Klage der G-10-Kommission auf Einsicht in Selektorenliste von Verfassungsgericht abgewiesen: nicht klageberechtigt

Die G-10-Kommission ist mit ihrer Klage auf Herausgabe der NSA-Selektorenlisten vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Das liegt aber nicht am Gegenstand der Klage, sondern an einer Formalie: Das Bundesverfassungsgericht kommt zu dem Ergebnis, dass die G-10-Kommission in diesem Fall nicht klageberechtigt ist.

Bundesverfassungsgericht wird nicht über Selektorenherausgabe an G-10-Kommission entscheiden – CC BY-SA 2.0 via flickr/Mehr Demokratie

Mitte 2015 entschied die G-10-Kommission des Bundestages, vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) klagen zu wollen, um Einblick in die Selektorenlisten der NSA nehmen zu können. Mit Hilfe dieser Listen hat der BND für den US-Geheimdienst auch unzulässige Ziele wie die französische Regierung und andere EU- und NATO-Staaten ausspioniert.

Die Bundesregierung enthält diese Liste weiterhin der G-10-Kommission wie auch den Ausschussmitgliedern vor. Nur der – von der Regierung beauftragte – Sondergutachter Kurt Graulich durfte die Selektoren auswerten. Zumindest diejenigen, die abgelehnt oder später deaktiviert wurden.

Das BVerfG gab heute bekannt, dass es die Klage ablehnt. Es tut dies jedoch nicht in der Sache an sich, sondern aus formellen Gründen: Das BVerfG ist der Meinung, dass die G-10-Kommission nicht klageberechtigt ist.

Gang vor das Verfassungsgericht war ein ungewöhnlicher Schritt

Von Anfang an war klar, dass ein Gang der G-10-Kommission vor das BVerfG ungewöhnlich ist. Schon ab Juli 2015 ließ die Kommission Juristen prüfen, ob der Gang vor das Verfassungsgericht überhaupt möglich ist. Hans Leyendecker und Georg Mascolo schrieben im letzten Dezember:

Der Weg nach Karlsruhe ist ungewöhnlich. Die G-10-Kommission, die als eigenständiges Organ des Bundestages über die Zulässigkeit von Abhöraktionen deutscher Geheimdienste wacht, hatte zunächst klären lassen, ob sie überhaupt klageberechtigt sei.

Doch warum ist die G-10-Kommission entgegen der eigenen Annahme nicht klageberechtigt? Das BVerfG formuliert das so:

Die G-10-Kommission ist im Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht nicht parteifähig. Sie ist weder oberstes Bundesorgan, noch ein durch das Grundgesetz oder durch die Geschäftsordnung mit eigenen Rechten ausgestatteter Teil des Bundestages.

Mehrere Möglichkeiten, vor dem Verfassungsgericht zu klagen

Oder einfacher erklärt: Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie und wann man vor dem BVerfG klagen kann. Dazu gehören beispielsweise Verfassungsbeschwerden von Bürgern, wenn diese selbst in ihren Grundrechten betroffen sind. Aber auch andere Gerichte können sich an das BVerfG wenden, wenn sie ein Gesetz für verfassungswidrig halten und dieses im Rahmen der Normenkontrolle überprüfen lassen wollen.

Im Fall der Selektorenklage ging es um ein sogenanntes Organstreitverfahren. Dabei kann das BVerfG gefragt werden, wenn sich oberste Bundesorgane streiten, also zum Beispiel der Bundestag und die Bundesregierung. Oder „mit eigenen Rechten ausgestattete Teile dieser Organe“.

Laut BVerfG gehört die G-10-Kommission nicht zu diesen obersten Bundesorganen oder ihren mit eigenen Rechten ausgestatteten Teilen – und kann daher mit ihrem Problem nicht gegen die Bundesregierung vor das Verfassungsgericht ziehen. Das Gericht begründet das unter anderem damit, dass die G-10-Kommission kein „Pflichtgremium“ des Bundestages sei und auch nicht explizit im Grundgesetz erwähnt wird.

