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Offensive im Jugendschutz: Ohne Perso kein Porno
So könnte es ab Sommer aussehen, wenn man versucht, auf Porno-Portale zu klicken. (Fotomontage) Offensive im Jugendschutz: Ohne Perso kein Porno Wer zukünftig Pornos im Internet gucken möchte, soll einen Ausweis vorlegen müssen. Die Medienaufsicht will ab Sommer die verpflichtende Altersprüfung in Deutschland durchsetzen und droht mit Sperrungen. Eine Kulturwissenschaftlerin kritisiert das als Zensur und fordert stattdessen mehr Aufklärung.
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: Die Abmahnindustrie – Wie deutsche Rechtsänwälte gegen EU-Recht verstoßen
: Die Abmahnindustrie – Wie deutsche Rechtsänwälte gegen EU-Recht verstoßen
Die ZDF-Zoom Dokumentation „Filme, Serien und Sex aus dem Netz“ befasst sich mit dem Geschäftsprinzip der Massenabmahnungen in Deutschland. Man erfährt von der Familie Ittstein aus Mainz. Die junge Familie bekam im Mai 2013 Post vom Anwalt, in der Susanne Ittstein, zum Zeitpunkt der Doku gerade Mutter geworden, dazu aufgefordert wurde, wegen der Verbreitung von Filmen mit pornographischem Inhalt 1.300 € Strafe zu bezahlen. Familie Ittstein gelang es jedoch nachzuzweisen, dass durch eine zwei Wochen andauernde Netzstörung sie zum vermeintlichen Tatzeitpunkt keinen Zugang zu Internet und Telefon hatten. Nun könnte man annehmen, dass es sich hier um eine Art Verwechslung handelt, die relativ einfach aus der Welt geschafft werden könnte. Das Problem war aber nicht so einfach zu beseitigen. Nachdem Familie Ittstein die entsprechende Kanzlei von der Störung in Kenntnis setzte, reagiert diese darauf nicht und schickte weiter Abmahnungen.Nun aber stellt sich die Frage, wie können Namen und IP-Adressen überhaupt zusammengebracht werden? Dazu benötigt man ein Gericht. Diesem muss man im Grunde nur IP-Adressen vorlegen, die angeblich gegen bestehendes Urheberrecht verstoßen haben. Das Gericht gibt nun die Namen bzw. Identitäten heraus, was den Kanzleien ermöglicht, das Abmahnverfahren einzuleiten. Dass es sich hier um ein durchaus lukratives Geschäftsmodell handelt, wird vor allem dadurch deutlich, dass Kanzleien zwischen 1.000 und 1.500 Abmahnungen pro Tag versenden – oder anders: Bis zu 1.500 Menschen täglich bekommen ähnliche Post wie Familie Ittstein.
Wie kommen die Kanzleien aber an die IP-Adressen? Hier kommt eine Software Namens „Seeder Seeker“ ins Spiel. Diese Software sammelt im Grunde nur IP-Adressen, die dann von entsprechender Seite bei Gericht vorgelegt werden mitsamt der eidesstattlichen Erklärung, dass die verwendete Software einwandfrei funktioniert. 2011 entschied das Oberlandesgericht Köln, die Software sei unzulässig, diese fand aber trotzdem weitere Anwendung. Wie auch bei der sogennannten Redtube-Abmahnaffäre, zu deren Opfer auch die Ittsteins gehören, bei der die Kanzlei U+C das Landgericht Köln, welches für die Telekom zuständig ist, zwang, diese Kundendaten weiterzugeben. Inzwischen ist klar: Dies war eine Fehlentscheidung des Gerichts. Gegen die Kanzlei wurde ein Verfahren eingeleitet. Wie auch gegen „itGuards“ wegen falscher eidesstattlicher Erklärung eingeleitet.
