62. Netzpolitischer Abend am 4. Juli in Berlin

Ankündigungsbanner für den netzpolitischen Abend
Jeden ersten Dienstag im Monat: Der Netzpolitische Abend der DigiGes in Berlin CC-BY-SA 3.0 Digitale Gesellschaft e. V.

Wie an jedem ersten Dienstag im Monat findet morgen der Netzpolitische Abend des Vereins Digitale Gesellschaft in der c-base Berlin statt.

Auf dem Programm stehen diesmal:

  • Anna Biselli – Vier Jahre GroKo: Ein netzpolitischer Rückblick
  • Arne Semsrott – Bärtig: das Berliner Transparenzgesetz
  • Volker Tripp – NetzDG und WLAN-Störerhaftung: Fazit zwei sehr unterschiedlicher Gesetzgebungsverfahren
  • Viktor Schlueter – Mit Partys statt Linux für digitale Freiheit
  • Die c-base befindet sich an der Rungestraße 20, 10179 Berlin. Einlass ist ab 19:15 Uhr, los geht’s gegen 20:00 Uhr. Für alle, die nicht vor Ort dabei sein können, gibt es einen Live-Stream auf c-base.org. Der Eintritt ist frei.

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    2 Ergänzungen

    1. Anna Bisellis Beitrag wurde vermutlich von WDR-Kommentator Georg Restle gehört,
      denn in den Tagesthemen gestern Abend war der Kommentar zum Verfassungsschutz-Bericht ein HOFFNUNGSZEICHEN für alle, die so wie ich darauf warten, dass ARD und ZDF in den Nachrichten die Privatsphären-Freiheit und die parlamentarische Kontrolle aus Artikel 10 des Grundgesetzes beginnen mit zu verteidigen !
      Ich versuche mal den Link dazu hier zu posten, weiß aber nicht, ob das so funktioniert:
      http://programm.ard.de/TV/Programm/Alle-Sender/?sendung=28106156173282

    2. Wer weiß, ob ich in ARD/ZDF Nachrichten noch einmal so einen wohltuenden Kommentar bekomme,
      also hier mitgeschrieben der Schluss des gestrigen Tagesthemen-Kommentars von Georg Restle zum Bericht über den Verfassungsschutz-Report:

      „….. Augenmaß! Und genau daran fehlte es. Wie selten zuvor hat diese Bundesregierung die gleiche Verfassung, die sie zu schützen vorgibt, ramponiert und ausgehöhlt. Indem sie Grundrechte eingeschränkt und die staatliche Überwachung massiv ausgebaut hat. Ob Vorratsdatenspeicherung, Staatstrojaner oder Internetüberwachung: nie zuvor war die Gefahr so groß, als völlig unbescholtener Bürger in’s Visier der Staatsschützer zu geraten. Aus dem Grundsatz „im Zweifel für die Freiheit“ wurde „im Zweifel für die Sicherheit“. Wer aber zu viel Sicherheit will, opfert damit die Freiheit; er schützt damit nicht die Verfassung – im Gegenteil: er beschädigt sie im Kern. Ja, die Grundfreiheiten unserer Verfassung sind bedroht, mehr denn je. Aber nicht nur von Extremisten und Terroristen, sondern auch und ganz besonders von denen, die sich da heute als oberste Schützer unserer Verfassung präsentierten.“

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