Bundestag entscheidet diese Woche über WLAN-Störerhaftung – was lange währt, wird endlich …?

Kommt die Rechtssicherheit für offene Netze oder nicht? Am Donnerstag sollen Änderungen am Telemediengesetzes beschlossen werden. Ob Betreiber freier Zugänge wirksam vor Abmahnungen geschützt werden sollen, bleibt weiter strittig. NGOs rufen zur Unterzeichnung einer Petition auf.

Drei Wochen, nachdem die Netzpolitiker der Großen Koalition das Ende der WLAN-Störerhaftung angekündigt beziehungsweise bereits zelebriert haben, herrscht weiterhin Unklarheit, ob Anbieter offener WLAN-Zugänge mit der anstehenden Gesetzesänderung wirklich vor der Abmahnindustrie geschützt werden. Wir hatten bereits direkt nach Bekanntwerden des „Durchbruchs“ gewarnt, dass es für Jubel möglicherweise zu früh ist.

Am Mittwoch wird der „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes“, wie das Gesetz zur Reform der WLAN-Störerhaftung offiziell heißt, in den Ausschüssen des Bundestages final beraten. Am Donnerstag erfolgt dann die Abstimmung im Plenum. Die Änderungsanträge zum ursprünglichen Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums, der im Dezember von Gutachtern zerrissen worden war, liegen zwei Tage vorher jedoch immer noch nicht vor. Das Büro des netzpolitischen Sprechers der SPD-Fraktion, Lars Klingbeil, verweist darauf, dass der Text sich in der „Schlussabstimmung“ befinde – mehr könne man nicht sagen.

Verschlimmbesserungen vom Tisch, aber keine Rechtssicherheit für WLAN-Anbieter

Unstrittig ist inzwischen, dass die „zumutbaren Maßnahmen“ (Vorschaltseite und Passwort) vom Tisch sind, mit denen WLAN-Betreiber nach dem ursprünglichen Gesetzentwurf ihre Netze gegen Rechtsverstöße Dritter schützen sollten. Auch die geplante Ausweitung des sogenannten „Providerprivilegs“ auf Anbieter freier Hotspots, nach dem diese ebenso wie klassische Internetprovider von der Haftung für Rechtsverstöße Dritter befreit wären, scheint sowohl von Seiten der SPD als auch der Union gewollt. Experten und Zivilgesellschaft warnen jedoch davor, dass dies für eine Abschaffung der WLAN-Störerhaftung nicht ausreicht. Grund hierfür ist, dass Anbieter offener Netze dank Providerprivileg zwar von Schadenersatzzahlungen, nicht aber automatisch auch von Unterlassungsansprüchen befreit wären. Letztere bilden jedoch die rechtliche Grundlage für das Geschäftsmodell der Abmahnindustrie: Zahlt der Abgemahnte widerspruchslos oder unterliegt vor Gericht, wird es für ihn teuer. In letzterem Fall muss er sowohl die gerichtlichen als auch die außergerichtlichen Kosten tragen.

Eine Ausweitung der Haftungsfreistellung für WLAN-Zugangsanbieter auf Unterlassungsansprüche will die Unions-Fraktion jedoch explizit nicht mit diesem Gesetz regeln. Ihr netzpolitischer Sprecher Thomas Jarzombek verkündete am Wochenende via Twitter, dass dieses Thema im Bereich Urheberrecht zu verorten sei und nicht mit dem Telemediengesetz geregelt werden solle. In der Anhörung im Dezember 2015, auf die sich Jarzombek in seinem Tweet bezieht, vertrat jedoch niemand die These, dass die Frage der Unterlassungsansprüche besser im Urheberrecht geregelt werden solle – im Gegenteil: Es herrschte Einigkeit, dass eine Abschaffung auch der Unterlassungsansprüche (und damit der Abmahnungen) europarechtlich geboten ist. Bis Redaktionsschluss war vom Büro des CDU-Politikers keine Stellungnahme zu erhalten.

Käme es so, wie Jarzombek andeutet, so bliebe die Rechtsunsicherheit für Betreiber offener Netze durch Abmahnungen also bestehen – die Koalition würde das zentrale rechtliche Problem nämlich gerade nicht angehen, die vollmundig angekündigte „Abschaffung“ der Störerhaftung fiele aus. Volker Tripp vom Verein Digitale Gesellschaft kommentiert:

Von einer Abschaffung der Störerhaftung kann nur dann die Rede sein, wenn WLAN-Betreiber nicht mehr damit rechnen müssen, für Rechtsverstöße Dritter kostenpflichtig abgemahnt zu werden. Um diese dringend nötige Rechtssicherheit zu erreichen, müssen die Betreiber ausdrücklich auch von der Haftung auf Unterlassung befreit werden. Nur unter dieser Voraussetzung entfällt das Abmahnrisiko, welches bis heute das größte Hemmnis für offene Hotspots in Deutschland darstellt.

Petition von NGOs bislang mit knapp 85.000 Unterstützern

Der Digitale Gesellschaft e. V. und der Förderverein Freie Netze e. V. werben deshalb für eine Petition, mit der bereits etwa 85.000 Menschen die bedingungslose Abschaffung der WLAN-Störerhaftung inklusive Haftungsfreistellung von Unterlassungsansprüchen fordern. Monic Meisel vom Förderverein Freie Netzwerke e.V.:

Es bleibt nur noch wenig Zeit bis zur Entscheidung des Bundestages. Wer sich wünscht, dass offene Netze auch hierzulande endlich zur Normalität werden, sollte die Petition deshalb unbedingt mitzeichnen. Die Abgeordneten der Großen Koalition dürfen jetzt keine halben Sachen machen, sondern müssen die WLAN-Störerhaftung ein für allemal vollständig und vollumfänglich beseitigen – ohne Hintertüren für die Abmahnindustrie.

Am Donnerstag wird übrigens nicht nur über den Gesetzentwurf der Bundesregierung, sondern auch über einen alternativen Entwurf der Oppositionsparteien abgestimmt. Er beruht auf einem Formulierungsvorschlag des Digitale Gesellschaft e.V., den der Verein bereits 2012 gemacht hatte. Im dortigen Formulierungsvorschlag für § 8 Abs. 4 des Telemediengesetzes heißt es klipp und klar:

„Der Ausschluss der Verantwortlichkeit (Absatz 1) umfasst auch Ansprüche auf Unterlassung.“

Die wirkliche Abschaffung der Störerhaftung ist also alles andere als kompliziert. Die Frage ist nur, ob die Große Koalition dies auch will.

21 Ergänzungen

  1. ohne haftung muss der abmahner doch klar dem beschuldigten sein tu zuordnen können. die beweisführung kann beim offenen wlan doch gar nicht erbracht werden, somit entfällt das geschäftsmodell.

    1. Allerdings wurde in der Vergangenheit der Betreiber nach solchen Vorfällen dazu verdonnert sein Netz zu schließen.

    2. Bei mir gab es kein offenes WLan, sondern mit 24 Zeichen gesichert. Trotzdem bekam ich eine Abmahnung und Zahlungsaufforderung von der Kanzlei Baumgärtner/Brandt, Berlin für einen angeblich herunter geladenen Film bzw. Teile, die ich weiter veräußert haben soll. Zudem bin ich fachlich vermutlich dazu nicht in der Lage. Titel „Flash Cut“. Da trennen sie Körperteile ab usw. Tatzeit 10.10. Abmahnung Mitte März. Anfrage bei der Telekom ob ev. ein Zahlendreher oder sonst was vorliegt konnte nicht mehr nachvollzogen werden, da die Daten nicht so lange gespeichert werden dürfen.
      Die Sache ging vor Gericht. Mein Einwand, dass wenn online was gekauft wird erst zu bezahlen ist, wurde in dem Fall nicht berücksichtigt. Die Richterin glaubte mir, dass ich mit meinen 72 Jahren den Film nicht runter geladen habe. Aber meine IP-Nummer ist halt genannt. So setzte sie den Streitwert runter und schlug einen Vergleich vor von € 402,00 dem ich gezwungener Maßen zustimmen musste, da sonst ein Gutachter (ca. € 2400,00) bestellt werden muss, den ich dann auch noch u.U. zu zahlen hätte.

    3. Machen wir es doch so: ALLE, die eine Abmahnung erhalten, bezahlen diese einfach nicht und lassen die abmahnenden Anwälte vor Gericht ziehen. Wenn wirklich alle mitmachen, hört die Abmahnerei bald von alleine auf, weil dann die Gerichte hoffnungslos überlastet sind und die Verfahren einstellen werden MÜSSEN.

    1. Können sie nicht, da ja eben für ISPs andere Spielregeln gelten. Das ist ja genau einer der Knackpunkte.

  2. Fachlich kann ich nicht mithalten hier. Aber es erinnert mich daran, wie lange es damals gedauert hat,
    bis die oft kriminellen Umtriebe bei 190er Nummern eingegrenzt werden konnten. Damals gab es
    übrigens eine unter „Grün“ firmierende Verbraucherministerin. Es drängt sich allgemein die Assoziation auf,
    daß Spielwiesen solcher Kreise parteiübergreifend von Politentscheidern als sakrosankt betrachtet werden.