Die Kläger haben angenommen, dass das BVerfG sie mit in die Definition der obersten Bundesorgane aufnimmt. Aber das lehnt es ab:

Einer Ausweitung des verfahrensrechtlichen Parteibegriffs steht entgegen, dass die G-10-Kommission keine verfassungsrechtlich notwendige Institution ist. Sie dient dem Grundrechtsschutz. Die Schutzdimension der Grundrechte kann aber nicht durch die G-10-Kommission im Organstreitverfahren geltend gemacht werden, sondern ist dem Verfassungsbeschwerdeverfahren vorbehalten.

Noch ist nicht geklärt, wie es weitergeht. Neben der Klage der G-10-Kommission gibt es noch andere Klagen zu den Selektorenlisten. Auch die Opposition im Bundestag hat auf Herausgabe geklagt. Das BVerfG hatte angekündigt, bei beiden Klagen noch in diesem Jahr zu einer Entscheidung kommen zu wollen. Und zumindest im Fall der Opposition ist unstrittig, dass sie ein oberstes Bundesorgan ist – es bleibt also spannend.

Halina Wawzyniak von den Linken im Bundestag und Mitglied der G-10-Kommission gibt eine erste Einschätzung:

Das Urteil bedarf noch einer genaueren Analyse. Das Bundesverfassungsgericht hat sich offensichtlich der Position angeschlossen, nach der die G-10-Kommission nicht mit eigenen Rechten nach dem Grundgesetz ausgestattet ist und damit nicht klagefähig vor dem Bundesverfassungsgericht ist. Meine Einschätzung ist eine andere. Wenn auch nicht namentlich erwähnt, ist doch die G-10-Kommission im Grundsatz in Artikel 10 Abs. 2 S. 2 GG erwähnt. Die konkrete Ausgestaltung ihrer Rechte findet sich in § 15 G-10-Gesetz, das begründet aber aus meiner Sicht gerade nicht einen Ausschluss aus einem Verfassungsrechtsstreit.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird dieses nicht entscheiden, ob der G-10-Kommission Einsicht in die NSA-Selektorenliste gewährt werden muss. Aus meiner Sicht wäre eine solche Einsicht aber erforderlich, um zu prüfen, inwiefern Betroffenen von Beschränkungsmaßnahmen darüber informiert werden müssen. Darauf haben sie im Grundsatz einen Anspruch, der nur unter bestimmten Bedingungen nicht umgesetzt werden muss.

Die Entscheidung des BVerfG bestärkt mich in der Ansicht, dass es am besten wäre, den Nachrichtendiensten des Bundes die Befugnis für Einschränkungen in das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis zu entziehen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat DIE LINKE schon länger vorgelegt.

23 Ergänzungen

    1. Der Daoismus sagt und die Realität beweißt es siehe alle Diktaturen oder Kriege. Wenn das Recht stirbt ist das die letzte Position bevor jegliche Ethik und Moral beendet wird also ein totalitäres Gewaltsystem entsteht wie Verfolgungsbehörden gegen Kritiker die zuvor entmenschlicht werden, siehe Hassprediger, Terrorist.

      „In den Mitläufermedien wird dann in einer solchen Diktatur geschrieben: „Terrorist und oder Hassprediger der nebenbei noch ein Sozialschmarotzer und Verschwörungstheorethiker war und mit Sicherheit aber unbewiesen, trotzdem ist davon auszugehen, das er mindestens ein Putintroll war und wurde daher von den Sicherheitsbehörden gestellt und erschossen als er diese angreifen oder ein Terroranschlag mit Hasspredigt begehen wollte. Achso er hatte keine Waffe aber er nestelte nervös als eine Hundertschaft von Systemdrohnen erschien an seiner Kleidung herum so das die Roboter annahmen das er eine Waffe ziehen wollte und er war auch nicht gewaschen und gekämmt.“

        1. Na klar … nimm mal dein Sweatshirt reiße es mal so auseinander, das du quasi ein Seil daraus machen kannst, dann knüpfe es um deinen Hals und das was übrig ist, knotest du noch an das Gitter … dann springst du in den Raum … und zack, hast du dich mit deinem 3€ Sweatshirt aufgebammelt!

