Open Access bei Großverlagen: Lizenzierung zwischen liberal und restriktiv

Immer mehr Länder und Forschungsinstitutionen vereinbaren mit Großverlagen pauschal Open-Access-Zugänglichkeit für alle Artikel ihrer Autorinnen und Autoren. In der Praxis zeigt sich aber, dass manche Verlage versuchen, die Autoren zu übermäßig restriktiver Lizenzierung anzuhalten.

„Look you nerds: It’s a simple Business Model“ – Alle Rechte vorbehalten Pedromics

Es ist nicht so, dass große Wissenschaftsverlage wie Elsevier, SpringerNature, Sage oder TaylorFrancis immer schon Fans von Open Access waren. Die anfängliche Skepsis ist aber inzwischen profitablen Geschäftsmodellen gewichen. Einerseits bieten die Verlage AutorInnen an, ihre Beiträge „freizukaufen“ – also sie gegen Zahlung von 500 bis 5.000 Dollar im Internet offen zugänglich zu machen. Auf diese Weise verdienen die Verlage doppelt, die Open-Access-Gebühren kommen zum bestehenden Abogeschäft mit Bibliotheken hinzu.

Andererseits gibt es einen Trend zu institutionellen Open-Access-Vereinbarungen, die solche Doppelzahlungen in Grenzen halten sollen. Niederländische Universitäten oder in Deutschland die Max-Planck-Gesellschaft haben sich beispielsweise mit Springer Nature darauf geeinigt, dass zusätzlich zu den Zeitschriften-Abos alle Veröffentlichungen ihrer WissenschaftlerInnen bei Springer Nature automatisch als Open Access zugänglich sind. Im Rahmen von „Projekt DEAL“ sollen derartige Vereinbarungen mit allen großen Verlagen bundesweit für deutsche Wissenschaftseinrichtungen verhandelt werden – bislang jedoch noch nicht erfolgreich.

Verlage für restriktive Lizenz auch bei Open Access

Aber selbst wenn es – individuelle oder kollektive – Open-Access-Vereinbarungen mit entsprechenden Zahlungen gibt, unterscheiden sich die Großverlage hinsichtlich ihrer Lizenzbedingungen und -empfehlungen. Vorbildlich verhält sich hier Springer, die in ihrem Open-Choice-Programm die Lizenz Creative Commons Namensnennung (CC BY 4.0) vorsehen, den etablierten Standard für Open Access in der Wissenschaft.

Das ist nicht bei allen Verlagen so. Elsevier lässt AutorInnen bei freigekauften Artikeln die Wahl zwischen CC BY und der überaus restriktiven Lizenz CC BY-NC-ND, die Nutzung in kommerziellen Kontexten oder Veränderungen ausschließt. Der Verlag Sage wiederum versucht auf fragwürdige Weise, seine AutorInnnen zur Wahl einer restriktiven Lizenz zu bewegen, selbst wenn diese unter eine institutionelle Open-Access-Vereinbarung fallen. Im Copyright-Formular für AutorInnen gibt es zwar CC BY und CC BY-NC zur Auswahl, empfohlen wird jedoch klar die restriktive NC-Variante (meine Übersetzung):

Manche Fördereinrichtungen verlangen die Veröffentlichung unter dieser [CC BY 4.0, Anm.] Lizenz. […] (Alle anders finanzierten Autoren sollten die CC BY-NC 4.0 Lizenz darüber auswählen.)

Ausschnitt aus Copyright-Formular von Sage Publishing

Diese Empfehlung ist nicht nachvollziehbar. Noch dazu wird der Eindruck erweckt, als wäre die Wahl der freieren Lizenz gar nicht möglich, sofern es von der Fördereinrichtung nicht ausdrücklich verlangt wird. Dabei gibt es ganz praktische Nachteile einer NC-Lizenzierung. So können längere, über ein bloßes Zitat hinausgehende, Exzerpte einer NC-lizenzierten Studie nicht in kollaborativen Wissensprojekten wie Wikipedia, Wikibooks oder ähnlichem eingebunden werden. Auch die Integration von Forschungsergebnissen in offene Lehr- und Lernunterlagen (Open Educational Resources, OER) wird dadurch erschwert.

Unterschiede zwischen Verlagen

Letztlich zeigt das Beispiel, dass nur eine Spezifizierung der konkreten Lizenz im Rahmen von Open-Access-Vereinbarungen auch weitgehend offenen Zugang und Weiterverwendbarkeit sicherstellt. Die je nach Verlag unterschiedlichen Regelungen und Empfehlungen demonstrieren aber auch die Handlungsspielräume von Verlagen, wenn es um Zugänglichmachung von Forschung geht.

Beispielsweise unterscheiden sich auch die Sharing-Policies von Elsevier und SpringerNature für klassische Artikel abseits von Open-Access-Optionen beträchtlich. Während Elsevier nur für die ersten 50 Tage nach der Veröffentlichung mit einem speziellen „share link“ Zugriff auf den Volltext des Artikels ermöglicht, erlauben „SharedIt“-Links von SpringerNature einen dauerhaften Online-Lesezugriff auf die Artikel. Letzteres ist einer Diskussion von Forschung in Blogs und Social Media zuträglich, wenn es auch in Sachen Flexibilität hinter echten Open-Access-Angeboten zurückbleibt, weil Download als PDF weiterhin Abonnenten vorbehalten ist.

