Aus gegebenem Anlass bringen wir ab heute jeden Tag eine Kurzmeldung zu einem bei uns erschienenen Blogeintrag, der die Vorratsdatenspeicherung thematisiert. Los geht’s mit einem Artikel zu einer Studie des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht. Dort wird nachgewiesen, dass die Vorratsdatenspeicherung nicht mal bei der Aufklärung des Enkel-Tricks hilft. Dabei geht es um einen telefonisch durchgeführten Trickbetrug, bei dem vom Opfer durch einen vermeintlichen Verwandten Geld erbettelt wird. Die Studie kann man hier (pdf) downloaden.
Selbst bei der Untersuchung ebenso prominenter wie intuitiv zunächst einleuchtender Beispiele wie dem Enkel-Trickbetrug, der hauptsächlich per Telefon durchgeführt wird, können die Wissenschaftler keinen positiven Einfluss der Vorratsdatenspeicherung auf die Aufklärungsquoten ausmachen.