          … janz easy, wa ey?
          … einfach mal einen Arzt fragen, ob das so geht, dann nimmste ein solches Sweatshirt, zerreißt es … knipperst einen 40 Kilo Sack dran … schmeißt es runter und beobachtest das Sweatshirt … dann stellst du dir vor, das der Typ keine 40 Kilo sonder sportliche 70 Kilo auf den Rippen hatte!

          Spätestens jetzt … stellst du dir nicht mehr die Frage … jetzt kennst du die Antwort und … noaja … es ist besser, wenn du hier keinen Beschuldigst … die Unwahrheit zu sagen!

          1. Für den Psychologen Ahmad Mansour ist der Suizid von Dschaber al-Bakr ein Rätsel. Es sei im Islam verboten – eine Sünde.

            https://www.welt.de/politik/deutschland/article158746559/Wer-ein-Selbstmordattentat-begehen-will-bringt-sich-nicht-um.html

            Der Bruder des mutmaßlichen Terroristen al-Bakr erhebt schwere Vorwürfe gegen die Polizei: Diese habe ihn getötet.

            Er glaube die Darstellung vom Tod seines Bruders nicht: Selbstmord sei im Islam verboten.

            https://www.welt.de/politik/deutschland/article158767895/Die-Polizei-hat-meinen-Bruder-umgebracht.html

          2. @Saddam Al-Akbar … naja, deine ist Glaubensvariation … kurz für alle Ungläubigen, wenn ein Selbstmordattentäter im Heiligen Krieg sich opfert und Ungläubige „Mit nimmt“, dann bekommt er 72 Jungfrauen im Jenseits (ich zweifle hier auch an, das die Variation des Korans für die aktuellen Selbstmordattentate zutrifft) … begeht er echten Selbstmord, so ist das Jenseits als „unerträglich“ zu bezeichnen … die Analogie dazu wäre die christliche Hölle … also ein Hort des Leidens und der schmerzlichen Buße für seinen begangenen Fehler (Suizid) …

            Wir Ungläubigen fassen lieber die Dinge an und prüfen empirisch … jeder kann sich ein Sweatshirt holen, es passend reißen und ein 40 Kilo Gewicht auftreiben … und mit Sicherheit feststellen, das er
            1. länger als 15 min gebraucht hätte
            2. das Sweatshirt versagt hätte
            3. … naja … wir von Vorne bis Hinten mit Unwahrheit berieselt werden …

            Jetzt wollen sie noch von Dschabber mit dem NSU ablenken, damit der Zorn sich auf diese Zschäpe entladen soll -> http://mobil.n-tv.de/politik/DNA-war-wohl-nicht-verunreinigt-article18859996.html
            … ein typisches taktisches Ablenkungsmanöver unserer Dienste!
            Klar hat man seine DNA dort gefunden … passt doch jetzt so schön … lenkt doch schön ab …

    2. Welche Verfassung? Momentan hat die BRD nur ein Grundgesetz welches die Nachkriegsordnung in den ehemaligen Westzonen der Amerikaner, Franzosen und der englichen Besatzungsmacht bis zum heutigen Tage regelt. Zum Thema der kommenden (!) Verfassung steht etwas im Artikel 146 (Geltungsdauer des GG) des Grundgesetzes. Wer es nicht glaubt der kann ja da nachlesen! Das aktuelle Grundgesetz gibt es als pdf-Datei auf der Seite des Bundestages via der Suchfunktion zu finden.

