Inhalte“.[489] Hans-Thomas Tillschneider und Roland Ulbrich vertreten ferner die Position, ehemaligen NPD-Mitgliedern nach Einzelfallprüfung eine Aufnahme bzw. Mitarbeit in der AfD zu ermöglichen.[490] Ulbrich sieht im Urteil des NPD-Verbotsverfahrens sogar die Notwendigkeit, die Beobachtung der NPD durch den Verfassungsschutz zu überprüfen.[491]

Persönlicher Kontakt zwischen AfD-Mitgliedern und NPD-Mitgliedern besteht über Facebook-Freundschaften, im Fall von Jens Ahnemüller teils auch in der Realwelt. Der rheinland-pfälzische Landtagsabgeordnete hatte Kontakt zum Rechtsextremisten und ehemaligen NPD-Funktionär Sascha Wagner. Die AfD-Fraktion schloss Ahnemüller daraufhin im September 2018 aus der Fraktion aus. Ahnemüller ist jedoch weiterhin Vorsitzender des AfD-Kreisverbands Trier-Saarburg.[492] Am 28. Oktober 2018 teilte Ahnemüller auf Facebook zudem einen Beitrag der NPD-Publikation „Deutsche Stimme“.[493] Darüber hinaus sind der ehemalige Schriftführer und aktuelle Beisitzer des AfD-Kreisvorstands Tübingen Sebastian Maaß und der AfD-Landeslistenkandidat Carsten Härle auf Facebook mit NPD-Funktionären befreundet.[494] Maaß gab der NPD-Publikation „Deutsche Stimme“ zudem ein Interview.[495]

Neben persönlichen Kontakten unterstützen einzelne AfD-Mitglieder die NPD auf Facebook. So setzen sich Roland Ulbrich und Ralph Weber für die NPD-Kampagne „Schafft Schutzzonen“ ein.[496] Carsten Härle teilte auf Facebook einen Beitrag des NPD-Funktionärs Karl Richter und unterstützte so dessen Verbreitung.[497] Auch Tobias Teich, Kandidat für die bayerische Landtagswahl 2018, lobte einen Facebook-Beitrag Richters.[498]

In der Gesamtschau handelt es sich jedoch um ein quantitativ und qualitativ äußerst geringes Ausmaß entsprechender Verbindungen zwischen AfD und NPD.

Verbindungen und eine strategische Zusammenarbeit bestehen überdies vereinzelt jedoch auch zum nicht-parteiorientierten Rechtsextremisten.

Mit Tillschneider und Weber äußerten sich zwei AfD-Funktionäre zum allgemeinen Umgang mit Gruppierungen und Personen aus dem rechtsextremistischen Spektrum. Tillschneider forderte 2016, die Abgrenzung zu einigen rechtsextremistischen bzw. rechtsextremistisch beeinflussten Gruppierungen, wie Bürgerbewegungen und Widerstandsgruppen, aufzugeben. Ziel sei es, die Regierung zu übernehmen, „wenn das Establishment zusammengebrochen ist und wir [die Patrioten] die Mehrheit sind.“[499] Ralph Weber betrachtet die generelle Unvereinbarkeitsliste der Partei für beendet. Für ihn seien die „Mitkämpfer“ aus der „Identitären Bewegung“ oder der rechtsextremistischen „Bürgerbewegung pro Deutschland“ in der AfD willkommen. Er wolle sich diesbezüglich für eine Richtungskorrektur einsetzen.[500]

Direkte Verbindungen von AfD-Funktionären und -Mitgliedern zu Protagonisten aus dem Bereich des Rechtsextremismus belegen exemplarisch zudem die folgenden Fälle. So nahm an einem Russlandkongress der AfD Sachsen-Anhalt unter anderem der rechtsextremistische Publizist Manuel Ochsenreiter als Redner teil.[501] Zu einer AfD-Großkundgebung wurde zudem Oliver Hilburger, Gründungsmitglied der Rechtsrock-Band „Noie Werte“, eingeladen.[502] Weiterhin bewarb André Poggenburg eine AfD-Demonstration mit dem Rechtsextremisten und PEGIDA-Aktivisten Siegfried Däbritz.[503]

Neben den direkten Verbindungen existieren Überschneidungen von AfD-Mitgliedern und Funktionären zum Rechtsextremismus. So kann hierbei abermals auf den Besuch der Veranstaltung „Zwischentag“ durch Hans-Thomas Tillschneider im Jahr 2014 in Bonn verwiesen werden. Dort nahmen neben Vertretern der IBD auch die nordrhein-westfälischen NPD-Landesvorstandsmitglieder Hans-Jochen Voss und Ariane Meise, die damaligen Pro NRW-Vorstandsmitglieder Gareth Hauer und Tony Xaver Fiedler sowie das Vorstandsmitglied der rechtsextremistischen „Gesellschaft für freie Publizistik“ Björn Clemens teil.[504] Der für Veranstaltungen der Berliner AfD zuständige Lutz Urbanczyk war im Jahr 2017 zudem auf Demonstrationen an der Seite verschiedener Aktivisten der rechtsextremistischen Szene wie Alexander Kurth, Colly Granzow, Ignaz Bearth und Sebastian Schmidtke von der NPD zu sehen.[505] Die baden-württembergische AfD-Landtagsabgeordnete Christina Baum engagierte sich als Rednerin bei einer Demonstrationen in Kandel am 28. Januar 2018, obwohl der rheinland-pfälzische AfD-Landesverband zuvor von einer Teilnahme aufgrund der mutmaßlich rechtsextremistischen Ausrichtung der Veranstaltung abgeraten hatte. An der Veranstaltung waren etwa 100 Rechtsextremisten beteiligt.[506] Schließlich sind mit Sebastian Koch, Vorsitzender des sachsen-anhaltinischen AfD-Kreisverbandes Altmark, und Tilo Paulenz, AfD-Abgeordnetenhauskandidat in Berlin, zwei AfD-Mitglieder in neonazistischen Zusammenhängen in Erscheinung getreten.[507]

In zwei Fällen kann zudem auf Überschneidungen in den Bereich rechtsextremistischer Musik verwiesen werden. Jean-Pascal Hohm, ehemaliger Landesvorsitzender der Jungen Alternative Brandenburg und mittlerweile Mitarbeiter des Bundestagsabgeordneten René Springer, soll im August 2017 auf Twitter ein Video der rechtsextremistischen Band „Hassgesang“ verlinkt und dabei die verbotenen Doppelsigrunen verdeckt haben.[508] Der im Januar 2019 aus der Partei ausgetretene Egbert Ermer lobte die Teilnehmer der rechtsextremistischen Musikveranstaltung „Rock gegen Überfremdung“ im Juli 2017 in Themar (Thüringen) und bezeichnete den Ablauf der Veranstaltung als gelungenes Beispiel des Widerstands. Die im Rahmen des Konzerts aufgetretenen rechtsextremistischen Straftaten verharmloste Ermer.[509]

Umgekehrt werden ebenfalls vereinzelte Bezüge zum Rechtsextremismus in Form einer Unterstützung durch rechtsextremistische Akteure für die AfD ersichtlich. So besuchten etwa der „Pro Deutschland“-Vorsitzende Manfred Rouhs und ein weiterer „Pro Deutschland“-Funktionär Dieter Kühnold eine AfD-Veranstaltung in Berlin Marzahn.[510] Enrico Stubbe, ebenfalls Funktionär bei „Pro Deutschland“ und in der rechtsextremistischen Szene Berlins sehr aktiv, unterstützte die Berliner AfD im Wahlkampf.[511]

In der Summe können also auch hier diverse Verbindungen zwischen AfD-Mitgliedern und sonstigen rechtsextremistischen Organisationen bzw. deren Angehörigen ausgemacht werden. Das Bild, das sich hierbei ergibt, ist jedoch sehr heterogen und zeichnet sich durch stark personenabhängige Bezüge aus. Auch hier sind die Bezüge von unterschiedlicher Qualität und Aussagekraft. Sie werden hier ebenfalls nicht institutionell durch die Partei getragen. Gleichwohl offenbart sich mindestens eine ideologische Anschlussfähigkeit zum Rechtsextremismus, die im Einzelfall auch bis zu einer tatsächlichen politischen Kooperation reichen kann.

5.2.3 Verbindungen zu „Reichsbürgern“

Hinsichtlich der Verbindungen zu Reichsbürgern können lediglich sehr vereinzelte Beispiele aufgeführt werden. Die bayerische AfD-Landtagswahlkandidatin Iris Wassil wird polizeilich als „Reichsbürgerin“ eingestuft.[512] Ferner sympathisieren einige AfD-Mitglieder und Funktionäre mit der Reichsbürgerideologie. Exemplarisch kann auf positive Bezüge seitens des baden-württembergischen Landtagsabgeordneten Hans Peter Stauch[513], Frank Wieczorek[514], Mitglied des AfD-Bezirksverbands Charlottenburg, und des AfD-Kreissprechers in Hamm, Siegmar Wirths[515], verwiesen werden.

Bezüge zu Reichsbürgern existieren somit vereinzelt, liegen jedoch nur in sehr geringer Anzahl vor und sind für die Gesamtschau zu vernachlässigen.

5.2.4 Verbindungen zu Burschenschaften mit rechtsextremistischen Bezügen

Verbindungen zu Burschenschaften mit rechtsextremistischen Bezügen zeigen sich bei AfD-Mitgliedern und Funktionären in Form von Mitgliedschaften und Auftritten bzw. Teilnahmen an deren Veranstaltungen. Exemplarisch werden in der Folge einige dieser Verbindungen näher dargestellt.

So ist Torben Braga Mitglied der Burschenschaft „Germania Marburg“ und war im Jahr 2015 Sprecher des Korporationsverbands „Deutsche Burschenschaft“ (DB), der auch rechtsextremistische Burschenschaften umfasst. Der Fraktionsvorsitzende der AfD im Kreistag von Waldeck-Frankenberg und Landesvorsitzende der JA Hessen, Jan Nolte, soll ebenfalls Mitglied sein. Germania Marburg ist verbunden mit dem „Institut für Staatspolitik“ und „Ein Prozent“. Der Leiter von „Ein Prozent“, Philip Stein, ist Mitglied.[516]

Bei der „Marburger Burschenschaft Rheinfranken“ traten neben AfD-Funktionären in der Vergangenheit auch Horst Mahler sowie Politiker der NPD und der Republikaner als Redner auf.[517] Der Veröffentlichung interner Papiere zufolge vermittelt die Burschenschaft ein geschichtsrevisionistisches und antisemitisches Weltbild. Mitglieder der Verbindung zudem vor einer Hakenkreuzflagge posiert haben.[518]

Aktiv in der „Berliner Burschenschaft Gothia“ sind Berichten der linken Szene zufolge die Mitglieder der Berliner AfD Michael Büge, Philip Runge, Björn Skor und Jörg Sobolewski (2016 Sprecher der DB).[519] Weiter soll es Vernetzungen zwischen der Burschenschaft und dem „Institut für Staatspolitik“ sowie der IBD geben.[520] Karl Albrecht Schachtschneider, Kurator der AfD-nahen „Desiderius-Erasmus-Stiftung“, trat als Redner für die Burschenschaft in Erscheinung.[521]

Mit Matthias Ferdinand soll ein Mitarbeiter der AfD-Fraktion Sachsen-Anhalt Mitglied in der rechtsextremistischen Burschenschaft „Dresdensia-Rugia zu Gießen“ sein.[522]

In der Burschenschaft „Saxo-Silesia Freiburg“ mit Reimond Hoffmann, AfD-Landtagsreferent und ehemaliger JA-Funktionär, Marco Näger, Ansprechpartner des AfD-Bezirksverbands Südbaden und des Kreisverbands Freiburg/Breisgau-Hochschwarzwald, und Dubravko Mandic drei AfD-Mitglieder aktiv verbunden sein.[523] Nach Zeitungsberichten gab es bei „Saxo-Silesia Freiburg“ zwei Veranstaltungen (2014 und 2015), bei denen „Heil Hitler“ skandiert, der Hitlergruß gezeigt und NS-Liedgut wiedergegeben wurde. Dubravko Mandic soll hier anwesend gewesen sein.[524]

In der rechtsextremistischen „Hamburger Burschenschaft Germania“ ist der Bundestagsabgeordnete Jörg Schneider Mitglied. Er räumte die Mitgliedschaft ein, ein Austritt komme für ihn jedoch nicht in Frage. Zudem soll der Pressesprecher der Hamburger AfD-Bürgerschaftsfraktion, Robert Offermann, Mitglied sein.[525]

In der rechtsextremistischen Münchener „Burschenschaft Danubia“ ist Alexander Wolf Mitglied. Wolf ist derzeit stellvertretender Hamburger AfD-Fraktionsvorsitzender und war zuvor Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion. Wolf war während seiner Studienzeit verantwortlich für die Veröffentlichung eines Buchs mit nationalsozialistischem Liedgut.[526] Er unterhält zudem Kontakt zur rechtsextremistischen „Hamburger Burschenschaft Germania“. Mit Christian Paulwitz, Vorsitzende der Oberpfälzer AfD, hatte nach Presseberichten ein zweites AfD-Mitglied in der Vergangenheit Verbindungen zur rechtsextremistischen Münchener „Burschenschaft Danubia“.[527]

Bei der „Greifswalder Burschenschaft Rugia“ hielten der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, Ralph Weber, und der Bundestagsabgeordnete Enrico Komning Vorträge.[528] Komning ist seit 1991 Mitglied.[529] Nach Recherchen der Friedrich-Ebert-Stiftung gibt es bei der Burschenschaft erhebliche Überschneidungen zur NPD und zur „Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland“.[530] Auch das ehemalige Führungsmitglied der neonazistischen „Europäischen Aktion“ Rigolf Hennig ist Angehöriger der Burschenschaft.[531]

Bei der „Dresdener Burschenschaft Salamandria“ hielt u. a. der AfD-Bundestagsabgeordnete René Springer Vorträge.[532] Berichten aus der linken Szene zufolge ist die Burschenschaft mit IBD, „Ein Prozent“ und Götz Kubitschek vernetzt. Mit Julian Monaco soll zudem eine ehemalige Führungsfigur der NPD-Jugendorganisation „Junge Nationalisten“ (JN) Mitglied sein.[533] Bei einem Polizeieinsatz wegen Schießübungen auf dem Gelände wurde eine Person mit Bezügen zur IBD festgestellt.[534]

Chris Wiedemann, Wahlkreismitarbeiter des AfD-Landtagsabgeordneten Tillschneider und Vorstandsmitglied der „Patriotischen Plattform“, war bis 2016 in der „Halle-Leobener Burschenschaft Germania“ aktiv.[535] Nach öffentlichen Berichten ist die Burschenschaft seit der Gründung Anlaufpunkt für die regionale und überregionale Neonazi-Szene und heute gut vernetzt mit der Neuen Rechten. In den Jahren 2016/2017 waren demnach fast alle Aktiven der Burschenschaft bei „Kontrakultur Halle“ (IBD).[536]

Mit André Poggenburg nahm 2018 ein Vertreter der AfD in Österreich am Kongress „Verteidiger Europas“ teil. Organisiert wurde die Veranstaltung von der „Burschenschaft Arminia Czernowitz“ und dem Magazin „info-direkt“.[537]

Neben diesen direkten Verbindungen äußerten Jean-Pascal Hohm und Roland Ulbrich in den sozialen Medien ihre programmatische Nähe zu mehreren Burschenschaften.[538]

Hierbei zeigt sich, dass zahlreiche Mitglieder der AfD über alle Ebenen und Regionen der Partei hinweg mindestens eine inhaltliche Nähe bzw. Sympathie zum burschenschaftlichen Milieu, einschließlich einzelner Burschenschaften mit rechtsextremistischen Bezügen, hegen und diese vereinzelt auch politisch unterstützen.

5.2.5 Verbindungen zu rechtsextremistischen Verlagen/Publizisten

Im Hinblick auf Kontakte zu rechtsextremistischen Verlagen ist die Verbindung zur rechtsextremistischen Zeitschrift „Zuerst!“ anzuführen. In der Zeitschrift erschienen u. a. Interviews mit den AfD-Bundestagsabgeordneten Markus Frohnmaier, Sebastian Münzenmaier und Jens Maier.[539] Zudem teilten einige AfD-Funktionäre Beiträge der Zeitschrift[540]. Eine Mitarbeiterin des Bundestagsabgeordneten Markus Frohnmaier hatte zuvor bei der rechtsextremistischen „Lesen & Schenken Verlagsauslieferung und Versandgesellschaft mbH“ gearbeitet. Die Gesellschaft ist auch für „Zuerst!“ verantwortlich.[541]

Insgesamt liegen in diesem Bereich aber vergleichsweise geringe Bezüge vor.

5.2.6 Verbindungen im Rahmen eines sogenannten neurechten bzw. rechtspopulistischen „Widerstandsmilieus“

Die Initiative „Ein Prozent“ wird von zahlreichen AfD-Funktionären und Mitgliedern in sozialen Medien unterstützt, so unter anderem von Jens Maier, Maximilian Krah, Stefan Räpple, Hans Peter Stauch und Jan Wenzel Schmidt.[542] PEGIDA und rechtsextremistische PEGIDA-Ableger werden in den sozialen Medien ebenfalls beworben. Zahlreiche Funktionäre teilten in den sozialen Medien die Initiative PEGIDA oder deren Demonstrationsaufrufe, darunter die Landtagsabgeordneten Christina Baum, Christian Blex, Daniel Roi und Thomas Seitz.[543] Die Initiative BÄRGIDA unterstützten durch ihre Verlautbarungen oder ihre Teilnahme beispielsweise die AfD-Mitglieder Bernd Pachal und Hendrik Pauli.[544] Heribert Eisenhardt, AfD-Bezirkspolitiker aus Berlin, ist Mitorganisator und Pressesprecher bei BÄRGIDA.[545] Roland Ulbrich beteiligte sich als Redner bei der Initiative „LEGIDA“ und setzte sich für einen Schulterschluss mit „THÜGIDA“ ein.[546]

Weiter unterstützten mehrere Parteimitglieder in den sozialen Medien oder aktiv die Kundgebungsreihe „Merkel muss weg“ und deren lokalen Ableger, darunter der Abgeordnete der Bremischen Bürgerschaft Alexander Tassis und die AfD-Mitglieder Jens Eckleben, Lars Günther sowie Roland Ulbrich[547].

Die Cottbusser Initiative „Zukunft Heimat“ unterstützten mehrere Mitglieder durch aktive Teilnahme oder in den sozialen Medien, darunter Jean-Pascal Hohm, Christina Baum, Daniel Roi und Carola Wolle[548].

Die Mobilisierungsaufrufe der „Bürgerbewegung PRO CHEMNITZ“ unterstützte Carsten Härle; Benjamin Przybylla trat hier als Redner in Erscheinung.[549]

Im Juni 2018 veröffentlichte der Rechtsextremist und Betreiber des YouTube-Kanals „Der Volkslehrer“, Nikolai Nerling, ein Video, in dem er dem AfD-Bundestagsabgeordneten Tino Chrupalla einige Fragen stellte. Das Video soll den Anschein der Spontanität erwecken, doch ist Chrupalla in einer frühen Kameraeinstellung bereits wartend im Hintergrund zu sehen:[550]

In Bezug auf Verlage und Medien des neurechten „Widerstandsmilieus“ sind bei AfD-Funktionären insbesondere Verbindungen zum Magazin „Compact“ festzustellen. Zahlreiche AfD-Funktionäre teilten in den sozialen Netzwerken Beiträge von „Compact“ bzw. des Chefredakteurs Jürgen Elsässer, darunter die Landtagsabgeordneten Hans Peter Stauch, Stefan Räpple und André Poggenburg.[551] Eigene Beiträge für das „Compact“-Magazin verfassten der Bundestagsabgeordnete Johannes Huber sowie der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende in Rheinland-Pfalz, Joachim Paul.[552] Auch an Veranstaltungen des Magazins nahmen diverse AfD-Mitglieder und Funktionäre der Partei, zum Teil als Redner, teil. So sprach der Bundestagsabgeordnete Jens Maier sowohl beim „Compact-Aschermittwoch“ in Altenburg im März 2017 als auch bei einer Veranstaltung nahe Pirna einen Monat später, wo die folgende Äußerung fiel: „Breivik ist aus Verzweiflung heraus zum Massenmörder geworden.“[553]

Im Verlagsbereich ist ebenfalls die Unterstützung von Götz Kubitschek zu nennen. Mehrere Mitglieder und Funktionäre der AfD stehen laut eigener Verlautbarungen in den sozialen Medien oder durch ihr persönliches Engagement dem Verleger und Publizisten sowie dessen verschiedenen Betätigungsfeldern nahe. So werden Verlagspublikationen und Veranstaltungen des Verlags Antaios in den sozialen Medien beworben oder persönlich unterstützt, unter anderem von den Landtagsabgeordneten Roger Beckamp und Christian Blex sowie vom AfD-Mitglied Andreas Lichert[554]. Lichert ist ferner Vorsitzender des Trägervereins des mit Kubitschek assoziierten „Instituts für Staatspolitik“.[555] Der Bundestagsabgeordnete Harald Weyel referierte, wie neben ihm unter anderem Jan Wenzel Schmidt, auf Vortragsveranstaltungen des „Instituts für Staatspolitik“.[556] Weyel beschäftigt zudem dessen Vorsitzenden als Mitarbeiter seines Bundestagsbüros. Sebastian Maaß und Torsten Uhrhammer traten als Autoren für Publikationen des „Instituts für Staatspolitik“ und des Verlags Antaios in Erscheinung.[557]

Des Weiteren teilten AfD-Mitglieder Beiträge des „Arcadi“-Magazins, darunter Jean-Pascal Hohm und Reimond Hoffmann.[558]

Ebenso verlinkten AfD-Funktionäre zahlreiche Beiträge der Seite „pi-news.net“ in den sozialen Medien. Darunter sind u. a. Stefan Räpple, Hans Peter Stauch und André Poggenburg.[559]

In Bereich des neurechten „Widerstandsmilieus“ zeigen sich große inhaltliche und strategische Schnittmengen zwischen sonstigen Funktionären und Mitgliedern der AfD und nicht parteiorientierten Akteuren. Dies entspricht letztlich auch den politischen Leitlinien der Partei, denn während bei Akteuren des organisierten, insbesondere neonazistisch ausgerichteten Rechtsextremismus deutlich schärfere Trennlinien gezogen werden, werden diese im Kontext mit neurechten oder rechtspopulistischen Initiativen und Vereinigungen bewusst offengehalten, um sich im Bedarfsfall politisch gegenseitig unterstützen und gemeinsam agieren zu können.

Abschließend kann damit festgehalten werden, dass die Verbindungen zwischen rechtsextremistischen Organisationen und der AfD auf Ebene sonstiger Funktionäre und Mitglieder von heterogener Struktur, Quantität und Qualität sind. Sie sind stark von persönlichen Kennverhältnissen und den individuellen politischen Ambitionen und Weltanschauungen einzelner Politiker abhängig und geprägt. Gleichwohl zeigt sich aber vor allem im Bereich der IBD und den Akteuren des neurechten „Widerstandsmilieus“, dass hier auch unabhängig von Einzelpersonen zumindest erhebliche inhaltliche Überschneidungen bestehen.

6. Vorlauf von AfD-Funktionären in rechtsextremistischen Organisationen

6.1 Führungsfunktionäre

Beim Vorlauf von AfD-Führungsfunktionären in rechtsextremistischen Organisationen ist auf Steffen Königer zu verweisen. Königer war bis zu seinem Parteiaustritt im November 2018 AfD-Landtagsabgeordneter und Mitglied im AfD-Bundesvorstand. Zeitweise war Königer Mitglied im „Bund freier Bürger“, der durch mehrere Verfassungsschutzbehörden in den entsprechenden Jahresberichten dem rechtsextremistischen Spektrum zugerechnet wurde.[560]

6.2 Sonstige Funktionäre/Mitglieder

Nachfolgend wird der Vorlauf von AfD-Funktionären und AfD-Mitgliedern in rechtsextremistischen Organisationen dargestellt.

In der Vergangenheit liegende Bezüge zur NPD zeigen sich bei AfD-Funktionären und AfD-Mitgliedern in Mitgliedschaften, Kontakten zu NPD-Funktionären und in Wahlkampfhilfe für die NPD. Der heutige parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, Ralph Weber, hatte zum ehemaligen Parteivorsitzenden der NPD, Udo Voigt, Kontakte. Berichten zufolge sprach Weber mit Voigt im Jahr 2010 über die Gründung einer rechten Partei.[561] Mit Alexander Salomon war ein ehemaliges NPD-Mitglied Gründungsmitglied der AfD Brandenburg. Salomon war bis 2014 Vorstandsmitglied und bis 2017 JA-Vorstandsmitglied. Seit Anfang 2016 ist Salomon bei den Landtagsabgeordneten Birgit Bessin und Andreas Kalbitz angestellt.[562] Marcel Grauf, Mitarbeiter der Landtagsabgeordneten Heiner Merz und Christina Baum, war Presseberichten zufolge bei der Landtagswahl 2016 noch im NPD-Wahlkampf aktiv. Merz bezeichnet die Vorwürfe als Lüge, Grauf habe sich nur „auf Veranstaltungen der NPD herumgetrieben“.[563]

Mit dem parlamentarischen Berater der baden-württembergischen AfD-Landtagsfraktion, Laurens Nothdurft[564], und Stefan Träger, beide Wahlkreismitarbeiter des AfD-Landtagsabgeordneten Jan Wenzel Schmidt, haben zwei weitere Mitarbeiter der AfD eine Vergangenheit bei der NPD. Träger soll zudem ein Vorstandsposten der AfD-Stiftung „Friedrich-Friesen-Stiftung“ innehaben und wirkte unter dem Bundesvorsitzenden Bernd Lucke maßgeblich am Aufbau des Landesverbands der Jungen Alternative (JA) mit. Noch im Juli 2017 besuchte Träger Pressemeldungen zufolge eine burschenschaftliche Veranstaltung, an der auch Mitglieder der NPD-Jugendorganisation JN teilnahmen.[565] Die „Patriotische Plattform“ und Jan Wenzel Schmidt sehen in Trägers Anstellung einen Dienst an der Demokratie und einen Beitrag für seine politische Resozialisierung.[566] Armin Allmendinger ist ein weiterer AfD-Mitarbeiter mit einer Vergangenheit in der NPD. Der parlamentarische Berater der AfD im Stuttgarter Landtag schrieb im Oktober 2011 für die NPD-Zeitschrift „Deutsche Stimme“.[567] Zudem soll er Betreiber der Homepage der „Identitären Aktion Ellwangen“ gewesen sein, einer Gruppierung, die zwar ein abgewandeltes Logo der IB verwendet, aber eng mit der NPD in Verbindung steht.[568] Mit dem Oberbürgermeisterkandidaten der AfD in Bad Freienwalde, Lars Günther, veranstaltete ein AfD-Mitglied in der Vergangenheit eine Veranstaltung, an der zahlreiche Aktivisten der NPD und der Partei „Die Rechte“ teilnahmen. An der Seite des damaligen NPD-Bundespressesprechers, Klaus Beier, hielt Günther eine Rede. Günther ist auch der Organisator der „Merkel muss weg“-Demonstrationen vor dem Bundeskanzleramt.[569]

Im Zusammenhang mit NPD-Einflüssen auf die AfD ist noch der Unternehmer Philip Steinbeck zu erwähnen. Übereinstimmenden Presseberichten zufolge übt Steinbeck Einfluss auf die Ausrichtung des AfD-Landesverbands Mecklenburg-Vorpommern aus. In der Vergangenheit hatte Steinbeck starke Beziehungen in die rechtsextremistische Szene und beispielsweise engen Kontakt zu den NPD-Funktionären Udo Pastörs und Jürgen Rieger.[570]

Neben der NPD hatten AfD-Mitglieder und AfD-Funktionäre in der Vergangenheit Kontakte und Bezüge zu weiteren rechtsextremistischen Parteien. Zu nennen ist hier zunächst die Partei „Die Republikaner“ (REP), die von 1992 bis 2006 durch den Verfassungsschutz beobachtet wurde. Günter Weiß saß seit 1999 für die REP im Essener Stadtrat. Inzwischen ist Weiß stellvertretender Sprecher im AfD-Bezirksverband Düsseldorf und Sprecher im Kreisverband Essen.[571]

Auch aus verschiedenen Teilen der „Pro-Bewegung“ rekrutierten sich heutige AfD-Mitglieder und -Funktionäre. Aus der mittlerweile aufgelösten rechtsextremistischen Partei „Bürgerbewegung Pro Deutschland“ Recherchen zufolge mindestens vier ehemalige Mitglieder heute in der Berliner AfD aktiv sein. Dies sind Ludmilla Pütsch, Thomas Schatton, Marc Sternberg und Frank Wieczorek.[572] Aus der rechtsextremistischen „Bürgerbewegung Pro Köln“ kamen mit André Roggenbach und Hans-Willi Wolters ein Kommunal- und ein Bezirkspolitiker zur AfD.[573] In Person von Hans-Ulrich Kalb schloss sich ein weiterer Kreis- und Bezirkspolitiker aus der „Pro-Bewegung“ der AfD an. Kalb war zeitweise Mitglied bei der rechtsextremistischen Partei „Pro NRW“, wo er beim Aufbau eines Bezirksverbands mitwirkte.[574]

Mit Torsten Uhrhammer hat ein Mitarbeiter der Hamburger Bürgerschaftsfraktion eine Vergangenheit in der rechtsextremistischen „Deutschen Volksunion“ (DVU). Die Bürgerschaftsabgeordneten wussten über die frühere Parteizugehörigkeit ihres Mitarbeiters Bescheid, es wurde darüber diskutiert.[575]

Direkte Kontakte zu weiteren rechtsextremistischen Gruppierungen und Personen im Vorlauf einer Mitgliedschaft oder Betätigung bei der AfD werden nachfolgend dargestellt.

Hervorzuheben sind hier die Mitgliedschaften von Mitarbeitern der AfD in der verbotenen neonazistischen „Heimattreuen Deutschen Jugend“ (HDJ), die eine starke Wesensverwandtschaft mit der Hitlerjugend aufwies. Zunächst ist auf Felix Willer zu verweisen. Willer war bis Januar 2018 Mitarbeiter des Parteisprechers Alexander Gauland und Funktionär bei der HDJ. Er war Leiter der „Abteilung HALT (Heimattreue Ausrüstung und Lagertechnik)“.[576] Der bereits wegen seiner Bezüge zur NPD erwähnte Laurens Nothdurft leitete zeitweise den Verband der HDJ.[577] Schließlich hat mit Patrick Harr der persönliche Referent des (mittlerweile aus der AfD ausgetretenen) Landtagsabgeordneten André Poggenburg eine Funktionärsvergangenheit bei der HDJ. Obgleich Poggenburg dessen Vorgeschichte bekannt ist, sieht dieser kein Problem darin. Er sei „nicht dafür, jemanden lebenslang zu stigmatisieren“, Patrick Harr sei ein „fleißiger Mann, der sich voll in die Sacharbeit einbringt.[578]

Neben Verbindungen zur HDJ standen AfD-Mitglieder in der Vergangenheit mit weiteren rechtsextremistischen Personen oder Organisationen in Beziehung. Matthias Bath nahm im Jahr 1999 am Treffen der „Nationalen Sammlungsbewegung“ des Neonazis und verurteilten Holocaustleugners Horst Mahler teil. Weiter war Bath Gründungsmitglied und bis 2006 stellvertretender Vorsitzender des rechtsextremistischen „Hoffmann-von-Fallersleben-Bildungswerks“.[579] Dem Pressesprecher der Hamburger AfD-Bürgerschaftsfraktion, Robert Offermann, werden durch Presseberichte eine aktuelle oder frühere Mitgliedschaft in der rechtsextremistischen „Jungen Landsmannschaft Ostpreußen“ (JLO) vorgehalten.[580] Dem Bundestagsabgeordneten Markus Frohnmaier wird durch Medien eine Betätigung bei der islamfeindlichen „German Defence League“ nachgesagt.[581] Die „German Defence League“ ist Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes. Schließlich wurden bei einer vom AfD-Bürgermeisterkandidat Lars Günther angemeldeten Demonstration szenebekannte Berliner Rechtsextremisten wie Gesine und Ronny Schrader als Ordner eingesetzt.[582]

Neben diesen direkten Kontakten bestehen weitere Bezüge zu rechtsextremistischen Protagonisten und Organisationen. So soll Marius Radtke, AfD-Bezirksverordneter in Berlin-Lichtenberg, in den 1990er Jahren im Rahmen des „Bundes freier Bürger“ (BFB) an Demonstrationen gegen das Mahnmal für die ermordeten Juden Europas sowie gegen die doppelte Staatsbürgerschaft teilgenommen haben. In diesem Kontext wird er im Jahr 1999 als Teilnehmer an Treffen der „Nationalen Sammlungsbewegung“ von Horst Mahler genannt.[583]

Der in der „Patriotischen Plattform“ engagierte Johannes Sondermann soll an zahlreichen rechtsextremistischen Demonstrationen teilgenommen haben und in den 1990er Jahren Teilnehmer der von Horst Mahler organisierten Demonstrationen „gegen Überfremdung“ gewesen sein.[584]

Bei dem bereits wegen seiner Kontakte zur NPD erwähnten Ralph Weber promovierte im Jahr 2016 der Sänger der rechtsextremistischen Band „Hassgesang“, Maik Bunzel. Bunzel war als Sänger der indizierten Band offen nationalsozialistisch und antisemitisch in Erscheinung getreten und wurde 2004 wegen Volksverhetzung verurteilt. Weber erklärte dazu:

„Ich habe nie gefragt, wie die [Doktoranden] politisch denken. Mich hat nur interessiert, ob sie fachlich geeignet sind.“[585]

Der im Zuge seiner NPD-Kontakte erwähnte Marcel Grauf soll mit der neonazistischen Band „Kommando Skin“ und der rechtsextremen Band „Screwdriver“ sympathisieren. Auf Facebook soll er ferner Beiträge verfasst haben, die positiv auf den Rechtsterroristen Anders Breivik Bezug nahmen.[586]

II. Tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die fdGO in der Jungen Alternative (JA)

1. Gegen die fdGO gerichtete Aussagen/Positionen der JA in ihren Programmen und Grundsatztexten

1.1 Allgemeines

Die Programmatik der Jungen Alternative für Deutschland (JA) besteht aus verschiedenen Grundsatzschriften des Bundesverbands sowie einzelner Landesverbände und ist insgesamt stark an die Programme der Mutterpartei AfD angelehnt. Neben dem Bundesverband der JA, der seine politischen Ziele im sogenannten „Deutschlandplan“ niedergelegt hat, haben auch die Landesverbände Berlin und Baden-Württemberg vergleichsweise umfangreiche Programmschriften veröffentlicht. Daneben finden sich auf den Homepages der Landesverbände Rheinland-Pfalz und Thüringen einzelne programmatische Aussagen, die allerdings wesentlich rudimentärer erscheinen, zum einen im Hinblick auf den Umfang, zum anderen aufgrund ihrer relativ geringen Detailschärfe. Der Landesverband Nordrhein-Westfalen hat ausweislich seines Internetauftritts keine gesonderte Programmatik, allerdings wurde in der ersten Ausgabe des Magazins „Distel“ der JA Nordrhein-Westfalen ein sogenanntes „Manifest der JA NRW“ mit zehn Programmpunkten abgedruckt. Die genannten Publikationen bilden den Rahmen für die Analyse der JA-Programmschriften.

1.2 Grundsatzprogramm der JA

Der sogenannte „Deutschlandplan“ stellt das zentrale politische Programm der (JA) dar. Das Papier umfasst insgesamt 43 Seiten. Nach einem zusammenfassenden, als „Wertekompass“ beschriebenen Abschnitt, der auch eine Präambel beinhaltet, folgen in siebzehn Kapiteln wesentliche politische Zielformulierungen und Grundpositionen. Ein Großteil dieser Agenda ist im Hinblick auf eine Bewertung etwaiger Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung unproblematisch, vor allem da sich viele Kapitel auf allgemeinpolitische Themen konzentrieren. Einige Abschnitte werden allerdings im Folgenden einer näheren Prüfung unterzogen, ob sich aus ihnen Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung ergeben.

1.2.1 Menschenwürde

Zunächst ist zu untersuchen, ob und ggf. inwieweit sich programmatische Positionen der JA gegen die in Art. 1 GG garantierte Menschenwürde als wesentliches Element der freiheitlichen demokratischen Grundordnung bzw. gegen einzelne daraus erwachsende Grund- und Menschenrechte richten. Durch die Haltung der JA zu Fragen der Migration und des Asylrechts könnte zunächst das in Art. 3 GG angelegte Diskriminierungsverbot, das Teil der Menschenwürde ist, betroffen sein.

Die JA spricht sich in ihrem Deutschlandplan dafür aus, das Asylrecht nach Art. 16a GG in seiner Form als individuell einklagbares Recht abzuschaffen.[587] Stattdessen sieht der Plan des Verbands vor, ein „rein mildtätiges Gnadenrecht“ einzuführen, das nicht einklagbar sein soll. In der Folge sei es demnach möglich, sich auszusuchen, „wen wir als Flüchtling aufnehmen und in welchem zahlenmäßigen Umfang das geschehen soll – und auch, dass wir den Aufenthalt in Deutschland jederzeit wieder beenden können.“[588] Insbesondere betont die JA einen weiteren vermeintlichen Vorteil dieser Ausgestaltung des Asylrechts:

„Die Junge Alternative begrüßt in diesem Zusammenhang, dass in Zukunft bei der Auswahl von Flüchtlingen uns kulturell nahestehende Minderheiten bevorzugt aufgenommen werden. Hingegen sollte die Aufnahme arabischer bzw. muslimischer Flüchtlinge primär durch stabile Staaten mit vergleichbarer Kultur erfolgen.“[589]

Die JA beabsichtigt hier, die Zuerkennung eines Asylstatus von der kulturellen Herkunft bzw. Religionszugehörigkeit der betreffenden Person abhängig zu machen. Allerdings stellt die Kultur aus rechtsstaatlicher Sicht eine zu unpräzise Kategorie dar, um als Entscheidungsgrundlage für eine sachliche Ungleichbehandlung herangezogen zu werden. Der Wesenskern des Asylrechts, politisch Verfolgten Zuflucht zu gewähren, würde durch dieses Vorgehen konterkariert, indem die Zuerkennung des Schutzes von der vermeintlichen kulturellen Kompatibilität des Asylsuchenden abhängig gemacht wird. Darüber hinaus würden Asylsuchende aus arabischen Ländern bzw. Asylsuchende muslimischen Glaubens in dieser Konstruktion des Asylrechts gegenüber anderen Asylsuchenden diskriminiert, indem ihnen die Zuerkennung eines Asylrechts aufgrund ihrer Herkunft verwehrt werden könnte. Dies verstößt nicht nur gegen den Grundgedanken des Art. 16a GG, der das Asylrecht demjenigen gewährt, der politisch verfolgt ist – unabhängig von seiner kulturellen oder religiösen Prägung. Diese von der JA angestrebte Auslegung des Asylrechts verstößt insbesondere auch gegen das Diskriminierungsverbot als Ausprägung des Menschenwürdegrundsatzes des Art. 1 GG und fällt dadurch in den Schutzbereich der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Die gesamte Konzeption der JA – Gnadenrecht, Kulturbezug, „jederzeit[ige]“ Beendigung des Aufenthalts – eröffnet überdies potenziell Raum für willkürliche staatliche Maßnahmen, derer sich der Betroffene mangels rechtlicher Handhabe nicht erwehren könnte.

Eine weitere Passage des Deutschlandplans, in dem es um die Einführung einer abendlichen Ausgangssperre geht, könnte das Diskriminierungsverbot des Art. 1 GG sowie den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG tangieren. So plädiert die JA dafür, eine abendliche Ausgangssperre für männliche Flüchtlinge zu verhängen, „um die Sicherheit für die Bevölkerung und vor allem der Frauen in Deutschland zu erhöhen“. Kommunen sollte überdies die Option eingeräumt werden, die Ausgangssperre eigenständig erweitern zu können.[590] Die JA fordert an dieser Stelle auf Basis einer pauschalen Verdächtigung von Migranten eine Ungleichbehandlung einzelner Menschengruppen – männlicher Flüchtlinge – was einen klaren Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG darstellt. Diese Personengruppe würde allein aufgrund ihres Geschlechts und ihres Flüchtlingsstatus diskriminiert, sodass gleichsam ein Verstoß gegen den Grundsatz der Menschenwürde aus Art. 1 GG festzustellen ist.

Ähnlich problematisch ist folgende Passage des „Deutschlandplans“:

„Eine generelle Arbeitserlaubnis für Flüchtlinge lehnen wir ab. Punktuell kann es aber, auch im Sinne der Vermeidung kriminalitätsfördernder Unterbeschäftigung und Langeweile, sinnvoll sein, Flüchtlinge zu unentgeltlicher gemeinnütziger Arbeit anzuhalten, soweit hierdurch keine Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt für deutsche Staatsbürger generiert wird. Die Unterwerfung unter diese Maßnahmen ist dabei für keinen Flüchtling zwingend. sollte er mit den in Deutschland aufgestellten Regeln für Flüchtlinge nicht einverstanden sein, kann er jederzeit aus dem Bundesgebiet ausreisen und Deutschland verlassen.“[591]

Zwar ist die Überlegung, Asylbewerber und Zuwanderer in gemeinnützigen Tätigkeiten zu beschäftigen, grundsätzlich legitim und auch potenziell rechtsstaatlich konzipierbar, faktisch stellt die JA Flüchtlinge hier allerdings vor die Wahl, jede Art von gemeinnütziger und vor allem unentgeltlicher Arbeit anzunehmen oder aber ihren Flüchtlings- oder Asylschutz zu gefährden und abgeschoben zu werden. Diese kausale Verknüpfung des grundgesetzlich garantierten Asylrechts aus Art. 16a GG mit der „Unterwerfung“ eines Asylsuchenden unter die Annahme unentgeltlicher gemeinnütziger Arbeit widerspricht dem Grundgedanken des Art. 16a GG, der die grundsätzliche Gewährung des Asylrechts allein an die Frage der politischen Verfolgtheit knüpft. allerdings unterfällt das Asylgrundrecht von Art. 16a GG nicht dem Kernbereich der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.

Hier zeigt sich auch nochmals die Problematik des JA-Vorschlags, das Asylrecht in ein Gnadenrecht umzuwandeln. Ohne rechtlich-konkrete Ausgestaltung des Aufenthaltsrechts, die über einen „Gnadenakt“ hinausgeht, werden Flüchtlinge hierbei jeder Rechtssicherheit beraubt und potenziell zum Objekt staatlichen Handelns degradiert. Auch weitere Passagen des Programms erwecken den Eindruck, dass Flüchtlinge als Belastung wahrgenommen werden und ihr Aufenthalt möglichst unangenehm ausgestaltet sein sollte. So führt die JA aus:

„Alles was darauf angelegt ist, Flüchtlinge dauerhaft in Deutschland zu behalten und somit ihren Aufenthaltsstatus zu verfestigen, lehnt die Junge Alternative ab. Flüchtlinge sind nicht in die deutsche Gesellschaft zu integrieren, sondern von Anfang an auf ihre Rückkehr in die Heimat vorzubereiten. Daher ist es ihnen Deutschland auch nicht schuldig, den Aufenthalt bei uns besonders ‚bequem‘ zu gestalten. In Deutschland aufgenommene Flüchtlinge erhalten Nahrung, Sicherheit und Obdach. Darüber hinaus sind sie aber nicht in das deutsche Sozialsystem zu integrieren. Die Versorgung von Flüchtlingen muss deshalb mit Sachleistungen erfolgen, nicht mit Sozialleistungen, die im Zweifel ihren Weg zurück in die Heimat finden.“[592]

Zwar sind Überlegungen, materielle Beschränkungen für Flüchtlinge und Asylbewerber einzuführen, potenziell legitim; die JA argumentiert hier aber explizit damit, den Aufenthaltsstatus von Flüchtlingen nicht „zu verfestigen“. Es drängt sich der Eindruck auf, dass die JA in ihrem Programm beabsichtigt, Flüchtlinge gezielt schlechter zu stellen, um ihre Ausreisemotivation zu erhöhen. Dieses Ziel wird noch dadurch konkretisiert, dass die JA eine massive Ausweitung der Abschiebungen anstrebt:

„Eine Abschiebequote von 100 Prozent muss daher von jeder gesetzlich handelnden Regierung ins Auge gefasst und forciert werden.“[593]

Solange Flüchtlingen grundsätzlich ein Asylrecht zugestanden wird und ihnen aus migrationspolitischen Erwägungen keine Geld-, sondern nur Sachleistungen zugesprochen werden, liegt noch kein Verstoß gegen grundgesetzlich garantierte Rechte vor. Auch die Forderung nach einer konsequenten Durchsetzung von (rechtmäßig ausgesprochenen) Abschiebungsandrohungen nach Ablehnung eines Asylantrags oder Aberkennung eines Aufenthaltsrechts sind in Bezug auf eine Prüfung von Verstößen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung unbeachtlich, da sie nur eine konsequente Umsetzung verwaltungsrechtlich rechtmäßig ergangener Entscheidungen bedeutet.

