Wer korrupte Geschäftspraktiken im eigenen Unternehmen verrät, läuft oft in Gefahr, sich strafbar zu machen. Jegliche Form der Klage oder Revanchemaßnahme gegen Whistleblower müsse untersagt sein, forderten heute EU-Abgeordnete in Brüssel. In ihrem Entwurf für eine Whistleblower-Richtlinie (Stand vor Beschluss) schrieben die Abgeordneten des Rechtsausschusses robuste Schutzmaßnahmen für Hinweisgeber. Künftig darf es keine Pflicht für Mitarbeiter geben, Missstände erst der eigenen Firma oder Institution zu melden, bevor sie zu den Behörden gehen.
Die Richtlinie kommt zur rechten Zeit. Denn ohne Hinweisgeber wären der NSA-Skandal oder die Luxleaks-Enthüllungen nie bekannt geworden. NSA-Aufdecker Edward Snowden sitzt bis heute im russischen Exil, doch auch der Fall Luxleaks macht deutlich, dass Aufdecker von Missständen in großen Firmen immer noch rechtliche Verfolgung fürchten müssen.
Während im EU-Parlament über Whistleblower-Schutz abgestimmt wurde, verantwortete sich der Hinweisgeber Howard Wilkinson vor dem dänischen Parlament. Der Banker machte Geldwäsche-Vorwürfe gegen seinen Arbeitgeber Danske Bank öffentlich. Vier Mal habe er seine Vorgesetzten wegen verdächtigen Vorgängen gewarnt, jedoch ohne Ergebnis, sagte Wilkinson den Abgeordneten. Whistleblower wie er seien „Brandmelder“, die die Öffentlichkeit vor Missständen schützen.
Der Ball liegt beim Rat
Die EU-Kommission legte bereits im April neue Vorschläge zum Schutz von Hinweisgebern vor. Nach der heutigen Abstimmung im Ausschuss dürfte bald das ganze Parlament die Vorschläge unterstützen. Der Entwurf der Parlamentarier stärkt die Recht von Whistleblowern deutlich gegenüber dem Entwurf der Kommission. Der Vorschlag der französischen Sozialistin Virginie Rozière (pdf) erweitert zudem die Möglichkeit für Gewerkschaften, sich für Mitglieder einzusetzen, die Whistleblower werden. „Nun liegt es am Rat, die positive Richtung des Parlaments fortzusetzen“, sagte Nicholas Aiossa von der NGO Transparency International.
Journalistenverbände hatten vor der Abstimmung das Parlament zur Stärkung des Whistleblower-Schutzes ermuntert. Bisherige Vorschläge der Kommission gingen nicht weit genug, hieß es in einer Erklärung der Europäischen Journalistenföderation und weiterer Verbände. Nach der Abstimmung im Parlament liegt der Ball beim Rat der Mitgliedsstaaten. Die Haltung Deutschlands ist noch unklar. Bundesjustizminister Katarina Barley (SPD) hatte zuletzt bei einer anderen Richtlinie eine Verwässerung des Whistleblower-Schutzes vorgeschlagen. Das lässt harte Verhandlungen über die Whistleblower-Richtlinie vermuten. Den fertigen Text muss das Parlament mit Kommission und Staaten verhandeln. Dann wird sich zeigen, ob der Schutz für Whistleblower tatsächlich gestärkt wird.
„Künftig darf es keine Pflicht für Mitarbeiter geben, Missstände erst der eigenen Firma oder Institution zu melden, bevor sie zu den Behörden gehen.“
Was für ein Schwachsinn. Das ist in etwa so als würde man, wenn die Nachbarn abends feiern, um Punkt 2200 die Polizei rufen, anstatt erst mal freundlich zu fragen, ob die Musik leiser gestellt werden könnte.
Das hat nichts mit der Beseitigung von Missständen zu tun. Das ist ein simpler Racheakt. Solche Denunzianten gehören fristlos und entschädigungsfrei entlassen, in Grund und Boden geklagt und öffendlich bloßgestellt.
