Erst vorgestern hat Laura Poitras’ Dokumentarfilm Citizenfour in Los Angeles den diesjährigen Oscar für den besten Dokumentarfilm erhalten und schon heute kann man sich die Dokumentation über Edward Snowden kostenlos und vermeintlich legal im Web ansehen.
Möglich wird das durch eine Verkettung von Ereignissen: Ende letzten Jahres hat der ehemalige Navyoffizier Horace B. Edwards Anklage gegen die Produzenten des Filmes erhoben, da die Dokumentation „gestohlene Informationen missbraucht, die ausländischen Feinden offenbart wurden“.
Neben der Klage vor dem Bundesgerichtshof des US-Staates Kansas beschwerte sich Edwards auch bei der Academy of Motion Picture Arts and Sciences (AMPAS), welche die Oscars vergibt. Er forderte den Ausschluss des Films vom Wettbewerb, da dieser gegen verschiedene Regeln des Preiskomitees verstoßen würde – so darf laut Regelwerk eine Dokumentation vor ihrer ersten, für einen Oscar qualifizierenden Veröffentlichung nicht öffentlich außerhalb eines Kinos aufgeführt werden. Diese Regel wurde aus Edwards Sicht dadurch verletzt, dass der Guardian ein Interview mit Snowden veröffentlicht hatte, das so auch im Film zu finden ist.
Glücklicherweise ist die Academy seiner Argumentation nicht gefolgt, weshalb wir uns in dieser Woche über die Auszeichnung von Citizenfour als besten Dokumentarfilm freuen konnten.
Urheberrecht ausgehebelt?
Der pensionierte Offizier Edwards bemüht sich allerdings weiter nach Kräften, die öffentliche Aufführung des Filmes zu verhindern. Um zu beweisen, dass der Film geheime Dokumente preisgibt haben seine Anwälte die Originalversion als Beweismittel vor Gericht eingereicht.
Damit scheint Edwards allerdings das genaue Gegenteil von dem erreicht zu haben, was er eigentlich bewirken möchte: Dem Webportal t3n zufolge müssen laut amerikanischem Gesetz alle Beweismittel, die in einem Prozess vorgelegt werden öffentlich einsehbar sein. Vermutlich bezieht sich diese Schilderung auf einen Präzedenzfall, in welchem ein amerikanisches Gericht die Ansprüche zweier Anwälte auf ihre Urheberrechte an Gerichtsdokumenten abgewiesen hat. Im entsprechenden Fall hat allerdings ein Richter die Dokumente nach bestimmten Kriterien beurteilt und anschließend eine Verwendung unter Fair-Use-Richtlinen gestattet – vor allem, da die Dokumente durch die Bearbeitung vor Gericht einen Mehrwert erhalten haben, welcher von öffentlichem Interesse ist. Selbst wenn man dieser Argumentation also folgen würde, wäre CITIZENFOUR nicht mit einem mal gemeinfrei, da eine reine Kopie des Filmes keinen Mehrwert beeinhaltet, der ein öffentliches Interesse rechtfertigt.
Die Leakplattform Cryptome.org, die schon seit Bekanntwerden der Enthüllungen von Edward Snowden eine Freigabe aller geleakten Dokumente fordert stützt sich zumindest auf die Argumentation, das Citizenfour durch den Status als Beweismittel als public domain behandelt werden darf, was zumindest eine sportliche Auslegung des Copyrights darstellt. In der Vergangenheit hatte der Gründer der Plattform, John Young, den Journalisten und Snowden-Interviewer Glenn Greenwald scharf kritisiert und ein aktuelles Buch von Greenwald auf Cryptome.org zum kostenlosen Download bereitgestellt. Young machte in einem Interview seinem Unmut darüber Luft, dass „die Verwertung der Informationen von Whistleblowern eine enorme Menge Geld für eine Großzahl von Leuten abwirft – das empfinden wir als beleidigend. Cryptome.org ist vielmehr eine kostenlose öffentliche Bibliothek und steht nicht zum Verkauf“.
Download und Disclaimer
Auch wenn die Rechtslage bis jetzt unklar ist – auf den Seiten des Internetarchives ist Poitras Dokumentation mittlerweile ebenfalls ansehbar (Offline). Wer Citizenfour noch nicht (im Kino) gesehen hat, kann den Film hier via Torrent laden (ebenfalls vom Internet Archive) Offline – so entlastet ihr die Hoster und helft anderen. Alternativ gibt es hier einen Mirror der SD- und der HD-Version.
Update: Das Internet Archive hat die Kopie laut Cryptomes Twitter-Account offline genommen. Auch Cryptome.org war aufgrund hoher Auslastung gestern Abend zeitweise nicht erreichbar. Andere Mirror kann man aber immer noch finden.
Dank einem Hinweis in den Kommentaren ist mittlerweile etwas Licht ins Dunkel über die rechtliche Grundlage gekommen, auf die sich die Hoster von Filmkopien stützen. Wir haben den entsprechenden Hinweis oben ergänzt. Nach amerikanischem Urheberrecht sind die Argumente für eine Veröffentlichung jedenfalls nicht haltbar.
Nach deutschem Urheberrecht ist die Sache allerdings klar: Der deutsche Filmverleih Piffl Medien besitzt die Rechte für die nationale Verwertung von CITIZENFOUR, der Film läuft zudem noch im Kino. Eine Kopie der (deutschen) Version ist somit erst einmal unzulässig. Hier gibt es eine Liste mit deutschen Kinos, in welchen ihr den Film momentan noch sehen könnt – es lohnt sich sehr, Laura Poitras’ Dokumentation auf der großen Leinwand zu betrachten.
Falls ihr euch für einen (unbezahlten) Download entscheidet legen wir euch eine Spende nahe, damit Whistleblower auch in Zukunft ihre wichtige Funktion erfüllen können. Leider kann man für den Film nicht direkt an Laura Poitras spenden, wir empfehlen euch stattdessen eine Spende an die Freedom Of The Press Foundation oder den Couragefound. Ohne die Unterstützung dieser Organisationen wäre diese Dokumentation so vielleicht nicht möglich gewesen.