Im Geiste einer „Abschiebe- statt Willkommenskultur“ fordert die JA in ihrem Deutschlandplan weiter, „Straftäter“, „Gefährder“, „Sozialfälle“ und „Assimilationsverweigerer“ „ausnahmslos aus Deutschland [auszuweisen]“. Die Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder der Verstoß gegen Rechtsvorschriften durch einen Ausländer ist ein in § 46 Ausländergesetz normierter Ausweisungsgrund. allerdings stellt sich hier die Frage, wie die JA „Sozialfälle“ und „Assimilationsverweiger“ definiert. Nimmt man ihr eigenes Programm als Maßstab, wonach Flüchtlinge – abgesehen von unentgeltlicher Arbeit – keiner Beschäftigung nachgehen dürften und somit nicht umhinkönnen, von staatlichen Leistungen zu leben, umfasst die Kategorie des „Sozialfalls“ de facto sämtliche Asylbewerber und Flüchtlinge. Zumal eine Ausweisung von Ausländern, die eine Aufenthaltsgenehmigung besitzen, wegen bloßer Sozialhilfebedürftigkeit ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfe nach Abschnitt 46.6.1 AuslG-VwV nicht in Betracht kommt. Die Kategorisierung eines Flüchtlings als „Assimilationsverweigerer“ beinhaltet nicht nur tatsächliche Unsicherheiten hinsichtlich der hierfür zugrunde liegenden Kriterien; überdies sind an die Verhängung aufenthaltsrechtlicher Maßnahmen aufgrund der Weigerung, an einem Integrationskurs nach § 44 AufenthaltsG teilzunehmen, hohe Hürden geknüpft.

Zwar deuten die genannten Forderungen der JA auf eine von ihr geplante Verschärfung ausländerrechtlicher Vorschriften hin und weisen in der aktuellen Form Unsicherheiten hinsichtlich der Kategorisierungen („Assimilationsverweigerer“, „Sozialfall“) auf, allerdings ergeben sich allein aus den gerade untersuchten Passagen keine Verstöße gegen die Menschenwürde als herausragendes Prinzip der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.

Die JA spricht sich in ihrem Deutschlandplan generell für eine wesentliche Verschärfung der Einwanderungspolitik in Deutschland aus. Dazu formuliert sie im Programm:

„Für die Neuordnung der Einwanderung nach Deutschland fordern wir als Junge Alternative, dass diese nicht im Interesse der Einwanderer erfolgt, sondern im Interesse der Deutschen. Das bedeutet, dass wir für ein strenges Punktesystem plädieren, in dem Einwanderer einzig und allein danach ausgesucht werden, ob sie Deutschland nützen. Das australische Einwanderungssystem wäre hierfür ein gutes Vorbild. Zusätzlich dazu müsste aber im Rahmen eines Punktesystems die kulturelle Nähe des Einwanderers zu Deutschland besondere Berücksichtigung finden. Die Devise lautet: Qualität statt Quantität.“[594]

Auch hier ließe sich zurecht vorbringen, dass es die freie Entscheidung eines souveränen Staates ist, sein Einwanderungsrecht auch nach strengen Maßstäben zu gestalten. Der Verweis auf Länder wie Australien, das traditionell eine sehr restriktive Politik gegenüber Flüchtlingen durchsetzt, unterstreicht diese Ansicht. Insoweit ist die Forderung der JA nicht unmittelbar als Anhaltspunkt für einen Verstoß gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung anzusehen. Zieht man allerdings weitere Programmpunkte aus dem „Deutschlandplan“ hinzu, ergibt sich ein differenzierteres Bild.

So ist die Zuwanderungspolitik der JA von einem ethnokulturellen Leitbild geprägt, das „den kulturellen und ethnischen Erhalt des deutschen Volkes“ als elementare Grundlage der Migrationspolitik erachtet.[595] Diese ethnokulturelle, ethnozentristische Ausrichtung der Migrationspolitik könnte einen Verstoß gegen die Menschenwürdegarantie als Kernelement der freiheitlichen demokratischen Grundordnung bedeuten. Denn die Menschenwürde garantiert die Behandlung aller Menschen als mögliche Träger aller vorhandenen Rechte – auch als Subjekte von Einbürgerungen. Ein ethnisch verfasster Volksbegriff würde aber denjenigen die Möglichkeit verschließen, eingebürgert werden zu können, die einer anderen Ethnie angehören. allerdings bleiben die Aussagen der JA in ihrem „Deutschlandplan“ in Bezug auf die konkrete Ausgestaltung der Einbürgerungspolitik zu unkonkret, als dass sich daraus tatsächliche Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen die Menschenwürdegarantie ergeben könnten. Hier müssten zur „Andickung“ der tatsächlichen Anhaltspunkte weitere Aussagen aus anderen Programmschriften der JA oder von Funktionären der Partei geprüft werden.

So könnte die Forderung der JA, nach der sie von Einwanderern nicht nur deren Integration, sondern sogar deren Assimilierung fordert, gegen den Menschenwürdegrundsatz des Art. 1 GG verstoßen. Im „Deutschlandplan“ heißt es dazu:

„Einwanderer müssen sich in die deutsche Kultur assimilieren und haben eine Perspektive darauf, dauerhaft in Deutschland zu bleiben. […] Wer nach Deutschland einwandert, tut dies mit der Perspektive, Deutschland als sein Vaterland anzunehmen. Deutschland muss daher von allen Einwanderern verlangen, sich angemessen zu assimilieren. Assimilation bedeutet dabei für uns eben nicht nur, dass jemand Deutsch spricht, keine Straftaten begeht und dem Grundgesetz Sympathie entgegenbringt. Assimilation bedeutet, dass jemand sich darüber hinaus soweit dem deutschen Volk und seinem Staat verbunden fühlt, dass er bereit ist, für sie einzutreten und unsere Identität an kommende Generationen so weiterzugeben, wie es autochthone Deutsche tun. Schlusspunkt einer gelungenen Assimilation kann dabei der Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft sein, als höchster Grad der Anerkennung, den unsere Nation zu vergeben hat. Es versteht sich dabei von selbst, dass die Staatsbürgerschaft Ausdruck eines engen Loyalitätsbandes zwischen dem eingewanderten Individuum und seines neuen Landes ist.“[596]

Die JA verlangt von Zuwanderern nicht nur ein besonderes Bekenntnis zu Deutschland – was potenziell legitim ist – sondern auch eine absolute Anpassung an dessen vermeintliche „Identität“. Das Grundgesetz, das dem Menschen individuelle Freiheit zusichert, garantiert durch die Freiheit zur Persönlichkeitsentfaltung eben auch die Möglichkeit, sich kulturelle Eigenarten zu bewahren, „soweit […] nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz“ verstoßen wird.[597] Die JA erachtet also die Assimilation nicht nur als wünschenswert[598], sondern definiert sie als zentrale Bedingung des Zusammenlebens. Diese bedingungslos geforderte Assimilation könnte einen Verstoß gegen das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit nach Art. 2 Abs. 1 GG darstellen.

Die Verlautbarungen der JA zur Assimilation werfen aber ein Licht auf ihr Gesellschaftsideal, wonach sich auch „autochthone Deutsche“ pauschal „dem deutschen Volk und seinem Staat“ verbunden fühlen müssten. Auch dies mag wünschenswert sein, ist allerdings dem Grundgesetz nach keine zwingende Vorgabe. An dieser Stelle offenbart sich vielmehr die Rolle der „Kultur“ im Volksbegriff der JA. Diese scheint wesentlich relevanter für die Zugehörigkeit zum staatlichen Gemeinwesen zu sein als die rechtliche Kategorie der Staatsbürgerschaft. Diese Haltung äußert sich z. B. darin, dass „nachweislich deutschstämmige Volkszugehörige“ von der durch die JA angestrebten „Minuszuwanderung“ ausgenommen sind, also eine Bevorzugung gegenüber anderen Migranten erhalten sollen.[599] Durch diese Besserstellung „deutschstämmiger Volkszugehöriger“ werden ethnisch und kulturell andersartige Migranten benachteiligt, so dass hier Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz nach Art. 3 GG vorliegen.

Insgesamt weisen die genannten programmatischen Positionen der JA im Zusammenhang mit den Themenkomplexen Migration und Asyl im Deutschlandplan tatsächliche Anhaltspunkte für eine Bestrebung gegen die Menschenwürdegarantie als Kernelement der freiheitlichen demokratischen Grundordnung auf.

1.2.2 Demokratieprinzip

Die JA übernimmt im Wesentlichen die Kritik der Mutterpartei an den sogenannten „Altparteien“ und fordert stattdessen direktdemokratische Einflussmöglichkeiten. Zudem spricht sie sich für eine Beschränkung der „beherrschende[n] Rolle der Parteien im politischen System“ aus.[600] Direkte Demokratie ist für die JA „notwendiges Korrektiv zum repräsentativen Parlamentarismus[601].

Der Umfang der entsprechenden Ausführungen ist im Vergleich zu den Programmpositionen der Mutterpartei allerdings kleiner und enthält im Wesentlichen keine eigenen Zielformulierungen. Eine pauschalisierende, schmähende Kritik an Parteien, wie sie etwa in einigen Programmpapieren der AfD festzustellen ist, fehlt im „Deutschlandplan“ fast gänzlich. Insofern sind allein auf Basis des Bundesprogramms der JA im Hinblick auf das Demokratieprinzip keine hinreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung auszumachen.

1.2.3 Rechtsstaatsprinzip

Die migrations- und asylpolitischen Positionen der JA wurden bereits hinreichend dargestellt. Besonders die Ausgestaltung des Asylrechts als „Gnadenrecht“ könnte hierbei mit dem grundgesetzlich garantierten Rechtsstaatsprinzip kollidieren. Vor allem die mangelnden rechtlichen Konkretisierungen, die einem solchen Konzept zugrunde liegen, stehen hier im Widerspruch zum Wesen des Rechtsstaats, wonach staatliche Handlungen an Recht und Gesetz gebunden sind. So sieht die Planung der JA keine einklagbaren Rechte vor, wodurch Willkürmaßnahmen in den Bereich des Möglichen rücken. Insbesondere die Fokussierung der JA auf schwammige Kategorien wie Kultur oder die fragliche Einstufung als „Sozialfall“ bergen das Potenzial zum Missbrauch in sich. Das Gleiche gilt für die Rubrik der „Assimilationsverweigerer“, deren Handlungen von der JA als Ausweisungsgrund formuliert werden. Der Grad einer „Assimilierung“ kann objektiv kaum seriös eingeschätzt werden, unabhängig vom ohnehin problematischen Charakter der Forderung. Auch in diesem Fall setzt die JA wenig konkrete Tatbestandsmerkmale als handlungsleitenden Maßstab für nachteilige Rechtsfolgen gegenüber Flüchtlingen und Asylsuchenden fest. Eine hinreichende Konkretisierung der Programmatik, die eine solche Interpretation auflösen könnte, liefert die JA darüber hinaus nicht, sodass im Lichte der Gesamtbetrachtung der Migrationspolitik der JA durchaus tatsächliche Anhaltspunkte für eine Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung – hier vor allem im Hinblick auf das Willkürverbot – als Teil des Rechtsstaatsprinzips ergeben.[602]

1.2.4 Revisionismus

Ein wichtiger Aspekt zur Beurteilung etwaiger Anhaltspunkte für eine rechtsextremistische Ausrichtung der JA kann die Analyse ihrer geschichtspolitischen Positionen sein. Auffällig ist, dass die JA keinen dem Programm der Mutterpartei entsprechenden Passus in ihren „Deutschlandplan“ mit aufgenommen hat, der sich explizit auf eine Veränderung des erinnerungspolitischen Kurses in Bezug auf den Nationalsozialismus bezieht.[603] Lediglich allgemein heißt es:

„Ein lebendiges Verhältnis zu unserer Geschichte ist essentiell für die identitätsgebundene Persönlichkeitsentfaltung. Unsere deutsche Identität ist über die Jahrhunderte gewachsen. Stolz und Achtung vor den Taten unserer Ahnen sowie die Annahme der Verantwortung, die aus den Verbrechen unserer Geschichte erwächst, stellen uns vor die Aufgabe, Einigkeit und Recht und Freiheit immer wieder neu zu bewahren und zu schützen.“[604]

Zwar ist an dieser Stelle noch einmal die Bedeutung der „Identität“ für die JA ersichtlich, da sie betont, die Identität präge die individuelle Persönlichkeitsentfaltung, sodass ein positiver Geschichtsbezug notwendig sei. allerdings bekennt sich die JA dazu, die historische Verantwortung aus den Verbrechen der eigenen Geschichte anzunehmen.

Problematischer erscheint im Hinblick auf die geschichtspolitische Programmatik der JA eine andere Stelle des „Deutschlandplans“. Darin spricht sich die JA „für einen bewussten und ehrlichen Umgang mit der deutschen Militärvergangenheit aus[605] und konkretisiert ihre Position wie folgt:

„Traditionsbildend für unsere Bundeswehr ist die gesamte Militärvergangenheit Deutschlands. Der Traditionserlass von Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen ist rückgängig zu machen.“[606]

Gemäß aktuellem Traditionserlass der Bundeswehr nehmen „Tradition und Identität der Bundeswehr“ bereits ausdrücklich „die gesamte deutsche (Militär-)Geschichte in den Blick[607], allerdings mit der Einschränkung, dass die Teile ausgeschlossen sind, „die unvereinbar mit den Werten unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung sind“.[608] Konkret klammert der Traditionserlass die Wehrmacht als traditionsstiftendes Element für die Bundeswehr aus, da sie Macht- und Durchsetzungsmittel des nationalsozialistischen Unrechtstaates war. Die Forderung der JA, den Erlass rückgängig zu machen, um wieder die gesamte Militärvergangenheit uneingeschränkt vorbild- und traditionsfähig zu machen, wirft in diesem Kontext die Frage auf, welches Verhältnis die JA zur Wehrmacht und deren Eignung als Traditionsstifterin einnimmt. Das pauschale Bekenntnis der JA zu einer Besinnung auf „die gesamte deutsche (Militär-)Geschichte“ legt vor diesem Hintergrund zumindest den Schluss nahe, dass die JA eine mangelnde Distanzierungsbereitschaft zur Wehrmacht zeigt.

Auch wenn die JA ihre Forderung nicht weiter konkretisiert bzw. begründet, ist davon auszugehen, dass die Position auf die auch in der AfD formulierte Haltung zurückgeht, wonach es eines positiven Geschichtsbewusstseins bedarf, um als Staat selbstbewusst zu agieren. Trotz dieser wahrscheinlichen Motivation lässt sich an dieser Stelle eine hinreichende Nähe zu geschichtsrevisionistischen bzw. -relativierenden Idealen nicht eindeutig nachweisen. Insofern können daraus auch keine direkten tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung abgeleitet werden.

1.3 Weitere Programmschriften der JA

Neben dem „Deutschlandplan“ liegen weitere Programmschriften und einzelne programmatische Versatzstücke vor, die sich zur Prüfung, ob die JA mit ihren in den Programmen getätigten Aussagen Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung liefert, eignen. Dazu gehören als vergleichsweise ausführliche Dokumente vor allem die Programme der Landesverbände Berlin und Baden-Württemberg sowie die schlagwortartig verfasste Programmatik des Landesverbandes Rheinland-Pfalz.

Grundsätzlich ist zu konstatieren, dass diese Schriften wesentlich moderater und zum Teil auch differenzierter erscheinen als der „Deutschlandplan“ des Bundesverbandes. Insofern sind Konkretisierungen der oben genannten problematischen Aspekte ebenso wenig zu finden wie inhaltliche Verschärfungen.

1.3.1 Menschenwürde

Der Landesverband Berlin problematisiert in seinem Programm unter Kapitel 6 „Integrations- und Einwanderungspolitik“ eine aus seiner Sicht herrschende „Islamisierung“, die sich in der Existenz von islamischen Parallelgesellschaften, einem wachsenden Einfluss des Islam auf das tägliche Leben sowie einer sichtbaren „religiösen Symbolik“, z. B. in Form von Verschleierungen, äußere. Die JA Berlin nutzt mit „Islamisierung“ einen Begriff, der auch in diffamierender Weise gebraucht werden kann, etwa indem man die vermeintliche Notwendigkeit diskriminierender Maßnahmen gegenüber Muslimen mit ihrem angeblich wachsenden Einfluss begründet. allerdings sind die nachfolgenden Forderungen im engeren Sinne nicht verfassungsschutzrelevant.

Vielmehr nimmt die JA Berlin im Vergleich zum „Deutschlandplan“ des Bundesverbands eine vergleichsweise moderate Position ein. Dies gilt auch für die Einwanderungspolitik allgemein, bei der u. a. lediglich eine Integrationsbereitschaft von Migranten verlangt wird oder das Asylrecht und die Aufnahme von Kriegsflüchtlingen als Verpflichtung angesehen werden.

Im Falle des Programms des Landesverbandes Baden-Württemberg könnten einzelne Aussagen so verstanden werden, dass Migranten ein per se rechtlich abgewerteter Status zugesprochen und so ihre Menschenwürde in Frage gestellt werden soll. So fordert die JA Baden-Württemberg ein „Remigrationsministerium“. Dessen Aufgabe solle es sein, „alle Personen, die sich zu Unrecht in Deutschland aufhalten, abzuschieben bzw. eine Abschiebung zu ermöglichen“. Darüber hinaus sollten dort auch „sämtliche infrage kommenden Personen auf die Rechtmäßigkeit ihres Aufenthalts in Deutschland“ überprüft werden. Zunächst deutet die Benennung des geforderten Ministeriums auf eine inhaltliche Nähe zur „Identitären Bewegung“ hin, deren politisches Ziel eine „Remigration“ von Migranten ist. Daneben stellt sich die Frage, welche Personen sich der JA Baden-Württemberg nach „zu Unrecht in Deutschland aufhalten“. Grundsätzlich sind Flüchtlinge oder Asylbewerber in Deutschland mit einem Aufenthaltstitel ausgestattet, der ihnen ein befristetes oder unbefristetes Aufenthaltsrecht einräumt. Sofern Zuwanderer vollzugsfähig ausreisepflichtig sind, ist die Forderung nach konsequenter Rechtsdurchsetzung legitim, allerdings suggeriert der beabsichtigte Zweck und die Aufgabe des „Remigrationsministeriums“ hier eine grundlegende Unrechtmäßigkeit des Aufenthaltes von Asylzuwanderern und Flüchtlingen, die potenziell dazu geeignet ist, diese Gruppe pauschal zu diskreditieren.

Hier bleiben die Aussagen aber zu inkonkret, um eine pauschale Diskriminierung konstatieren zu können. Neben dieser Forderung strebt die JA Baden-Württemberg auch an, ein „Vorzugsprinzip“ bei der Vergabe von gefördertem Wohnraum zu realisieren, der „in erster Linie deutschen Staatsbürgern unter 35 Jahren zugute kommen“ [sic!] solle. Auch diese Position konkretisiert der Verband nicht weiter, allerdings dürfte es sich bei einer solchen Forderung um einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot nach Art. 3 GG handeln, da Nichtdeutsche nicht nur gezielt, sondern auch durch staatliche Maßnahmen selbst benachteiligt würden. Auch diese Forderung deutet daher darauf hin, dass Migranten bzw. Ausländern ein grundsätzlich abgewerteter rechtlicher Status zugeschrieben werden soll. Letztlich können diese zweideutigen Aussagen aber nur als zusätzliche Anhaltspunkte im Zusammenhang mit anderen Anhaltspunkten gewertet werden.

1.3.2 Demokratieprinzip

In einzelnen Verlautbarungen der JA-Landesverbände setzen sich die aus anderen Parteistrukturen bekannten Vorwürfe gegen die parlamentarische Demokratie bzw. die Parteien fort. So fordert etwa der Landesverband Berlin, „die Macht der Altparteien“ zu brechen. Der thüringische Landesverband veröffentlichte auf seiner Homepage Positionen, in denen er eine „politische blinde […] Politikerkaste“ kritisiert. Darüber hinausgehende, womöglich intensivere Verächtlichmachungen finden sich in den gesichteten Programmschriften nicht.

1.3.3 Rechtsstaatsprinzip

Den sonstigen Programmschriften der JA sind keine Aussagen zu entnehmen, die tatsächliche Anhaltspunkte hinsichtlich eines Verstoßes gegen das Rechtsstaatsprinzip begründen würden.

1.3.4 Revisionismus

Den sonstigen Programmschriften der JA sind keine Aussagen zu entnehmen, die einen Revisionismus nahelegen würden.

1.4 Fazit

Zunächst ist zu konstatieren, dass der „Deutschlandplan“ als Programmschrift des Bundesverbandes der JA wesentlich schärfere Forderungen enthält als die vorliegenden eigenständigen Dokumente der Landesverbände. Dies ist insofern bemerkenswert, als der „Deutschlandplan“ als übergreifende Programmatik trotz der bisweilen deutlichen Unterschiede von allen Verbänden zumindest mittelbar mitgetragen wird. Die JA nimmt dabei in einigen wesentlichen Punkten eine dezidiert radikalere Haltung ein, als die Bundespartei AfD. Der nordrhein-westfälische Verband verweist hierbei auf „die Leidenschaft der Jugend“, die das Recht habe, „frecher und zorniger zu sein als unsere Mutterpartei“.

Insbesondere der „Deutschlandplan“ enthält Positionen, die tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung begründen. In erster Linie äußern sich diese in Zielvorstellungen, die dem Prinzip der Menschenwürde entgegenstehen oder das Rechtsstaatsprinzip berühren.

Besonders kritisch muss in diesem Zusammenhang die Konzeption des Asylrechts als „mildtätiges Gnadenrecht“ gesehen werden, wodurch beide genannten Dimensionen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gleichzeitig betroffen sind. So hätte eine Verwirklichung der Programmatik in diesem Bereich zur Folge, dass Flüchtlinge und Asylbewerber de facto rechtlos würden und im Hinblick auf ihren Aufenthaltsstatus der Willkür staatlicher Entscheidungen ausgesetzt wären.

Auch die Forderung nach der Möglichkeit, den Aufenthaltsstatus von Flüchtlingen jederzeit – auch ohne Rücksicht auf die im Aufnahmeland drohenden Umstände – beenden zu können, ist mit der grundgesetzlich verbürgten Garantie der Menschenwürde unvereinbar. Hier besteht die Möglichkeit, dass Menschen auch dann ausgewiesen werden, wenn ihnen im aufnehmenden Staat Handlungen drohen, die gegen die Menschenwürdegarantie verstoßen, etwa Folter.

Auch die weitgehende Rechtslosstellung – bis hin zu freiheitsbeschränkenden Maßnahmen – einiger Bevölkerungsgruppen aufgrund ihrer Herkunft ist mit der Menschenwürdegarantie unvereinbar. Beispielhaft sei hier die Forderung der JA genannt, männliche Flüchtlinge mit einer abendlichen Ausgangssperre zu belegen. Hier liegt eine demütigende Ungleichbehandlung Einzelner aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Bevölkerungsgruppe vor.

Letztlich ist auch die Forderung einer vollständigen Assimilation an – statt der Integration in – die deutsche Kultur mit der Garantie der Menschenwürde unvereinbar. Hier soll dem Einzelnen seine Subjektqualität abgesprochen werden; sein Achtungsanspruch wird mit der vollständigen Unterordnung unter ein Kollektiv verbunden.

Insgesamt lässt sich daher feststellen, dass die Programmatik der Jungen Alternative tatsächliche Anhaltspunkte für eine Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung aufweist.

2. Gegen die fdGO gerichtete Aussagen/Positionen von Funktionären und Mitgliedern der JA

Es gilt zu prüfen, ob und inwieweit die von Funktionären, Mitgliedern und Organisationseinheiten der Jungen Alternative propagierten Positionen und Ziele oder deren Umsetzung den für die freiheitliche demokratische Grundordnung konstitutiven Kernelementen Menschenwürde, Demokratieprinzip und Rechtsstaatlichkeit zuwiderlaufen.

2.1 Menschenwürde

Zunächst wird untersucht, ob die Junge Alternative ihre politischen Positionen an einem ethnischen Volksbegriff ausrichtet. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob und inwieweit Personen oder Personengruppen, etwa Ausländer oder Anhänger einer bestimmten Religion, durch Äußerungen und Verlautbarungen der JA in einer die Menschenwürde verletzenden Weise diskriminiert, ausgegrenzt, verunglimpft oder sonst herabgewürdigt werden.

Der hessische JA-Landesvorsitzende und AfD-Bundestagsabgeordnete Jan Nolte sprach am 10. Juni 2017 auf seiner Facebook-Seite mit Verweis auf regional hohe Zahlen von Kindern mit Migrationshintergrund davon, dass die „Altparteien“ „nichts weniger als die Abschaffung unserer Nation“ betrieben. Nolte betrachtet die Nation augenscheinlich als ethnisch homogenes Kollektiv, welches durch den Zuzug von Migranten langfristig so durchmischt werde, dass dies einer „Abschaffung“ derselben gleichkomme.[609]

Obwohl Noltes Betonung der Identität von Volk und Nation zumindest bei der Betrachtung sonstiger öffentlicher Äußerungen und Verlautbarungen aus Reihen der Jungen Alternative kaum aufgegriffen wird, legt er doch ein Volksverständnis an den Tag, welches innerhalb der JA weit verbreitet ist. Im Rahmen einer Rede am 19. Juni 2017 in Bad Soden führte Nolte seine diesbezügliche Denkweise weiter aus. In seiner Vorstellung vom „deutschen Volk“ setzt er bei der Gemeinschaft, nicht bei den einzelnen Individuen an. Darüber hinaus bedient sich Nolte eines strikt ethnischen Volksbegriffs, da nach seiner Sichtweise „Nationalität“ genauso wenig wie „Geschlecht und sexuelle Orientierung selbst wählbare Beliebigkeiten“ seien. „Deutsch sein“ sei stets eine Frage der ethnischen Zugehörigkeit: „Einwanderern“ wolle man sich unter gewissen Umständen zwar nicht gänzlich verschließen, die Politik müsse allerdings darauf hinwirken, dass das „deutsche Volk in diesem Lande immer die Mehrheit stellt“. Nolte im Wortlaut:

„Über Identität zu sprechen bedeutet, den Fokus von den Symptomen des deutschen Niederganges wegzulenken, hin zu der ihnen zugrundeliegenden Ursache. Wir Deutschen wissen nicht mehr wirklich, wer wir sind. Sich über die Herkunft oder über das Geschlecht, mit dem man geboren wurde, zu identifizieren, ist altmodisch, fast anrüchig. Es schlägt die Stunde des wurzellosen, multisexuellen Weltbürgers. Zu wissen, wer man ist, ist aber erste Voraussetzung zur Selbstbehauptung. [Applaus] Man will uns anerziehen, dass Nationalität, Geschlecht und sexuelle Orientierung selbst wählbare Beliebigkeiten seien, so dass sie sich wie ein Kleidungsstil nach Trends und den Erwartungen anderer richten könnten. Es ist kein Volk von Natur aus schlecht, auch das deutsche nicht. […] Und es wird auch keine Bevölkerungsexperimente auf deutschem Boden mehr geben. Niemand hat uns gefragt, ob wir in einem Vielvölkerstaat aufgehen wollen, und doch zahlen wir jeden Tag die Zeche für diesen Irrsinn. Dass wir zu uns selbst und unserer Kultur und unserer Nation stehen, ist erste Voraussetzung dafür, Einwanderer überhaupt erfolgreich integrieren zu können. Es ist richtig, zu sagen, dass wir nach etwas Natürlichem und ganz und gar Gesundem streben, wenn wir die deutsche Identität entkriminalisieren wollen. Aber das wäre noch zu kurz gegriffen. Dass wir uns unserer Identität, unseres Volkes und unseres kulturellen Erbes bewusst sind, ist unabdingbare Grundlage für einen lebensfähigen deutschen Staat. [Applaus] […] Unser Antrieb sind nicht Trends und Vergnügungen. Wir stehen hier, weil wir an Treue glauben und an eine Verantwortung, die wir unserem Land und unserem Volk gegenüber haben. Wir sind nicht leer, sondern erfüllt von dem willen, unserer Nation beizustehen. […] Und obwohl wir uns Einwanderern, die Deutschland mit echter Leistung und echtem Fleiß, tatsächlich bereichern wollen, nicht verschließen, sagen wir doch ganz klar, dass jede Politik darauf ausgerichtet sein muss, dass das deutsche Volk in diesem Lande immer die Mehrheit stellt.“[610]

Übereinstimmend in Bezug auf die bei Nolte formulierte ethnische Ausgestaltung des Volksbegriffs widersprach der ehemalige Landesvorsitzende der JA Sachsen, Matthias Scholz, am 20. März 2017 während einer Rede bei der PEGIDA-Demonstration in Dresden der von Angela Merkel genutzten Formulierung, das deutsche Volk seien „alle, die hier leben“:

„Wir wehren uns gegen den feuchten Traum von Claudia Roth, unser Volk gegen eine Horde voller identitätsloser Konsumenten auszutauschen. […] Unsere Bundeskanzlerin meinte vor wenigen Wochen, dass nicht PEGIDA, die AfD oder andere Teile unserer Bewegung bestimmen dürfen, wer das Volk ist. Das tat sie aber sofort im nächsten Satz ganz allein, das Volk sind laut Merkel alle, die hier leben [Zwischenrufe: ‚Pfui‘; ‚Wir sind das Volk‘; ‚Merkel muss weg‘] Genau!“[611]

Im Mai 2017 beklagte die JA Mecklenburg-Vorpommern in einem Facebook-Post über eine britische Schulklasse mit zahlreichen Schülern mit Migrationshintergrund einen „Austausch des Heimatvolkes“ in Deutschland. In ihrem strikt ethnischen Volksverständnis ist für die Autoren die Möglichkeit, dass ebendiese Schüler dem britischen, geschweige denn dem deutschen Volk angehören könnten, nicht denkbar:

„Eine Schule in Birmingham. So sieht ‚Vielfalt‘ im Endstadium aus. Unsere Kritik richtet sich bei diesem Austausch des Heimatvolkes gegen Jene, die sich nicht anpassen wollen, aber viel mehr an die Regierungen der EU bzw. an die EU, denn sie ermöglichen erst solche Zustände. Es werden täglich Afrikaner vom Mittelmeer nach Europa geschifft, wir gewähren gefühlt jedem Asyl, der aus Afrika oder Nahost kommt, Abschiebungen laufen schleppend. Bei der sogenannten Einwanderung ist kein Ende in Sicht, nebenbei haben solche Migranten auch noch eine höhere Geburtenrate als die Europäer. Jedes Land hat ein Recht auf die Erhaltung seiner Kultur und seines Volkes, dafür kämpfen wir!“[612]

Ein vergleichbares und auf ethnischen Kriterien beruhendes Volksverständnis der Jungen Alternative Sachsen wird deutlich anhand eines im Januar 2018 auf Facebook veröffentlichten Posts, in dem der Landesverband eine Folge der Kindersendung „Unser Sandmännchen“ kritisierte, in welcher die Fantasiefigur augenscheinlich ein Kind mit Migrationshintergrund besucht:

„Multikultipropaganda ist nun auch beim Sandmann im #mdr angekommen! Umerziehung nach SED-Manier.“

Dem Einwand einer Facebook-Userin („Hallo, der Sandmann ist schon immer viel gereist und hat fremde Kulturen besucht! Der Sandmann sollte schon immer für alle Kinder auf der ganzen Welt da sein und hat sie alle lieb!“) entgegnete die JA mit dem Hinweis, andere Kulturen sollten in der Fremde besucht werden und gehörten nicht in ein „ortsansässiges“ Haus:

„Selbstverständlich reist der Sandmann viel und lernt andere Kulturen in der Fremde kennen! Soweit so gut! Nur hat der Sandmann in diesem Fall ein ortsansäßiges Haus besucht! Kleiner Unterschied wie wir meinen!“[613]

Im November 2017 forderte der Bundesverband der JA in einem auf Facebook veröffentlichten Plakat mehr „eigene Kinder“ für das deutsche Volk und führte dazu aus:

„Die Deutschen haben das Kinderkriegen aufgegeben und das ist traurig. Unser stellvertretender Bundesvorsitzender Reimond Hoffmann dazu: ‚Der Fachkräftemangel muss aus eigener Kraft gedeckt werden. Wer glaubt, dass Deutschland nur mit Einwanderung gerettet werden könnte, vergisst, dass es ohne Deutsche kein Deutschland gibt.“[614]

Aus den obigen Aussagen lässt sich entnehmen, dass die Führungsfunktionäre der JA ein Volksverständnis vertreten, das auf ethischen und kulturellen Kriterien beruht. Ein solches Volksverständnis würde zu einer Exklusion aller ethnisch Nichtdeutschen führen und diesen das Recht absprechen, durch Einbürgerungen deutsche Staatsangehörige zu werden. Ein solches Konzept würde demnach die Menschenwürde derjenigen missachten, die der ethnisch deutschen Bevölkerungsgruppe nicht angehören.

In der Konsequenz wird in Beiträgen der Jungen Alternative gelegentlich auch die Begünstigung von „Deutschen“ im Sinne der JA – also ethnisch Deutschen – gegenüber Einwanderern und somit eine explizite Ungleichbehandlung gefordert. In einem auf Facebook veröffentlichten Beitrag vom 17. September 2017 verlangte der JA-Bundesverband etwa die Bevorzugung deutscher Großfamilien:

„Es muss heißen: Großfamilien willkommen! Wir wollen eine Politik umsetzen, die die deutschen Großfamilien stärkt und sie als etwas wertvolles [sic!] betrachtet. Damit auch wieder in den Schulen volle Klassen mit deutschen Kindern sind. […] Der Staat muss große deutsche Familien ermöglichen und bevorzugen. Das ist die Heile Welt, die wir uns wünschen! Wir grenzen uns stark ab von den kinderfeindlichen Altparteien und setzen heile, funktionierende Familien gegen den Verfall der Werte durch Gender-Familien und die Homoehe.“[615]

In welcher Weise diese Bevorzugung „große[r] deutscher Familien“ erfolgen soll, wird hier nicht ausgeführt. sollten (ethnisch) deutsche Familien aber nach dieser Forderung Geld- oder Sachleistungen zugesprochen bekommen, die nicht-deutschen bzw. eingebürgerten deutschen Familien mit Migrationshintergrund nicht zustünden, so bedeutete dies eine klare Ungleichbehandlung, die gegen die Garantie der Menschenwürde aus Art. 1 GG verstieße. In diesem Zusammenhang bleiben die Forderungen allerdings zu inkonkret, um einen Menschenwürdeverstoß annehmen zu können.

In dieselbe Richtung, wenn auch nicht in aller Konsequenz, zielte eine Verlautbarung des nordrhein-westfälischen JA-Landesverbands vom 17. April 2018:

„Durch den massenhaften Zuzug überwiegend junger muslimischer Männer werden die Verteilungskämpfe in den untersten Schichten härter. Jede günstige Wohnung, die an einen Asylbewerber geht, kann nicht an eine einheimische Familie gehen. Jeder Euro, der für Asylbewerber ausgegeben wird, kann nicht für hart arbeitende einheimische Arbeiter ausgegeben werden. Das ist kein Gegeneinander-Ausspielen von Gruppen, sondern eine berechtigte Frage der knappen Ressourcen.“[616]

Eine ähnliche Forderung findet sich bereits im „Deutschlandplan“ der JA, in der es heißt, deutsche Männer unter 35 Jahren sollten beim Zugang zu gefördertem Wohnraum bevorzugt werden. Auch aus obiger Aussage des nordrhein-westfälischen Landesverbands des JA wird eine Bevorzugung „einheimischer“ – also ethnisch deutscher – Familien gegenüber Asylbewerbern beim Zugang zu bezahlbarem Wohnraum gefordert. Dies würde zu einer mit der Menschenwürdegarantie des Art. 1 GG unvereinbaren Ungleichbehandlung nicht ethnisch deutscher Familien führen.

Als Folge ihres strikt ethnischen Volksverständnisses lehnt die Junge Alternative Einwanderung nach Deutschland entschieden ab, zumindest, solange nicht gesichert scheint, dass „Deutsche“ auch weiterhin den ganz überwiegenden Teil der Bevölkerung stellen. Andernfalls drohe der in Verlautbarungen der JA fortwährend propagierte und sich bereits in der Umsetzung befindliche „große [Bevölkerungs-]Austausch“. Die Erzählung eines „großen Austauschs“ ist das Negativszenario eines ethnokulturell veränderten Europas, das neurechte Organisationen wie die „Identitäre Bewegung Deutschland“ (IBD)[617] als Feindbild zu implementieren versuchen. Der Terminus geht zurück auf das Buch „Revolte gegen den großen Austausch[618] des französischen Schriftstellers Renaud Camus. Im Kern beschreibt dieses Motiv die Vorstellung, dass die europäischen Völker in ihrer ethnischen und kulturellen Zusammensetzung aufgelöst und durch außereuropäische Einwanderer ersetzt werden. Aus dieser Perspektive beschleunigte die niedrige Geburtenrate der autochthonen deutschen Bevölkerung – im Vergleich zur Bevölkerungsentwicklung im Nahen Osten oder in Afrika – diese Entwicklung noch zusätzlich.

Beispielsweise wird der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet von der JA Bremen im Juni 2017 auf Twitter als „Vorturner des großen Austauschs“ bezeichnet;[619] weiter erklärte die JA im Mai und im November 2017 auf Facebook, „der Große Austausch ist bittere Realität in Bremen[620] und werde sich „immer weiter ausbreiten“.[621]

Der hessische JA-Landesverband teilte am 5. März 2018 auf seiner Facebook-Seite die Erklärung des Landesvorsitzenden Nolte, in der es ebenfalls um den „Austausch der Deutschen“ ging:

„Die allermeisten davon ganz normale Bürger und Steuerzahler. Sie wollen nicht hinnehmen, was keiner ernsthaft leugnen kann: Der langsame Austausch der Deutschen durch muslimische Einwanderer. […] Die Schande sind Politiker, die das Volk, das sie finanziert, mit seinem Blut für ein wahnsinniges Bevölkerungsexperiment bezahlen lassen.“[622]

Am 20. April 2018 schrieb die niedersächsische Junge Alternative auf Facebook zu dem Thema:

„Es ist überdeutlich – wer es sehen will, der sieht es: Es sind keine Flüchtlinge, es sind Siedler zum Bevölkerungsaustausch in Europa. Laut UNO soll allein Deutschland jedes Jahr 2 Millionen Migranten aufnehmen. Deutsche Politiker im EU-Parlament unterstützen den Migrationspakt der UNO. Freunde, wir abgeschafft werden. Die Altparteien liefern uns ans Messer.“[623]

In einem Facebook-Post vom 20. Februar 2017 beklagte die JA Bremen erneut den „Großen Austausch“ angesichts eines „multikulturalisierten Deutschlands“, dieses Mal im Bremer Stadtteil Gröpelingen. Bemerkenswert in diesem Beitrag ist allerdings, wie „Deutschland“ von der JA Bremen definiert wurde. Nach dem Verständnis der JA scheinen Menschen mit Migrationshintergrund grundsätzlich nicht zu Deutschland zu gehören, so dass auch hier ein auf ethnischen Kriterien beruhendes Volksverständnis zugrunde gelegt wird:

„Deutschland stirbt in vielen Großstädten und die kritischen Parallelgesellschaften werden nicht nur die Mehrheit stellen, sie werden dominieren. Stoppt diesen Wahnsinn, stoppt den Großen Austausch!“[624]

In gleicher Diktion verdeutlichte der hessische JA-Landesvorsitzende und AfD-Bundestagsabgeordnete Jan Nolte rund ein Jahr später die von ihm vertretene Unvereinbarkeit von Menschen mit Migrationshintergrund und dem deutschen Volk bzw. Deutschland. In einer Rede auf dem Neujahrsempfang mehrerer AfD-Kreisverbände am 21. Januar 2018 führte er dazu aus:

„Wir Deutschen werden zur Minderheit im eigenen Land. Vergleichen wir unsere Quotenrate mit der der Migranten, dann kann man zu keinem anderen Schluss kommen, in Frankfurt etwa haben 70 Prozent der Untersechsjährigen einen Migrationshintergrund und in anderen Städten sind die Zahlen ähnlich. […] Man braucht keine Statistik, um zu erkennen, um zu spüren, dass Deutschland zu verschwinden beginnt.“[625]

Ein ähnliches Verständnis, nach dem die „angestammte Bevölkerung“ mit „Ausländern“ und „Passdeutschen“ ersetzt werde, weist die Junge Alternative Hessen auf. Am 18. Februar 2018 schrieb sie auf Facebook anlässlich der Wahl des Frankfurter Oberbürgermeisters:

„Wir wollen keinen Waschlappen wie Herrn Peter Feldmann als Oberbürgermeister mehr in Frankfurt haben, der tatenlos dazu beiträgt, dass die historische Stadt bald vollkommen zur Multikulti-Oase mit Rechtsfreien Vierteln wird. Die heutige Folie zeigt auf, wie rasant sich der Ausländeranteil vermehrt hat und stetig steigt. Seit 2014 bilden die autochthonen Deutschen keine Mehrheit mehr in der einst wunderschönen Großstadt. […] Die Gruppe der Ausländer wuchs im gleichen Zeitraum um rd. 48 Tsd. (+ 29 %). Die ‚fehlenden‘ autochthonen Deutschen wurden entsprechend durch den Zuzug von Ausländern vollständig ersetzt. Passdeutsche sind mit einer Steigerungsrate von fast 117% (+ rd. 90Tsd.) die am schnellsten wachsende Gruppe in Frankfurt. […] Inwiefern profitiert der verbliebene Teil der angestammten Bevölkerung von der eigenen Ersetzung und warum sollte man Politiker wählen, die diesen Austausch aktiv vorantreiben?“[626]

In einem Facebook-Post vom 22. Februar 2018 verkündete Jan Nolte seine Ansicht, der „Bevölkerungsaustausch“ werde gezielt betrieben. Mit Verweis auf ein Interview des Politikwissenschaftlers Yascha Mounck in den ARD-Tagesthemen, in dem Mounck angesichts der Zuwanderung von einem „historisch einzigartige[n] Experiment“ sprach, sieht Nolte den Bevölkerungsaustausch, den „viele von uns schon gewusst oder zumindest vermutet haben“, als „bestätigt“ an. Nach Nolte ist damit bewiesen, dass „die einheimischen Völker Europas […] ausgetauscht oder zumindest in ihrer ethnischen Zusammensetzung stark umstrukturiert werden [sollen].“ Durch die Bemerkung Mouncks in den Tagesthemen sei „die Maske endgültig verrutscht“, ein „Herausreden“ sei nicht mehr möglich. Gleichzeitig postuliert Nolte einen klaren Dualismus zwischen Zuwanderern und „einheimischen Deutschen“:

„Dabei ist klar, dass unter dieser Politik am meisten jene leiden werden, die von Merkel so gerne als ‚die, die schon länger hier leben‘ umschrieben werden, um ja nicht das Wort ‚Deutsche‘ in den Mund zu nehmen. Sonderrechte für Migranten aller Couleur wird dann das Gebot sein, bei wachsendem Souveränitätsverlust der einheimischen Deutschen.“

Nolte impliziert hier eine prinzipielle Unvereinbarkeit zwischen Zuwanderern und einheimischer Bevölkerung, die pauschal unter Zuwanderung „leiden“ müsse.[627]

Der Topos eines (großen) Bevölkerungsaustauschs fußt demnach nicht nur auf einem ethnisch-homogenen Volksbegriff, der mit der Menschenwürdegarantie des Art. 1 GG nicht vereinbar ist, da er die Menschenwürde derjenigen missachtet, die nicht diesem Volksbegriff unterfallen. Zusätzlich ist ihm die verschwörungstheoretische Grundidee immanent, dass dieser Austausch von fremden Mächten gezielt vorangetrieben werde, um die autochthonen Deutschen durch andere Ethnien zu verdrängen oder zu marginalisieren. Dies wird in der Aussage des damaligen JA-Landesvorsitzenden in Sachsen, Matthias Scholz, offenbar, der auf einer Kundgebung am 24. März 2018 in Dresden Noltes Auffassung, nach der die Kultur und Identität des deutschen Volkes von ihm feindlich gesonnenen Kräften niedergezwungen werde solle, mit folgenden Worten teilt:

„Doch die Multikulti-Kriminalität ist nur ein Symptom, ein Symptom einer falschen Ideologie der Selbstaufgabe. Die Auswüchse der 68er haben unter dem Schleier der Gleichberechtigung ihren krankhaften Geist der Gleichmacherei Stück für Stück in den Geist unseres Volkes gesät. Dem Volk wird quasi von klein auf eingetrichtert, dass es gar nicht existiert. Unsere geliebte Kultur, mit all unserer Tradition und Werten soll belanglos und schlecht gemacht werden. Mit Gendermüll und Deutschlandhass soll mit aller Gewalt unsere Identität zermürbt werden. Doch wir wehren uns gegen den feuchten Traum von Claudia Roth, unser Volk gegen eine Horde von identitätsleeren Konsumenten auszutauschen. [Applaus][628]

Auch ohne Bezug auf einen vermeintlichen „großen Austausch“ des deutschen Volkes wird in Äußerungen der Jungen Alternative wiederkehrend dessen Untergang prophezeit. In einem Facebook-Post vom 2. April 2018 schrieb etwa die Junge Alternative Niedersachsen:

„Und die, die angeblich so wertvoll sind für unsere Kultur und unsere Zukunft und die in Millionenstärke illegal in unser Land gelockt werden, werden nicht unsere Rettung, sondern unser Untergang sein. alle Lügen werden auffliegen. Hoffentlich wird es dann nicht zu spät für unsere Heimat sein. Merkel muss weg!“[629]

Am 10. März 2018 äußerte sich die niedersächsische JA in ähnlich völkischer Manier auf Facebook:

„Die Alt-Parteien, die auf Teufel komm raus alles tun, um aus Deutschland ein multi-kulturelles, ein multi-ethnisches Land zu machen, werden wissen, dass es kein Land auf dieser Welt gibt, bei dem dies nicht in einer Katastrophe geendet hätte. Wie in dem Artikel beschrieben, haben wir bereits eine Staatskrise. Mit den richtigen Leuten können wir sie noch überwinden und unser Land für uns zurückgewinnen.“[630]

Bei einer Demonstration in Pirna am 17. Februar 2017 hielt Julien Wiesemann von der Jungen Alternative Sachsen eine Rede, in der er erklärte:

„Diese Menschen haben eine andere Kultur und deren Kultur ist völlig inkompatibel mit der unsrigen, sie sind miteinander nicht vereinbar. Und das Schlimme ist, dass genau diese Entwicklung der Zuwanderung uns in einer Zeit trifft, in der sich Deutschland, in der weite Teile der Gesellschaft sich eigentlich fast selbst aufgegeben haben. […] Wir betreiben eine Politik für Minderheiten, aber nicht mehr für die große Mehrheit unseres Volkes und genau deswegen ist es so gefährlich, dass eben Menschen aus einem anderen Kulturkreis hier einwandern, die versuchen, ihre Kultur mitzubringen und unsere Kultur aufzulösen.“[631]

Einer der Ansätze, die aus Sicht der Jungen Alternative dazu geeignet sind, den von ihr befürchteten „großen Austausch“ doch noch abzuwenden – oder zumindest zu verlangsamen – wird durch den Kampfbegriff „Festung Europa“ umschrieben. Der Begriff wird seit geraumer Zeit unter anderem von Rechtspopulisten und Rechtsextremisten in Bezug auf eine Abschottungspolitik der Europäischen Union, insbesondere beim Asyl- und Einwanderungsrecht, genutzt. So fand beispielsweise im November 2018 der Nominierungsparteitag der NPD für die Europawahl 2019 unter dem Motto „Festung Europa – Schutzzone Deutschland“ statt. Auch Führungsfunktionäre der Mutterpartei AfD nutzen diesen Begriff, um ihre Forderung nach Schließung der Außengrenzen Europas für Flüchtlinge und das faktische Unterbinden jeglicher außereuropäischer Migrationsströme zu perpetuieren.

