BGH: NSA-Untersuchungsausschuss muss Snowden nicht einladen, weil die Opposition zu klein ist

Der Bundesgerichtshof revidiert den Beschluss, dass der NSA-Untersuchungsausschuss Snowden in Deutschland anhören muss. Die Opposition im Ausschuss habe nicht das Recht, eine Einladung zu erzwingen. Dafür wären 25 Prozent aller Stimmen nötig.

Minderheitenrechte reichen nicht, um sich gegen die Große Koalition zu stemmen – CC BY-NC-ND 2.0 via flickr/ghost_bear

Die Vernehmungen im NSA-Untersuchungsausschuss gingen am 16. Februar mit der Anhörung von Bundeskanzlerin Angela Merkel zu Ende. Der Streit um den Hauptzeugen Edward Snowden nicht. Im Mai 2014, ganz zu Anfang des Untersuchungsausschusses, beschlossen die Ausschussmitglieder einstimmig, Edward Snowden anzuhören. Das ist bis heute nicht passiert.

Vernehmung Snowdens endgültig gescheitert

Und es wird auch nicht mehr passieren, trotz aller Anstrengungen der Oppositionsmitglieder im Ausschuss. Der Bundesgerichtshof (BGH) nahm heute auf Antrag von Mitgliedern der Großen Koalition eine frühere Entscheidung zurück: Der NSA-Untersuchungsausschuss muss Snowden nicht nach Deutschland einladen, weil die Opposition nicht das Recht habe, den Beweisbeschluss gerichtlich durchzusetzen – dafür sei sie zu klein.

Die Opposition wollte Snowden in Deutschland anhören, die Koalition schlug stattdessen eine Videovernehmung vor. Unterdessen verschleppte die Bundesregierung eine Untersuchung, unter welchen Umständen Snowden nach Deutschland kommen könnte und ob er hier vor einer Auslieferung an die USA geschützt werden kann. Snowdens deutscher Anwalt Wolfgang Kaleck riet seinem Mandanten davon ab, eine Einladung zu einer Videovernehmung der Koalition zuzustimmen. Snowden bestätigte, dass er sich von Moskau aus nicht umfassend äußern könne, ohne seinen Aufenthaltsstatus in Russland zu gefährden.

Eine Klage aus dem Jahr 2014 vor dem Bundesverfassungsgericht, um Snowdens Aussage in Deutschland zu erzwingen, scheiterte aus formalen Gründen. Das Verfassungsgericht sah sich nicht zuständig und verwies die Opposition an den Bundesgerichtshof. Dort stellte die Opposition im August 2016 einen Antrag, die Durchsetzung des Beweisbeschlusses anzuordnen. Damit ist auch ein Amtshilfeersuchen an die Bundesregierung verbunden, die Voraussetzungen für eine Reise Snowdens nach Deutschland zu schaffen.

Der Bundesgerichtshof gab der Opposition im November Recht und entschied, dass der NSA-Untersuchungsausschuss Snowden persönlich einladen muss. Die Freude über diesen Beschluss hielt nur kurz. Der Ausschussvorsitzende Patrick Sensburg verkündete, dass die Koalition erwäge, gegen die Entscheidung in Berufung zu gehen. Er fühle sich in seiner Freiheit als Abgeordneter eingeschränkt und wünsche sich ein „rechtlich sauberes Urteil“.

Bundesgerichtshof entscheidet aus formalen Gründen

Heute erschien die Entscheidung des BGH zur tatsächlich erfolgten Beschwerde: Der Beschluss der Ermittlungsrichterin vom November wird aufgehoben, Snowden muss nun doch nicht eingeladen werden. Das ist zum einen ein herber symbolischer Schlag gegen den Zeugen Snowden, dessen Enthüllungen dazu geführt haben, dass überhaupt ein Untersuchungsausschuss eingesetzt wurde. Martina Renner, Obfrau der Linken im Ausschuss, kommentiert dazu:

Das ist politisch ärgerlich, denn weite Teile des internationalen Überwachungsskandals bleiben nun unaufgeklärt: Deutschland hätte die Möglichkeit gehabt, hier eine wegweisende Rolle einzunehmen. Diese Chance ist vertan.

