BundesverfassungsgerichtVorratsdatenspeicherung bleibt erstmal in Kraft, bis zum endgültigen Urteil

Die umstrittene Vorratsdatenspeicherung bleibt in Kraft, bis das Bundesverfassungsgericht im Hauptverfahren darüber entscheidet. Zum zweiten Mal hat das oberste Gericht eine einstweilige Anordnung abgelehnt. Die Kläger sind zuversichtlich, dass die anlasslose Massenüberwachung verfassungswidrig ist.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. – Public Domain RoBi

Das schwarz-rote Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung bleibt weiterhin in Kraft, das Bundesverfassungsgericht wird erst in einem Hauptverfahren über die „umfassende und anlasslose Bevorratung sensibler Daten über praktisch jedermann“ urteilen.

Die Richter in Karlsruhe teilten heute mit, dass sie den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung des SPD-nahen Netz-Vereins D64 abgelehnt haben:

Die Antragsteller […] wollten insbesondere mit Blick auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 21. Dezember 2016 erreichen, dass die durch dieses Gesetz eingeführte Vorratsspeicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten zu Zwecken der öffentlichen Sicherheit außer Kraft gesetzt wird.

Mit heute veröffentlichten Beschlüssen hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Auch nach der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union stellen sich hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Bewertung der angegriffenen Regelungen Fragen, die nicht zur Klärung im Eilrechtschutzverfahren geeignet sind.

Der Europäische Gerichtshof hatte die Vorratsdatenspeicherung im Dezember zum zweiten Mal gekippt. Ein Gutachten des Bundestages urteilte im Februar, dass das deutsche Gesetz den EuGH-Vorgaben nicht genügt.

Beschwerdeführer Nico Lumma, Mitgründer und Co-Vorsitzender von D64, kommentiert gegenüber netzpolitik.org:

Wir als D64 bleiben dabei: Die Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht hat weiterhin kein Urteil über die Vorratsdatenspeicherung abgegeben. Wir freuen uns auf die endgültige Entscheidung, die hoffentlich noch in diesem Jahr kommt.

Der Bevollmächtigte Anwalt Niko Härting kommentiert gegenüber netzpolitik.org:

Wir warten jetzt das Hauptsacheverfahren ab und sind zuversichtlich, dass sich das Bundesverfassungsgericht mit den gravierenden Einwänden gegen eine Vorratsdatenspeicherung eingehend befassen wird.

Im vergangenen Jahr hat das Bundesverfassungsgericht bereits zwei Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Vorratsdatenspeicherung abgelehnt. Damit müssen Anbieter die anlasslose Massenüberwachung der Telekommunikation bis Ende Juni implementieren.

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31 Ergänzungen

  1. Hatte ich gestern nicht erst gestern unter einem anderen Artikel geschrieben, daß man auf das Bundesverfassungsgericht nicht mehr zu hoffen braucht?

    Was die Hoffnung betrifft, daß das BVerfG noch dieses Jahr ein Urteil fällen möge, möchte ich auf einen neuliches E-Mail-Rundschreiben von Digital Courage hinweisen. Dort stand sinngemäß, daß die Klage dieses Jahr nicht auf der Tagesordnung des BVerfG steht. Tatsächlich ist der Jahresübersicht für 2017 [1] ist dort nichts zu finden. Es wird also auf die lange Bank geschoben. Zwischenzeitlich werden Fakten geschaffen…

    Ich glaube, das BVerfG hat mittlerweile seine Unabhängigkeit verloren. Wie Merkel & Co. das geschafft haben, weiß ich nicht, aber daß sie es geschafft haben, bin ich mir relativ sicher.

    [1] http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresvorausschau/vs_2017/vorausschau_2017_node.html

    1. Ohne ein Indiz oder gar Beleg zu behaupten, dass BVerfG habe seine Unabhängigkeit verloren, finde ich nicht besonders hilfreich. Ich hoffe allerdings auch auf eine zeitnahe Entscheidung zur VDS, aber dass sich beim Gericht ein gewisser Stau der Fälle ansammelt, kann ich grundsätzlich erstmal nachvollziehen.

