Die Stadt Mannheim klagt wegen 17 Bildern in der Wikipedia (Wikimedia Commons) gegen die Wikimedia Foundation und Wikimedia Deutschland. Es geht dabei um Fotos von Bildern aus dem Reiss-Engelhorn Museen in Mannheim, deren Maler seit über 70 Jahren tot sind und weswegen die Bilder gemeinfrei sind. Eigentlich. Aber in diesem Fall versucht die Stadt Mannheim Urheberrechtsansprüche eines Lichtbildschutzes durchzusetzen: Stadt Mannheim verklagt Wikimedia Foundation und Wikimedia Deutschland ‒ Gemeinfrei aber nicht gemeinsam?
Die Voraussetzungen, unter denen beim Fotografieren gemeinfreier Werke neue Urheberrechte an der Fotografie entstehen können, sind umstritten. Die Stadt Mannheim behauptet, dass es sich bei den besagten Fotos der gemeinfreien Gemälde so verhalte, weil das Museum dafür eigens einen Fotografen bezahlt hat, der Zeit und Aufwand in die Aufnahmen investieren musste. Daraus folgert sie, dass Abbildungen dieser Arbeit nicht frei über Wikimedia Commons geteilt werden sollten.
Wir, Wikimedia Deutschland und Wikimedia Foundation, halten die Position der Stadt und des Museums für falsch. Der Schutz von Urheberrechten sollte nicht zweckentfremdet werden, um damit die Verbreitung von Kunst wie jener, die die Reiss-Engelhorn Museen beherbergen, zu kontrollieren und einzuschränken. Es war und ist die Intention von Urheberrechten, einen Schutz für die Mühen kreativer Arbeit zu bieten. Deshalb gilt in Deutschland bereits eine Schutzfrist, die eine ganze Lebensspanne umfasst. Das aber ist nur eine von zwei Seiten, die untrennbar zur Intention von Schutzfristen gehören. Die zweite ist das Interesse am Gemeinwohl: Schutzfristen sind allein dadurch legitimiert, dass sie enden. Nach Ablauf der Frist sollen Werke neu verwendet und in die kulturelle Teilhabe aller zurückgeführt werden können. Auch das gehört zur Absicht des Urheberrechts. Was nicht dazu gehört, ist eine Fristverlängerung durch die Hintertür. Insbesondere dann nicht, wenn es sich wie bei den Fotos im Auftrag des Museums um originalgetreue 1:1-Abbildungen der Gemälde handelt. Eine handwerklich zeitintensive und aufwändige Arbeit bedingt noch lange keine Kreativität und urheberrechtliche Schöpfungshöhe. Es kann auch eine zeitintensive und aufwändige Arbeit sein, ein Modellauto aus einem Bausatz zu basteln. Und trotzdem entstehen bei dieser Art der originalgetreuen Reproduktion keine neuen Urheberrechte.
Wir wünschen Wikimedia viel Erfolg. Die Klage ist so absurd, damit darf die Stadt Mannheim nicht durchkommen. Leonhard Dobusch hat das bei uns besser zusammengefasst.
Die Klage ist sicher nicht absurd, das ist eine offene Rechtsfrage.
Eigentlich ist das eine sehr krude Auslegung, da das Urheberrecht des geschützten Werkes bereits abgelaufen ist. Sprich man darf jedem dieses Gemälde kostenlos zeigen.
Nö, das ist überhaupt nicht krude weil es gar nicht ums Urheberrecht geht. Näheres erläutert der verlinkte Artikel von Leonhard Dobusch, der auch klar ansagt, dass es bisher keine höchstrichterliche Rechtsprechung dazu gibt.
Unsinn, es geht hier nicht um die (mittlerweile erloschenen) urheberrechtlichen Ansprüche auf Bilder des Museums, sondern um den Lichtbildschutz der Aufnahme eines Fotografen von eben diesen Bildern, die von Wikipedianern als gemeinfrei deklariert auf Commons hochgeladen wurden. Die Bilder genießen keinen urheberrechtlichen Schutz mehr, die (laut Museum aufwändige) Reproduktion den Lichtbildschutz. Den kann man doof finden und gegen ihn lobbyiieren (auch ich), aber gegenwärtig schlicht nicht wegdiskutieren.
Ihr habt Recht. Ich hab das mal abgeändert und auf Leonhards Artikel verlinkt, der das fast zeitgleich kompetenter zusammengefasst hat.