
CC BY 2.0, via flickr/Algimantas Balezentis/BDF
Im Dezember hatte die EU-Kommission einen Entwurf zur Reform des Urheberrechts formuliert sowie eine Online-Konsultation zu diesem Thema gestartet. Dabei ging es um eine Änderung der bisherigen Richtlinien, nach denen Portale sich darauf berufen können, Inhalte lediglich durchzuleiten oder technisch aufzubereiten. Dadurch besteht keine urheberrechtliche Verantwortung seitens der Plattformen.
Gegen eine Änderung der bestehenden Regelungen sprachen sich nun Dänemark, Schweden, Finnland, Großbritannien, Luxemburg, Polen, Estland, Lettland und Litauen aus. Der Adressat des Schreibens, Kommissions-Vize Andrus, ist zuständig für den digitalen Binnenmarkt der EU und hatte gemeinsam mit Digital-Kommissar Günther Oettinger das erwähnte Reformvorhaben (PDF) eingeleitet. Die Reformgegner betonten die Kreativität und Innovation der betroffenen Plattformen, die ein Antrieb für Wachstum und Wettbewerb seien. Bestehende Rechtsvorgaben wie Datenschutz, Verbraucherschutz und Wettberbsregeln betrachten sie als ausreichend. Die Entwicklung des digitalen Marktes in Europa würde durch zusätzliche Gesetze schaden nehmen. Vielmehr sollen bestehende Regeln angepasst und aktualisiert werden.
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