Aber genauso ernüchternd ist der Beschluss für die Minderheitenrechte im Parlament.

Der Beschluss enthält wenige Ausführungen zum Inhalt der ursprünglichen Beschwerde. Es geht also nicht darum, ob eine Vernehmung Snowdens maßgeblich und notwendig ist oder nicht. Der Beschluss bezieht sich vor allem darauf, dass der Opposition nicht das Recht zusteht, die Durchsetzung des Beweisbeschlusses zu erzwingen. Sie erfüllt laut BGH nicht das Minderheitenquorum von 25 Prozent. Im Untersuchungsausschussgesetz ist geregelt, dass die Durchsetzung einer Beweiserhebung durch ein Viertel der Ausschussmitglieder beim BGH beantragt werden kann. Die Verteilung im Ausschuss sieht so aus: Acht Mitglieder der Union, vier Mitglieder der SPD und jeweils zwei von Linken und Grünen – entsprechend den Mehrheitsverhältnissen im Bundestag.

Rein rechnerisch ist das ein Viertel. Dem BGH reicht das nicht. Er gibt bekannt, dass eine gerichtliche Durchsetzung eines Beweisbeschlusses nicht „jeder Minderheit von einem Viertel“ der Ausschussmitglieder zukommt:

Die Regelungen in § 17 Abs. 2 und 4 PUAG sind vielmehr dahin zu verstehen, dass die Ausschussminderheit entsprechend Art. 44 Abs. 1 Satz 1 GG mindestens ein Viertel der Mitglieder des Deutschen Bundestags repräsentieren muss.

Die Opposition im Bundestag stellt aber gerade einmal 20 Prozent. Renner gibt der SPD eine Teilschuld an dem Scheitern von Snowdens Einladung: „Hätte sie sich der Opposition angeschlossen, hätte der wichtigste Zeuge vor dem Ausschuss vernommen werden können. Stattdessen sprang sie der CDU bei und sorgte dafür, dass Snowden nicht vernommen und Trump nicht verärgert wird.“

Konstantin von Notz, Obmann der Grünen im Ausschuss, kritisiert, dass der BGH die „eigentliche Frage, wie Beweisbeschlüsse umgesetzt werden müssen“, umgeht. Und weiter:

Stattdessen beseitigt er die Minderheitenrechte von GRÜNEN und LINKEN – der kompletten Opposition – bei der Beweiserhebung im Untersuchungsausschuss mit einem Federstreich.

Handlungsfähigkeit der Opposition eingeschränkt

Damit wird die Handlungsfähigkeit der Opposition stark beschnitten. Und das, obwohl der Bundestag 2014 Regelungen zur Stärkung der Minderheitenrechte erlassen hatte – jedoch nur in seiner Geschäftsordnung und nicht gesetzlich verankert. Das zeigt, wie schwierig es bei der aktuellen Großen Koalition für die Opposition ist, handlungsfähig zu sein. Und wie wenig sie sich auf die Kulanz der Großen Koalition verlassen kann, wenn diese die Opposition blockieren will.

Von Anfang an war die Farce um die Vernehmung Snowdens ein Spiel auf Zeit. Die Verschleppung durch die Bundesregierung, die Blockadehaltung der Koalition, der letztlich erfolgte Widerspruch. Schon beim ersten BGH-Beschluss zu Gunsten der Opposition wäre es schwierig geworden, Snowden in der noch verbleibenden Zeit des Ausschusses nach Deutschland einzuladen. Doch: Auch wenn die Zeugenvernehmungen nach der Sitzung mit Merkel offiziell beendet sind, eine Wiederaufnahme der Befragungen wäre bis zum Abschlussbericht theoretisch möglich.

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39 Ergänzungen

  1. Wie war das noch mit dem Märchen ‚Des Kaisers neue Kleider’…

    Wir haben eine Bundesregierung, die gehört geschlossen hinter schwedische Gardinen. Aber wir schauen noch dabei zu, wie sie uns…

    Schwamm drüber.

