Transparenz von Parteienfinanzen: Bundestag könnte Gesetz ändern

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg urteilte im April, dass der Bundestag Dokumente zu finanziellen Unregelmäßigkeiten der Parteien herausgeben muss. Statt zu mehr Transparenz könnte das dazu führen, dass der Bundestag das Gesetz ändert. Das wäre nicht das erste Mal.

Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble hat viel Erfahrung mit Parteispenden CC-BY 2.0 Gregor Fischer

„Was Sie hier vortragen, klingt wie ein Appell an den Gesetzgeber!“ Als die Bundestagsverwaltung Mitte April vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gegen mehr Transparenz stritt, war schnell klar, wie das Gericht entscheiden würde: Der Bundestag muss auf Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Prüfberichte zu Parteienfinanzen herausgeben. Das Parteiengesetz enthält nach dem Urteil keine Ausnahmeregelung.

Wie die vorsitzende Richterin mit ihrer Beobachtung allerdings treffend bemerkte, argumentierte der Bundestag kaum überzeugend gegen die geltende Rechtslage. Vielmehr machten die Verwaltungsmitarbeiter sich dafür stark, im Zweifel die Rechtsgrundlage zu ändern. Es spricht einiges dafür, dass das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (und auch ein mögliches Urteil des Bundesverwaltungsgerichts) nach der Klage von abgeordnetenwatch.de trotz aller Deutlichkeit nicht unbedingt zu mehr Transparenz führt. Stattdessen könnte die Bundesregierung jetzt versuchen, das IFG oder auch das Parteiengesetz so zu ändern, dass Prüfberichte weiter geheim bleiben können.

Schon 2013 Gesetzesänderung nach Gerichtsurteil

Dafür gibt es ein historisches Vorbild: 2013 änderten alle Bundestagsfraktionen gemeinsam die Bundeshaushaltsordnung. Das führte dazu, dass der Bundesrechnungshof Prüfberichte über Fraktionsfinanzen nicht nach dem IFG herausgeben muss – obwohl das Bundesverwaltungsgericht dies vorher entschieden hatte.

Das Vorgehen der Fraktionen, welches der Verwaltungsrechtler Prof. Schoch als verfassungswidrig bezeichnet, wäre im Zusammenhang mit der Bundestagsverwaltung auch für das Parteiengesetz denkbar. Tatsächlich kündigte der CDU-Abgeordnete Philipp Amthor kürzlich an, das Parteiengesetz zu ändern, um Wahlwerbung stärker zu regulieren. In diesem Zuge könnte auch ein neuer Gesetzespassus die Herausgabe von Prüfberichten der Bundestagsverwaltung verbieten.

Aber auch eine Änderung des IFG selbst kommt infrage. Bereits seit einigen Jahren beschweren sich Mitarbeiter des federführenden Innenministeriums darüber, dass sie immer mehr Anfragen nach dem IFG erhalten. Unter dem neuen Innenminister Horst Seehofer, der sich in Bayern jahrezehntelang gegen die Einführung eines solchen Gesetzes auf Landesebene wehrte, könnte das Recht zurückgedreht werden.

Große Koalition will nichts sagen

Die große Koalition jedenfalls will sich zu dem Thema nicht äußern. Die CDU-Pressestelle teilte uns auf Anfrage mit, „zu den aufgeworfenen Fragen nicht mit einem Zitat behilflich sein“ zu können. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD, Carsten Schneider, reagierte auch auf erneute Nachfrage nicht.

Deutlicher positionierten sich die Parlamentarischen Geschäftsführer von Linken und Grünen. Wie uns Jan Korte von der Linke mitteilte, werde seine Fraktion „selbstverständlich nichts mittragen, was die Auskunftsrechte der Bürgerinnen und Bürger einschränkt. Wir möchten ganz im Gegenteil dazu sicherstellen, dass in dem sensiblen Bereich der Parteienfinanzierung ein Höchstmaß an Transparenz herrscht.“

Britta Haßelmann von den Grünen sagte uns: „Ich wüsste keinen Grund, warum ich mich für eine Änderung des IFG aussprechen sollte. Für das Parteiengesetz haben wir Vorschläge gemacht. So wollen wir endlich klare Regeln für Sponsoring verankern und die Veröffentlichungspflichten verschärfen.“

Sollten sich CDU/CSU und SPD tatsächlich für eine Gesetzesänderung entscheiden, hätte dies aber möglicherweise ohnehin nicht lange Bestand. Im Falle des Bundesrechnungshofes etwa urteilten bereits erste Gerichte, dass Journalisten trotz der Gesetzesinitiative von 2013 Zugang zu Prüfberichten erhalten müssen. Auch das Bundesverfassungsgericht könnte sich bald mit der Frage auseinandersetzen.

2 Ergänzungen

  1. Report Mainz (https://www.swr.de/report) gestern aufm Ersten:

    https://www.swr.de/report/bestechungsaffaere-bei-heckler-koch-wurden-politisch-verantwortliche-fuer-den-mexiko-deal-geschmiert/-/id=233454/did=21660300/nid=233454/hojiio/index.html

    In dem Fall versuchte H&K schließlich den Landkreis von Volker Kauder (CDU) mit wirklich lächerlichen 80K Eur zu bestechen. Kann mir gut vorstellen, daß Kauder die sogar mal einfach hat auflaufen lassen. Wenn manche Politiker meinen, ein paar Gesetzte zu ändern reicht, um selbst solche Summen zu decken – dann sollte man ihnen vielleicht die Smartphones wieder weg nehmen!^^

  2. Soweit ich den Correctiv-Artikel bzw. die Aufzeichnung der Abstimmung richtig verstehe, hat sich bei der Abstimmung zur Änderung der Bundestagshaushaltsordnung die Fraktion Die Linke nicht enthalten, sondern ebenfalls dafür gestimmt.

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