Täglich VDS-Fakten #5: Warum Metadaten aufschlussreicher als Inhaltsdaten sind

Überwacht euch selbst! CC BY 2.0 via flick/opyh

Thematisch zum gestrigen Beitrag passend verlinken wir heute auf einen Post, der viele der Gründe benennt, warum Meta- oder Verbindungsdaten sogar aussagekräftiger sind als Inhaltsdaten (Stand August 2013).

Es ist relativ einfach, unter Zuhilfenahme von Metadaten umfassende Bewegungs- und Persönlichkeitsprofile zu erstellen. Auch Gruppenzugehörigkeiten und Hierarchien lassen sich so abbilden.

Die Verbindungsdaten von Telefongesprächen sind extrem aufschlussreich. Im einfachsten Fall reicht die Zuordnung einer Telefonnummer zu einer Schwangerschafts-, Drogen- oder Spielsucht-Beratung, um von Metadaten auf Inhalte zu schließen. SMS-Nachrichten an bestimmte Nummern können Spenden an Kirchen, eine Familienberatung oder sogar an politische Kandidaten entblößen.

Wenn man Verbindungsdaten sammelt und miteinander verknüpft, werden die daraus gewonnenen Erkenntnisse noch detaillierter. Durch die Erstellung von sozialen Graphen können Rückschlüsse auf soziale Bindungen gewonnen werden. Daran lassen sich sogar der soziale Status und die Hierarchie in einem Unternehmen ablesen.

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3 Ergänzungen

  1. Adrian, das ist zwar korrekt, doch sollte angemerkt werden, dass die VDS durch Richtervorbehalt und Sicherheitsvorschriften die Erstellung von Bewegungsprofilen nicht erlaubt (besser verhindern soll).

    Dummerweise ist das ein Trugschluss, aus meiner Sicht sogar eine Lüge. Abgesehen davon, dass selbst in Rechnernetzen der Bundesregierung (und bei Firmen, wie Sony…) eingebrochen wurde gilt:

    Eine Trennung von Metadaten und Nutzdaten existiert nicht, wenn die Polizei ermittelt. Es ist Propaganda, mit der Behauptung, mit der VDS würden keine Inhalte gespeichert zu implizieren, die Behörden hätten diese Inhalte nicht.

    Macht Euch das klar: Die Behörden müssen keine Inhalte speichern, weil sie die Inhalte schon haben. Sie haben unter Umständen sogar jeden Wisch auf dem Smartphone, jeden Furz auf dem Sofa. Weil sie die haben, fragen sie den Richter nach dem Rest. Es fehlt nur noch ein Name zu den Inhalten, so wie manchmal der Briefumschlag zu einem Brief bei einer Hausdurchsuchung fehlt. Niemand, selbst bei schlimmstem Terror, käme jemand auf die Idee, von der Post eine Datenbank (=VDS) zu fordern, die es erlaubt, den Briefumschlag (ak. Absender) zu rekonstruieren.

    1. Der Gedanke mit der Datenbank für Postsendungen hat was!

      Allerdings sei bemerkt, dass die Post die Anschrift-Seite jeder Sendung digital fotografiert.
      Nach meinem Kenntnisstand werden die Adressen der Empfänger in eine Datenbank eingepflegt. Dabei fallen auch Metadaten an (Art der Sendung, Zeitpunkt der Erfassung …).
      Inwieweit auch der Absender erfasst wird, und ob Häufigkeiten gezählt werden müsste man Mal mit einer Informationsfreiheitsanfrage herausfinden.

      Also auch bei der Post wird schon erfasst und gesammelt.

  2. Ich bin positiv überrascht über den doch breiten Widerstand gegen die unsägliche VDS.
    Taktisch am Wichtigsten finde ich den Widerstand der bisher doch recht „lahmen“ Bundesbeauftragten für den Datenschutz, des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages

    http://www.spiegel.de/politik/deutschland/vorratsdatenspeicherung-juristen-ruegen-vds-gesetz-von-maas-a-1038227.html

    und auch

    „Ich kann die Freiheit aber nicht schützen, wenn ich sie vorher abschaffe“-Jäger (MdI NRW, SPD), obwohl die SPD hier, wie in Sachen TTIP insgesamt ein unglaubliches Bild des Jammers abgibt.

    Off Topic: Ist nicht WhatsApp mittlerweile DIE Fundgrube für die NSA (= BND), was Beziehungsnetzwerke, Aktivitätszeiten, Adressdaten, politische Meinungen etc. angeht?

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.