Das Erotikmedien-Unternehmen Playboy verklagt das bekannte US-Blog Boing Boing, weil dieses in einem Artikel ein Youtube-Video eingebettet und einen Link auf den Bildhoster Imgur gesetzt hat. Die verlinkten Inhalte enthielten Bilder aller 746 Playmates, die der Playboy bis dahin veröffentlicht hatte.
Die Klage von Playboy basiert auf einer imaginären (und gefährlichen) Version des US-amerikanischen Urheberrechtsgesetzes, es gibt noch keinen Präzedenzfall. Der Playboy – einst legendärer Vorreiter für die Presse- und Meinungsfreiheit – führt jetzt eine abwegige Copyright-Theorie ein: Nach dieser ist es illegal, auf Dinge zu verlinken, die andere Leute im Internet gepostet haben. Und das unter der Androhung von Millionen Dollar Schadenersatz – eine Summe, die uns (und jedem anderen kleinen Verlag in Amerika) das Genick brechen würde.
Auch die Electronic Frontier Foundation (EFF) hat für das Blog Stellung bezogen. Boing Boing habe keine Bilder des Playboys hochgeladen, veröffentlicht, gehostet oder gespeichert. Das Blog habe weder die Kontrolle über die Bilder noch habe es zur Verletzung der Urheberrechte beigetragen. EFF-Anwalt Daniel Nazer sagt:
Wir fordern das Gericht auf, diese äußerst fehlerhafte Klage abzuweisen. Journalisten, Wissenschaftler, Forscher und gewöhnliche Menschen im Internet haben das Recht, auf Material, auch urheberrechtlich geschütztes Material, zu verweisen, ohne davor Angst haben zu müssen, verklagt zu werden.
Ich gehe davon aus, dass die verlinkten Inhalte ohne Erlaubnis eingestellt worden sind. Dann würde die Klage hier in Deutschland sogar berechtigt sein! Denn dann würde der Link die Inhalte öffentlich wiedergeben, ohne dass dafür eine Erlaubnis bestünde.