Snowden-Doku Citizenfour: Oscarprämiert und frei im Netz?! (Update)

citizenfour-560Erst vorgestern hat Laura Poitras‘ Dokumentarfilm Citizenfour in Los Angeles den diesjährigen Oscar für den besten Dokumentarfilm erhalten und schon heute kann man sich die Dokumentation über Edward Snowden kostenlos und vermeintlich legal im Web ansehen.

Möglich wird das durch eine Verkettung von Ereignissen: Ende letzten Jahres hat der ehemalige Navyoffizier Horace B. Edwards Anklage gegen die Produzenten des Filmes erhoben, da die Dokumentation „gestohlene Informationen missbraucht, die ausländischen Feinden offenbart wurden“.

Neben der Klage vor dem Bundesgerichtshof des US-Staates Kansas beschwerte sich Edwards auch bei der Academy of Motion Picture Arts and Sciences (AMPAS), welche die Oscars vergibt. Er forderte den Ausschluss des Films vom Wettbewerb, da dieser gegen verschiedene Regeln des Preiskomitees verstoßen würde – so darf laut Regelwerk eine Dokumentation vor ihrer ersten, für einen Oscar qualifizierenden Veröffentlichung nicht öffentlich außerhalb eines Kinos aufgeführt werden. Diese Regel wurde aus Edwards Sicht dadurch verletzt, dass der Guardian ein Interview mit Snowden veröffentlicht hatte, das so auch im Film zu finden ist.

Glücklicherweise ist die Academy seiner Argumentation nicht gefolgt, weshalb wir uns in dieser Woche über die Auszeichnung von Citizenfour als besten Dokumentarfilm freuen konnten.

Urheberrecht ausgehebelt?

Der pensionierte Offizier Edwards bemüht sich allerdings weiter nach Kräften, die öffentliche Aufführung des Filmes zu verhindern. Um zu beweisen, dass der Film geheime Dokumente preisgibt haben seine Anwälte die Originalversion als Beweismittel vor Gericht eingereicht.

Damit scheint Edwards allerdings das genaue Gegenteil von dem erreicht zu haben, was er eigentlich bewirken möchte: Dem Webportal t3n zufolge müssen laut amerikanischem Gesetz alle Beweismittel, die in einem Prozess vorgelegt werden öffentlich einsehbar sein. Vermutlich bezieht sich diese Schilderung auf einen Präzedenzfall, in welchem ein amerikanisches Gericht die Ansprüche zweier Anwälte auf ihre Urheberrechte an Gerichtsdokumenten abgewiesen hat. Im entsprechenden Fall hat allerdings ein Richter die Dokumente nach bestimmten Kriterien beurteilt und anschließend eine Verwendung unter Fair-Use-Richtlinen gestattet – vor allem, da die Dokumente durch die Bearbeitung vor Gericht einen Mehrwert erhalten haben, welcher von öffentlichem Interesse ist. Selbst wenn man dieser Argumentation also folgen würde, wäre CITIZENFOUR nicht mit einem mal gemeinfrei, da eine reine Kopie des Filmes keinen Mehrwert beeinhaltet, der ein öffentliches Interesse rechtfertigt.

Die Leakplattform Cryptome.org, die schon seit Bekanntwerden der Enthüllungen von Edward Snowden eine Freigabe aller geleakten Dokumente fordert stützt sich zumindest auf die Argumentation, das Citizenfour durch den Status als Beweismittel als public domain behandelt werden darf, was zumindest eine sportliche Auslegung des Copyrights darstellt. In der Vergangenheit hatte der Gründer der Plattform, John Young, den Journalisten und Snowden-Interviewer Glenn Greenwald scharf kritisiert und ein aktuelles Buch von Greenwald auf Cryptome.org zum kostenlosen Download bereitgestellt. Young machte in einem Interview seinem Unmut darüber Luft, dass „die Verwertung der Informationen von Whistleblowern eine enorme Menge Geld für eine Großzahl von Leuten abwirft – das empfinden wir als beleidigend. Cryptome.org ist vielmehr eine kostenlose öffentliche Bibliothek und steht nicht zum Verkauf“.

Download und Disclaimer

Auch wenn die Rechtslage bis jetzt unklar ist – auf den Seiten des Internetarchives ist Poitras Dokumentation mittlerweile ebenfalls ansehbar (Offline). Wer Citizenfour noch nicht (im Kino) gesehen hat, kann den Film hier via Torrent laden (ebenfalls vom Internet Archive) Offline – so entlastet ihr die Hoster und helft anderen. Alternativ gibt es hier einen Mirror der SD- und der HD-Version.

