Beim Netflix-Streamen oder Fortnite-Zocken nicht ans Datenvolumen denken? Klingt erstmal gut. Die StreamOn-Tarife der Deutschen Telekom machen es möglich, aber letztlich schaden sie uns.
Dieses Zero-Rating verstößt gegen das wichtige Prinzip der Netzneutralität, das EU-weit verankert ist. Solche Tarife führen zu höheren Preisen und weniger Datenvolumen – und sie bevorzugte große Inhalte-Anbieter, die ihre Marktmacht zum Monopol ausbauen können.
Unser Autor Thomas Lohninger von der österreichischen NGO epicenter.works hat gestern auf der Telekom-Hauptversammlung erneut eine Rede gehalten und an den Konzern appelliert, endlich seinen Kurs zu ändern. Am Ende bittet er die Chefs noch um etwas anderes: Nutzt eure Macht, damit Deutschland sich im Rat der EU gegen Uploadfilter stellt.
Hier die ganze Rede zum Nachschauen- und lesen:
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
Mein Name ist Thomas Lohninger von der netzpolitischen Grundrechts-NGO epicenter.works. Ich vertrete heute hier 154.616 Aktien des Dachverbands Kritischer Aktionärinnen und Aktionäre.
In meiner letzten Rede zu Ihnen vor zwei Jahren ging es um den StreamOn-Tarif dieses Konzerns. Damals war der Tarif gerade erst auf den Markt gekommen und ich habe Sie eindringlich davor gewarnt, welche Konsequenzen er auf das freie Internet und den Konzern haben wird. Ich habe aufgezeigt, wie durch diesen Dienst neue Walled Gardens, neue nationale Grenzen im Internet eingezogen werden und wie die Deutsche Telekom hier in die Verganenheit investiert.
Was ich in der letzten Rede vor zwei Jahren kritisierte, ist heute immer noch gültig. Die Datenvolumen in Deutschland sind im europäischen Vergleich viel weniger gestiegen und auch nicht signifikant billiger geworden, als notwendig wäre, um den steigenden Bedarf einer vernetzten Informationsgesellschaft zu decken. Diese Stagnation ist eine direkte Folge der künstlichen Verknappung durch Zero-Rating Angebote wie StreamOn. Diese Stagnation ist gefährlich für die deutsche Wirtschaft und riskiert vor allem, ländliche Gebiete weiter ins Abseits abrutschen zu lassen.
In unserer Studie über die Lage der Netzneutralität vom Jänner 2019 konnten wir in einer ökonomische Analyse eine starke Korrelation zwischen Zero-Rating und schlechter Internetversorgung nachweisen. In Märkten ohne Zero-Rating-Angebote fallen die Preise für mobiles Datenvolumen jährlich um zehn Prozent. Da, wo Zero-Rating Angebote aus dem Markt fallen, sinkt der Preis immer noch um acht Prozent. Lediglich in Märkten mit andauerndem Zero-Rating steigt der Preis sogar um zwei Prozent. Was heißt das nun für Deutschland? StreamOn verteuert die Gigabyte-Preise für das offene Internet. Und die Lösung wäre ganz einfach: StreamOn abschaffen und den Kunden das volle Datenvolumen zugestehen, für das sie heute schon bezahlen, aber das sie seit zwei Jahren nicht frei nutzen können.
Sie kennen meine Kritik und meine Forderung. Was neu ist, sind die Zahlen aus dem europäischen Vergleich. Diese bestätigen, was ich Ihnen schon vor zwei Jahren gesagt habe. Die Bundesnetzagentur konnte sich leider nicht durchringen, das StreamOn-Produkt zur Gänze zu verbieten. Das hätte der Regulierungsbehörde Mut abverlangt und dafür ist Ihre Lobbymacht innerhalb Deutschlands und der Regulatory Capture zu groß. Aber das, was die Bundesnetzagentur im Dezember 2017 getan hat, ist, wenigstens die ganz offensichtlich europarechtswidrigen Teile des StreamOn-Produkts zu verbieten. Es erging im Dezember 2018, also 9 Monate nach Markteinführung von StreamOn, ein Bescheid, wenigstens die Drosselung, also die mutwillige Verschlechterung von Diensten, und den Verstoß gegen die Roaming-Regeln der EU nun doch zu verbieten.
Gegen diese Behördenentscheidung zog die Telekom vor Gericht und verlor zweimal im Eilverfahren. Jetzt hat das Oberverwaltungsgericht Münster überraschenderweise alle vorherigen Entscheidungen außer Kraft gesetzt. Als Begründung führt das Gericht erwartete „erhebliche wirtschaftliche Nachteile“ für die Telekom ins Feld.
„Die Telekom steht auf dem Standpunkt, dass StreamOn nicht wirtschaftlich darstellbar sei, wenn diese Auflagen umgesetzt werden müssten.“ Meine Damen und Herren: Wenn ein Chemie-Konzern es „wirtschaftlich nicht darstellbar“ empfindet, seine giftigen Chemikalien nicht in die Flüsse zu leiten, sollten die Gerichte dann auch Umweltstandards, von denen alle profitieren, außer Kraft setzen?
Herr Höttges, ich habe Ihnen vor zwei Jahren gesagt, dass dieses gefährliche Experiment dem Konzern auch aus wirtschaftlicher Sicht auf den Kopf fallen kann. Wieso ist man dieses Risiko eingegangen?