So heißt es etwa in einem Facebook-Beitrag der Jungen Alternative Sachsen-Anhalt vom 29. Juni 2018:

„Im Bundeskalifat NRW leben beispielsweise bereits mehr Asylforderer als in ganz Frankreich. Schluss mit ‚europäischen Lösungen‘, die die Massenmigration nach Europa höchstens verlangsamen, wenn überhaupt. Schluss mit Kompromissen, welche keine Probleme lösen, sondern diese nur späteren Generationen aufbürden. Festung Europa jetzt!“[632]

Anlässlich des islamistischen Terroranschlags in Barcelona im August 2017 schrieb der Berliner JA-Landesverband auf seiner Facebook-Seite entsprechend:

„13 Menschenleben wurden erneut auf dem Altar des Multikulturalismus den Götzen einer grenzenlosen Welt geopfert. […] Unsere Wut richtet sich gegen die Attentäter wie auch gegen die Aktionäre des Terrors – gegen unsere Staatschefs – die den Terror nach Europa locken, die ihn finanzieren und fördern. Wir wissen, wer ihr seid.“

Dazu veröffentlichte sie eine Grafik mit der Aufschrift „Festung Europa JETZT![633]

In vergleichbarer Weise wird der Slogan in Facebook-Beiträgen der JA Bremen vom 18. August 2017[634], der JA Sachsen-Anhalt vom 26. Juli und 12. Juni 2018[635] sowie der JA Rheinland-Pfalz vom 21. August 2018[636] genutzt.

Da sich eine Stärkung der „Festung Europa“ naturgemäß nur auf in der Zukunft liegende Migration auswirken kann, fordert die Junge Alternative unter dem – ebenfalls wiederholt von Teilen der „Neuen Rechten“ genutzten – Leitsatz „Remigration“ zum Handeln hinsichtlich der bereits hier lebenden Migranten auf.

Sollten die obigen Redner mit der Forderung nach einer „Festung Europa“ und einer „Remigration“ intendieren, eine so rigide Migrations- und Abschiebepolitik einzuführen, dass diese auf eine Abschaffung des Art. 16a GG hinausliefe und darauf, Migranten grundsätzlich abschieben zu wollen, unabhängig von der menschenrechtlichen Situation in ihren Herkunftsländern, würde dies die Menschenwürde der Migranten verletzen. Häufig wird mit dem Begriff der „Remigration“ aber auf eine Abschiebung von kriminell in Erscheinung getretenen bzw. illegal in Deutschland aufhältigen Ausländern abgezielt. Im Dezember 2017 bewarb beispielsweise die Junge Alternative Brandenburg auf Facebook eine Demonstration des Vereins „Zukunft Heimat“ in Cottbus und teilte den dazugehörigen Eintrag, in dem es hieß:

„Deshalb fordern wir ein Ende der unkontrollierten Zuwanderung aus Afrika und dem Nahen und Mittleren Osten. Deshalb fordern wir den Stopp der mehrsprachigen Werbung für die Immigration. Deshalb fordern wir, den Familiennachzug für Ausländer mit subsidiärem Schutz auf Dauer auszuschließen. Deshalb fordern wir die Remigration straffällig gewordenen Ausländer und abgelehnter Asylbewerber.“[637]

Die Forderung nach einer „Remigration“ straffällig gewordener Ausländer und abgelehnter Asylbewerber geht nicht über den aktuell gültigen Rechtsrahmen hinaus, da auch nach derzeitiger Rechtslage diejenigen Ausländer abgeschoben werden können, die eine schwere Straftat begehen (§ 53 Abs. 1 AufenthG) sowie diejenigen, deren Asylantrag abgelehnt worden ist (§ 50 Abs. 1 AufenthG). Während in einigen Verlautbarungen der Jungen Alternative zumindest ein Bezug zwischen Abschiebungen und konkret durch Migranten begangene Straf- bzw. Gewalttaten angedeutet wird, wie etwa in einem Facebook-Post der JA Bremen anlässlich einer terroristischen Gewalttat im belgischen Lüttich am 29. Mai 2018, als sie lediglich „Mehr Remigration wagen!“[638]forderte, fehlt in vielen Beiträgen eine Einschränkung der Abschiebungsforderung auf Ausländer, die schwere Straftaten begangen haben.

Auf dem offiziellen Twitter-Kanal der JA Hessen wurde beispielsweise wiederholt eine „Remigration“ von Ausländern aus Deutschland gefordert und in diesem Zusammenhang die entsprechenden Hashtags „#Remigration“ und „#Umvolkung“ verwendet.[639]

Ähnlich äußerte sich der Bremer JA-Vorsitzende Robert Teske am 15. Februar 2017 auf seinem Twitter-Profil, als er eine „Remigration“ forderte und gegen den „große[n] Austausch“ agitierte.[640]

In einem Facebook-Post vom 8. November 2017 forderte der JA-Bundesverband pauschal die Durchführung von „Massenabschiebungen“:

„Wir brauchen Abschiebungen! […] Unser stellvertretender Bundesvorsitzender Reimond Hoffmann sagt deshalb: ‚Der Bundestag ist nun in Verantwortung – er muss die gesetzlichen Voraussetzungen schaffen um Massenabschiebungen durchzuführen. Er hat sich von der Bundesregierung während der Asylkatastrophe umgehen lassen und muss nun die Initiative ergreifen. Wer mal das Wort Joggerin und die Täterbeschreibungen bei einer Suchmaschine eintippt, der weiß was los ist. Es müssen dringend alle Mittel zur Remigration ergriffen werden, um Recht und Gesetz durchzusetzen.‘“[641]

In das gleiche Horn stößt die Junge Alternative Bremen in einem Facebook-Post vom 2. Mai 2017, in dem sie Migranten als „Invasoren“ bezeichnet und Abschiebung und „Remigration“ krimineller Migranten fordert:

„Weitere, trauriges Puzzlestück zur Realität im Jahre 2018. Die Polizei muss kapitulieren vor den Invasoren, die uns als wertvoll verkauft werden. In den Heimatländern mindestens gesellschaftlicher Bodensatz, im Aufnahmeland nicht nur nutzlos, sondern kriminell . #abschieben #remigration“[642]

Da sich die obigen Remigrations-Forderungen aber ebenfalls auf „kriminell [e] Ausländer beziehen, und keine pauschale Abschiebung aller Migranten gefordert wird, liegt hier kein Menschenwürdeverstoß vor.

In besonderem Maße auffällig ist, dass die Junge Alternative – beruhend auf ihrem oben bereits dargelegten ethnischen Volksverständnis – außer Stande zu sein scheint, eine Integration von zugewanderten Menschen für möglich, geschweige denn für erstrebenswert zu halten. Die Lösungsansätze für gesellschaftliche Probleme werden in der migrationspolitischen Abschottung Deutschlands und der Rückführung der hier lebenden Ausländer gesehen. So schreibt der JA-Bundesverband etwa am 8. Dezember 2017 in einem Facebook-Eintrag pauschal:

„Wir fordern Remigration, statt Integration.“[643]

Vereinzelt wird innerhalb der Jungen Alternative immerhin die Möglichkeit eines Verbleibs von Ausländern in Deutschland gesehen; allerdings nur dann, wenn der JA-Forderung „Unser Land, unsere Regeln!“ vollumfänglich nachgegangen wird und man sich „erfolgreich assimiliert“. So schreibt die JA Saarland auf Facebook:

„Jeder Migrant oder Einwanderer, dem wir ein dauerhaftes Bleiberecht zugestehen, hat eine Bringschuld, sich seiner neuen Heimat und der deutschen Leitkultur anzupassen, nicht umgekehrt. Die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung darf nur derjenige erhalten, an dessen dauerhaft erfolgreicher Assimilation und Loyalität zu seiner neuen Heimat keine Zweifel bestehen.“[644]

Aus den Aussagen von Funktionären und Organisationseinheiten der JA lässt sich das Idealbild eines ethnisch-homogenen Deutschlands ableiten, dessen Verteidigung gegen massenhafte Migration sich die JA zur Kernaufgabe ihrer politischen Agitation gemacht zu haben scheint. Eine ethnisch homogene Konzeption des Staatsangehörigkeitsrechts würde auf den Ausschluss ethnischer Nichtdeutscher von der grundsätzlichen Möglichkeit, eingebürgert zu werden, hinauslaufen. Diese Ungleichbehandlung aufgrund von Herkunft oder Ethnie ist mit dem Kern der Menschenwürdegarantie nicht vereinbar, sodass sich aus diesem völkischen Staatsverständnis, das sich wie ein roter Faden durch zahlreichen Aussagen der JA zieht, ein Verstoß gegen Art. 1 Abs. 1 GG ergibt. allerdings finden sich sowohl im Grundsatzprogramm der JA als auch in den Aussagen von Parteiuntergliederungen – wie hier der JA Saarland – Hinweise darauf, dass eine Einbürgerung auch für nicht ethnisch Deutsche möglich sein kann, solange der „Migrant oder Einwanderer“ einen Prozess „dauerhaft erfolgreicher Assimilation“ durchlaufen hat. Diese Forderung nach Assimilation, die sich ebenfalls bereits im „Deutschlandplan“ der JA finden lässt, könnte jedenfalls dann verfassungsschutzrelevant sein, wenn mit einer Assimilierung z. B. gefordert würde, dass Migranten aus muslimischen Ländern ihre Religionsausübung de facto vollkommen aufgeben müssten. Anzeichen hierfür finden sich im folgenden Kapitel zu fremden- und minderheitenfeindlichen Aussagen/Positionen in der Jungen Alternative, in denen postuliert wird, der Islam gehöre nicht zu Deutschland.

Die Themen „Migration“ und „Flüchtlinge“ stellen für die Junge Alternative den zentralen Aspekt ihres politischen und ideologischen Denkens dar. In ihren Äußerungen und Verlautbarungen wird ganz überwiegend auf eine reflektierte Herangehensweise an diese wichtigen gesellschaftlichen Themen verzichtet. Vielmehr werden Flüchtlinge und andere Migranten pauschal verunglimpft. Insbesondere in den sozialen Medien werden Flüchtlinge verächtlich gemacht und in der Folge als minderwertig und vor allem als kriminell herabgewürdigt.

So bezeichnete etwa die Junge Alternative Freiburg – mit Blick auf einen Fall sexuellen Missbrauchs – in einem ihrer Facebook-Posts im Januar 2018 Flüchtlinge als „unzivilisierte, triebmotivierte Invasoren“, die sich „unkontrolliert und in Massen durch unser Land“ bewegten und dort „ihr Unwesen“ trieben.[645]

Der Begriff der Invasion wird ebenso durch die JA Sachsen-Anhalt aufgegriffen, als sie am 15. November 2017 einen Artikel der Initiative „Ein Prozent“[646] zum Thema Familiennachzug auf ihrem Facebook-Profil teilte. Dazu schrieb die JA:

„Die Invasion geht munter weiter!“[647]

Im August 2016 veröffentlichte der damalige JA-Bundesvorsitzende Frohnmaier auf Facebook ein Interview, welches er dem neurechten Magazin „Blaue Narzisse“ gegeben hatte. Darin hieß es zu Flüchtlingen pauschal diffamierend:

„Unsere Generation wird am meisten darunter leiden, dass Merkel dieses Land gerade mit dem Lumpenproletariat Afrikas und des Orients überschwemmt. Deshalb wird auch die Frage der Rückführung dieser Menschen eine existentielle für unsere Heimat werden.“[648]

In der Bewertung eines Artikels zu Äußerungen der Integrationsbeauftragten Aydan Özoğuz unterstellte die JA Sachsen-Anhalt unter anderem eine „kulturbedingte Gewaltausübung“ durch Ausländer:

„Welche Frechheit und gottverdammter Hohn es ist, wenn eine Ministerin, welche Ausländer in Deutschland integrieren sollte, die Existenz einer deutschen Kultur verneint, das spottet jeder Beschreibung. Worin sie sich denn integrieren, wenn es keine deutsche Kultur gibt? Die Antwort darauf kann ja nur sein, dass diese sich nicht zu integrieren brauchen, sondern hier jeder im menschlichen Miteinander tun und lassen kann, was einem grade in den Kram passt. Ehrenmorde, Erniedrigung der Frau, kulturbedingte Gewaltausübung, Verdrängung der angestammten Bevölkerung alles inklusive und überhaupt nicht weiter wild, wie es scheint.“[649]

Generell wird Flüchtlingen und anderen Zuwanderern seitens der Jungen Alternative ein übermäßiger Hang zu kriminellem Verhalten vorgeworfen. Insbesondere von Ausländern begangene Sexual- und Gewaltverbrechen versucht die JA durch polemisierende Übertreibungen für ihre Zwecke zu instrumentalisieren und Ängste in der Bevölkerung zu schüren.

So erklärte der Landesvorsitzende der JA Berlin, David Eckert, bei einer Wahlkampfveranstaltung im November 2016 in Bielefeld:

„Die Kriminalitätsstatistiken bestätigen, dass die Verbrechen seit der unkontrollierten Grenzöffnung dramatisch angestiegen sind. […] Deutschlands Straßen verkommen zum Freiluft-Bordell für eingewanderte Vergewaltiger, und die Politik schaut tatenlos weg, meine Damen und Herren. Ein Skandal!“[650]

In einem Beitrag vom 17. Juli 2017 hieß es seitens der JA Sachsen-Anhalt ähnlich:

„Sexuelle Belästigungen, Mob-Gewalt, Übergriffe auf Personen und Beschädigungen von Gegenstände ohne Ende. Schöne neue Welt, dieses bunte Einwandererparadies.“[651]

ebenfalls am 17. Juli 2017 forderte der JA-Bundesverband in einem Facebook-Eintrag die Einführung einer „Verabschiedungskultur statt Vergewaltigungskultur“:

„Köln 2.0 in der schwäbischen Provinz – Verabschiedungskultur statt Vergewaltigungskultur nötig! […] Die Kölner Silvesternacht wiederholt sich jetzt in Schorndorf auf einem Volksfest: […] 1000 Jugendliche und junge Erwachsene zum ‚Großteil mit Migrationshintergrund‘ machen Randale – die Polizei muss Kräfte aus verschiedenen Kreisen zusammenziehen. […] Unser stellvertretender JA-Bundesvorsitzender Reimond Hoffmann sagt dazu: Die Menschen, die herkommen um zu randalieren, zu belästigen, zu überfallen und Banden zu bilden müssen konsequent in ihre Heimat gebracht werden: Verabschiedungskultur statt Vergewaltigungskultur also.“[652]

In der Jungen Alternative findet auch die Metapher der „Messermigration“ weite Verbreitung, bei der in sprachlicher Anlehnung an den Terminus „Massenmigration“ Flüchtlingen in ihrer Gesamtheit eine erhöhte Gewalttätigkeit zugeschrieben wird. Im Vorfeld einer Demonstration in Chemnitz schrieb der Berliner JA-Landesverband beispielsweise am 27. August 2018 auf Facebook:

„Chemnitz wird heute zur Frontstadt. Es gilt FRIEDLICH zu zeigen, dass wir uns nicht länger alles gefallen lassen. Wir erwarten von der Politik JETZT konkrete Maßnahmen, um Deutsche vor Messermigranten zu schützen!“[653]

In einem Eintrag vom 28. Dezember 2017 hieß es beim Bundesverband der JA entsprechend:

„Mörder in Kandel war ‚15-jähriger‘ Asylbewerber vermeintlich aus Afghanistan. Früher hat man Männer, die ins Land kommen um zu morden, Angreifer oder Besatzer genannt. Heute sind sie ‚Flüchtlinge‘ und man glaubt ihnen alle Angaben.“[654]

Am 12. Januar 2018 bezeichnet die JA Brandenburg die „Masseneinwanderung“ von Flüchtlingen in einem Facebook-Post verunglimpfend als „Import des Todes[655]:

Besonders auffällig ist das stellenweise gänzlich unreflektierte, wenn nicht gar absichtliche Aufgreifen von unbestätigten, aber in das Weltbild der JA passenden Sachverhalten aus dem Internet. In einem Facebook-Post vom 25. Februar 2018 schürte der JA-Kreisverband Kurpfalz massiv Ängste gegen Zuwanderer:

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Auf die kritische Nachfrage eines Users, ob der Sachverhalt durch eine quelle zu belegen sei, antwortete die JA Kurpfalz ausweichend:

„Unsere Abonnenten sind idR selbstständig genug die Informationen selber zu validieren. Wir sind nun mal keine linke Partei, die ihren Fans alles Häppchenweise vorkaut.“[656]

Allen oben zitierten Aussagen ist gemein, dass Flüchtlinge bzw. Migranten in ihrer Gesamtheit in pauschalisierender Weise abgewertet werden. Durch die Beschreibung als „Lumpenproletariat“ werden sie auf die gesellschaftlich tiefste Stufe eingeordnet, als kriminell, gewalttätig, frauenverachtend, moralisch verkommen und sexuell triebgesteuert kategorisiert mit dem Ziel, Ängste und Vorurteile gegen Migranten in der Bevölkerung zu schüren. Diese abschätzige Verbalkritik an einer Bevölkerungsgruppe führt dann zu einem Verstoß gegen die Menschenwürde des Einzelnen, wenn der negativen Zuschreibung auch faktische rechtliche Nachteile für eine bestimmte Bevölkerungsgruppe folgen.

So forderte z. B. der damalige JA-Bundesvorsitzende Markus Frohnmaier im Juli 2017 als mögliche Reaktion des Staates auf die vermeintliche Gefährdung durch Flüchtlinge eine pauschale Ausgangssperre für alle männlichen Asylbewerber unter 50 Jahren:

„Wir haben daneben generell ein Problem mit sich zusammenrottenden Mobs aus jungen männlichen Asylbewerbern, die Straftaten begehen. Das wissen wir eigentlich seit den massenhaften sexuellen Übergriffen auf der Kölner Domplatte und haben es nun erneut in Böblingen vor Augen geführt bekommen. Ich fordere deshalb eine generelle Ausgangssperre für männliche Asylbewerber im Alter unter 50 Jahren ab 20.00 Uhr.“[657]

Moralische oder rechtliche Bedenken angesichts dieser massiven Ungleichbehandlung und kategorischen Vorverdächtigung von Flüchtlingen scheinen weder beim Autor noch beim Bundesverband der JA zu existieren. Im Gegenteil: diese Forderung findet sich bereits im JA-Grundsatzprogramm, dem „Deutschlandplan“ (C II 1.2), in dem sogar noch pauschaler eine nächtliche Ausgangssperre für alle männlichen Flüchtlinge gefordert wird, um „die Sicherheit für die Bevölkerung und vor allem der Frauen in Deutschland zu erhöhen“.[658]

Mit diesen konkreten Forderungen nach einer nächtlichen Ausgangssperre für Flüchtlinge lässt die JA ihren pauschalisierenden Verunglimpfungen von Flüchtlingen ein politisch bestimmtes, ziel- und zweckgerichtetes Verhalten folgen, das einen tatsächlichen Anhaltspunkt für einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot des Art. 1 GG sowie den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG darstellt.

Analog zu der im vorangegangen Abschnitt beschriebenen generellen Agitation gegen Migranten und Flüchtlinge unterstellt die Junge Alternative insbesondere Muslimen pauschal eine Neigung zur Begehung von Straftaten, insbesondere von Sexualstraftaten.

Am 20. September 2017 hielt Thorsten Weiß, AfD-Abgeordneter in Berlin und zum damaligen Zeitpunkt Berliner JA-Landesvorsitzender, in Erfurt eine Wahlkampfrede, in der er Muslime auf ihre vermeintlichen Merkmale Gewalt, Kriminalität, Integrationsunwilligkeit sowie Sozial- und Bildungsferne reduziert:

„Und wir müssen leider feststellen, dass dieser massenhafte Zustrom von Migranten aus vornehmlich muslimischen Ländern unser Vaterland nachhaltig verändern wird – und das leider nicht zum Besseren. […] Aber das ist ja nicht alles, denn unlängst fügte diese Dame [Aydan Özoğuz] noch hinzu, ohne den Islam wäre es langweilig in diesem Land. Stimmt, liebe Freunde, was uns alles fehlen würde, die ganzen Ehrenmorde, die blutigen Anschläge, die Messerstechereien und Vergewaltigungen. […] Und aus diesem Grund finden Integrationsgipfel hierzulande auch nicht für Zuwanderer an sich, sondern für Zuwandrer muslimischer Abstammung statt. Und es gibt innerhalb der großen Gruppe der Muslime in Deutschland eine immer weiter wachsende Schar von Alimentierten, an Arbeit und Teilnahme am Leben in diesem Land Nichtinteressierten, Schulabbrechern, Unqualifizierten, kriminellen, von den Islamisten mal ganz zu schweigen.“[659]

Die Junge Alternative Thüringen schrieb am 2. Januar 2018 auf Facebook in Bezug auf den Polizeieinsatz an Silvester 2017/2018 in Köln sowie ein mittlerweile eingestelltes Ermittlungsverfahren gegen die AfD-Fraktionsvize Beatrix von Storch wegen Volksverhetzung:

„Wir freuen uns, dass das Kölner Polizeipräsidium offensichtlich noch genügend Zeit hat, eine Politikerin anzuzeigen, während 1400 Kollegen den ganzen Abend genau damit beschäftigt waren, eben jene muslimischen gruppenvergewaltigenden Männerhorden davon abzuhalten, die Schandtaten von vor zwei Jahren zu wiederholen. […] Ob die Äußerungen von Frau Storch volksverhetzend waren, muss jetzt ein Gericht entscheiden und nicht die Polizei. Und wenn das Gericht den Fall objektiv behandelt, dann wird es feststellen, dass es in der Vergangenheit sehr wohl ‚barbarische, muslimische, gruppenvergewaltigende Männerhorden‘ gegeben hat und diese dieses Jahr Berichten zufolge nur durch ein riesiges Polizeiaufgebot unter Kontrolle gebracht werden konnten.“[660]

Die oben zitierten Aussagen dienen dazu, eine muslimkritische bis muslimfeindliche Stimmung innerhalb der Gesellschaft zu erzeugen und Vorurteile gegen den Islam als Religionsgemeinschaft zu schüren. Tatsächliche Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung ergeben sich aus diesen Aussagen aber nur, wenn Muslimen als Folge der Zuschreibung negativer Eigenschaften auch ein minderwertiger oder untergeordneter Status zugesprochen wird oder aus einer vermeintlichen Inkompatibilität des Islam mit Deutschland gefolgert würde, dass man Muslime aus Deutschland abschiebt und ihre Religionsausübung verbietet.

Es finden sich bei der Jungen Alternative deutliche Aussagen, die den Islam als generell inkompatibel mit der deutschen Gesellschaft bezeichnen. So wird dem Islam beispielsweise pauschal die Absicht zur „Eroberung der Welt“[661] unterstellt. In diesem Zusammenhang greift die Junge Alternative gerne auf die Floskel der „Islamisierung“ Deutschlands zurück, wie hier am Beispiel der JA Bremen am 26. Juni 2018[662]:

ebenfalls durch die JA Bremen wurde am 13. Juli 2018 auf Facebook der folgende Beitrag veröffentlicht:

„Wir lassen Bremen nicht islamisieren. Reconquista der Heimat – in jedem Stadtbezirk.“

Als „Reconquista“ bezeichnet man gemeinhin die historische Rückeroberung der südiberischen Gebiete (Andalusien) im Zeitraum zwischen dem 8. und 15. Jahrhundert und die Zurückdrängung des muslimischen Einflussbereichs in Europa. Jener Prozess dient neurechten Gruppierungen, insbesondere aber der „Identitären Bewegung Deutschland“ (IBD), als begriffliches Vorbild und wird entsprechend umgedeutet, in die heutigen Verhältnisse übertragen und ein Konnex zur geforderten Zurückdrängung des Islam in Europa hergestellt.

Dazu passend teilte die JA Bremen einen Eintrag der AfD Bremen, in dem postuliert wird, der Islam gehöre nicht zu Deutschland und nicht zu Bremen, und in dem Moscheen als „Herrschaftssymbole des Islam“ in deutschen Städten konsequent abgelehnt werden:

„Keine Moscheen in unserer Stadt! Während in der Türkei und im gesamten Nahen Osten die Christen immer mehr zur unterdrückten Minderheit werden, nimmt Bremen wieder einmal eine Vorreiterrolle in der fortschreitenden Islamisierung Deutschlands ein. Symbolisch steht der Bau der Moschee für die extreme Expansion der islamischen Religion, welche durch die Aufnahme von Millionen Migranten seit der Grenzöffnung im Jahr 2015 nochmals extrem beschleunigt wurde. […] Wir stellen dem entgegen:

1. Der Islam gehört nicht zu Deutschland und nicht zu Bremen!

2. Wir wollen keine Islamisierung unserer Gesellschaft!

3. Stadtbildprägende Moscheen als Herrschaftssymbole des Islams lehnen wir konsequent ab!“[663]

Die Junge Alternative Mecklenburg-Vorpommern unterstützte diesbezüglich eine Demonstration gegen eine Moschee in Rostock und richtete sich mit einem entsprechenden Facebook-Post gegen den Bau einer Moschee an der Ostsee:

„Wir sorgen dafür das keine Ruhe einkehrt in der heimlich Moscheen genehmigt werden können. […] Wir kommen wieder – Keine Moschee an der Ostsee.“[664]

Die Forderung nach einer Einschränkung von Moscheebauprojekten berührt die durch Art. 4 GG verbriefte Religionsfreiheit von Muslimen, unterfällt nach der Rechtsprechung des BVerfG im NPD-Urteil[665] aber nicht dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Da die Religionsfreiheit aber unmittelbarer Ausfluss des in Art. 1 I GG für unantastbar erklärten Prinzips der Menschenwürde ist, muss ein Menschenwürdeverstoß dann bejaht werden, wenn die Religionsausübung de facto unmöglich wäre. Die Einschränkung von (weiteren) Moscheebauprojekten kann nicht als ein De-facto-Verbot der Religionsausübung angesehen werden, da muslimischen Gläubigen grundsätzlich weiterhin Moscheen und Gebetsräume zur Verfügung stehen.

In einem Facebook-Beitrag vom 4. Februar 2018 nannte die Junge Alternative Berlin den Islam eine Gefahr für die freie Gesellschaft und fordert einen „Kampf gegen den Islam“:

„Syrer schlägt am U-Bahnhof Hermannplatz in Neukölln einen 28-Jährigen wegen seiner Sexualität zusammen. Dazu unser Landesvorsitzender David Eckert: ‚Wer unsere freie Gesellschaft ablehnt, darf nicht erwarten, Teil von ihr zu werden. Der Islam gibt eine vermeintliche Legitimationsgrundlage für Schwulenhass. Deswegen ist der Kampf für Freiheit ein Kampf gegen den Islam.“[666]

André Ufer von der Jungen Alternative in Dresden sprach am 24. März 2018 bei einer Demonstration in Dresden über das Verhältnis der AfD zum Islam. Dabei sprach Ufer dem Islam pauschal ab, mit dem Grundgesetz vereinbar zu sein, und bezeichnet die islamische Religion folglich als verfassungswidrig:

„Die AfD ist die einzige Partei, die ganz klar sagt, der Islam ist nicht mit unserem Grundgesetz vereinbar, der Islam gehört nicht zu Deutschland.“[667]

Zwei Monate zuvor schrieb die JA Dresden diesbezüglich bereits auf Facebook:

„Man kann es nicht oft genug betonen. Der Islam gehört nicht zu Deutschland!“[668]

In den oben zitierten Verlautbarungen der JA, die gleichlautend auch wiederholt von Führungsfunktionären der Mutterpartei AfD geäußert werden, wird die in der JA weit verbreitete Ansicht formuliert, dass der Islam nicht zu Deutschland und nicht zu Europa gehöre und mithin zu bekämpfen sei. In welcher Form die Bekämpfung des Islam stattfinden soll und welche konkret formulierten Rechtsfolgen an die festgestellte Nichtzugehörigkeit des Islam zu Deutschland geknüpft werden, wird von den Funktionären und Organisationseinheiten der JA oftmals offen gelassen.

Die JA Sachsen pflichtete allerdings in einem Kommentar der Aussage der JA Dresden, der Islam gehöre „nicht zu Deutschland[669], bei und formulierte eine konkrete Rechtsfolge:

„Der Islam gehört nicht zu Deutschland! Deshalb sollte es auch keine weitere muslimische Zuwanderung nach Deutschland geben.“[670]

Hier wird mithin konkret gefordert, allen Muslimen aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit die Zuwanderung nach Deutschland zu verwehren, unabhängig von ihrem Asyl- und Flüchtlingsstatus. Diese Ungleichbehandlung von Muslimen stellt einen tatsächlichen Anhaltspunkt für einen Verstoß gegen die Menschenwürdegarantie aus Art. 1 I GG dar.

In einem Facebook-Beitrag vom 15. Juli 2016 bezeichnete der damalige JA-Bundesvorsitzende Markus Frohnmaier nach Europa kommende Muslime pauschal als „potenzielles Sicherheitsrisiko“:

„Nach Europa kommende Muslime sind spätestens jetzt ein potentielles Sicherheitsrisiko. Für die nächsten Jahre darf es deshalb keinen einzigen ausländischen Muslim geben, der nach Europa kommt. Die zunehmende Islamisierung und Terrorisierung des Abendlandes muss beendet werden.“[671]

Muslime, die keine EU-Bürger seien, sollten deshalb „an den EU-Außengrenzen abgewiesen werden.“[672] Auch von Frohnmaier wird somit an eine postulierte Gefährdung durch Muslime eine konkrete Forderung – die Abweisung aller Muslime, die nicht EU-Bürger sind, an den EU-Außengrenzen – geknüpft, die eine Ungleichbehandlung von Muslimen aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit zur Folge hätte und damit gegen die Menschenwürdegarantie des Art. 1 GG verstieße.

Ähnlich agitierte die Jungen Alternative Brandenburg am 16. Oktober 2018 auf Facebook in islamfeindlicher Weise:

„Islamisierung Europas findet statt! […] Der Islam ist eine gewaltbereite politische Ideologie, der sich alle Demokraten entschieden in den Weg stellen müssen. Darum sagen wir als Junge Alternative Brandenburg auch ganz klar: Der Islam gehört weder zu Deutschland noch zum freiheitlichen Europa!“[673]

In der zitierten Aussage unterscheidet die JA Brandenburg nicht zwischen den verschiedenen Strömungen innerhalb des Islam – religiöser und politischer Islam – und setzt Islam mit Islamismus gleich. In die gleiche Richtung zielte ein Beitrag der Jungen Alternative Berlin anlässlich eines terroristischen Anschlags am 3. Juni 2017 in London, in dem eine Grafik mit der Aufschrift „Europa blutet. Stoppt den Islam!“ veröffentlicht und damit suggeriert wurde, der Islam als Religionsgemeinschaft sei für den terroristischen Anschlag verantwortlich.[674] Die saarländische JA teilte den Beitrag am selben Tag auf ihrem Facebook-Profil.[675] Diese Gleichsetzung von Islam und Islamismus wurde ebenfalls durch die JA Baden-Württemberg vorgenommen, hier in Reaktion auf den Terroranschlag in Barcelona vom 17. August 2017:

„Diesmal hat es Barcelona getroffen. Die Religion des Friedens hat wieder einmal ihr wahres Gesicht gezeigt, welches bei genauerem Hinsehen plötzlich gar nicht mehr so friedfertig zu sein scheint. […] Zumindest scheint sich bezüglich der Schlagzeile ‚Fahrzeug rast in Menschenmenge und tötet unschuldige Europäer‘ dieser Tage ein islamisches Monopol gebildet zu haben, das sich außerhalb jedweder Konkurrenz etabliert zu haben scheint. […] Wieder einmal Menschen, die hier vorgaben ihre neue Heimat gefunden zu haben, nur um sich am jeweiligen Volk mit solch einer Bluttat zu revanchieren.“[676]

In dem dazugehörigen Bild wurden die Opfer des Anschlags in diffamierender Art und Weise beschuldigt, zu ihrem Schicksal selbst beigetragen zu haben.

Der JA-Bundesverband erklärte am 28. November 2017 auf seiner Facebook-Seite:

„Deutschland braucht die Betonklötze an den Grenzen, nicht in den Vorgärten und an den Weihnachtsmärkten! […] Unser stellvertretender Bundesvorsitzender Reimond Hoffmann hierzu: ‚Diese Betonklötze werden komplett falsch eingesetzt. Wir haben das Material und das Werkzeug, also stellen wir die Betonklötze an die Grenzen der Bundesrepublik. Hier sorgen sie dafür, dass Terror verhindert wird und Recht eingehalten wird. Zusätzlich können wir die Schrottbusse vom Brandenburger Tor dazu wiederverwenden um Terroristen und Gefährder wieder in ihre Heimat zu fahren. Wir schaffen das!“

Auf den Kommentar eines Facebook-Users antwortete die JA folgendermaßen:

„Wir wissen ja, dass viele glauben, dass LKWs und Busse von selbst in Weihnachtsmärkte und öffentliche andere Veranstaltungen fahren und Menschen ermorden, tatsächlich sind es meist Moslems, geprägt vom Islam.“[677]

In besonderem Maße islamfeindlich zeigte sich die Junge Alternative Essen in einem Beitrag vom 15. März 2018 mit einer breiten Liste an vermeintlichen „Negativmerkmalen“ des Islam:

„Der Islam gehört zu? Na gut, dann gehören Kinderehe, Antisemitismus, Frauenfeindlichkeit, Christenfeindlichkeit, Züchtigung, Kopftuch, Hidjab, Burka, Steinigung, Scharia, Homophobie auch dazu. Wenn man A sagt, muss man auch B sagen, liebe Sozialromantiker.“[678]

Noch weiter ging der Berliner JA-Landesvorsitzende David Eckert, als er am 22. August 2018 sowohl auf der Facebook-Seite als auch auf der Website des Berliner JA-Landesverbands die gleichlautende Kommentierung einer Pressemeldung zu einer öffentlichkeitswirksamen Gewalttat durch einen Zuwanderer veröffentlichte:

„Abdulla (bezeichnet sich als ‚Musterflüchtling‘): ‚Der Beschuldigte kennt es aus seiner Kultur so, dass Konflikte mit dem Messer ausgetragen werden.‘ Und: ‚dass sein Verhalten nach den religiösen Anforderungen nicht zu beanstanden war und begreift nicht, weshalb er in Haft sitzen muss.‘ -> gibt zwei Optionen: 1) Wir passen uns Abdulla’s Kultur an und stechen künftig selber zu. 2) Wir schicken Abdulla und seine Dreckskultur dahin zurück, wo sie hergekommen sind.“[679]

Die JA propagiert flächendeckend ein islamfeindliches, auf pauschalisierende Abwertung aller Muslime gründendes Gesellschaftsbild, das mit einer kulturellen Inkompatibilität des Islam mit der deutschen Kultur, einer rückständigen Religionsauslegung, mit Sicherheitsbedenken aufgrund vermeintlich extremistischer Tendenzen im Islam, einer Muslimen unterstellten sexuellen Triebsteuerung und Integrationsunwilligkeit begründet wird. Aus den obigen Begründungen wird vielfach innerhalb der JA geschlussfolgert, dass der Islam nicht zu Deutschland und zu Europa gehöre. Diese offensichtliche islamfeindliche Haltung begründet an sich noch keine Verfassungsschutzrelevanz. sollte die JA allerdings an die Feststellung, der Islam gehöre nicht zu Deutschland, eine konkrete Rechtsfolge im Sinne eines finalen Handlungselements knüpfen, die Muslime aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit schlechterstellt, lägen tatsächliche Anhaltspunkte für eine Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vor. Logische Folge einer solchen Feststellung wäre ein – oben bereits geforderter – „Kampf gegen den Islam“. Konsequenzen dieser Bekämpfung des Islam finden sich vereinzelt in den oben zitierten Forderungen, die ein Verbot der Zuwanderung von Muslimen und deren Abweisung an den EU-Außengrenzen befürworten. Diese Forderungen verstoßen gegen die Menschenwürdegarantie.

In letzter Konsequenz würde die Forderung nach einem Kampf gegen den Islam in Deutschland auf die Schließung von Moscheen, ein Verbot des Praktizierens des islamischen Glaubens und die Abschiebung von Muslimen aus Deutschland hinauslaufen. Zwar formuliert die JA diese Konsequenzen nicht explizit, in der Gesamtschau bilden aber ihr ethnisch homogenes, völkisches Staatsverständnis, ihre Forderungen nach einer kompletten Assimilierung von Einwanderern, ihre Feststellungen zu einer Nicht-Integrierbarkeit von Muslimen in die deutsche Gesellschaft, die Darstellung von Muslimen als Sicherheitsrisiko und die Gleichsetzung von Islam mit Islamismus Anhaltspunkte dafür, dass die JA eine Rechtlosstellung von Muslimen in Deutschland befürwortet und diese einer die Menschenwürde verletzenden Ungleichbehandlung unterziehen will.

2.2 Demokratieprinzip

In diesem Abschnitt ist zu prüfen, ob und inwiefern die Junge Alternative oder ihre Funktionäre mit ihren Äußerungen und Aktivitäten gegen das Demokratieprinzip verstoßen und sich dadurch Anhaltspunkte für gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen ergeben.

Zu den Grundbedingungen der Demokratie zählt die politische Freiheit und Gleichheit aller Bürgerinnen und Bürger. In ihren unter C II 2.1 bereits dargestellten Äußerungen fordert die JA als Konsequenz eines Kampfes gegen den Islam eine Rechtslosstellung von Muslimen, einschließlich der muslimischen Deutschen, die in letzter Konsequenz dadurch auch vom politischen Willensbildungsprozess ausgeschlossen wären. Darin liegt bereits ein Verstoß gegen das Demokratieprinzip.

Darüber hinaus richtet sich die Agitation der JA mit stellenweise äußerst scharfen Angriffen regelmäßig – teils verallgemeinernd, teils sehr spezifisch – gegen die etablierten Parteien sowie einzelne Politiker.

Im Februar 2017 teilte etwa die JA Sachsen-Anhalt auf Facebook einen Beitrag der JA Dresden, in dem anlässlich einer Protestkundgebung zum Widerstand gegen die herrschende Politik aufgerufen wurde. In diesem Zusammenhang wurde die heutige Situation als vergleichbar mit jener in der ehemaligen DDR dargestellt:

„Richtig so! Demokratischer und friedlicher Widerstand gegen die Politkriminellen ist wie ’89 oberste Staatsbürgerpflicht!“[680]

Robert Teske, Vorsitzender der JA Bremen, teilte am 11. September 2018 einen Beitrag des „Flügels“ auf seinem Facebook-Profil. Darin hieß es:

„Chemnitz zeigt es überdeutlich: Wir leben in einem Unrechtsregime. Während der Staat nicht fähig ist, zu verhindern, dass unsere Landsleute auf offener Straße von vorbestraften, illegalen Einwanderern erstochen werden, schließen sich Systempresse und Kartellparteipolitiker mit den linksextremen Horden der Antifa zusammen. […] Nicht zum ersten Mal, aber in plakativer Deutlichkeit, macht sich das Regime der Altparteien mit antideutschen Straßenbanden gemein, um das eigene Volk zum Schweigen zu bringen.“[681]

Ähnlich pauschal agitierte der JA-Funktionär Matthias Scholz während seiner Rede bei einer Demonstration in Freital am 24. Februar 2017 gegen die etablierten Parteien:

„Die Bundestagswahl wird der Anfang vom Ende des korrupten Parteienfilzes. Lasst uns mit der AfD eine echte Alternative zum Establishment in den Bundestag wählen.“[682]

Die Junge Alternative Brandenburg forderte am 13. November 2017 auf Facebook ganz offensiv eine Beseitigung etablierter Parteien aus dem Landtag:

„Es wird Zeit, dass diese multikultiversoffenen Deutschlandabschaffer aus dem Landtag gefegt werden!“[683]

David Eckert, Berliner JA-Landesvorsitzender, kommentierte am 9. August 2018 eine Meldung über die Zahl ausländischer Kindergeldempfänger. Hierbei bezeichnete er gewählte Parlamentarier als „Feinde“ und nahm mit dem Vergleich der aktuellen politischen Situation mit „Kriegszeiten“ noch eine semantische Verschärfung dieses Vorwurfs vor:

„Deutschland wird in einer Größenordnung ausgeplündert, wie man es nur aus Kriegszeiten kennt. Doch heute sitzt der Feind nicht außerhalb: Wir haben ihn gewählt!“[684]

In der gleichen martialischen Tonart rief die JA Brandenburg in einem Facebook-Beitrag vom 27. August 2018 zum Kampf gegen die „antideutschen Riege in Berlin“ auf:

„Genug ist genug. Schon zu lange haben wir uns zum Spielball rot-grün-schwarzer Experimente machen lassen. Chemnitz ist der letzte traurige Höhepunkt einer ganzen Reihe von Morden, Vergewaltigungen und anderen kriminellen Machenschaften illegaler Migranten gewesen. Zeigt den selbsternannten Eliten jetzt, wer hier das Sagen in diesem Staat hat. Es sind nicht die abgehobenen Politiker der Altparteien, es ist das deutsche Volk! Seid das Sprachrohr der stillen Masse und sagt der antideutschen Riege in Berlin den Kampf an.“[685]

Die Junge Alternative Rosenheim nahm durch einen vermeintlich satirisch gemeinten Beitrag, bei dem bekannte Politiker mit einer dem „Hitlergruß“ ähnelnden Hand- und Armhaltung gezeigt wurden, eine Verächtlichmachung demokratischer Politiker vor und forderte deren Inhaftierung:

„Polizei sucht Neonazis […] Wer kennt diese Personen? […] Es wird Zeit, dass diese Personen eingebuchtet werden!!!“[686]

In besonderem Maße hat die Junge Alternative die amtierende Bundeskanzlerin Angela Merkel als Ziel ihrer verbalen Angriffe ins Auge gefasst.

