Das Gericht der Europäischen Union hat entschieden, dass Reisekosten und Personalkosten-Zulagen von EU-Parlamentariern geheim bleiben dürfen. Damit geht ein jahrelanger Kampf um mehr Transparenz bei den Ausgaben der Abgeordneten zu Ende. Die Klage eingebracht hatte 2015 ein europäischer Verband von Investigativjournalisten, The MEPs Project.
Die Deutsche Welle berichtet dazu:
Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Journalisten nicht nachgewiesen hätten, inwiefern die Übermittlung der fraglichen Daten notwendig sei, um eine ausreichende Kontrolle der Ausgaben der Parlamentarier im Zuge ihres Mandats sicherzustellen und die behaupteten Unzulänglichkeiten der bestehenden Kontrollmechanismen zu beheben.
Die Behauptung des Gerichts wird aber durch mehrere Recherchen zum Umgang von Abgeordneten mit öffentlichen Mitteln ad absurdum geführt. 2017 zeigte The MEPs Project etwa in einer Recherche, dass viele Parlamentarier dubioserweise keine Angaben zum Sitz ihrer von Steuergeld subventionierten Wahlkreisbüros machen wollen. Auch davor gab es immer wieder Berichte über falsche Abrechnungen. Transparency International kritisierte das Urteil des Gerichts als „äußerst enttäuschend“.
Update: In der ersten Version war irrtümlich von Europäischen Gerichtshof (EuGH) statt vom Gericht der Europäischen Union (EU-Gericht) die Rede. Ich habe den Fehler nachträglich korrigiert.
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