NSA-Leak: Hartes Urteil gegen Whistleblowerin Reality Winner erwartet (Update)

Nach einem Schuldeingeständnis wird am Donnerstag das Urteil gegen eine Whistleblowerin fallen. Ein Gericht in Georgia könnte die höchste Strafe aussprechen, die je in den Vereinigten Staaten für die Weitergabe von geheimem Dokumenten verhängt wurde. Der geleakte Bericht machte Versuche öffentlich, Wahlsoftware zu hacken.

CC-BY-NC 2.0 Pamela Drew

Sie hat sich schuldig bekannt, geheime Dokumente weitergegeben zu haben. Die Whistleblowerin Reality Winner wird dafür am Donnerstag von einem Gericht in Augusta, Georgia, verurteilt werden. Mit ihrem Verteidiger hat sie einer Strafe von 63 Monaten Haft zugestimmt. Die ehemals bei der NSA unter Vertrag stehende Winner würde damit in den Vereinigten Staaten die höchste Strafe erhalten, die für einen Leak von Dokumenten an die Medien je verhängt wurde.

Winner arbeitete bis zu ihrer Festnahme im Juni 2017 bei einer NSA-Vertragsfirma. Ihr wird ein Verstoß gegen den Espionage Act vorgeworfen, weil sie Dokumente an die Presse weitergab. Nachdem Winner bereits ein Jahr ohne Kaution im Gefängnis gesessen hatte, war im Juni bekanntgeworden, dass sie ein Schuldgeständnis abgeben würde und damit eine Bestrafung akzeptiert. Das Gericht kann aber von dem Strafmaß noch abweichen.

Der Verteidiger von Winner, aber auch die Staatsanwälte betonen gegenüber dem Gericht, dass die Strafe von 63 Monaten, der die Beschuldigte zugestimmt hat, härter ausfällt als in vergleichbaren und sogar einigen schwereren Fällen von staatlichen Angestellten, die geheime Informationen weitergereicht haben. Die hohe Strafe von 35 Jahren gegen Chelsea Manning ist nicht mit dem erwarteten Urteil gegen Winner vergleichbar, da hier Militärrecht betroffen war und auch ein Militärgericht die Strafe ausgesprochen hatte.

Dass ein harsches Urteil die gewünschte abschreckende Wirkung haben wird, ist allerdings zweifelhaft. Nach Angaben des Justizministers Jeff Sessions laufen 27 aktive Ermittlungen wegen Weitergabe geheimer Informationen. Diese Angaben machte der Minister gegenüber dem zuständigen Aufsichtsgremium des US-Kongresses (House Oversight Committee) Ende letzten Jahres. Das Leaken ist also nicht eben selten und nimmt auch zu: In den drei vorhergehenden Jahren gab es nach der Auskunft von Sessions insgesamt nur neun Ermittlungen.

Heldin oder Verräterin?

Inhaltlich ging es bei den geleakten Papieren um eine wichtige, zuvor öffentlich nicht bekannte Information über Versuche, vor den US-Präsidentschaftswahlen amerikanische Softwaresysteme zur Wählerregistrierung anzugreifen. Die amerikanischen Geheimdienste hatten die russische Seite als Urheber dafür ausgemacht. Die damals bei dem NSA-Partner Pluribus International als Übersetzerin angestellte Winner soll den als „top secret“ eingestuften Bericht an The Intercept weitergeleitet haben, wo Details daraus veröffentlicht wurden.

Gerade die für die heftige politische Debatte in den Vereinigten Staaten bedeutsamen Inhalte des Berichts machen Winner in den Augen vieler zu einer Heldin und mitnichten zu einer Verräterin. Ihre Unterstützer organisieren daher Proteste gegen die Verurteilung der ehemaligen Soldatin und haben über Twitter und auf der Website Stand with Reality Informationen zu ihrem Fall zusammengetragen.

Verantwortung für eine „schwerwiegende Tat“

protestbanner winner
Protestbanner von Unterstützern Reality Winners.