Große mediale Aufmerksamkeit erregte in diesem Zusammenhang die JA Brandenburg durch den Verkauf von T-Shirts mit dem Aufdruck: „Merkel Jagd Club“. Die Aufschrift bezieht sich auf ein Zitat Alexander Gaulands, der nach Bekanntgabe des Bundestagswahlergebnisses 2017 ankündigte: „Wir werden sie [die künftige Bundesregierung] jagen. Wir werden Frau Merkel oder wen auch immer jagen. Und wir werden uns unser Land und unser Volk zurückholen.“

Neben einem Dackel, der augenscheinlich an das bevorzugte Krawattenmotiv von Gauland erinnern soll, und zwei gekreuzten Pistolen sind auf dem T-Shirt noch Kornblumen zu erkennen. Die Kornblume war zum Ende des 19. Jahrhunderts als „Symbol der deutschen Treue“ das Erkennungszeichen der völkisch-antisemitischen Schönerer-Bewegung in Österreich. Von 1933 bis 1938 war die Kornblume das Erkennungszeichen der österreichischen Nationalsozialisten. Zuletzt sorgten FPÖ-Politiker in Österreich durch das Tragen der Kornblume für einen politischen Skandal. Die ebenfalls aufgedruckte Parole „Wilde verwegene Jagd“ verweist auf das Gedicht „Lützows wilde Jagd“ von Theodor Körner.[687]

Am 17. Juli 2018 teilte die niedersächsische JA auf Facebook einen Beitrag mit dem Titel „Sigmar Gabriel: Trump will Regimewechsel in Deutschland?“ und schrieb dazu in diffamierenden Art und Weise, welche augenscheinlich Assoziationen mit dem Wort „Ferkel“ erzeugen soll:

„Lass den Sturm losbrechen Mr. President und fege das Merkel gleich mit weg!“[688]

In weiteren diffamierenden Beiträgen von JA-Funktionären und -Organisationseinheiten wird Angela Merkel regelmäßig mit Schmähkritik bedacht:

„Irre gewordenen Bundeskanzlerin, welche die Fluttore für kulturfremde Scheinflüchtlinge sperrhagelweit geöffnet hat“[689];

„Kanzlerin der Schande“[690];

„Extremismus-Kanzlerin“[691];

„Deutschen-Hasserin“[692];

#Volksverräter […] #Arbeiterverräter“[693]

„Lügnerin“[694] oder

„festgezeckte Raute des Grauens“[695].

Die zitierten Beiträge gehen über eine – im demokratischen Diskurs selbstverständlich zulässige – Regierungskritik weit hinaus. Durch die perpetuierte Verunglimpfung und Verächtlichmachung der Bundeskanzlerin Angela Merkel und weiterer demokratisch legitimierter Repräsentanten der Regierungsparteien demonstriert die JA eine grundsätzlich systemoppositionelle Haltung, die auf eine Verächtlichmachung des Parlamentarismus hinausläuft. Die Bezeichnung der derzeitigen politischen Verhältnisse als „Unrechtsregime“ und ein Vergleich mit der Situation in der DDR Ende der 1980er Jahre machen die Einstellung der JA deutlich, dass das politische System bekämpft und grundlegend geändert werden müsse. Dabei macht sie keine Aussagen dazu, auf welchem Weg dem Grundsatz der Volkssouveränität Rechnung getragen und die Offenheit des politischen Willensbildungsprozesses gewährleistet werden kann, außer dass sie die AfD als „echte Alternative zum Establishment“ bezeichnet. Dies lässt den Schluss zu, dass die JA Parteien, die sich nicht am ethnisch-homogenen Volksverständnis der AfD ausrichten, die Legitimität abspricht. Im Ergebnis lassen sich daher tatsächliche Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen das Demokratieprinzip annehmen.

Neben den etablierten Parteien im allgemeinen gehört insbesondere die politische Linke zu den bevorzugten Zielen der Diffamierungen der JA. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang die häufige Widerstandsagitation. Die Junge Alternative Berlin beispielsweise erinnerte am 17. Juni 2018 in einem Facebook-Eintrag an den Volksaufstand 1953 in der DDR und schlug dabei eine vermeintliche Brücke zur heutigen politischen Situation:

„Heute gedenken wir den tapferen Helden, die vor 65 Jahren auf die Straße gingen, um sich gegen sozialistische Knechtschaft zu wehren. Dazu unser Landesvorsitzender David Christopher Eckert: ‚Unsere Augen und Ohren sind weit geöffnet, denn Neo-Sozialisten in grün-rotem Gewand versuchen erneut uns ihr Weltbild aufzuzwingen. Auch diesmal wird es ihnen nicht gelingen, wir leisten Widerstand!‘“[696]

In einer beigefügten Grafik forderte die JA:

„1953 – damals wie heute #fightsocialists“[697]

Die JA Sachsen-Anhalt wiederum schrieb – mit einem „Smiley“ versehenen – am 19. März 2017 auf Facebook:

„Jetzt müssen wir nur noch das Bismarck’sche Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie (1878-1890) wieder einführen!“[698]

Obgleich dieser Satz mit einem relativierenden „Smiley“ versehen wurde, so kann in dem Verweis auf ein Parteiverbotsgesetz gegen die Sozialdemokratie aus dem 19. Jahrhundert ein weiterer Anhaltspunkt gesehen werden, welche Einstellungen in der JA gegenüber Parteien vorherrschen, die nicht die gleiche politische Linie wie die AfD vertreten. Besonders problematisch erscheint diese Aussage vor dem Hintergrund, dass die NSDAP im Jahre 1933 die SPD verbot. Dieser Umstand scheint für die JA keiner Erwähnung wert.

Weitaus eindeutiger erklärte der damalige JA-Bundesvorsitzende Markus Frohnmaier in einem Facebook-Eintrag vom 20. Juni 2016, dass die etablierten – linken – Parteien im Falle einer AfD-Regierung mit Konsequenzen zu rechnen hätten:

„Ich sage diesen linken Gesinnungsterroristen, diesem Parteienfilz ganz klar: Wenn wir kommen, dann wird aufgeräumt, dann wird ausgemistet, dann wird wieder Politik für das Volk und nur für das Volk gemacht – denn wir sind das Volk.“[699]

Am weitesten geht in diesem Zusammenhang der Berliner JA-Vorsitzende David Eckert. Am 21. März 2018 teilte er einen Tweet der FAZ, in dem ein mutmaßlich von Linken verübter Übergriff auf einen Teilnehmer der in Hamburg stattfindenden „Merkel muss weg“-Demonstrationen thematisiert wurde. In seinem Kommentar forderte Eckert die (Wieder-)Einführung von Haftanstalten mit verschärften Bedingungen für den politischen Gegner:

„Linksradikales, deutschlandhassendes Lumpenpack. Die Abschaffung der Zuchthäuser für derlei kriminelle war ein schwere Fehler.“ [sic!][700]

Betrachtet man die Aussagen der JA im Gesamtkontext, so kann man die diffamierenden Aussagen über die demokratisch legitimierten Repräsentanten des Volkes und über das gesamte politische System als Verächtlichmachung des Parlamentarismus bezeichnen, ohne dass eine den verfassungsrechtlichen Vorgaben pluralistischer Willensbildung entsprechende Alternative benannt wird. Im Ergebnis liegen somit tatsächliche Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen das Demokratieprinzip vor.

2.3 Rechtsstaatsprinzip

Zu prüfen ist ferner, ob tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sich die Junge Alternative gegen das Rechtsstaatsprinzip als Element der freiheitlichen demokratischen Grundordnung richtet. Für das Rechtsstaatsprinzip sind die Rechtsbindung der öffentlichen Gewalt und die Kontrolle dieser Bindung durch unabhängige Gerichte sowie das staatliche Gewaltmonopol bestimmend.

Mögliche Anhaltspunkte in diesem Zusammenhang lassen sich insbesondere in Verlautbarungen des Berliner JA-Landesverbands zu Terrorismus und zu durch Ausländer begangene Straftaten feststellen. So berichtete die JA Berlin etwa im August 2018 über die Forderung ihres Vorsitzenden David Eckert, den 2007 wegen Terrorismus zu 15 Jahren Haft verurteilten Marokkaner Mounir el Motassadeq, der seine Haftstrafe in Deutschland bereits verbüßt hat, ohne Rechtsgrundlage an die USA auszuliefern:

„JA-Berlin Vorsitzender fordert Internierungslager für Terroristen. Nach der Ankündigung unserer Behörden, den Terroristen Mounir el Motassadeq vorzeitig aus der Haft zu entlassen, findet unser Landesvorsitzender David Christopher Eckert deutliche Worte. Er fordert, den USA die Auslieferung anzubieten und hält das Internierungslager Guantanamo Bay für den ‚sichersten und besten Ort zur Verwahrung.‘“

Ein User kommentierte den Post daraufhin wie folgt:

„Herr Eckert ruft also zur Schaffung von rechtsfreien Räumen auf. In denen staatlich sanktioniert das Grundgesetz nicht mehr zur Anwendung kommt. Das haben wir also zu erwarten wenn die AfD und ihre rechtsnationale Jugendgruppe könnte wie sie wollte.“

Die JA Berlin stimmte der Auffassung des Kommentierenden in ihrer Antwort ausdrücklich zu:

„Ja, wir wollen unser Volk schützen und werden alles tun, was zur Vermeidung von neuen Terroranschlägen nötig ist.“[701]

In einem Beitrag über den Kurznachrichtendienst Twitter kommentierte Eckert am 25. Juni 2018 eine Pressemeldung über die Verurteilung eines 19-Jährigen, dessen antisemitisch motivierter Angriff auf einen Kippa tragenden Israeli in Berlin bundesweit Aufsehen erregt hatte. In dem Post droht Eckert in aggressiver Weise harte Konsequenzen für den Täter an, der bereits durch ein Gericht verurteilt wurde:

„Genieße die Zeit in Freiheit. Genieße alle Vorzüge des deutschen Sozialsystems. Gott Gnade dir, wenn die AfD an der Regierung ist.“[702]

Neben der Rechtsbindung der Öffentlichen Gewalt spielt auch deren rechtliche Kontrolle durch unabhängige Gerichte eine zentrale Rolle im deutschen Rechtsstaat. In diesem Zusammenhang schrieb der damalige Bundesvorsitzende der Jungen Alternative, Markus Frohnmaier, in einem Facebook-Beitrag vom 23. Juni 2016, dass er die Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts und die Rechtmäßigkeit seiner Entscheidungen anzweifle. Als Alternative schlug er die Besetzung des Bundesverfassungsgerichts mit Richtern vor, die seiner politischen Einstellung näher stünden:

„Trigger Warning! Kann Spurenelemente von Rechtspopulismus, Neoliberalismus und mangelnden Respekt vor Richtern in roten Roben enthalten. JA-Bundesvorsitzender Markus Frohnmaier – AfD und sein Stellvertreter Krzysztof Walczak haben heute ein Positionspapier herausgebracht, das Gesetzesverschärfungen bei der Kriminalitätsbekämpfung fordert: ‚Recht und Ordnung müssen in Deutschland wieder das Leitbild des Staates bei der Kriminalitätsbekämpfung werden. Das Strafrecht muss deshalb verschärft werden: […] Im Bereich der Ausländerkriminalität sind Straftäter schon bei der ersten Straftat unverzüglich nach Verbüßung einer etwaigen Gefängnisstrafe abzuschieben, und zwar unabhängig vom Alter. sollten aufgrund der politisch beeinflussten und linksideologisch gefärbten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Verfassungsänderungen notwendig sein, müssen diese vorgenommen werden. Alternativ ist das Bundesverfassungsgericht mit Richtern zu besetzen, die beim Lesen der Verfassung nicht irgendwelche ‚Rechte‘ in den Text halluzinieren, von denen 1949 im Parlamentarischen Rat gar nicht die Rede war.“[703]

Durch diese Aussage werden nicht nur die Entscheidungen des höchsten deutschen Gerichts in Frage gestellt, sondern es wird gefordert, das Gericht mit Richtern zu besetzen, die die in Bezug auf die Auslegung des Grundgesetzes offenbar sehr restriktive Rechtsauffassung des JA-Vorsitzenden vertreten. Damit wird die für das Rechtsstaatsprinzip unabdingbare Unabhängigkeit der Gerichte in Frage gestellt.

Im Rechtsstaat liegt das Monopol der legitimen Anwendung von physischem Zwang und von Gewalt beim Staat sowie dessen Organen und Verwaltung. Politische Parteien und deren Teilorganisationen verfolgen dann verfassungsfeindliche Ziele, wenn sie physische Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung propagieren oder zumindest nicht ausschließen. Die Junge Alternative hält sich in diesem Zusammenhang mit einschlägigen Verlautbarungen fast durchgängig zurück. Zu den Ausnahmen gehört ein Beitrag des hessischen JA-Landesverbands im Mai 2017 auf dessen Facebook-Seite:

„Der Staat ist nicht länger in der Lage, uns zu beschützen. Wir müssen uns in Zukunft selbst schützen. Die Altparteien bei der Bundestagswahl nicht zu wählen ist überlebenswichtig.“[704]

In welcher Weise der oben geforderte Selbstschutz erfolgen soll, wird hier nicht näher konkretisiert. Durch diese Forderung wird aber explizit zu einer Umgehung des staatlichen Gewaltmonopols aufgerufen.

Im Ergebnis lassen sich in den Aussagen der JA Anhaltspunkte finden, die mit dem Rechtsstaatsprinzip nicht vereinbar sind. So fordern zahlreiche JA-Funktionäre und Organisationseinheiten eine faktische Rechtlosstellung von Muslimen in Deutschland (vgl. C II 2.1). Diese Aussagen betreffen den Kerngehalt der Menschenwürde und stellen eine Ungleichbehandlung und Diskriminierung von Muslimen alleine aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit dar. Damit verstoßen beide Aussagen gegen das Diskriminierungsverbot aus Art. 3 Abs. 3 GG und verletzen den Einzelnen in seiner Menschenwürde aus Art. 1 Abs. 1 GG. Auch werden massive Einschränkungen der Religionsfreiheit und des Rechts auf Asyl und somit eine Änderung des Art. 4 GG und Art. 16a GG gefordert. Diese Appelle überschreiten die im politischen Diskurs zulässigen Verlautbarungen, da sie den Menschenwürdegehalt einzelner Grundrechte in Frage stellen, indem sie die Religionsfreiheit soweit beschneiden wollen, dass eine Religionsausübung unmöglich gemacht wird. Wenn das Grundrecht auf Asyl aus Art. 16a GG abgeschafft und eine Migrations- und Abschiebepolitik befürwortet wird, die den Einzelnen Folter, Todesstrafe und sonstigen Bedrohungen von Leib und Leben aussetzt, verstößt dies ebenfalls gegen die Menschenwürde des Art. 1 GG. Vorliegend wird in beiden Fällen die Gesetzesänderung einzig und alleine aufgrund der Zugehörigkeit zum Islam gefordert, was zu einer Verfassungswidrigkeit eines entsprechenden Gesetzes führen würde. Ein aufgrund dieses Gesetzes erfolgendes Verwaltungshandeln wäre damit nicht durch eine Rechtsgrundlage gedeckt und verstieße gegen einen grundlegenden Pfeiler des Rechtsstaatsprinzips.

Ebenso ist nicht auszuschließen, dass bei einer grundsätzlichen Verweigerung des Asylrechts gegenüber Muslimen, die von der JA gefordert wird, diese in Teilen Bedrohungen von Leib oder Leben ausgesetzt sind. Die Einführung dieser Änderungen ohne einen sachlichen Grund wäre verfassungswidrig, mit der Folge, dass der Gesetzesanwender ohne eine taugliche Rechtsgrundlage handelte. Das Vorgehen von Behörden und Gerichten wäre damit willkürlich. Das aus dem Gleichheitsgrundsatz folgende Willkürverbot wirkt sich dabei auch auf das Rechtsstaatsprinzip aus.

Neben dieser Forderung einer Rechtlosstellung, insbesondere von Muslimen, tangiert ebenfalls die mangelnde Akzeptanz der JA für demokratische Entscheidungen und Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts das Rechtsstaatsprinzip, denn damit werden die Gewaltenteilung und das Gewaltmonopol des Staates und die Kontrolle der Rechtsbindung der Verwaltung durch unabhängige Gerichte in Frage gestellt.

Im Ergebnis liegen somit tatsächliche Anhaltspunkte für einen Verstoß der JA gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung und dort gegen das Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG vor.

2.4 Revisionismus

In diesem Abschnitt ist zu prüfen, ob und wieweit bei den Äußerungen und Verlautbarungen der Jungen Alternative Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Bestrebung durch einen an den Nationalsozialismus angelehnten Sprachgebrauch oder der Verharmlosung oder gar Verherrlichung des nationalsozialistischen Regimes und dessen Vertreter bestehen.

Positive Bezugnahmen auf Protagonisten des Nationalsozialismus oder die Nutzung nationalsozialistischen Vokabulars finden seitens der Jungen Alternative in der Öffentlichkeit kaum statt. Bei öffentlichkeitswirksamen Ausnahmen wie dem Fall des

damaligen sächsischen JA-Landesvorsitzende Matthias Scholz, der einer Pressemeldungen zufolge bei einem Kneipenbesuch im August 2018 einen anderen Gast rassistisch beleidigt haben und durch das gemeinschaftliche Rufen von „Sieg Heil“ aufgefallen sein soll[705], werden bisweilen Verfahren vor JA-Schiedsgerichten eingeleitet.

Davon abgesehen sind gelegentlich einzelne wohlwollende Äußerungen hinsichtlich der deutschen Wehrmacht bzw. ihrer Teilbereiche und Vertreter feststellbar.

So sprach sich etwa der hessische JA-Landesverband im Mai 2017 in einem Facebook-Beitrag „gegen Geschichtslosigkeit bei der Bundeswehr“ aus. Die dazugehörige Grafik, die zudem mit dem Satz „Ehre wem Ehre gebührt!“ unterschrieben ist, zeigt einen Gedenkstein für den in der Zeit des Nationalsozialismus wirkenden Generalfeldmarschall Erwin Rommel.[706]

In einem anderen Fall postete der hessische JA-Landesvorsitzende und AfD-Bundestagsabgeordnete Jan Nolte im März 2018 auf seiner Facebook-Seite ein Bild, mit dem er an die drei bei dem sogenannten „Karfreitagsgefecht“ im Jahre 2010 in Afghanistan gefallenen Bundeswehrsoldaten erinnern wollte. Der Beitrag war mit dem Wahlspruch „Treue um Treue“ unterschrieben. Diese Losung lässt sich zurückführen auf die Fallschirmjägertruppe der Wehrmacht und wurde später auch von Fallschirmjägern der Bundeswehr verwendet. Seit 2014 ist Bundeswehrsoldaten die Benutzung des Spruchs im dienstlichen Umfeld aufgrund seiner Historie nicht mehr gestattet.[707]

Obgleich eine wohlwollende Haltung gegenüber dem historischen Nationalsozialismus oder seinen Vertretern in öffentlichen Äußerungen der JA nicht unmittelbar zum Ausdruck kommt, gehören Versuche, die nationalsozialistischen Verbrechen zu relativieren oder zu rechtfertigen, zur ideologischen Programmatik der Jungen Alternative. Die fortlaufende Nutzung entsprechender Schlagworte wie „Schuldkult“, „Umerziehung“ und „Selbsthass“ sind eindeutige Zeichen für eine der seriösen Geschichtswissenschaft diametral entgegengesetzte Deutung des Dritten Reichs.

Am 6. März 2017 etwa berichtete der JA-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern über die Durchführung einer Gedenkveranstaltung und prangerte in diesem Zusammenhang eine vermeintliche „Verlogenheit des etablierten Schuldkultes“ an:

„Heute gedachten Mitglieder der JA-Mecklenburg-Vorpommern, sowie auch AfD-Mitglieder, den Opfern der alliierten Bombenangriffe auf die Stadt Sassnitz am 06. März 1945 mit einer Kranzniederlegung auf dem örtlichen Friedhof. Bevor die Kerzen entzündet wurden, ging Tommy Thormann, Mitglied im Landesvorstand der JA-MV, noch auf den historischen Kontext ein. Ebenso thematisierte er die Verlogenheit des etablierten Schuldkultes und den traurigen Umgang der deutschen Politik mit den eigenen Opfern.“[708]

Am 24. November 2017 veröffentlichte die JA Bremen eine Pressemitteilung, in der angesichts eines beigefügten Presseartikels ein angeblicher „Schuldkult“ beklagt wird:

„Hier wird gar nicht erst versucht aus Bremen-Nord eine Zukunftsperspektive abzuleiten, sondern rigoros der Schuldkult zum täglichen Zelebrieren ausgebaut. Uns wird vorgeworfen rückwärtsgewandte Politik zu betreiben, doch sind es gerade solche Vorschläge, die uns für immer in einem dunklen Zeitabschnitt unserer Geschichte belassen wollen. Wir sind es, die treudeutsche Jugend, die zukunftsgerichtet und mit nötiger Distanz auf unsere Geschichte blickt und wir stellen uns entschieden gegen jeglichen ‚Mahnurlaub‘ und ‚Schuldkulttourismus‘. Wenn dieser Weg beibehalten werden sollte, wird Bremen-Nord zwischen sozialem Abstieg, Überfremdung und pathologischen Selbsthass untergehen.“[709]

Als Reaktion auf die umstrittene „Vogelschiss“-Rede des AfD-Bundesvorsitzenden Alexander Gauland veröffentlichte der damalige sächsische JA-Landesvorsitzende Matthias Scholz im Juni 2018 auf Facebook eine Stellungnahme, in der er die Taten des nationalsozialistischen Unrechtsregimes scheinbar zunächst verurteilt, nur um sie – insbesondere mit dem Hashtag „#Schuldkultbeenden“ – sogleich wieder zu relativieren:

„Die Medien werden immer lachhafter. Nun ist Vogelschiss eine Verharmlosung. Natürlich sind die widerlichen Taten des NS-Regimes auf gut deutsch Scheiße. Gauland, die gesamte AfD + JA und auch ich wollen nie wieder solche Zeiten erleben. Im Vergleich zu 2.000 Jahren deutscher Geschichte ist das aber ein Vogelschiss. Wir müssen unser Geschichtsbild endlich wieder auf die gesamte Geschichte ausweiten und nicht nur auf die 12 dunkelsten Jahre. #Schuldkultbeenden #Vogelschiss #Gauland #Bundeskongress #JungeAlternative“.[710]

Wie sehr sich das Gedenken an die Opfer der alliierten Luftangriffe auf Dresden am 13. Februar 1945 aus Sicht der JA dazu eignet, Gräueltaten des Nationalsozialismus zu relativieren, zeigte Scholz am 20. März 2017 bei seiner Rede während einer PEGIDA-Veranstaltung in Dresden. In der Rede, die er bereits drei Wochen zuvor bei einer Kundgebung in Freital mit fast identischer Wortwahl gehaltenen hatte, beklagte er unter anderem die vermeintliche „rot-grüne Umerziehung“, durch welche „die Kriegsverbrechen von Dresden in den Hintergrund“ gestellt werden sollten:

„Jetzt blicke ich mal auf mein geliebtes Elbflorenz. Im Februar haben wir gesehen, dass sich die rot-grüne Umerziehung auch hier breitmachen will. Noch immer stehen da drüben diese Busse. [Zwischenrufe: ‚Pfui!‘, ‚Schande!‘] Diese Busse wurden bewusst in dem Zeitraum aufgestellt, die Schrottbusse stehen nicht als Mahnmal für den Frieden, dann hätte der Künstler kein Symbol der islamistischen Terrormiliz in Aleppo ‚Ahrar al-Sham‘ genutzt. Ziel ist es, das Gedenken an das Kriegsverbrechen von Dresden in den Hintergrund zu stellen. [Applaus] Wir als Junge Alternative haben uns mit einem Zeitzeugengespräch, Kranzniederlegungen und einer Banneraktion gegen das Vergessen eingesetzt. [Applaus] Wir fordern gemeinsam mit der Dresdner AfD ein würdiges Denkmal genau hier auf diesem Platz für die Erinnerung der Dresdner Bombenopfer. [Applaus] Hilbert [Dirk Hilbert, Oberbürgermeister von Dresden] rufen wir in Bezug seiner Gedenkkultur, Umerziehung [‚Pfui‘-Rufe; Sprechchöre ‚Volksverräter‘; ‚Hilbert in den Knast‘] Wir rufen ihm entgegen: Wir brauchen nichts anderes als eine erinnerungspolitische Wende um 180 Grad [Applaus; Zwischenrufe: ‚Jawohl‘].“[711]

Hier wird von Scholz die von Höcke in seiner bekannten Dresdner Rede vom 17. Januar 2017 geforderte erinnerungspolitische Wende wortgleich wiedergegeben. Mit dieser Forderung nach einem drastischen Kurswechsel in der bisherigen Erinnerungspolitik könnte er darauf abzielen, die „kurze“ Epoche des Dritten Reichs, die er selbst auch als „Vogelschiss“ bezeichnet, im Vergleich zur deutschen Gesamtgeschichte in ihrer Bedeutung zu relativieren.

ebenfalls mit Bezug auf die Luftangriffe der alliierten auf Dresden am 13. Februar 1945, aber ungleich unverhohlener bei der Relativierung der nationalsozialistischen Verbrechen, präsentiert sich Dario Seifert, stellvertretender JA-Landesvorsitzender in Mecklenburg-Vorpommern. In einem Facebook-Beitrag im Februar 2018 erachtet er die von Björn Höcke geforderte „erinnerungspolitische Wende“ als „dringender denn je“. Hinsichtlich der Kriegsschuld Deutschlands heißt es weiter:

„Wir Patrioten setzen uns für ein würdevolles und aufrichtiges Gedenken der über 250.000 deutschen Opfer ein und machen uns frei vom antideutschen Tätermythos des linken Mainstream.“[712]

Ähnlich unzweideutig zeigt sich der amtierende Berliner JA-Vorsitzende David Eckert, als er im April 2017 auf Facebook einen Bericht über einen geplanten Gedenkort für lesbische NS-Opfer im ehemaligen Konzentrationslager Ravensbrück die rhetorische Frage formulierte:

„Ob es wohl auch bald eine Gedenkstätte für Linkshänder gibt, die im KZ umgekommen sind?“

Eckert löschte den Beitrag kurz darauf von seinem Profil und rechtfertigte seine verhöhnende Äußerung nur vordergründig:

„Ja, der Kommentar war spitz formuliert und mag viel eicht für den einen oder anderen als anstößig empfunden worden sein. Aber der Kern der Kritik bleibt richtig. Warum werden die Opfer des NS beim Gedenken differenziert? Indem man einzelnen Gruppen, die ermordet wurden, ein eigenes Denkmal widmet und dieses anderen wiederum verwehrt, relativiert sich das Gedenken insgesamt.“[713]

Ähnlich – wenn auch weniger offensichtlich – äußerte sich die JA Niedersachsen im Juni 2018. In einem Beitrag auf ihrer Facebook-Seite hieß es:

„Vor 400 Jahren begann der Dreißigjährige Krieg, ein Krieg so verheerend wie kein anderer Krieg jemals davor und jemals danach wieder sein sollte. Dieser Krieg kostete damals ein Drittel aller Deutschen das Leben und prägte das Deutsche Volk wie kein zweites Ereignis. Neben den ominösen 12 Jahren deutscher Geschichte treten hunderte Jahre weiterer deutscher Geschichte vollkommen in den Schatten – das wollen wir nicht akzeptieren, darum gedenken wir, darum mahnen wir: Nie wieder fremde Kriege auf unserem Boden!!“[714]

Die Bagatellisierung des Hitler-Regimes durch die Umschreibung als die „ominösen 12 Jahren deutscher Geschichte“ wird noch verstärkt durch die Bewertung des Dreißigjährigen Krieges als das prägendste Ereignis für das deutsche Volk. Obgleich sich der abschließende Satz „Nie wieder fremde Kriege auf unserem Boden!!“ vermeintlich auf den als Oberthema dienenden Dreißigjährigen Krieg bezieht, drängt sich dem Leser aufgrund des direkten textlichen Kontexts der Eindruck auf, der Zweite Weltkrieg werde hier ebenfalls als ein dem deutschen Volk von außen aufgezwungener Krieg verstanden.

Während sich somit geschichtsrevisionistische Einstellungsmuster der JA insbesondere im Kontext eines vermeintlich die Deutschen gefangen haltenden Schuldkultes durchaus finden lassen, werden gebietsrevisionistische Ansichten hingegen innerhalb der Jungen Alternativen nur vereinzelt öffentlich vertreten. So wurde etwa im Oktober 2017 durch den AfD-Landtagsreferenten und damaligen JA-Funktionär Reimond Hoffmann auf dessen Facebook-Profil eine Grafik der Jungen Alternative veröffentlicht, in welcher Otto von Bismarck sowie die Worte „Heimat, Volk, Tradition“ mit einer angedeuteten Karte Deutschlands in den Grenzen von 1937 hinterlegt wurden. Zudem ist an dieser Stelle ein Reiter erkennbar, welcher sein Schwert in Richtung Osten richtet.[715]

Die obigen Verlautbarungen der JA verdeutlichen den in der Organisation vielfach vertretenen Standpunkt, wonach eine grundlegende Umkehr in der Erinnerungspolitik an die Zeit des Nationalsozialismus notwendig sei. Dies führt im Ergebnis nicht nur zu einer Relativierung dieser so prägenden Epoche der deutschen Geschichte, sondern dadurch wird eine Anschlussfähigkeit der geäußerten Positionen an im Rechtsextremismus verbreitete geschichtsrevisionistische Motive geschaffen, die in letzter Konsequenz bis zur Kriegsschuld- und Holocaustleugnung führen könnten.

2.5 Fazit

Aus den ausgewerteten Aussagen ergibt sich in besonders klarer Weise, dass das politische Konzept der Jungendorganisation der AfD gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet ist.

Zunächst finden sich viele Aussagen, die die Menschenwürdegarantie eindeutig verletzen. In vielen Stellungnahmen tritt das Ziel zutage, Migranten auszugrenzen und sie verächtlich zu machen. Dies ergibt sich zunächst daraus, dass die JA einen streng ethnischen Volksbegriff verwendet. „Deutsch“ sind danach nur diejenigen, die ethnisch dem deutschen Volk zugeordnet werden können. Einwanderung führe aus Sicht der JA zum „Austausch des Heimatvolkes“ und gefährde den „Erhalt [des] Volkes“. Die JA fordert daher die „Deutschen“ u.a. auf, Kinder zu kriegen, um dem Fachkräftemangel zu begegnen und weiterhin die Mehrheit zu stellen. Dabei grenzt sie die „Deutschen“ grundsätzlich von „Einwanderern“ ab; dabei differenziert sie jedoch nicht nach Einwanderern, die die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt haben.

Das Grundgesetz kennt einen ausschließlich an ethnischen Kategorien orientierten Begriff des Volkes jedoch nicht. Bei der Bestimmung des „Volkes“ im Sinne des Grundgesetzes kommt der ethnischen Zuordnung keine ausschließende Bedeutung zu. Wer die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt, ist aus Sicht der Verfassung unabhängig von seiner ethnischen Herkunft Teil des Volkes.

Diesem grundgesetzlich verankerten Volksverständnis widerspricht die JA mit ihrem oben skizzierten ethnischen Volksverständnis. All jene, die dem ethnisch deutschen Volk nicht angehören, exkludiert das politische Konzept der JA; diesen Menschen spricht die Jugendorganisation der AfD einen rechtlich abgewerteten Status zu. Dies belegt beispielhaft die geforderte Ausgangssperre für männliche Flüchtlinge, aber auch die Forderung nach einer kategorischen Einwanderungssperre für Menschen aus muslimisch geprägten Ländern. Diese in diskriminierender Weise an die Herkunft des Menschen anknüpfende rechtliche Ungleichbehandlung widerspricht der Garantie der Menschenwürde wie sie in Art. 1 Abs. 1 GG verbrieft ist.

Darüber hinaus tritt in einer Vielzahl der oben ausgewerteten Aussagen eine fremden-, insbesondere muslimfeindliche, Grundhaltung zutage, die darauf ausgerichtet ist, den Achtungsanspruch des Menschen als solchen zu verneinen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Einwanderung mit der Entstehung von Parallelgesellschaften sowie „unserem Untergang“ gleichgesetzt und Flüchtlinge pauschal als „unzivilisierte, triebmotivierte Invasoren“ bezeichnet werden, die sich „unkontrolliert und in Massen durch unser Land“ bewegen und „ihr Unwesen“ treiben. Gleiches gilt für die Bezeichnung der Herkunftsländer von Flüchtlingen als „Dreckskultur“. Eine ähnliche Wertung wird deutlich, wenn mit Blick auf die Migrationspolitik der Bundesregierung von einer „Überschwemmung“ Deutschlands „mit dem Lumpenproletariat Afrikas und des Orients“ gesprochen und behauptet wird, Deutschland sei seit der „unkontrollierten Grenzöffnung“ zum „Freiluft-Bordell für eingewanderte Vergewaltiger“ geworden. Hier werden Flüchtlinge pauschal in demütigender Weise herabgewürdigt. Auch dies ist mit der in Art. 1 Abs. 1 GG festgeschriebenen Garantie der Menschenwürde unvereinbar.

Die Vielzahl der durch die JA getätigten Aussagen belegt deutlich, dass es sich bei den die Garantie der Menschenwürde verletzenden Positionen eben nicht um einzelne Entgleisungen handelt, sondern diese charakteristisch für das politische Konzept der Jugendorganisation der AfD sind.

Es liegen auch tatsächliche Anhaltspunkte für ein mit dem Demokratieprinzip unvereinbares Politikkonzept vor. Dies äußert sich insbesondere in der massiven Verächtlichmachung des Parlamentarismus, ohne eine valide Alternative aufzuzeigen.

Schließlich vertritt die JA auch Positionen, die mit dem Rechtsstaatsprinzip unvereinbar sind. Eine solche Position ist etwa in der Feststellung der vermeintlichen Unfähigkeit des Staates zum Schutz seiner Bürger, verknüpft mit dem Aufruf, man müsse sich nun selbst schützen, enthalten. Dies wendet sich gegen die grundgesetzliche Entscheidung für ein Gewaltmonopol des Staates und den korrespondierenden Justizgewährungsanspruch.

3. Verbindungen der JA zu neurechten, rechtspopulistischen und rechtsextremistischen Organisationen

Analog zum Prüfungsabschnitt hinsichtlich der AfD werden im Folgenden auch die Verbindungen der Jungen Alternative zu rechtsextremistischen Organisationen sowie zu Vereinigungen des Übergangsspektrums von Rechtspopulismus, Neuer Rechten und Rechtsextremismus dargestellt.

3.1 Verbindungen zu rechtsextremistischen Parteien

Nach Erkenntnissen des LfV Niedersachsen gibt es einige Verknüpfungen zwischen der Jungen Alternative und der NPD-Jugendorganisation „Junge Nationalisten“ (JN) in Niedersachsen. So fand im Dezember 2016 eine gemeinsame Versammlung der beiden Jugendorganisationen sowie der zu diesem Zeitpunkt noch existierenden neonazistischen Kameradschaft „Kollektiv Nordharz“ in Goslar statt.[716] Persönliche Kontakte außerdem zu Aktivisten der JN Braunschweig bestehen. An zwei von der JA angemeldeten Demonstrationen in Salzgitter und Peine nahmen ebenfalls Mitglieder der JN teil. Letztere wurde auch von Mitgliedern der „Identitären Bewegung Niedersachsen“ besucht, denen das Landesvorstandsmitglied der JA Niedersachsen, Patrick Jäcker, ebenso angehört.[717]

Mehrere ehemalige Mitglieder der JA Brandenburg begründeten ihren Austritt aus dem JA-Landesverband mit der Verharmlosung und Nähe zu Rechtsextremisten.[718]

Der stellvertretende Landesvorsitzende der JA Mecklenburg-Vorpommern, Dario Seifert, sprach sich gegen einen „personelle[n] Seperatismus in der politischen Rechten[719] aus und nannte als Beispiel hierfür die geschlossene Unterstützung der AfD durch die zuvor aufgelöste Partei „Pro Deutschland“.

3.2 Verbindungen zu rechtsextremistischen Burschenschaften

Tim Ballschuh, Beisitzer des Bundesvorstands der JA, räumte einer Pressemeldung zufolge frühere Kontakte zur NPD ein und war zudem Mitglied in den als rechtsextremistisch eingeordneten Burschenschaften „Frankonia Erlangen“ und „Halle-Leobener Burschenschaft Germania“.[720]

In einigen Presseberichten wird dem JA-Bundesvorsitzenden Damian Lohr Nähe zu Burschenschaften vorgeworfen, unter anderem habe er im Mai 2018 den „Burschentag“ in Eisenach besucht.[721]

Der Jungen Alternative Berlin kann insgesamt eine Nähe zu der Burschenschaft „Gothia“ nachgesagt werden, da nicht nur das Haus der Burschenschaft für Treffen der JA genutzt wird, sondern Vorstandsmitglied Joel Bußmann zudem Mitglied dort ist.[722] Der Landesvorsitzende der AfD Brandenburg Dennis Holoch sowie seine Stellvertreterin Anna Leisten besuchten ebenfalls eine Veranstaltung der Burschenschaft „Gothia“.[723]

3.3 Verbindungen der JA zur „Identitären Bewegung“

Aus der Bundessatzung der Jungen Alternative geht hervor, dass die Mitgliedschaft in der „Identitären Bewegung Deutschland“ (IBD) aufgrund deren Beobachtung durch die Verfassungsschutzbehörden grundsätzlich mit einem Engagement innerhalb der Jugendorganisation unvereinbar ist.

Funktionäre der Jungen Alternative äußern sich zu diesem Thema jedoch uneinheitlich.

So bestätigte der Berliner JA-Vorsitzende Thorsten Weiß im Januar 2017 gegenüber der Presse die Existenz von Doppelmitgliedschaften und sah in diesen offenbar kein Problem. Er stellte auch klar, die Mitglieder der IB „ticken gar nicht so unterschiedlich zu uns, sie drücken sich nur anders aus.[724]

Auch der AfD-Politiker Dubravko Mandic stellte im Juni 2016 fest:

„Sowohl die AfD und vor allem die JA sind personell mit der IB verbunden. Dies folgt schlicht aufgrund ähnlicher politischer Zielsetzung.“[725]

Der damalige JA-Bundesvorsitzende Markus Frohnmaier veröffentlichte im April 2017 eine Pressemitteilung, in welcher er von einem als „Streitgespräch“ bezeichneten Treffen mit Martin Sellner berichtete und erklärte, dass eine Kooperation mit der „Identitären Bewegung“ nicht erfolgen könne, solange diese durch den Verfassungsschutz beobachtet werde. Es gelte jedoch, fortwährend die inhaltliche Rechtfertigung dieser Beobachtung zu kontrollieren:

„In dem Interview wird zutreffend erwähnt, dass eine Kooperation zwischen JA und IB nicht erfolgen kann, wenn diese vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Ich bleibe aber dabei, dass man hier auch als Bundestagsabgeordneter die Pflicht hätte, durch entsprechende Anfragen an die Bundesregierung zu kontrollieren, ob die IB-Beobachtung auch tatsächlich inhaltlich gerechtfertigt ist oder bloß politisch motiviert. Die Wahrnehmung dieser Kontrollfunktion in einer Demokratie stellt aber noch keine Kooperation dar. […] Martin Sellner ist nicht Beobachtungsobjekt deutscher Verfassungsschutzbehörden und demzufolge stehe ich einem Gedankenaustausch mit ihm genauso offen gegenüber wie allen anderen Personen, die interessante Gedanken zum Zeitgeschehen äußern.“[726]

Ähnlich äußerte sich der Berliner JA-Funktionär und IB-Sympathisant Jörg Sobolewski auf dem Bundeskongress der Jungen Alternative im Februar 2018, wo er in das Amt des stellvertretenden Bundesvorsitzenden gewählt wurde:

„Sobald die ‚Identitäre Bewegung‘ aus dem Fokus des Verfassungsschutzes raus ist – und da muss sie jetzt auch endlich raus, soweit ich weiß, wird dagegen auch geklagt – dann muss natürlich auch dieser Abgrenzungsbeschluss wieder auf den Prüfstand. Aber solange er da ist und solange die Beobachtung da ist, muss das auch eingehalten werden.“[727]

Überwiegend äußern sich Vertreter der Jungen Alternative wohlwollend gegenüber der „Identitären Bewegung“ und loben deren kreative Aktionsformen. Die Beobachtung der Organisation durch den Verfassungsschutz hingegen wird von JA-Funktionären regelmäßig in Frage gestellt und als „politisch motiviert[728] bezeichnet. So erklärte der Vorsitzende der JA Bremen, Robert Teske, im Juni 2017:

„Die Identitären machen gute Aktionen und werden zu Unrecht vom Verfassungsschutz beobachtet.“[729]

Am Rande des JA-Bundeskongresses im Februar 2018 gab der damalige niedersächsischen JA-Vorsitzende Lars Steinke[730] ein Interview, in dem er eigene „persönliche Kontakte“ zur „Identitären Bewegung“ einräumte. Zur Beobachtung der IBD durch den Verfassungsschutz erklärte er:

„Es gibt für mich keinen Grund […] Weil die Aussagen sind für mich nicht besonders radikal, weil wenn man sie jetzt mal vergleicht mit AfD-Aussagen, finde ich fast identisch.“[731]

Diese Aussagen zeugen von einer primär taktisch motivierten, formalen Abgrenzung gegenüber der „Identitären Bewegung“, die einzig an deren Beobachtung durch den Verfassungsschutz festgemacht wird.

3.3.1 Personelle Verflechtungen

In der Praxis zeigt sich jedoch, dass Verbindungen von JA-Funktionären zur IBD sehr unterschiedlich bewertet und nur in seltenen Fällen geahndet werden.

Folgende hochrangige JA-Funktionäre waren zumindest zeitweise für die „Identitäre Bewegung“ aktiv:

  • Felix Koschkar (JA-Bundesvorstandsmitglied)[732]
  • Benjamin Austin (Beisitzer im JA-Landesvorstand Berlin)[733]
  • Jean-Pascal Hohm (bis Juni 2018 Beisitzer im JA-Landesvorstand Brandenburg)[734]
  • Joel Bußmann (Beisitzer im JA-Landesvorstand Berlin)[735]
  • Patrick Jäcker (bis zur Auflösung des Landesverbandes Beisitzer im niedersächsischen JA-Landesvorstand)[736]
  • Moritz Brodbeck (bis zu seinem Rücktritt im November 2018 baden-württembergischer JA-Vorsitzender und Schriftführer des JA-Bundesvorstands)[737]

Darüber hinaus bewegen sich weitere namhafte JA-Funktionäre im Umfeld der „Identitären Bewegung“. So beispielsweise Talisa Barfuss, Beisitzerin im Berliner JA-Landesvorstand, die als Modell für die IB-Modemarke „Deutsches Gewand“ fungiert[738]. Jörg Sobolewski (ab Februar 2018 stellvertretender JA-Bundesvorsitzender) und Friedrich Hilse (Mitbegründer der JA Berlin) betreiben über Facebook den Internetvideo-Kanal „MachtBewusst“, der über das politische Tagesgeschehen, Ereignisse mit AfD-Bezug und Aktionen der „Identitären Bewegung“ berichtet.[739] Präsentiert wird der Sender offiziell von der IB-Modemarke „Deutsches Gewand“, die wiederum durch den IB- und JA-Aktivisten Kai Laubach betrieben wird.[740]

Der Leverkusener AfD-Kreisverbandsvorsitzende und JA-Aktivist Yannick Noé ist gleichzeitig Chefredakteur des „Arcadi-Magazins“, welches sich als modernes, auf Jugendliche und junge Erwachsene ausgerichtetes Lifestyle-Magazin positioniert. Tatsächlich transportiert es überwiegend Inhalte der Neuen Rechten und berichtet ausgiebig über Kampagnen und Inhalte der „Identitären Bewegung“.

Regelmäßig wird zudem das gemeinsame Auftreten von Aktivisten der Jungen Alternative und der „Identitären Bewegung“ im Rahmen von öffentlichkeitswirksamen Aktionen und Kundgebungen bekannt. Auch diese Vorgänge werden innerhalb der Jugendorganisation uneinheitlich bewertet.