Um die User zu schützen, gab es 2013 eine Gesetzesänderung. Das „Gesetz gegen unlautere Geschäftspraktiken“ sollte helfen, derartige Abmahnwellen zu vermeiden, indem es eine Obergrenze für die Anwaltskosten einrichtete. Und tatsächlich: Die Anwaltskosten gingen runter, dafür stiegen allerdings die gestellten Schadensersatzforderungen an. Faktisch sind die Gesamtkosten durch die Gesetzesänderung eher gestiegen. Die Kanzlei Walldorf und Frommer soll die größte Abmahnkanzlei in Deutschland sein, im Interview mit dem ZDF-Zoom-Team entgegnet Björn Frommer, Geschäftsführer von Walldorf und Frommer, auf die Kritik, dass Abmahnungen ein Geschäftsmodell geworden sei, dass das Downloaden ja eben auch ein Geschäftsmodell sei. Interessanterweise hält die EU-Kommission diese Abmahnindustrie für konträr zu bestehendem EU-Recht, deswegen wurde 2014 von der Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Familie Ittstein bekommt inzwischen Post von Inkassofirmen, die Kanzlei hat ihre Forderungen an Drittunternehmen abgetreten. Die Bundesregierung bzw. der Bundesminister für Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas, äußerte sich gegenüber des ZDF so: „Die Bundesregierung wird alle Regelungsbereiche des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken im Herbst 2015 evaluieren.“ Etwas distinguierter gibt sich Christian Flisek (SPD) vom Ausschuss Digitale Agenda gegenüber dem ZDF, er spricht von „Zermürbungsstategien“ der Kanzleien.
Grundsätzlich stellt sich hier die Frage, ob sich dieses ganze Verfahren gegen die Ittsteins oder auch gegen andere Betroffene, nicht gegen den Grundsatz der Unschuldsvermutung stellt. Da Betroffene beweisen müssen, dass sie unschuldig sind, und nicht etwa der Kläger das Gericht von der Schuldigkeit des bzw. der Beklagten überzeugen muss. Auch zeigt sich hier mal wieder, welche Probleme der Gesetzgeber hat, zeitnah auf die Digitalisierung zu reagieren.
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: Pornoabmahn-Anwalt zu Schadensersatz verurteilt
Symbolbild. CC BY-NC-ND 2.0 via flickr/derohlsen : Pornoabmahn-Anwalt zu Schadensersatz verurteilt Die Abmahnungen, die Ende 2013 von der Kanzlei U+C an etwa 36.000 Besucher der Pornostreamingseite Redtube verschickt wurden, sorgten primär für Unverständnis und so war schnell klar, dass sich aus den angedrohten Geldstrafen keine echten Konsequenzen aufgrund vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen ergeben würden. Zumindest nicht für diejenigen, die nicht in vorauseilendem Gehorsam sofort der Zahlungsforderung nachgekommen waren. Stattdessen standen die Abmahnungen für die Profitgier von Abmahnanwälten und den angeblichen Rechteinhabern.
Schnell kam es zu Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Abmahnungen – sowohl was die Beschaffung der IP-Adressen der Nutzer durch das Landgericht Köln angeht als auch die tatsächliche Rechtslage in Bezug auf die Urheberrechte der von der Kanzlei vertretenen The Archive AG.
Die Kanzlei Weiß & Partner reichte eine Schadenersatzklage gegen den hinter den Abmahnungen stehenden Thomas Urmann ein:
Die öffentlich zugänglichen Informationen sowie die uns zugetragenen Hintergründe dieser Abmahnwelle ließen relativ zügig die Frage aufkommen, ob in dieser Massenabmahnwelle nicht vielmehr ein sittenwidriges oder gar strafrechtlich relevantes Geschäftsmodell zu sehen ist und somit auch, ob nicht der Unterzeichner der Abmahnungen, Herr Rechtsanwalt Thomas Urmann, persönlich für die dadurch entstandenen Schäden aufzukommen hat.
Urmann reagierte kaum mehr und erschien auch nicht zu einem Verfahrensterminen am 20. März 2015, weshalb das Amtgericht Regensburg ihn in einem Versäumnisurteil zu Schadenersatz verurteilte, das noch nicht rechtskräftig ist. Doch noch wichtiger ist die Feststellung des Gerichts, dass Urmanns Tat „eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung“ zugrundeliegt, damit meint es das Geschäftsmodell Abmahnung.
Urmann ist übrigens schon seit Längerem kein zugelassener Rechtsanwalt mehr, aus der Anwaltskanzlei U+C wurde die Z9 Verwaltungs-GmbH.
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: Die hinterhältigen Tricks der Porno-Abmahner
: Die hinterhältigen Tricks der Porno-Abmahner Kai Biermann hat für Zeit.de den Hintermännern der Redtube-Massenabmahnungen hinterher recherchiert und daraus eine lesenswerte Reportage gemacht: Die hinterhältigen Tricks der Porno-Abmahner.
