Anti-Terror-Paket: Millionenkosten für Wirtschaft und Verbraucher

Mehr als 50 Millionen Euro wird alleine die Verschärfung bei den Prepaidkarten im Anti-Terror-Paket kosten. Über weitere Kosten schweigen Wirtschafts- und Innenministerium. Für die Vorgehensweise gab es jetzt einen Rüffel vom Nationalen Normenkontrollrat, den wir veröffentlichen.

Bald nur noch mit Personalausweis: SIM-Karten. Bild: mroach. Lizenz: Creative Commons BY-SA 2.0.

Die Bundesregierung legt ein so hohes Tempo bei der Verabschiedung des Anti-Terror-Paketes vor, dass normale gesetzgeberische und parlamentarische Vorgänge abgekürzt und übergangen werden.

Der Normenkontrollrat, der für den Bürokratieabbau zuständig ist, hatte vom Wirtschafts- und vom Innenministerium gefordert, dass diese Angaben zu den Folgekosten des Anti-Terror-Paketes machen. Erst mit viel Verspätung und dann auch noch unzureichend legte das Wirtschaftsministerium (BMWi) ein paar Daten vor. Der Normenkontrollrat schreibt in einem deutlichen Brief, den wir am Ende dieses Artikels veröffentlichen, an den Vorsitzenden des Innenausschusses:

Die heute mit einiger Verzögerung vorgelegten Angaben zum Erfüllungsaufwand entsprechen jedoch weiterhin nicht den Anforderungen, die wir an eine aussagekräftige Aufwandsdarstellung haben und die nach unserem Verständnis Voraussetzung für eine adäquate Entscheidungsgrundlage der Politik ist. Nach Aussage des BMWi hat die Nacherfassung „keine weiteren verlässlichen Daten ergeben“. Dies ist aus Sicht des Normenkontrollrats nur bedingt nachvollziehbar.

50 Millionen Kosten alleine für Prepaidkarten vom Discounter & der Tankstelle

Mit den unzureichenden Daten des BMWi lassen sich allein für die Identitätsüberprüfung bei den Prepaid-Karten jedoch schon Kosten in Höhe von mindestens 50 Millionen Euro errechnen:

Etwa 16 Millionen Prepaidkarten werden in Deutschland jährlich verkauft. Für die zehn Millionen Prepaidkarten aus dem „Cash & Carry“-Segment (Supermarkt, Tankstelle usw.) wird es vermutlich eine Identitätsfeststellung per Post-Ident oder Web-Ident geben. Jede Identitätsüberprüfung wird vom BMWi mit mindestens vier Euro veranschlagt. 40 Millionen kostet demnach allein die Identitätsüberprüfung dieses Segments. Hinzu kommen laut Ministerium pro Telekommunikationsunternehmen noch einmal drei Millionen Euro Kosten für die Einführung des Web-Ident-Verfahrens.

Bei den anderen etwa sechs Millionen Prepaidkarten aus dem Kommunikationsfachhandel sind die Kosten noch nicht abzuschätzen. Das Wirtschaftsministerium schreibt:

Die geplante Gesetzesänderung wird voraussichtlich umfangreiche Prüfungen und ggf. Um- bzw. Neugestaltungen der betrieblichen Prozesse in den Telekommunikationsunternehmen erforderlich machen.

Hinzu kommen Kosten für die Speicherung der Identitätsdaten. Hierzu das Ministerium lapidar:

Für die Erfüllung der Pflicht zur Speicherung der Daten zu den Identitätsnachweisen bestehen derzeit noch keine Verfahren. Die Telekommunikationsunternehmen müssen bestehende Verfahren anpassen bzw. entsprechende IT-Verfahren entwickeln, die den datenschutzrechtlichen Anforderungen genügen. Auch die hierfür anfallenden Kosten lassen sich nicht ermitteln.

Wahrscheinlich ist, dass die Folgekosten in Millionenhöhe zumindest teilweise auf die Kunden umgelegt werden. Dies hatte der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) auch schon so dem BMWi dargelegt. Die zahlen dann für eine Maßnahme, deren Effekt auf die Verfolgung von Terrorismus nicht belegt ist.

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Brief des Nationalen Normenkontrollrates vom 20. Juni 2016 an den Vorsitzenden des Innenaussschusses, Ansgar Heveling

Herrn
Ansgar Heveling, MdB
Vorsitzender des Innenausschusses
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Bundeskanzleramt
Willy-Brandt-Straße 1, 10557 Berlin
+49 (0)30 18 400-1300
+49 (0)30 18 400-1848
nkr@bk.bund.de

Berlin, 20.06.2016

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

der Entwurf eines Gesetzes zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus soll am 22.06.2016 im Innenausschuss und am Folgetag im Plenum des Deutschen Bundestages behandelt werden.

Obgleich von erheblichen Folgekosten für die Wirtschaft auszugehen ist, hat die Bundesregierung im Gesetzentwurf hierzu keine Angaben gemacht. Auf Betreiben des Normenkontrollrats hatten BMI und BMWi zugesichert – und dies auch im Vorblatt vermerkt – noch vor Abschluss der parlamentarischen Befassung eine erste Nacherfassung der fehlenden Angaben zum Erfüllungsaufwand vorzulegen.