Der Berliner JA-Landesschatzmeister Jannik Brämer beteiligte sich am 19. Mai 2017 an einer öffentlichkeitswirksamen Aktion der „Identitären Bewegung“ und soll dabei mit einem Auto fast einen Zivilpolizisten umgefahren haben.[741] Kurz darauf berichtete die Bundesorganisation über die Einleitung eines Ausschlussverfahrens gegen den mittlerweile zurückgetretenen Brämer und erklärte in diesem Zusammenhang explizit auch die Teilnahme an Aktionen der IBD als im Widerspruch zum Unvereinbarkeitsbeschluss stehend:

„‘Diese Teilnahme an einer Aktion der Identitären Bewegung Deutschland widerspricht dem Unvereinbarkeitsbeschluss mit der IB, den die Mitglieder der Jungen Alternative im vergangenen Jahr demokratisch beschlossen haben‘, erklärte Markus Frohnmaier, Bundesvorsitzender, hierzu.

Sein Co-Vorsitzender Sven Tritschler führte weiter aus: ‚Wir nehmen eine Verletzung unserer demokratisch gefassten Beschlüsse nicht hin. Wer den Willen unserer Mitglieder ignoriert, kann von uns keine Solidarität erwarten.‘

[…] Mit dem Ausschlussverfahren, das nun gemeinsam von Bundesvorstand und Berliner JA-Landesvorstand vorangetrieben wird, macht die JA unmissverständlich deutlich, dass sie die von den Mitgliedern gewünschte Abgrenzung zu vom Verfassungsschutz beobachteten Organisationen Ernst nimmt und alle gefassten Beschlüsse in der Sache mit Nachdruck durchsetzen wird.“[742]

Dass diese Linie in der Praxis überwiegend keine Umsetzung findet, zeigt die Tatsache, dass bereits am 17. Juni 2016 mehrere JA-Funktionäre – darunter der heutige stellvertretende rheinland-pfälzische JA-Vorsitzende Justin Salka, das heutige Berliner JA-Landesvorstandsmitglied The-Hao Ha und der oben genannte Berliner JA-Schatzmeister Jannik Brämer – an einer Demonstration der „Identitären Bewegung“ in Berlin teilgenommen hatten, ohne dass es zu Konsequenzen gekommen wäre.[743]

Der Vorsitzende der JA Bremen, Robert Teske, sowie sein Stellvertreter Marvin Mergard beteiligten sich im Juni 2017 ebenfalls an einer Demonstration der „Identitären Bewegung“ in Berlin. Teske erklärte dazu gegenüber der Presse, er und sein Parteikollege hätten lediglich „als Privatpersonen“ teilgenommen. Der Bundesvorstand der Jungen Alternative forderte Teske und Mergard zwar zunächst dazu auf, sich zum Sachverhalt zu äußern, und gab an, beide müssten im Falle eines Verstoßes gegen den Unvereinbarkeitsbeschluss mit ernsten Konsequenzen rechnen.[744] Im Nachgang wurden jedoch keine Konsequenzen seitens des JA-Bundesvorstands bekannt. Zudem wurde auf dem JA-Bundeskongress am 4. November 2018 – in Anbetracht der Beobachtung der Bremer JA durch das Landesamt für Verfassungsschutz – über die Auflösung der Untergliederung abgestimmt. Dabei votierte eine große Mehrheit der JA-Mitglieder für das Fortbestehen des Landesverbands Bremen. Teske und Mergard bekleiden somit weiterhin ihre Ämter im Landesvorstand.

Auch ein Treffen des damaligen Sprechers der nordrhein-westfälischen JA, Sven Tritschler, mit dem IB-Funktionär Martin Sellner im Frühjahr 2017 in Wien wurde im Nachgang bagatellisiert. Es habe sich um einen „rein informationellen Austausch“ gehandelt.[745]

Niedersächsische JA-Mitglieder traten im Jahr 2018 wiederholt in T-Shirts der IBD auf Kundgebungen in Erscheinung. So beispielsweise auf der Versammlung „Merkel muss weg“ am 21. April 2018 in Salzgitter, auf der Versammlung „Frauenmarsch“ in Delmenhorst am 5. Mai 2018 und auf dem „Tag der Patrioten“ am 17. Juni 2018 in Salzgitter.[746]

Im März 2018 lief der JA-Bundesvorsitzende und AfD-Bundestagsabgeordnete Damian Lohr im Rahmen einer Demonstration in Kandel unmittelbar vor dem Block der „Identitären Bewegung“. Der rheinland-pfälzische AfD-Landesvorsitzende Uwe Junge stellte diesen Umstand als bedeutungslos dar:

„Solche Zusammenkünfte können durchaus passieren in einem Demonstrationszug. Damian Lohr skandiert nicht mit, er ist nicht für die breite Masse erkennbar als AfD-Abgeordneter. Ich sehe da überhaupt kein Problem, finde ich alles in Ordnung.“[747]

Der stellvertretende rheinland-pfälzische JA-Landesvorsitzende Justin Salka nahm am 10. September 2018 an einem Infostand der „Identitären Bewegung“ beim „Aktivistenwochenende“ der Vereinigung in Rostock teil.[748]

Insgesamt ist die Haltung der Jungen Alternative gegenüber der „Identitären Bewegung“ als inkonsistent zu bezeichnen. Das rigorose Vorgehen gegen Brämer dürfte daher primär im medialen Druck angesichts dessen Straftat zum Nachteil eines Polizisten begründet sein.

3.3.2 Inhaltliche Parallelen zwischen JA und „Identitärer Bewegung“

Die von Lars Steinke und Thorsten Weiß explizit angesprochene inhaltliche Nähe zwischen JA und IBD kommt auch in der alltäglichen politischen Agitation der Jungen Alternative zum Ausdruck. So greift die Jugendorganisation insbesondere in ihren Verlautbarungen in den sozialen Medien regelmäßig die von der IBD geprägten Schlagworte „Remigration“ und „Großer Austausch“ auf. Beispielhaft seien hier folgende Aussagen aufgeführt:

„Es müssen dringend alle Mittel zur Remigration ergriffen werden, um Recht und Gesetz durchzusetzen.‘“[749] (JA-Bundesverband)

„Wir fordern Remigration statt Integration.“[750] (JA-Bundesverband)

„Der große Austausch ist Wirklichkeit… #Remigration“[751] (Robert Teske, JA-Vorsitzender Bremen)

„Stoppt die Islamisierung – Stoppt den Großen Austausch!“[752] (JA Bremen) „Einfach nur irre… #Volksverräter #GroßerAustausch“[753] (Matthias Scholz, JA-Vorsitzender Sachsen)

Hinsichtlich solcher inhaltlicher Parallelen ist insbesondere der JA-Landesverband Bremen hervorzuheben, der in einer Vielzahl von Veröffentlichungen die Diktion der „Identitären Bewegung“ übernimmt.

Zahlreiche Funktionäre und Untergliederungen der Jungen Alternative unterstützen darüber hinaus in den sozialen Netzwerken Kampagnen der „Identitären Bewegung“, indem sie in ihren Posts entsprechende Schlagwörter oder Hashtags verwenden.

Beispielhaft sei hier die von der „Identitären Bewegung“ initiierte Kampagne „120 Dezibel“ genannt, die durch die Verwendung des Hashtags „#120db“ auf Facebook, Twitter und Instagram unter anderem von der JA Sachsen[754], der JA Berlin[755] und der JA Hessen[756] unterstützt wurde.

Auch die JA Freiburg teilte beispielsweise im Jahr 2015 Inhalte der IB über ihre Facebook-Seite. Zahlreiche baden-württembergische JA-Seiten haben darüber hinaus IB-Seiten mit „Gefällt mir“ markiert.[757]

Am 5. August 2017 teilte die JA Bremen auf Twitter einen Link des IB-Regionalleiters Jonas Schick, der unter Verweis auf die „Defend Europe“-Kampagne der „Identitären Bewegung“ seinen Podcast „90 Grad“ bewarb.[758]

Der damalige sächsische JA-Landesvorsitzende Matthias Scholz teilte außerdem am 20. September 2018 auf seinem Facebook-Profil einen Post der IBD-nahen „Alternative Help Association“, die sich als „Wiederaufbauprojekt“ in Syrien präsentiert, und warb für Spenden.[759]

Der Berliner JA-Landesverband solidarisierte sich darüber hinaus im Zusammenhang mit der Verhaftung des IB-Funktionärs Martin Sellner und linken Übergriffen auf seine Person offen mit ihm und seinen politischen Aktivitäten:

„Getroffen hat es ihn – GEMEINT SIND WIR ALLE!

#defendeurope“[760]

Während des Bundeskongresses der Jungen Alternative im thüringischen Seebach im Juni 2018 stand auf dem Podium während der Veranstaltung deutlich sichtbar ein Laptop mit zwei Aufklebern der „Identitären Bewegung“, woran sich augenscheinlich keiner der anwesenden JA- und AfD-Funktionäre störte. An dem Gerät saß laut Presseberichten während der Veranstaltung Matthias Scholz, zu diesem Zeitpunkt sächsischer JA-Landesvorsitzender und Beisitzer im Bundesvorstand der JA. Ein Sprecher der Jugendorganisation erklärte im Nachgang gegenüber „Zeit Online“, der Laptop sei „Privatbesitz“ eines Einzelmitglieds. Auch seien Sympathiebekundungen einzelner Parteifreunde vom sogenannten Abgrenzungsbeschluss nicht umfasst. Der Bundessprecher der AfD, Jörg Meuthen, erklärte zu dem Vorfall, dass es sich keinesfalls um eine Zurschaustellung gehandelt habe, schließlich sei der Sticker „kaum sichtbar“ gewesen. Die Bundespartei prüfe den Vorwurf jedoch.[761]

3.4 Verbindungen im Rahmen eines sogenannten neurechten bzw. rechtspopulistischen „Widerstandsmilieus“

Ein ähnlich positives Verhältnis lässt sich angesichts wiederholter Bezugnahmen zum Verein „Ein Prozent für unser Land“ nachweisen. Regelmäßig teilen Verbände und Einzelpersonen der Jungen Alternative Facebook-Beiträge[762] und Tweets[763] von „Ein Prozent“ oder verbreiten deren Videos weiter. Den Videobeitrag der selbst ernannten Bürgerbewegung zum sogenannten „Schweigemarsch“ in Chemnitz etwa teilten sowohl der damalige sächsische JA-Landesvorsitzende Matthias Scholz, als auch der Landesverband Brandenburg auf ihren jeweiligen Facebook-Auftritten.[764] Dies erscheint noch insofern nachvollziehbar, als dass die Demonstration maßgeblich durch die AfD-Landesverbände Sachsen, Thüringen und Brandenburg initiiert wurde. Dass die JA „Ein Prozent“ aber auch inhaltlich und politisch nahesteht, zeigt unter anderem das Beispiel der JA Stuttgart, die, ebenso wie auch die JA Freiburg, am 22. März 2018 auf Facebook für die „Ein Prozent“-Gewerkschaftsinitiative „Werde Betriebsrat“ warb.[765] Auch die von „Ein Prozent“ ins Leben gerufene „Wahlbeobachter-Kampagne“, bei der dazu animiert wurde, bei Wahlen die Auszählungen zu kontrollieren und so vermeintliche Benachteiligungen der AfD zu verhindern, wurde durch die JA, z. B. durch den Landesverband Sachsen-Anhalt[766] sowie durch den Bundesvorsitzenden Damian Lohr[767], geteilt und damit unterstützt.

In einem anderen Fall vom 15. November 2017 teilte die JA Sachsen-Anhalt auf ihrem Facebook-Profil ebenfalls einen Artikel von „Ein Prozent“ zum Thema Familiennachzug. Dazu schrieb die JA: „Die Invasion geht munter weiter![768] Die JA Brandenburg verbreitete den Post ebenfalls.[769]

Ein wesentliches Ziel von „Ein Prozent“ ist zudem die logistische, finanzielle und materielle Unterstützung von „Widerstandsprojekten“. Dabei ruft der Verein auch immer wieder zu Spenden für Aktivisten auf, die z. B. Opfer einer politischen Straftat geworden sind. Im Falle einer solchen Spendenaktion zugunsten eines Betroffenen, dessen Auto augenscheinlich von politischen Gegnern schwer beschädigt wurde, wurde bekannt, dass auch die JA Sachsen-Anhalt am 29. März 2018 den entsprechenden Facebook-Aufruf teilte und mit dem Kommentar: „Patriotische Solidarität! Auch wir werden natürlich unseren Teil dazu beitragen!“ versah.[770]

Die „Ein Prozent“-Bewegung hat den Anspruch, verschiedene Gruppen eines „widerständigen“ Milieus zu verbinden und den gegenseitigen Austausch zu fördern. Dass auch die JA partiell in dieses Umfeld eingebunden zu sein scheint, zeigt exemplarisch ein von „Ein Prozent“ geteilter Facebook-Beitrag der JA Brandenburg vom 25. Oktober 2017, der über einen „Angriff auf das patriotische Hausprojekt in Halle“ berichtet. In diesem Haus, das von Mitgliedern der „Kontrakultur Halle“, einem lokalen Ableger der IBD, ins Leben gerufen wurde, war auch ein Wahlkreisbüro des AfD-Politikers Tillschneider untergebracht.[771] Die gegenseitigen Bezüge lassen sich auch daran festmachen, dass „Ein Prozent“ beim „Heimatfest“ der Jungen Alternative Sachsen-Anhalt am 29. Juli 2017 einen Werbestand betrieb. Darüber berichtete z. B. der ehemalige AfD-Landesvorsitzende von Sachsen-Anhalt, André Poggenburg auf seiner Facebook-Seite.[772]

Es ist aufgrund dieser Erkenntnisse davon auszugehen, dass die JA durchaus die Ziele und Ausrichtung des Vereins „Ein Prozent“ teilt und unterstützt. Dies gilt andersherum ebenso für die „Ein Prozent“-Bewegung, die die Junge Alternative zumindest ideell unterstützt. So erhielt Robert Teske, bis zu dessen Auflösung Vorsitzender des JA-Landesverbands Bremen, durch „Ein Prozent“ die Gelegenheit, in einem Interview zur Beobachtung durch das Landesamt für Verfassungsschutz Bremen Stellung zu beziehen.[773]

Ferner stehen verschiedene Organisationseinheiten der Jungen Alternative ihren Verlautbarungen und Aktivitäten nach dem Publizisten und Verleger Götz Kubitschek, dessen Publikation „Sezession“, dem Antaios-Verlag sowie dem eng mit Kubitschek verbundenen „Institut für Staatspolitik (IfS)“ nahe. Während die Junge Alternative Freiburg/Breisgau-Hochschwarzwald in den sozialen Medien von der Teilnahme mehrerer Mitglieder an der „Sommerakademie“ 2016 des IfS berichtete[774], äußerten sich die Junge Alternative Dresden und die Junge Alternative Niedersachsen auf Facebook positiv über den Antaios-Verlag oder dessen Veröffentlichungen.[775] Auf einer Veranstaltung der Jungen Alternative Brandenburg 2017 trat Götz Kubitschek als Redner in Erscheinung.[776] Der zweite Vorsitzende der Jungen Alternative Hessen Fabian Flecken veröffentlichte Beiträge in der Zeitschrift „Sezession“.[777]

Mehrere Mitglieder und Funktionäre der Jungen Alternative pflegen zudem Kontakt zur neurechten Zeitschrift „Blaue Narzisse“. Der Leverkusener AfD-Kreisverbandsvorsitzende, Yannick Noé, ist ebenso als Autor der Zeitschrift tätig, wie das Vorstandsmitglied der nordrhein-westfälischen Jungen Alternative, Maximilian Kneller. Der damalige Bundesvorsitzende der Jungen Alternative, Markus Frohnmaier, gab der Zeitschrift 2016 ein Interview und auf dem „Konservativismus Kongress der Jungen Alternative Bayern“ 2018 sprach mit Felix Menzel der Chefredakteur der „Blauen Narzisse“.[778]

Daneben ist Noé selbst Chefredakteur der Zeitschrift „Arcadi“ und teilt in sozialen Medien fast ausschließlich Beiträge des Magazins, welches auch dem von der Jungen Alternative München versandten „JA-Paket für junge Patrioten“ beigefügt ist.[779]

Sowohl das Magazin „Arcadi“ als auch der JA-Bundesvorsitzende Markus Frohnmaier teilten auf ihren jeweiligen Facebook-Seiten Videos des rechtsextremistischen Rappers Chris Ares.[780] Frohnmaier teilte darüber hinaus mehrere Beiträge der Zeitschrift „ZUERST!“ sowie ihres Chefredakteurs Manuel Ochsenreiter.

Häufig äußern sich Mitglieder und Funktionäre der Jungen Alternative in ihren Verlautbarungen als der Bewegung PEGIDA nahestehend oder beteiligen sich teilweise als Redner an deren Demonstrationen.[781] Die Unvereinbarkeitsliste steht dabei im Zentrum der Einlassungen. So teilte der Landesverband Junge Alternative Hessen eine Erklärung des seines Landesvorsitzenden Jan Nolte:

„Es sind aber Tausende, die in Dresden auf die Straße gehen. Die allermeisten davon ganz normale Bürger und Steuerzahler. Sie wollen nicht hinnehmen, was keiner ernsthaft leugnen kann: Der langsame Austausch der Deutschen durch muslimische Einwanderer. […] Die AfD ist auf diese Menschen angewiesen, weil nur ein gesamtgesellschaftlicher Wandel zum Erfolg führen kann.“[782]

Ähnlich positionierten sich mehrere Organisationseinheiten der Jungen Alternative zu programmatisch vergleichbaren Initiativen wie „Kandel ist überall“, einer Demonstration mehrerer Akteure in Köthen.[783]

Insbesondere die Junge Alternative Brandenburg pflegt nach eigenen Verlautbarungen in den sozialen Medien eine deutliche Nähe zu dem Cottbusser Verein „Zukunft Heimat“. Dies äußert sich vor allem in den häufigen Mobilisierungsaufrufen für Demonstrationen des Vereins.[784] „Zukunft Heimat“ äußert in deutlicher Weise völkisch aufgeladene Widerstandsrhetorik, wie zum Beispiel in einem durch die Junge Alternative Brandenburg geteilten Beitrag:

„Merkel ist eine Galionsfigur der internationalen Eliten. Tragen wir mit unserem öffentlichen Protest unseren Teil dazu bei, dass sie rasch von der Bühne verschwindet! […] Das Verschwinden der Nation und des Nationalstaates sind kein Naturgesetz. Was aus der Zukunft unserer Heimat wird, liegt nicht zuletzt an uns. […] Verteidigen wir den öffentlichen Raum im Brennpunkt Cottbus![785]

Auch suchen Akteure der Jungen Alternative die Kooperationen mit europäischen Parteien der sog. Neuen Rechten, wie etwa auf der „Regionalismuskonferenz“ 2018 in Dinslaken mit Rednern von teilweise rechtsextremistischen Parteien.[786] Auch solidarisierten sich Funktionäre der Jungen Alternative mit dem Gründer der „English Defense League“ Tommy Robinson[787].

III. Tatsächliche Anhaltspunkte für den „Flügel“ als Bestrebung gegen die fdGO

„Der Flügel“ ist ein ausschließlich aus AfD-Mitgliedern bestehender Personenverbund und damit ein Personenzusammenschluss i. S. d. § 4 BVerfSchG (1). Tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass dieser verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt, ergeben sich zwar noch nicht aus seinem Gründungsdokument, der „Erfurter Resolution“ (2), wohl aber aus den Reden auf den jährlichen, für das Selbstverständnis des „Flügel“ prägenden Treffen auf dem Kyffhäuser (3) und aus Aussagen auf der Homepage und der Facebookseite des „Flügels“ (4). Hinzu kommt, dass die zentrale Führungsfigur des „Flügels“, Björn Höcke, sich auch auf sonstigen Veranstaltungen (5) und in dem Gesprächsband „Nie zweimal in denselben Fluß“ in verfassungsschutzrelevanter Weise äußert (6). Schließlich verfügt der „Flügel“ auch über Verbindungen zu bekannten rechtsextremistischen Organisationen; maßgebliche Mitglieder, einschließlich der Führungsfigur Höcke, haben sich in der Vergangenheit auch schon selbst für rechtsextremistische Organisationen betätigt (7). Unabhängig davon, dass zusätzlich auch noch zu befürchten ist, dass der Flügel mit seinen mutmaßlich verfassungswidrigen Einwirkungsversuchen auf die Gesamtpartei schon erste Erfolge erzielt hat (8), rechtfertigen die genannten tatsächlichen Anhaltspunkte in der Gesamtschau jedenfalls die Einordnung des „Flügels“ als Verdachtsfall und damit Beobachtungsobjekt i. S. d. § 3, 4 BVerfSchG (9).

1. Personenzusammenschluss

Zunächst ist fraglich, ob es sich bei dem „Flügel“ um einen Personenzusammenschluss im Sinne des § 4 BVerfSchG handelt.

Der „Flügel“ besteht aus Mitgliedern der AfD, die gemeinsam,als „Sammlungsbewegung innerhalb der AfD“ darauf hinwirken wollen, dass die AfD sich für eine „grundsätzliche politische Wende“ in Deutschland einsetzt und „eine echte Alternative zu den bestehenden Parteien“ bildet. Der „Flügel“ wurde am 14. März 2015 auf Initiative der seinerzeitigen AfD-Landes- und -Fraktionsvorsitzenden von Thüringen und Sachsen-Anhalt, Björn Höcke und André Poggenburg, gegründet. Diese veröffentlichten zusammen mit 21 weiteren Amts- und Funktionsträger der AfD aus insgesamt neun Bundesländern, nämlich dem heutigen Co-Bundes- und Co-Fraktionsvorsitzende Alexander Gauland, den Landtagsabgeordneten Christina Baum, Birgit Bessin, Andreas Kalbitz, Stefan Möller, Wiebke Muhsal, Hans-Thomas Tillschneider und Frank Weise sowie dem heutigen Bundestagsabgeordneten und seinerzeitigen JA-Landesvorsitzende von Baden-Württemberg Markus Frohnmaier, die „Erfurter Erklärung“. Diese bringt die gemeinsamen Ziele des „Flügels“ zum Ausdruck.

Der organisatorische Zusammenhalt des „Flügel“ wurde durch eine Erklärung vom 24. Juni 2016 noch einmal verfestigt. Die Erklärung nimmt zwar ausdrücklich davon Abstand, den „Flügel“ in eine rechtlich verfasste Form, wie einen eingetragenen Verein, zu überführen. Des Weiteren heißt es in der Erklärung, dass eine „Mitgliedschaft im eigentlichen Sinne“ im „Flügel“ nicht möglich sei. In ihr wird aber der Wille ihrer Anhänger bekräftigt, die in der Sache dann eben doch faktische Mitglieder des Flügels sind, in einem „zentral organisierten, losen Verbund [sic!] zusammenzuwirken und trifft zu diesem Zweck auch gewisse organisatorische Vorkehrungen. Insbesondere überträgt sie die Verantwortung für die organisatorische Arbeit des „Flügels“ auf den Kreisverband Nordhausen-Eichsfeld-Mühlhausen (Nordthüringen) der AfD Thüringen, deren Vorsitzender Höcke war und ist:

„1. Der Flügel ist kein eingetragener Verein. Er ist auch ausdrücklich keine Vereinigung im Sinne des § 17 der Bundessatzung der Alternative für Deutschland. Eine Mitgliedschaft im eigentlichen Sinne ist demzufolge nicht möglich. Mitglieder des Flügels gibt es in dieser Form nicht.

2. Der Flügel ist und bleibt ein zentral organisierter, loser Verbund von Mitgliedern der Alternative für Deutschland im gesamten Bundesgebiet. Diese Mitglieder wollen in ihrer Analyse zu den Ursachen von Politikphänomenen vordringen. Sie versuchen in ihren Lösungsansätzen das Beste aus konservativen, liberalen und sozialen Traditionen zum Wohle unseres Vaterlandes zu vereinigen und den innerparteilichen Meinungsbildungsprozess in diesem Geist mitzugestalten. Der Flügel fühlt sich einem grundsätzlichen Erneuerungsauftrag für Deutschland verpflichtet und versteht sich als Rückversicherungsgemeinschaft für die AfD.

3. Der Flügel wird maßgeblich vom Kreisverband Nordhausen-Eichsfeld-Mühlhausen (Nordthüringen) der AfD Thüringen getragen. Dort ist auch die organisatorische Arbeit des Flügels konzentriert.

Obwohl einige Organisationen und Zusammenschlüsse für sich in Anspruch nehmen, Vertreter des Flügels in einer bestimmten Region zu sein – oder bündeln zu wollen – bestehen regionale Einheiten oder Vertretungen des Flügels (‚Bayerischer Flügel‘, ‚Hamburger Flügel‘ usw.) ausdrücklich nicht. […]

4. Wer sich zu den Zielen des Flügels bekennt bzw. bekennen möchte und zugleich im Verteiler regelmäßiger Rundschreiben des Flügels aufgenommen werden möchte, kann dies im Wege der Unterzeichnung der Erfurter Erklärung tun.“[788]

Zu den vom „Flügel“ entfalteten Aktivitäten gehört insbesondere das „Kyffhäusertreffen“. Dieses fand seit 2015 jährlich statt. Es verzeichnet stetig steigende Besucherzahlen, nämlich 350 im Jahr 2015, über 500 im Jahr 2016, 750 im Jahr 2017 und 1.000 im Jahr 2018.

Bei dem „Flügel“ handelt es sich somit um eine beliebige Mehrheit von Personen, die einen gemeinsamen Zweck verfolgen, und damit um einen Personenzusammenschluss.

2. „Erfurter Resolution“

Zunächst ist zu prüfen, ob sich aus der „Erfurter Resolution“ tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen des „Flügels“ ergeben.

2.1 Zurechenbarkeit

Fraglich ist, ob die „Erfurter Resolution“ dem „Flügel“ ohne Weiteres zuzurechnen ist. Als sein Gründungsdokument, durch dessen Unterzeichnung man zum faktischen Mitglied wird, formuliert sie den authentischen Willen des „Flügel“, sodass eine Zurechnung zu bejahen ist.

2.2 Bekenntnis zu einem politisch bestimmten, ziel- und zweckgerichtete Vorgehen

Ein hinsichtlich des Vorgehens politisch bestimmtes ziel- und zweckgerichteten Bekenntnis könnte dabei durch die „Erfurter Resolution“ zum Ausdruck gebracht werden:

„Die Erstunterzeichner

  • sehen im vollen Einsatz der AfD für eine grundsätzliche politische Wende in Deutschland die eigentliche Daseinsberechtigung der Partei,
  • wissen, daß dieser Einsatz zu echten Auseinandersetzungen mit den Altparteien, den Medien und den Trägern der verheerenden Gesellschaftsexperimente führen wird,
  • fürchten diese Auseinandersetzungen nicht und verlangen von den Funktionsträgern unserer Partei in den Vorständen und Parlamenten diese Auseinandersetzung mutig und wahrhaftig zu führen.“[789]

Dies ist zu bejahen.

2.3 Aussagen zu politischen Zielen

Fraglich ist, ob sich in der „Erfurter Resolution“ verfassungsfeindliche Aussagen wiederfinden.

Die Formulierung der Resolution erfolgte – im März 2015 – mit kritischem Blick der Initiatoren auf den damaligen Zustand der AfD bzw. deren vermeintlichen Mainstream-Ausrichtung. Ohne sich inhaltlich konkret zu positionieren, fordert „Der Flügel“, sich vom „etablierten Politikbetrieb“ zu distanzieren und nicht durch „vorauseilenden Gehorsam“ die Verhältnisse zu zementieren, statt diese zu verändern:

„Die Bürger haben uns gewählt, weil sie hoffen, daß wir anders sind als die etablierten Parteien: demokratischer, patriotischer, mutiger. Anstatt nun jedoch die Alternative zu bieten, die wir versprochen haben, passen wir uns ohne Not mehr und mehr dem etablierten Politikbetrieb an: dem Technokratentum, der Feigheit und dem Verrat an den Interessen unseres Landes. Wir orientieren uns in unserem politischen Handeln ängstlich an dem, was uns Institutionen, Parteien und Medien als Spielraum zuweisen, anstatt selbst den Radius unseres Handelns abzustecken und zu erweitern. Wir zeigen zu oft jenen vorauseilenden Gehorsam, der die Verhältnisse, gegen die wir angetreten sind, nicht verändert, sondern zementiert.“[790]

Weiter heißt es, die AfD sei aus Sicht zahlloser Parteimitglieder immer noch eine „grundsätzliche, patriotische und demokratische Alternative zu den etablierten Parteien“, eine „Bewegung unseres Volkes gegen die Gesellschaftsexperimente der letzten Jahrzehnte (Gender Mainstreaming, Multikulturalismus, Erziehungsbeliebigkeit usf.)“, eine „Widerstandsbewegung gegen die weitere Aushöhlung der Souveränität und der Identität Deutschlands“ und eine „Partei, die den Mut zur Wahrheit und zum wirklich freien Wort“ besitze. Für die Erstunterzeichner der Resolution hat die AfD nur eine Daseinsberechtigung, wenn sie sich für eine „grundsätzliche politische Wende in Deutschland“ einsetzt und dies zu „echten Auseinandersetzungen mit den Altparteien, den Medien und den Trägern der verheerenden Gesellschaftsexperimente“ führt.

Der Gesamtpartei AfD wird weiter vorgeworfen, Mitglieder verprellt zu haben, deren „Profil unverzichtbar“ sei und sich im vorauseilendem Gehorsam – so in offenkundiger Anspielung auf die islamfeindlichen PEGIDA-Demonstrationen – von „bürgerlichen Protestbewegungen“ ferngehalten oder gar distanziert zu haben. Die Unterzeichner möchten sich gegen „jede Verengungstendenz“ wenden.

Im Ergebnis ergibt sich aus der „Erfurter Resolution“ damit nur, dass die Initiatoren und Erstunterzeichner eine wesentlich radikalere Orientierung der AfD, als vom damaligen Bundesvorsitzenden Lucke propagiert, einfordern. Sie wünschen ein Eintreten der AfD für eine grundlegende Änderung der Sachpolitik und einen weitgehenden Austausch des politischen Personals. Anspielungen auf eine mögliche Kooperation mit Akteuren, die in der allgemeinen medialen oder behördlichen Berichterstattung als rechtsextremistisch oder verfassungsfeindlich eingestuft werden, bleiben aber vollkommen im Vagen. Es werden keine Aussagen formuliert, die eine Systemüberwindung, also eine Beseitigung oder Außer-Kraft-Setzung von Grundsätzen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung fordern.

3. Die Reden auf den Kyffhäusertreffen

Gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen des „Flügels“ könnten sich aber aus den Reden der Hauptreferenten auf den sogenannten Kyffhäusertreffen Höcke, Tillschneider und Kalbitz ergeben.

3.1 Zurechenbarkeit

Die Reden der Hauptreferenten Höcke, Tillschneider und Kalbitz auf den jährlichen Kyffhäusertreffen in den Jahren 2015 bis 2018 müssten dem „Flügel“ zunächst zuzurechnen sein. Eine Zurechnung ergibt sich schon daraus, dass die drei Personen maßgebliche Aktivisten des „Flügels“ sind. Hinzu kommt darüber hinaus, dass es sich bei dem Kyffhäusertreffen um die zentrale Veranstaltung des „Flügels“ handelt, die dessen Selbstverständnis, Zusammenhalt und Ausrichtung prägt.

Die hohe Bedeutung des Kyffhäusertreffen“ für den „Flügel“ kommt schon in der Wahl des urspünglichen und namensgebenden Versammlungsorts zum Ausdruck. Dieser ist nicht nur mythisch vorgeprägt. Der Kyffhäuserberg in Nordthüringen (Kreis Nordhausen-Eichsfeld-Mühlhausen) ist nach der Kyffhäusersage der Ort, an dem sich der Stauferkaiser Friedrich I., genannt Barbarossa, in den Berg zurückgezogen haben soll, um eines Tages nach seiner Wiederkunft das Reich zu retten. Daneben findet sich auf dem Kyffhäuserberg ein Denkmal zu Ehren des Deutschen Kaisers Wilhelm I. Darüber hinaus fällt das Kyffhäusermittelgebirge auch in den örtlichen Zuständigkeitsbereich des „Flügel“-Protagonisten Björn Höcke als dortigem AfD-Kreisvorsitzenden.

Die Bedeutung des „Kyffhäusertreffens“ spiegelt sich außerdem in dem großen Zuspruch der Veranstaltung innerhalb des „Flügels“ wider. Aufgrund stetig steigender Teilnehmerzahlen von 350 (2015) über 500 (2016) auf 750 Besucher (2017) und der begrenzten Kapazitäten des Tagungshotels „Burghof Kyffhäuser“ musste die Veranstaltungsreihe beim „Kyffhäusertreffen“ 2018 auf Schloss Burgscheidungen im Burgenlandkreis (Sachsen-Anhalt) ausweichen. An der dortigen Tagung nahmen rund 1.000 Personen teil, wobei nach Angaben des „Flügels“ die Zahl der Interessenten die verfügbaren Plätze regelmäßig deutlich überstiegen haben soll.[791]

3.2 Bekenntnis zu einem politisch bestimmten, ziel- und zweckgerichteten Vorgehen

Bereits beim ersten Kyffhäusertreffen im Jahr 2015 brachten Höcke, Tillschneider und Kalbitz in ihren Reden zum Ausdruck, dass der „Flügel“ politisch bestimmte, ziel- und zweckgerichtete Verhaltensweisen entfalten soll, indem er auf die AfD als Gesamtpartei Einfluss nimmt.

So unterschied Höcke in seiner Rede zwischen jenen Kräften in der AfD, die rasch arrivieren und sich etablieren wollten, und den Verfechtern eines grundsätzlichen Erneuerungskurses. Der „Flügel“ wolle, so Höcke, diesen „unbedingten Geist“ der Erneuerung in den parteiinternen Willensbildungsprozess einspeisen. Im Selbstverständnis als Avantgarde der Partei leiste der „Flügel“ einen Beitrag dafür, die AfD als „Partei der klaren Kante in Opposition zu den Altparteien“ zu erhalten und damit die Möglichkeit zu wahren, die dominierende Volkspartei in Deutschland zu werden.[792]

Kalbitz stellte in seiner Rede zwar das persönliche Kennenlernen der „Flügel“-Anhänger in den Vordergrund, deren bisheriger Austausch vor allem im virtuellen Bereich stattgefunden habe. Auch er betonte aber, es gelte, nach innen in die AfD ein Signal der „Geschlossenheit und Einheit gegen Spalterei und Ausgrenzung“ zu senden, denn das „innerparteiliche Schmierentheater aus Intrigen, Unterstellungen, auch der innerparteiliche Einsatz der Nazikeule“ sei nur schwer erträglich.[793]

Tillschneider bedankte sich bei Höcke dafür, die parteiinterne „Flügel“-Bewegung angestoßen und damit die AfD bereichert zu haben.[794]

In den Folgejahren wurde die grundsätzliche Frage einer politischen Zielsetzung nicht mehr so deutlich thematisiert. Das politische Anliegen kommt aber dafür in den konkret formulierten Zielen umso deutlicher zum Ausdruck.

3.3 Menschenwürde
3.3.1 Menschenwürdewidrige Unterordnung des Einzelnen unter das „Volk“

Fraglich ist, ob Höcke, Tillschneider und Kalbitz in ihren Reden gegen die verfassungsrechtlich normierte Garantie der Menschenwürde aus Art. 1 Abs. 1 GG verstoßen.

In ihren Reden bekennen sich Höcke und Tillschneider und – eingeschränkt – auch Kalbitz in zahlreichen Äußerungen zu einer völkisch-nationalistischen Ideologie, die allein das Überleben des als historisch gewachsene, organische Einheit gedachten Volkes für wichtig hält, hinter dem das Wohlergehen des einzelnen Menschen zurückzutreten hat und die deswegen mit der Garantie der Menschenwürde nicht vereinbar ist. Sie stellen so die Garantie der Menschenwürde in Frage, weil sie dem Menschen seine Würde nicht um seiner selbst willen zuschreiben, sondern sie von seiner Zugehörigkeit zum „Volk“ abhängig machen.

Prägnantes Beispiel ist die Rede Höckes aus dem Jahr 2018. In dieser Rede fordert Höcke zwar zunächst nur „eine Zukunft für uns und unsere Kinder“. Dann stellt er aber klar, dass dies nicht irgendeine Zukunft sein dürfe, sondern „eine selbstverständlich deutsche Zukunft“ sein müsse. Deutsche sind für Höcke vor allen Dingen als „Träger“ der deutschen Kultur von Bedeutung. Sie müssten sich der „Leistungen ihrer Altvorderen“ würdig erweisen, insbesondere indem sie diese als „Vater und Mutter oder Lehrer im Ehrenamt“ an die jüngere Generation weitergäben. Die für Höcke zentralen Werte, die er zum Abschluss seiner Rede noch einmal aufzählt, sind dementsprechend „die Zukunft unserer Heimat“, „die Zukunft unseres Volks“, „die Zukunft unserer Nation“ und „die Zukunft unseres geliebten deutschen Vaterlandes“.[795]

Zur Sicherung einer solchen „deutschen Zukunft“ dürfe es nach Einschätzung Höckes notwendig sein, „Europa als Festung zu denken und zu leben und zwar als uneinnehmbare Festung.“ Die Zuwanderung von Menschen aus anderen Ländern stellt für ihn in Frage, ob es „eine Zukunft geben wird, die wir als deutsch und als europäisch bezeichnen können“. Bei einer fortgesetzten Zuwanderung verneint Höcke die Möglichkeit, diese Zuwanderer in die bestehende deutsche Gesellschaft zu integrieren, sondern prognostiziert die Verdrängung und Zerstörung des organisch gewachsenen, einheitlichen deutschen Volks durch „fremde Völkerschaften“:

„Es ist nicht auszuschließen, dass in fünfzig Jahren fremde Völkerschaften durch unsere verlassenen Bibliotheken, Konzertsäle, Universitäten und Parlamentsgebäude streifen werden und sich die Frage stellen könnten: wie es möglich war, dass eine so hochstehende Kultur sich einfach aus ihnen hat hinwegfegen lassen.“[796]

Die aktuelle Zuwanderung lässt Höcke dementsprechend einen „Kultur- und Zivilisationsbruch“ befürchten, wie „wir“ und „unsere Vorfahren“ ihn in der Geschichte wahrscheinlich noch nicht erlebt hätten. In dem „Politikfeld der Einwanderung und Zuwanderung“ geht es für Höcke folglich „um nichts weniger als um alles“. In diesem Politikfeld dürften „wir“ uns nicht in „Kompromisse verzetteln“; ansonsten würden „wir“ die „Zukunft Deutschlands und Europas“ nicht retten können. Höcke verspricht seinen „lieben Freunden“ aber, „bis zuletzt hundertprozentige Kompromisslosigkeit zu leben und zu üben!“[797]

Höcke beschränkt sich in seiner Rede von 2018 also nicht darauf, das Deutschtum zu loben und den Einsatz des einzelnen Deutschen für die Gemeinschaft zu fordern. Vielmehr schätzt er den einzelnen Deutschen zuvorderst nur als Träger des Deutschtums. Nicht-Deutsche sind für ihn Fremdkörper, deren Integration in die geschlossene Gemeinschaft nicht möglich sei und die dementsprechend ausgegrenzt werden müssten. Höchsten Wert hat für Höcke der Fortbestand des deutschen Volks, das er als organische, sich im Wesentlichen nur biologisch fortpflanzende Einheit versteht. Dies ergibt sich auch daraus, dass er die zu erwartenden Folgen einer weiteren Migration als unvergleichbaren „Kultur- und Zivilisationsbruch“ einordnet, eine ultimative Negativbewertung also vornimmt, die üblicherweise zur Charakterisierung des nationalsozialistischen Unrechtsregimes und seiner Folgen verwendet wird. Im Ergebnis will Höcke den einzelnen Menschen also dem „Volk“ vollkommen unterordnen.

Auch die Kyffhäuserrede Tillschneiders aus dem Jahr 2018 lässt das Bekenntnis zu einer solchen völkisch-nationalistischen Ideologie erkennen. So schlägt er u. a. vor, die deutsche Identität wie folgt zu definieren:

„Die deutsche Identität ist allumfassend. Und deshalb gar nicht erschöpfend definierbar und feststellbar. Das heißt nicht, dass es sie nicht gibt. Es ist eher so, dass alles, was es für uns gibt, alles, was wir mit unseren deutschen Augen sehen, deutsch ist. Jeder unserer Gedanken, jedes unserer Worte, unsere gesamte Weltsicht ist deutsch. Wie wir da definieren, also eingrenzen, was deutsch ist? Es gibt ein deutsches Verständnis von Familie, eine deutsche Art sich zu kleiden. Es gibt eine deutsche Art zu arbeiten, eine deutsche Art zu kochen, ein deutsche Art zu bauen, eine deutsche Art zu musizieren und diese Art unterscheidet sich von allen anderen Völkern. […] Unser, unser Deutschsein ist, so würde ich sagen wollen, ein besonderes Licht, das unsere gesamte deutsche Welt einhüllt. Es ist mit einem ur-deutschen Begriff: unsere Weltanschauung. […] Dieses Deutsch-Sein, dieses Selbst-Sein und dieses Frei-Sein zeigen sich darin, dass wir uns als Deutsche frei versammeln, dass wir uns zu einer großen Gemeinschaft bekennen, dass wir unseren Lebenswillen als Volk bekunden und nichts anders tun wir heute auf Burgscheidung [= Tagungsort].[798]

Nach dieser Definition muss der einzelne Deutsche also völlig in seinem „allumfassenden“ Deutschsein aufgehen. alle seine Gedanken und Worte, seine gesamte Weltsicht, sein Verständnis von Familie, seine Art sich zu kleiden und selbst seine Art zu kochen haben deutsch zu sein. allein im Deutschsein kann der einzelne Deutsche sich verwirklichen und zu „Selbst-Sein“ und „Frei-Sein“ gelangen. Dieses äußerst voraussetzungsvolle, übergriffige Verständnis deutscher Identität reduziert den einzelnen Deutschen auf sein Deutschtum. Zugleich legt es eine Ausgrenzung und Abwertung von Menschen nahe, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, weil sie sich in irgendeiner Weise von der deutschen Mehrheitsbevölkerung unterscheiden. Auch Tillschneider ordnet also den einzelnen Menschen dem Volk unter.

Der Rede von Kalbitz im Jahr 2018 lässt sich hingegen kein vergleichbar eindeutiges Bekenntnis zur völkisch-nationalistischen Ideologie entnehmen, was aber auch daran liegen dürfte, dass er sich in seinen Ausführungen nicht in ähnlich weite historische und gesellschaftspolitische Betrachtungen verliert wie Höcke oder Tillschneider. Seine Definition

„Heimat ist da, wo unsere Wurzeln sind, unsere Herkunft, unsere Identität und auch unsere Zukunft.“[799]

lässt aber zumindest vermuten, dass auch er das Volk als organische, sich im Wesentlichen biologisch fortpflanzende Einheit versteht und der Einordnung des Einzelnen in dieses Volk höchste Bedeutung zumisst. Für eine solche Auslegung spricht darüber hinaus auch, dass Kalbitz in seiner Rede Höcke, der solche Gedanken zuvor ausdrücklich vertreten hatte, zweimal zustimmend zitiert. Des Weiteren lässt sich Kalbitz‘ Beschimpfung von „Globalisierungsfetischisten“ und deren vermeintlich „hedonistische[r] One-World-Propaganda“ ebenfalls als Ablehnung des universalistischen Grundsatzes der gleichen Würde aller Menschen verstehen.[800] Diese Aussagen sind also zumindest für eine Auslegung offen, nach der die Würde des Einzelnen von der Zugehörigkeit zu seinem Volk abhängt. Einen Anhaltspunkt für verfassungsfeindliche Bestrebungen des „Flügels“ bilden sie damit aber nur im Zusammenhang mit den Äußerungen Höckes und Tillschneiders.

Völkisch-nationalistische Aussagen finden sich darüber hinaus auch schon in der Rede Höckes aus dem Jahr 2017. Seinerzeit formulierte dieser die Forderung nach Einordnung des einzelnen Deutschen in das Volk zwar etwas zurückhaltender, indem er sie nur an „Patrioten“ richtete. Höcke machte aber auch schon 2017 sehr deutlich, dass er jede Art von Migration aus grundsätzlichen Erwägungen ablehnt. Migration stellte er als „Waffe“ in den Händen von „One-World-Ideologen“ dar. In der Migrationspolitik gehe es auch nicht „um ein paar Reformen“; vielmehr gelte:

[…] es geht uns, die wir heute hier versammelt sind, um eine grundsätzliche politische Wende für Deutschland, um eine alternative Politik für unser Land.“

Außerdem 2017 sprach Höcke bereits von „einem Kultur- und Zivilisationsbruch“, griff also schon in dieser Rede zu Beschreibung der Migrationsfolgen auf den Terminus zurück, der gewöhnlich Charakterisierung des nationalsozialistischen Unrechts Verwendung findet.Zudem setzte er Einwanderung bildlich mit eine Kernschmelze gleich, mithin dem größten anzunehmenden Nuklearunfall:

„Es geht, vor dem Hintergrund einer nie dagewesenen Migration, um nichts Geringeres als unser Deutschland und unser Europa vor einem Kultur- und Zivilisationsbruch historischen Ausmaßes, ja, einer kulturellen Kernschmelze zu bewahren. Das ist unser Auftrag und diesen Auftrag werden wir umsetzen.“[801]

Diese maximal negativen Werturteile sind nur verständlich, wenn man, wie Höcke, den Erhalt des Volkes als organische Einheit als höchsten Wert ansieht und den einzelnen Menschen diesem Volk vollkommen unterordnet.