Update: Das Internet Archive hat die Kopie laut Cryptomes Twitter-Account offline genommen. Auch Cryptome.org war aufgrund hoher Auslastung gestern Abend zeitweise nicht erreichbar. Andere Mirror kann man aber immer noch finden.

Dank einem Hinweis in den Kommentaren ist mittlerweile etwas Licht ins Dunkel über die rechtliche Grundlage gekommen, auf die sich die Hoster von Filmkopien stützen. Wir haben den entsprechenden Hinweis oben ergänzt. Nach amerikanischem Urheberrecht sind die Argumente für eine Veröffentlichung jedenfalls nicht haltbar.

Nach deutschem Urheberrecht ist die Sache allerdings klar: Der deutsche Filmverleih Piffl Medien besitzt die Rechte für die nationale Verwertung von CITIZENFOUR, der Film läuft zudem noch im Kino. Eine Kopie der (deutschen) Version ist somit erst einmal unzulässig. Hier gibt es eine Liste mit deutschen Kinos, in welchen ihr den Film momentan noch sehen könnt – es lohnt sich sehr, Laura Poitras‘ Dokumentation auf der großen Leinwand zu betrachten.

Falls ihr euch für einen (unbezahlten) Download entscheidet legen wir euch eine Spende nahe, damit Whistleblower auch in Zukunft ihre wichtige Funktion erfüllen können. Leider kann man für den Film nicht direkt an Laura Poitras spenden, wir empfehlen euch stattdessen eine Spende an die Freedom Of The Press Foundation oder den Couragefound. Ohne die Unterstützung dieser Organisationen wäre diese Dokumentation so vielleicht nicht möglich gewesen.

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38 Ergänzungen

  1. „Falls ihr euch für einen (unbezahlten) Download entscheidet legen wir euch eine Spende nahe, damit Whistleblower auch in Zukunft ihre wichtige Funktion erfüllen können.“

    Gibt’s denn überhaupt schon die Möglichkeit für einen bezahlten Download?

  2. Über eine „sportliche Auslegung“ schreiben und einen Absatz später auf Bittorrent verweisen – das könnte für so manchen Leser des Blogs für abmahnindustrielle Unterhaltung sorgen.

  3. Ich habe ein paar Verwandte v.a. älteren Datums die es Englischen nicht so mächtig sind. Gibt es vielleicht irgendwo eine deutsche Synchroversion?

    1. Im Kino, zum Beispiel. Läuft ja teilweise immer noch oder schon wieder. Ansonsten wird das Beweisstück dem US-amerikanischen Gericht sicher nicht mit deutschem Untertitel vorgestellt.

      1. Das der im Kino läuft ist mir bekannt, Herr Schlauberger, leider sind meine Eltern zu einem Kinobesuch körperlich nicht mehr in der Lage. Das ist also keine Alternative.

  4. Selbst wenn die Aktion nach US-Amerikanischem Recht legal geweisen sein sollte, ist der Download immernoch eine Straftat nach dem deutschen UrhG.

    1. Moment, der Download? Ist der nicht nur dann strafbar, wenn klar ersichtlich ist, dass die Quelle eine urheberrechtswidrige Kopie ist? In diesem Fall wohl nicht so klar…

      1. Urheberrechtswidrig nach deutschem, nicht nach amerikanischem Recht. Für noch im Kino laufende Filme ist die Offensichtlichkeit so offensichtlich, dass wir da nicht wirklich drüber diskutieren brauchen.

  5. Schön, wenn sich alle Interessierten die acht Euro für die Kinokarte sparen, braucht kein kommerzielles Kino diesen sowieso nicht so blockbustenden Film ins Programm nehmen.

    Der Aufmerksamkeitsfaktor Oscar verpufft. Ist das intendiert? Wohl nicht.

  6. Der Film erscheint laut citizenfours fb Account im Mai auf DVD und ist dann auf als Video on Demand vergügbar: „Die DVD erscheint am 8. Mai. Dann wird der Film auch regulär per VOD erhältlich sein.“

  7. Hallo Florian,

    danke für deinen Beitrag und die kritische Hinterfragung der ganzen Angelegenheit. Ich bin der Autor des oben genannten Beitrags bei t3n. Ich bin juristischer Laie. Was ich in meinem Beitrag geschrieben habe war das was ich mit ein bis zwei Stunden Recherche herausfinden konnte.

    Über eine genauere und bessere juristische Interpretation der ganzen Schritte v.A. in Bezug auf das Gerichtsverfahren in den USA und die Konsequenzen der Einbringung als Beweismittel würde ich mich freuen. Vielleicht habt ihr in euren redaktionellen Reihen bzw. in eurem Netzwerk ja jemand, der vielleicht etwas mehr Licht ins Dunkel bringen kann?