In einem Memorandum (pdf) vom 15. August zum erwarteten Urteil wird die ehemalige Air-Force-Soldatin Winner vom Gericht als engagierter junger Mensch beschrieben, der in seiner Freizeit soziale Projekte unterstützte, Ehrenämter übernahm und – obwohl nicht eben reich – Geld für Organisationen wie das Rote Kreuz spendete. Das Gericht (District Court) stellt außerdem fest:

At the time of the offense, Reality was an impetuous twenty-five year old, in her first full-time „real“ job since being honorably discharged from the military. She acknowledges responsibility for her singular and serious act, recognizes the severity of it, and is prepared to accept her punishment.

(Zum Zeitpunkt der Straftat war Reality eine ungestüme 25-Jährige in ihrem ersten „richtigen“ Vollzeitjob nach der ehrenhaften Entlassung aus dem Militärdienst. Sie übernimmt die Verantwortung für ihre einmalige und schwerwiegende Tat, erkennt deren Schwere an und ist darauf vorbereitet, ihre Bestrafung zu akzeptieren.)

Das deutet darauf hin, dass seitens des Gerichts keine noch höhere Strafe gefällt werden könnte, da Einsicht und Schuldeingeständnis in der Regel positiv gewertet werden. Das Gerichtsurteil unter Vorsitz von J. Randal Hall wird am Donnerstag um zehn Uhr Ortszeit (16 Uhr in Berlin) erwartet.

Update, 23. August: Das Gericht hat Winner zu einer Strafe von 63 Monaten Haft mit weiteren Auflagen verurteilt, wie die Nachrichtenagenturen und NPR berichten. Die Richter begründeten die ausgesprochen hohe Strafe auch damit, dass die Whistleblowerin weitere geheime Dokumente gestohlen haben könnte. Sie bezogen außerdem Winners kritische Bemerkungen über die Vereinigten Staaten in einem privaten Facebook-Chat in ihre Urteilsfindung mit ein.

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8 Ergänzungen

  1. Ich hoffe, dass zu meine Lebzeiten (noch einige Jahrzehnten – vermutlich) ich erleben werde, dass Whistleblower geschützt werden und die gefahrlos immer alles relevante veröffentlichen dürfen, jeder Mensch Zugang zu jegliches Wissen der Gesellschaft unter CC-BY-SA haben wird und Behörden völlig offen einsichtbar handeln werden. Keine Geheimdienste, jeder Staat veröffentlicht einfach alles. Jeder Cent Steuergeld kann verfolgt werden. Dabei wird dennoch gar kein bisschen der Datenschutz ignoriert – denn es geht um das Fachwissen und nicht um irgendwelche Menschen. Es ist zb schön, dass man weiß, was alles von Allbert Einstein kommt, es ist aber völlig egal, dass es von Ihm stammt und die Info, dass das Wissen von ihm erlangt wurde ist völlig nebensächlich. Es geht alleine um das Wissen und es ist wichtig, dass das hesamte Weltwissen von der Gesellschaft verwendet wird.

    1. Das klingt ja ganz nett, aber realistisch umsetzbar bzw wirklich wünschenswert ist das in der Absolutheit sicher nicht. Obwohl mehr finanzielle Transparenz sicher sinnvoll wäre. So ein paar Geheimnisse gestehe ich unseren Institutionen, aber schon zu ;)

      Und bezüglich des Themas darf man „Reality Winner“ wohl getrost als Bauernopfer eintüten. Es wäre sicherlich der Glaubwürdigkeit für die russische Bedrohung förderlich gewesen hätte man diese Daten an die Medien weitergereicht – ganz offiziell. Stattdessen macht man es über einen Whistleblower und verknackt ihn dann für lange, damit es glaubwürdiger erscheint. Jaaa … aber ;)