Auch Tillschneider bekannte sich schon 2017 zu einer völkisch-nationalistischen Ideologie, indem er den Wert des Einzelnen von seiner Zugehörigkeit zu seinem Volk abhängig machte. Insbesondere leitet Tillschneider die Würde des Einzelnen ausdrücklich von dessen Einordnung in das Kollektiv ab:

„Nach seiner eigenen Identität, in seinem eigenen Land, stolz und frei und selbstbestimmt zu leben ist ein Menschenrecht und ich finde sogar, es ist das höchste Menschenrecht. Denn die Kultur ist es doch erst, was uns zum Menschen macht.“[802]

Auch Kalbitz trat schon im Jahr 2017 ähnlich wie im Jahr 2018 auf. Bereits in seiner damaligen Rede fanden sich Versatzstücke, die als Referenz auf die völkisch-nationalistischen Ideen Höckes verstanden werden können. Insbesondere wendet er sich gegen „One-World-Apologeten“; übernimmt also ein Stichwort Höckes. Die Kritik an „Deutschlandhassern“, „Multikulturalisten“ und „Deutschlandabschaffern“ macht ebenfalls deutlich, dass Kalbitz dem Schutz des deutschen Volkes vor Veränderungen einen hohen Wert zumisst.[803] Letztlich bleibt aber unklar, ob Kalbitz hier bloß scharfe und polemische Kritik an Befürwortern einer liberalen Migrationspolitik üben oder ob er sich zu einer völkisch-nationalistischen Ideologie bekennen will, die allein den Fortbestand des organisch-einheitlichen Volkes als höchsten Wert anerkennt. Die zweideutige Äußerung kann damit zwar für sich genommen nicht als tatsächlicher Anhaltspunkt für verfassungsfeindliche Bestrebungen gewertet werden; im Zusammenhang mit den Aussagen von Höcke und Tillschneider stützt sie einen entsprechenden Verdacht aber schon.

3.3.2 Menschenwürdewidrige Rechtlosstellung von Flüchtlingen, Muslimen und sonstigen Minderheiten

In konsequenter Umsetzung der oben geschilderten völkisch-nationalistischen Ideologie finden sich in den Reden von Höcke und Tillschneider auf dem Kyffhäusertreffen auch Forderungen nach einer weitgehenden Rechtlosstellung von Flüchtlingen, Migranten bzw. Muslimen, die mit der Garantie der Menschenwürde ebenfalls nicht vereinbar sind.

Prägnantestes Beispiel ist insofern die Rede Höckes im Jahr 2018, insbesondere die darin enthaltene „Sofort-Agenda“ gegen Migration nach Deutschland.

Höckes Agenda beginnt zunächst mit der Forderung, Nicht EU-Bürger ohne gültiges Visum konsequent an der Grenze zurückzuweisen. Daran schließt sich die Forderung nach einer „Null-Einwanderung“ an, bis „die illegale Einwanderung“ der letzten Jahre „zurückgeführt“ sei. Diese Forderungen werfen zwar schon die Frage auf, wie genau eine solche Politik ohne Verstöße gegen den Menschenwürdegehalt von Grundrechten umgesetzt werden soll, insbesondere ob und wie der Kern der Rechtsschutzgarantie bei den geforderten „Zurückweisungen“ und der Kern des grundrechtlichen Schutzes von Ehe und Familie bei der „Null-Einwanderung“ gewahrt werden sollen. Dass dies durch die Schaffung von Ausnahmen möglich ist, scheint allerdings auch nicht per se ausgeschlossen, so dass diese Äußerungen für sich genommen noch nicht verfassungsschutzrelevant sind.

In dem dritten Punkt seiner Agenda wird Höcke dann aber grundsätzlich. Im Rahmen einer „großen Aufklärungskampagne“ im „arabisch-afrikanischen Raum“ will er den dortigen „jungen Männern“ unmissverständlich die Botschaft vermitteln:

„No way! Selbst wenn wir es wollten, es kann und wird für euch keine Heimat in Deutschland und Europa geben können!“[804]

Hier wird deutlich, dass es Höcke nicht nur darum geht, den Zuzug von Flüchtlingen aus politischen Erwägungen zum Schutz der wirtschaftlichen Interessen der Einheimischen oder aus sonstigen national-egoistischen Gründen zu verhindern. Vielmehr geht Höcke von einer grundsätzlichen, naturgegebenen Verschiedenheit von Deutschen und Menschen aus dem „arabisch-afrikanischen Raum“ aus und ordnet letzteren damit einen rechtlich untergeordneten Status zu. Denn selbst wenn „wir“ es wollen würden, ist es aus Sicht Höckes unmöglich, dass Menschen aus dem „muslimisch-arabischen Raum“ jemals eine Heimat in Deutschland haben. Für wie absolut unmöglich Höcke dies hält, unterstreicht er durch den Ausruf „No way“ und die befremdliche Doppelung des Verbs „können“.

Dementsprechend möchte Höcke auch nicht bei seiner „Sofort-Agenda“ verharren, sondern verfolgt ein langfristiges Programm:

„Langfristig, liebe Freunde, stehen die Auflösung der Parallelgesellschaften sowie die Re-Migrationsprogramme, die natürlich De-Islamisierungsprogramme inkludieren auf der Tagesordnung.“[805]

Die Forderungen nach der „Auflösung von Parallelgesellschaften“ und nach „De-Islamisierung“ beziehen sich nunmehr nicht mehr nur auf jüngst zugezogene Flüchtlinge. Sie lassen sich letztlich auf alle in Deutschland ansässigen Muslime und alle sonstigen, sich irgendwie von der Mehrheitsgesellschaft abgrenzenden Minderheiten beziehen. Damit umfassen sie auch erhebliche Teile der seit Generationen dauerhaft in Deutschland ansässigen Bevölkerung, einschließlich deutscher Staatsbürger. Dass diese Menschen durch finanzielle „Re-Migrationsprogramme“ oder sonstige staatliche Fördermaßnahmen zum Verlassen ihrer angestammten deutschen Heimat animiert werden könnten, erscheint kaum vorstellbar. Wenn Höcke hier von „Re-Migrationsprogrammen“ spricht, ist dies folglich eine – nur pro forma notdürftig verhüllte – Forderung nach dem willkürlichen Entzug von Staatsbürgerschaften und menschenwürdewidrigen Massenabschiebungen.

Dass Höcke auch radikale – menschenwürdewidrige – Maßnahmen befürwortet und er seine Zuhörer entsprechend aufpeitschen will, wird im Übrigen auch noch einmal durch die aggressive Art und Weise verdeutlicht, in der er in seiner Rede die von Migranten bzw. Muslimen ausgehende Kriminalität krass überzeichnet und zugleich die dies angeblich hinnehmenden Teile des deutschen Volkes massiv entwürdigend beschimpft. So nehme es das deutsche Volk laut Höcke angeblich hin,

[…] dass im eigenen Land täglich tausende seiner Kinder und Jugendliche die Schulen als Angstraum erleben, weil sie dort von Migranten-Machos gemobbt, gequält und geschlagen werden.“[806]

Des Weiteren würde das deutsche Volk,

[…] eine Richterin dulden, die einen orientalischen jungen Mann, der aus Angeberei einem zufällig vorbeikommenden 40-jährigen zweifachen Familienvater den Schädel einschlägt, zu Antiaggressionstraining und Sozialstunden verurteilt und ihn danach laufen lässt.“[807]

Das deutsche Volk sei nämlich von einer „tödlichen Toleranz allem und jedem gegenüber“ und seiner „bekannten Schuldneurose“, die in ihrer psychotischen Ausprägung als „kollektive Autoaggressivität“ zu bezeichnen sei, gelähmt. Befürworter einer liberalen Flüchtlingspolitik sind für Höcke „Multikulti-Spinner des polit-medialen Establishments“. Den jungen Mann, der im April 2017 beim Campen in den Bonner Siegauen die Vergewaltigung seiner Freundin durch einen bewaffneten Asylbewerber aus Ghana nicht verhindern konnte, beschimpft Höcke nicht nur als „weinerlich“. Indem er außerdem kundtut, dass er die Tat „vor seinem geistigen Auge“ noch einmal habe „abspielen“ lassen und den vermeintlichen Tathergang ohne sachliche Notwendigkeit explizit schildert, verletzt er auch erneut die Intimsphäre und den sozialen Achtungsanspruch der Opfer und macht so deutlich, für wie verachtungswürdig er jede tatsächliche oder vermeintliche Weichheit gegenüber Migranten hält.[808]

Die Rede von Kalbitz aus dem Jahr 2018 fordert ebenfalls eine Rechtlosstellung von Muslimen und Flüchtlingen, indem sie sich den Forderungen Höckes nach einer „Re-Migration“ uneingeschränkt anschließt:

[…] und Björn Höcke hat das auch schon richtig gesagt, wir brauchen die Festung Europa! Grenzen dicht! Re-Migration jetzt!.“[809]

Im Übrigen fehlen bei Kalbitz zwar Ausführungen zu einer eigenen Agenda und zu einem eigenen philosophisch-ideologischen Gedankengebäude. Kalbitz verleiht den Forderungen Höckes aber dadurch Nachdruck, dass er sich in Phantasien über möglichst weitreichende Massenabschiebungen von muslimischen und sonstigen politischen Gegnern ergeht.

Als die Zuhörerschaft mit Bezug auf die „Massen- und Messer-Einwanderung“ zwölf Mal „Abschieben“ skandiert, antwortet Kalbitz:

„Und die ganze Front der Deutschland-Hasser und National-Masochistischen, die kann gleich mitreisen.“[810]

Unter Bezugnahme auf die einjährige Inhaftierung des Journalisten Deniz Yücel in der Türkei führt Kalbitz dann weiter aus:

„Ich stelle mir das vor, wir gründen so eine neue Never-come-back-Airline und ich bin… auf dem Flug nach irgendwo … und ich bin ganz sicher wir kriegen den Flieger voll mit den Claudia Roths, den Cem Özdemirs und wie sie alle heißen.“[811]

Mit diesen Äußerungen erzielt Kalbitz Gelächter, Jubel und anhaltenden Applaus. In der Folge steigert er sich dann weiter:

„Denn Eines… denn Eines ist klar und unmissverständlich: Wer Deutschland nicht liebt, soll Deutschland verlassen!“[812]

Die Zuhörerschaft stimmt ein und skandiert fünfmal „Wer Deutschland nicht liebt, soll Deutschland verlassen“.

Daneben verleiht Kalbitz den Forderungen Höckes auch durch seine militaristisch geprägte Wortwahl Nachdruck, mit der er sich über das Verhältnis von Deutschen mit und ohne Migrationshintergrund und Ausländern äußert. Dieses vergleicht Kalbitz nämlich mit einem kompromisslosen, militärischen Abwehrkampf. In Duisburg-Marxloh, Berlin-Neukölln und an „unzähligen Orten“ hätten „uns“ die Umstände gezwungen, eine „taktische Frontbereinigung“ durchzuführen. „Wir“ würden „uns“ dieses Land aber zurückholen, und zwar „jeden Quadratzentimeter“. Man werde „keine Kompromisse“ machen; Heimat sei „nicht verhandelbar“.[813]

Ähnliche Forderungen nach der Rechtlosstellung bestimmter Minderheiten fanden sich auch schon in der Kyffhäuserrede Tillschneiders aus dem Jahr 2017. Dabei versuchte Tillschneider gar nicht erst den Eindruck zu erwecken, ihm gehe es nur um die Verhinderung von weiterer Migration. Vielmehr thematisierte er direkt die Stellung von Muslimen in Deutschland. Insofern behauptet Tillschneider zunächst:

„Die Vertreter der Islamverbände maßen sich an, uns vorzuschreiben, wie wir leben sollen. Sie maßen sich an, hier mitzubestimmen und unser Land zu verändern.“[814]

Direkt im Anschluss fordert er dann, solche angeblichen Anmaßungen entschieden zurückzuweisen:

„Pustekuchen! Wenn sie sich fügen, dürfen sie in dem Rahmen, den wir ihnen anweisen, ihre Religion praktizieren und darüber hinaus haben sie nichts zu melden.“[815]

Tillschneider kritisiert hier nicht etwa nur die inhaltlichen Positionen von Islamverbänden oder deren angebliche oder tatsächliche Steuerung durch ausländische Regierungen. Vielmehr spricht er Muslimen, einschließlich den Muslimen mit deutscher Staatsbürgerschaft, das Recht zur Teilnahme am politischen Willensbildungsprozess allein aufgrund ihrer Religion pauschal ab. Tillschneider unterscheidet nämlich strikt zwischen einem „wir“, das „den Rahmen anweist“, und den „Vertretern der Islamverbände“, die „sich zu fügen“ hätten.

Diese Auslegung bestätigt auch noch einmal die einige Sätze später folgende Aussage Tillschneiders, die sich nun explizit nicht nur auf „die Vertreter der Islamverbände“, sondern auf alle „Migranten“ bezieht:

„Migranten, die meinen, sie könnten uns vorschreiben, wie wir hier in unserem Land zu leben haben, die gehören dorthin zurückgeschickt, wo sie hergekommen sind.“[816]

Zum Ausschluss von Muslimen aus dem politischen Willensbildungsprozess kommt hinzu, dass sie nach Ansicht Tillschneiders auch pauschal aus dem personellen Schutzbereich des Grundrechts auf Religionsfreiheit ausgeschlossen werden :

„Die Väter [sic!] des Grundgesetzes […] haben Artikel 4 gewiss nicht für orientalische Muslime verfasst, […]. Ich kann nur wiederholen: Das Grundgesetz ist nicht für den Islam gemacht.“[817]

Tillschneider fordert hier also ausdrücklich, Muslimen in Deutschland einen untergeordneten, per se minderwertigen rechtlichen Status zuzuweisen.

Den Eindruck, dass solche radikalen Maßnahmen tatsächlich unumgänglich seien, verstärkt Tillschneider dadurch, dass er das deutsche Volk in seiner Rede als schwach, krank und hilflos darstellt. Die „Altparteien“, so Tillschneiders verschwörungstheoretische Grundannahme, benutzten die Masseneinwanderung, um die deutsche Identität zu brechen. In diesem „Islamisierungsprozess“ verbinde sich „der Deutschenhass der Linken“ mit der „Frechheit der Wohlstandsmigranten“, dem „Großmachtstreben der Türkei“ und den „geopolitischen Interessen der USA“.[818] Die deutsche Gesellschaft, die sich nicht gegen den Islam wehre, hält Tillschneider für „krank“; den Islam vergleicht er wahlweise mit dem Teufel oder einer sich ausbreitenden Krankheitsbefall:

„In einem mittelalterlichen Gleichnis wird der Teufel als ein Specht vorgestellt, der von Baum zu Baum fliegt. Bei gesunden Bäumen, also Menschen von gesundem Glauben, kann er sich nicht einnisten. Aber in den Bäumen, die innerlich krank sind, dort baut er sein Nest. Mit den Islam in Europa ist es ähnlich, will ich meinen. In Russland, in Polen, in der Slowakei, also in den Ländern, die noch nicht so sehr vom Virus der Beliebigkeit, der Dekonstruktion und der sozialen Zersetzung befallen sind, in diesen Ländern, die noch Substanz haben, die noch so etwas wie Stolz auf das Eigene kennen, hat der Islam keine Chance. In Westeuropa aber, in unseren kranken Gesellschaften kann er sich einnisten, kann seine Parallelgesellschaften bilden, die wie ein Baumpilz am Stamm der deutschen Eiche wuchern, und damit ist der Islam letzten Endes doch nichts anderes als ein Symptom unserer eigenen Schwäche.“[819]

Der Eindruck, dass Tillschneider tatsächlich menschenwürdewidrige Maßnahmen befürwortete, wird darüber hinaus durch die von ihm gewählte Sprechweise verstärkt, die auch auf vulgäre Ausdrücke zurückgreift, diffamierende Metaphern verwendet, die Menschen zum Objekt degradieren, und mit Gewaltphantasien spielt. Vertreter der Islamverbände bzw. Muslime vergleicht er nicht nur mit an kranken Bäumen wuchernden Parasiten, sondern beschimpft sie auch als „Botschafter von Erdogan“ und „Vertreter der Petrodollarfraktion“, die sich in Talkshows „unter aller Kanone aufführen“ und „maßlose Frechheit“ besäßen. „Wir“ sollten dafür sorgen, dass „ihnen die große Klappe vergeht“. Darüber hinaus rechtfertigt Tillschneider auch die Aussage Gaulands vom August 2017 über die damalige Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration Aydan Özoğuz, nach der „wir“ diese „bald in Anatolien entsorgen werden können“. Er hält es darüber hinaus auch für legitim, mit Bezug auf alle Migranten, die „uns“ vorschreiben wollen, wie „wir“ zu leben hätten, von „Entsorgung“ zu sprechen. Zum Abschluss suggeriert Tillschneider dann noch, die Deutschen seien viel zu langmütig im Umgang mit Migranten, die wie Frau Özoğuz die Existenz einer eigenständigen deutschen Kultur in Frage stellten. Nachvollziehbarer erscheint Tillschneider vielmehr eine letale Reaktion, wie sie der von ihm zitierte Akif Pirincci für die Türkei beschreibt, sollte dort ein eingewanderter Deutscher die Existenz einer eigenständigen türkischen Kultur in Frage stellen. Dieser würde

[…] noch exakt acht Sekunden auf diesem Planeten verweilen bevor er in eine bessere Welt wechselt.“[820]

3.4 Demokratieprinzip

Fraglich ist darüber hinaus, ob die Reden Höckes, Tillschneiders und Kalbitz´ Aussagen enthalten, die das Demokratieprinzip in Frage stellen.

Einschlägig könnten insofern zunächst die oben bereits dargestellten Forderungen nach einer Rechtlosstellung von Muslimen, einschließlich muslimischen Deutschen, sein. Diese zielen nämlich auch auf den Ausschluss von Muslimen vom politischen Willensbildungsprozess.

Daneben könnte aber auch die oben dargestellte völkisch-nationalistische Ideologie Höckes, Tillschneiders und – mit Einschränkung – auch Kalbitz‘ im Konflikt mit dem Demokratieprinzip stehen. Eine staatliche Ordnung, die den zentralen Wert dieser Ideologie – nämlich das Leben in einem organisch einheitlichen Volk – nicht gewährleisten will oder kann, verliert für Höcke, Tillschneider und Kalbitz ihre Legitimität. Dementsprechend finden sich in den Reden Höckes und Kalbitz´ auch Aussagen, die erkennen lassen, dass diese nicht bereit sind, ihrer völkisch-nationalistischen Ideologie widersprechende demokratische Entscheidungen zu akzeptieren.

Mangelnde Akzeptanz demokratischer Entscheidungen kommt insbesondere in den Aussagen Höckes zum Zweck des „Flügels“ und zum historischen Auftrag der AfD in seiner Rede aus dem Jahr 2016 zum Ausdruck:

„Für mich ist der Flügel in erster Linie, und deswegen soll er Bestand haben, auch jenseits dieses schon traditionellen Kyffhäuserfestes, für mich ist der Flügel eine Rückversicherungsgemeinschaft unserer AfD. Und der Flügel ist ein Garant dafür, der Flügel ist ein Garant dafür, dass diese Partei, unsere Partei immer weiß, und eingedenk dessen auch lebt und auch handelt, dass sie die letzte evolutionäre Chance für unser geliebtes Vaterland ist.“[821]

Wenn Höcke hier die AfD als die letzte „evolutionäre Chance“ bezeichnet, bringt er damit zum Ausdruck, dass es im Falle eines Scheiterns der AfD aus seiner Sicht nur noch revolutionäre Chancen gebe. Und da schon das „evolutionäre“ Vorgehen der AfD einen grundlegenden Austausch des gesamten politischen Personals mit demokratischen Mitteln anstrebt, kann unter einem revolutionären Vorgehen dann nur noch ein umstürzlerisches, gesetzes- und verfassungswidriges Vorgehen verstanden werden. Vor dem Hintergrund der absolut zentralen Bedeutung, die das „geliebte Vaterland“ für Höcke hat, ist des Weiteren auch davon auszugehen, dass er in einem Fall eines Scheiterns der AfD solche umstürzlerischen, gesetzes- und verfassungswidrigen Chancen auch ergreifen will. Es kann nicht angenommen werden, dass Höcke den Untergang des „geliebten Vaterlandes“ einfach hinnimmt.

Die Annahme, dass Höcke ein umstürzlerisches Vorgehen gegen ein parlamentarisches Regierungssystem, das seine völkisch-nationalistische Ideologie nicht umsetzt, für grundsätzlich legitim hält, wird dadurch weiter unterstützt, dass er nicht nur die aktuelle Regierungspolitik – ggf. auch scharf und polemisch – kritisiert, sondern das parlamentarische Regierungssystem grundsätzlich diffamiert. Die aktuelle Politik führt er auf „jahrzehntelange Meinungssteuerung und Umerziehung“ zurück, die „gerade im Westen Gehirnwäscheergebnisse verbuchen“ könne. Daran schließen sich ständige Verunglimpfung von Repräsentanten und Institutionen der parlamentarischen Demokratie an. So spricht er von „inhaltlich entartet[en] Altparteien“, „Rechtsstaatsschändern“ und „Deutschland-Abschaffern“. Die Bundeskanzlerin bezeichnet er wahlweise als „Grundrechts-Brecherin“ oder „Kanzler-Diktatorin“. Die politische Führung bezichtigt er generell der „Charakterlosigkeit“, nennt sie „verfilzt und feige“, „Herrschaft des Schlechten“ oder „Totalversager“.[822] Einzige Alternative zu diesem angeblich vollkommen korrupten System scheint für Höcke die Übernahme der Macht durch die AfD zu sein.

Kalbitz bekennt sich ein Jahr später in seiner Rede von 2017 ebenfalls zu der Haltung Höckes, nach der mit der eigenen völkisch-nationalistischen Ideologie unvereinbare demokratische Entscheidungen nicht akzeptiert werden könnten. Zusätzlich spricht er auch noch ausdrücklich aus, dass gewaltsame Auseinandersetzungen logische Konsequenz eines Scheiterns der AfD wären:

„Weil dieser Auftrag – das hat Björn schon gesagt und es ist keine pathetische Formulierung, sondern es trifft in diesem Falle voll zu – dieser Auftrag ein historischer ist. Und die AfD ist die letzte evolutionäre Chance für dieses Land. Danach kommt nur noch ‚Helm auf!‘“[823]

In seiner Rede von 2016 brachte Kalbitz eine mangelnde Akzeptanz für demokratische Entscheidungen zwar noch nicht explizit zum Ausdruck. Diese Haltung deutete er aber schon durch krasse Kritik an den Repräsentanten des parlamentarischen Regierungssystems an. Nach seinen Aussagen geht es ihm nicht nur darum, den Herrschenden irgendwann Macht, Posten und Pfründe zu entreißen, sondern im zweiten Schritt „mal die Akten im Keller abzustauben“. Dann werde es für diese Personen „unangenehm“, weil die AfD sie dann „zur Verantwortung ziehen“ werde. Es handele sich bei ihnen nämlich um das systematische Versagen einer „verantwortungslosen Macht-Clique“. Ganz oben stünden „diese Gesetzesbrecher Merkel und Co, diese ganze Bande der Verkommenen“.[824] Im Ergebnis bleibt aber unklar, ob Kalbitz hier nur scharfe Kritik an der Regierungsmehrheit üben oder das parlamentarische Regierungssystem grundsätzlich diffamieren will. Die Äußerung stellt daher für sich genommen keinen Anhaltspunkt für verfassungsfeindliche Bestrebungen dar; in Zusammenhang mit den Aussagen Höckes stützt sie einen solchen Verdacht aber schon.

3.5 Rechtsstaatsprinzip

Fraglich ist, ob sich die Aussagen Höckes, Tillschneiders und Kalbitz‘ daneben auch gegen das Rechtsstaatsprinzip richten.

Gegen das Rechtsstaatsprinzip könnten sich zunächst die – bereits genannten – Forderungen nach einer Rechtlosstellung von Flüchtlingen, Muslimen und sonstigen Minderheiten richten. Hier liegt zumindest nahe, dass auch die Rechtsweggarantie abgeschafft werden soll. Dies gilt aber auch für die – ebenfalls bereits genannten – Aussagen Höckes und Kalbitz‘, die deren mangelnde Akzeptanz für demokratische Entscheidungen zum Ausdruck bringen. Diese stellen nämlich zugleich die Gewaltenteilung und das Gewaltmonopol des Staates in Frage, sodass im Ergebnis das Rechtsstaatsprinzip verletzt wird.

3.6 Revisionismus

Weiterhin ist zu prüfen, ob sich in den Reden Aussagen finden lassen, die die freiheitliche demokratische Grundordnung in Gänze durch ausdrückliche Bekenntnisse zum Nationalsozialismus eindeutig in Frage stellen.

In Höckes Reden finden sich Aussagen, in denen er eine Abkehr vom Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus fordert und so zum Ausdruck bringt, dass ihm die positive Identifikation des Einzelnen mit dem Volk deutlich wichtiger ist als faktenorientierte Geschichtsschreibung und die Anerkennung des Leids einzelner Menschen. Diese Aussagen stellten zwar keine eindeutigen Bekenntnisse zu der oben geschilderten menschenwürdewidrigen, völkisch-nationalistischen Ideologie Höckes, Tillschneiders und Kalbitz‘ dar; sie sind für ein solches Verständnis aber offen und daher in der Gesamtschau zu berücksichtigen.

Aufschlussreich sind diesbezüglich die geschichtspolitischen Ausführungen Höckes in seiner „Kyffhäuserrede“ 2016:

„Und wir müssen uns dabei natürlich die gemeinschaftsbildende Kraft des Mythos wieder neu erschließen, indem wir uns dieser gemeinschaftsbildenden Kraft des Mythos vollumfänglich öffnen, liebe Freunde. Und ob uns das gelingt, ob uns das gelingt, wieder ein neues Gefühl, wieder einen neuen Mythos für uns und unser Volk zu erschließen, das wird darauf ankommen, ob wir als AfD diesen neuen Geist entsprechend in die politische Diskussion einspeisen können und auch durchsetzen können. Und dieser neue Mythos, der wird darüber entscheiden, ob diese Wendezeit von uns nur erlebt und erlitten wird oder ob wir als AfD, und das ist mein Wille und mein Begehr und ich weiß, es ist auch euer Wille und euer Begehr, ob wir diese Wendezeit nicht nur erleben und erleiden, sondern tatkräftig gestalten. [Applaus] Und selbst wenn wir nicht in einer Wendezeit lebten, brauchten wir diese Hinwendung zu einem neuen Mythos. Liebe Freunde, das permanente Mies- und Lächerlichmachen unserer Geschichte hat uns wurzellos gemacht. Es gilt aber nach wie vor die alte Einsicht: der Mensch ist auf Orientierung hin angelegt. Und deshalb ist es als ein Vergehen an unserer Jugend anzusprechen, wenn man ihr in der Schule eine positive Identifikation mit ihrer Geschichte vorenthält. [Applaus] [Vereinzelte Rufe: „Genau!, Bravo!“] […]

Unser liebes, deutsches Volk ist heute eine nie dagewesen Mischung aus Spaßgesellschaft und Schuldgemeinschaft. Liebe Freunde, es ist ein Faktum, es ist ein Faktum, die Vergangenheitsbewältigung als gesamtgesellschaftliche Daueraufgabe, die lähmt ein Volk. [Applaus] […] Ich habe es vor kurzem mal in meine eigenen Worte gekleidet, dieses Faktum. Ich habe Folgendes gesagt und ich stehe nach wie vor zu dieser viel kritisierten Aussage und ich denke sie ist ein treffendes Bild, liebe Freunde. Und ich weiß, dass ich sie in Eurem Namen ausspreche; auch heute wieder mit dem notwendigen Nachdruck. Liebe Freunde, wir haben jetzt 70 Jahre Mahnmale gebaut. Es ist hohe Zeit, dass wir jetzt endlich wieder Denkmäler errichten. [Starker Applaus]

Dafür, dass diese Aussagen Höckes auch als Ausdruck einer menschenwürdewidrigen, völkisch-nationalistischen Ideologie zu verstehen sind, spricht insbesondere die in ihnen zum Ausdruck kommende starke Überhöhung des „Volkes“. Höcke will die Geschichtsschreibung vollkommen in den Dienst der Identität dieses Volkes stellen. Sie soll nicht faktenorientiert historische Zusammenhänge erklären, sondern als gemeinschaftsbildende Kraft wirken und Mythen für das Volk schaffen. Faktenorientierte Geschichtsschreibung kann Höcke vor diesem Hintergrund nur als „permanente[s] Mies- und Lächerlichmachen unserer Geschichte“ und als „Vergehen an unserer Jugend“ einordnen. Sie habe zur „Wurzellosigkeit“ des Einzelnen geführt. Dafür spricht darüber hinaus auch, dass die Gedankengänge Höckes mit dem im rechtsextremistischen Spektrum üblichen Postulat nach einem Ende des „Schuldkults“ vergleichbar sind.

Im Ergebnis bleibt es aber dabei, dass die hier geäußerten Forderungen Höckes zwar möglicherweise, aber nicht zwingend Ausfluss einer völkisch-nationalistischen Ideologie sind. Sie stellen daher für sich genommen keinen tatsächlichen Anhaltspunkt für verfassungsfeindliche Bestrebungen dar und sind nur im Zusammenhang mit anderen einschlägigen Aussagen Höckes mit zu berücksichtigen.

3.7 Fazit

Die Kyffhäusertreffen bieten gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen des „Flügels“.

Die Treffen sind nämlich die maßgeblichen Veranstaltungen des „Flügels“, was sich an der Wahl des mythisch konnotierten Veranstaltungsorts und den Teilnehmerzahlen, aber auch an der Art der Reden zeigt. Insbesondere Höcke und Tillschneider, mit Einschränkungen aber auch Kalbitz, stellen weit ausholende, historische Betrachtungen an, um die Bedeutung und den Zusammenhalt des „Flügels“ zu betonen, sich der eigenen ideologischen Grundlagen zu versichern und Ziele und Leitlinien für das gemeinsame Vorgehen zu formulieren.

In diesen Reden finden sich zahlreiche Aussagen, die eine völkisch-nationalistische Ideologie propagieren, den Wert des Einzelnen also an seine Zugehörigkeit zu einem als organische Einheit verstandenen Volk knüpfen und sich so in Widerspruch zum Grundsatz der Menschenwürde setzen. Daran knüpfen weitere Aussagen an, die eine weitgehende Rechtlosstellung von Flüchtlingen, Muslimen und sonstigen Minderheiten fordern und sich so ebenfalls in Widerspruch zum Grundsatz der Menschenwürde setzen. In weiteren Aussagen wird darüber hinaus zusätzlich deutlich, dass die Sprecher nicht bereit sind, ihrer Ideologie widersprechende demokratische Entscheidungen zu akzeptieren und dass sie sich so in Widerspruch zum Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip setzen. Forderungen nach einer Abkehr vom Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus verstärken schließlich noch den Eindruck, dass die Redner den Fortbestand des „Volkes“ als einzigen zentralen Wert anerkennen, weshalb ihnen die positive Identifikation des Einzelnen mit diesem Volk wichtiger ist als die wahrheitsgemäße Anerkennung von Leid, das einzelnen Menschen zugefügt worden ist.

Die Vielzahl der einschlägigen Aussagen, die von unterschiedlichen, sich aufeinander beziehenden „Flügel“-Aktivisten getätigt werden, die Art und Weise, wie insbesondere die Leitfigur des „Flügels“ Höcke, diese Aussagen in ein geschlossenes ideologisches Konzept einordnet und die hohe Bedeutung der Kyffhäusertreffen für das Selbstverständnis des „Flügels“ begründen insgesamt den Verdacht, dass nicht nur die einzelnen Redner, sondern auch der „Flügel“ als Gruppe solche völkisch-nationalistischen Ziele verfolgt.

In diesem Zusammenhang ist zu befürchten, dass der „Flügel“ auch schon erste Erfolge bei seinem Streben nach Beeinflussung der Gesamtpartei AfD im Sinne seiner völkisch-nationalistischen Ideologie erzielt hat. So fällt insbesondere auf, dass sich die der Gesamtpartei verpflichteten AfD-Bundesvorsitzenden Alexander Gauland und Jörg Meuthen auf den Kyffhäusertreffen keineswegs von der aggressiven Diktion der „Flügel“-Protagonisten distanzieren, sondern – in einer insgesamt aufgeheizten und emotionalisierten Tagungsatmosphäre – oft auf ähnliche Sprach- und Stilmittel rekurrieren.

4. Homepage und Facebook-Seite des AfD-Netzwerks „Der Flügel“

Zur Einschätzung des „Flügels“ im Hinblick auf mögliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung sind auch dessen Internetpräsenzen und die dort eingestellten Texte, Posts und Grafiken zu berücksichtigen.

4.1 Zurechenbarkeit

Fraglich ist, ob die Aussagen auf der Homepage und der Facebook-Seite des „Flügels“ diesem zurechenbar sind. Dies ist zu bejahen, da beide offizielle Publikationsorgane des „Flügel“ sind.

4.2 Menschenwürde

Des Weiteren ist zu prüfen, inwiefern sich auf der Homepage und der Facebook-Seite verfassungsrechtlich relevante menschenrechtswidrige Äußerungen finden.

Der Erstunterzeichner der „Erfurter Resolution“ und Sprecher der Patriotischen Plattform Hans-Thomas Tillschneider veröffentlichte Ende Januar 2016 auf der „Flügel“Homepage einen zweiteiligen Beitrag unter dem Titel „Prinzipien alternativer Islampolitik“, in dem bereits einzelne Abschnittsüberschriften wie „Der Islam paßt nicht zu Deutschland“, „Es geht nicht um Religion und Recht, es geht um Kultur und Politik“ oder „So viel Kulturvorbehalt wie möglich, so wenig Religionsfreiheit wie nötig“ auf eine nicht mehr verfassungskonforme Islamkritik deuten. Im Einzelnen formulierte er:

„Wir halten eine solche totale Globalisierung weder für realistisch noch für wünschenswert, denn wir gehen davon aus, daß die Würde des Menschen sich in seiner kulturellen Verschiedenheit zeigt, nicht in seiner biologisch fundierten Gleichheit. […] Dieser Standpunkt ist der Standpunkt der Identität, der grundsätzlichen Scheidung zwischen Eigenem und Fremden und der Verteidigung des Eigenen. […]

Wir stellen diese Tatsachen fest, enthalten uns aber einer Wertung. Die islamische Kultur ist weder besser noch schlechter als die deutsche oder die europäische Kultur, sie ist anders, und sie paßt, so wie sie ist, nicht zu uns. […] Wenn fremdkulturelle Religionen die Religionsfreiheit in gleichem Umfang wie die christlichen Kirchen in Anspruch nehmen, sind multikulturelle Verhältnisse die Folge. Die Religionsfreiheit wird zum Vehikel einer multikulturellen Transformation. Sie fungiert als trojanisches Pferd, den Kulturrahmen aufzubrechen, der unsere Verfassungsordnung erst möglich gemacht aus. […]

Der Islam mag eine fremdkulturelle Religion sein, er ist nichtsdestotrotz Religion und kann sich auf Art 4 GG berufen. Die Grenzen aber, in denen er dies kann, diese Grenzen setzen wir. Jede Berufung auf die Religionsfreiheit muß unter den stärkstmöglichen Kulturvorbehalt gestellt werden. Die Väter des Grundgesetzes hatten, als sie Artikel 4 formulierten, die Situation eines zwischen Protestantismus und Katholizismus geteilten Landes vor Augen; sie haben ganz sicher nicht die Anwesenheit von Millionen von Muslimen vorhergesehen. Das Grundgesetz ist nicht für den Islam gemacht. […]

Die illegale Masseneinwanderung, die den islamischen Parallelgesellschaften Verstärkung bringt, muß sofort beendet werden. Auch kontrollierte Einwanderung aus islamischen Gebieten ist zu unterbinden. […]

Indem die multikulturelle Gesellschaft fremde Kulturen in einer Gesellschaft zusammenwirft, führt sie entweder zu gewaltsamen Konflikten, wenn die fremden Kulturen sich nicht assimilieren, oder raubt ihnen, wenn sie sich assimilieren, ihren Charakter. […] kulturelle Vielfalt dagegen ist überhaupt erst in der Abgrenzung der Völker entstanden und setzt, soll sie weiterhin bestehen, eine Welt aus in sich relativ homogenen und gegeneinander abgegrenzten Kulturen voraus.“[825]

Die Hauptkritik Tillschneiders zielt – basierend auf einem strikt geschlossen-ethnischen Kulturverständnis – auf die multikulturelle Gesellschaft. Die exkludierende Wirkung dieses dezidiert ethnokulturellen Ansatzes exemplifiziert Tillschneider nachdrücklich am Beispiel seiner entschieden ablehnenden Haltung zum Islam.

An den Ausführungen Tillschneiders lässt sich beispielhaft nachvollziehen, in welcher Weise die Unantastbarkeit der individuellen Menschenwürde durch ein strikt ethno-identitäres Konzept beeinträchtigt wird. Tillschneiders euphemistisch als „kulturelle Vielfalt“ bezeichnetes Postulat bedeutet für ihn nichts anderes, als dass Kulturen konsequent gegeneinander abzugrenzen seien. Ansonsten drohten nämlich die Gefahr einer nicht hinnehmbaren kulturellen Assimilation oder gewaltsame Konflikte zwischen den verschiedenen Kulturen. Die Würde des Menschen aber, so Tillschneiders antiindividualistisches Axiom, zeige sich in der Verschiedenheit der Kulturen. Mithin stellt die multikulturelle Gesellschaft für ihn den größtmöglichen Angriff auf die aus seiner Sicht eigentliche Würde des Menschen dar, weshalb er die Präsenz des kulturfremden Islam in Deutschland umso nachdrücklicher – auch in Form einer kontrollierten Einwanderung – ablehnt.

Die Aussage, „wir“ setzten für den Islam die Grenzen der Ausübung der Religionsfreiheit und jede Berufung auf diese müsse unter einen stärkstmöglichen Kulturvorbehalt gestellt werden, betrifft nicht nur den Wesensgehalt des Art. 4 GG, sondern auch den Kerngehalt der Menschenwürde aus Art. 1 Abs. 1 GG. Mit der Menschenwürde unvereinbar ist nämlich die Zuweisung eines rechtlich abgewerteten Status oder demütigende Ungleichbehandlungen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn entsprechende Ungleichbehandlungen gegen die Diskriminierungsverbote aus Art. 3 Abs. 3 GG verstoßen, die eine Konkretisierung der Menschenwürde darstellen. Tillschneider macht die Einschränkung der Religionsfreiheit allein von der Zugehörigkeit zum Islam abhängig und schreibt dem Islam damit einen untergeordneten Status zu. Dieser Status gipfelt in der Aussage, dass das Grundgesetz generell nicht für den Islam gemacht sei und verletzt damit den Einzelnen in seinen Rechten aus Art. 1 Abs. 1 GG.

Daneben verstößt auch seine Aussage über die sogenannte „Masseneinwanderung“ gegen die Menschenwürde aus Art. 1 Abs. 1 GG. Die Forderung sowohl nach einer sofortigen Beendigung der illegalen islamischen Masseneinwanderung als auch der kontrollierten islamischen Einwanderung ist mit dem derzeit geltenden Recht nicht vereinbar, da damit ein Verstoß gegen die Genfer Flüchtlingskonvention und gegen das Asylrecht einherginge. Gleichzeitig stellt die Forderung eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Religionen dar, da nur die islamische Einwanderung beendet werden soll. Dies stellt einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 3 GG und Art. 1 Abs. 1 GG dar.

Zuletzt spricht Tillschneider Menschen aus fremden Kulturen aufgrund ihrer Herkunft von vorneherein jede akzeptable Option ab, jemals vollwertige deutsche Staatsbürger zu werden, und verstößt damit ebenfalls gegen die Garantie der Menschenwürde. Denn wenn sich Einwanderer nicht assimilierten, führe dies in einer multikulturellen Gesellschaft zwangsläufig zu gewaltsamen Konflikten. sollte eine Assimilation erfolgen, zerstörte dies den eigentlichen Charakter der jeweiligen Kultur. Insofern besteht die einzig hinnehmbare Alternative für Tillschneider darin, kulturelle Vielfalt in gegeneinander abzugrenzenden homogenen Kulturen zu gewährleisten. Menschen aus islamischen Ländern können somit nach Tillschneiders Ansicht niemals einen gleichberechtigten Teil der deutschen Gesellschaft darstellen.[826]

Auch das Berliner AfD-Landesvorstandsmitglied Thorsten Weiß sieht in Deutschland pauschal für den aus seiner Sicht nicht weiter zu differenzierenden Islam keinen Raum. Jedenfalls sollte sich Deutschland nicht auf utopische Reformansätze einlassen. Wörtlich äußerte er in dem am 12. Dezember 2017 veröffentlichten Post:

„Der Islam wird weltweit überwiegend in einer Art ausgelegt und gelebt, die unvereinbar mit unserer Kultur und unseren Werten ist und Deutschland darf nicht zum Experimentiertisch für halbgare, utopische Reformansätze werden, deren Scheitern das deutsche Volk zum Leidtragenden macht.“[827]

In einer über die „Flügel“-Facebook-Seite verbreiteten Grafik mit Björn Höcke heißt es noch knapper: „Kein Asyl für Muslime in Deutschland!“

Auch diese Aussage betrifft den Kerngehalt der Menschenwürde. Der auf der Grafik abgedruckte Slogan weist Muslimen einen rechtlich abgewerteten Status zu und stellt eine demütigende Ungleichbehandlung gegenüber anderen Religionen dar. Damit verstößt diese Aussage gegen das Diskriminierungsverbot aus Art. 3 Abs. 3 GG und verletzt den Einzelnen in seiner Menschenwürde aus Art. 1 Abs. 1 GG.

Am 14. Oktober 2016 stellte „Der Flügel“ unter der Rubrik „Flügelschläge“ einen Beitrag des am 10. September 2018 verstorbenen Kolumnisten Herbert Gassen ein. Dabei soll es sich um ein Redemanuskript zum 3. Oktober 2016 gehandelt haben. Im Wortlaut:

„Eine Katastrophe für die weitere kulturelle Entwicklung unseres Kontinents war jedoch die Feststellung dieser Kanzlerin, daß der Islam zu Deutschland gehört. Seit weit über tausend Jahren hatten alle Staatslenker europäischer Nationen diese Pseudoreligion von den Grenzen unseres Kontinents ferngehalten. Mit dieser Aussage hat sich diese Kanzlerin der Bundesrepublik Deutschland als Feind ihres Volkes dekuvriert. Die hieraus resultierende Entwicklung wird verheerende Konsequenzen für die Deutschen haben. […] Es war die zu erkennende Machtlosigkeit des Ostblocks [= nach der Wende 1989], die den Westen verleitete, als alleinige Führungskraft mit den alten Machtansprüchen der Globalisierung weiterzuschreiten. […] Europa blieb weiterhin gespalten, denn das große Volk in seinem Osten wurde nicht beteiligt. Das europäische Haus blieb ein Traum. Die Kulturen der Europäer, das Band der christlich-ethischen Grundwerte, wurden zerstört. Es dominierte eine Ideologie, die bereits 1919 den Weg in eine Bolschewisierung vorgab. Die dahinterstehenden Kräfte waren sich in dem Ziel einig, die Weltherrschaft über eine entkultivierte Menschheit übernehmen zu können. In Deutschland waren sie als die Kräfte der 68er, der Frankfurter Schule stark geworden. Sie traten zum Kampf gegen Rechts an und meinten die patriotischen Gefühle der Menschen. Das Ziel war die Entnationalisierung. […] Die Kanzlerin hat mit ihrem Umfeld das Endspiel Deutschlands eingeläutet. Sie startete mit ihrem Willkommensgruß an Millionen fremder Menschen die Umvolkung der Bundesrepublik. […] Das demokratische System der Bundesrepublik Deutschland ist von dieser politischen Kaste ad absurdum geführt worden. Deswegen sollten wir den heutigen Tag trotz aller Bedenken noch einmal fröhlich feiern. Genießen wir den Untergang, denn das Ende wird furchtbar. Alles für unser Deutschland in Gemeinschaft mit den Völkern Europas und der Welt.“[828]

Die Existenz und Verbreitung des „pseudoreligiösen“ Islam in Deutschland bewertet der Verfasser prinzipiell als verheerend, weshalb sich die Bundeskanzlerin mit der Aussage, der Islam gehöre zu Deutschland, „als Feind ihres Volkes“ erwiesen habe. Die Einwanderung muslimischer Migranten und die damit einhergehenden katastrophalen Folgen sieht Gassen im Kontext eines bereits seit Langem anhaltenden Entnationalisierungsprozesses, befördert von den schon hinter der „Bolschewisierung“ stehenden Kräften, die die „Weltherrschaft über eine entkultivierte Menschheit“ anstrebten. Diese Kräfte hätten in Deutschland später als Achtundsechziger oder als „Frankfurter Schule“ gewirkt. Mit diesen Ausführungen greift der Autor auf eine codierte antisemitische Verschwörungstheorie zurück, die Juden oder das Judentum – in der „Frankfurter Schule“ personifiziert durch die dort maßgeblichen Philosophen jüdischer Herkunft Herbert Marcuse und Theodor Adorno – als vorsätzliche Zerstörer organisch gewachsener Völkerstrukturen vermuten. Durch die Einstellung von Gassens Text auf seiner Homepage verbreitet „Der Flügel“ damit nicht nur einen Beitrag mit völkischem Gedankengut, sondern auch eindeutig antisemitisch auszulegende Deutungsmuster zum vermeintlichen Entnationalisierungsprozess. Gassens Text verbindet völkische, antisemitische und islamfeindliche Ideologeme zu einem verschwörungstheoretischen Narrativ und stellt damit eine Verletzung der Menschenwürde dar.