Und selbstverständlich richtet sich das wiedermal nur gegen Unternehmen. Staaten werden gegen echte Wistleblower nach wie vor so vorgehen wie gehabt. Es wird weiterhin erfundene Vergewaltigungsvorwürfe und Anklagen wegen Hochverrat geben. Wistleblower werden unter mysteriösen Umständen tot aufgefunden oder mit extrem schwammiger Beweiß und Rechtslage in Schauprozessen verurteilt.
Dies ist nichts weiter als ein erneuter Anlauf Polizeistaat und Denunziantentum weiter auszubauen.
„Öffentliche Bedienstete und Beamte einschließlich der institutionellen Organe und der Verfassungsorgane sowie der Streitkräfte sollten deshalb umfassend in den Genuss des durch diese Richtlinie gewährten Schutzes kommen.“
… Und vor allem steht in diesem Entwurf eben *NICHT* d’rin,
in Fragen „nationaler Sicherheit“ muss die Geheimhaltung gewährleistet bleiben …
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Und ich finde auch nicht die Förderung von Denunzianten (=> gezielt andere Menschen Angreifende ) in diesem Entwirf,
sondern ganz klar den Schutz von Recht !
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Das Gegenteil von Whistleblower-Schutz hatten wir doch jetzt lange genug, könnten wir es bitte mal mit der Verteidigung unserer Verteidiger versuchen, also mit Zeugen-/Whistleblower-Schutz für Edward Snowden in meinem Berlin ?
Die nach uns können dann unsere Gesetz-Entwürfe ja wieder verbessern.
Das kommt immer nur auf die eigene Haltung an. Während ich privat agierende Personen niemals anzeigen würde, sehe ich da bei Unternehmen gar kein Problem. Denn bei letzteren ist zu 99,9 Prozent blanke Gier das Motiv.
Da ist mehr die Frage wie das Verhältnis zwischen AN und AG ist. Wenn das schon vergiftet ist, ist mit Rachemaßnahmen zu rechnen nach der ersten Meldung an den AG.
Dass Whistleblower per se sich nicht aus den konfliktscheuesten und sympathischsten Mitmenschen rekrutieren muss jedem klar sein. Das sind Menschen, die sich komplett gegen ihr Umfeld und häufig auch noch gegen ihre eigene und einzige Einkunftsquelle stellen. Da muss schon ein guter Schuss Querulant dabei sein, dafür die Eier zu haben.
Aber gegen den Vorschlag zu schießen noch bevor klar ist wie er aussieht, ist auch nicht weniger querulant, allerdings weitaus weniger hilfreich.
Ist das Ziel eigentlich richtig? Soll der Whistleblower wirklich keine rechtlichen Folgen zu befürchten haben? Ich habe da ernsthafte Zweifel.
Spätestens nach einem Whistleblowing in der Oeffentlichkeit ist das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zerstört. Beide sollten ein Interesse daran haben, auseinander zu gehen. Der Eine, weil er bei einem korrupten Arbeitgeber arbeitet, der andere, weil der Mitarbeiter an die Oeffentlichkeit gegangen ist. Also hat Whistleblowing stets rechtliche Konsequenzen. Allerdings muss der Arbeitgeber dem AN den ihm entstandenen Schaden ersetzen – wenn sein Whistleblowing sich als berechtigt herausstellt. Wenn nicht, trifft ihn der Schaden zu Recht.
DAs Beispiel NSA-Skandal passt nicht hier hin. Nach amerikanischem REcht war das wohl eher kein Whistleblowing, sondern Geheimnisverrat. Zwar werden das alle anderen Staaten anders beurteilen, aber umgekehrt ihre Staatsgeheimnisse ebenso behandeln wie die USA.
Auf jeden Fall schiesst die EU mal wieder über das Ziel hinaus, wenn sie meint: „Künftig darf es keine Pflicht für Mitarbeiter geben, Missstände erst der eigenen Firma oder Institution zu melden, bevor sie zu den Behörden gehen.“ Damit beeinträchtigt sie nämlich eine andere, positive Entwicklung in der Wirtschaft:
Inzwischen haben nämlich viele Firmen interne Compliance Organisationen implementiert, die von der Geschäftsführung unabhängig Compliance Verstösse aufklären und sanktionieren und bei Vorliegen von REchtsverstössen auch die Behörden einschalten. Warum sollte ein Mitarbeiter sich nicht an eine solche Compliance Organisation wenden müssen? Auch zu seiner eigenen Sicherheit, denn damit wird das Vertrauensverhältnis zum ArbGeber eben nicht zerstört und er muss keine rechtlichen Konsequenzen befürchten.
