Möchten Personen Informationen von öffentlichen Behörden erlangen, können sie sich mittlerweile in vielen Bundesländern auf eine gesetzliche Grundlage berufen, sogenannte Informationsfreiheits- und Transparenzgesetze. Die Initiativen „Mehr Demokratie“ und „Open Knowledge Foundation“ haben nun erstmals die Informationsfreiheit der Bundesländer miteinander verglichen. Das Ergebnis ist auf transparenzranking.de einsehbar: Noch immer wird Bürgern in vielen Bundesländern der Zugang zu Behördeninformationen schwer oder sogar unmöglich gemacht. Positiver fällt hingegen der Blick in den Norden aus.
Spitzenreiter Hamburg
Den ersten Platz im Ranking belegt Hamburg, dessen 2012 erlassenes Transparenzgesetz die Initiatoren als „Musterbeispiel“ für Transparenzgesetze in Deutschland beschreiben. Amtliche Informationen, wie etwa Gutachten und Verträge ab 100.000 Euro, stellen die Behörden in der Hansestadt von sich aus auf ein Online-Portal. Trotzdem bleibt mit 69 von 100 möglichen Punkten auch hier noch Verbesserungsbedarf.
Auf Platz zwei folgt Schleswig-Holstein, wo es ebenfalls seit 2012 das „Informationszugangsgesetz“ mit vielen guten Regelungen gibt. Der Stadtstaat Bremen liegt auf Platz drei, gefolgt von Berlin. Dort hat der neue rot-rot-grüne Senat in seinem Koalitionsvertrag vereinbart, das Informationsfreiheitsgesetz zu einem Transparenzgesetz weiterzuentwickeln.
Im Mittelfeld finden sich Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. In diesen Bundesländern besteht noch deutlicher Reformbedarf. In NRW hatte die rot-grüne Landesregierung schon 2012 vereinbart, ein Transparenzgesetz zu beschließen. Dazu ist es bislang jedoch nicht gekommen. (Update: Die SPD hat ihre Unterstützung überraschend zurückgezogen.)
Reformen in Sicht
Als unzureichend beschreiben die Initiatoren die Informationsfreiheit in Sachsen-Anhalt, das auf Platz neun des Rankings landet. Den vorletzten Platz belegen Baden-Württemberg, das Saarland und Thüringen gemeinsam. In diesen Bundesländern ist die Informationsfreiheit zwar gesetzlich geregelt, weist aber deutliche Mängel auf. Außerdem müssen die Behörden in Baden-Württemberg nur bestimmte Informationen von sich aus veröffentlichen. In Thüringen ist Besserung in Sicht: Ende des Jahres möchte die Landesregierung einen Entwurf für ein Transparenzgesetz vorstellen.
Den letzten Platz teilen sich Bayern, Hessen, Niedersachsen und Sachsen. Keines dieser Länder hat ein Informationsfreiheits- oder Transparenzgesetz. Das wird sich auch nur in Niedersachsen ändern, wo die Landesregierung Anfang des Jahres den Entwurf eines Informationsfreiheitsgesetzes beschlossen hat. Es sieht jedoch viele Ausnahmeregelungen vor.
So wurde gemessen
Für das Ranking haben die „Open Knowledge Foundation“ und „Mehr Demokratie“ zuerst ein optimales Design entworfen, das zu 100 Punkten führen würde. Daran wurden die regionalen Gesetze für Informationsfreiheit und Transparenz gemessen. Bewertet wurde, ob Behörden wie in Hamburg eigenständig Informationen veröffentlichen müssen und wie umfassend die Auskunftspflichten sind. Wichtig war zudem, welche Ausnahmen gelten und ob Gebühren anfallen.
Das Ranking ist auf einer eigens erstellten interaktiven Webseite einsehbar und als Bericht (pdf) erschienen.
Ein Ranking, dass offensichtlich nur darauf basiert, ob ein Informationsfreiheitsgesetz auch genau so heißt, ist irgendwie sinnlos. Zu Bayern, 0% nur mal dieser Link: http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayDSG/true siehe Artikel 36 „Jeder hat das Recht auf Auskunft über den Inhalt von Dateien und Akten öffentlicher Stellen …“
Keine Sorge, die Autoren der Studie haben sich auch jene Gesetze angeschaut, die die Informationsfreiheit nicht direkt im Namen tragen. Zu Bayern: