Gericht: WhatsApp darf Daten immer noch nicht mit Facebook teilen

WhatsApp gehört zu dem Mutterkonzern Facebook. (Symbolbild) CC-BY 2.0 Álvaro Ibáñez

Der Messenger WhatsApp darf weiterhin keine personenbezogenen Daten mit dem Mutterkonzern Facebook teilen. Das Oberverwaltungsgericht Hamburg bestätigte damit die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg und wies die Beschwerde von Facebook zurück.

Der IT-Konzern war gegen eine Anordnung des Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar vor Gericht gezogen, der die Verwendung personenbezogener Daten deutscher WhatsApp-NutzerInnen durch Facebook untersagt hatte. Das Gericht bestätigte die Sichtweise, dass der in Irland sitzende Facebook-Konzern die personenbezogenen Daten deutscher WhatsApp-NutzerInnen vorerst nicht auf der Grundlage der bisher abgeforderten Einwilligung erheben und speichern darf.

Zur Begründung hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht im Wesentlichen ausgeführt: Es sei offen, ob die beanstandete Untersagungsverfügung rechtmäßig sei. Offen sei insbesondere, ob deutsches Datenschutzrecht zur Anwendung gelange und – wenn ja – ob der Datenschutzbeauftragte gegen Facebook mit Sitz in Irland vorgehen dürfe.

Die Richter entschieden deshalb, dass in diesem Fall die Datenschutzinteressen der deutschen WhatsApp-NutzerInnen den Bedürfnissen des Konzerns übergeordnet sind.

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