    2. Ich schließe mich ohne Einschränkungen der Hoffnung von Anonymous an.

      Und ob möglich oder nicht, wird man nur herausfinden, wenn man beginnt, es offen zu vertreten.
      Ein solches Gerichtsurteil gegen Reality Winner:
      „Sie bezogen außerdem Winners kritische Bemerkungen über die Vereinigten Staaten in einem privaten Facebook-Chat in ihre Urteilsfindung mit ein.“ ( das ist gruselig! )
      + zu >5 Jahre Freiheitseinschränkung (ich habe irgendwo gelesen, nach 2 Jahren darf sie aus der Haft, wird dann aber noch 3 Jahre eng überwacht von staatlichen Behörden?)
      => das muss zum Argument hier bei uns werden, warum Edward Snowden Schutz in Berlin zu bekommen hat.
      Unser Battle: freie Berichterstattung versus deutsche Geheimdienste/Sicherheitsbehörden braucht ohnehin dringend Whistleblower-Schutz (der diesen Namen verdient), sonst gilt das im Grundgesetz Geschriebene gar nicht. Erstaunlicher weise treibt die EU uns in der richtigen Richtung.

      Heute und morgen sind ja Tage der offenen Tür bei der Regierung, vielleicht schaffe ich es, dieses Argument zu überbringen.

  2. 63 Monate klingt natprlich viel länger als 5 Jahre und 3 Monate.
    Gibt es einen Grund, hier eine unsinnig kleine Zeiteinheit zu wählen?
    Doch nicht etwa der, die Bestrafung von Gleichgesinnten härter erscheinen zu lassen?

    Ich bin grundsätzlich auf Whistleblower-Seite und würde eine solche Praxis daher eher als Bärendienst für die Sache ansehen. Das gibt den Kritikern unnötig Futter.

  3. „Sie bezogen außerdem Winners kritische Bemerkungen über die Vereinigten Staaten in einem privaten Facebook-Chat in ihre Urteilsfindung mit ein.“

    Schießwütige Patrioten dagegen..

  4. Man könnte Reality Winner als eine tragische Heldin bezeichnen.
    Sie hatte versucht zu vermitteln und ist zwischen die Fronten mächtiger Intriganten geraten.

    Die Strafe von 5 Jahren und 3 Monaten ist in keinem Fall gerechtfertigt.
    Informationen über die Sicherheit des Wahlsystem sind allen Wählern zugänglich zu machen. Keinesfalls dürfen derartige Berichte als geheim eingestuft und der Öffentlichkeit verheimlicht werden. (So sollte es zumindest in einer Demokratie sein.)

    Die Höhe des Strafmaßes richtet sich hier nicht nach der schwere der Straftat.
    Die 63 Monate Haft dienen als Abschreckungsmittel gegen all diejenigen die für ein perverses System schmutzige Geheimnisse zu bewahren haben und schon morgen zu dem Entschluss kommen könnten, bei der Ausführung von Verbrechen nicht mehr mitwirken zu wollen.

    Wer, wie, und aus welchen Gründen das amerikanisch Wahlsystem manipuliert und wer mit welcher Meldung darüber die öffentliche Meinung beeinflusst, wird weiterhin von großem Interesse bleiben.

    Aktuell dazu diese Meldung:
    https://www.heise.de/tp/features/USA-Wenn-die-Hacker-keine-Russen-sind-4144708.html

  5. Tja man sollte nie Daten an eine unprofessonionelle Adresse senden,
    die das ganze dann auch noch an die NSA schicken…..zum Nachprüfen …..
    So unprofessionel ist nicht nur „The Intercept“ !

    Auch die Süddeutsche reagiert auf emails schon ohne jeglichen Schutz des
    Absenders und plaudert dann bei den anderen aus….

    Whistler aufgepasst ! Schickt eure Daten doch selbst ins Netz.
    Die findet dann schon jemand.
    Und Journalisten zensieren ja eh vieles zB bei Amadeo Stfitungen ,
    Ex Stasi Agenten oder Cyberangreifern aus Israel…..weil da machen sie sich in die Hose.
    Was ja kein Wunder ist bei der Kriminalitätsrate.

    Daten auf CD brennen oder ZIP Dateien erstellen und dann mit TAILS wo hochladen.
    Besser noch über ein Internet Cafe. ( keinen USB Stick verwenden !)

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.