Die amtierende schwarz-rote Bundesregierung wird entgegen ihrem eigenen Koalitionsvertrag das Leistungsschutzrecht für Presseverleger nicht mehr evaluieren. Das umstrittene Gesetz hatte die schwarz-gelbe Vorgängerregierung nach einer erbitterten gesellschaftlichen Debatte gegen die Stimmen der SPD beschlossen.
Golem hat beim Bundesjustizministerium nachgefragt und berichtet:
Anders als im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD vereinbart wird es in dieser Legislaturperiode keine Evaluierung des Leistungsschutzrechts für Presseverleger mehr geben. Das bestätigte ein Sprecher von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) auf Anfrage von Golem.de. Für eine Auswertung sei das derzeit anhängige Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zum Leistungsschutzrecht von Bedeutung. Es sei daher davon auszugehen, dass in dieser Legislaturperiode kein Evaluierungsbericht mehr vorgelegt werde, sagte der Sprecher.
Der SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz hatte sich im Wahlkampf für die Unterstützung von Verlagen gegen die Plattformen ausgesprochen. Das Leistungsschutzrecht wird unter anderem kritisiert, weil es von Aggregatoren und Suchmaschinen für das Anzeigen von Überschriften und Teasertexten Gebühren verlangt. Aggregatoren und Suchmaschinen schaffen für die Verlage aber erst den nötigen Traffic, der dort auch Werbeeinahmen generiert.
Lange Zeit hatte die Bundesregierung eine Prüfung in Aussicht gestellt, sich aber vorbehalten, den „dafür geeigneten Zeitpunkt zu bestimmen“. Vor knapp einem Jahr kündigte sie schließlich an, dass die Untersuchung im Gange ist. Eine Ergebnis der Evaluierung wäre schon allein deswegen spannend gewesen, da die derzeit laufende europäische Urheberrechtsreform ebenfalls ein Leistungsschutzrecht enthält.
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