Journalisten sind interessante Ziele für Geheimdienste aus der ganzen Welt: Sie haben geheime Informationen, sprechen mit Informanten – manchmal aus den Reihen der Spione – und veröffentlichen mitunter Dinge, die für Regierungen unangenehm werden können. Doch die Rechercheure, die befürchten müssen, überwacht zu werden, können nicht arbeiten: Ihre Quellen versiegen, da Kommunikation zu riskant wäre. Und in autoritären Staaten müssen sie zudem Verfolgung fürchten, Haft und Folter. Das neue deutsche BND-Gesetz trägt dazu bei, investigativen Journalismus zu erschweren. Daher stellt sich nun ein breites Bündnis dagegen und hat beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde eingereicht.
In einer Pressekonferenz haben die Journalistenorganisationen dju, DJV und Reporter ohne Grenzen, das Netzwerk für Osteuropa-Berichterstattung n-ost, netzwerk recherche sowie die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) die Beschwerde und die zugehörige Kampagne „No Trust, No News.“ vorgestellt. Sie unterstützen die Klägerinnen und Kläger – insgesamt sieben Journalisten und Menschenrechtsaktivisten aus verschiedenen Teilen der Welt und dazu Reporters Sans Frontières, eine Organisation, die sich für Informations- und Pressefreiheit einsetzt.
Kein Fernmeldegeheimnis, keine Pressefreiheit
Die GFF hat sich zum Ziel gesetzt, mit strategischen Klagen Grund- und Menschenrechte zu erhalten und auszubauen. Der Vorsitzende der GFF, Ulf Buermeyer, kritisierte, aufgrund der BND-Gesetzesnovelle gebe es keine Leitung mehr, die der BND nicht anzapfen dürfe. Das Fernmeldegeheimnis sei de facto abgeschafft worden und das wirke sich direkt auf die Pressefreiheit aus.
„Vom Vertrauensverhältnis zwischen Journalisten und Quellen bleibt nichts übrig, wenn Journalisten davon ausgehen müssen, dass der BND mitschneidet“, so Buermeyer. Die Verfassungsbeschwerde sei daher eine „traurige Notwendigkeit“.
„Pressefreiheit darf kein exklusives Recht für Deutsche sein“
Offiziell sind deutsche Staatsbürger davor geschützt, pauschal vom BND abgehört zu werden. Doch es gibt zwei Probleme: Zum einen funktionieren die Filter nicht richtig, die Deutsche aus den abgeschnorchelten Verkehren aussortieren sollen. Zum anderen ist die Ausnahme für Deutsche ein schwacher Trost. Christian Mihr von Reporter ohne Grenzen bezeichnet das Prinzip als „totalitäre Logik“.
Selbst wenn Deutsche nicht überwacht werden würden und EU-Bürger nur mit Einschränkungen, wäre der Rest der Welt vogelfrei. „Pressefreiheit darf kein exklusives Recht für Deutsche sein“, fasst er zusammen.
Journalismus kennt keine Ländergrenzen
Besondere Bedeutung hat das für Recherchen, die über Ländergrenzen hinweg stattfinden. Hanno Gundert von n-ost hob hervor, dass Journalismus sich weniger denn je „nach Ländergrenzen sortieren“ ließe. Ein prominentes Beispiele dafür ist etwa die Arbeit an den Panama Papers.
Aber die exemplarisch ausgewählten Klägerinnen und Kläger zeigen, dass es noch viel mehr Fälle gibt: So recherchierte der niederländische Journalist Paul van Gageldonk über Fußballhooligans in den Niederlanden, England, Belgien und Deutschland sowie über rechtspopulistische Parteien. Er geriet ins Visier des niederländischen Inlandsgeheimdienstes und sagt:
Es sollte jedem klar sein, dass das Wissen um diese Überwachung nicht nur meine Arbeit beeinträchtigt hat, sondern auch für mich persönlich eine massive Belastung war. Die Nachrichtendienste haben Jahre hindurch mein Telefon abgehört. Einige meiner Informanten haben das auch gewusst, was dazu führte, dass die Kontakte mit diesen Quellen oft sehr mühsam verliefen.
Gefahr durch verantwortungslosen Umgang mit Daten
Die aserbaidschanische Investigativ-Journalistin Khadija Ismajilova spürte persönlich die Konsequenzen von Überwachung. Sie wurde mit Bildern erpresst, die versteckte Kameras in ihrem Schlafzimmer aufgenommen hatten.
