Österreichs Regierung will sensible Bürgerdaten an Wissenschaft weiterreichen

Bittere Pille für den Datenschutz: Neues Gesetz in Österreich könnte Weitergabe von sensiblen Gesundheitsdaten erlauben – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com rawpixel.com

Österreichs rechte Regierung zeigt sich freigiebig im Umgang mit den Daten von Bürger*innen: Personenbezogene Informationen sollen künftig anonymisiert zu Forschungszwecken verwendet werden dürfen, selbst höchst sensible Gesundheitsdaten. Das sorgt bei Datenschützern für große Skepsis, Universitäten und Industrie applaudieren allerdings. Einen entsprechenden Vorschlag sandte die Regierung aus der konservativen ÖVP und der weit rechts stehenden FPÖ bereits an das Parlament in Wien, wo sie eine komfortable Mehrheit besitzt.

Der Standard in Wien berichtet:

Geplant ist nämlich, dass persönliche Daten der Österreicher, die der Bund erhoben und abgespeichert hat, für Forschungszwecke abgefragt werden dürfen („Registerforschung“) – wobei die Namen der Betroffenen durch eine Kennzahl ersetzt werden, um die namentliche Zuordnung ihrer Daten zu verhindern. Voraussetzung ist, dass die zuständigen Minister der Öffnung „ihrer“ Datenbanken zustimmen. Zugriff erhalten sollen ab 2019 nicht nur Universitäten, Fachhochschulen und Museen. Auch Forschungsabteilungen von Industrieunternehmen und Einzelpersonen im In- und Ausland können beim Verkehrsministerium um eine Genehmigung ansuchen.

Heftige Kritik an der Maßnahme gibt es von der Datenschutz-Organisation epicenter.works. Die Namensangaben bloß durch Nummern zu ersetzen, stelle keinen ausreichenden Schutz dar, kritisiert die Organisation etwa in einer Stellungnahme an das Parlament. „Das kann dazu führen, dass die Information über den Gesundheitszustand von Menschen – etwa aus der Elektronischen Gesundheitsakte ELGA – an die Wirtschaft fließen“, sagt die Juristin Angelika Adensamer.

4 Ergänzungen

  1. Hat nicht Deutschlands rechte Regierung unlängst auch die Daten zum demnächst bevorzugt zu veruntreuenden Öl des 21.Jh erklärt?!

  2. Zitat: “ „Das kann dazu führen, dass die Information über den Gesundheitszustand von Menschen – etwa aus der Elektronischen Gesundheitsakte ELGA – an die Wirtschaft fließen“, sagt die Juristin Angelika Adensamer. “

    Ja, ist das nicht das Ziel?
    Die Daten zu veröffentlichen, um sie zum wohl der Wirtschaft zu verwerten?
    Haben „Wir Deutschen“ auch gemacht, aber das „Projekt“ wurde 1945 aus triftigen Gründen beendet.
    Heute lebt es wieder auf, denn auch heute geht es wieder, wie Damals, um Profit und dafür werden Sklaven eben ausgebeutet!

    1. Und das von dir angesprochenen Projekt wurde doch auch von einem Österreicher angeführt. Mir kommen dabei auch dunkelste Erinnerungen und Befürchtungen bei der aktuellen österreichischen Regierung.

    2. Bis zum 25. Mai können Sie dieses Projekt durchaus umsetzen, danach jedoch wird es allein der neuen DSGVO wegen schwierig identifizierbare Daten einfach so weiter zu geben. Denn wie sie selbst sagen „der Name wird durch eine Kennziffer ersetzt“, weist darauf hin dass die Daten „erkennbar“ sind, also einer bestimmten Person zuzuordnen sind. Dies jedoch verbietet die DSGVO.
      Eine Klage seitens der EU wäre die Folge, aber auch Debatten in Österreich über eine weitere Abgrenzung würden mit einhergehen.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.