Wenn es um das Urheberrecht im digitalen Zeitalter geht, dann kann es der Frankfurter Allgemeinen Zeitung anscheinend gar nicht aufgeregt genug sein. Bevor im Bundestag eine Anhörung zur Reform des Urheberrechts für Wissenschaft und Bildung anstand, titelte die FAZ: „Heiko Maas macht die freie Presse kaputt“ (warum das falsch ist, hat Eric W. Steinhauer verbloggt). Vor ersten Abstimmungen über eine Verordnung zu Online-Weiterverbreitung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen im EU-Parlament wiederum lautet die Überschrift in der FAZ: „Angriff auf die Kreativen: Die EU zerstört Europas Filmwirtschaft“. Auch hier interessant, dass die FAZ offenbar exklusiv über den bevorstehenden Exitus einer ganzen Branche informiert ist.
Grund genug für uns einmal bei Julia Reda, der in Urheberrechtsangelegenheiten versiertesten EU-Abgeordneten aus Deutschland, nachzufragen, warum die EU ihre Filmindustrie vernichten möchte.
netzpolitik.org: Jörg Seewald schreibt in der FAZ, dass die EU-Kommission bei der Online-Verwertung von Filmen das „Territorialprinzip“ abschaffen möchte, sodass „in Zukunft alle Grenzen [fallen] und ein in Deutschland ausgestrahlter Film zeitgleich über die Mediathek in allen anderen EU-Ländern zu sehen [ist]“ – kommt jetzt also doch das Ende von Geoblocking?

Julia Reda: Die Verordnung betrifft nur Online-Rechte. Wenn ein Rechteinhaber also die Online-Rechte nicht mitverkauft, ändert sich überhaupt nichts. Auch heute ist es so, dass nicht alles, was im Fernsehen läuft, auch in der Mediathek grenzüberschreitend verfügbar ist – die Bundesliga wird beispielsweise generell rausgeschnitten. Auch gibt es kein Verbot von Geoblocking in der Verordnung. Es kann weiterhin vertragliche Vereinbarungen zwischen Rechteinhabern und Rundfunkanbietern geben, einen Film nur in Deutschland zu zeigen. Auch wenn sich ein Sender aus anderen Gründen für Geoblocking entscheidet, wird das weiterhin – leider – erlaubt sein, weil audiovisuelle Inhalte von der parallel verhandelten Verordnung zum Thema ausgenommen sind.
netzpolitik.org: Aber in der FAZ steht doch, dass wenn „ein Produzent beispielsweise mit ARD oder ZDF eine Lizenz zur Online-Auswertung für Deutschland vereinbart, […] diese nach dem sogenannten „Herkunftslandprinzip“ künftig auch für alle anderen EU-Länder gelten“ soll.
Julia Reda: Das ist einfach falsch. Das Herkunftslandprinzip ändert nichts an der regionalen Reichweite einer Lizenz. Beim Herkunftslandprinzip geht es nur darum, welches nationale Urheberrecht anzuwenden ist. Wenn ein Sender beispielsweise eine Dokumentation ausstrahlt, deren Hintergrundmusik unter eine urheberrechtliche Ausnahmeregelung des Herkunftslands fällt, können Rechteinhaber den Sender nicht wegen Urheberrechtsverletzung verklagen, wenn die Dokumentation von Internetnutzern in einem Nachbarland gesehen werden können. Das bedeutet, dass Rundfunkanbieter zukünftig nicht alle verschiedenen nationalen Urheberrechtsgesetze in Europa berücksichtigen müssen, um Inhalte rechtssicher online anbieten zu können, wenn sie kein Geoblocking einsetzen. Aber natürlich brauchen sie weiterhin eine Lizenz dafür, den Inhalt online verbreiten zu dürfen. Wer den Inhalt sehen darf, wird wiederum in diesem Lizenzvertrag vereinbart.
Einfacher auf Geoblocking verzichten
netzpolitik.org: Worin besteht dann eigentlich der größte Vorteil der neuen Regelung?
