Generalanwalt am EuGH: Fluggastdaten-Abkommen zwischen Kanada und EU verstößt gegen Grundrechte (Update)

Das geplante Fluggastdaten-Abkommen zwischen Kanada und der Europäischen Union steht in seiner jetzigen Form auf der Kippe. Es gebe Kanada zu viele Freiheiten im Umgang mit den persönlichen Daten, kritisiert der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof.

Das Abkommen zwischen Kanada und der EU sieht vor, Fluggastdaten für fünf Jahre zu speichern. Foto: Deniz Altindas unter a href=“https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/“>CC0 1.0-Lizenz

In seinem heute veröffentlichten Schlussplädoyer kritisiert Paolo Mengozzi, Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH), das Abkommen zum Austausch von Fluggastdaten zwischen Kanada und der EU als unvereinbar mit den Grundrechten.

Der Generalanwalt am EuGH hat die Aufgabe, die Richter in ihrer Entscheidungsfindung zu unterstützen. Dazu verfasst er oder sie eine Stellungnahme. Die Richter sind allerdings nicht an das Votum des Generalanwalts gebunden, orientieren sich aber in vielen Fällen an seiner Argumentation.

Streitpunkt: Das PNR-Abkommen zwischen Kanada und der EU

Seit mehreren Jahren planen die EU und Kanada ein Abkommen zum Austausch von Fluggastdaten. Bei diesen auch Passagierdaten (PNR, Passenger Name Record) genannten Datensätzen handelt es sich um sensible persönliche Daten der Reisenden, die von den Fluggesellschaften erhoben werden. Darunter fallen Essenswünsche, Kreditkartendaten, Angaben zum Gepäck und Kommentare des Flugpersonals.

Das Abkommen sieht vor, dass diese umfangreichen Daten bei Flügen zwischen Kanada und der EU für fünf Jahre anlasslos und verdachtsunabhängig gespeichert werden. Die Datensätze werden zusätzlich an staatliche Stellen in Kanada weitergeben, die diese selbst verarbeiten und an Drittstaaten weitergeben dürfen. Begründet wird die Speicherung mit der Bekämpfung des internationalen Terrorismus.

Nach öffentlichem Druck hatte vor zwei Jahren das Europäische Parlament beschlossen, das Abkommen mit Kanada vom EuGH rechtlich überprüfen zu lassen bevor es in Kraft tritt. Dies geschah unter dem Eindruck des EuGH-Urteils zur Vorratsdatenspeicherung. Der EuGH soll prüfen, ob das Abkommen mit den EU-Verträgen und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vereinbar ist.

Generalanwalt kritisiert Datenweitergabe an Kanada

Generalanwalt Paolo Mengozzi hält das Abkommen in seiner jetzigen Form für unvereinbar mit den EU-Grundrechten auf den Schutz personenbezogener Daten und Privatsphäre. Mengozzi kritisiert explizit die mögliche Weitergabe der Daten durch Kanada an weitere Staaten, ohne dass dies durch eine unabhängige Organisation überprüft werde. Weiterhin bemängelt er, dass das Abkommen Kanada erlaube, die Datensätze auch für andere Zwecke als die Wahrung der Öffentlichen Sicherheit zu nutzen.

Mengozzi schreibt in seinem Schlussplädoyer:

In einer Zeit, in der die modernen Technologien es den Behörden erlauben, im Namen der Bekämpfung des Terrorismus und der grenzübergreifenden schweren Kriminalität äußerst komplexe Methoden der Überwachung des Privatlebens von Personen und der Analyse ihrer personenbezogenen Daten zu entwickeln, ist es nämlich notwendig, dass der Gerichtshof sicherstellt, dass die beabsichtigten Maßnahmen, auch wenn sie in Form von geplanten internationalen Abkommen getroffen werden, eine ausgewogene Gewichtung widerspiegeln zwischen dem berechtigten Anliegen, die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten, und dem nicht weniger grundlegenden Anliegen, dass jede Person hinsichtlich ihres Privatlebens und ihrer eigenen Daten ein hohes Schutzniveau genießt.

Allerdings spricht sich Generalanwalt Mengozzi nicht generell gegen die Speicherung und den Austausch von Fluggastdaten aus. Das Abkommen zwischen Kanada und der EU sei unter bestimmten Rechtsgarantien möglich, die in der jetzigen Form nicht gegeben seien. So müsse es im Abkommen unter anderem konkrete Eingrenzungen der genauen Datensätze, der beteiligten Behörden und Bediensteten sowie der Straftaten, die aufgeklärt werden sollen, geben.