Konfrontiert mit dieser Erkenntnis, zeigt Urmann, genau wie Sebastian und Reichert, in eine andere Richtung: Weg von sich, hin zu den vielen, vielen Filesharern und Datenherunterladern, die eine ganze Wirtschaft ruinierten. Dass sie möglicherweise selbst Unrecht geschaffen haben, will keiner zugeben. Warum auch? Immerhin hat ihnen der Staat mit seinem abmahnfreundlichen Gesetz ein Werkzeug in die Hand gegeben, das solche Briefe erst zu einem guten Geschäft macht. Es hilft sicher, Filesharing zu bekämpfen. Aber zu welchem Preis, wenn darunter viele Unschuldige leiden?
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: Redtube-Abmahnungen: Eine überflüssige Saga neigt sich dem Ende zu
: Redtube-Abmahnungen: Eine überflüssige Saga neigt sich dem Ende zu Seit Anfang Dezember sorgten die Massenabmahnungen gegen mutmaßliche/vermeintliche/eventuelle Betrachter von Streams auf der Porno-Streaming-Seite Redtube für Gesprächsstoff. Schnell entstand der Eindruck, dass die ganze Angelegenheit eher dubios sein könnte. Leonhard Dobusch schrieb an dieser Stelle von einem „dreifachen Skandal“:
Der eigentliche Skandal ist […] die Anordnung zur Herausgabe der Nutzerdaten durch das Landgericht Köln. Dass man hier trotz mehr als fragwürdiger rechtlicher Begründung und ebenso fragwürdiger Beschaffung der IP-Adressen, die Telekom zur massenweisen Herausgabe von Nutzerdaten verpflichtet hat, ist schon erstaunlich.
Schon damals wurde gemutmaßt, dass die Nutzerdatenweitergabe auf mangelndes technisches Verständnis des Gerichts zurückging, das Streaming und Torrent-Download gleich behandelte und ausserdem die Herkunft der IP-Adressen nicht hinterfragte. Das Landgericht Köln räumte heute ein, dass der Verdacht nicht unbegründet war. Den ersten Beschwerden von Anschlussinhabern wurde stattgegeben; der Antrag der Firma „The Archive“, die Namen und Anschriften von der Deutschen Telekom zu bekommen, hätte abgelehnt werden müssen:
Der Beschwerdeführer ist durch die gestattete Auskunftserteilung in seinen Rechten aus Art. 10 GG verletzt worden, weil die Voraussetzungen des § 101 Abs. 9 UrhG nach nochmaliger Prüfung der Sach- und Rechtslage und unter Berücksichtigung der nach Erlass der Entscheidung bekanntgewordenen Umstände nicht hinreichend glaubhaft gemacht worden sind.
In der Pressemitteilung des Gerichts heisst es:
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: Leseempfehlung: Datenjournalismus at its best – Pornhub Insights
: Leseempfehlung: Datenjournalismus at its best – Pornhub Insights Kurze Zeit kam mir die Assoziation eines Sommerlochs in der falschen Jahreszeit, als ich den Titel Wenn die Temperatur sinkt, steigt der (Porno)-Traffic auf dem Data Blog der Zeit las. Aber in dem amüsanten Artikel stecken Statistiken von Pornhub über diverse Eigenschaften der Pornonutzung ihrer Zuschauer, die auf dem Blog Pornhub Insights veröffentlicht werden. Anlass für die neuesten statistischen Ermittlungen war die Kältewelle in den USA, die in Maine zu dem Spitzenwert von 43,8% Anstieg im Pornokonsum führten.
Also: Wer noch amüsante Lektüre für die Mittagspause sucht, kann sich darüber informieren, nach was Leute in verschiedenen Bundesstaaten so suchen, wie sich Einkommen auf den Konsum auswirkt und welches der beste Wochentag fürs Pornoschauen ist. Und sich fragen, warum in Städten mit hohem Durchschnittseinkommen zwar mehr verschiedene Seiten besucht werden, der Gesamtaufenthalt dafür aber weniger lange dauert.
Was aber wirklich für Deutschland interessant wäre: Wie waren eigentlich die Auswirkungen der Streaming-Abmahnungen auf das Nutzerverhalten auf Redtube? An einer internationalen Traffic-Statistik lässt sich das leider nicht ablesen.