Man muss sich entscheiden,
ob man Mafia-Loyalität möchte ( für die, die sich um jeden Preis selbst Gruppenschutz verschaffen möchten )
oder Rechtsstaats-Treue ( für die mutigen Anständigen, die im Interesse aller handeln, obwohl sie sich dadurch selbst dadurch in Gefahr bringen )?
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Snowden ist loyal zur Verfassung seines Landes.
Es gibt in einem Rechtsstaat keinen Geheimschutz für Verfassungsbrüche.
Und:
wie viele Anständige sollen jetzt noch leiden, damit es den Tätern und Mitläufern auch ja gut geht?
Ich bin auf der Seite der Geschwister Scholl, auf der Seite von Thomas Drake, Edward Snowden, Chelsea Manning, John Kiriakou, … und ich möchte jetzt endlich Whistleblower-Schutz in einem tragfähigen wirksamen Gesetz !
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Schöne Compliance-Regeln in Unternehmen darf es gern und überall auch geben,
aber vor allem müssen wir die Verfassungs-Verteidiger schützen. Per Gesetz. Wirksam sogar mit diesen Richtern in Karlsruhe, auf die ich so unbeschreiblich wütend bin.
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-3-ars-20-16-nsa-untersuchungsausschuss-edward-snowden-vorladung/
Nein, man muss sich nicht radikal für ein entweder – oder entscheiden!
Mafia-Loyalität ist ein niederträchtiger Begriff für diejenigen, die sich Gedanken machen, wie man den Rechtsstaat gegen Mafiamethoden durchsetzen kann. Das Urteil des BGH war weise – oder hätten Sie die Auslieferung von Snowdon in die USA gewollt? Das wäre letztlich die Konsequenz einer Vernehmung in Deutschland gewesen.
Ich plädiere für eine sachgerecht Abwägung. Das macht den Rechtsstaat aus.
Nein, Rechtsstaat bedeutet dass die Staatsgewalten sich an Recht und Gesetz halten. Dazu gehört Straftaten zu Verfolgen wenn diese den Behörden zur Kenntnis gelangen – und dabei trotzdem die Rechte des Beschuldigten beachtet.
An HerBert:
Das BGH-Urteil war ja gerade GEGEN den Zeugenschutz Snowdens gerichtet, hätte Karlsruhe anders entschieden, hätten Justizminister und Innenminister den Schutz von Snowden in Berlin veranlassen müssen, und garantieren müssen, eben nicht an die USA auszuliefern (das „wie“ lag ja schon fertig in der Schublade dafür).
Weil Karlsruhe so entschieden hat, glaube ich nicht mehr an Deutschland als Rechtsstaat, – diese Entscheidung hat für mich ALLES geändert, den ganzen Blick auf mein Land, das offenbar nicht lernt aus seiner Geschichte, nur so tut, als ob – ich glaube seitdem nur noch an EU-Parlament und den EUGH (immerhin, das Stück Hoffnung, noch). Also defintiv : ja, ich hätte gern ein anderes Urteil gehabt.
Merkel Zitat: „Presse-Freiheit umfasst auch die Freiheit, Missstände aufzudecken, ohne Nachteile befürchten zu müssen.“ … das hätte ich gern gehabt!
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Ansonsten haben Sie recht, man muss nicht radikal entscheiden, man darf und soll in jeder Situation abwägen, begnadigen, verzeihen, Bloßstellungen und Aufhetzungen vermeiden, Verständnis haben für … – all das gerne, aber:
– Fehler abstellen!
– und Fehler-Meldenden niemals die Zukunft zerstören!!!
Richtig, aber das steht doch überhaupt nicht in Frage.
Wir diskutieren hier, ob es dazu eines besonderen Schutzes des Whistleblowers bedarf, der über das hinausgeht, was es schon gibt. Und differenzieren dabei zwei verschiedene Typen von Whistleblowing: Solche bezogen auf Unternehmen und bezogen auf Staaten – weil das jeweils unterschiedliche Konsequenzen hat.