Digitale Gesellschaft: „Schallende Ohrfeige“

Alexander Sander von der Digitalen Gesellschaft kommentiert:

Das heutige Plädoyer des Generalanwalts ist eine schallende Ohrfeige für die Befürworter einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten. Das Parlament darf dem grundrechtswidrigen Fluggastdatenabkommen mit Kanada daher keinesfalls zustimmen. Zugleich muss das Votum als deutliches politisches Signal verstanden werden, die mehr oder weniger inhaltsgleichen Abkommen mit den USA und Australien sowie die erst kürzlich beschlossene EU-weite Fluggastdatenspeicherung unverzüglich zu stoppen.

Auswirkungen auf weitere Abkommen

Die EU hat neben dem Abkommen mit Kanada noch weitere Verträge mit den USA und Australien über den Austausch von Fluggastdaten geschlossen. Das Abkommen mit der USA sieht sogar eine Speicherung von bis zu 15 Jahren vor. Für den Flugverkehr innerhalb der EU hat das Parlament im April dieses Jahres die Speicherung für fünf Jahre beschlossen.

Mit einem Urteil des EuGHs ist in einigen Monaten zu rechnen. Folgt das Gericht der Empfehlung des Generalanwalts – was es in rund dreiviertel der Fälle tut – könnte das Abkommen in dieser Form nicht in Kraft treten. Schon jetzt fordert die Bürgerrechtsorganisation Access Now, die Abkommen mit anderen Ländern sowie die EU-Vorhaben auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen.

Update: Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Österreich sieht sich durch den Generalanwalt in seiner Kritik an der europäischen PNR-Richtlinie bestärkt, sagt der Jurist Alexander Czadilek:

Wieder einmal zeigt sich, dass eine Anlassgesetzgebung ohne ausreichende Evaluation nicht zielführend ist und das Europäische Parlament, wie vom AKVorrat gefordert, gut beraten gewesen wäre, das Gutachten des EuGHs abzuwarten, bevor mit der EU-PNR Richtlinie eine weitere grundrechtswidrige Vorratsdatenspeicherung verabschiedet wurde. Die im April beschlossene und bis 2018 umzusetzende Richtlinie lässt starke Zweifel im Hinblick auf ihre Grundrechtskonformität aufkommen, die durch den Schlussantrag des Generalanwalts bestärkt werden.

6 Ergänzungen

  1. Wenn sich das Urteil am Ende so bewahrheiten sollte wäre das eine gute Nachricht zwischen all den weniger Guten. Wer hat eigentlich gegen das Abkommen geklagt? Stand das im Artikel? Wäre doch ganz schön zu wissen. Ich habe großen Respekt von den Leuten/Organisationen, die die Mühe und vor allem Kosten auf sich nehmen und sich für unsere Grundrechte bis ganz nach oben durchklagen. Überhaupt sind die Gerichte so wie es aussieht eine der letzten Möglichkeiten noch ein paar Reste unserer Freiheit zu retten. Auf die Politik kann man da schon lange nicht mehr zählen :-(

    1. Hoffen wir, dass sich die Richter der Meinung des Generalanwalts anschließen. Es spricht vieles dafür, aber im ebenfalls heute veröffentlichten Urteil zum Verlinken haben sich die Richter leider nicht der Meinung des Generalanwalts angeschlossen. Kommt also auch manchmal vor.

      Zur Frage: das Europäische Parlament hat den Europäischen Gerichtshof gebeten das Abkommen rechtlich zu prüfen. Das steht auch im Artikel: „Nach öffentlichem Druck hatte vor zwei Jahren das Europäische Parlament beschlossen, das Abkommen mit Kanada vom EuGH rechtlich überprüfen zu lassen.“

  2. Und was wird am Ende passieren? Kanada wird die selbe Erpressung veranstalten, wie die USA oder Mexiko auch. Es werden einfach seitens Kanada gedroht die Flug- und Landerechte sämtlicher EU-Fluglinien zu entziehen, wenn die EU diesem Abkommen nicht trotzdem zustimmt oder die Daten von den Fluglinien „freiwillig“ an die kanadischen Behörden weitergeleitet werden. Was interessieren Grundrechte, wenn Gewinne von Konzernen gefährdet ist? Die EU? Oder gar Deutschland? NICHTS!

    Ich werde auch weiterhin in kein Flugzeug mehr steigen. Und solange die Flugpassagierzahlen nicht drastisch zurückgehen, wird sich auch kein Schwein für den Datenschutz der Flugpassagiere interessieren.

  3. Vielleicht wäre ein „Generalstreik“ der Flugpassagiere viel wirksamer gegen die Schnüffelei ? Die werden dem „Gesetzgeber“ schon einflüstern, was er zu tun und zu lassen hat. Selbst Geschäftsreisende müssen nicht ins Flugzeug steigen. Sie können auch das Internet nutzen, z.B. Videokonferenzen. Alles regt sich über den Diesel-Abgasskandal auf, aber hat schon mal jemand nachgesehen, was Kerosin ist und wieviel so eine Flugzeuturbine davon verbrennt, ohne Kat und ohne Abgasreinigung?

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