      1. Man muß sich nur mal anschauen, wie ein Herr Voßkuhle mit dem Thema CETA oder ESM umgegangen ist. Bei letzterem zum Beispiel:

        »…gab er sich in etwas angetrunken Zustande deutschen Studenten gegenüber entschieden indiskreter: er werde das Urteil solange hinauszögern, bis die EZB Fakten geschaffen habe oder aber, wenn sich das Urteil nach Ablauf von in etwa einem Jahr einfach nicht mehr länger hinauszögern läßt, werde er mit irgendeinem der vielen juristischen Scheinargumente, auf die das Gericht immer zurückgreifen könne, ein Verbot von Draghis Anleihenkäufen als offensichtliche Mandatsverletzung durch die EZB elegant umgehen.«

        Quelle: http://www.handelsblatt.com/meinung/gastbeitraege/gastbeitrag-zur-rettungspolitik-die-euro-zone-ist-wie-wilder-westen-fuer-die-ezb/8069108-all.html

        Das gibt vielleicht ein wenig Einblick, wie das so bei unserem höchsten Gericht läuft…

        1. Um genau zu sein, es ging bei dem Zitat um die Klage gegen die Anleihekäufe der EZB und nicht um den ESM.

          1. Um seine Unabhängigkeit von Bundesregierung und Bundestag zu beweisen, hätte das BVerfG also willfährig gegenüber dem EuGH sein sollen, d.h. dessen Urteil folgen und die VDS verbieten sollen. Nicht sehr überzeugend. Zumal in dem Artikel im Handelsblatt wird genau das dem BVerfG vorgeworfen, Willfährigkeit gegenüber der EU.

          2. Nein gedy, die Verhandlung über die Vorratsdatenspeicherung, Zeitnah vorziehen müssen, da mit der VDS z.B. auch Gespräche zwischen Ärzte und Patienten am Telefon abgehört werden dürfen, klar gedy, diese Aufzeichnungen dürfen nicht verwendet werden, aber wer will diese Clientel daran hindern?

  2. Ich verstehe diese ganze Hysterie nicht! Wer nix zu verbergen hat, hat auch nix zu befürchten. Das Mehr an Sicherheit und die Vereitelung von Verbrechen sind doch positiv zu bewerten. Die bisherigen Gegenargumente sind doch offenbar nicht ausreichend, um die Vorratsdatenspeicherung zu kippen.

    1. Welches Mehr an Sicherheit meinst Du genau und welche Verbrechen wurden vereitelt?

      Ist in deiner Welt eine Verfassungswidrigkeit kein ausreichendes Gegenargument?

      1. @ Horst Kevin

        Nein, Menschen wie Volker Wendeler haben auch kein Problem mit den anhaltenden Menschenrechtsverstößen in Deutschland, für die das BRD kritisiert wird.
        Deutschland kann in internationalen Listen zur Meinungsfreiheit Systembedingt NIEMALS auf Platz 1 gelangen.

        VW sollte in die Niederlande ziehen, und Calvinist werden.
        Ob er Gardinen besitzt?
        Calvinisten haben keine Gardinen, weil sie nichts zu verbergen haben.
        Sonst glaubt noch jemand der die Gardinen von der Straße aus sieht, er könnte gerade etwas unanständiges machen.
        Aber Beine gehören immer Verhüllt, auch Tischbeine…

      2. @Tobias Claren
        Bist Du Demagoge oder was?

        Was hat dieses Thema mit Menschenrechtsverstößen zu tun? Typische Vorgehensweise: alles in ein Topf kippen, eigenen Mist hinzufügen, umrühren und über die Menschen mit anderer Meinung ausschütten.
        Deine „guten Ratschläge“ gehen ziemlich am Thema vorbei! Bleib doch sachlich, falls Du weißt, wie das funktioniert…

    2. Ich hatte gehofft, wir in Deutschland wären mittlerweile intellektuell über das „ich habe nichts zu verbergen“ hinaus. Jeder hat etwas zu verbergen. Wozu haben wir Gardinen an den Fenstern und Milchglasscheiben im Bad? Wer erzählt jedem, wieviel Geld er verdient? An welchen Krankheiten er leidet? Welches Sexleben (mit allen seinen Facetten) er hat? Welche politischen Ansichten er vertritt? Wann und wo er gewesen ist?