Und selbverständlich ist die sachgerechte Abwägung ein wesentlicher Bestandteil des Rechts. Übrigens eine Kompetenz, die in keinem Rechtsstaat methodisch höher entwickelt ist, als in Deutschland.
Natürlich bedarf es hier bei uns eines besonderen – nämlich eines tasächlichen, echten, wirksamen – Schutzes für Whistleblower, der über das hinausgeht, was es schon gibt.
( Es gibt noch weitere Namen, nicht nur Edward Snowden, die das zeigen, hier in Deutschland.
Allerdings ist Edward Snowden der Name, der die deutsche Geschichts-Vergessenheit oder -Verlogenheit im Umgang mit Geheimdiensten offenbart: warum haben wir keine Geheimdienste in DE, die sich Verfassungs-verteidigende Whistleblower leisten können ? )
Go 4 it EU!
Protect Whistlerblower !
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Und wirklich schön ware mal: go for it Justizministerin Barley !
… Vielleicht hat sie gestern in der Süddeutschen Zeitung den Artikel zu den Geschwistern Scholl gelesen, und möchte zukünftig nicht zu der Gruppe gehören, die dort genannt wird:
“ in stumpfen Schlaf verfallen “
https://www.sueddeutsche.de/muenchen/goetz-aly-geschwister-scholl-nationalsozialismus-1.4220146„
Sehr gut hoffentlich wird das Gesetz!
Schlimm genug das Unternehmen und Staaten nicht zu 100 % transparent sind (natürlich kacken die sich bei solchen politischen Vorstößen in die Hose, aber wen interessieren schon die Sorgen der Machtmenschen? X-D), so wird zumindest gewährleistet das Menschen mit Verstand keine Angst mehr haben brauchen bestraft zu werden wenn sie asoziale, unökologische usw. Machenschaften aufdecken!
Auch werden sich mehr trauen zu Whistleblowern zu werden und immer mehr Leaks werden die Folge sein!
Das wäre ein Fortschritt in Richtung Demokratie!
Go 4 it EU!
#ProtectTheWhistlerblower
@ Bunthut
Da haben wir anscheinend völlig unterschiedliche Auffassungen von Demokratie. Ich hoffe meine, setzt sich langsam wieder stärker durch. ;-)). Sie ist übrigens tief in den unserer Verfassung und den Gesetzen zugrundeliegenden Werten verankert.
@ Irene
Wenn wir den Fall Snowden von dem EU Vorhaben zum Schutz von Whistleblowern trennen könnten, gäbe es bei einigen Argumenten schnell eine Annäherung.
Der Fall Snowden hat eine wesentliche diplomatische Komponente und da steht der Bundesregierung auch rechtlich ein Handlungsspielraum zu, den die Gerichte respektieren. Das ist gut so. Für S. Wünschte ich mir ebenfalls eine Lösung, die seinen Verdiensten, die auch ich sehr anerkenne, Gerechtigkeit verschafft. Das geht nur auf diplomatischem Weg, weil es hierfür kein supranationales Recht gibt. Die Deutschen sollten nicht glauben, dass ihre Werte und ihr Recht für alle auf der Welt gilt. Damit haben wir schon früher schlechte ERfahrungen gemacht – nur um Deine Argumentation aufzugreifen.
Ich finde es unangemessen, den ganzen Rechtsstaat in Frage zu stellen, nur weil einem ein bestimmtes Urteil nicht passt. Auch Gerichte können irren. Trotzdem lebe ich gerne in Deutschland – ich kenne kein Land, das besseres Recht hat. Das Urteil kann ich mir erlauben, weil ich sowohl im Ausland studiert als auch praktiziert habe.
@ Bunthut
Es gibt nicht nur den guten Whistleblower, der Misstände offenlegt, sondern auch den, der verleumdet. DAs kann versehentlich passieren, infolge von Unwissenheit, infolge falscher Beurteilung des Sachverhalts oder vorsätzlich. Letzterer muss bestraft werden, das ist eine Frage von Rechtsaatlichkeit. Bei den anderen geht es um eine Risikoverteilung. Wer muss das Risiko von Unwissenheit und falscher Beurteilung tragen? Der zu Unrecht Beschuldigte oder der Verleumder?