Sehr ähnliche Verstöße wurden bei sehr ähnlichen Tarifen in fast allen EU-Ländern erkannt und von den Regulierungsbehörden verboten. All diese Produkte kamen nach StreamOn auf den Markt und wurden trotzdem schon längst wieder als illegal zurückgezogen. Wie kann es sein, dass StreamOn die einzige Netzneutralitätsverletzung in Europa ist, die seit bald zwei Jahren unverändert gegen geltendes EU-Recht verstößt? Ein sehr ähnliches Produkt in Österreich von Telekom Austria wurde innerhalb eines Monats verboten. Wieso kann sich die Telekom aussuchen, an welche Gesetze sie sich hält?
Die maximale Strafe, die der Telekom in diesem Thmea droht, beläuft sich auf 500.000 Euro. Das sind 0,0007 Prozent des Konzernumsatzes des letzten Jahres. Deutschland steht an neunzehnter Stelle im europäischen Vergleich in der Höhe der Strafbestimmungen für Verletzungen der Netzneutralität. Es stellt sich die Frage, ob es klug ist, Gesetze zu machen, die zu brechen billiger ist als sich daran zu halten.
In keinem anderen Wirtschaftsbereich wäre es gegenüber Konsumenten möglich, die Stückzahl von dem, was man verkauft, mit „bis zu“ anzugeben. Ich verkaufe dir bis zu zehn Äpfel. Deshalb hat der EU-Gesetzgeber im Zuge der Netzneutralitätsregelung auch festgelegt, dass Kunden zumindest im Festnetz klare Mindest-, Durschschnitts- und Maximalbandbreiten vertraglich zugesichert werden. In vielen Ländern gibt es dann ein Sonderkündigungsrecht, damit Konsumenten aus Verträgen kommen, in denen dauerhaft nicht das geliefert wird, was versprochen wurde. Nur in Deutschland fehlt so ein Sonderkündigungsrecht und das, obwohl die meisten Verträge hierzulande eine extrem lange 24-monatige Kündigungsfrist haben.
Wie wirkt sich diese Regelungslücke nun aus? Laut dem jüngsten Bericht der Bundesnetzagentur erreichen im Festnetz gerade einmal 13 Prozent die vertraglich vereinbarten Werte. Stellen sie sich das vor: Nur 13 Prozent aller Verträge werden eingehalten! 30 Prozent der Kunden bekommen sogar nur weniger als die Hälfte vom dem, was versprochen wurde. Im Mobilfunk sind es sogar nur 1,5 und 16,1 Prozent. Das riecht nach Bananenrepublik.
Ich will noch kurz auf das Thema 5G kommen. 5G höre ich in Brüssel sehr oft. Es ist das große Heilsversprechen der Branche, ein Buzzword, das hip und cool ist. Mit 5G wird alles in Ordnung kommen. Versprochen.
Ich verweise hier auf eine technische Analyse der Niederländischen Organisation für Angewandte Naturwissenschaftliche Forschung, die zu dem Schluss kommt, 5G fehlt bis heute eine Killer-Applikation. Das einzige was sicher ist, ist schnelleres Internet, wenn – und das wenn ist wichtig -, wenn wir viel mehr Glasfaser-Infrastruktur bauen und noch viel, viel mehr Mobilfunkmasten bauen. Das sind genau die zwei Probleme, an denen Netzbetreiber in den letzten Jahrzehnten schon gescheitert sind. Das einzige, wozu 5G derzeit wirklich verwendet wird, ist als Argument gegen die Netzneutralität in der laufenden Reform der europäischen Regeln.
Zuletzt habe ich noch ein wichtiges Anliegen, in dem ich um ihre Unterstützung bitte. Keine Sorge, worum ich sie bitte, liegt in Ihrem Interesse. Worum ich Sie bitte, ist auch das Richtige. Herr Höttges, Sie haben Greta Thunberg angesprochen. Viele der großen Probleme unserer Zeit sind Generationenkonflikte. Der jungen Generation ist der Erhalt einer lebenswerten Welt wichtig. Sie wollen mit ihren Anliegen und ihrer Vorstellung von Zukunft gehört werden. Die größte Petition Europas mit fünf Millionen Unterschriften und europaweite Demos mit 200.000 Teilnehmern haben sich gegen verpflichtende Uploadfilter in Artikel 13 der Urheberrechtsreform ausgesprochen. Auch die Telekom ist vom Hostprovider-Privileg abhängig.
Bitte nutzen Sie ihre mächtigen Kontakte in diesem wichtigen Thema. Angela Merkel kann das letzten Dienstag im Parlament beschlossene Urheberrechtsgesetz in der Ratssitzung am 9. April noch verhindern. Bitte nutzen Sie ihre Lobbymacht, diese Uploadfilter zum Wohle des Internets noch zu verhindern. Ich verspreche Ihnen, dann sehen Sie mich hier nie wieder.
Soll es wirklich heißen: „ die ihre Marktmacht zum MonopolTelekom-Hauptversammlung ausbauen können.“
oder doch eher:
„die ihre Marktmacht zum Monopol ausbauen können.“
Ansonsten, danke für eure wertvolle Arbeit!
#dauerauftragistraus
Ähm, ja, klar! Danke für den Hinweis :)