  2. Deutschland, BND & Co, haben bei der Ausspähung von Firmen und Menschen in Deutschland und anderen EU-Staaten aktiv mitgemacht. Und spähen auch Heute weiter aus.
    BND sind als Vasallen der NSA bekannt, ähnlich wie die englische GCHQ.
    Daher verhindern die jetzt das die Wahrheit ermittelt wird, was eine ungesetzliche Rechtsbeugung darstellt.

    1. Die Straftat der nicht ermittelnden Staatsanwaltschaften ist „Strafvereitelung im Amt §§ 258, 258a StGB. Wegen Rechtsbeugung (§ 339 StGB) sind nur Richter strafbar – allerdings auch nur theoretisch. Soweit es nicht DDR-Richter_innen betrifft, wird in Deutschland niemand danach verurteilt – was für sich noch einmal den Tatbestand der Rechtsbeugung darstellt.
      Siehe z.B. http://www.zeitgeschichte-online.de/thema/der-dolch-unter-der-richterrobe-0
      oder in jüngerer Zeit auch https://community.beck.de/2008/10/14/olg-naumburg-rechtsbeugung-zweier-von-drei-richtern-einer-kammer-nicht-beweisbar
      So bleiben wir eine Bananenrepublik in denen Regierungen, Geheimdienste, Staatsanwaltschaften und Richter_innen über dem Gesetz zu stehen scheinen. Selbst Länder wir Italien haben unabhängige Staatsanwaltschaften. In Deutschland wäre gegen Berlusconi vermutlich nie ernsthaft ermittelt worden. Dies zeigt z.B. auch ein Vergleich mit dem ebenso korrupten Franz Josef Strauß.

  3. Was lernen wir daraus?
    1. Egal wie die Mehrheit im Ausschuß ist – wenn wir eine große Koaltion haben, die mehr als 75% der Sitze besetzt, ist die parlamentarische Kontrolle ausgeschaltet.
    2. An einer Aufklärung sind SPD und CDU/CSU nicht interessiert.
    Eigentlich müsste man Snowden gar nicht vernehmen. Es hätte gereicht, wenn die Staatsanwaltschaft auf Grund des Anfangsverdachts eine Hausdurchsuchung beim BND gemacht und die Beweise sicher gestellt hätten.
    Nachdem aber die Staatsanwalten weisungsgebunden nicht ermitteln ist jetzt auch die parlamentarische Aufarbeitung blockiert. Die Ermittlung von Straftaten der Geheimdienste ist damit auf ganzer Linie gestoppt. Eigentlich betreiben hier viele Leute „Strafvereitelung im Amt“. Da aber schon die ursprünglichen Straftaten nicht geahndet werden, wird das wohl auch ungeahndet bleiben. Es ist peinlich wenn gerade ein Herr Altmaier der hier bei der Strafvereitelung eine wichtige Rolle spielt, den Mund gegenüber dem Diktator Erdogan allzu voll nimmt.
    Bleibt zu hoffen, dass die nächste Bundestagswahl die Mehrheitsverhältnisse ändert. Eine grosse Koalition stärkt nicht nur Kräfte wie die AfD sondern führt auch zu klaren rechtstaatlichen Defiziten.

  4. Dann wird es Zeit für eine gesetzliche Regelung, dass die Opposition niemals weniger als 25% im Bundestag stellen darf. Oder verstehe ich das BGH-Urteil da falsch?

    1. Danke schön für diesen Vorschlag.
      Wer wird mit der 25% Regel im Untersuchungsausschuss (!) vor wem geschützt:
      diese Debatte muss „Hannah-Arendt-mäßig“ geführt werden bei uns im Land.
      Für die Aufklärung von Regierungs-Machtmissbrauch muss doch auch der eine Vaclav Havel, der eine Fritz Bauer, der eine Edward Snowden Zeugenschutz bekommen.
      Die Frage ist allerdings: wie startet man diese notwendige Debatte, wenn nicht einmal die Abendnachrichten im Fernsehen überhaupt vom BGH-Urteil berichten ??? …