    1. Da ein Großteil der Mandatsträger selbst Juristen sind gilt der alte Satz: „Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.“

  3. „Die wirkliche Abschaffung der Störerhaftung ist also alles andere als kompliziert. Die Frage ist nur, ob die Große Koalition dies auch will.“

    Ja: nein. Das war leider einfach.

  4. Na ihr glaubt doch wohl nicht im Ernst das der Bundestag eine wirkliche Haftungsfreiheit im eigentlichen Sinn ohne juristische Hintertüren für den Privatbürger beschließt! Bevor das in Deutschland passiert, steigt Jesus vom Kruzifix.

    1. Genau so ist es. Politik wird nur für Konzerne und Industrien gemacht und nicht für das Volk. Abwählen ist angesagt.

    2. Machen wir es doch so: ALLE, die eine Abmahnung erhalten, bezahlen diese einfach nicht und lassen die abmahnenden Anwälte vor Gericht ziehen. Wenn wirklich alle mitmachen, hört die Abmahnerei bald von alleine auf, weil dann die Gerichte hoffnungslos überlastet sind und die Verfahren einstellen werden MÜSSEN.

      1. Es wird noch krasser. Hatte schon drei oder vier Petitionen dort gezeichnet als ich davon hörte. Wollte mich nun dort abmelden über einen dafür vorgesehenen Link in einer der E-Mails von change.org. Und weisst Du was die alles wissen wollen? Name, Adresse, Wohnort etc. Wenn du das nicht angibst kannst du dich nicht abmelden. Das ist schon krass und unterstreicht ja genau die Gründe des BB Awards.

    1. Na und? Dann verwendet chance.org meine Daten eben um Geld zu verdienen, wenn dabei nebenbei etwas gutes bei raus kommt soll es mir egal sein.
      Ich steh sogar mit meinem Real Namen und meinem Gesicht hinter den Petitionen die ich da unterschreibe.
      Wer sich nur ängstlich in der Ecke verkriecht wird nie etwas erreichen.
      Ich geb meine Daten andauernd im Netz bekannt (jetzt wieder bei der Bürgerklage gegen CETA), weil es ohne Personalisierung eben schwierig ist zu einem Thema Stellung zu beziehen.
      Das muss man in Kauf nehmen wenn man etwas bewegen will.

    2. Also ich habe schon viele Petitionen bei Change.org unterschrieben und mit denen noch keine Probleme gehabt.

  5. „Die wirkliche Abschaffung der Störerhaftung ist also alles andere als kompliziert. Die Frage ist nur, ob die Große Koalition dies auch will.“

    Die sind doch gerade dabei, Prepaid-Handy nur noch gegen Personalausweis zuzulassen.
    WLAN-Störerhaftung sinnvollerweise abzuschaffen würde damit deren abartigen Kontrolltwängen zuwiderlaufen?

  6. „Die wirkliche Abschaffung der Störerhaftung ist also alles andere als kompliziert. Die Frage ist nur, ob die Große Koalition dies auch will.“

    Die sind doch gerade dabei, Prepaid-Handy nur noch gegen Personalausweis zuzulassen.
    WLAN-Störerhaftung sinnvollerweise abzuschaffen würde damit deren abartigen Kontrolltzwängen zuwiderlaufen?

  7. Die Abschaffung, und damit die Erlaubnis für jeden, könnte auch noch anderen Mitbewerbern ein Dorn im Auge sein: Gehört nicht immer noch ein großer Anteil der Telekom dem Finanzminister?
    Wenn jetzt überall freie Hotspots (Private-offene-Internetzugänge) aus dem Boden sprießen, braucht nicht mehr jeder eine teure All-in-One Flatrate per LTE (oder ähnlich schnelles). Mir wäre es als Verbraucher natürlich recht, sind derartige Tarife in Deutschland zur Zeit noch deutlich teurer als im europäischen Ausland um uns herum! Damit bekämen die 3 großen Netzbetreiber (Telekom, Vodafone, Telefonika-O2) neue Konkurrenz für schnelles mobiles Internet…

  8. Das machen die extra, damit es möglichst wenig WLAN gibt, damit man möglichst viel mobiles Datenvolumen braucht und die drei Konzerne (Telekom, Vodafone, O2) einen abzocken können.

    Aus genau diesem Grund macht die Bundesnetzagentur / Telekommunikationsbehörde / Verbraucherzentrale auch nichts gegen die absolut steinzeitliche Drosselung des mobilen Internets nach Verbrauch des Datenvolumens auf unbrauchbar langsame 64 / 56 / 32 / 16 kBit/s.

    Wenn schon gedrosselt werden muss, dann z. B. auf 1 MBit/s und in Abhängigkeit von der Tageszeit (wenn nachts kaum jemand das mobile Internet nutzt, muss niemand gedrosselt werden, egal wieviel Daten er im Laufe des Monats schon verbraucht hat).

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.