Julia Reda: Was sich ändert, ist, dass Rundfunkanbieter in jenen Fällen, in denen Rechteinhaber kein Interesse an territorialer Exklusivität haben – und bei vielen Inhalten wie Nachrichten, Nischensport und manchen Filmen ist das so -, einfacher auf Geoblocking verzichten können, ohne den rechtlichen Status in anderen Ländern zu überprüfen.
netzpolitik.org: In der FAZ wird aber dennoch vor einem „Wegfall bestehender und bewährter Auswertungs- und Lizenzsysteme“ gewarnt?
Julia Reda: Der Entwurf betont explizit, dass er nicht in die Vertragsfreiheit der betroffenen Akteure eingreift. Auch in das System zeitlich abgestufter Verwertungsfenster, also die exklusive Verfügbarkeit von Filmen zunächst im Kino, dann als DVD, dann als Video-on-Demand und dann erst im Fernsehen, bleibt völlig unbehelligt. Wenn ein Film letztlich im Fernsehen ankommt, wurde deshalb regelmäßig der größte Teil der Einnahmen bereits erwirtschaftet.
Filme durchschnittlich nur in drei Ländern verfügbar
netzpolitik.org: Und wie wird es um den Zugang zu preisgekrönten Streifen bestellt sein? Die FAZ zwischentitelt ja: „Keine ‚preisgekrönten Streifen’ ohne das Territorialprinzip“.
Julia Reda: Tatsächlich ist es so, dass die europäische Bevölkerung derzeit keinen Zugang zu den meisten europäischen Filmen hat. Ein durchschnittlicher europäischer Film ist nur in drei von 28 Mitgliedsländern als Video-on-Demand verfügbar (vgl. Studie von Christian Grece). US-Filme, die durchschnittlich in sieben Ländern verfügbar sind, haben somit eine größere Chance, ein Erfolg in Europa zu werden, als europäische Filme.
netzpolitik.org: Aber die FAZ schreibt doch, dass sich in einer „beispiellosen Aktion […] über 411 Mitglieder verschiedenster Verbände und Unternehmen aus dem audiovisuellen Sektor aus ganz Europa zusammengetan [haben], um mit einem offenen Brief gegen eine neue EU-Verordnung Sturm zu laufen“.
Julia Reda: Zunächst ist so ein offener Brief alles andere als „beispiellos“, solche offenen Briefe und Petitionen sind ein völlig übliches Lobbying-Werkzeug. Die Zahl der Unterzeichner ist nicht einmal besonders hoch. 2015 haben über eine halbe Million Unterzeichnerinnen und Unterzeichner die EU aufgefordert, eine verpflichtende Ausnahme für Panoramafreiheit einzuführen, die Kommission hat jedoch nichts diesbezüglich unternommen. Und ein zentrales Ergebnis der EU-Konsultation zur Urheberrechtsreform 2013 mit tausenden Teilnehmenden war der große Bedarf nach grenzüberschreitendem Zugang zu Inhalten.
netzpolitik.org: Am Ende des Beitrags fragt die FAZ, ob die Politik „auf Kosten der Film- und Fernsehschaffenden“ große Sender- und Plattformbetreiber mit einer Verordnung stärken möchte, „die sich in Europa aus dem Markt heraus dann nicht mehr entwickeln, geschweige denn wachsen können“.
Julia Reda: Das Gegenteil ist der Fall. Wenn wir die Klärung von Online-Rechten für Rundfunkanbieter nicht vereinfachen, wird Netflix der einzige Anbieter mit attraktiven, grenzüberschreitend angebotenen Filmen und Serien in Europa sein. Netflix kann das durch die mit seiner schieren Größe verbundene Verhandlungsmacht durchsetzen und konnte auf Grund des großen US-Binnenmarkts wachsen. Was wir in Europa brauchen, wäre ein einheitliches EU-Urheberrecht, dann wäre das ohnehin nur sehr begrenzt hilfreiche Herkunftslandprinzip obsolet.