      1. Warum schreibst du es nicht hin?
        Zitat:“Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“
        Quelle: https://dejure.org/gesetze/GG/146.html

        Also ich bin kein Reichsbürger oder AFD’ler … und da 1990 schon sooo lange her ist, denke ich mal janz profan, wa ey?
        Das
        1. die deutsche Einheit nicht vollendet sein kann
        2. Deutschland noch nicht Frei ist
        3. unsere Politiker möchten nicht jedes mal den Bürger fragen müssen, wenn sie ihre Befugnisse erweitern möchten (zwei drittel Mehrheit genügt heute)
        4. unsere etablierten Politiker ihre Pfründe sichern wollen

        Hmmm … war es das? Noaja … da gibbet bestimmt noch einige Begründungen!
        … man müsste mal einen unserer etablierten Volksvertreter diese Frage stellen …
        Die Antwort wird sicher eine Gegenfrage sein „Watt is’n ’n Paragraph 146?“

          1. Mein Kollege brüllt gerade vor lachen und wischt sich die Tränen weg, weil er gesagt hat „Ich habs, ich habs! Eine/n von den Politikern werden sicher behaupten, das dieser Paragraph erst zum Tragen kommt, wenn die Grenzen von 1933 wieder gelten! Wir sollten schon mal eine Volksbefragung bei den Polen anleiern, ob diese Gebiete nicht wieder „beitreten“ wollen!“ …

      2. Die Grenzen Deutschlands wurden in der jetzigen Form im 2 plus 4 Vertrag endgültig festgelegt sowie die Souveränität Deutschlands mit der im Grunde Einschränkung Artikel 23 und Präambel und im Einigungsvertrag nicht verwechseln mit 2 plus 4 Vertrag wurde so getan als ob mit der Wiedervereinigung das Grundgesetz von allen Deutschen zur Verfassung gemacht wurde. Interessant finde ich das der Artikel 23a gestrichen wurde indem der Gültigkeitsbereich des Grundgesetzes also die Bundesländer standen und jetzt steht dort nur noch Europa und die Gültigkeit nur noch in der Präambel(Einleitung) des Grundgesetzes. Die ich eh Interessant finde vorallem aktuell da die Engländer Europa verlassen wollen und was hat Gott im Grundgesetz zu suchen in einem Staat der angeblich eine Trennung zwischen Staat und Kirche hat?

        „Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
        von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.“ Die Bundesländer habe ich weg gelassen.

        1. Der Bürger darf sich hier -> http://www.verfassungen.de/de/gg.htm einen Überblick verschaffen, was alles wie geändert wurde … und sich die Frage stellen, wen unsere Vertreter hätten Fragen müssen, so wir eine gesamtdeutsche Verfassung, statt der verlängerten Übergangslösung gehabt hätten!
          Nicht Falsch verstehen, unsere Vertreter würden uns jetzt ihre sicherheitspolitisch überarbeitete Version (also mehr oder minder die Verfassung der DDR) präsentieren … die wir deutschen dann annehmen oder nicht annehmen dürfen … in letzterem Falle, ließen sie uns dan solange abstimmen, bis wir resignierend, nach der 10.-20. Volksabstimmung der Verfassung der DDR zustimmen würden, nur damit es aufhört …

  1. Der Wesensgehalt des Artikels 10 des Grundgesetzes wird durch deutsche Geheimdienste&Regierung gebrochen (dies ist durch Snowden und den 1.U.A. sichtbar),
    der Artikel-10-Schutz der Bürger vor Geheimdiensten&Regierung war Lektion aus der Geschichte:
    ich schließe mich der Frage von „luli“ an:
    was gedenkt das Bundesverfassungsgericht denn nun zu unternehmen,
    um den verübten Bruch des GG-Artikels 10 und den klar sichtbaren Trend zur Ausweitung der Grundgesetz-Verletzungen endlich zu stoppen?
    Das Team Voßkuhle sieht doch, was passiert, => wieso drücken die sich zum jetzt schon wiederholten Male davor, die dazu gehörigen Klagen anzunehmen und zu entscheiden ( Zeugenschutz Snowden / Verfassungsbeschwerden einzelner Bürger / nun G10-Kommission wg. Selektoren => alles nicht angenommen) … was machen die denn ???