    Liebe Grüße,
    Moritz

    1. Hallo Moritz,
      mir geht es da ganz ähnlich. Ich habe im Zuge meiner Recherche bereits mit Kollegen gesprochen, die mir die Information jedoch nicht eindeutig bestätigen konnten und sogar einigermaßen überrascht ob dieser Argumentation waren. Deswegen auch die Offenlegung und die Bitte um Mithilfe in meinem Artikel. Falls ich Näheres erfahre, werde ich es im Artikel ergänzen.

  8. Wer sich Download, Kinokarte oder DVD sparen will und noch ein bisschen Geduld hat, kann den Film auch einfach im Fernsehen sehen. Der Sendetermin im 1. Programm ist laut Pressemitteilung des NDR für Juni 2015 geplant.

  9. Ich hab‘ bei nozamA vorbestellt (kommt angeblich im Mai) und freue mich, für den Film zu BEZAHLEN. Lieber hätte ich ihn über eine andere Quelle bezogen, aber….

    1. @keiner …. aber was?
      Den gibts doch bei allen Anbietern, sogar zum gleichen Preis … du hättest die Wahl gehabt, wenn es dir wichtig wäre ;)

  10. Vermutlich bezieht sich Cryptome auf das Verfahren White, et al. v. West Publishing Corporation, et al. Darin wurde Copyright-Ansprüche von zwei Anwälten gegenüber Gerichtsdokumente-Aggregatoren abgeschmettert. ABER: Da hat das Bundesgericht einen Fair-Use-Test durchgeführt, wonach die Aggregatoren einen Mehrwert geschaffen haben. Dieser Mehrwert ist hier beim simplen Kopieren des Films überhaupt nicht erkennbar, zudem soll die auf dem Gerichtsdokument basierende Kopie gerade als Substitut für den Kinobesuch dienen, weswegen ich die Argumentation von Cryptome für Bullshit halte.

    Mehr zu besagtem Verfahren: https://www.techdirt.com/articles/20140708/07120727808/court-explains-fair-use-to-lawyers-who-sued-westlaw-lexisnexis-aggregating-legal-filings.shtml

  11. Super – inzwischen gibt es hier wirklich jeden Tag mindestens einen sehr spannenden Artikel. Höchste Zeit für eine Spende an netzpolitik.org selber.

  12. Bei kinoX.to & Co. finde ich immer noch nix. Wer hat nen Link? Bitte posten

  13. Wer sich diesen Film jetzt runterlädt, der ist selbstverständlich jederzeit frei und ausdrücklich aufgeordert, trotzdem ins Kino zu gehen (so der Film noch oder wieder läuft) und eine deutsch untertitelte Version (oder Off-Sprecher in Deutsch?) zu genießen, und/oder auf die Kauf-DVD zu warten, um die Autoren und Produzenten und damit auch Edwar Snowden zu unterstützen.

  14. OK es gibt Menschen, die finden „Geiz ist geil“ und kaufen deshalb (obwohl sie es wirtschaftlich nicht müssten) alles beim Primark ein, ohne darüber nachzudenken, unter welchen Bedingungen Kleidung entstehen muss, die zu solchen Preisen verkauft wird. Über Moral kann man trefflich streiten und schließlich macht es uns ja unser Staat dauern vor, dass unmoralisches Handeln „Regierung will Rechtsbrüche der Geheimdienste legalisieren“ (http://www.zeit.de/politik/deutschland/2015-02/verfassungsschutz-bnd-ueberwachung-gesetzentwurf/komplettansicht) in diesem Land unter bestimmten Bedingungen durchaus opportun ist. Aber wenn es um „den Krieg gegen die Überwacher – um den Kampf für unsere Freiheit“ geht, sollte man so viel Anstand besitzen, die Menschen die einiges auf sich genommen haben, um den Film produzieren zu können, nicht auch noch um den notwendigen Lohn zu bescheißen = dafür bezahlen.

    1. Findest du es besser, wenn die Leute, die dafür kein Geld haben, den Film NICHT gucken? Wie soll dann z.b. der arbeitslose Vater einer Großfamilie für die Sensibilisierung seiner Kinder zum Thema Überwachung sorgen? Nichts gegen Snowden und seine Unterstützer, aber ich finde es nicht in Ordnung, mit solchen Leaks Geld verdienen zu wollen! Sowas sollte man aus Überzeugung machen….