4 Ergänzungen

  1. Ja, das mag sich ändern. Die Europäische Kommission plant gerade das Update der PSI-Richtlinie (Open Data) für Mitte 2018. Nicht nur in der Verwaltung, sondern auch im Verkehr, Energie und Wissenschaft soll gelten, was mit Steuern finanziert wird, muss bei Forschung kostenlos zugänglich sein. So wie beim Public Domain in den USA, dem wir die Erfolgsgeschichte des TCP/IP – Internet verdanken. Ein verwirrter deutscher Anwalt wollte bei der Anhörung vom Public Domain und dem §5 UrhG derailed und von Lizenzen schwafeln, aber die meisten Vertreter aus der Wissenschaft fanden das einfacher als das komplizierte CC-Geraffel. Die Verlagsvertreter, die da waren, waren nicht der Meinung, das der Zweck von öffentlich finanzierter Forschung die Gewinnmaximierung von privaten Verlagsoligopolen sei. Meine Meinung: der Hass von Verlagen und Juristen auf Wissenschaft wird sich nicht mehr lange halten. Mönche mit Buchvervielfältigungsmonopolen haben wir auch nicht mehr.

  2. Zum Glück sind die meisten Diskutant:innen schon gereifter und die wechselseitigen Vorwürfe sind der sachlichen Analyse gewichen. Welchen Wertschöpfungsbeiträge leisten Verlage – oder besser Publikationsdienstleister? Es ist die Aufbereitung und Dissemination von Inhalten, wozu eine technische Infrastruktur gehört. Wie in vielen Branchen gibt es bei Verlagen Konzentrationstendenzen hin zu Oligopolen, die letztlich nicht wünschenswert sind. Das Gegenmodell eines staatlichen Monopols bzw. Oligopols kann ebenfalls nicht im Sinne der Freiheit der Wissenschaft sein. So ist eine Vielfalt von Publikationsdienstleistern (ehemals Verlagen) ein wesentlicher Beitrag für eine freie Gesellschaft. Doch die Dienstleistung muss bezahlt werden (auch die Gehälter der dort Beschäftigten!), egal ob durch den Verkauf von Information (Abonnement oder Ladenpreis) oder einen Publikationskostenzuschuss (Open Access). Die Wissenschaftler:innen bzw. Wissenschaftseinrichtungen haben es in der Hand, mit vielen verschiedenen Publikationsdienstleistern zusammenzuarbeiten und damit die Vielfalt zu fördern.
    Bei wbv-Open-Access.de arbeiten wir möglichst konsequent mit der Lizenz CC BY SA, die auch die Nachnutzer zu Open Access unter gleichen Bedingungen verpflichtet. Zahlreiche Herausgeber:innen und Kooperationspartner schätzen diese offene Lösung – und zahlen für die Dienstleistung.

    1. Selbstverständlich müssen professionelle Dienstleistungen professionell bezahlt werden. Diese Diskussion hatten wir aber schon vor Jahrzehnten geklärt, als wir diskutierten., ob man Services mit Open Source Software auch Geld verdeinen darf (SuSe usw.)
      Ich persönlich halte die CC-Lizenzen für unpraktisch und bevorzuge gemeinfreie oder Public Domain Werke, bei denen man mangels Urheberrecht Lizenzen nicht mehr berücksichtigen braucht.
      Sehen wir auf das obige Beispiel, dass die PSI-Richtlinie nun unter „Open Access“ auch Daten von wissenschaftlichen Werken, die mit Steuern finanziert werden, als Open Data heraus gegeben werden sollen müssen, dann kann man schnell zu einer Lage kommen, dass man auf ein auf eine Open Data Abbildung von einem Satelliten einen Open Access Datensatz aus einem wissenschaftlichen Werk mappen will (sei es zur Biodiversität oder zur Umweltverschmutzung mit NO2), dann soll ich die Abbildungen nach CC mit dem Namen des Autors verschmieren? Das ist weltfremd und fundamentalistisch wie am Anfang der Linux-Lizenzdiskussion.
      Auf der anderen Seite sehe ich den Staat nicht so negativ wie Sie. Beim Rundfunk haben wir auch freidliche Koexistenz von staatlichem, privaten kostenlosen und privaten kostenbehafteten Sendern. Leonid arbeitet ja für einen staatlichen.
      M.E. werden wir Maßnahmen ergreifen müssen, wenn Verlage wie Elsevier weiterhin hasserfüllt die Wissenschaft behindern. Gehen Sie da mit gutem Beispiel voran. Aber wenn es nicht reicht, werden wir vom Staat aus, den Hass auf die Wissenschaft aufbrechen müssen und der Wahrheit statt des Profites zum Durchbruch verhelfen müssen. Dem Kerngeschäft er Wissenschaft halt.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.