Dass Geheimdienste, sei es aus Deutschland oder aus dem Ausland, verantwortungsvoll mit persönlichen Informationen umgehen, stellt auch Cornelia Haß von der dju in Frage. Der Skandal um entzogene Akkreditierungen im Rahmen des G20-Gipfels in Hamburg habe das gezeigt. Noch immer sei nicht aufgeklärt, welche Informationen zum Entzug der Akkreditierungen geführt hätte, doch der Verdacht liege nahe, dass Informationsaustausch von Geheimdiensten untereinander und der Einfluss ausländischer Regierungen eine Rolle gespielt haben. „Es ist wichtig, nicht zuzulassen, weitere Möglichkeiten zu schaffen, sich weiterer Daten zu bemächtigen.“
Die Vertreter der an der Beschwerde beteiligten Organisationen zeigten sich allesamt optimistisch, dass ihr Vorhaben erfolgreich sein wird. Sollte das Bundesverfassungsgericht der Beschwerde Recht geben, hätte das auch eine internationale Signalwirkung, an der sich andere Staaten orientieren können, so Christian Mihr. Ohne das wird es auch nicht gehen. Denn Pressefreiheit, das macht ein Blick auf die Kläger aus verschiedenen Teilen der Welt deutlich, kann es nur international geben. Oder gar nicht.
Offenlegung: Ulf Buermeyer veröffentlicht gelegentlich Artikel bei netzpolitik.org.
Haben wir inzwischen ganz andere Richter in Karlsruhe, als die , welche…
– Edward Snowdens Zeugenschutz nicht angenommen haben
– die Third-Party-Rule über Artikel 10 Grundgesetz stellten in dem Selektoren-Urteil
– ROG mit einer solchen Verfassungsbeschwerde schon einmal abgewiesen hatten im Juli 2017 ?
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https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverfg-az1bvr45617-bnd-ueberwachung-verfassungsbeschwerde-reporter-ohne-grenzen-unzulaessig/
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Ich wäre ja begeistert, wenn Karlsruhe das wird, was es laut dem Namen sein sollte: ein Verfassungsgericht zur Verteidigung der Werte unseres Grundgesetzes.
Aber was spricht dafür, dass dies passiert ?
Aber ROG ist doch genau wegen dieses Themas inzwischen schon zum EU-Menschenrechts-Gerichtshof unterwegs – oder habe ich etwas falsch verstanden ?
Ich verstehe die neue Verfassungsbeschwerde jetzt so, dass die Berufsgeheimnisträger (Journalisten) *PRINZIPIELL* ausgenommen sein müssten von der „strategischen BND-Fernmeldeaufklärung“ um nicht gegen Recht ( Redaktionsgeheimnis ) zu verstoßen.
Während ROG zunächst vor dem Verwaltungsgericht in Leipzig auf *EINZEL-UNTERLASSUNG* geklagt hatte, was das Überwachen durch den BND bei ROG betrifft,
was (bisher nur für ) ROG hinsichtlich VERAS sogar in Leipzig gelang.
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverwg-verhandlung-bnd-strategische-fernmelde-ueberwachung-veras-teilerfolg-datenschuetzer/
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Stimmt das?
Ist das der Unterschied zwischen der neuen GFF-Verfassungsbeschwerde jetzt,
im Unterschied zur von Karlsruhe im vorigen Jahr nicht angenommenen ROG-Klage
(die jetzt an den EU-Menschenrechtsgerichtshof geht) ?
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Ich möchte ja, dass es funktioniert in Karlsruhe:
Druck des Verwaltungsgerichts Leipzig (VERAS gegen ROG untersagt ) von unten nach oben,
Druck des EU-Menschenrechtsgerichtshof vielleicht bald von oben nach unten ( wenn dort entschieden wird, dass gar keine geheime Überwachung durch den BND gegen ROG zulässig ist ), …
vielleicht zündet dann doch endlich die neue schöne Verfassungsbeschwerde beim „Bundesverfassungsgericht“.
*Kristallkugel putz*:
Gericht wird „aus Gründen nationaler Interessen/nationale Sicherheit“ die Klage weitestgehend „abtropfen“ lassen. Mit ein paar wenigen Placebo-Auflagen an Aufsichtsbehörde (Kanzleramt *prust*)…
Wir sprechen uns nach Urteilsfindung in ca. 5 Jahren wieder…
gerade was gelernt, dass es Zeichen gibt die am in einem Kommentar nicht verwenden darf´, denn der ganze Text lautete:
Glaubt jemand tatsächlich daran, dass in dem prefaschistischen Rechts(rofl)staat Deutschland Bürger- / Freiheitsrechte irgend eine staatliche Organisation interessieren wenn sie glaubt, dass das was sie tut wichtig sei. Das Strafgesetzbuchs das (wie fast alle Gesetze perfekt funktioniert wenn die Bürger sanktioniert werden sollen) verbietet es leider darüber nachzudenken oder solche Gedanken gar auszusprechen was man mit den Überwachern tun sollte.
Und wer nun fragt was die Schafe falsch gemacht haben – Zu viel Reden und hoffen auf Einsicht signalisiert nur die Bereitschaft zur Sklaverei.
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und bevor jemand fragt ich hatte ohne das Leerzeichen verwendet