Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, hat heute in Berlin den 5. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit 2014-2015 vorgestellt. In ihrem Eingangsstatement erklärte sie, dass Informationsfreiheit Transparenz bedeute und Akzeptanz sowie Vertrauen der Bürger gegenüber Staat und Behörden stärken würde. Das Informationsfreiheitsgesetz eröffne „Zugang zu Kontrolle und Transparenz“. Transparenz sei dabei „unverzichtbar für Partizipation und gelebte Demokratie“.
Der Tätigkeitsbericht feiert auch ein wenig den zehnten Geburtstag des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG). Dieses würde immer stärker von Bürgerinnen und Bürgern genutzt. Rund 18.000 Anfragen gab es im Berichtszeitraum, so Voßhoff: „Das Informationsfreiheitsgesetz wird angenommen und ist angekommen.“ Als Beauftragte für Informationsfreiheit ist sie auch Ombudsperson, wenn Menschen Fragen haben oder über Probleme bei IFG-Anfragen berichten. Die Zahl der Einreichungen bei ihr habe zugenommen. Mit 893 Fällen habe sie wahrscheinlich Kontakt zu rund 5 Prozent aller IFG-Nutzern gehabt. Und das seien 225 Prozent mehr als im letzten Berichtszeitraum.
Zu TTIP wollte sie sich nicht kritisch äußern, weil das nicht ihre Aufgabe sei, aber der Prozess zeige, dass „fehlende Akzeptanz“ mit „mangelnder Transparenz zu tun“ hätte. Dafür mag sie auch unsere Lieblings-IFG-Plattform: „Frag den Staat finde ich sehr gut und sehr wichtig“, sie und hätte gerne mehr Zeit, um uns zu lesen: „Ich versuch schon immer Netzpolitik zu folgen, aber mir fehlt oft die Zeit dazu.“
Auf mehrere konkrete Fragen, was sie am IFG ändern würde, kamen immer nur dieselben Beispiele: Sie würde gerne auch noch Ombudsperson für das Umweltinformationsgesetz und das Verbraucherinformationsgesetz sein, weil Bürger wegen des jeweiligen Namens denken würden, sie sei dafür auch zuständig. Außerdem würde sie gerne ihren Tätigkeitsbericht im Rahmen einer Plenardebatte im Bundestag vorstellen, um den Bericht auch aufzuwerten. Alle Bundesländer sollen ein Informationsfreiheitsgesetz bekommen, vier würden da noch fehlen. Und dann möchte sie die Ausnahmebestände im IFG „aufräumen“, um weniger Interpretationsspielraum zu bieten.
Aber „eine Lücke im IFG kann ich Ihnen nicht nennen“. Und das ist schade, uns fallen auf Anhieb diverse inhaltliche Lücken mit Verbesserungspotential ein, über die wir hier zahlreich berichtet haben. Das zeigte dann auch, dass Andrea Voßhoff sich mit niemanden anlegen möchte und brav ihre Funktion ausfüllt. Notwendig wäre aus unserer Sicht aber mehr.
Der Bericht liegt uns bisher nur in gedruckter Form vor. Sobald er online steht, werden wir ihn hier verlinken. Eine ausführliche Analyse bringen wir noch bis zum Ende der Woche.
Faktum ist, dass ca. 100 Staaten in der Welt bürgerfreundlichere IFGs haben: https://www.rti-rating.org/ Sind die Deutschen Bürger 3. Klasse, dass sie sich so was anhören müssen?
Walter Keim
Netizen: http://walter.keim.googlepages.com