      1. Sie glauben noch, dass die öffentlich-rechtliche Medien neutral sind?
        Echt interessante Sache, das Fernsehen scheint bis jetzt da gar nicht drüber berichtet zu haben

        1. Wir können hier nicht nur weinen über die Rechtsbeugung, wir müssen ‚was tun. Auch ZDF +ARD bestehen aus Journalisten, sogar solchen, die gerade noch „free Deniz“ gerufen haben, – dann werden wir sie schriftlich hinweisen, auch für „free Edward“ Verantwortung hier in unserem Land zu übernehmen. Ich versuche ‚mal einen Brief an ARD und ZDF mit Bildern oben im Briefkopf von Erdogan, Kascynski, Orban & Co. , und mit Bildern der einschlägigen warnenden SciFi-Literatur ( „schöne neue Welt“ Aldous Huxley, u.a.) und in der Mitte eben mit dem Text über den Rückfall in das Fritz-Bauer-Mobbing-Zeitalter, über das böse-gegen-gut im Fall Zeugenschutz-für-Edward-Snowden, über das ARD + ZDF nicht berichtet haben, => es aber tun müssen.
          Ich bin nicht gut im Schreiben solcher Briefe, aber ich versuche es.

  5. Ärgerlich, frustrierend – aber man muss auch festhalten:

    Wenn die Regierung 77% der Sitze im Bundestag hat, dann hat die Opposition (Und der Wähler *hust*) völlig versagt. Respektive – dann scheinen die Regierungsparteien allgemein dem Volk zu gefallen.

    1. Nein. Dann sind wir auf dem Weg in ein totalitäres System. Denn diejenigen, die an der Macht sind, haben einfach zu viele Vorteile auf ihrer Seite. Sonst könnte man ja auch sagen, Arbeiterkinder sind einfach zu blöd für die höhere Schule und die Universität. Für Chancengleichheit muss gerade auch der Staat sorgen.

  6. Diese „Opposition“ im Bundestag ist nicht nur formal sondern auch inhaltlich leider, leider …nur ein Witz.

  7. Gibts hier etwa jemanden, der daran glaubt, daß die Verräterpartei in der Opposition anders gehandelt hätte?

  8. Ist sie nicht einfach wunderbar, diese (Schein-) Demokratie in Deutschland? Es ist einfach das Beste was es in Europa dazu gibt! Wir sind immer die Guten und auch die Besten. Das muss doch nun wirklich nun auch der aller letzte begreifen müssen. Bei der nächsten Bundestagswahl habt ihr liebes blödes Wahlvieh wieder die Möglichkeit dieses tolle völlig korrumpierte System mit den grün,rot, schwarz, braun etc. Parteiensystem wieder zu wählen das diese Politiganoven in Parteien und Justiz weiter so regieren können oder ihr boykotiert die Wahlen und zeigt dem völlig korrumpierten Parteiensystem die rote Karte. Vielleicht begreift ihr blödes Wahlvieh ja endlich das sich durch Wahlen nichts ändert. Aber es gibt ja auch so ein Sprichwort das Menschen dumm sterben können!!!!

    1. Nichtwählen macht es nur noch schlimmer. Lieber gezielt so wählen, dass die Opposition so stark wie möglich ist. Das funktioniert mit jeder Partei, die keine Direktmandate holt.

      1. Dir ist schon klar, dass Oppositionsparteien einfach lediglich immer den Gegenstandpunkt der aktuell Regierenden einnehmen?
        Auch Links und Grün würden Marionetten der U.S.A. sein, nur halt mir andere Parteifarbe…

        1. Naja. Es soll auch schon rot-grüne Regierungen gegeben haben, die sich U.S. Vorhaben entgegenstellten.

    2. Nichtwähler haben uns ja genau diese Regierung beschert, wer nicht wählt stärkt damit streng genommen die Parteien die sie nicht wählen wollen. Ich bedanke mich hiermit für diese fürchterliche Regierung ohne Opposition bei allen Nichtwähler die dies möglich gemacht haben.

      1. Jup sonst käm’s hart von Links mir grünem Anstrich und alles wäre endlich gut…. am Arsch.

        Es lebe die Anarchie!