Das Risiko darf niemals der Verleumdete tragen. Der Whistleblower hat es in der Hand, sein Risiko zu minimieren. Er kann Sachverhaltsaufklärung betreiben und dazu Dritte involvieren, er kann seine WErtung hinterfragen und dazu Dritte anhören. Ich würde ihm immer empfehlen, anwaltlichen Rat einzuholen. Dann ist er persönlich geschützt und ein Rechtskundiger lotet die Handlungsmöglichkeiten aus. Tut er das nicht, braucht er keinen Schutz vor Strafe.
„Ich finde es unangemessen, den ganzen Rechtsstaat in Frage zu stellen, nur weil einem ein bestimmtes Urteil nicht passt.“
– ja,
das stimmt wohl! Dass mein Vertrauen in Karlsruhe verloren ging, erlaubt eigentlich nicht zu ignorieren: dass wir hier wohl näher d’ran an Rechtsstaatlichkeit leben, als manch andere auf der Welt – da würde beispielsweise Deniz Yücel wohl auch seinen Kopf über mich schütteln, oder Michail Chodorkowski.
DE ist weiß eingezeichnet auf der Karte von Reporter ohne Grenzen: ich bin da undankbar – Kritik trifft mich zurecht.
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„Der Fall Snowden hat eine wesentliche diplomatische Komponente und da steht der Bundesregierung auch rechtlich ein Handlungsspielraum zu, den die Gerichte respektieren.“
Nee. (!)
Umgekehrt: – weil es in diesem Fall natürlich hart gewesen wäre für unsere Regierung, ausgerechnet die befreundeten USA aussehen zu lassen, wie einen politischen Verfolger-Staat, hätte da gerade unsere Justiz den Ausweg für unsere Regierung liefern müssen: mit einem wirklich selbstverständlichen Urteil zum Zeugenschutz für einen bereits einstimmig zum Hauptzeugen bestimmten Verfassungs-Verteidiger, für den das gesamte EU-Parlament bereits Schutz angefordert hatte in der Resolution vom 29.10.2015 !
Gerade dadurch hätte ja die deutsche Regierung zu den USA sagen können: tut uns leid, aber wir müssen das jetzt so machen, Justiz, ihr wisst ja, wie das ist.
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Es ist gerade das, weshalb wir den Whistleblower-Schutz brauchen:
die deutsche Regierung hilft, wenn das Land, aus dem der/die Bedrohte kommt, einverstanden ist mit der Hilfe (wird jetzt wieder bei Asia Bibi so sein: das Auswärtige Amt würde sie zu uns fliegen – das genau hätte ich gern bei Snowden gesehen !!!).
Aber sie schafft es absichtlich praktisch nie, wenn es die „diplomatische Komponente“ gibt:
das darf nicht so bleiben.
Artikel 16 GG, Schutz politisch Verfolgter, hat doch auch keinen Nebensatz: „wenn es dem Herkunftsland auch Recht ist“ !!!
@ Irene Latz
Im Snowdon hätte ich es auch gut gefunden, wenn Deutschland – als von den USA bespitzeltes Land – ihm Asyl gewährt hat und zwar unter Berufung auf ARt 14 GG. Eines Whistleblower Schutz- Gesetzes hätte es dazu nicht bedurft. Im Falle Bibi fehlt mir der Deutschland Bezug. Aber auch hier käme ggf. Art 14 GG in Betracht. Ein Whistleblower Schutzgesetz wäre in beiden Fällen nicht anwendbar gewesen, weil es keine EU-Bürger betrifft.
Ich halte es nicht für richtig, wenn Nationalstaaten meinen, ihr Recht imperialistisch weltweit anzuwenden und durchzusetzen. Auch dabei hat Deutschland bisher einen guten Modus gefunden (im Strafrecht gibt es so etwas ausgewogener Weise). Wir sollten aber nicht alle Konflikte auf dieser Erde bei uns zentrieren.