Mit dem Titel „Merkel und der Volkstod“ rekurrierte „Der Flügel“ begrifflich in einem auf seiner Facebook-Seite am 9. März 2018 veröffentlichten Beitrag auf einen in der rechtsextremistischen Publizistik typischen Topos, dem ein völkisch-biologistisches Volksverständnis zugrunde liegt. Die Kanzlerin, so der Tenor des Posts, unterstütze die „endgültige Auflösung der deutschen Identität“. Damit habe sie ihren dem Wohle des deutschen Volkes verpflichteten Amtseid der Bedeutungslosigkeit zugeführt.[829]

Im Ergebnis enthält die Homepage und die Facebook-Seite des „Flügels“ eine Vielzahl an Aussagen, hinter denen sich eine völkisch-nationalistische Ideologie verbirgt und die allein das Überleben des als historisch gewachsene, organische Einheit gedachten Volks für wichtig hält, hinter dem das Wohlergehen des einzelnen Menschen zurückzutreten habe. Die Aussagen stellen die Garantie der Menschenwürde in Frage, weil sie dem Menschen seine Würde nicht um seiner selbst willen zuschreiben, sondern sie von seiner Zugehörigkeit zum „Volk“ abhängig machen. Zusammenfassend liegen somit tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen durch den „Flügel“ vor.

4.3 Demokratieprinzip

Fraglich ist, ob darüber hinaus tatsächliche Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen das in Art. 20 Abs. 1 GG normierte Demokratieprinzip vorliegen.

Wie bereits in der Analyse der Kyffhäuserreden dargelegt, sehen die Protagonisten des „Flügels“ die gegenwärtige politische Ordnung und deren Verantwortungsträger als ein dem deutschen Volk und seinen Interessen feindlich gegenüberstehendes System. Eine daraus sich ableitende fundamentaloppositionelle Haltung gegen diese Ordnung spiegelt sich auch auf der Homepage bzw. Facebook-Seite des „Flügels“ wider.

Einschlägig sind insofern zunächst die oben bereits dargestellten Forderungen nach einer Rechtlosstellung von Muslimen, einschließlich muslimischen Deutschen. Diese zielen nämlich auch auf den Ausschluss von Muslimen vom politischen Willensbildungsprozess.

Daneben steht aber auch die oben dargestellt völkisch-nationalistische Ideologie im Konflikt mit dem Demokratieprinzip. Eine staatliche Ordnung, die den zentralen Wert dieser Ideologie – nämlich das Leben in einem organisch einheitlichen Volk – nicht gewährleisten will oder kann, verliert für die „Flügel“ Protagonisten ihre Legitimität. Dem entsprechend finden sich in den Posts auch Aussagen, die erkennen lassen, dass sie nicht bereit sind, ihrer völkisch-nationalistischen Ideologie widersprechende demokratische Entscheidungen zu akzeptieren.

In Anspielung auf ein Tötungsdelikt in Chemnitz am 26. August 2018 und die sich daran anschließenden Demonstrationen heißt es etwa in einem auf der „Flügel“-Facebook-Seite veröffentlichten Text des Berliner AfD-Landevorstandsmitglieds Thorsten Weiß:

„Chemnitz zeigt es überdeutlich: Wir leben in einem Unrechtsregime. Während der Staat nicht fähig ist, zu verhindern, dass unsere Landsleute auf offener Straße von vorbestraften, illegalen Einwanderern erstochen werden, schließen sich Systempresse und Kartellparteipolitiker mit den linksextremen Horden der Antifa zusammen.“[830]

Auch in der ständigen Schmähkritik gegen Repräsentanten eines politischen Gemeinwesens kann sich eine grundsätzlich systemoppositionelle Haltung äußern. Dies kommt beim „Flügel“ etwa durch eine fortgesetzte Verunglimpfung von Bundeskanzlerin Angela Merkel zum Ausdruck. In einem Text von Thorsten Weiß, veröffentlicht auf der Facebook-Seite des „Flügels“ am 2. Juli 2018, heißt es zum Beispiel, die CDU stelle die „größte Rechtsbrecherin der Bundesrepublik Deutschland als Bundeskanzlerin“.[831]

Betrachtet man die Aussagen des „Flügels“ im Gesamtkontext, so kann man die diffamierenden Aussagen über die demokratisch legitimierten Repräsentanten des Volkes und über das gesamte politische System als Verächtlichmachung des Parlamentarismus bezeichnen mit dem Ziel, eine ausschließlich am konstruierten einheitlichen Volkswillen orientierte politische Ordnung zu etablieren. Denn die Aussagen machen deutlich, dass „Der Flügel“ in der derzeitigen Politik keinen bloßen Gegner mit anderer Meinung sieht, sondern ein zu verabscheuendes System, das von Grund auf erneuert werden müsse. Dabei lässt „Der Flügel“ den Grundrespekt im politischen Wettbewerb vermissen und verwirft das derzeitige politische System in diffamierender Weise, ohne dabei aufzuzeigen, auf welchem alternativen Weg dem Grundsatz der Volkssouveränität Rechnung getragen und die Offenheit des politischen Willensbildungsprozess gewährleistet werden kann. Die Positionen des „Flügels“ lassen daher den Schluss zu, dass dieser – als einzige Option, die bestehenden Verhältnisse zu ändern – die Ersetzung der Altparteien durch ein an einem ethnisch-homogenen Volksverständnis ausgerichtetem Parteiensystem vorsieht. Im Ergebnis liegen somit ebenfalls tatsächliche Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen das Demokratieprinzip vor.

4.4 Rechtsstaatsprinzip

Zu prüfen ist ferner, ob tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sich „Der Flügel“ gegen das Rechtsstaatsprinzip als Element der freiheitlichen demokratischen Grundordnung richtet. Zum einen gehört dazu die Rechtsbindung der öffentlichen Gewalt und die Kontrolle derselben durch unabhängige Gerichte, zum anderen die Bewahrung des staatlichen Gewaltmonopols.

Verschiedene Aussagen auf der Internetpräsenz des „Flügel“ richten sich auch gegen das Rechtsstaatsprinzip.

Der Erstunterzeichner der „Erfurter Resolution“ und Sprecher der Patriotischen Plattform Hans-Thomas Tillschneider veröffentlichte Ende Januar 2016 auf der „Flügel“Homepage einen zweiteiligen Beitrag (s.o.). Darin beschreibt er den Islam als kulturfremde Religion, für den das Grundgesetz nicht gemacht sei. Jede Berufung auf die Religionsfreiheit müsse daher unter einem stärkstmöglichen Kulturvorbehalt gestellt werden, deren Grenzen „wir“ bestimmen müssten.

Des Weiteren heißt es in einer über die „Flügel“-Facebook-Seite verbreiteten Grafik mit Björn Höcke: „Kein Asyl für Muslime in Deutschland!“.

Wie bereits geprüft, betreffen beide Aussagen den Kerngehalt der Menschenwürde und stellen eine Ungleichbehandlung und Diskriminierung von Muslimen alleine aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit dar. Damit verstoßen beide Aussagen gegen das Diskriminierungsverbot aus Art. 3 Abs. 3 GG und verletzen den Einzelnen in seiner Menschenwürde aus Art. 1 Abs. 1 GG.

Den Forderungen ist daneben jedoch auch zu entnehmen, dass zum einen das Grundgesetz (Art. 4 GG und Art. 16a GG) und zum anderen das AsylG geändert werden sollen.

Die Forderungen nach Gesetzesänderungen können sich – auch hinsichtlich der genannten Artikel und Paragraphen – grundsätzlich im Rahmen des allgemeinen politischen Diskurses bewegen und wären somit nicht vom Verfassungsschutz zu beobachten. Die Grenze überschreiten aber politische Vorstellungen, die den Menschenwürdegehalt einzelner Grundrechte in Frage stellen, also z. B. die Religionsfreiheit soweit beschneiden wollen, dass dem Einzelnen eine sinnvolle Ausübung seiner Religion de facto vollkommen unmöglich gemacht wird; ebenso verhält es sich, wenn eine Migrations- und Abschiebepolitik befürwortet wird, die den Einzelnen Folter, Todesstrafe und sonstigen Bedrohungen von Leib und Leben aussetzt. Die Grenze hinsichtlich scharfer Kritik an bestimmten Bevölkerungsgruppen ist ebenso dann erst verfassungsschutzrelevant, wo einer bestimmten Bevölkerungsgruppe, wie z. B. Muslimen oder „außereuropäischen Migranten“, ein von vorneherein minderwertiger oder untergeordneter Status zugeschrieben werden soll, wo diese also allein aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu der fraglichen Bevölkerungsgruppe grundsätzlich schlechter behandelt werden sollen.

Vorliegend wird in beiden Fällen die Gesetzesänderung einzig und alleine aufgrund der Zugehörigkeit zum Islam gefordert, sodass der Menschenwürdegehalt betroffen ist und gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verstoßen wird. Ebenso ist nicht auszuschließen, dass bei einer grundsätzlichen Verweigerung des Asylrechts gegenüber Muslimen diese in Teilen Bedrohungen von Leib oder Leben ausgesetzt sind. Die Einführung dieser Änderungen ohne einen sachlichen Grund wäre verfassungswidrig, mit der Folge, dass der Gesetzesanwender ohne eine taugliche Rechtsgrundlage handelte. Das Vorgehen etwa von Behörden und Gerichten wäre damit willkürlich. Das aus dem Gleichheitsgrundsatz folgende Willkürverbot wirkt sich dabei auch auf das Rechtsstaatsprinzip aus. Aus den Grundsätzen des Rechtsstaates folgt nämlich, dass Behörden und Gerichte bei ihren Entscheidungen nicht willkürlich vorgehen dürfen, sondern stets die Gesetze, einen eventuell existierenden Ermessenspielraum und den Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten haben. Bei der Anwendung der vom „Flügel“ geforderten Gesetze würde daher gegen das Rechtsstaatsprinzip verstoßen werden.

Neben dieser Forderung einer Rechtlosstellung von Flüchtlingen, Muslimen und sonstigen Minderheiten tangiert ebenfalls die mangelnde Akzeptanz des „Flügels“ für demokratische Entscheidungen das Rechtsstaatsprinzip, denn damit werden die Gewaltenteilung und das Gewaltmonopol des Staates in Frage gestellt.

Im Ergebnis liegen somit tatsächliche Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung und dort gegen das Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG vor.

4.5 Fazit

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die in der Internetpräsenz vertretenen Positionen des „Flügels“ tatsächliche Anhaltspunkte für eine Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung darstellen. Die Positionen verstoßen dabei nicht nur gegen die in Art. 1 Abs. 1 GG normierte Garantie der Menschenwürde, sondern auch gegen das in Art. 20 Abs. 1 GG verankerte Demokratieprinzip und das in Art. 20 Abs. 3 GG normierte Rechtsstaatsprinzip.

5. Aussagen von Björn Höcke auf politischen Veranstaltungen

5.1 Zurechenbarkeit

Die Reden von Höcke sind dem „Flügel“ zunächst ohne Weiteres zuzurechnen. Dies ergibt sich daraus, dass Initiierung, Struktur und Werdegang des Projekts „Der Flügel“ den thüringischen AfD-Landes- und Fraktionsvorsitzenden Höcke als überragende Führungsfigur des „Flügel“ darstellen lassen. Dies rechtfertigt, dessen Äußerungen und Positionen über die berücksichtigten Kyffhäusertreffen hinausgehend in einem eigenen Kapitel zu analysieren, um zu prüfen, ob diese tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung begründen.

5.2 Menschenwürde
5.2.1 Menschenwürdewidrige Unterordnung des Einzelnen unter das „Volk“

In seinen Reden bekennt sich Höcke in zahlreichen Äußerungen zu einer völkisch-nationalistischen Ideologie, die allein das Überleben des als historisch gewachsene, organische Einheit gedachten Volkes für wichtig hält, hinter dem das Wohlergehen des einzelnen Menschen zurückzutreten hat und die deswegen mit der Garantie der Menschenwürde nicht vereinbar ist. Sie stellen so die Garantie der Menschenwürde in Frage weil sie dem Menschen seine Würde nicht um seiner selbst willen zuschreiben, sondern sie von seiner Zugehörigkeit zum „Volk“ abhängig machen.

Aufschlussreich für das Verständnis von Höckes politischer Motivation und Agenda sowie die dabei aus seiner Sicht der AfD und dem „Flügel“ zuzuweisenden Funktionen ist ein Text vom 7. Dezember 2015, in dem er sich positiv auf die Buchveröffentlichung „Grundlagen einer neuen Politik – Über Nationalismus, Geopolitik Identität und die Gefahr einer Notstandsdiktatur“ des baden-württembergischen Landtagsabgeordneten Wolfgang Gedeon bezieht. Gedeon wiederum war ein halbes Jahr später wegen seiner antisemitischen Publikationen Gegenstand heftiger Auseinandersetzungen in der baden-württembergischen AfD-Landtagsfraktion, was zu deren vorübergehenden Spaltung und zu Gedeons freiwilligem Fraktionsaustritt führte. Das gegen ihn angestrengte Parteiausschlussverfahren blieb allerdings erfolglos und wurde im Januar 2018 eingestellt.

So äußerte sich Höcke am 7. Dezember 2015 zu dem von Gedeon veröffentlichten Buch wie folgt:

„Immer wieder verweist Dr. Gedeon auf die existentielle Bedrohung der europäischen Völker und ihrer Kulturen, In der notwendigen Klarheit benennt er den Feind unserer Freiheit in Vielfalt: Es ist die große Gleichschaltung in Form des Menschenrechts- und Religionsextremismus. […]

Ich habe die AfD stets als letzte evolutionäre Chance für unser Land bezeichnet. Sie kann es nur bleiben, wenn sie – als eigentlich zutiefst bürgerliche Partei – über ihren Schatten springt: Sie muß in den nächsten Jahren als fundamentaloppositionelle Bewegungspartei gegen die Feinde des Gewordenen organisieren.

Die Gedanken von Dr. Gedeon können einen wichtigen Beitrag zur Klärung unseres Selbstverständnisses leisten. Letztlich ist es der ‚Erfurter Weg‘, ihn so zu nennen, sie mir gestattet, dem der Autor das Wort redet. Ich hoffe, daß seine ‚Grundlagen eine neuen Politik‘ zahlreiche Leser in der AfD, besonders in den Landesfach- und Bundesfachausschüssen finden werden.“[832]

Regelmäßig warnt Höcke vor katastrophalen Auswirkungen der sogenannten globalistischen „One-World-Ideologie“, die jede Form einer natürlich gewachsenen Solidarität innerhalb des Volks zerstöre und zudem den Einzelnen der Willkür eines unfähigen Machthabers wehrlos aussetze. Auf der PEGIDA-Demonstration am 14. Mai 2018 formulierte Höcke diesen Gedanken wie folgt:

„Liebe Freunde, ich kann im Rahmen einer Demonstrationsrede nicht auf alle Auswirkungen der sogenannten One-World-Ideologie eingehen, klar ist aber: Wenn die Visionen, ich möchte lieber sagen Dystopien der Globalisten umgesetzt sein werden, dann wird es vor allem eins nicht mehr geben, es wird keine Solidarität mehr geben. […]

Solidarität, liebe Freunde, ist aber nichts, was man einer Gruppe von Menschen einfach von oben verordnen kann. Sie wächst von unten, sie wächst in der Gemeinschaft und sie wächst vor allen Dingen in historischen Zeiträumen. Unsere Solidarität, die Solidarität des deutschen Volkes ist das Ende eines Wachstumsprozesses, eines Gemeinschaftswerdungsprozesses, der über ein Jahrtausend angedauert hat. […]

Ja, man hört das nicht gerne, man hört das nicht gerne, wenn das Volk vom Volk spricht. Denn darin drückt sich immer aus, dass dieses Volk, so wie ich das schon vorhin angesprochen habe, eine natürlich gewachsene Solidargemeinschaft ist und deshalb alleine in der Lage, unfähige und willkürlich operierende Machthaber in die Schranken zu weisen. Eine bloße Bevölkerung, liebe Freunde, ohne inneren Zusammenhalt, die kann das nicht und auch deswegen versuchen die Machthaber in der westlichen Hemisphäre, ihre Völker gegen multikulturelle Gesellschaften auszutauschen. Wir rufen diesen Herrschaften, wir rufen diesen willkürlich gegen unseren Willen operierenden Machthabern zu: Nur ein Volk kann Träger von Demokratie, also von Volksherrschaft sein! Und wer nicht von Volk reden will, der soll von Demokratie wenigsten schweigen. [Applaus][833]

Wirkliche Solidarität, auch als Schutz gegen Willkür und Ausbeutung, ist für Höcke also dauerhaft nur im Rahmen einer über Jahrhunderte gewachsenen, ethnokulturell homogenen Gemeinschaft vorstellbar. Dieser Logik zufolge ist Fremden der Zugang zu einer solch geschlossenen Solidaritätsgemeinschaft gleichsam naturgesetzlich nicht nur versperrt, sondern deren Präsenz zerstört unweigerlich den bis dahin intakten natürlichen Solidarzusammenhalt. Nur ein organisch gewachsenes Volk könne zudem, so Höckes Folgerung, Träger von Demokratie im Sinne einer – wahren – Volksherrschaft sein. Diese Wortwahl erinnert im Übrigen sprachlich und argumentativ an bekannte Deutungsmuster der rechtsextremistischen NPD. In deren Parteiprogramm heißt es etwa:

„Der Nationalstaat ist der notwendige politische Rahmen der Volksherrschaft und der einzige Garant sozialer Verteilungsgerechtigkeit, die es ohne das Bewußtsein nationaler Loyalität und Zusammengehörigkeit nicht geben kann. […] Volksherrschaft setzt die Volksgemeinschaft voraus.“[834]

Die dargelegte Aussage der Unterscheidung zwischen dem deutschen Volk und sogenannten Fremden und die damit einhergehende Benachteiligung der Fremden – etwa dass diese nicht Träger von Demokratie sein können – betrifft den Kerngehalt der Menschenwürde. Mit der Menschenwürde unvereinbar sind nämlich die Zuweisung eines rechtlich abgewerteten Status oder demütigende Ungleichbehandlungen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn entsprechende Ungleichbehandlungen gegen die Diskriminierungsverbote aus Art. 3 Abs. 3 GG verstoßen, die eine Konkretisierung der Menschenwürde darstellen.

Bei einem Redeauftritt in Lappersdorf (Bayern) am 2. Juni 2018 unterstellte Höcke, die „One-World-Ideologen“ strebten an, Menschen zukünftig auf „Konsumnomade[n]“ und „radikalindividualisierte Menschenwesen“ zu reduzieren.[835] Ähnlich polemisierte er am 28. September 2018 auf einer Demonstration in Erfurt gegen eine „geschlossene politmediale transatlantische Elite“, die den Traum von der „One World“ verfolge, keine Nationen, Staaten oder heimatverbundenen Menschen mehr kenne, sondern nur noch „Arbeitsnomaden“ brauche.[836] Den am 10. Dezember 2018 auch mit deutscher Stimme in Marrakesch (Marokko) angenommenen, von der AfD aber scharf attackierte UN-Migrationspakt sprach Höcke auf einer Veranstaltung des AfD-Bezirksverbands Münster in Bottrop am 2. November 2018 an und nannte das Abkommen „34 Seiten One-World-Ideologie“ und „34 Seiten globale Bevölkerungsrevolution“. Von potenziell 700 Millionen migrationswilligen Schwarzafrikanern drohten, gefördert durch diesen Pakt, 70 Millionen nach Europa zu kommen. Diese Migranten – so die Lehre der Weltgeschichte – würden die Deutschen unweigerlich verdrängen.[837]

Die Eingebundenheit in eine über Jahrhunderte gewachsene organische, also ethnisch homogene Gemeinschaft ist von zentraler Bedeutung für Höcke und aus seiner Perspektive unbedingte Voraussetzung, um Heimatrecht als das eigentliche Menschenrecht erfahrbar zu machen, während eine multikulturelle Gesellschaft genau dies verhindere.

Auf einer Wahlkampfveranstaltung am 16. August 2017 in Gera definierte Höcke Menschenwürde wie folgt:

„Die ungesetzliche Politik der offenen Grenzen verstößt in meinen Augen ganz klar gegen Artikel 1 des Grundgesetzes. […] Teil dieser unveräußerlichen Menschenwürde ist das Recht auf Heimat. Die Politik der offenen Grenzen sorgt dafür, dass wir mittelfristig zur Minderheit im eigenen Land werden könnten. Die Altparteien haben es zu verantworten, dass wir in der Gefahr stehen, unsere Heimat zu verlieren, und damit verstoßen sie gegen Artikel 1 Grundgesetz, gegen das Recht auf Menschenwürde, gegen unser Recht auf Heimat, liebe Freunde [Applaus].“[838]

Auf der bereits erwähnten PEGIDA-Demonstration am 14. Mai 2018 äußerte sich Höcke zur unauflöslichen Verbindung von Heimat- und Menschenrecht folgendermaßen:

„Und Menschenrecht ist Heimatrecht und Heimatrecht ist Menschenrecht. Und eine Politik, die Menschen ihrer Heimat beraubt, ist ein Verbrechen [beginnender Applaus] gegen die Menschlichkeit und der Widerstand dagegen, der ist nicht nur erlaubt, nein er ist eine moralische Pflicht! [Applaus und diverse Rufe, u. a.: ‚Multikulti Endstation, Heimat, Freiheit, Tradition, Multikulti Endstation!‘][839]

Diese Wahrnehmung der ethnokulturell definierten Heimat und Identität als Basis des eigentlichen Menschseins – statt der vom Individuum her verstandenen Menschenwürde des Grundgesetzes – erklärt die Vehemenz und Schärfe, mit der Höcke Migration, offene Gesellschaften und in sich pluralistische Kulturen als unmittelbaren Angriff auf sich und Gleichgesinnte bekämpft. Den mit der Aufweichung oder gar Aufgabe des geschlossen ethnozentristischen Kulturkonzepts vermeintlich einhergehenden irreversiblen Schaden beschreibt Höcke deshalb oft mit dem – üblicherweise im Kontext brutaler Gewaltregime wie der NS-Diktatur benutzten – ultimativen Negativbegriff des „Kultur- und Zivilisationsbruchs“.

Auf diesen Terminus rekurrierte er etwa bei einer Demonstration in Paderborn am 13. Mai 2016, wobei er zudem Migration mit der Kernschmelze in einem Atomkraftwerk gleichsetzte:

„Wir stehen vor einem Kultur- und Zivilisationsbruch historischen Ausmaßes, liebe Freunde, und es ist ein Faktum und es ist ein trauriger Befund. Deutschland, liebe Freunde, unser Deutschland, das wir lieben und das wir verteidigen wollen und das wir unseren Kindern als Erbe hinterlassen wollen, dieses Deutschland verflüchtigt sich jeden Tag ein wenig mehr [Applaus]. Liebe Freunde, unser Kampf wird ein langer werden und unser Kampf wird ein harter werden, darauf will ich euch einschwören. alles andere wär eine Lüge. Aber wir werden die von mir gerade bezeichnete Herausforderung, nämlich diesen historischen Kultur- und Zivilisationsbruch für Deutschland und für Europa, doch noch abzuwenden nur leisten können, wenn wir endlich wieder wir selbst werden [Applaus].“[840]

Diese maximal negativen Werturteile sind nur verständlich, wenn man, wie Höcke, den Erhalt des Volkes als organische Einheit als höchsten Wert ansieht und den einzelnen Menschen diesem Volk vollkommen unterordnet. Die herangezogenen Beispiele an Demonstrations-, Partei- und Wahlkampfreden Höckes verdeutlichen, wie sehr dessen politisches Denken auf das Konzept eines ethnokulturell homogenen Kollektivs ausgerichtet ist und wie wenig er Menschenwürde als unveräußerliches Individualrecht begreift. Auf einer Demonstration in Mödlareuth (Thüringen) am 17. Juni 2018 äußerte sich Höcke wie folgt:

„Ich kann Integration nicht mehr hören, liebe Freunde. Wir können Integration nicht mehr hören. Wir wollen keine Integration. Wir wollen uns nicht im eigenen Land an fremde Kulturen anpassen. Wir wollen mit denen zusammenleben, mit denen wir bisher auch schon gelebt haben. Und zwar jetzt und in Zukunft, liebe Freunde.“[841]

Danach scheint Höcke davon auszugehen, dass der ethnisch homogenen Gemeinschaftsidee nicht nur die Exklusion des Fremden oder Anderen immanent ist, sondern dass die Einbeziehung des Fremden unmittelbar als aggressiver und zerstörerischer Akt gegen die eigene Gemeinschaft verstanden wird. Insgesamt weisen die Aussagen Höckes tatsächliche Anhaltspunkte für eine Bestrebung gegen die Menschenwürdegarantie als Kernelement der freiheitlichen demokratischen Grundordnung auf. Höcke geht von einem unbedingten Vorrang des Kollektivs gegenüber dem Einzelnen aus. Dabei definiert er das Kollektiv über ethnisch-kulturelle Merkmale und stellt damit alle die schlechter bzw. schließt diese gänzlich aus, die diese Merkmale nicht erfüllen.

5.2.2 Menschenwürdewidrige fremden- und minderheitenfeindliche Positionen

Fraglich ist darüber hinaus, inwieweit Höcke in seinen Redeauftritten – außerhalb der Kyffhäusertreffen – fremden- und/oder minderheitenfeindliche Positionen vertritt und ob diese gegen die Menschenwürde verstoßen.

Höcke agitiert in seinen Redeauftritten gegen alle potenziellen Faktoren, die die aus seiner Sicht existenziell wichtige Einbettung des Einzelnen in eine historisch gewachsene, ethnokulturell einheitliche und nur insofern tatsächlich demokratische Solidargemeinschaft gefährden könnten. In seinen Ausführungen thematisiert Höcke dabei grundsätzliche Überlegungen zu Integration und Assimilation, vermeintliche Grundeigenschaften von ethnischen Großgruppen, soziale und kriminologische Folgen von Einwanderung sowie Fragen zum Charakter und zum Umgang mit dem Islam. In einem Vortrag beim Institut für Staatspolitik in Schnellroda/Sachsen-Anhalt am 21. November 2015 wies Höcke Inhalt und Konsequenzen von Integration als unzumutbar für die einheimische deutsche Bevölkerung zurück, denn dies bedeute stets einen nicht hinnehmbaren gegenseitigen Veränderungsprozess von Aufnahmegesellschaft und Migranten. Wörtlich sagte Höcke:

„Also, eine dauerhafte Integration oder besser Assimilation – wir sollten auch von Assimilation, nicht von Integration sprechen, denn der Integrationsbegriff, den wir aus der Mathematik kennen, bedeutet eben, dass durch den Integrationsprozess von zwei Größen etwas Neues entsteht. Die Deutschen sind aber niemals gefragt worden, ob sie sich im eigenen Lande integrieren wollen. Deswegen favorisiere ich – und das sollten Sie auch tun – den Assimilationsbegriff.“[842]

Auf einer Demonstration in Erfurt am 26. Oktober 2016 lehnte Höcke den Begriff Integration ebenfalls kategorisch ab:

„Denn Integrieren bedeutet eben ein gegenseitiges Verändern und ich will mich überhaupt gar nicht verändern. Diese Menschen, die Deutsche werden wollen, von denen verlangen wir nicht, dass sie sich integrieren, natürlich verlangen wir von diesen Menschen, dass sie sich hier assimilieren.“[843]

Sofern Höcke – offensichtlich unter engsten Voraussetzungen – überhaupt Einwanderung für akzeptabel hält, sei von Migranten also unter Aufgabe ihrer kulturellen Wurzeln eine Assimilation – mithin vollständige Anpassung – innerhalb der Aufnahmegesellschaft zu verlangen. Nach Höckes Verständnis der eigenen Identität wollen und sich die Einheimischen in ihrem Deutsch-Sein keineswegs ändern.

Diese bedingungslos geforderte Assimilation könnte einen Verstoß gegen die allgemeine Handlungsfreiheit des Art. 2 Abs. 1 GG darstellen. Die allgemeine Handlungsfreiheit fällt allerdings nach der Entscheidung des BVerfG vom 17. Januar 2017, in der das Gericht die freiheitliche demokratische Grundordnung auf ihren Kernbereich begrenzt, nicht mehr unter dessen Schutzbereich, sodass ein möglicher Verstoß gegen dieses Grundrecht für die vorliegende Prüfung unbeachtlich ist.

Die Forderung einer vollständigen Anpassung könnte in dieser Form jedoch gegen die grundgesetzlich garantierte Menschenwürde verstoßen. Vor dem Hintergrund, dass Höcke Menschen muslimischen Glaubens weder in Deutschland noch in Europa duldet und den Bau von Moscheen als Symbol der Landeinnahme wertet, die es abzuwehren gilt, könnte seine Forderung nach einer vollständigen Assimilation durchaus verfassungsschutzrechtliche Bedeutung erlangen. Forderungen nach Einschränkung der Religionsfreiheit aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG können sich zwar grundsätzlich im Rahmen des allgemeinen politischen Diskurses bewegen, der vom Verfassungsschutz nicht zu beobachten ist. Die Grenze überschreiten aber politische Vorstellungen, die den Menschenwürdegehalt einzelner Grundrechte in Frage stellen, also z. B. die Religionsfreiheit soweit beschneiden wollen, dass dem Einzelnen eine sinnvolle Ausübung seiner Religion de facto vollkommen unmöglich gemacht wird. Höckes Aussagen in einer Gesamtschau betrachtet, lassen den Schluss zu, dass mit der Forderung einer vollständigen Assimilation die durch Art. 4 GG garantierte Religionsausübungsfreiheit de facto erheblich beeinträchtigt oder gar beseitigt würde. Dies geht mit einer Verletzung des Einzelnen in seiner Individualität, Integrität und Identität einher. Eine Assimilation nach Höckes Vorstellungen verletzt daher die Garantie der Menschenwürde aus Art. 1 Abs. 1 GG.

Die Rede Höckes beim neurechten Institut für Staatspolitik am 21. November 2015 verdeutlicht, weshalb er für die deutsche bzw. europäische Einwanderungspolitik einen so radikalen Paradigmenwechsel einfordert. Im Wortlaut äußerte Höcke:

„Und an dieser Stelle ist es angeraten meiner Meinung nach, mal die populationsökologische Brille aufzuziehen, um den Blick noch etwas zu weiten. Liebe Freunde, der Bevölkerungsüberschuss Afrikas beträgt etwa 30 Millionen Menschen im Jahr. Solange wir bereit sind, diesen Bevölkerungsüberschuss aufzunehmen, wird sich am Reproduktionsverhalten der Afrikaner nichts ändern. Die Länder Afrikas, sie brauchen die deutsche Grenze, die Länder Afrikas, sie brauchen die europäische Grenze, um zu einer ökologisch nachhaltigen Bevölkerungspolitik zu finden [zögerlicher, etwas verhaltener Applaus].

Und die Länder Europas brauchen sie gegenüber Afrika und dem arabischen Raum umso dringender, weil Europa – phylogenetisch vollständig nachvollziehbar – eine eigene Reproduktionsstrategie verfolgt. In Afrika herrscht nämlich die sogenannte R-Strategie vor, die auf eine möglichst hohe Wachstumsrate abzielt. Dort dominiert der sogenannte Ausbreitungs-Typ. Und in Europa verfolgt man überwiegend die K-Strategie, die die Kapazität des Lebensraums optimal ausnutzen möchte. Hier lebt der Platzhalter-Typ. Die Evolution hat Afrika und Europa vereinfacht gesagt zwei unterschiedliche Reproduktionsstrategien beschert. […] Kurz, im 21. Jahrhundert trifft der lebensbejahende afrikanische Ausbreitungs-Typ auf den selbstverneinenden europäischen Platzhalter-Typ.“[844]

Mit dieser Aussage degradiert Höcke Menschen bzw. Gesellschaften zu biologistischen Größen, denen er nicht nur eindimensional bestimmte Attribute pauschal zuschreibt, sondern deren Verhaltensweisen und Entwicklungen er auch aus „populationsökologische[r] Perspektive glaubt, kollektiv steuern zu können. Zur Beschreibung demographischer Prozesse greift Höcke damit nicht nur auf eine inhumane, mit der grundgesetzlichen Menschenwürde nicht zu vereinbarenden Diktion zurück. Sein Sprachgebrauch steht auch in deutlichem Gegensatz zu der von ihm an anderer Stelle häufig reklamierten christlichen Prägung des europäischen Abendlandes. Auffallend ist schließlich, dass er Fachtermini der Umweltpolitik wie „nachhaltig“ oder „ökologisch“ auf die Demographie anwendet, während er diese Begriffe in ihrem eigentlichen Kontext wie zum Beispiel bei Fragen des von ihm geleugneten Klimawandels meidet.

Kennzeichnend für Höckes Reden bei Demonstrationen, Parteitagen oder Wahlkampfauftritten ist es ferner, Migranten, der Einwanderung insgesamt und der sich im Zuge dessen etablierten multikulturellen Gesellschaft pauschal Negativeigenschaften und, sofern keine entschiedene Gegensteuerung erfolgt, irreversible Schadfolgen zuzuschreiben. So verbindet Höcke Einwanderung undifferenziert und ausnahmslos mit Kriminalität, hohen sozialen Kosten und bildungskulturellen Defiziten bzw. Totalausfällen. Auf einer Kundgebung am 13. Mai 2016 brachte er diese „Einsicht“ auf folgende Formel:

„Ich will keine multikulturelle Gesellschaft, weil multikulturelle Gesellschaften multikriminelle Gesellschaften sind.“[845]

Ein verantwortungsvoller Politiker, als den er, Höcke, sich verstehe, dürfe nicht zulassen, dass „sozialer Sprengstoff“ Deutschland zugefügt werde, indem man „einen millionenfachen Männerüberschuss in mein Land“ importiere.[846] Diesen Vorwurf, nämlich „Millionen kulturfremder, nicht unserer Sprache mächtiger Menschen“ und darunter insbesondere Millionen junger perspektivloser Männer in „unser Land“ zu locken, erhebt Höcke wiederum gegen das Establishment, das mit einem politischen Amoklauf fahrlässig oder gar vorsätzlich „soziale[n] Sprengstoff“ anhäufe.[847]

Grundsätzlich ist es statistisch nicht von der Hand zu weisen, dass mit den steigenden Flüchtlingszahlen in Deutschland auch die Zahl der kriminellen Delikte angestiegen ist. Eine isolierte Betrachtung der Aussage Höckes scheint demnach nicht unmittelbar Verfassungsschutzrelevanz zu entfalten. Im Gesamtkontext mit Höckes Äußerungen ist diese Aussage jedoch so zu verstehen, dass für Höcke die Eigenschaft als Flüchtlinge bzw. Einwanderer zwangsläufig mit Kriminalität verbunden wird. Vor diesem Hintergrund erlangen die Aussagen Höckes sehr wohl eine verfassungsschutzrechtliche Bedeutung, da sie Einwanderer alleine aufgrund ihrer Herkunft benachteiligen und somit gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz nach Art. 3 GG und gegen die Menschenwürde nach Art. 1 GG verstoßen.

Daneben suggeriert Höcke faktenwidrig eine finanzielle Bevorteilung von Migranten gegenüber bedürftigen einheimischen Deutschen. So äußerte er auf einer Demonstration am 28. Januar 2018 in Erfurt:

„Und wenn der Familienzuzug einsetzt und wenn die Zuwanderung weiter so vonstattengeht, wie das die Herren und Damen von den Altparteien wünschen, dann ist es nicht ausgeschlossen, dass bereits 2019 der skandalöse und weltweit einzigartige Zustand eintritt, dass in Deutschland aus dem Hartz IV-System mehr Ausländer bezahlt werden als Deutsche, und das ist ein Skandal [‚Jawohl‘-Rufe, Pfiffe, Applaus]. […] Für die illegale, für die illegale Masseneinwanderung werden unvorstellbare Beträge aufgewendet.“[848]

Überdies beschreibt Höcke Migranten durchgehend als bildungsfern, unqualifiziert und nicht integrierbar. Der Vorwurf der Nicht-Integrierbarkeit ist indessen mit Blick auf Höckes Gesamtdenken nicht schlüssig, denn er lehnt Integration als Konzept, wie oben nachgewiesen wurde, ohnehin kategorisch ab. Zu den Eignungsmerkmalen von Migranten äußerte sich Höcke auf der erwähnten Erfurter Rede am 28. Januar 2018 beispielhaft wie folgt:

„Und es ist doch, es ist doch völlig egal, ob jetzt in den nächsten vier Jahren 800.000 kommen, ob eine Million kommen oder ob 1,5 Millionen kommen. Es werden dieselben unqualifizierten Armutszuwanderer sein, die man seit zwei Jahren verstärkt und auch schon vorher ins Land gelassen hat. Das sind also Menschen, die unserem Land nichts nützen, sondern die unsere Sozialsysteme auf das Schlimmste belasten.“[849]

Im Rahmen eines „Online-Bürgerdialogs“ behauptete Höcke am 26. April 2018, die „millionenfache unqualifizierte Einwanderung“ werde „unseren Sozialstaat“ in die Knie zwingen.[850]

Unabhängig davon, dass Höckes Fokussierung auf berufliche oder akademische Qualifikationen irrelevant für das Vorliegen eines berechtigten Schutzinteresses nach der Genfer Flüchtlingskonvention ist und diesem Ansatz insofern die unzutreffende menschenfeindliche Annahme zugrunde liegt, bei den nach Deutschland kommenden Migranten handele es sich ausschließlich „nur“ um Wirtschaftsflüchtlinge, ist die permanente Etikettierung als „unqualifiziert“ in ihrer Intention auch als fremdenfeindlich zu bezeichnen. Die völlige Kultur- und Bildungsferne, die Höcke Migranten attestiert, wird in einer weiteren auf der Erfurter Demonstration vom 28. Januar 2018 getätigten Aussage deutlich:

„Und wenn wir es so weitergehen lassen, liebe Freunde, dann werden künftige Völker durch unsere verwaisten und verödeten Schwimmhallen, durch unsere verwaisten und verödeten Parlamente, Museen und Konzertsäle und Schulen streifen, und sie werden sich fragen und darüber staunen, wie eine so geistreich und so wohlhabende Gesellschaft sich einfach daraus hinwegfegen hat lassen.“[851]

Eine nochmalige Steigerung des ohnehin nicht hinnehmbaren Bedrohungspotenzials für Deutschland und dessen Identität durch die „Fluten“ unqualifizierter, kulturfremder und überwiegend männlicher Migranten resultiert Höcke zufolge aus ihrer überwiegenden Zugehörigkeit zum islamischen Glauben, wobei er durchweg nicht zwischen Islam und Islamismus unterscheidet. Der Islam habe seinen „Platz auf dieser Welt“, jedoch außerhalb Europas, denn hier trete er als „Okkupationsmacht“ auf. So äußerte Höcke auf der PEGIDA-Demonstration am 14. Mai 2018 in Dresden:

„Der Islam hat einen Raum und hat einen Platz auf dieser Welt und ich und wir wollen dem Islam diesen Platz und diesen Raum und diesen Ort und diese Heimat nicht streitig machen. Aber wir verwehren dem Islam als Okkupationsmacht, als Besatzungsmacht den Zutritt nach Europa und nach Deutschland. [Applaus][852]

Über das Postulat hinausgehend, dem Islam in Europa keinen Platz zuzugestehen, verbindet Höcke mit ihm pauschale Negativmerkmale wie eines geistig schwachen Niveaus, eine wesensmäßige und aggressive Gewaltorientierung, die Unvereinbarkeit mit Rechtsstaat und Demokratie oder eine politideologische Ausrichtung. Die Ausstellung zu einer geplanten Ahmadiyya-Moschee in Erfurt kommentierte Höcke in den Räumlichkeiten der AfD-Fraktion am 2. November 2016 u. a. mit folgenden Worten:

„Also auch schon strukturell, auch von seinem Geist ist der Islam nicht mit dem demokratischen Rechtsstaat kompatibel. […] Wir werden im Rahmen des Rechtsstaates, liebe Freunde, im Rahmen der rechtstaatlichen Möglichkeiten alles tun, um hier in Thüringen, um in Deutschland und Europa den Siegeszug einer Politikideologie – und nichts anderes ist der Islam –, die mit Demokratie, Rechtsstaat und Volkssouveränität nichts am Hut hat, Einhalt zu gebieten. […] Die Moschee ist mit einem Minarett immer ein Symbol der Landnahme und wir werden alles tun, um dieses Symbol der Landnahme hier in Thüringen nicht zuzulassen.“[853]

Am 23. Januar 2018 äußerte sich Höcke ähnlich in Eisleben:

„Mohammed war ein Feldherr, er predigte und praktizierte den Krieg. Das ist der Unterschied zwischen Christentum und Islam. Und deswegen müssen wir den Islam als Bedrohung ernst nehmen, liebe Freunde. […] Ich bin in religiösen Dingen tatsächlich tolerant. Ich sage aber, der Islam, der ist mit unseren Wertvorstellungen, mit unserer Art zu leben tatsächlich unvereinbar. Der Islam, der hat eine Heimat. Das ist der Orient und meinetwegen Schwarzafrika, aber seine Heimat heißt nicht Sachsen-Anhalt, Deutschland und Europa! […]

Das, was wir jetzt noch nicht durchsetzen können, weil wir jetzt noch nicht die Macht haben, aber wir werden die Macht bekommen und dann werden wir das durchsetzen,… dann werden wir das durchsetzen, was notwendig ist damit wir auch in Zukunft noch euer… unser freies Leben können. Dann werden wir nämlich die Direktive ausgeben, dass am Bosporus mit den drei ‚großen M‘, das heißt Mohammed, Muezzin und Minarett, Schluss ist, liebe Freunde. Dann wird es nicht mehr möglich sein, den Bau eines Minaretts, der von führenden islamischen Staatsmännern immer wieder als Symbol der Machterlangung selbst interpretiert worden ist, mit der Religionsfreiheit durchzudrücken. Das wird dann nicht möglich sein. Ein Muslim, der friedlich hier lebt und der sich ohne Wenn und Aber im öffentlichen Raum an Recht und Gesetz hält, den muss man tolerieren. […] Wir müssen die De-Islamisierung Deutschlands und Europas vorbereiten.“[854]

Am 28. Januar 2018 nahm Höcke in Erfurt erneut Stellung zum Islam. Im Einzelnen führte er aus:

„Der Islam ist, um mich mal ganz diplomatisch auszudrücken, in der Glaubensfamilie der Menschheit ein Sonderfall . […] Aber der Islam, der Islam ja, der benimmt sich hier in Deutschland und in Europa wie so ein großes, bockiges Kind. Überall tritt er mit seinem Wahrheitsanspruch auf und glaubt, die Regeln bestimmen zu können. […] Und was macht man als Eltern, wenn man ein so bockiges, erwachsenes Kind zu Hause hat? Was macht man dann, wenn man mit seinem Erziehungslatein am Ende ist? Na ganz einfach, man verabschiedet sich von ihm und hofft, dass das Leben die richtige Lektion erteilt. […] In meinen Augen muss der Islam sich aufklären, er muss durch die Epochen wandern, durch die wir auch gewandert sind. Das können wir nicht für ihn tun und der muss es dort tun, wo er hingehört, in seiner Heimat. Und diese Heimat heißt nicht Thüringen, sie heißt nicht Deutschland und sie heißt nicht Europa. […] Der Islam ist eine einfache Religion, der Islam ist deswegen geistig gesehen eine sehr schwache Religion. Der Islam hat seine Heimat den Ländern, die zu den abgehängten der Welt gehören.“[855]

Höckes Ausführungen zum Islam könnten auf den ersten Blick als „lediglich“ in einem auf die Religion bezogenen Sinne islamkritisch bzw. islamfeindlich ausgelegt werden, ohne dass daraus nachweisbar oder zwingend verfassungsschutzrelevante Bestrebungen gegen die Rechte in Deutschland lebender Muslime abzuleiten wären, zumal er die – ohnehin selbstverständliche – Tolerierung der im öffentlichen Raum nach Gesetz und Recht lebenden Muslime verbal konzediert und zum Beispiel gegen den Moscheeneubau in Erfurt „nur“ im Rahmen der rechtsstaatlichen Möglichkeiten vorgehen möchte. In der Gesamtschau seiner Aussagen bestehen jedoch Zweifel, ob diese Aussagen nicht eher als rhetorische Floskeln zu werten sind, die nicht darüber hinwegtäuschen können, dass Höckes politische Islam-Agenda letztlich auf eine Beeinträchtigung des Rechts auf Religionsfreiheit hinausläuft bzw. dieses Recht untergräbt, und somit einen Anhaltspunkt für eine verfassungsfeindliche Bestrebung darstellt. Dafür spricht das fortlaufend betonte Axiom, dem Islam weder in Deutschland noch in Europa einen Platz einzuräumen, da dieser eine Bedrohung darstelle und nicht mit dem demokratischen Rechtsstaat vereinbar sei. Es fragt sich nämlich, inwieweit angesichts einer solch kategorischen Forderung muslimisches Leben in Deutschland faktisch überhaupt praktiziert werden könnte, zumal Höcke unverhohlen ankündigt, nach der – aus seiner Sicht gewissen – zukünftigen Machtübernahme durch die AfD selbst die Direktive auszugeben, wie Religionsfreiheit im Falle eines Moscheebaus auszulegen sei. Aus der Annahme, der Islam könne grundsätzlich nicht zu Europa gehören und dort nicht beheimatet sein, folgt die implizite Forderung nach einem Ausschluss aller dem Islam angehörenden Bürgerinnen und Bürger. Diese Ausgrenzung einer gesamten Religionsgemeinschaft bedeutet eine Schlechterstellung des Einzelnen allein aufgrund seiner Religionszugehörigkeit. Insofern liegen hinreichend gewichtige Anhaltspunkte dafür vor, dass sich „Der Flügel“ gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz nach Art. 3 GG richtet, der Teil der Menschenwürdegarantie ist.

