Bundesrat stimmt Reform der Störerhaftung zu – Rechtslücke bleibt

Der Bundesrat hat dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Abschaffung der Störerhaftung zugestimmt. Ein Antrag auf Klärung der Rechtsuntersicherheiten wurde abgelehnt. Die von Zivilgesellschaft und Experten kritisierten rechtlichen Lücken bleiben bestehen.

Auf echte Rechtssicherheit für freies WLAN wartet Deutschland noch. Foto: CC BY 2.0 Ingo Dachwitz

Zwei Wochen nachdem die Große Koalition im Bundestag eine Änderung des Telemediengesetzes beschlossen hat, hat der Bundesrat dem Gesetz nun zugestimmt. Ein Entschließungsantrag (pdf) des Wirtschafts- und des Rechtsausschusses, der Zweifel am gewünschten Effekt des Gesetzes äußerte, wurde abgelehnt. In ihm heißt es:

Der Bundesrat bedauert jedoch, dass durch die gewählte Ausgestaltung des Gesetzes Rechtsunsicherheit bestehen bleibt, die gerichtliche Klärungen erforderlich machen kann. Deshalb regt der Bundesrat an, die Wirksamkeit des Gesetzes im Hinblick auf die beabsichtigte Beseitigung der Störerhaftung für Anbieter von WLAN-Zugängen in der Praxis zu prüfen und dazu insbesondere regelmäßig zu bewerten, ob in der Anwendungspraxis die mit der Gesetzesnovellierung verfolgten Ziele tatsächlich erreicht werden.

Es kommt auf die Interpretation der Gerichte an

Konkret bezieht sich die Kritik auf die seit Wochen heiß diskutierte Problematik der Unterlassungsansprüche: Wenn dies von Rechteinhabern oder deren Vertretern gefordert wird, sind Anbieter offener Hotspots dazu verpflichtet, Rechtsverstöße zu unterbinden, die Nutzer über das zur Verfügung gestellte WLAN begehen. Die damit verbundenen kostenpflichtigen Abmahnungen für Zugangsanbieter, die für Anwälte und Urheberrechtsindustrie äußerst lukrativ sind, gelten als Hauptursache dafür, dass es in Deutschland so wenige offen WLAN-Zugänge gibt.

Der thüringische Wirtschafts- und Wissenschaftsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) kritisiert den das Gesetz im Bundesrat: „Bei der entscheidenden Frage der Störerhaftung aber ist der Bundestag nun doch vage geblieben.“ Tiefensee bemängelte, dass nur in der Begründung des Gesetzes zu lesen sei, dass WLAN-Betreiber vor zivilrechtlicher Haftung und den teuren Abmahnungen geschützt werden sollen. Im Gesetzestext fehle diese Klarstellung. Und was nicht im Gesetzestext stehe, gelte auch nicht. Das wüssten auch Nicht-Juristen – so Tiefensee am Freitag im Bundesrat. Daher habe Thüringen zusammen mit den Bundesländern Hessen, Hamburg und Niedersachsen den Entschließungsantrag eingebracht.

Wäre dem Antrag zugestimmt worden, hätte sich der Bundesrat der Einschätzung vieler Juristen angeschlossen. Sie bemängeln, dass das eigentliche Problem nicht gelöst wird, weil es in Anbetracht mangelnder Klarheit nun auf die Interpretation durch Gerichte ankommen wird. Wir kommentierten vor zwei Wochen deshalb: Rechtssicherheit sieht anders aus. Dies gilt umso mehr, seitdem führende Abmahnanwälte bereits kurz nach der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag angekündigt haben, ihre Geschäftspraxis nicht zu ändern sondern weiter abmahnen zu wollen.

Zypries verspricht Ende von Abmahnungen

Das sahen die anderen beiden Bundesrats-Redner*innen, Franz-Josef Lersch-Mense und Brigitte Zypries, anders. Der NRW-Politiker Lersch-Mense (SPD) lobte die Bundesregierung und seine Partei, es gebe starke Impulse, sagt er über das Gesetz. In Zukunft werde es mehr öffentliche WLAN-Hotspots geben. Die Kritik am Gesetz teilt er nicht. Die ehemalige Bundesjustizministerin Brigitte Zypries verspricht: „WLAN-Betreiber sind genauso wie Access-Provider von der Haftung ausgeschlossen“, ganz gleich ob sie privat oder gewerblich seien.