      1. Naja – wenn man sich die Konsequenzen für Snowden und sein Leben vor Augen führt, kommt man irgendwie nicht umhin an eine doch relativ grosse Überzeugung zu denken/glauben. Er hatte einen recht gut bezahlten Job, und eine wohl eigentlich gut gesicherte Existenz. Getauscht gegen ein Leben im Exil – wird er jemals seine Familie besuchen können (werden alt, kommen nicht mehr weg, und Sohnemann?…)?
        Ich glaube das letzte Motiv was der Gute hatte war Gier – aber auch er muss leben, essen, wohnen,… Ich glaube nicht das er auf die nächsten 10Jahre auch nur annähernd in den Bereich seines letzten Durchschnittgehaltes kommen wird.
        Klar gibt es oft Trittbrettfahrer, die aus Leistungen anderer maximalen Kapital schlagen wollen, aber ich glaube weder die Filmer noch Snowden passen da irgendwie rein.
        ‚Ich finde es nicht in Ordnung, mit solchen Leaks Geld verdienen zu wollen!‘ – ist da etwas hart – zumindest auf Snowden und Film bezogen / Cryptome-Young mag anders sein (aber auch da muessen Server bezahlt werden,blahblah). Leben muss der Gute halt trotzdem irgendwie auch – es sollte aber einleuchtend sein, das ein Sozialhilfeantrag in dem Land – wo er doch wohl wahrscheinlich nicht zu knapp eingezahlt hat – eher nicht als Lebensunterhaltsquelle in Frage kommt.
        Irgendwie ist mir eben ein böser Gedankengang gekommen:
        Wer will mit ‚Leaks‘ (=Geschäftsgeheimnisse nach außen ‚Leck-en‘) maximalen Gewinn erzielen (und wird dabei von der Regierung besonders kräftig unterstützt!)?
        Genau – Stichwort ‚Steuer-CD‘ und Auslandskonten ;)
        Und wen würde unsere Regierung statt mit Millionen zu unterstützen an deren Henker ausliefern?
        Genau – Snowden, Assange, (naja – Manning ist ja schon weggesperrt…)…

        Komisch ist auch die Reaktion – Täter aus dem Inhalt der „Steuer-CD’s“ werden ermittelt, verfolgt und bestraft (zu Recht in einem Rechtsstaat). Aber die Täter aus ‚Leak Inhalten‘? Wenigstens ernst zu nehmende Ermittlungen? Nach verfolgt & bestraft erst besser nicht fragen… (zu ?!? in einem Rechtsstaat?)

        Also danke für Deinen Kommentar – er hat mir ein weiteres Mal die Augen geöffnet…

        I.B.

  15. > „Cryptome.org ist vielmehr eine kostenlose öffentliche Bibliothek und steht nicht zum Verkauf.“

    Nun, Cryptome/Young hat früher sein Archiv auf 4 DVDs zu 25$ verkauft, aktuell auf USB-Stick zu 100$. Markensticks (32GB) bekommt man hierzulande schon ab 10€.

    Ich hab anderswo gelesen, daß Cryptome die Veröffentlichung in Absprache mit den Machern getätigt hat. Für mich vorstellbar, wenn man bedenkt, was für Spendenaktionen „das Netz“ schon auf die Beine gestellt hat, für Wikipedia z.B. jedes Jahr einige Millionen.

    1. Ja, das ist mir auch untergekommen. Allerdings habe ich noch immer keine Äußerung zu diesem Thema von einem/er der Filmbeteiligten gehört. In Anbetracht der Tatsache, dass Cryptome eine radikalere Position von Informationsfreiheit vertritt und es auch in der Vergangenheit schon Reibereien zwischen Greenwald und Young gab bin ich mir da aber nicht so sicher. Möglich wäre ein solcher Schachzug aber, zumal der Film sowieso bald im amerikanischen Fernsehen ausgestrahlt wird. So oder so – der Film verdient eine größtmögliche Öffentlichkeit und die MacherInnen und Beteiligten finanzielle Unterstützung.

  16. Wenn Ihr nach „CITIZENFOUR“ googelt, zeigt Euch Google selbst am Fuße der Suchergebnisse Links auf Beschwerden von Rechteinhabern. Diese Rechteinhaber haben die Entfernung von Links auf Seiten verlangt, von denen der Film CITIZENFOUR angeboten wird. Sie sind in den Beschwerde-Dokumentationen aufgeführt.
    Für meinen kritischen Artikel über „acting“ und „planning“ von Edward Snowden habe ich auf Solarmovie eine gute SD Version gefunden.
    http://granaton.com/laura-poitras-citizenfour-edward-snowden-whistleblower-film-endo-critique-transmediale/

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.