Im Übrigen ergibt sich aus den sich widersprechenden Positionen Höckes zum Islam kein stimmiges Gesamtbild, sondern nur die Grundbotschaft, Islam und Muslime aus Deutschland und Europa möglichst vollständig und rasch hinauszudrängen, mindestens aber konsequent auszugrenzen. Bereits die Weigerung, zwischen Islam und Islamismus zu unterscheiden, und die eindimensionale Charakterisierung des Islam als nicht reformierbare Gewaltreligion lassen in der Tendenz diesen Schluss zu. Gleichzeitig verlangt Höcke analog zum Christentum eine islamische Aufklärung, billigt der muslimischen Gemeinschaft in Deutschland aber nicht zu, vor Ort einen entsprechenden Prozess einzuleiten oder zu gestalten. An anderer Stelle wiederum spricht Höcke dem Islam in der Substanz die Eigenschaft einer Religion ab oder äußert sich kulturchauvinistisch und herablassend über die vermeintliche geistige Armut und Niveaulosigkeit des Islam und der islamischen Länder insgesamt. Diese Widersprüche dürften für ihn allerdings keine Relevanz haben, sofern seine zentrale Losung der „De-Islamisierung“ Gehör findet und sobald wie möglich konsequent und nachhaltig umgesetzt wird.

In der Gesamtschau der Höcke-Reden auf Demonstrationen, Partei- oder Wahlkampfveranstaltungen ergibt sich deshalb ein islamfeindliches Muster, das in seiner Konsequenz in verfassungsschutzrelevanter Weise die Religionsfreiheit einschränkt und insofern Muslime in ihrer Menschenwürde verletzt.

Im Ergebnis räumt Höcke dem Kollektiv stets den Vorrang vor dem Einzelnen ein und definiert dabei den Begriff Volk und Heimat ethnisch-homogen. Migranten und Flüchtlinge wertet Höcke von vorneherein als minderwertig und schreibt ihnen aufgrund ihrer Herkunft einen untergeordneten Status zu. alleine aufgrund dieser Gruppenzugehörigkeit spricht er ihnen jedwede realistische Chance ab, jemals vollwertige deutsche Staatsbürger zu werden. Sofern er „Integration“ überhaupt für möglich erachtet, setzt er dabei eine vollständige – unter Aufgabe aller herkunftskulturellen Werte und praktisch der Religionsausübungsfreiheit – Assimilation voraus.

Zusammenfassend liegen somit tatsächliche Anhaltspunkte vor, dass „Der Flügel“ aufgrund der Verletzung der Garantie der Menschenwürde aus Art. 1 Abs. 1 GG gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verstößt und somit verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt. Als maßgeblicher Protagonist des „Flügels“ sind die von Höcke getätigten Aussagen dem „Flügel“ als Personenzusammenschluss auch zurechenbar.

5.3 Demokratieprinzip

Fraglich ist, ob die Aussagen Höckes darüber hinaus auch gegen das Demokratieprinzip nach Art. 20 Abs. 1 GG verstoßen.

In seinen Reden lässt Höcke keinen Zweifel daran, dass das gegenwärtige politische System in Deutschland wegen seines vermeintlich volkszerstörerischen Charakters vor einem fundamentalen Wandel steht bzw. stehen muss. In verschiedenen Varianten bringt er immer wieder zum Ausdruck, wie tiefgehend, substanziell und grundlegend der weit über eine Reform hinausgehende Wechsel erfolgen müsse. Nicht zuletzt die regelmäßigen Vergleiche oder gar Gleichsetzungen der aktuellen Lage in Deutschland mit der Situation des 1989 untergegangenen SED-Regimes könnten diesen im Grunde – wenn auch nicht explizit verbalisierten – revolutionären Ansatz Höckes verdeutlichen. In seiner Rede am Institut für Staatspolitik am 21. November 2015 äußerte er sich etwa wie folgt:

„Die Kombination eines in Jahren gewachsenen Vertrauensverlustes und des konkret erlebten Staatszerfalls kann meiner Meinung nach zu einem Umschlagprozess wie 1989 führen. Ja, es kann oder könnte so kommen. […]

Mit der Erfurter Resolution, die dem einen oder anderen von Ihnen sicherlich bekannt sein dürfte, hat die AfD in meinen Augen die Urkunde ihrer zweiten Geburt überreicht bekommen. Und sie hat sich wirklich die Option erhalten, die Vision zu entwerfen, die dieses Land braucht, an der es mangelt, die Antithese zu entwerfen, die Kraft spendet und unser Volk in einer neuen Einheit auf einen gemeinsamen Weg in die Zukunft trägt. […]

Ja, die Pfründejäger und Spießbürger, die wollen die AfD natürlich so schnell wie möglich zu einer Parlamentspartei machen. Das ist natürlich klar, ja, um dann entsprechend ein ruhiges Auskommen zu genießen. Aber ich kann Ihnen garantieren, liebe Freunde, solange ich etwas in der AfD zu sagen habe, ja, und solange die Lage so ist, wie sie ist, nämlich die Lage bezeichnend ist, einfach darin bezeichnend ist, dass dieses Land sich in einer existenziellen Notlage befindet, solange kann es nur eine Charakterisierung für die AfD geben. Die AfD ist und muss in dieser Lage eine fundamentaloppositionelle Bewegungspartei sein, liebe Freunde! [Spricht stark akzentuiert; Applaus][856]

Diese Aussage legt nahe, dass Höcke einem „Umschlagprozess wie 1989“ positiv gegenübersteht. Die gegenwärtige politische Ordnung scheint aus seiner Sicht somit über ebenso wenig Legitimität wie das seinerzeitige Unrechtsregime der DDR zu verfügen und sollte in ähnlicher Weise überwunden werden. Dabei kommt der AfD, forciert durch den „Flügel“ auf Basis der Erfurter Resolution, die Aufgabe zu, eine Antithese zur bestehenden Politik zu bilden und den grundsätzlichen Wandel weiter zu beschleunigen. Die AfD dürfe deshalb, so Höcke an die Anhänger der eigenen Partei gerichtet, nicht die Rolle einer „Parlamentspartei“ einnehmen, sondern müsse in dieser „existenziellen Notlage“ Deutschlands weiterhin als „fundamentaloppositionelle Bewegungspartei“ auftreten.

In einer Rede am 11. März 2016 bezeichnete Höcke die Bundesrepublik als „Bananenrepublik“, die auf dem „schlechten Weg in eine neue DDR“ sei und angesichts des von Angela Merkel ausgelösten „Asyltsunami[s]“ vor einem „historischen Kultur- und Zivilisationsbruch“ stehe. In einer Rede auf der Erfurter Demonstration am 21. September 2016 gab Höcke die politische Zielrichtung wie folgt vor:

„Wenn wir jetzt erkennen, dass wir innerhalb von drei Jahren zehn von sechzehn Landtagen für unsere Partei erobert haben, dann können wir das Ganze nicht anders als parteipolitische Revolution bezeichnen. [länger anhaltender Applaus, Höcke redet weiter] Und wir tragen diese Revolution und wir werden diese Revolution weitertragen, bis die Politik in diesem Land um 180 Grad gewendet ist. [Applaus geht in ‚Widerstand‘-Rufe über] […] Und wir wissen, dass dieses Land nicht nur einige kleinere Reförmchen braucht, damit ist es nicht getan. Wir wissen, dass dieses Land eine politische Wendung um 180 Grad braucht.“[857]

Eine politische Wende „um 180 Grad“ könnte eine von Grund auf neue Weichenstellung in der deutschen Politik bedeuten. Dies wiederum könnte mehr als nur die Abkehr von der herrschenden Politik einschließen und einen größtmöglichen Wechsel auch bei den Strukturen des politischen Systems implizieren. Denn die gegenwärtigen politischen Entscheidungsträger in Regierung und Parlament sind nach Maßgabe des Grundgesetzes demokratisch legitimiert und agieren nicht im Modus eines permanenten Verfassungsbruchs. Dass Höcke diesen Vorwurf im weiteren Verlauf seiner Erfurter Rede erhebt und von einem „Putsch“ der Bundesregierung, der Bundeskanzlerin als „Rechtsbrecherin“, dem „Zerfall der Rechtsstaatlichkeit“ und von einer „unser Volk und unseren Staat“ bewusst kaputt machenden Politik spricht[858], zeigt die Maßlosigkeit seiner Kritik an der grundgesetzkonform aus Wahlen hervorgegangenen, der legislativen und judikativen Kontrolle unterliegenden Bundesregierung.

So äußerte sich Höcke in seiner Rede am 17. Januar 2017 vor Mitgliedern der Jungen Alternative in Dresden wie folgt:

„Wir sagen ja! Wir sagen ja, nicht zur strukturellen Fundamentalopposition, weil wir diesen Staat ja wollen! Wir wollen ihn am Leben erhalten und wir wollen ihn stützen. Wir sagen aber ja zu einer inhaltlichen Fundamentalopposition um diesen Staat, den wir erhalten wollen, vor den verbrauchten politischen Alteliten zu schützen, die ihn nur missbrauchen, um ihn abzuschaffen! […] Es kann ja gar kein Zweifel daran bestehen, dass wir ein Vierteljahrhundert nach dem Fall der Mauer wieder in einer politischen Wendezeit angekommen sind. Die führenden Altparteien-Politiker… [Applaus] …die führenden Altparteien-Politiker sind zu erbärmlichen Apparatschiks geworden, die nur noch ihre Pfründe verteilen wollen. Weder ihr erstarrter Habitus noch ihre floskelhafte Phraseologie unterscheidet Angela Merkel von Erich Honecker. [Längerer Applaus, Jubel, Rufe: ‚Merkel muss weg!‘]

Ich sage es in aller Deutlichkeit: Diese Regierung ist keine Regierung mehr, diese Regierung ist zu einem Regime mutiert! […] Diese alten Kräfte, die ich gerade genannt habe, sie lösen unser liebes deutsches Vaterland auf wie ein Stück Seife unter einem lauwarmen Wasserstrahl. Aber wir, liebe Freunde, wir Patrioten werden diesen Wasserstrahl jetzt zudrehen, wir werden uns unser Deutschland Stück für Stück zurückholen! […] Wir werden das so lange durchhalten – und so lange ich etwas in der AfD zu sagen habe, werde ich dafür eintreten und dafür kämpfen –, wir werden das so lange durchhalten, bis wir in diesem Lande 51 Prozent erreicht haben, oder… [Applaus, Jubel] …oder aber als Seniorpartner – als Seniorpartner! – in einer Koalition mit einer Altpartei sind, die durch ein kathartisches Fegefeuer gegangen ist, die sich selbst wiedergefunden hat, und die abgeschworen hat von einer Politik gegen das Volk, um endlich wieder zu einer Politik für das eigene Volk… [Rest geht in Jubel unter][859]

Die Betonung einer lediglich inhaltlichen, aber nicht strukturellen Fundamentalopposition ist keineswegs ausreichend, um für die eigenen Positionen – wie von Höcke offensichtlich intendiert – Verfassungskonformität beanspruchen zu können, sondern blendet vielmehr die inhaltliche Dimension des werteorientierten Grundgesetzes aus. Zudem zeigen die Gleichsetzung von demokratisch legitimierter Bundesregierung und SED-Diktatur, die angebliche Analogie zwischen der vorrevolutionären Situation 1989 in der DDR und der aktuellen Lage in Deutschland sowie die pauschale und verächtlich machende Diffamierung von Politikern insgesamt als „verbrauchte politische Alteliten“ oder „erbärmliche Apparatschiks“, wie umstürzend letztlich die Zielsetzungen des „Flügels“ sind. Basierend auf einem antipluralistischen Politikverständnis geht Höcke ferner von einem einheitlichen völkischen Gesamtwillen aus. Bezeichnend für sein Demokratieverständnis ist schließlich, dass für ihn die Übernahme politischer Verantwortung nur aus einer absoluten Mehrheitsposition in Frage kommt, um die eigenen Ziele kompromisslos umzusetzen. Die Mitwirkung einer derzeitigen Altpartei sei dabei nur denkbar, sofern diese ein „reinigendes Fegefeuer“ durchlaufen, sich vollständig von früheren Positionen losgesagt und damit der AfD angepasst haben sollte.

Höckes Verbalattacken gegen die Bundesrepublik Deutschland verschärften sich in der Folgezeit weiter. Bei eine Rede in Mödlareuth am 17. Juni 2018 urteilte er wie folgt über das derzeitige politische System:

„Die bunte Republik Deutschland ist 2018 ein real existierender Gesinnungsstaat, sie ist ein real existierender Umerziehungsstaat, sie ist ein real existierender Bevormundungsstaat – aber kein demokratischer Rechtsstaat mehr. [Applaus] […] Der Verwesungsgeruch einer absterbenden Demokratie wabert durchs Land.“[860]

Höckes Ablehnung des aktuellen demokratischen Rechtsstaats in Deutschland wird auch am Beispiel seiner Rede vom 2. November 2018 in Bottrop deutlich, also zu einem Zeitpunkt, als Bundeskanzlerin Angela Merkel nach der hessischen Landtagswahl am 28. Oktober 2018 bereits angekündigt hatte, auf dem Bundesparteitag der CDU am 7. Dezember 2018 in Hamburg nicht mehr für das Amt der Parteivorsitzenden zu kandidieren und nach der nächsten Bundestagswahl ebenfalls nicht mehr für eine weitere Kanzlerschaft zur Verfügung zu stehen. Vor diesem Hintergrund äußerte sich Höcke wie folgt:

„Wir dürfen uns nicht an einer Person festmachen, wir dürfen uns nicht auf eine Person einschießen, Merkel war das Feindbild, ja, und dieses Feindbild droht uns jetzt und das ist durchaus zumindestens [Redner setzt mit den Händen Anführungszeichen] in gewisser Weise taktisch klug von der Union, abhanden zu kommen. Wir müssen klar erkennen und wir müssen klar immer wieder darauf hinweisen, dass nicht Merkel das Problem ist, sondern dass sie nur der Kopf eines stinkenden Fisches ist. [Längerer Applaus] Dass nicht nur Merkel weg muss, sondern dass das Merkel-System weg muss, liebe Freunde! Und dieses Merkel-System sind sämtliche Kartellparteien, die es nicht gut mit diesem Land meinen. [Applaus endet] […] Ämterpfründe, das ist das einzig zentrale Motiv und von der ehemaligen Mauermörderpartei, der Ex-SED, der heutigen Linken, bis zur vermerkelten CSU steigt in dieser bunten Republik jeder mit jedem ins Koalitionsbett. Frei nach dem Motto: ‚Nichts muss, aber alles kann‘. Ja, es ist so, diese Bundesrepublik Deutschland ist unter der Ägide der Kartellparteien zu einem politischen Swingerclub verkommen. [Applaus] […]

So sieht eine Parteiendemokratie leider nach 70 Jahren aus. Ja und es ist so dass diese gewucherte Parteiendemokratie die wirkliche Demokratie in unserem Lande blockiert und die AfD liebe Freunde ist die einzig relevante Kraft, die das nicht akzeptieren will.“[861]

In aller Klarheit formuliert Höcke, wie wenig es ihm um einen bloßen Wechsel der Regierung und herrschenden Politik geht, wie sehr ihm das ganze System und die im Wettbewerb stehenden Parteien verhasst sind und wie offensichtlich das Feindbild Merkel lediglich eine Chiffre für die Verachtung der Bundesrepublik insgesamt ist. Die „gewucherte Parteiendemokratie“ in Deutschland blockiere eine „wirkliche Demokratie“, deren Definition er sich bzw. der AfD vorbehält. Auffallend ist überdies Höckes Rekurs auf den – in einem solchen Sprachkontext eher unüblichen – Begriff „politische[r] Swinger-Club“, um gegen das Parteiensystem zu agitieren. In ähnlicher Weise übte bereits der NPD-Funktionär und frühere Landtagsabgeordnete Jürgen Gansel in einem Grundsatzbeitrag aus dem Jahre 2009 scharfe Kritik an den bundesdeutschen Parteien. Dort hieß es:

„Deshalb kann schon nach der nächsten Bundestagswahl 2013 die Flagge Jamaikas über Reichstag und Kanzleramt wehen. Dabei ist ‚Jamaika‘ nicht nur eine abstrakte Parteienkonstellation: Für die FDP ein gebürtiger Vietnamese als Bundesgesundheitsminister und für die CDU eine gebürtige Kamerunerin als Landesvorstandsmitglied in Baden-Württemberg. Ein Gelber für die Gelben, eine Schwarze für die Schwarzen und alle Buntscheckigen zusammen für die Grünen. Hier wächst zusammen, was in seiner Deutschenfeindlichkeit wirklich zusammengehört. Jede Systempartei koaliert mit jeder – die BRD ist ein politischer Swinger-Club.“[862]

Der in Riesa (Sachsen) wohnhafte und für die NPD im Meißener Kreistag sitzende Gansel studierte wie Höcke in den 1990er Jahren Geschichte in Gießen und Marburg. Eine persönliche Bekanntschaft aus der damaligen Zeit erscheint nicht abwegig.

Die tiefe Abneigung Höckes gegen das politische System in Deutschland spiegelt sich nicht zuletzt in der ständigen Schmähkritik gegenüber dessen Repräsentanten wider, insbesondere in der kontinuierlichen Beleidigung der Bundeskanzlerin. Diese bezeichnet er als „Rechtsbrecherin“, die von Sinnen sei oder einen psychologischen Befund zu haben scheine. Sie habe sich des Landes- und Hochverrats schuldig gemacht. Solche Politiker müssten, so Höckes Hoffnung, eines Tages „Rechenschaft vor einem ordentlichen Gericht ablegen“.[863] In einer weiteren Rede polemisierte Höcke, Merkel habe den Verstand verloren und müsse in der „Zwangsjacke aus dem Bundeskanzleramt abgeführt werden“.[864] Zuletzt ging Höcke dazu über, den Namen der Bundeskanzlerin überhaupt nicht mehr zu nennen, um seiner Verachtung maximalen Ausdruck zu verleihen. Auf der PEGIDA-Demonstration am 14. Mai 2018 sagte Höcke beispielsweise:

„Und wir werden im Rahmen der rechtstaatlichen Möglichkeiten alles tun, liebe Freunde, wenn die Wende in diesem Land eingeleitet und vollzogen worden ist, diese Frau mit einem rechtstaatlichen Verfahren doch noch in die Verantwortung zu bekommen. Sie ist nicht würdig und sie ist es nicht wert, dass wir ihren Namen aussprechen. [Applaus und ‚Widerstand‘-Rufe][865]

In einer Rede am 17. Juni 2018 spielte Höcke auf eine bei Rechtsextremisten beliebte Verschwörungstheorie an, wonach die Bundeskanzlerin „Inoffizielle Mitarbeiterin“ der Staatssicherheit in der DDR gewesen sein und diese Tätigkeit auch ihre spätere Politik geprägt haben soll. Im Wortlaut:

„Eine der skrupellosesten Ideologen dieser Republik ist die Bundeskanzlerin. Man möchte fast sagen: gelernt ist gelernt. Ihr wisst was ich meine. Ja das hat doch was von einem systematischen Zersetzungs- und Zerstörungswerk, was diese Frau hier mit ihrem Land veranstaltet. Es tut mir leid, ich denk dann schon so an die Ausbildung, an die Tätigkeit des einen oder anderen IM in der DDR.“

Auch sonstige Politiker werden von Höcke fortlaufend pauschal beleidigt und beschimpft. In einer nicht vollständigen Auswahl wären diesbezüglich etwa anzuführen: „Grundrechtsschänder“, „Gesinnungskastraten“, „Politzwerge“, „Totalversager“, „ausgewiesene Antideutsche“, „Multikulti-Spinner“ oder „geistige Dünnbrettbohrer“. Höcke übt mit seinen Aussagen nicht nur massive Kritik an den bestehenden politischen Verhältnissen und den wesentlichen Akteuren, sondern fordert für die Übernahme politischer Verantwortung eine absolute Mehrheitsposition der AfD, bzw. das Durchlaufen der Altparteien durch ein „reinigendes Fegefeuer“. Höcke äußert wiederholt pauschale und verächtliche Diffamierungen gegenüber den demokratisch legitimierten Repräsentanten des Volkes. Angela Merkel bzw. das gesamte „Merkel-System“ werden von ihm als Feindbild dargestellt und die derzeitige Regierung mit der SED-Diktatur verglichen. Betrachtet man Höckes Aussagen in ihrer Gesamtheit, so wird deutlich, dass er in der derzeitigen Politik keinen Gegner mit einer anderen Meinung sieht, sondern ein System welches er verabscheut und welches von Grund auf erneuert werden muss. Dabei stellt er den Grundrespekt im politischen Wettbewerb deutlich in Frage. Höcke verwirft mit seinen Aussagen das derzeitige politische System in diffamierender Weise, ohne dabei aufzuzeigen, auf welchem Weg dem Grundsatz der Volkssouveränität Rechnung getragen und die Offenheit des politischen Willensbildungsprozesses gewährleistet werden kann. Seine Aussagen lassen vielmehr den Schluss zu, dass Höcke nur einem uniform völkisch ausgerichteten, dem vermeintlich einheitlichen Volkswillen verpflichteten Parteiensystem Legitimität zuspricht. Daneben kann nach Höckes politischem Verständnis ebenfalls keine politische Freiheit und Gleichheit aller Bürgerinnen und Bürger gewährleistet werden. Migranten und Flüchtlinge können in seinen Augen als „Fremde“ bereits kein Träger von authentischer Demokratie im Sinne einer „wahren Volksherrschaft“ sein. Höcke schließt mit seinen Aussagen diesen Personenkreis von der Teilnahme an der politischen Willensbildung pauschal aus.

Im Ergebnis liegen somit tatsächliche Anhaltspunkte für eine Bestrebung gegen das im Rahmen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung geschützte Demokratieprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG vor.

5.4 Rechtsstaatsprinzip

Fraglich ist, ob die Aussagen Höckes mit dem Rechtsstaatsprinzip nach Art. 20 Abs. 3 GG vereinbar sind.

Die von Höcke propagierte De-Islamisierung könnte in dem postulierten Ausmaß möglicherweise nicht im Rahmen rechtsstaatlicher Standards umsetzbar sein. Diese Vermutung in Richtung eines tendenziell die Rechtsstaatlichkeit in Frage stellenden Verhaltens ist jedoch allein noch nicht als tatsächlicher Anhaltspunkt für eine Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung einzustufen. Konkrete Äußerungen Höckes, die sich gegen das Rechtsstaatsprinzip richten, sind in den analysierten Redetexten nicht oder kaum angefallen. Eine diesbezügliche Ausnahme bildete allerdings Höckes Rede am 13. Januar 2016 auf einer Demonstration in Erfurt, als er die Bundespolizei zum offenen Widerstand gegen die Bundesregierung aufrief:

„Ich will angesichts der Notlage, angesichts der Staatskrise, in der sich unser Vaterland befindet, an die Bundespolizei appellieren: Liebe Polizisten, Sie sind Beamte, wie ich auch einer bin. Sie wissen, der Beamte ist verpflichtet, eine dienstliche Anordnung auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen. Daraus entsteht das sogenannte Remonstrationsrecht. […] Wer als Beamter eine rechtswidrige Anordnung aus- und durchführt, macht sich strafbar. Liebe Bundespolizei, es war zu allen Zeiten so: Die Großen lässt man laufen, die Kleinen hängt man. Es könnte, es könnte eventuell sein, dass man Sie vor Gericht stellt, während Angela Merkel die Flugreise nach Südamerika antritt. Deshalb bitte ich Sie, liebe Bundespolizei: Folgen Sie dieser bösartigen Frau nicht länger!“[866]

Eine grundsätzliche Infragestellung des Rechtsstaatsprinzips durch Höcke lässt sich anhand dieses Einzelbeispiels jedoch nicht hinreichend belegen.

In einer Gesamtbetrachtung richten sich verschiedene Aussagen Höckes jedoch sehr wohl gegen das Rechtsstaatsprinzip. Dies gilt zunächst für die – bereits genannten – Forderungen nach einer Rechtlosstellung von Flüchtlingen, Muslimen und sonstigen Minderheiten. Hier liegt zumindest nahe, dass diesen auch die Rechtsweggarantie verwehrt werden soll. Dies gilt aber auch für die – ebenfalls bereits genannten – Aussagen von Höcke, die dessen mangelnde Akzeptanz für demokratische Entscheidungen zum Ausdruck bringen. Diese stellen nämlich zugleich die Gewaltenteilung und das Gewaltmonopol des Staates in Frage.

Im Ergebnis liegen somit tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung wegen Verstoßes gegen das Rechtsstaatsprinzip nach Art. 20 Abs. 3 GG vor.

5.5 Revisionismus

Fraglich ist zudem, ob Anhaltspunkte für einen Geschichtsrevisionismus vorliegen, die ein Indiz für einen Verstoß gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung darstellen könnten.

Das Grundgesetz wurde als Gegenentwurf zum Nationalsozialismus konzipiert, der insofern eine absolute Negativfolie zur verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland darstellt und deren Werteordnung deshalb in einem diametral umgekehrten Sinne prägt. Versuche also, diese gegenbildliche Prägung durch eine Verharmlosung, Relativierung oder Negierung der nationalsozialistischen Gewaltverbrechen, also durch eine revisionistische Geschichtsumdeutung, richten sich damit auch – zumindest potenziell – gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung als Kernbestand des Grundgesetzes. Inwieweit sich ein solcher Anhaltspunkt gegen diesen Kernbestand konkretisiert, hängt davon ab, in welchem Ausmaß das Hitler-Regime relativiert oder gar inhaltlich aus einer apologetischen Haltung heraus gerechtfertigt wird.

Ein möglicher Geschichtsrevisionismus durch Höcke könnte sich aus seiner Rede am 17. Januar 2017 in Dresden vor Mitgliedern der AfD-Jugendorganisation Junge Alternative ableiten lassen. Einen großen Widerhall fanden dabei vor allem seine doppeldeutige Bemerkung, die Deutschen hätten sich als einziges Volk der Welt ein „Denkmal der Schande“ in das Herz ihrer Hauptstadt gepflanzt, und die Forderung nach einer „erinnerungspolitischen Wende um 180 Grad“. Die mögliche revisionistische Tragweite dieser Zitatfragmente, auf die Höcke im letzten Drittel seines Vortrags rekurriert, könnte sich dabei aus dem Gesamtkontext ergeben. Die ambivalente Formulierung „Denkmal der Schande“ leitet er mit Überlegungen zur Bombardierung Dresdens im Februar 1945 wie folgt ein:

„Die Bombardierung Dresdens und der anschließende Feuersturm vernichteten das Elbflorenz und die darin lebenden Menschen. Die Bombardierung Dresdens war ein Kriegsverbrechen. [Applaus, Jubel] Sie ist vergleichbar mit den Atombombenabwürfen über Hiroshima und Nagasaki. [Zustimmung, Applaus]

Mit der Bombardierung Dresdens und der anderen deutschen Städte wollte man nichts anderes als uns unsere kollektive Identität rauben. Man wollte uns mit Stumpf und Stiel vernichten, man wollte unsere Wurzeln roden. Und zusammen mit der dann nach 1945 begonnenen systematischen Umerziehung hat man das auch fast geschafft. Deutsche Opfer gab es nicht mehr, sondern es gab nur noch deutsche Täter. Bis heute sind wir nicht in der Lage, unsere eigenen Opfer zu betrauern. Und augenfällig wurde das wieder bei dem würdelosen Umgang mit den Opfern des Berliner Terroranschlages. [Applaus]

Der von Markus Mohr schon zu recht thematisierte Wiederaufbau der Frauenkirche war für uns Patrioten ein Hoffnungsschimmer dafür, dass es ihn doch noch gibt, diesen kleine Funken deutschen Selbstbehauptungswillens. [Applaus] Aber, liebe Freunde, bis jetzt sind es nur Fassaden, die wieder entstanden sind. Bis jetzt ist unsere Geistesverfassung, unser Gemütszustand immer noch der eines total besiegten Volkes. [Applaus] Wir Deutschen – und ich rede jetzt nicht von euch Patrioten, die sich hier heute versammelt haben – wir Deutschen, also unser Volk, sind das einzige Volk der Welt, das sich ein Denkmal der Schande in das Herz seiner Hauptstadt gepflanzt hat. [Applaus][867]

Die alliierte Bombardierung Dresdens als Kriegsverbrechen zu bezeichnen mag eine viel eicht umstrittene, aber sicherlich diskutable und deshalb keineswegs verfassungsschutzrelevante These sein. Höckes Argumentation geht aber weit darüber hinaus, denn er sieht in diesen Zerstörungen nicht etwa primär eine völkerrechtswidrige Antwort auf den Angriffskrieg Hitlers, sondern das systematische und gewissermaßen unabhängig vom NS-Regime umgesetzte Projekt der antideutschen Feindstaaten, Deutschland selbst und dessen kollektive Identität von Grund auf zu vernichten. Dieser brutale Kampf gegen Deutschland und das Deutschsein an sich sei aber nach 1945, so Höckes weitere Deutung, mit gleicher Intensität, jedoch anderen Mitteln in Form der Umerziehung fortgesetzt worden. Die Umerziehung wiederum habe den deutschen Selbstbehauptungswillen nachhaltig geschädigt, von dem allenfalls gelegentlich kleine patriotische Funken – wie etwa beim Wiederaufbau der Dresdner Frauenkirche – aufleuchteten. Doch handele es sich dabei nicht um substanzielle Erneuerungen, sondern lediglich um das Aufpolieren von Fassaden. Insgesamt aber habe die Umerziehung bei den Deutschen – mit Ausnahme der Patrioten, wie sie sich etwa bei der AfD fänden – den Gemütszustand „eines total besiegten Volkes“ implementiert. Als negativen Höhepunkt dieses antideutschen Prozesses führt Höcke die Tatsache an, dass das deutsche Volk das einzige der Welt sei, „das sich ein Denkmal der Schande in das Herz seiner Hauptstadt gepflanzt hat“. Die doppeldeutige Wortwahl „Denkmal der Schande“ provozierte eine öffentliche Empörung mit dem an ihn adressierten Vorwurf, er habe die Errichtung eines Denkmals zur Erinnerung an die von den Nationalsozialisten ermordeten Juden in der Mitte Berlins als Schande bezeichnet. Dem konnte mit der Schutzbehauptung begegnet werden, der Begriff „Denkmal der Schande“ bezeichne doch den Holocaust als Schande Deutschlands und stelle diesen damit nicht in Frage.

Tatsächlich aber lässt der Aufbau von Höckes Argumentation keinerlei Zweifel daran, dass aus seiner Sicht nur die national selbstvergessene Psyche eines indoktrinierten, umerzogenen Volkes eine solch fehlgeleitete, den eigenen Interessen diametral entgegengesetzte Denkmalplatzierung möglich machen konnte. Den an dieser Stelle applaudierenden Zuhörern, deren Patriotismus sich Höcke zufolge eben noch nicht in einer nationalen Selbstaufgabe verflüchtigt hatte, erschloss sich unmittelbar die eigentliche Bedeutung seiner Ausführungen, nämlich die Ortsauswahl der Erinnerungsstätte selbst als Schande einzustufen. Im Übrigen handelt es sich bei Höckes Rede am 17. Januar 2017 in Dresden keineswegs um einen misslungenen, gewissermaßen situativ aus dem Ruder gelaufenen Vortrag. Aufbau, Tempo, Dynamik, Rhetorik und Vortragsstil der Höcke-Reden sind vielmehr akribisch vorbereitet und in ihrer Wirkung auf die Zuhörer oder auch mediale Öffentlichkeit vorab einkalkuliert. Dies unterstreicht auch der weitere Verlauf der Dresdner Rede, denn es gehe, so Höcke, nicht nur um „Fassaden“, wie bei den – durchaus begrüßenswerten – Wiederaufbauten von Dresdner Frauenkirche oder Berliner Stadtschloss, sondern um die besagte „erinnerungspolitische Wende um 180 Grad“. Im Wortlaut:

„Und anstatt unsere Schüler in den Schulen mit dieser Geschichte [= positive deutsche Geschichte der Philosophen, Musiker, Entdecker und Erfinder] in Berührung zu bringen, wird die Geschichte, die deutsche Geschichte, mies und lächerlich gemacht. So kann es und darf es nicht weitergehen! [Jubel, längerer, stehender Applaus, Rufe: ‚Höcke, Höcke!‘]

Wenn wir eine Zukunft haben wollen – und wir wollen diese Zukunft haben und immer mehr Deutsche erkennen das, dass auch sie eine Zukunft haben wollen – dann brauchen wir eine Vision. Eine Vision wird aber nur dann entstehen, wenn wir uns wieder selber finden, wenn wir uns wieder selbst entdecken. Wir müssen wieder wir selbst werden.

Selber haben werden wir uns nur, wenn wir wieder eine positive Beziehung zu unserer Geschichte aufbauen. […] Und diese dämliche Bewältigungspolitik, die lähmt uns heute noch viel mehr als zu Franz Josef Strauß’ Zeiten. Wir brauchen nichts anderes als eine erinnerungspolitische Wende um 180 Grad! [Applaus] Wir brauchen so dringend wie niemals zuvor diese erinnerungspolitische Wende um 180 Grad, liebe Freunde. Wir brauchen keine toten Riten mehr in diesem Land. Wir haben keine Zeit mehr, tote Riten zu exekutieren [sic!]. Wir brauchen keine hohlen Phrasen mehr in diesem Land, wir brauchen eine lebendige Erinnerungskultur, die uns vor allen Dingen und zuallererst mit den großartigen Leistungen der Altvorderen in Berührung bringt. [Applaus][868]

Höcke postuliert also, Geschichtsdeutung und Geschichtsschreibung konsequent in den visionären Dienst einer nationalen Selbstfindung und identitären Renaissance zu stellen. Mit der Forderung nach einer völligen Abkehr von der bisherigen Erinnerungspolitik zielt er darauf ab, die Aufarbeitung des NS-Regimes nach 1945 als zutiefst deutschfeindlich zu diskreditieren. Es könnte ihm dabei nicht nur darum gehen, die „kurze“ Epoche des Dritten Reichs im Vergleich zur „glorreichen“ deutschen Gesamtgeschichte in ihrer Bedeutung zu relativieren, sondern auch eine inhaltliche Revision im Hinblick auf die Beweggründe der alliierten Kriegsgegner Deutschlands anzustreben. Höckes Doktrin einer – unabhängig von der Hitler-Diktatur – grundsätzlich deutschfeindlichen Kriegsallianz, eines sich nach 1945 fortsetzenden Kampfes gegen das deutsche Volk mit anderen Mitteln in Form der Umerziehung und einer daraus resultierenden Notwendigkeit, zur Wiederherstellung der eigenen Souveränität und Verteidigungsfähigkeit die deutsche Geschichte gänzlich neu zu gewichten, ist ein im Rechtsextremismus übliches Interpretationsmuster.

Im Ergebnis lassen sich in den Aussagen Höckes zumindest Tendenzen hin zum Geschichtsrevisionismus erkennen. Dies kann vorliegend jedoch lediglich als ein Indiz der Verletzung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gewertet werden, da der Revisionismus keines der drei vom BVerfG aufgestellten Kernelemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung darstellt.

5.6 Fazit

Höckes Reden auf Demonstrationen sowie Partei- und Wahlkampfveranstaltungen verweisen auf einen mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht zu vereinbarenden ethnokulturellen Volksbegriff. Gegen Faktoren, die die identitäre Einheit des deutschen Volkes aus seiner Sicht gefährden, polemisiert er in aggressiver Form. Daraus resultiert eine Vielzahl von fremdenfeindlichen Äußerungen gegenüber Migranten insgesamt, insbesondere aber gegenüber Muslimen. Höckes nicht verfassungskonformer Volksbegriff sowie seine minderheiten- und islamfeindlichen Positionen begründen insgesamt tatsächliche Anhaltspunkte für eine Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung in Form der Verletzung der Menschenwürde des Art. 1 Abs. 1 GG sowie des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes des Art. 3 GG als Teil der Menschenwürdegarantie.

Höcke lehnt das gegenwärtige politische System der Bundesrepublik Deutschland und deren Repräsentanten in aller Schärfe ab. Seiner Auffassung nach stellt die AfD die einzige Möglichkeit dar, den in seinen Augen notwendigen Wandel des politischen Systems umzusetzen. Dabei setzt Höcke die aktuelle politische Ordnung mit dem Regime der früheren DDR gleich und verunglimpft massiv die politischen Verantwortungsträger. Seine Aussagen und Positionen stellen auch in dieser Hinsicht tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung in Form einen Verstoßes gegen das Demokratieprinzip aus Art. 20 Abs. 1 GG dar. Höckes Aussagen in ihrer Gesamtheit betrachtet weisen zudem auf Verstöße gegen das Rechtsstaatsprinzip hin.

Ferner ist Höckes Dresdner Grundsatzrede vom 17. Januar 2017 Beleg für ein zumindest in Teilen revisionistisches und verfassungsschutzrelevantes Geschichtsbild.

6. Björn Höckes Gesprächsband „Nie zweimal in denselben Fluß“

Der Manuscriptum-Verlag gab 2018 die dreihundert Seiten umfassende Monographie „Nie zweimal in denselben Fluß. Björn Höcke im Gespräch mit Sebastian Hennig“ heraus. Aufgrund der herausgehobenen Funktion Höckes innerhalb des „Flügels“ und der in seinem Buch wiedergegebenen politischen Ansichten ist sein Buch für die Prüfung möglicher Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung durch den „Flügel“ von Relevanz. Im Buchrückentext des Verlags heißt es, Höcke selbst komme in den über ihn berichtenden Medien selten zu Wort, allenfalls ausschnittsweise und in skandalisierender Absicht. Als „Sender eines eigenen Programms“ hingegen solle er nie wahrgenommen werden. Der Verlag erhebt den Anspruch, diese Lücke zu schließen, so dass der Leser erfahren könne, welche politischen Ziele der „diffamierte Politiker“ Björn Höcke verfolge und welche Vorstellungen von der Welt er hege.

Ungeachtet der diesem Verlagstext zugrunde liegenden Marketingintention und der einzukalkulierenden Konstruktionen, auf die Höcke bei der Zeichnung des von ihm beabsichtigten Außenbildes zurückgreifen dürfte, ist der Gesprächsband dennoch von hohem Erkenntniswert über den AfD-Führungsfunktionär. Seine ausführlichen Äußerungen zu allgemein politischen, historischen, kulturellen, gesellschaftlichen, anthropologischen und biologischen Fragen sind nicht nur von ihm autorisiert, sondern vielmehr das Ergebnis eines hochreflektierten und deshalb für seine Person umso aussagekräftigeren Austauschs mit dem Interviewer, weshalb die dortigen Aussagen in authentischer Weise Höckes weltanschauliche Annahmen, Standpunkte und Folgerungen wiedergeben. Dies wiederum ist mittelbar von einem außerordentlich bedeutsamen Gehalt für eine zutreffende Einordnung des Parteinetzwerks „Der Flügel“, denn Höcke ist dessen unbestrittener Motor und maßgeblicher Hauptprotagonist. Zudem lässt Höcke keinen Zweifel daran, dass er, den der Ruf der Politik entgegen der eigenen Intention und Neigung ereilt habe, umso mehr für eine konsequente Realisierung seiner weltanschaulichen Ziele einsteht. Dabei möchte er keinerlei Kompromiss mit dem „Establishment“ eingehen. Wörtlich äußert er:

„Ich bin durch Verlockungen des Establishments nicht korrumpierbar. Ein wie auch immer geartetes Arrangement wird es mit mir nicht geben. Ich stehe für eine grundlegende Wende in unserem Land und bei der – wenn sie denn Wirklichkeit wird – werden diese abgewirtschafteten Eliten keine Rolle mehr spielen.“[869]

6.1 Zurechenbarkeit

Fraglich ist, ob die Aussagen im Buch, die Höcke als Privatperson getätigt hat, dem „Flügel“ zugerechnet werden können. Als „Flügel“-Initiator, Erstunterzeichner der „Erfurter Resolution“ und Kopf des Personenverbundes ist Höcke der bei weitem wichtigste Protagonist des „Flügels“. Aufgrund dieser tragenden Rolle ist eine Zurechenbarkeit auch hinsichtlich seiner Äußerung als Privatperson zu bejahen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass es sich bei seinen Aussagen nicht um vereinzelte Entgleisungen handelt, die nicht als repräsentativ für den gesamten Personenzusammenschluss gewertet werden können, sondern vielmehr um Aussagen – wie die vorangestellte Prüfung zeigt –, die zumindest für eine Mehrheit des „Flügels“ den gemeinsamen Zweck wiedergeben. Zuletzt stellt das Buch ebenfalls eine gewisse Art von Werbung seiner politischen Ansichten für seine Anhänger dar, sodass eine Zurechnung auch vor diesem Hintergrund zu bejahen ist.

Es gilt also zu prüfen, ob und inwieweit die von Höcke in dem Gesprächsband propagierten Positionen und Ziele oder deren Umsetzung tatsächliche Anhaltspunkte für eine gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebung darstellen, das heißt, den für die freiheitliche demokratische Grundordnung konstitutiven Kernelementen Menschenwürde, Demokratieprinzip und Rechtsstaatlichkeit zuwiderlaufen. Der „Flügel“ als Personenzusammenschluss muss somit darauf gerichtet sein, die in Rede stehenden Schutzgüter zu beseitigen, zu beeinträchtigen oder außer Geltung zu setzen.

6.2 Menschenwürde
6.2.1 Menschenwürdewidrige Unterordnung des Einzelnen unter das „Volk“

Es gilt zu prüfen, ob die Volksdefinition Höckes einem offenen gleichberechtigten Zugang aller zum Volk widerspricht, da die Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG einen ethnischen oder biologistischen Volksbegriff verbietet. Sie garantiert die Behandlung aller Menschen als Träger aller vorhandenen Rechte – etwa auch als Subjekt einer Einbürgerung.

Aus Höckes Sicht steht das Volk im Zentrum seines politisch-gesellschaftlichen Koordinatensystems. So äußert er im Buch wörtlich:

„Wir sollten ganz selbstverständlich darauf hinweisen, daß die Kategorie ‚Volk‘ der zentrale Orientierungspunkt in unserem politischen Denken und Handeln ist. Und daß das Eigene an erster Stelle kommt.“[870]

In zahlreichen Äußerungen des Interviewbands kommt zum Ausdruck, wie sehr das Volk als zuvorderst ethnisch zu definierendes Kollektiv Ausgangs- und ständiger Bezugspunkt eines Menschen ist