Die heute mit einiger Verzögerung vorgelegten Angaben zum Erfüllungsaufwand entsprechen jedoch weiterhin nicht den Anforderungen, die wir an eine aussagekräftige Aufwandsdarstellung haben und die nach unserem Verständnis Voraussetzung für eine adäquate Entscheidungsgrundlage der Politik ist. Nach Aussage des BMWi hat die Nacherfassung „keine weiteren verlässlichen Daten ergeben“. Dies ist aus Sicht des Normenkontrollrats nur bedingt nachvollziehbar.

Die entsprechenden Angaben finden Sie im Anhang zu diesem Schreiben. Wichtig ist uns, Ihnen und den Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss zumindest diese Informationen zukommen zu lassen.

Für eine Verteilung an die Ausschussmitglieder und eine Kenntnisnahme durch den Ausschuss wären wir dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

K. / Berichterstatterin BMI

F. / stellv. Berichterstatter BMI

Anhang

Gesetzentwurf zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus
Nacherfassung des Erfüllungsaufwands für die Wirtschaft

Angaben des BMWi vom 20.06.2016

Der Erfüllungsaufwand, der für die Telekommunikationsunternehmen mit der Änderung des Telekommunikationsgesetzes (Art. 9 des Terrorismusbekämpfungsgesetzes) konkret einhergehen wird, lässt sich weiterhin noch nicht konkret abschätzen. Jährlich werden ca. 6,3 Mio. Prepaid-Karten über den Fachhandel verkauft, ca. 10 Mio. Prepaid-Karten über das Cash and Carry-Segment (Vertrieb bspw. über Lebensmittelhandel, Discounter, Drogerien, Kioske, Tankstellen) und den Fernabsatzvertrieb. Durch die Regelungen in Art. 9 werden neue Pflichten für die Wirtschaft eingeführt. Einerseits müssen zukünftig Identitätsdokumente überprüft werden und andererseits Daten zu diesen Dokumenten gespeichert werden. Die geplante Gesetzesänderung wird voraussichtlich umfangreiche Prüfungen und ggf. Um- bzw. Neugestaltungen der betrieblichen Prozesse in den Telekommunikationsunternehmen erforderlich machen. Es werden insbesondere technische und wirtschaftliche Prüfungen durchzuführen sein zur Ermittlung, welche Vertriebswege nach der geplanten Gesetzesänderung noch aufrechterhalten werden können sowie zur Entwicklung und Umsetzung technischer Vorgaben, die eine sichere und datenschutzkonforme Ausgestaltung der Überprüfungsverfahren gewährleisten.

Für die Erfüllung der Überprüfungspflicht sind je nach Vertriebsweg unterschiedlich hohe Kosten zu erwarten. Der Gesetzentwurf selbst regelt dabei nur den Vertriebsweg des Erwerbs von PrepaidKarten unter Anwesenden, für den die Vorlage bestimmter zugelassener Identitätsnachweise vorgesehen wird. Er sieht vor, dass die Bundesnetzagentur weitere geeignete Verfahren binnen sechs Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes festlegen wird. Das Überprüfungsverfahren der Vorlage des Identitätsnachweises wird voraussichtlich für den Vertrieb der Karten über den Fachhandel der Telekommunikationsdiensteanbieter Anwendung finden. Für das Cash and Carry- Segment und den Fernabsatzvertrieb werden die Telekommunikationsunternehmen vermutlich auf andere Überprüfungsverfahren zurückgreifen. Erst nach Festlegung dieser Verfahren durch die Bundesnetzagentur kann bewertet werden, mit welchem Erfüllungsaufwand ihre Anwendung einhergehen wird.

Denkbar wäre die Zulassung von sog Post-Ident- und Web-Ident-Verfahren. Die Kosten für die Durchführung eines Post-Ident-Verfahrens, bei dem Mitarbeiter der Post die Identität überprüfen, hängen von der Anzahl der für ein Telekommunikationsunternehmen monatlich durchgeführten Überprüfungen ab und bewegen sich zwischen 4,00 € und 8,50 €. Eine in der Postfiliale durchgeführte Überprüfung kostet derzeit 8,50 €, eine Überprüfung mittels Videochat 7,00 €. Ab einer Anzahl von 5.000 Überprüfungen pro Monat liegt der Preis pro Einzelüberprüfung bei 4,00 €.

Die unternehmensinterne Einführung und Verwendung von Web-Ident-Verfahren hat ein Telekommunikationsunternehmen mit jährlich wiederkehrenden Betriebskosten von mindestens 3 Mio. € beziffert; weitere Rückmeldungen hierzu haben wir nicht erhalten. Nicht einberechnet sind dabei Entwicklung und Implementierung sowie sämtliche Aufwände für die Behandlung von Rückläufern oder Nachbereitung von Unstimmigkeiten etc. Daneben stehen außerdem organisatorische Maßnahmen wie Schulungen für das betroffene Personal. Die Kosten für diese Maßnahmen hängen von verschiedenen unternehmensinternen Faktoren ab und lassen sich daher derzeit nicht konkret beziffern.

Für die Erfüllung der Pflicht zur Speicherung der Daten zu den Identitätsnachweisen bestehen derzeit noch keine Verfahren. Die Telekommunikationsunternehmen müssen bestehende Verfahren anpassen bzw. entsprechende IT-Verfahren entwickeln, die den datenschutzrechtlichen Anforderungen genügen. Auch die hierfür anfallenden Kosten lassen sich nicht ermitteln.

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