„Wir werden die Veröffentlichungspflichten der öffentlichen Stellen deutlich ausweiten und damit das Informationsfreiheitsgesetz hin zu einem Transparenzgesetz weiterentwickeln.“ Der Koalitionsvertrag der scheidenden rot-grünen Regierung in Nordrhein-Westfalen sprach eine deutliche Sprache: Zentrale Dokumente der Verwaltung wie Verträge und interne Weisungen sollten nicht nur auf Anfrage, sondern aktiv veröffentlicht werden.
Daraus wurde jedoch nichts. Die SPD zog im März kurz vor der Wahl ihre Zustimmung für das Gesetz zurück, weil die Kommunen sich gegen mehr Transparenz gewehrt hatten. Dabei hatte das NRW-Innenministerium bereits einen Gesetzentwurf erarbeitet, der in die Kabinettsabstimmung hätte gehen können.
Die genaue Ausgestaltung des offiziell „Formulierungshilfe“ genannten Gesetzentwurfs soll allerdings weiter geheim bleiben. Wie das Innenministerium auf Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz erklärt, wird es das Dokument nicht herausgeben.
Ministerium geht auf Nummer sicher: Fünf Gründe für Geheimhaltung
Mit der Ablehnung der Anfrage hat sich das Ministerium anscheinend mehr Mühe gegeben als mit der Verabschiedung des Gesetzes selbst. Denn die Begründung für die Geheimhaltung stützt sich gleich auf fünf verschiedene teils sehr kreativ hergeleitete Ausnahmetatbestände.
Kern der Ablehnung ist, dass der Gesetzentwurf – obwohl er nach Aussage der Landesregierung nicht mehr verabschiedet werden wird – theoretisch noch immer umgesetzt werden kann und der Abstimmungsprozess dazu nicht gestört werden darf. Nach Ansicht des Ministeriums ist das ein zeitloses Argument: Schließlich können auch die Folgeregierungen den Gesetzentwurf noch umsetzen, obwohl die neue schwarz-gelbe Regierung nicht angedeutet hat, im Themenbereich Informationsfreiheit tätig werden zu wollen.
Schlechtes Vorzeichen für Berlin und Thüringen
Solange der Gesetzentwurf also nicht umgesetzt wird, kann er noch umgesetzt werden und bleibt damit dem Willen des Ministeriums nach geheim. Außerdem argumentieren die Beamten, dass die Anfertigung des Entwurfs durch die Verwaltung nicht als Verwaltungstätigkeit anzusehen sei. Sie sei vielmehr eine Zuarbeit an die Landesregierung und damit nicht vom Informationsfreiheitsgesetz umfasst – was 16 Jahre nach Einführung des Gesetzes eine vielfach widerlegte Behauptung ist.
Das Verhalten der rot-grünen Regierung im bevölkerungsreichsten Bundesland Deutschlands ist ein schlechtes Vorzeichen für andere Bundesländer: Sowohl in Berlin als auch in Thüringen haben rot-rot-grüne Regierungen versprochen, ein Transparenzgesetz einzuführen. Die jeweils zuständigen SPD-geführten Ministerien zeigen sich jedoch in beiden Fällen skeptisch gegenüber mehr Verwaltungstransparenz.
Und auch in Niedersachsen ist noch unklar, ob die rot-grüne Regierung ihr Wahlversprechen eines Transparenzgesetzes bis zum Ende der Legislaturperiode im Januar 2018 umsetzen wird. Der Kabinettsentwurf dazu wird von Nichtregierungsorganisationen als Mogelpackung bezeichnet.
Unsere Politiker haben sich also jahrelang und ohne erkennbare Ergebnisse aushalten lassen.
Jeder Neustart soll also wieder bei Null anfangen.
Kommt mir vor wie die Finanzpolitik vom Schäuble.
Viel versprechen, nichts halten.
Nur Schutz von Geldwäsche und Steuervermeidung fördern …
Es ist in den letzten Jahren echt peinlich geworden.
Das es in anderen Ländern mitunter schlimmer ist,
ist mir dann auch kein Trost mehr.
Ein echtes Transparenzgesetz ist für viele Kommunen selbstverständlich eine absolute Horrorvorstellung. Bürger als Untertanen zu begreifen und zu behandeln hat in vielen Kommunen noch immer eine lange Tradition.
Anträge beliebig ablehnen, bevormunden und abkassieren, „Arrangements“ in Großprojekten, Seilschaften außerhalb des Dienstweges und Beförderungen nach Gutsherrenart. Im politischen Mikrokosmus der Kommunen sind wilhelminische Traditionen noch immer verbreitet.
Den Mut, den Bürger wirklich aufzuwerten mit dem Recht auf Information hat diese Koalition nicht aufgebracht.