      Und wer heute (angeblich) nichts zu verbergen hat, hat es vielleicht morgen? Vor dem Nazi-Regime wurden in den Niederlanden (und in Deutschland m.W. auch) bei Volkszählungen auch die Religionszugehörigkeit erfaßt. War ja auch kein Problem zu der Zeit. Nur später, als die Nazis einfach nur aus den Daten heraussuchen mußten, wer Jude ist, und Trupps zu den entsprechenden Adressen zur Deportation hinschicken konnten.

      PS: Vielleicht sollte mal jemand eine „ich-habe-nichts-zu-verbergen.info“-Seite bauen…

      1. Apropo Deportation. Wie sieht es aus, wenn Morgen ein Gesetz verabschiedet wird, in dem alle Provider aufgefordert werden Deportationsbriefe an Filesharer zu schreiben. „Ins Arbeitslager“.

        Muss man dann auch warten, bis sich das BverfG damit beschäftigt hat, oder kann man schon vorher sein Gehirn benutzen und einfach mal keine Befehle befolgen? ;)

    3. @Volker Wendeler
      „Ich verstehe diese ganze Hysterie nicht“
      Nach Ihrem Post zu urteilen,verstehen Sie so Einiges nicht.

    4. @Horst Kevin
      Wurden nicht der Berliner Terrorist und sein Umfeld anhand seiner Verbindungsdaten ermittelt? Klar ist Verfassungswidrigkeit ein Argument, aber nur dann, wenn sie richterlich attestiert wurde.

  3. Ich denke bei der Vorratsdatenspeicherung sollte eine Grenze gezogen werden und das Gesetz sollte getrost ignoriert werden. Das klassische Milgram Experiment. Keiner möchte den Scheiss umsetzen. Es ist höchst unmoralisch und trotzdem wird es umgesetzt aus Obrigkeitshörigkeit. Wenn die Grenze hier nicht gezogen wird, dann werden bald auch wieder Deportationsbriefe verschickt, ohne dass mit Widerstand zu rechnen ist.

    Natürlich werden diese Deportationsbefehle nicht so benannt werden. Sie werden so schöne Namen tragen wie „verpflichtendes Umerziehungstraining“ oder „erzieherische Eingliederungsveranstalltung“.
    Genauso wie die „Vorratsdatenspeicherung“ eigentlich „Massenhafte Überwachungsanordnung“ betitelt werden sollte.

    An alle ISPs! Ihr macht euch mit Schuldig. Das gleiche gilt auch für Admins, die das umsetzen.

    1. Natürlich machen die sich mitschuldig.Die werden ja durch die Politik nicht bestraft sondern verpflichtet! Und Moral muss man ja nun wirklich keine haben,wenn man doch verpflichtet wird.
      Dann kann man einfach mit den Schultern zucken und sagen: Ja was sollen wir denn machen?
      Wir „müssen“ ja.Ist Gesetz.
      Der Mensch mit Rückgrat weiß aber,wenn Recht zu Unrecht wird,ist Widerstand Pflicht.
      Doch wir leben ja in einer gemütlichen Gesellschaft,nicht?
      Immer weniger Menschen müssen zur Arbeit und sich den Rücken kaputtarbeiten.
      Nukleare Sprengköpfe auf deutschem Boden, die uns im Winter warm halten haben wir auch.
      Tolle Politiker die immer mal für einen Lacher und viele Tränen gut sind.
      Wir haben halt hohe Ansprüche.
      Und demnächst dürfen wir uns glücklich zählen,zu den allerglücklichsten zu gehören.Alljenen Ländern die vor Demokratie und Meinungsfreiheit nur so strotzen.
      Wisst ihr wen ich meine?
      Na Länder wie China,Nord Korea und Syrien.
      Die haben nämlich etwas ganz ganz tolles.Nennt sich Deep Packet Inspection.
      Und die Koalition in Deutschland will das für uns auch,weil,je mehr Länder das haben,desto freier sind alle…von Meinungsvielfalt und anderen unsinnigen Dingen.Braucht doch keiner,oder?
      Wir reden ja eh nicht viel über Dinge die uns schaden,und noch viel seltener unternehmen wir etwas gegen das was uns schadet.
      Alles ist super,außer unserer Freiheit und unseren Grundrechten.An denen wird nämlich gesägt,und bald ist man durch.Dann müssen wir uns nicht einmal mehr um Freiheit und Grundrechte Gedanken machen.Ein Paar Kopfschmerzen weniger.
      Herrlich…
      …wie frei wir doch sind.

