Pornoabmahn-Anwalt zu Schadensersatz verurteilt

Symbolbild. CC BY-NC-ND 2.0 via flickr/derohlsen

Die Abmahnungen, die Ende 2013 von der Kanzlei U+C an etwa 36.000 Besucher der Pornostreamingseite Redtube verschickt wurden, sorgten primär für Unverständnis und so war schnell klar, dass sich aus den angedrohten Geldstrafen keine echten Konsequenzen aufgrund vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen ergeben würden. Zumindest nicht für diejenigen, die nicht in vorauseilendem Gehorsam sofort der Zahlungsforderung nachgekommen waren. Stattdessen standen die Abmahnungen für die Profitgier von Abmahnanwälten und den angeblichen Rechteinhabern.

Schnell kam es zu Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Abmahnungen – sowohl was die Beschaffung der IP-Adressen der Nutzer durch das Landgericht Köln angeht als auch die tatsächliche Rechtslage in Bezug auf die Urheberrechte der von der Kanzlei vertretenen The Archive AG.

Die Kanzlei Weiß & Partner reichte eine Schadenersatzklage gegen den hinter den Abmahnungen stehenden Thomas Urmann ein:

Die öffentlich zugänglichen Informationen sowie die uns zugetragenen Hintergründe dieser Abmahnwelle ließen relativ zügig die Frage aufkommen, ob in dieser Massenabmahnwelle nicht vielmehr ein sittenwidriges oder gar strafrechtlich relevantes Geschäftsmodell zu sehen ist und somit auch, ob nicht der Unterzeichner der Abmahnungen, Herr Rechtsanwalt Thomas Urmann, persönlich für die dadurch entstandenen Schäden aufzukommen hat.

Urmann reagierte kaum mehr und erschien auch nicht zu einem Verfahrensterminen am 20. März 2015, weshalb das Amtgericht Regensburg ihn in einem Versäumnisurteil zu Schadenersatz verurteilte, das noch nicht rechtskräftig ist. Doch noch wichtiger ist die Feststellung des Gerichts, dass Urmanns Tat „eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung“ zugrundeliegt, damit meint es das Geschäftsmodell Abmahnung.

Urmann ist übrigens schon seit Längerem kein zugelassener Rechtsanwalt mehr, aus der Anwaltskanzlei U+C wurde die Z9 Verwaltungs-GmbH.

6 Ergänzungen

  1. Naja, hier ging es ja nicht um die üblichen Abmahnungen. Insofern kann man nicht sagen, das Gericht hätte das Geschäftsmodell Abmahnung als solches für unerlaubt geklärt, sondern nur diese spezielle Konstellation.

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