Zwei Wochen nachdem die Große Koalition im Bundestag eine Änderung des Telemediengesetzes beschlossen hat, hat der Bundesrat dem Gesetz nun zugestimmt. Ein Entschließungsantrag (pdf) des Wirtschafts- und des Rechtsausschusses, der Zweifel am gewünschten Effekt des Gesetzes äußerte, wurde abgelehnt. In ihm heißt es:
Der Bundesrat bedauert jedoch, dass durch die gewählte Ausgestaltung des Gesetzes Rechtsunsicherheit bestehen bleibt, die gerichtliche Klärungen erforderlich machen kann. Deshalb regt der Bundesrat an, die Wirksamkeit des Gesetzes im Hinblick auf die beabsichtigte Beseitigung der Störerhaftung für Anbieter von WLAN-Zugängen in der Praxis zu prüfen und dazu insbesondere regelmäßig zu bewerten, ob in der Anwendungspraxis die mit der Gesetzesnovellierung verfolgten Ziele tatsächlich erreicht werden.
Es kommt auf die Interpretation der Gerichte an
Konkret bezieht sich die Kritik auf die seit Wochen heiß diskutierte Problematik der Unterlassungsansprüche: Wenn dies von Rechteinhabern oder deren Vertretern gefordert wird, sind Anbieter offener Hotspots dazu verpflichtet, Rechtsverstöße zu unterbinden, die Nutzer über das zur Verfügung gestellte WLAN begehen. Die damit verbundenen kostenpflichtigen Abmahnungen für Zugangsanbieter, die für Anwälte und Urheberrechtsindustrie äußerst lukrativ sind, gelten als Hauptursache dafür, dass es in Deutschland so wenige offen WLAN-Zugänge gibt.
Der thüringische Wirtschafts- und Wissenschaftsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) kritisiert den das Gesetz im Bundesrat: „Bei der entscheidenden Frage der Störerhaftung aber ist der Bundestag nun doch vage geblieben.“ Tiefensee bemängelte, dass nur in der Begründung des Gesetzes zu lesen sei, dass WLAN-Betreiber vor zivilrechtlicher Haftung und den teuren Abmahnungen geschützt werden sollen. Im Gesetzestext fehle diese Klarstellung. Und was nicht im Gesetzestext stehe, gelte auch nicht. Das wüssten auch Nicht-Juristen – so Tiefensee am Freitag im Bundesrat. Daher habe Thüringen zusammen mit den Bundesländern Hessen, Hamburg und Niedersachsen den Entschließungsantrag eingebracht.
Wäre dem Antrag zugestimmt worden, hätte sich der Bundesrat der Einschätzung vieler Juristen angeschlossen. Sie bemängeln, dass das eigentliche Problem nicht gelöst wird, weil es in Anbetracht mangelnder Klarheit nun auf die Interpretation durch Gerichte ankommen wird. Wir kommentierten vor zwei Wochen deshalb: Rechtssicherheit sieht anders aus. Dies gilt umso mehr, seitdem führende Abmahnanwälte bereits kurz nach der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag angekündigt haben, ihre Geschäftspraxis nicht zu ändern sondern weiter abmahnen zu wollen.
Zypries verspricht Ende von Abmahnungen
Das sahen die anderen beiden Bundesrats-Redner*innen, Franz-Josef Lersch-Mense und Brigitte Zypries, anders. Der NRW-Politiker Lersch-Mense (SPD) lobte die Bundesregierung und seine Partei, es gebe starke Impulse, sagt er über das Gesetz. In Zukunft werde es mehr öffentliche WLAN-Hotspots geben. Die Kritik am Gesetz teilt er nicht. Die ehemalige Bundesjustizministerin Brigitte Zypries verspricht: „WLAN-Betreiber sind genauso wie Access-Provider von der Haftung ausgeschlossen“, ganz gleich ob sie privat oder gewerblich seien.
Bei der heutigen Abstimmung im Bundesrat handelte es sich um eine nicht-namentliche. Das Abstimmungsverhalten der einzelnen Bundesländer wird dabei nicht in den Plenarprotokollen festgehalten. So wissen wir nicht, an wessen Stimmen der Entschließungsantrag gescheitert ist.
Das Gesetz soll 2018 einer Evaluierung unterzogen werden. Dabei wird untersucht, ob es seine Ziele erreicht hat. Wir sind gespannt, ob es die Abmahnindustrie dann nicht mehr gibt. So optimistisch wie Zypries und Lersch-Mense heute im Bundesrat sind wir nicht.
Infrastrukturministerium spricht nur noch von Begrenzung der Störerhaftung
Interessanterweise gibt es nicht nur im Bundesrat Kritik am WLAN-Gesetz der Großen Koalition. Auch die Bundesregierung selber spricht nur noch von einer Einschränkung der Störerhaftung. Im „Kursbuch Netzausbau 2016“, das das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur gemeinsam mit Netzbetreibern gerade herausgebracht hat, findet sich der folgende bemerkenswerte Satz:
Wichtig ist es jetzt, durch eine eindeutige Neuregelung im Telemediengesetz die deutsche Besonderheit der Störerhaftung abzuschaffen – jedenfalls aber auf das absolut notwendige Mindestmaß einzugrenzen – und damit Anreize für ein vermehrtes Angebot an öffentlich zugänglichen Hotspots zu setzen.
Mitarbeit: Ingo Dachwitz