      Wer Zynismus oder Ironie findet,ist denkfähig.

  4. Passend dazu sei gestern auf heise.de : „IT-Sicherheit: Koalition will Deep Packet Inspection und Netzsperren “ über eine klammheimliche Änderung im Telemediengesetz. Man kann die „Parteien“ wirklich nur lieben. Was die für „unsere Sicherheit“ alles leisten ist inzwischen fast weltweit unübertroffen. Das klingt schon fast, wie die große chinesische Firewall. Spitzeln wie in Nordkorea.

  5. Kann man aktuell wenigstens davon ausgehen, dass im Falle von Urheberrechtsverstößen auf gar keinen Fall Daten an Abmahnanwälte oder direkt die betroffenen Firmen rausgegeben werden?

    Wenn das hier immer mit „schweren Straftaten“ und „Terrorismus“ begründet wird, sollten Urheberrechtsverletzungen, aber auch Beleidigungen, und auch üble Nachrede und Verleumdung doch absolut Tabu sein, was den Zugrif auf die Daten angeht.
    Natürlich auch Volksverhetzung etc., denn das sind keine „Schweren Straftaten“.
    Sage Ich als Linker. Es gibt in allen Fällen keine Opfer. Ehrverletzte sind keine Opfer.
    => rechtsanwalt-andreas-fischer.de/wp-content/uploads/2010/01/die-beleidigungsgesetze-in-deutschland.pdf

    Die Stellungnahme des KSZE (Kommittee für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) zu den Strafgesetzen
    einiger Staaten gegen ‚Beleidigung‘ von 24. Mai 2002 lautete übrigens:
    „Strafgesetze gegen Beleidigung und Diffamierung werden häufig als nötige Abwehr gegen
    angeblichen Missbrauch der Meinungsfreiheit gerechtfertigt. Sie sind aber mit OSCE Normen
    nicht konform und deren Anwendung bildet einen Verstoß gegen das Recht auf freie
    Meinungsäusserung.“.

  6. Tja, dann mal Butter bei die Fische, welche Partei oder wenigstens welche Politiker kann man dieses Jahr wählen oder wenigstens unterstützen.
    Ich weiss mir echt keinen Rat mehr. Oder gibt es bereits jetzt keine demokratischen Mittel mehr um aus der Demokratur 1984 rauszukommen?

    1. Hallo,

      ja es gibt Mittel um hier wieder ein bisserl Ordnung reinzubringen. Sogar jede Menge. Diese erfordern natürlich Aktivität auf deiner Seite. Da wären bspw. Briefe und Mails an die Abgeordneten schreiben, für seine Rechte demonstrieren usw. usf. Besondere Freude bereitet es den Abgeordneten tagesaktuell auf die Nerven zu gehen. Allein ist es langweilig. Begeistere deine Freunde und Bekannten dafür, es dir gleichzutun. Tauscht euch aus über eure Erfahrungen. Reicht nicht? „Hack“ die Partei deiner Wahl. Geh zum Ortsverein stelle dich der Wahl zum Ortsvereinsvorsitzenden. Zu wenig Stimmen? Nimm deine Freunde und Bekannten mit.
      Nimm nur Themen von denen du wirklich Ahnung hast. Sammle Argumente und teile diese deinem Abgeordneten mit. Deine Freunde und Bekannten haben sicherlich von anderen Themen Ahnung.

      Du kannst viel tun. Du musst es nur machen. Wenn du später in der Zelle sitzt, ist es zu spät! Fange heute noch an und such die Mailadresse von deinem Abgeordneten und suche Mitstreiter unter deinen Freunden und Bekannten.

      Es macht Spass und sorgt auch für Erheiterung.

      Viele Grüße

      Jonas

        1. Das waren die einzigen die mir einfallen, die vom Verfassungsschutz überwacht, nichts nachgewiesen wird/wurde und in der Kommunalpolitik mitmischen.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.