  9. Bei der letzten Bundestagswahl habe ich SPD gewählt. Der Fehler passiert mir nicht noch einmal.

  10. Das kann man ja getrost als politisches Urteil bezeichnen, gilt es doch auf biegen und brechen zu verhindern, das Snowdon hier nicht nur aussagen kann, sondern natürlich auch einen Asylantrag stellen könnte.

    1. damit sich nichts ändert? klasse!
      Du willst „Revolution“? dann wähl eine Kleinpartei die nicht in den LT,BT kommt – und wenn es KPD ist.

      1. Nee, STOP der Konstruktivität wie zur Wahl gehen und an das Gute zu glauben.

        Probleme verstärken durch positive Rückkopplung ist jetzt angesagt. Wenn Glyphosat zugelassen werden soll: Gut, macht das. Am besten schüttet noch eine Schüppe drauf.

        Flüchtlinge, noch weitere 3 Millionen. Macht mal. Unterschreibe ich. Her damit.

        Dann gehts schneller mit dem sich Ändern.

        1. Man spricht ja auch von fatalistischen Flügel der Regierungspartei aka schweigende Mehrheit.

          „Grossvater warum habt ihr den nichts unternommen. Wusstet ihr das denn nicht.“
          „Doch, auch wenn dir alle was anderes sagen,
          gewusst haben es alle. Getan hat aber niemand was.“

          1. das nimmt an das jede versammlung größer zwei leute nicht einfach zusammengeschossen wird. es ist erstaunlich was die leute bereit sind zu tun nur damit die schmerzen aufhören.

  11. Jene die uns regieren stecken bis zum Anschlag im Arschloch der U.S. Regierung, da ist keine Zeit für einatmen und frischen Sauerstoff in’s Hirn bekommen!

  12. Diesen Sachverhalt hat Daniel Neun (Radio-Utopie.de) schon vor längerer Zeit geschrieben. Ein Rechtssystem, wo die Opposition aufgrund der Größe praktisch keine Opposition ist und schon rechtlich keinerlei Handhabe haben. Aber als Feigenblatt, damit das System demokratisch erscheint, werden diese zur Schau gestellt.

  13. An der Begründung ´ist auch bemerkenswert: Ein Viertel ist nicht automatisch ein Viertel. So etwas bekommen auch nur topausgebildete, topklardenkende und überhaupt total-toppe Juristen hin. Wir sind schon ein Top-Haufen.

    1. Vor allem, wenn es nur um den Anhörungsort geht:
      Dass Edward Snowden gehört werden soll hatten 100% des Untersuchungsausschusses beschlossen.
      75% davon haben dann einen bösen Trick inszeniert, und diesem bösen Trick hat der BGH nun Beistand geleistet.
      Das ist gruselig.

      1. Zumindest dazu sollte ich den BUNDESTAG mit einer Petition STELLUNG nehmen lassen:
        Das PUAG-Gesetz muss offenbar präziser formuliert werden, wenn der BGH die 25% Klausel missversteht:
        sie gilt für Zeuge:ja/nein,
        aber nicht für wenn-Zeuge-dann-Zeugenschutz !
        Ich setze mich am WoE mal d’ran (Bundestags-Petition).

  14. Selbst wenn der Bundesgerichtshof (BGH) anders entschieden hätte, würdet ihr der Bundesregierung die körperliche und juristische Unversehrtheit von Edward Snowden anvertrauen? Ich nicht.

    Aus Sicht von Edward Snowden wäre eine Reise nach Deutschland denkbar mutig und völlig unkalkulierbar. Aber auch ein sehr deutliches Zeichen.

  15. 2014, ganz zu Anfang des Untersuchungsausschusses, beschlossen die Ausschussmitglieder einstimmig, Edward Snowden anzuhören.

    Was ist eigentlich zwischen diesem Entschluss und der totalverweigerung passiert, deretwegen die Opposition überhaupt vor Gericht ziehen musste? Wann hat die Mehrheit aus CDU und SPD ihr Fähnchen gedreht?

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.