Der schwedische Netzaktivist Ola Bini darf das ecuadorianische Gefängnis verlassen, in dem er die letzten 71 Tage festgehalten wurde. Ein Gericht hatte entschieden, dass seine Festsetzung illegal war. Bini darf Ecuador aber bis zum Ende seines Verfahrens nicht verlassen und muss sich jeden Freitag bei der Polizei melden.
Bini war am 11. April am Flughafen von Quito, der Hauptstadt von Ecuador, festgesetzt worden. Wenige Stunden vorher hatte die ecuadorianische Innenministerin auf einer Pressekonferenz ein hartes Vorgehen gegen vermutete Hacker angekündigt.
Außerdem war am Tag vorher Wikileaks-Gründer Julian Assange von Ecuador zur Festnahme an britische Behörden übergeben worden. Bini gilt als naher Bekannter von Assange und hatte ihn mindestens zwölf Mal in der ecuadorianischen Botschaft in London besucht. Eine formelle Anklage gegen Bini gab es nicht, dafür aber internationalen Protest.
Prozess geht weiter
Nach der Verkündung der Gerichtsentscheidung sagte Bini vor Reportern:
sagte allerdings auch:
Ich bin nicht frei, das ist falsch. Ich verlasse das Gefängnis morgen, aber ich bin nicht frei, solange diese illegitime Untersuchung weitergeht, solange diese illegale Verfolgung weitergeht werde ich nicht frei sein. Aber wir werden meine Unschuld beweisen und dann wird das hier vorbei sein!
US-Ermittler wollen Bini befragen
Bei der Festnahme wurden Bini insgesamt mehr als 30 verschlüsselte Festplatten, USB-Sticks und Mobiltelefone abgenommen. Außerdem wurde ein von Bini gemieteter, ebenfalls verschlüsselter Server beschlagnahmt. Zur Entschlüsselung hatten die Behörden Associated Press (AP) zufolge auch die Unterstützung US-amerikanischer Experten angefordert. Diesen gelang es, Binis Computer zu entschlüsseln. Kopien seiner Festplatten wurden in die USA geschickt.
AP hatte auch berichtet, dass US-Ermittler von Ecuador die Erlaubnis bekommen hatten, Bini zu befragen. Der Termin der Befragung war auf den 27. Juni festgelegt worden.
Wie haben sie es denn geschafft die Platten zu entschlüsseln?
Wieso muss Blini seine Unschuld beweisen? Ist das in einem Rechtsstaat nicht umgekehrt?