Bei der heutigen Abstimmung im Bundesrat handelte es sich um eine nicht-namentliche. Das Abstimmungsverhalten der einzelnen Bundesländer wird dabei nicht in den Plenarprotokollen festgehalten. So wissen wir nicht, an wessen Stimmen der Entschließungsantrag gescheitert ist.

Das Gesetz soll 2018 einer Evaluierung unterzogen werden. Dabei wird untersucht, ob es seine Ziele erreicht hat. Wir sind gespannt, ob es die Abmahnindustrie dann nicht mehr gibt. So optimistisch wie Zypries und Lersch-Mense heute im Bundesrat sind wir nicht.

Infrastrukturministerium spricht nur noch von Begrenzung der Störerhaftung

Interessanterweise gibt es nicht nur im Bundesrat Kritik am WLAN-Gesetz der Großen Koalition. Auch die Bundesregierung selber spricht nur noch von einer Einschränkung der Störerhaftung. Im „Kursbuch Netzausbau 2016“, das das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur gemeinsam mit Netzbetreibern gerade herausgebracht hat, findet sich der folgende bemerkenswerte Satz:

Wichtig ist es jetzt, durch eine eindeutige Neuregelung im Telemediengesetz die deutsche Besonderheit der Störerhaftung abzuschaffen – jedenfalls aber auf das absolut notwendige Mindestmaß einzugrenzen – und damit Anreize für ein vermehrtes Angebot an öffentlich zugänglichen Hotspots zu setzen.

Mitarbeit: Ingo Dachwitz

4 Ergänzungen

  1. Es bleibt weiter riskant, als Privater sein WLAN offen zu machen. ohne allgemeine Störerhaftung-Befreiung mit Providerprivileg geht man hoch ins Risiko. Dia Abmahnmafia kann eh nur die IP-Adresse des DSL-Routers sehen und der Betreiber kann nicht beweisen, dass der Zugriff über WLAN erfolgte. Also bei für die Abmahnindustrie alles beim Alten mit dieser WLAN-Mogelpackung. Die Groko gibt ihr bestes, um Deutschland bei der Digitalisierung weiter zurück zu werfen. Diese Digitalisierungs-Verweiger und -Boykotteure wollen es nicht. Sie schaden maximal der Bundesrepublik Deutschland. Schade für so viel Hass auf Digitalisierung wie bei CDU/CSU/SPD.

  2. Hallo,

    das Ziel der Reform ist mitnichten die Verdrängung der Abmahnindustrie. Im Gegenteil, durch die Gesetzesänderung kann man Alle mit dem Hinweis auf das neue Gesetz nochmal abmahnen. Nur werden jetzt durch diese Reform alle die das Glauben in die Irre geführt und bieten zusätzliche Einnahmemöglichkeiten. Dafür werden die Deutschen Gerichte sorgen.

    mfg

    Steuerzahler

  3. Letztendlich ist es doch wieder typisch für unsere demokratisch gewählte Diktatur, daß es sich “Bei der heutigen Abstimmung im Bundesrat […] um eine nicht-namentliche“ handelt. So weiß der Wähler nicht, welche Partei/Volksverrät*hust* ich meinte Volksvertreter es sich dabei handelt. Armes Deutschland sage ich da nur…

  4. Das war vorherzusehen. Wir haben ein Problem das sich so schnell nicht lösen lässt. Seit Jahren werden, von der Politik gewollt, die Anforderungen an die Anwaltsausbildung heruntergeschraubt. Mit der Folge, dass wir eine Schwemme von Anwälten haben, die für die Ausübung des Anwaltsberufs einfach nicht geeignet sind. Was machen solche Anwälte, viele gehen in die Politik oder werden Abmahnanwalt. Die Politik wird diesen Abmahnanwälten niemals schaden wollen. Im Gegenteil, mit Hilfe der Abmahnindustrie wurde jetzt eine vermeintliche Sicherheit verkündet, die Menschen fallen drauf rein und die Abmahnindustrie hat zusätzliche Einnahmen. Anfangs wunderte man sich, warum ausgerechnet Frau Merkel, der es bekanntermaßen niemals um Fortschritt geht, auf Umsetzung drängte. Kann es sein, dass sie zur Abwechslung mal was richtig macht, mitnichten, jetzt wissen wir warum es ihr so eilig war. Schnell durchziehen, bevor es vielleicht doch noch einer der seriösen Politiker merkt.

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