    „Es bleibt also spannend“ ?
    Wo bleibt der *STOP* des Grundrechts-Bruchs ?

    1. Du willst doch nicht ernsthaft fordern, dass Team Voßkuhle hier Recht im Sinn der Bürger- und Menschenrechte spricht. Was dann plötzlich für tragische Unfälle passieren könnten, das mag man sich garnicht ausmalen. Die Geheimdienste kämen mit der „Aufklärung“ (siehe NSU) garnicht mehr nach.

      (geschrieben von meinem Tor-Browser, man weiß ja nie)

    2. Der Wesensgehalt steht als Ergänzung im Artikel 19 Absatz 2. Artikel 19 ist fast der wichtigste. Interessant finde ich noch das Artikel 10 Aufgrund der deutschen Geschichte , wie Du absolut Recht hast, nicht umsonst im Grundgesetz festgeschrieben wurde. In diesem Zusammenhang gilt Artikel 79 Absatz 3 den die SPD schon öffters streichen wollte, das die ersten 20 Gesetze nicht geändert werden dürfen und schon garnicht in ihrem Wesensgehalt Artikel 19 Absatz 2. Der Artikel 10 wurde schon 1968 geändert indem er um Absatz 2 erweitert wurde. Der Absatz 2 ist die Grundlage für das Wirken der Geheimdienste. Auch damals wie heute wurde schon der Terrorismus also die RAF für die Änderung bemüht.

  2. Uff, zum Glück. Wär ja noch schöner, wenn in Deutschland die Geheimdienste demokratischer Kontrolle unterliegen.

  3. Man ebnet die Wege so, wie es benötigt wird. Die Frage wird letztlich sein was diese Leute, beziehungsweise die ganzen Nachrichtendienstbuden damit bezwecken. Ich vermute eine Art neuer globaler Zwangsdiktatur installieren und im Vorfeld alles dafür vorbereiten und zwar lückenlos. So von der Technik bis zum passenden Gesetz. Mal schauen wann es dann zur Sache geht. Wenn man sich historisch Diktaturen und deren Aufbau ansieht, finden sich unzählige Parallelen. Aber bis sie dann aktiv wirkt ist es eher reine Zeitverschwendung sich damit zu beschäftigen, das Ding kann eh keiner mehr stoppen. Also genießt den noch bestehenden Frieden lieber und lasst die machen was sie wollen. Die sind stärker als alles was es in der Historie je gegeben hat. Und die machen, und vor allem werden machen was sie wollen, garantiert. Kein Ausweg.

  4. Ok, ganz kurz, wer darf Klagen?
    Derjenige der Betroffen ist …
    Muss derjenige dieses Nachweisen?
    Ja, das muss er!
    Muss derjenige, der Einsicht in die Selektorenliste in diese erlangen will, darauf zu finden sein?
    Ja, ansonsten hätte er keine Legitimation dieses einzuklagen, da er nicht davon betroffen wäre!
    Wie kann der Betroffene nachweisen, das „er“ in dieser Selektorenliste zu finden ist, wenn er, so wie auch das Gericht aus Geheimhaltungsgründen, keine Einsicht in diese Liste hat?
    Gar Nicht!
    … keine Leiche, kein Durchsuchungsdingens …

  5. Fakt ist, das System läuft und läßt sich nicht mit den Mitteln der Demokratie nicht ändern, solange die Grenze der Leidensfähigkeit der Bürger nicht erreicht ist.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.