Aber wie löst Du das von mir oben beschriebenen Problem der falschen Anschuldigung und Verläumdung? Wie kommst Du davon runter, den Schaden dem zu Unrecht Beschuldigten aufzuladen?
Sorry für Satzbau und Rechtschreibung – musst schnell gehen heute morgen ;.))
Beim Whistleblowing geht es um den Startpunkt der Fehlerkorrektur. Wer aufzeigt, welcher Fehler wo abgestellt werden sollte, den möchte ich beschützt sehen vor denen, die lieber den Überbringer der Fehlernachricht zum Schweigen bringen, als den Fehler abzustellen.
Für mich lautet also die Frage:
liegt im Meldefall ein Fehler vor, der korrigiert werden muss?
Falls nein: => keine Änderung gegenüber Vorzustand.
Falls ja: => Fehlerkorrektur.
Aber ob das Gemeldete wirklich ein unbedingt zu korrigierender Fehler ist, das ist natürlich knifflig:
da haben wir das gleiche Problem wie vor Gericht. Es ist nur eine Chance (!) auf mehr Gerechtigkeit, es kann auch anders ausgehen, wenn sich am Ende der Richter (vielleicht vorsätzlich) „irrt“ …
Sorry, Du verweigerst Dich der Auseinandersetzung mit der gesamten Problemlage. Fehlerkorrektur ist sicher EIN veritables Ziel. Da bin ich Dir weit entgegen gekommen. Der Schutz des zu Unrecht Verleumdeten das ANDERE. Da bewegst Du Dich gar nicht mehr.
Auf dieser ganzen Bandbreite findet sich irgendwo die Gerechtigkeit. Wenn Du nur in eine Richtung schaust, wirst Du sie nicht finden. Schlimmer noch: Diese Einseitigkeit, die fehlende Betrachtung des Ganzen ohne hinreichende Abwägung ist Ursache aller Ungerechtigkeit.
Das ist übrigens genau das Problem, dass in unserer Gesellschaft gerade kulminiert. Links gegen Rechts, Rot gegen Schwarz – jeder verbeisst sich in sein Narrativ und merkt nicht, dass es nur ein solches ist und eben kein wirkliches Argument. Wir müssen den Diskurs wieder erfinden
Die Frage lautet, wenn ich so begeistert bin vom Whistleblowerschutzgesetz der EU,
habe ich mich dann darum gekümmert, dass wir nur die „Guten“ schützen damit ( Edward Snowden, Thomas Drake, Chelsea Manning, Antoine Deltour, …), in deren Fällen sich ein einzelner anständiger David gegen einen gefährlichen, Regeln-brechenden Goliath gewendet hat, zugunsten aller Bürger, damit gute Vereinbarungen wieder eingehalten werden –
– dass wir damit aus Versehen nicht womöglich bösen Mob gegen unschuldige Einzelne aufhetzen (z.B. der rachsüchtige Schüler, der auf der AFD-Plattform seinen Lehrer verleumdet, damit für diesen dann das Leben zur Hölle wird, weil den Lehrer plötzlich alle anschauen als sei er ein Täter).
Meine Antwort lautete:
es ist nur Whistleblowing, wenn ein echter Fehler gemeldet wird, der wirklich korrigiert werden muss und kann.
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Ich finde gar nicht, dass der Blick darauf etwas mit links oder rechts zu tun hat. Eher mit dem kalten Schauer, der einen erfasst, wenn man „the Circle“ bis zu Ende liest von Dave Eggers. Und mit dem Grusel über die Stasi, die in einem Unrechtsstaat „Regelbruch“ ausspionieren/melden/verfolgen konnte, der in Wahrheit berechtigte Freiheitssehnsucht war (die Regeln aber Unrecht).
=> Weder die Fiktion auf gnadenlose Transparenz-des-Privatlebens aus the circle,
noch das Tun der Stasi aber waren:
echtes Fehler-Melden, deren Fehler wirklich korrigiert werden müssen und können.
Wir sind mit unserer schriftlichen Diskussion hier ganz weit weg von dem schönen EU-Entwurf, in dem ich nichts Negatives finde, nur den Schutz, den ich so schmerzlich vermisse. Für Whistleblower.
Hoffentlich schafft es die EU.